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7.11.1908 Zweites Blatt
 
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Samstag 7. November 1908

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Zweites Blatt

Grlchktnt täglich mit Ausnahme deS Sonntags.

die tatsächlich zur Erhebung gelangende, oder unrichtige Mark am-inge, f Angaben über die Höhe der an ihn gezahlten Einrückungs- > die Amtsrichter

158. Jahrgang

RowttonSdruck und Verlag bet vrüblKch« Unweriuäls - Buch- und ©lembructereL R. Lange. Gießen.

Deutscher Aercdstag.

loö. Sitzung am 6. Novernioer, 1 Uhü

Ter Wgeordnete Stöcker hat sein Mandat nicbergelegt. Die erstu Beratung der Borlagen betr. Aenderungen des Ge- richtsverfai>ungsgesctz<s, der Zivilprozeßordnung, des Gerichts- kostcngesetzcs und der Gebühreitorduung für Recytsaiuvölre wird

gebühren zu machen. Irgend erhebliche Hinterziehungen würden durch die Nachprüfung der Belegstücke und der vom Verleger über seine Einnahmen an Einrückungs­gebühren geführten Bücher entdeckt werden müssen." Da­mit rst al|o doch ausgesprochen, daß die Nachprüfung bis zu den Belegstücken d. h. doch wohl, den Anzeigen­manuskripten und Jnseratauftragsscheiiten, selbst Vordringen soll, und daß alle Bücher, die sich auf den Anzeigenteil beziehen, ausgeschlagcn werden müssen. Wenn das kein unerträgliches Eindringen der Stcuerbcamten in den Gc- schästsbetrieb bedeutet, dann mochten wir wissen, ivaä als solches noch angesehen werden kann. Da erscheint cs doch gleich konsequenter, vom Zcitungsverleger zu verlangen, daß er alle Posten seiner Expedition und Administration gleich mit Stcuerbcamten besetzt, oder daß doch ein stän- oigcr Kontrolleur in jeder Zeitungsgeschästsstelle aujzu-

®teSiehener Zamtlienblätter" werden dem .Anzcigei' viermal wöchentlich betqelegt, das Krdsblatt fBt den Krets Elchen" zweimal wöchentlich. Dietandwirtschaftllchen Seit- fragta" erscheinen monatlich zweimal.

Redaktton, Exveditton und Dntckerei: kchul- straße 7. Expedition und Verlag: 5L

Redakttonte^ 112.TcU-Adra Anzeigers teßen.

Deutsches Reich.

TaS Kronprinzen paar begibt sich Anfang nächster Woche nach Bad SUeutl) zum Besuch bei dem Herzog Karl Theodor in Bayern.

Die Besserung in dem Befinden deS Staats- selretärs v. Schoen macht weitere Fortschritte. Es ist Hoff» niing vorhanden, daß er in absehbarer Zeit die Leitung der Ge- jchä'te ivieder in voUetn llndange anütehmen kann.

Bekänipiung der Tuberkulose. Die NeichStagS-Abge-! ordneten Armng und Bassermann haben den Antrag eingebracht, die verbündeten Regierungen zu ersuchen, baldigst einen Gesetz» e n t tv ii v f vorznlegen, der bie e r f o l g r e l ch e B e k ä m p s u n g der Tuberkulose sicherstellt.

GiWm Anzeiger

General-Anzeiger für Gberheffen

wacknen sein würden. Sb ÖÜU, UUÜ oocr 800, das fei eine bloße Zweckmäßigkeitsfrage. Daß die Verwendung von Anwälten gar )o sehr nacMafien würde, wenn die Zuständigkeit der Mintdgcriavc io erhöht wird, das ne^nc er nicht an. Aoer wenn bancoenl noch die Anwalts gebühren herabgesetzt rverden, so erkenne er an, daß diese <yragc jorgfüttig geprüft werden müsse.

Aog. Ablaß (F-rs. Bp.j meint, die gestrigen Darlegungen deS Staatssekretärs hüten lehr elegisch gellimgen, eine große Hoffnungsfreudigkeit sei darin nickst zu Tage getrctciL Und das sei begreiflich, denn oie yieben cuv dem Ji?auic hatten doch un Wesentlichen gegen die Vorlage ablehnend gelautet. Die links- liberale Gemeinschaft hült den Entwurf für sehr an,echtbar. Ter Entwurf leider nainentliH an einer rmheiloaren valbhest-, er ist keine genügende Unterlage. Heber die Erholmng der ZnstLn- digkeitsgrenze auf 800 Ml. sind meine freeunbe geteilter Mei­nung. Sollte diese Vorlage doch noch zur Annahmegelangen, io muß der StaacsiLlretär unter allen Umstänoen dafür sorgen, daß aufgeräumt wiro mit beut Krevsschadeit der deutichen jrecht- Iprechung, dem Hilsörichtertum. Redner hült es für das Beste, mit dieser ganzen Zivilpvozeßordnung noch in aller Ruhe zu warten, dis auch die Strospcozeßrefrrm soweit vorbereitet tft Preuß. Justizntinister Be feier: Eine allgemeine Meuro- gelang des Ztoiipw-csics war jetzt und noch auf lange Zeit hinaus unausfuhruar ivegen der Fülle neuer Probleme. Wohl au ei Lonn.e an einer Sieuregclung des eiiizelrichterlichen Vor» fahrens hcvangrtrcten werden. Die Errvagungen und Anregungen der Borrediicr lucrben sorgsam geprüft lverden, und ipu es mog- lid) ist, luerbcn die Regierungen Erligegenkomuren zeigen. Der meiste Widerstand siebtel sich hier ojfenuar gegen bie Erhöhung oer Koiiipeten^ der Amesiuchtcc. Aber die Pro-eßobsttte sind in chrer Art, von dem Wort augeschen, doch incincc dieselben. DaS .chilssrichterivefen schlviichet immer mehr. Was die Rechisanwatte aiilangc, so ivütbcn nach einer angestellten Berechnung für Preußen vielleicht 2»/s Prozent dev Anivolte infolge der fstovelte ent» uchrlich werden und es imjtrieben müssen, anbenueit Unterkunft »u suchen. Und nw so große 'Jülgemeine Interessen in Betracht Lummen, küun das niast ausschlaggebend sein. (Sehr richtig rechts.^ Das Gesetz ist jeüLnsalts ein großer Fvrtichritt in der i)ifturi|rf)cn EnNvicklung.

Abg. Frank (So-.): Das Volk wird nicht verstehen, weShaw die Reform $)alt macht schon bei der ersten Jnslan-. Der Eiitwurf bringt eine Verteuerung und Verschlechterung des RechtsweserrS.

Abg. Barenhorst (Rp.): Der Enuvurf ist eine brauch­bare Grundlage für die LvommissionSbcratungen. Wir stiormen ihm gern zu.

Abg. Gräfe (Wirtsch. Vgg.): Auch seiner Partei ist der Entwurf shmpathisch. Seine Freunde hosten, daß ihm nicht daF

nehmen ist.

Wenn an einem Punkte der Vorlage, ist an diesem die wirklich überraschende geschäftliche Unwissenheit des 93er» sasscrs des Entwurfs sestzustellen, der dem burcaukratischen Betrieb iin Zeitungsveriagsgeschäst schon als eine ga,rz selbstverständliche Voraussetzung annimmt, und in der Ati- nähme, Verbuchung und Verrechnung von Anzeigen un­gefähr eine Art archivalischer Beschäftigung sieht, deren Lempo sich nach den Bedürfnissen einer Müntrolle und einer CbcrControlle regelt. Zweifellos liegt in dem Vcr- langen einer Prüfung der Belegstücke iniplieits der Aii- fpruch, daß diese nun alle urkundenmäßig lorreEt sein müßten, daß Aenderungen jeder Art und Rückbuchungen, wie sie in dem Anzeigenverkehr bei einer einigermaßen lebhaften ZeitungSexpeui.ion tägliche Regel sind, nicht mehr uorlomincii dürfen, und für den armen Verleger und Steuer erheber droht hier ein Eingreifen des Strafgesetzes, das ihm allerdings das Leben erheblich sauer machen könnte. Wozu noch die Möglichkeit kommt, daß er als Steuer- bcamter sich Amtsvergehen schuldig machen kann, die natürlich besonders streng geahndet werden. Die Bestel­lung des Ver.egers zum Steutrbcaniten ist also ein schwacher Trost und wird ihn um so weniger mit der Vorlage be- freunden können, als er gc.r nur Steuerunterbeamler werden soll. Denn nach dem Text des Entwurfs, sind Steuerober­beamte seine Kontrolleure. Vielleicht entschließt sich die Regierung wenigstens, die Verleihung einer geschmackvoll ausgeführten Dienstmütze für die Verleger-Steuererheber in den Entwurf mit auszunehmen. Wir glauben zwar kaum, daß die Vcr.egerschast den GnittmVf deshalb ernster nehmen wird, als sie ihn in dieser Fassung nehmen kann, die so un­glaublich erscheint, daß auch keine Partei im Reichstag Dafür wird eintreten können.

Die Betrachtung der wirtschaftlichen Folgen, welche die Annahme eines solchen Gesetzes haben würde, geht über den Rahmen dieser ersten Ausführungen hinaus. Sie werden bei dem ausgesprochen vertehrsseindlichen Charakter des Gesetzes und bei seinen ganz unglücklichen Disserelizie- rungen in der Belastung auf Grund der Auslagen usw. ganz erheblich sein, und verdienen deshalb eine eingehendere Untersuchung in einem besonderen Artikel.

Den Geist der Vorlage charakterisiert aber bereits zur Genüge ihre geradezu monströse Fassung, die der un- zweiselhaste Ausdruck für die Unbekanntheit ihres Verfassers mit dem Zeitungswesen und für die yilflostgkeit ist, den Versuch einer Sonderbesbeuerung der Preise zu verschleiern und in ehrbare Form zu bringen. Bezeichnend für diesen Geist ist, daß der Redakteur der Vorlage außer dem An­zeigenteil der Zeitung anscheinend nur noch den Nach­richtenteil tcnni, von dem immer die Rede ist, wenn die Möglichkeit ein Aerbwanderung der Inserate in den Text gestreift wird. Es macht saft den Eindruck, als ob damit ein Postulat der Obrigkeit ausgesprochen werden füllte, der es allerdings oft wohl erwünscht sein könnte, daß die Zei­tungen nur aus einem Anzeigen- und Nachrichtenteil be­ständen und für die döse Kritik keinen Raum fänden. Viel­leicht wird Liad Eintreten eines solchen Zustandes von der Wirksamkeit einer Anzeigensteuer erhofft. Geradezu naiv spricht sich solche Anschauung von der Presse in der Ver­wunderung des Verfassers der Begründung über die Be­stimmung des Absatzes 4 des § 30 des Reichspreßgesetzes aus, durch die eine Abgabe von Inseraten ausgeschlossen ist. Wodurch diese Vorschrift veranlaßt war," heißt es,ist ivedcr aus der Begründung des Gesetzes, noch aus den Verhandlungen des Reichstages ersichtlich." Das können wir verraten.

Die Gesetzgeber des Reichspreßgesetzs waren sich bewußt, daß die Freiheit des Anzeigenteils von besonderen Lasten und Abgaben eine Bedingung der Preßfreiheit überhaupt ist und haben aus dieser Erwägung den Absatz 4 des § 30 in das Reichspreßgesetz ausgenommen, der erst zu Falle kommen muß, wenn eine Sonderbesteuerung der Presse an­genommen werden soll.

Daß zu solcher RÜckivärtsrevision des Reichspreßgesetzes die Zeit gerade besonders günstig wäre, möchten wir doch lebhaft bezweifeln; denn wenn nicht alle Zeichen trügen, braucht die Nation jetzt mehr wie je eine Presse, die nicht nur ans einem Anzeigenteil und einem Nachrichtenterl be­steht, sondern die aud) einen ausgedehnten kritischen Teil hat und zur Durchführung ihrer Aufgaben wirtschaftlich ungeschwächt dasieht.

Rückgrat gebrochen werden wird.

Abg. Werner (Neivrmp.) weist darauf hin, daß gerade der Mittelstand ein Jnteressc daran habe, daß die. amtsgerichtlichq Zusiändigkeil auf 800 Mk. erhöht werde.

Abg. Dr. Thaler (Ztr.):, Namens eines Teiler seiner Freunde habe er zu erklären, daß seine Freunde die Frage für angczcigt halten, ob nicht die Vorlage einfach ganz abzulehnen fei. Die Zukunft wird erst entscheiden, ob besser der Einzelrichter, oder Die landgcrichllichen Kvllegialrichtcr anzurufen seien.

Abg. Dove (Freis. Vgg.): Im Gegensatz zu dem von bcat Kollegen Ablaß vertretenen GroS seiner Fraktionsgemcinschaft sehe mit einem Teil seiner Fremide auch er in dem Entwurf eine geeignete Grundlage für die Reform des Amtsgerichtsverfahreris. Diese halten seine Freunde für dringend. Und wenn sie erst erfolgt sein wird, wird sie sich auch leicht aus das lartdgerichtlichc: Verfahren übertragen lasten.

Hierauf geht die Vorlage an eine besondere Kommission.

Präsident Graf Stolberg erklärt noch, daß die bewußten Interpellationen am Dienstag zur Verhandlung kommen.< Morgen 11 Uhr: Weingefetz. Schluß 6 Uhr.

Die Gewährung einer Vergütung an den Verleger findet in anderen Steuergesetzen leinen Vorgang. Sie ist voraeschlagen, um von- vornherein dem Einwurfe der Presse zu begegnen, sie werde durch die Steuer trotz der Bezeich­nung des Anzeigenden als Steuerschuldigen in ihren Ein­nahmen geschädigt werden. Eine solche Schädigung könnte insbesondere dadurch eiitireten, daß die Verleger bei Ein­ziehung der Steuer Ausjälle erleiden, ohne daß ihnen be­sondere Ausgaben für die Lieferung der Belegstücke u. a. erwachsen. Der Satz von 10 v. H. der erhobenen Steuer so groß ist nämlich die Entlohnung des Verlegers für seine Steuertätigkeit als Steuererheber wird aber für alle diese Auslaaen eine ausreichende Entschädigung bieten. Tie Vergütung ist zu berechnen nach dem Betrage Der von dem Verleger an die Steuerbehörde abgelicjerten Steuer, ohne Rücksicht darauf, ob der Verleger seinerseits die Steuer von dem Steuerpflichtigen erhalten yat oder nickst."

Also der Verleger-Steuererheber muß auf jeden Fall zahlen, ob seine Inserenten bezahlen oder nicht, und doch soll der Verleger wieder bei Einziehung der Steuer keine Ausfälle erleiden. Wie das möglich ist, entzieht sich wohl dem Begrifisvermögen des einfachen llntertanenvcrstandcs. Dem Verleger kann es ein schwacher Trost sein, daß nach dem Wortlaut des Gesetzes § 11:Schulouer der Anzeigen- steuer derjenige ist, welcher die Einrückung oder die Ver­breitung der Anzeige veranlaßt (der Anzeigende)", wenn er nach § 12 wieder, für die fälligen Steuerbeträge als Selbstfchuldner ohne Rücksicht darauf hastet, ob sie ein» gegangen sind ober nicht." Denn in dem Gesetz findet sich kein Paragraph, der dem Verleger das Recht gibt, fäumige Jnseratenschuldner zu exekutieren. Wann die zu l?cr|tcucrnöen Jnseratenbeträge eingehen vorausgesetzt, daß sie überhaupt eingehen darüber macht sich der Ge­setzgeber der Anzeigeniceuer auch kein Kopfzerbrechen. Die 5^auptsache ist nur, daß eine Steuer fällig wird, und des­halb bestimmt der erste Absatz des § 12:Die Steuer für Einrückung und Sonderbeilagen ist mit der Annahme der Sonderbeilagen zur Verbreitung fällig." Wenn der Auf­trag nun für Wochen, für Monate, ein Fahr oder länger lautet, und vorher nicht bar bezahlt wird, so muß der Ver­leger nicht nur zum Risiko noch den Zinsverlust tragen, sondern er sieht sich auch vor der technischen Frage, seine Inseratenbuchhaltung so einzurichten, daß eine nachträg­liche Aenderung des Auftrages, eine Kürzung, eine Sistie­rung nicht der Anlaß wird zur Zahlung von Steuer, für die niemals steuerpflichtige Beträge in seine Kasse kommen Wie eine Inferatenbuchfuhrung einzurichten ist, unr solche Ausfälle zu vermeiden, verrät der Entwurf nicht, und er bleibt auch die Antwort dafiir schuldig, wie die Inserat- verbuchuugen betrieben werden sollen, ohne daß das Auf­sichtsrecht der Steuerbehurde ein Eindringen in die ge­schäftlichen Interna des Zeitungsbetriebes zur Folge hat. Die Begründung glaubt zwar den Nachweis geführt zu haben, daß die Kontrolle der Steueroehürde nichtkosi- jpielig" sein und nichtzu einem für die Presse unenräg» licheu Eindringen des Steuerbeamten in den Geschäfts­betrieb des Verlages" führen werde. Es heißt dort:Die Kontrolle des Steuereiuganges ist einfach. Sie beruht we­sentlich darauf, daß kein Verletzer wagen kann, eine nie­drigere Einrüttungsgebühr in )einem Blatte anzugeben, als

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Aua. Giese (kns.) erklärt, die Vorlage bringe zweifellos einen Dankensivcrteu Forlscknitt durch Vereinfachung und 23er» uißigung des Bcrfahrens bei den Amtsgerichten. Heuer die Er­höhung der Zusü.nulgüitsgrenze für Die Amtsgerichte von 300 an; 8u0 Mk. gingen die Meinungen auseinander, desl-ald emp­fehle sich Die Verweisung der Vorlage an eine Kommission.

Abg. Spahn iZtr.) meint, wenn man schon vereinfacht und verbilligt hatte, so würoe Da» Streben nach Sondcrgerichten nie so fjcrüorgetretcn fein, wie dies tatsächlich der Fall gewezen sei. Was bie Ausdehnung der Zuständigkeilsgrenze bis auf 800 Mark amange, fo halte auch er bie Auffassung für falsch, baß : bezw. Amtsgerichte ihrer Aufgabe nicht ge-

Die Inseratensteuer.

Mit anerkennenswerter Vorurteilslosigkeit hat sich bie deutsche Presse allgemein einer Kritik einer Anzeigensteuer vor dem Belanntwerben bes Bunbesratsentwurfs enthalten und wenn auch uicht ohne Spannung, doch in Geduld abgewartet, wie die Reichsregierung ihr Versprechen ein­lösen würde, die Anzeigenstcuer in einer Form emzubringen, in der sie nicht den Charakter einer Sondergewerbesteuer erhalten und in der sie nicht den Zeitunasverleger, sondern den Inserenten treffen, und in der sie keinerlei Eingriss in den geschäftlichen Betrieb des Zeitungsverlagsgeschäftes darstellen sollte. Durch die gestern erfolgte Veröffentlichung des Entwurfs findet die Spannung der Zeitungsherausaeber und Verleger ihre Lösung und zwar eine so verblüffende Lösung, daß die kül/nsten Erwartungen auf die negative Leistung der Reichssteueri'instlcr in dieser Beziehung weil übertroffen werden. Zwar wird es^in der Vorlage und in ihrer Begründung rückhaltlos ausgesprochen, daß es sich nicht am eine Sondergewerbesteuer handelt. Nicht das Preßaewerbe, sondern die Anzeigen, deren Ansammlung in den Zeitungen nach Ansicht der Negierung eine höchst zu­fällige Erscheinung ist, sollen besteuert werden. Denn, so heißt es in der Begründung:Das Annoncen- und Reklame­wesen hat überhaupt mit dem, was unter dem Namen Presse" verstanden wird, ursächlich nidjtö zu tun, sondern ist eine durchaus selbständige Erscheinung, die nur von geschäftsmännischer Seite aus mit der politischen und Fach­presse verbunden wird."

Daß bie beutsche Tagespresse gerade die historische Ent­wicklung genommen hat, daß heute der Etat der Blätter nun einmal mit dem Ertrag des Anzeitzenteils steht und fällt, ist dem 23ersasser des Entwurfs gleichgültig, außerdem hüll er eS für ausgeschlossen, baß bei einer Steuer ein Rückgang der Einnahmen aus dem Anzeigenteil eintreten und eine Einschränkung des Nachrichteuleils nach Umfang und Güte bringen wirb. Warum bafür bleibt er bie Antwort freilich schulbig. Ebenso uberzeugenb wirb in ber Fassung unb Vegrünbung ber Steuer ber Nachweis versucht, bau die Steuer nicht den Verleger, sondern den 3nfercnteu tiefte unb zu Schikanen bes Zcitungsbetriebs nicht führe.

Zugunsten bieser Konstriktion hat ber Steucrentwurs eine Fassung erljalten, bie kaum anbers als grotesk be­zeichnet werben kann. Damit nicht ber Vorwurf ber Sonbcr- gewerbestcuer erhoben werben könnte, sucht unb finbet ber Entwurf bie Lösung des Problems in bem genialen Vor­schläge, ben Verleger selbst zum Steuererheber zu bestellen, unb zivar bem Worte nach zum Steuererheber gegenüber bem Inserenten, währenb er tatsächlich sein eigener Steuer­erheber wirb, mit ber angenehmen Aussicht, unter Um- ftänben feiji eigener Exekutor zu werben. Ter Verfasser des Entwurss ist, wie aus der Begründung hervorgchl, sich dessen beivußt, daß dieser Vorschlag etwas eigentümlich fei, es heißt in der Begründung zum § 1112:

Ausland.

Die Ministerkrisis in Oesterreich. DieNeue» Freie Presse" meldet: Da die Verhandlungen deS Ministerpräsi- dcnten Frhrn. v. Leck mit ben Parteien über eine Rekonstruktion des Kabinetts ergebnislos verlausen sinb, wirb Frhr. v. Beck bie Geiamlbemission seines Ministeriums überreichen. Mit ber Neubilbung bes Kabinetts soll ber bisherige Minister bes Innern Baron v. Bienerth betraut werden.

D e r gekränkte Sohn der schwarzen Berge. Von' zuständiger Seite wirb aud Setinje bie Nachricht verbreitet, baß ber montenegrinische General Wukotitsch, dec keine Genugtuung von den österreichischen Behörbeu für bie in Agram erlittenen Beleidigungen erhalten habe, gestern bem ölterreichifch-ungarisch. Gesandten seine österreichischen Orbensauszcichnungen mit einem Brief zurückstelltc, in bem er zum Ausdruck bringt, daß er sie nicht mehr tragen könne.

Das Befinden bes Großherzogs von Luxem» bürg. Aus Toelz kommen beunruhigende Nachrichten über das Befinden des Großherzogs von Luxemburg. Der Kranke ist völlig gelähmt, die künstliche Ernährung ist erschwert.

Allerhand Gerüchte. Der Eclair verzeichnet das Ge» rücht, daß vorgestern abend anläßlich des Banketts zu Ehren des Lustschissers Wright verlautete, der deutsche Kaiser habe ein Glückwunsch-Telegramm an den Luftschiffer gerichtet unb ihn auf» gefordert, feine Versuche in Deutschland fortzusetzen. Eine Ve- ftätigung dieser Nachricht fehlt noch Die Morgenblätter mel­den aus London:Evening News" find ermächtigt, bie Mel­dung desGaulois", König Eduard habe beim Fall Delcasse gesagt,wir hofften in Frankreich ein Schwert zu finden, doch war es nur ein Rohr", für Erfindung zu crfld reit.___________________________________________________________________

Aus £taOt und Land.

Gießen, 7. dkoocmber 1908.

Tageskalender. Stadttheater: Sonntag nach­mittag 3',, llt)v: v<ie Jungfrau von Orleans"; abends 7'/, Uhr: JJkibaine Sans Göne".

Sl o l o i i c u m : Täglich Vorstellung.

Kin ematograp he nt Heater: Programmwechsel.

Kaiferpanorama: Zugipitze, Höltental und Reintal.

fU n ( a g e m u f i E um 12 Uhr tu der Süd-Anlage: 1. Ouver­türe zur Operette .Frau Luua" vou Lmcke; 2. .Allerseelen l" Lied von Lasten; 3 Czardcts! vou Michtals; 4. Armeemarjch Rr. 7.

Uujcrc Regunentsmusik konzertiert am Sonntag Nachmittag 41/, Uhr in Steins Garten (Neuer Saalbau).

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