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Vizepräsident Dr. Paasche:
Der Präsident bat mich beauftragt, dem Hause au erklären, daß der Reichskanzler bereit sein wird, d i e Interpellationen am Montag oder spätestens Dienstag d e r nächsten Woche gu beantworten. Deswegen bat der Präsident eS unterlassen, die Interpellationen morgen auf die Tagesordnung zu setzen, weil sie naturgemäß iuic dann einen Zweck haben, wenn sie gleich beantwortet werden.
Abg. Singer (Soz.):
Nachdem der Reichskanzler von seinem Rechte Gebrauch ge. macht hat, den Tag zur Beantwortung festzusetzen, halte ich meinen Antrag nicht mehr aufrecht.
Es bleibt also bei der vom Vizepräsidenten vorgeschlagenen Tagesordnung. u
Schluß 5% Uhr.
halten, daß ein blühender Anwalt st and von großer Bedeutung ist. Beim Gerichtskostengcsetz sagt die Begründung, daß 10 Pfg. für die einzelne Schreibseite als Schreibgebühr heule nicht mehr ausreichend seien und man hat 20 Pfg. dafür angesetzt. Bei den AnwaUsgebührcn setzt man aber 10 Pfg. für die Seite an. Diesen Widerspruch wird die Kommission lösen müssen. Man bat die Schreibgebühren der Anwälte.pauschaliert. Damit haben sich die Anwälte ginn Teil einverstanden erklärt. Voraussetzung einer Pauschalierung ist aber, daß dadurch die Anwälte nicht schlechter gestellt werden. Ich resümiere mich dabin. wir billigen die Erhöhung der amtsger'chtlichen Zuständigkeit, wir billigen die Tendenz Der Entwür,e und das Bestreuen, den toonDcrgcria)ten entgegen- zuarbeiten. Wir laben nur Bedenken, ob die vorgeschlagenen Bestimmungen dazu führen. RnmenS meiner Fraktion beantrage ich Verweisung der Vorlagen an eine Kommission von 28 Mitgliedern. Hoffentlich wird dann diese Kommission auch die Strafprozeßordnung, die uns in bälde zugesichert ist, beraten. Tas ist wünschens- wert, weil die Strafprozessordnung und diese Gesetze sich vielfach kreuzen. (Lebhafter Beifall bei den Nationalliberalen.)
Die Weitcrbcratung wird vertagt.
Vizepräsident Dr. Paasche
beraumt die nächste Sitzung auf morgen, Freitag, 1 Uly: an mit der Tagesordnung. Fortsetzung der heutigen Beratung.
Abg. Singer (Soz.):
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Wir machen hiermit unsere Mitglieder darauf aufmerksam, daß die MmglltlilW noch
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„ ie zur Sin- h Telegraph eingegangene n Interpellationen zu setzen. Ich berufe mich dabei auf die Geschäftsordnung wonach eingegangene Inter- pellationen auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu setzen sind, worauf sich der Reichskanzler zu entscheiden hat, wann er sie beantworten will.
da- nicht in unserer Zeit, wo alle? darauf hindrängt, schnelle Arbeitsmethoden und einfache Arbeitsformen zu erzielen, eine Verschwendung der Kräfte? Vor allem aber muß man sich die wirtschaftliche Seite der Prozcßfragen vergegenwärt'gen, wenn man zu einer richtigen Entscheidung kommen will. Ich bedauere lebhaft, daß bei der Beurteilung der Vrozeßgesetze in Deutschland immer io sehr der prozcßtcchniscke Standpunkt überwiegt und der wirtsckaftliche Endzweck so lehr in den Hintergrund tritt. Auch gegenüber dieser Vorlage haben wir viel juristiscke Kritik an Einzelheiten gebärt. Aber wie wenige haben darüber nachgedacht, weiche wirtschaftliche Bedeutung es hat, ob ein Prozeß lang oder kurz dauert, ob ein gebildeter Richter mit Lappalien oder mit ernsten prägen beschäftigt wird. Hebet 200 Millionen Mark vom deutschen Nationalvermögen liegen jährlich in Prozessen fest und tonnen nickt in der Weise verwandt werden, wie eine rationelle Wirtschaftsführung c-3 verlangte. Von dieser Rrefen- summe entfallen über 100 Millionen auf Prozesse bis zu 1000 Mk.. also auf Rechtsstreiligteiten der Leute, die nicht ‘3 er- liebliche Kapitalien haben, daß sie sich den 2u$uS etnc5 längeren Prozesses erlauben tonruen. 'saieint e» Ihnen nickt auch höchst gefährlich eine so große Summe unnutz dem Wirtschaftsleben und dem Mittelstände zu entziehen? Mutz da nicht naturgemäß die Frage auftauchen, ob nicht im Vergleich selbst zur bestmöglichen und sichersten Rcchtfpreckung der Vorteil für das deutsche Nationalvermögen größer wäre, wenn tmr vor allem für eine rasche Rechtsprechung sorgen. M. H., die Juristen mögen hier streiten über die Vorlage und ibre vrozessuale Technik, das deutsche Volk wird die Vorteile der neuen Prozetzeinrichtung voll empfinden. (Beifall recht-.)
Abg. Dr. Heinze (natl.):
Das Landgerichtsverfahren wird von den Novellen nur insoweit berührt, als es mit dem Amtsgerichtsverfahren zusammen, hängt. Man hält eine durchgreifende Reform nur für das Amts- gerichtsverfahren zurzeit für gekommen. Wenn durch dre Novellen der AmtZgerichtSprozeß beschleunigt werden wird und mit weniger Kosten durchgeführt werden kann, so ist das nur wünschenswert. Aber um diesen Zweck der Beschleunigung ■ni erreichen, gehen die Novellen in radikaler Weise nicht vor. So wird z. B. das Versäum nisve rfa h r e n von der No- velle gar nicht berührt, obwohl gerade die großen Amtsgerichte durch da§ bisherige Versäumnisverfahren außerordentlich belastet werden. Eine durchgreifende Aenderung konnte hier viel Schreibarbeit beseitigen. Gegen die Erhöhung der Zustandigke,ts. grenze auf 800 Mark spricht ja eine Reihe von Gründen, durch- schlagend aber scheinen mir die Gründe d a f u r fein, leichtere Erreichbarkeit des Amtsgerichts, ine Befähigung des Amtsrichters untr die Unmöglichkeit, unsere Landgerichte noch weiter anwachsen (ju lassen. Auch gegen den zweiten Dell der Vorlage haben wir
I im einzelnen wenig Bedenken. Tas wesentliche Bedenken geht nur gegen die Art dieser ftückweisen Aenderung unserer Zioilprozeßordnung. Auf diese Weise kann unsere deutsche Richterschaft nicht mit dem Zivilprozcss,_ wie es notwendig ist, verwachsen, wenn man fortwährend daran ändert. Zweifellos bringt eine ganze Anzahl der Bestimmungen eine wesenilicke Verbesserung des ganzen Verfahrens, so z. B. daß den GerichtS- schreibern in Zukunfr die Kostcnfesrjetzung übertragen wird, die Vorschrift des § 505, wonach, wenn bei einem unzuständigen Amtsgericht die Klage eingeleitet ist, das Amtsgericht nicht wie bisher sie abweist, sondern durch Beschluß dem zuständigen Richter über* weist ul'w. Warum soll man aber diese Wohltaten nicht auchauf das Landgerichtsverfahren übertragen? , Es _ wird fraglich sein, ob sich die Kommission damit wird bescheiden können. Die Bestimmung, wonach beim fünften und weiteren Terminen nur die halbe Gebühr erhoben wird, kann leicht zu einer_ Entfremdung zwischen Gericht und Parteien beitragen; denn häufige Vertagungen lassen sich oft nicht vermeiden. Bei den großen Amtsgerichten wird durch manche Bestimmungen der Novelle eine Verzögerung sich nicht vermeiden lassen, so dadurch, daß die Gerichte gewisse Beweisaufnahmen schon vor den Terminen anordnen können. Es sollen auch Zeugen, die dem Amtsgericht vorgeführt werden, gleich vernommen werden. Tas ist für große Gerichte auch kaum möglich. Man denke sich, daß 80 Termine angesctzt sind, wie es bei großen Amtsgerichten vorkommt, und daß nun nach dem dritten Termin ein Kläger mit 5 Zeugen erscheint, die vernommen werden müssen. Jede Vernehmung dauert mehr als 20 Mi- nuten. Die anderen 77 Termine werden dann nicht stattfinden können.
Der Wunsch nach Sondergerichten entspringt gewissen Strömungen, die wir letzt in Deutschland haben. Die Sondergerichte sind deswegen so beliebt, weil sie Schiedsgerichte sind und weil in ihnen die scharfe Logik nicht entscheidet. Man hat im öffentlichen Leben eine gewisse Scheu davor, die scharfe Logik in das lebendige Leben eingretfen zu lassen. Man hört sehr oft über richterliche Urteile: das mag logisch zutreffend sein, aber es paßt nicht für die Verhältnisse beß Lebens. Die »en Bestrebungen können wir mit Schiedsgerichten entgegenkommen. Durch die Sondergerichte kann es leicht kommen, daß die ordentlichen Gerichte überhaupt nicht mehr im öffentlichen Leben die Rolle spielen, die wir wünschen. Ein blühender Anwaltsstand, der auch ein sicheres Einkommen hat, bildet mit eine Grundlage unserer Rechtspflege. Die Gesetzgebung in Deutschland ist in dem letzten Jahrzehnt sehr vielfach zum Schaden beS Anwaltftanbes ausgeschlageu. Zweifellos berührt bie Novelle auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des AnwaltstandeS. Der Anwalt wird zweifellos in Zukunft weniger in Anspruch genommen werden als jetzt. Kann auch ein Berufsstand hier nicht maßgebend sein, sondern allgemeine Interessen, so muß man sich doch vor
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