Ausgabe 
7.2.1908 Drittes Blatt
 
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Nr. 33 Drittes

Erscheint tSgNch mit Ausnahme des Sonntags.

Di« ^Siehener LamUienblätter- werden dem Anzeiger^ viermal wöchentlich beigelegt, das Mretsblatt für den Kreis Giehen" zweimal wöchentlich. DiermidwlrtschafMchtir Zelt' fragen" erscheinen monatlich zweimal.

^latt 1S8. Jahrgang

FreitagS'. Februar 1908

Gießener Anzeiger

General-Anzeig« für Gberheßen

Rotationsdruck und Verlag der Brühl'schen Universitäts - Buch- und Steindruckerei.

R. Lange, Gießen.

Redaktion, Expedition und Druckerei: Schul- slraße 7. Expedition und Verlag: ^5© 61. Redaktion:^^112. Tel.-Adr.:AnzeigerGießen.

5.

mit Hypnose, mit über den Ort der Anwendung hinaus wirkenden Betäubungsmitteln und mit mystischen Ber­ühren. Er gibt auch gewisse Bedingungen an, unter denen [ die Ausübung der Kurpfuscherei überhaupt untersagt oder entzogen werden kann, so z. B., wenn Tatsachen vor­liegen, die die Annahme begründen, daß das Leben oder die Gesundheit des Patienten gefährdet oder dieser chwindelhaft ausgebeutet wird. Aber was will das alles, selbst bei den im Entwurf angetündigten hohen Strafen, bedeuten? Wird nicht die .Kurpfuscherei nur desto mehr nach Mitteln und Wegen suchen, ihr Treiben vor der Oeffenttichkeit zu maskieren und diesen Polizeimaßregeln eine Rase zu drehen? Entweder mußte inan sich dazu ent­schließen, die Gewerbesreiheit für die ärztliche Praxis über­haupt anfzugeben, oder man mußte es bei den begehenden Verhältnissen belassen, aber die geltenden landesgeselz- lichen Bestimmungen in ganz anderer, rigorosester Weise erweitern und zur Anwendung bringen.

Und ebenso liegt die Sache betreffs Bekämpfung des Geheimmittclunfrigs. Weshalb wird hier nicht die Ankün­digung nut) Verbreitung von Heilmitteln, Gesundheitsappa­raten usw. ganz generell verboten und ihr Verkauf ledig­lich den ?lpothetern und geprüften Bandagisten überlassen, nachdem ihre Heilwirkung vom Reichsgesundheitsamt fest­gestellt ist? Hier können die Behörden die Bestände leicht kontrollieren, nicht aber im freien Verkehr, von dem der Entwurf nur alle diejenigen Geheimmittel ausschließen will, deren Gesundheitsschädlichkeit oder Schwindelhaftigkeit erst Fall für Fall in einer Sachverstä.ndigen-Kommis|ion des Reichsgesundheitsamtes festgestellt werden muß. Das würde nur zu einer Verlängerung der Geheimmittelliste führen, die schon jetzt niemand übersehen kann, und keinen ge­nügenden Schu^ des Publi.ums vor Gesundheitsschädigung, Täuschung und Ausbeutung seitens der Geheünuidustriellen bedeuten. Freilich, ein Monopol der geprüften Apotheker und Bandagisten zum alleinigen Verkauf anerkannter Heil­mittel und Gesundheitsapparate wäre ein Eingriff in die Gewerbefreiheit, aber aus Gründen der Volksgesundheit und des lauteren Geschäftsverkehrs ließe sich dieser ebenso gut rechtfertigen, wie die Aufhebung der Gewerbefreiheit bezüglich der Kurpfuscher. Mit einem Gesetzentwurf, wie dem vorliegenden, ist also dem Publikum kaum gedient. Ec stellt einen Versuch mit unzureichenden Mitteln dar, eine Gesetzpsttscherei, die der Kurpfuscherei zum mindesten gleich­kommt.

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_____Kränchen._______

AZrchlrche NachrsehLen. Gvairgeiische Gemeinde.

Sonntag nach Epiphanias, den 9. Feb ruar 1908: Hotlesdtentt.

3n der Stadtkirchc.

Vormittags 9'/.. Uhr: Professor D. Drews.

Vormittags 11 Uhr: Kinderkirche für die Mattusgemcmde.

Pfarrer Schwabe.

Abends 5 Uhr: Piarrassistent B e ck c r. .

Beichte und heil. Abendmahl für Matthaus- und yjiürLu^ gemeinde gemeinsam. Anmeldung dazu vorher bei dein Pfarrer jeder Gemeinde erbeten.

Abends 8 Uhr: Vereinigung der konfirnnerlcn männlichen Jugend der Matthäusgcmeinde.

Dienstag den 11. Februar, nachmittags 4 Uhr, un Matthaus- saal: Frauemnisionsverein.

Donnerstag den 12. Februar, abends 8 Uhr, un Markns- saal: Bibelsrundc. (1. Petr.-Brs., Kap. 4.)

Pfarrer Schwabe.

In der Johauueölirchc.

Vormittags 91/, Uhr : Pfarrer B c ch l 0 l s h e i m c r.

Beichte und heil. Abendmahl für die IMkaS- und Johannes- geinciude. Anmeldungen vorher bei dem Pfarrer jeder Gemeind- erbeten. . t

Vormittags 11'/. Uhr: Kinderkirche für die Lukasgemeinde.

Pfarrer B e ch t 0 l s h e i m e r.

Abends 5 Uhr: Pfarrer Ausfeld.

Abends 8l/4 Uhr in Steins Garten: F a m i l i e n a b e ud des Evang. Bundes. Vorträge von Pfarrer F r i t s ch aus Ruppertsburg über:Was lehrt uns das Lutherdenkmal in Worms", und Seemanns-Pastor Pilgrain in Antwerpen über: Seemannsfürsorge".

Montag den 10. Februar, abends 8 Uhr, im Lukassaale: B i b e l st u n d c. Pfarrer B e ch t 0 l s h e i m e r.

Katholische Gemeinde.

S a in S l a g den 8. Februar:

Nachmittags um 5 Uhr und abends um 8 Uhr: Gelegenheit zur heil. Beicht. ~

Sonntag den 9. Februar,

5. Sonntag nach Epiphanie.

Vormittags von 67, Uhr an: Gelegenheit zur heil. Beicht.

um 7 Uhr: Die erste heil. Messe.

, um 8 Uhr: Die zweite heilige Messe.

um 97. Uhr: Hochamt mit Predigt.

Nachmittags um 57. Uhr: Christenlehre; darauf Andacht.

Das AurMjcheu und EehLünmittelgefetz.

UnterKurpfuscherei" versteht man die gewerbs­mäßige Behandlung erkrankter Menschen oder Tiere seitens solcher Personen, die den vorgeschriebenen ärztlichen Stu- ijiengang nicht absolviert haben, unterGeheirnrnttteln" alle diejenigen Medikamente, Gegenstände und Verfahren, welche angeblich zur Verhütung, Linderung oder Heilung »on KTankheiten, Leiden und Körperschäden dienen, deren Zusammensetzung gehe.imgehalten wird, oder bereit An­wendung den medizinischen Erfahrungen nicht entspricht, oder bereit Ausübung in dem Aberglauben der Menge bc- zründet ist.

Es hat in den einzelnen Bundesstaaten nicht an Maß­nahmen gefehlt, die das Kurpfuscherei- und Geheimmittel- nmveseu durch landesgesetzliche Verordnungen und Vcr- fugungen zu bekämpfen suchten. Sie haben aber nicht $im Ziele geführt, und auf dem Nährboden der Dummheit and des Aberglaubens Ijat die Seuche immer weiter um sich gegriffen. Betrug doch allein in Preußen im Jahre 1905 die Zahl der Kurpfuscher 6137 (bei ca. 30 000 Aerzten im ganzen Deutschen Reich), die größtenteils auf der nie­drigsten Bildungsstufe stauben. Die Zahl ber in den Zei- rungen angepriesenen Geheimmittel, die ihrem Erfinder oft ein Ministereinkommen sicherten, war Legion. So war die Frage nach Beseitigung dieser Mißstände nachgerade eine brennende geworden, man trat im Neichsamt des Innern ihrer einheitlichen Regelung durch Reichsgesetz näher und legte dieser im allgemeinen den Erlaß des preußischen Kultusministers vom 28. Juni 1902 zu Grunde.

Ob ein Kurpfuscherei- und Geheimmittelgesetz! im Sinne i>e§ jetzt veröffentlichten Entwurfs wirklich die genannten Mißstände von Grund aus beseitigen kann, erscheint uns zweifelhaft. Es wäre unseres Erachtens besser gewesen, rvemt man die Materien der Kurpfuscherei und des Gehetm- ntittelunwesens in zwei gesonderten Gesetzen geordnet und burcf) strikte Festlegung der strafbaren Tatbestände auf das Genaueste umgrenzt hatte, co kommt der Entwurf, weil er von einem allgemeinen 95erbo t des K'ur- pfuschertums absehen zu müssen glaubt, nicht über gewisse polizeiliche Maßnahmen, wie Anmeldung und Abmeldung, Führung von Geschäftsbüchern u. dgl. hinaus. Er verbietet und das ist das Brauchbarste an ihm alle Behandlung, die nicht auf Grund eigener Untersuchung des Patienten erfolgt (Fernbehandlung). Er verbietet ferner bje Behandlung von Geschlechtskrankheiten, die Behandlung

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