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01/07/1908 Erstes Blatt
 
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Mittwoch 1. Juli 1908

Nr. ISS Erstes Blatt 158. Jahrgang

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SonmagS. - Beilagen: I - M monatliches.,viertel-

viermal wöchentlich jSf Ak /?K ,AA A >A. A, jährlich Mk. 2.20; durch

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Lonahme von Anzeigen 6 I i u. Land- undGerichts-

L!Oommng1niöui Rotationsdruck und Verlag derVrMschen Nnio.-Vuch. und Zteindruckerei. R. Lange. Redattion, Expedition und Druckerei: Zchulstratze 7.* ®- für ben

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Die heutige Nummer umfatzt 10 Seiten.

Evangelische Landersynode.

R. B. D a r m st a d t, 30. Juni.

Unter Vorsitz des Präsidenten D. Stamm- Gießen ist die siebente ordentliche Landessynode in ihrem neuen Sitzungssaal zusammengetreten. Nach dem vom Kirchenrat D. Schlosser- Gießen gesprochenen Eingangsgebet gab Präsident D. Stamm die inzwischen vorgekommenen Per- sonalveränderungeit in der Synode bekannt. Neu eingetreten sind die Synodalen Pfarrer Bechtolsheimer-Gießen und Brill-Ober-Widdersheim, Forstmeister Diefenbach- Schotten, Pfarrer D. Dr. Diehl-Darmstadt, Prof. Dr Eck- Gießen, Prälat D. Dr. Flöring-Darmstadt, Dekan Hainer- Hungen, Oberstleutnant Kullmann-Tarmstadt, Forstmeister Neuschäfer-Mainz und Prof. Weimar-Darmstadt.

Unter den Mitteilungen befindet sich eine Erklärung von 53 Geistlichen an das Großh. Oberkonsiswrium, worin sie unterm 29. Nov. 1906 erklären: Großh. Oberkonsistorium beehren sich die gehorsamst unterzeichneten Pfarrer mit Bezug auf den Be­schluß der Landessynode vom 10. d. M. folgendes zu unter­breiten: V

L Wir stehen treu zu Kaiser und Reich, zu unserem Landes fürsten, dem Großherzog, zu unserem deut- Sien und hessischen Vaterland.

ir stehen treu zu unserem hessischen Ordinations­gelöbnis.

3. Wir erheben auf Grund dieses Gelöbnisses Protest gegen jede Erweiterung unserer Amtspflicht nach der politischen Seite.

4. Wir empfinden es als Kränkung unserer Amtsehre, daß man irgendwelche politische Festlegung, wie sie der Synodalbeschluß darstellt, oeni hessischen Pfarrer gegenüber für nötig hält.

5. Wir empfinden es als wider die Wahrheit, toemi man mit Großh. Oberkonsistorium den Gegensatz zwischen Christentum und Sozialdemokratie so faßt, als ob über diesen Gegensatz keine Meinungsverschie­denheit mehr zulässig sei.

6. Wir empfinden es als wider die Liebe, den in der Sozialdemokratie politisch organisierten Teil unserer Gemeinden und unseres Volkes außerhalb der Kirche zu stellen.

7. Da uns demnach die Entscheidung der Synode das Wesen und die Aufgabe der Kirche und des geistlichen Amtes in verhängnisvoller Weise verschiebt, so ist der Widerspruch dagegen für uns Geloissenssache.

Diese Erklärung wurde von Pfarrer G u y o t - Heppen­heim dem Oberkonsistorium mit dem Hinzufügen überreicht, daß für die Erlangung von Unterschriften keinerlei Agitation entfaltet worden sei.

Das O b e r k o n s i st o r i u m ließ unterm 14. Dez. 1906 Herrn Pfarrer D. Guyot zu Heppenheim folgende Antwort zugehen:

Die von Ihnen überreichteErklärung" von 53 Geist­lichen ist formell an die Landessynode, sachlich aber auch gegen uns gerichtet, was in ihrer Nr. 5 zum Ausdruck kommt. Wir können deshalb bei der auch uns gegenüber geltenden Entschiedenheit Ihrer Erklärung diese nicht einfach zu den Akten nehmen, sondern eröffnen Ihnen unsererseits, indem wir der Landessynode Stellungnahme überlassen, das Fol­gende. Dabei verweisen wir aus unsere anliegende in der Synode zur Verlesung gekommeneErklärung" und auf die von unseren Vertretern abgegebenen Erklärungen. Eine Erweiterung Ihrer Amtspflicht nach der politischen Seite hin hat nicht stattgefunden. Es wurde nur die bereits be­stehende Pflicht, nichts dem Evangelium bezw. dem Christen­tum Feindliches zu fördern, in Bezug auf die heutige Sozial­demokratie klargestellt. Zu unseren Darlegungen in der Synode wurden wir veranlaßt durch den Einzelfall, der durch seine so verschiedenartige, Beurteilung uns zu jener Klarstellung nötigte. Von dieser Auffassung der Angelegen­heit ausgehend, tonnen wir nicht ertennen, wie eilte Krän­kung der Amtsebre der Geistlichen erfolgt sein soll. Wir bestreiken nicht, daß über den Gegensatz zwischen Christen­tum und Sozialdemokratie Meinungsverschiedenheiten zu­lässig sind. Aber darin stimmen doch Hohl auch diejenigen Geistlichen, welche in mancher Hinsicht anders denken, mit uns überein, daß die tatsächliche Beförderung der heutigen Sozialdemokratie einem evang. Pfarrer nicht gestattet sein sollte. Es ist nicht entfernt unsere Meinung,den in der Sozialdemokratie politisch organisierten Teil unserer Ge- mernden und unseres Volkes", richtiger: die sozialdemokra­tischen Gemeindemitglieder als Einzelneaußerhalb der Kirche zu stellen". Wir verstehen nicht, wie solches angesichts der in der Synode von iciner Seite beanstandeten Nr. 6 unserer Erklärung behauptet werden kann. Wenn wir hier­durch Ihren Widerspruch nicht als begründet anerkennen können und ihn ablehnen müssen, so bedauern wir, daß ein solcher Unterschied in der Auffassung uns von Ihnen trennt. Air wollen verstehen, daß Sie bei Abgabe Ihrer Erklärung einem Bedürfnis Ihres Gewissens folgten, aber wir bean­spruchen auch für uns die Meinung, daß wir nur aus ge­wissenhafter Ueverzeugung und nicht unter Außerachtlassung der Forderungen derLiebe" gehandelt haben.

Der Präsident des Oberkirchenrats Nebel stellt darauf die beiden neuen Konsistorialmitglieder Oberkonsistorialräte Bernvecc und Euler vor. Bei Beratung der Wahlprüfungen wird die Wahl des Stellvertreters des Dekanats Worms, Pfarrer Michel, für ungültig erklärt; es erfolgt darauf die Vereidigung der neu eingetretenen Mitglieder.

Zur Beratung steht dann der Antrag Dr. V o g t u. Gen., die Synode wolle Großh. Oberkonjistorium ersuchen, in eine Prüfung der Verhältnisse sämtlicher

Pfarrvcreiae in kleinen Gemeinden bezüglich der Möglichleit, sie mit Nachbarpfarreien zu ver­

einigen, einzutreten und der Synode von dem Ergebnis der Erhebungen Mitteilung zu machen.

Der Ausschuß beantragt, den Antrag Vogt für er­ledigt zu erklären.

Präsident Nebel befürwortet die Annahme des Aus­schußantrages und stellt fest, daß Landtagsabg. Wdlf in der Sitzung der Zweiten Kammer, in der die Sache zur Sprache kam, völlig unrichtiges Material vorgebracht habe; er müsse auch die ganze Form, in der der Abgeordnete in der Kammer vorging, bedauern.

Syn. Dr. Vogt-Butzbach befürwortet mit längeren Darlegungen seinen Antrag. Syn. Hildebrand stimmt dem Antrag ebenfalls zu, während Syn. Keil wünscht, daß die Pfarreien nicht gegen ihren Willen aufgehoben werden dürfen. Syn. Bernbeck-Okarben ist gegen den Antrag.

Nach kurzer Pause wird der Antrag Vogt dahin abge­ändert, Synode wolle das Oberkonsistorium ersuchen, mit allem Nachdruck alsbald mit den hier in Frage kommenden Gemeinden unter Hinzuziehung der zuständigen Dekane in Unterhandlung zu treten und über das Ergebnis demnächst zu berichten. '

Nachdem sich noch die Syn. Rheinfurth, Jost, Dingeldey, Schmidt, Kolb, Hainer, Gräf, Bogt und Berichterstatter Backes zur Sache geäußert, betont Oberkonsistorialrat Peters en, der Unterschied in der Sache liege darin, daß der Antrag Vogt in erster Linie die Pfarrer im Auge habe, während für die Kirchenbehörde in allererster Linie die Gemeinden in Betracht kämen. Er bitte um Ablehnung auch des abgeänderten Antrages.

Der Antrag Vogt wird daraus abgelehnt, der Ausschuß­antrag angenommen.

Zur Beratung gelangt darauf ein Antrag L ü h l u. Gen., betr. die Vereinsamung des kirchlichen Wahl­verfahrens. Die Antragsteller wünschen die baldige Vorlage eines Entwurfs, in welchem die für die kirchlichen Wahlen vorgeschriebencn Formalitäten tunlichst eingeschränkt werden. Nach kurzer Begründung dieses Antrags beschließt die Synode, für die weitere Verhandlung die Oeffentlichkeit auszu schließen. Die Presse ent­fernt sich darauf.

Die geWeNschaftiiche Grganisation in Hessen.

* ii<- Dr. MüB Lc . at e

In der letzten Zeit hat man sich nach den verschiedenen Richtungen hin bemüht, die Statistik des Großherzogtums Hessen zu erweitern und die Ergebnisse der statistischen Auf­nahmen dem größeren Publittim leichter zugänglich zu machen. Nach dem Vorbilde anderer Bundesstaaten ist im Jahre 1903 von der Zentralstelle für die Landesstatistik ein Statistisches Handbuch für das Großherzogtum Hessen her­ausgekommen. Das Buch verdient die weiteste Verbreitung, denn es unterrichtet über alles, was sich überhaupt zahlen­mäßig erfassen läßt. Das Nachschlagewerk ist billig, hand­lich und trefflich ausgestattet. Die Zentralstelle hat in Aussicht gestellt, das Handbuch alle fünf Jahre neu erscheinen zu lassen, womit man vorläufig zufrieden sein muß. Andere Bundesstaaten und das Reich geben freilich ihre Jahrbücher alljährlich heraus, aber das würde für Hessen zuviel Geld und Arbeit beanspruchen.In der Beschränkung zeigt sich der Meister."

Vor zwei Jahren ist die Zentralstelle für die L a n d e s ft a t i ft i k in Darmstadt, an deren Spitze ein Kol­legium von höheren Beamten der verschiedensten Ressorts und Vertretern von Landwirtschaft, Handel, Industrie, Hand­werk und der gewerblichen Arbeiterschaft steht, in dem aber neuerdings auch die Landesuniversität und die Technische Hochschule vertreten sind, erheblich erweitert worden. Das Kollegium hat dadurch an Sachverständigkeit gewonnen, und ein rühmlicher Reformeiser macht sich seither geltend. Die zweite Ausgabe des statistischen Handbuchs, die gegenwärtig bereits im Druck ist, stellt eine vollständige Umarbeitung der ersten dar. Eine Anzahl von statistischen Uebersichteu sind kürzer gefaßt worden, andere bekamen eine neue tabel­larische Form, und eine ganze Reihe neuer, namentlich fi- nanz- und sozialstatistischer Kapitel, die nach bewährten und zuverlässigen Methoden bearbeitet sind, sind hinzu­gekommen. Gleichzeitig mit diesem Ausbau des hessischen Statistischen Amts haben auch die sieben Handelskammern des Landes sich entschlossen, ihre statistischen Mitteilungen zu zentralisieren. Bisher hatte jeder .Handelskammer­bericht einen besonderen statistischen Teil. Dieses in nicht zweckmäßiger Weise zerstreute Material wird seit dem vori­gen Jahre in einem besonderenWirtschaftlich-Sta- tistischen Jahrbuch der Hessischen Handels­kammern" gesammelt und veröffentlicht. Es entspricht das einem Beschluß des hessischen Handelskammertags vom 17. März 1907. Um die Herausgabe dieses höchst lehrreichen Jahrbuchs haben sich namentlich die Zentralstelle für die Landesstatistik und die Handelskammer Mainz, die den Vor­ort des Handelskammertages bildet, verdient gemacht. Be­sonders wertvoll sind die mitgeteilten Statistiken der Aktien­gesellschaften, des Eisenbahnverkehrs, des Reichsbank- und Sparrassenwesens und die der Streiks und Aus­sperrungen. Bekanntlich ist Hessen dasjenige deutsche Land, das am weitesten fortgeschritten ist in der staatlichen Woh­nungsfürsorge. An der Spitze der Bestrebungen für die Errichiung von Wohnungen für Minderbemittelte steht der Ernst, Ludwig-Verein", der in der vorigen Woche in Darmstadt seine Jahresversammlung abgehalten hat. Dieser Verein hat sich in sehr bedeutsamer Weise an der diesjährigen Landesausstellung für freie und an­gewandte Kunst mit sechs Ein- und Zweifamilienhäusern, die von Großindustriellen des Landes gestiftet worden find, beteiligt. Dieser Teil der Darmstädter Ausstellung ist un- zrveifelyaft der interessanteste und attuettfte des ganzen schönen Unternehmens. -Daneben hat der Ernst Ludwig-Ver­

ein, dank der rührigen Tätigkeit des Landeswohnungsinspek- tors Gretzschel, sich in den Dienst einer umfassenden Wohnungsstatistik gestellt und darüber, wie überhaupt über die ganze Wohnungssürsorge, kürzlich eine prächtige Denk- schrift herausgegeben.

Es liegt in der Natur der Sache, daß uns heutzutage die Sozialstatistik besonders beschäftigt, und es. muß mit Freuden begrüßt werden, daß die verjüngte Zentralstelle für die Landesstatistik, einer Anregung aus dem Schoße ihres Aufsichtsrats folgend, ganz kürzlich auch das Arbei­te r v e r e in s w e s e n des Landes, soweit es auf Gewerk­schaften beruht, in das Bereich feiner Arbeiten ausgenommen hat. Diese Untersuchungen wären kaum möglich gewesen, wenn nicht in das Darmst. Kollegium auch ein Gewerkschafts­führer berufen worden wäre. Die detaillierte Gewerkschafls- statiftik wird manchmal aus begreiflichen Gründen von den nächstbeteiligten Organisationen geheim gehalten. Diese Geheimnistuerei ist jetzt überwunden. Es ist den hessischen Gewerbeinspektoren gelungen, umfassendes Material zu be­schaffen, und auf Grund dieser Sammlung ist die Zentral­stelle für die Landesstatistik in die Lage gekommen, in der letzten Nummer ihrerMitteilungen" manche interessante Zahlen zu veröffentlichen.

Bekanntlich teilen sich die gewerkschaftlichen Organi­sationen in drei große Gruppen und Verbände: 1. in die Freien G e w e r ks ch a s t e n" unter sozialdemokratischer Führung, 2. in dieH i r s ch - D u n ck e r s ch e n Gewerk- v er ei ne" unter liberal-bürgerlicher Protektion, und 3. in dieC h r i stli ch e n G e w e r ks ch a s t e n", die in den letzten Jahren, namentlich in den Gegenden mit überwiegend kaiho- lischer Bevölkerung, eine starke Anziehungskraft ausgeübt haben. Im Großherzogtum Hessen sind insgesamt 53645 Arbeiter gewerkvereinlich organisiert. Davon kommen 4k 576 auf die Freien Gewerkschaften, 4069 auf die Christlichen Gewerkschaften und 1000 auf die Hirfch-Dunckerigner. Christ­liche Gewerkschaften und Hirsch-Tunckerianer gibt eS aber in der Provinz Oberhessen überhaupt nicht. Ter Hauptsitz derChristlichen" ist die Provinz Starkenburg mit 3316 Vereinsmitgliedern, von denen 2083 auf Offenbach ent­fallen. Mainz hat 597. Der Hauptsitz der Hirsch-Tuncker- schen Gewerkvereine, die aber in .Hessen überhaupt nur Dürftig vertreten sind, ist Worms mit 590 Mitgliedern. Darmstadt und Offenbach weisen überhaupt keine An- fiängej; des Hixsch-Dunckcrschen Verbundes auf. In M a i n ; gibt < 5 2I/6, dann folgt Bensheim mit 144. Xie Führung in der Arbeiterbewegung haben in Hessen, wie fast überall, dieFreien Gewerkschaften". Auf ihren Verband tommcii 90 Prozent der Organisierten, und zwar 30 970 auf die Provinz Starkenburg, 13 068 auf Rheinbesjen und 4535 auf die Provinz Oberhessen. Der dritte Teil aller sozialistischen Gewerkschafter, nämlich über 16 000, sitzt in Offenbach; der fünfte Teil, nämlich 10 000, in Mainz; der sechste Iteil in Darm stad t. Die Provinz Starkenburg hat aber über­all eine erhebliche Organisation dieser Art. So sind z. B. in Groß-Gerau 3000 Metallarbeiter organisiert. Der Mrciy' Bensheim und der Kreis Dieburg haben je 1500 Organi­sierte. In Oberhessen kommt neben Gießen nur Fried­berg mit 1000 Gewerkschafter in Frage. Gießen hat 3 217. Davon sind 850 Tabakarbeiter, etwa ebensoviel wie in Offenbach, je 500 Holzarbeiter und Maurer, 450 Me­tallarbeiter, 232 Maler, 160 Brauereiarbeiter, 95 Trans­port- und Verkehrsarbeiter und 65 Buchdrucker. Von der letzten Lohnbewegung her sind noch etwa 90 Schneider in eine Gewerkschaft eingegliedert, alle anbereit Branchen kommen kaum in Betracht. Auffallend ist, daß Oberhessen nur sozialdemokratische Gewerkschaftler hat. Es hängt das keinesfalls mit dem Charakter der beiden Hauptiitdustrien Gießens zusammen, denn in der Provinz Starkenburg z. B. gehören 689 Tabakarbeiter unb 353 Metallarbeiter Dem Christlichen Gewerkschaftsverband an. Tie Offenbacher Ta - bafarbeiter find in zwei fast gleich starke Lager geteilt, und die Hilfs- und Transportarbeiter sind dort sogar ganz vorwiegend der Christlichen Gewerkschaft beigetretem

Selbstverständlich gewinnen die angegebenen Zahlen, von denen nur die hauptsächlichsten mitgeteilt sind, erst dann ihre richttge Bedeutung, wenn man die gewerkschaftliche Organisation in ihrer Entwicklung verfolgen kann.: Indessen ist jetzt endlich der Anfang gemacht. Werden die gleichen Erhebungen alljährlich wiederholt, so wird man nach einiger Zeit sozialpolitische Schlüsse aus den Zahlen­gruppen ziehen können, zumal wenn man die Streik- und Aussperrungsstatistik mit der Gewerkschaftsstatistik in uk- sächlichen Zusammenhang bringt. .lOfe

Gießener Strafkammer.

)( Gießen, 30. Juni. Wegen Kinderstreitigkeiten.

Zwischen dein Kinde des Taglöhners PH. K. zu L o l l a r uno dem im nämlichen Hause wohnenden Kinde seines SchWagers war ein Streit entstanden, in den sich die Eheleute K. cinmischten! und schließlich schlugen Mann und Frau auf das Kind ihres Schwagers ein, auch soll cs von der Frau gewürgt worden jein, daß der Hals anschwoll und das Kind am nächsten Tage das Bett hüten mußte, da es nicht schlucken konnte. Aus erfolgte Anklage t, verurteilte das Schöffengericht die Eheleute K. ivegen gemein­schaftlicher WrperverleMng zu je 15 Mark Geldstrafe. Sie er­hoben Berufung und brachten vor, das Kind fei verlogen und die auf die alleinige Aussage des Kindes erfolgte Verurteilung sei zu unrecht ergangen. Tie Berussverhandlung ergab, bafe? die Eltern des verletzten Kindes, die mit den Angeklagten in Feindschaft leben, ein Interesse an der Verurteilung der .An­geklagten haben, was aus der durch einen Gendarmen belaaschrcn Jnstrnierung des Kindes durch seine Mutter'kurz vor dem Termin hervorging, die dahin ging, daß das Kind sagen möge, cs fei mit ber Faust geschlagen worden. Der Ehemann K. erklärte, er habe dem Kind eine Ohrfeige verabfolgt, dies sei aber infolge einer von seinem Schwager erhaltenen Erlaubnis geschehett, wo­nach er- das Kind bei Ungezogenheiten züchtigen dürfe. Ta Aus­sagen unbcl.eiligter Personen nicht Vorlagen, reichte das. Belmns- material dem Gericht zur Verurteilung der Frau K. nicht, u- gegen mußte der Ehemann auf Gvund seines Geftinduisßs sin