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23.12.1907 Drittes Blatt
 
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Nr. 301

Drittes Blatt

157. Jahrgang

Montag 23. Dezember 1907

scheint täglich mti AnSnahme deü Sonntags.

Dtt «Stestener FamilienblLtter" werden dem .Anzeiger* viermal wöchentlich beigefegt, das Kttisblfltt für öen Kreis Gießen" zweimal m-chsmln^ Der ..hesftfche Landwirt" erscheint *msathd) einmal

Giehener Anzeiger

General-Anzeiger für Oderhefsen

RotattrmSdrnck and Verlag bei Brüh lachen Unwersitätt Brich- and 6 te>nZ> ruderet Ä Lange. Lietzen.

Redaktion. Exveditton and Druckerei: Schul- stratze 7. <5rpe0ttton and Verlag E-GO 6L Kegakrion. 112. Tel.-Adr. Aneeig«Gietzen»

7. Sitzung Großherzoglicher Handelskammer Gießen für die Streife Gießen, Alsfeld und Lauterbach.

Protokoll-Auszug.

Gießen, den 3. Dezember 1907.

Anwesend die freuen: Konunerzienrat Koch als Vorsitzcrtder, Kommerzienrat Heichelheim, Friedberger, Grünewald, Jhring, Klingspor, Münker, Ramspeck, Röhr, Rühl, Kommerzienrat Schir­mer, Stammler, Wallach, Zurbuch und Syndikus Dr. Zeidler.

1. Aus dem Geschäftsbericht ist folgendes mitzuteilen:

a) In einem Bericht an das Großh. Ministerium der Fi­nanzen hatte sich die Handelskammer gegen die geplante F rach ter mäßigungfürEisenerzausF rank­reich ausgesprochen, weil von einer solchen Maß- nähme der oberhessische Eisensteinbergbau auf das schwerste betroffen werden würde. Das genannte Ministerium ist nn Sinne der Ausführungen der Kammer mit dem Kgl. Preuß. Ministerium der öffentlichen Arbeiten ins Be­nehmen getreten.

b) Dem wiederholt dringend geäußerten Wunsche von In­teressenten Folge gebend, hatte die frandelskammer beim Großh. Ministerium der Finanzen die Einrichtung einer ständigen Abfertigungsstelle am Zoll schuppen des Güterbahnhofes zu Gießen zwecks beschleunigter Abwicklung der Zoll-Ab- fertigungsaeschäfte beantragt. Dem Anträge konnte jedoch nicht willfahrt werden, weil selbst bei dem geringsten Maße der vorgeschriebenen Besetzung solcher Stellen die dort anzustellenden Beamten kaum für die frälfte ihrer regelmäßigen Dienststunden Beschäftigung finden mürben und die erhofften Ersparnisse an Zeit und Unkosten gegenüber den entstehenden etatsmäßigen Mehrausgaben geringfügig wären. Ebensowenig konnten die öorgetrago nen Beschwerden über die Vorführung von Frachtstück- gütern bei der von der Güterabfertigung entfernt liegen­den Zollstelle Berücksichtigung finden.

c) Tie Steinbruchbesitzer Deutschlands haben die fr er ab - setzung der Fracht für Steinbrucherzeug­nisse beantragt; die Frachtermäßigung soll sich nicht nur auf Pflastersteine, sondern auch auf oiibere Stein­brucherzeugnisse erstrecken, insbesondere auf den Abfall, wie er bei der frerstellung von Steinen für den Wegebau entsteht. Im ständigen Ausschuß des Bezirks-Eisenbahn- rats Frankfurt hat der Vertreter der Kammer betont, daß eine wettere allgemeine Frachtermäßigung nicht im In­teresse der oiberhessischen Steinindustrie gelegen sei; hir | gegen werde von ihr eine Beförderung sämtlicher Steift - brucherZeugnisse nach dem Ausnahmetarif 5 ohne Erfor­dernis der Bescheinigung über die Verwendung gewünscht. Die Eisenoahnverwaltung hat im Hinblick auf die über­große Anzahl von Ausnahmetarifen die Vereinheitlichung der Steintarife als Bedürfnis anerkannt und der Bezirks- Eisenbahnrat hat in der Plenarversammlung v. 27. v. M., diesem Bedürfnisse Rechnung tragend, folgende Beschlüsse gefaßt: L Die allgemeine wirtschaftliche Lage der Stein­bruchindustrie läßt eine Ermäßigung der Fracht für Stein­brucherzeugnisse als dringend erwünscht erscheinen. 2. Die Ermäßigung ist in der Weise zu gewähven, daß a) für Pflastersteine (Rerhenpflastersteine, Pflastersteine und Kleinpflastcrsteine) allgemein der Ausnahmetarif o gilt, die Verwendungsbesck^inigung fortfällt und der Aus- nahmetarif nur Anwendung zu finden hat von den Gewinnungsstätten; b) für rohe Steine, Steinschlaa, Schotter, Spiff, Grusl und andere Abfälle, ebenfalls unter Wegfall der Verwendunasbescheinigung, ein Aus­nahmetarif auf folgender Grundlage bewilligt wird: von 187 Kilometer 2 Pfg. und 6 Pfg. Abfertigungsgebühr, über 87 Kilometer Satz des Ausnahmetarifs 5. 3. Diese Maßnahmen werden befürwortet in der Erwartung, daß damtt ein einheitlicher Tarif für den ganzen Westen zustande kommt und die jetzigen vielen Ausnahmetarife beseitigt werden. 4. Die zum Wasserbau verwendeten Satz- und Senksteine gehören zu den Abfällen des oben unter 2 b erwähnten Tarifs. 5. Die gleiche Behandlung der Kunstpflastersteine mit den natürlichen Pflastersteinen ist beizubehalten.

d) Der Vertreter der Kammer hatte bei der Königs. Eisen- dahndirektion Frankfurt a. M. die Einlegung eines neuen Eilzuges auf der Strecke Kassel-' Frankfurt a. M. im Achchli»ß an den abends 9.06 in Kassel eintreffenden Eilzug Nr. 68 Bremen-Han- notier und eines entsprechenden Gegenzuges, der sich als ein immer dringender werdendes Bedürfnis herausge- stellt hat, beantragt. Ter Antrag fand die Zusttmmung des Bezirks-Eisenbahnrats, wenngleich bei der gegenwär- tigen Finanzlage vorerst nicht auf seine baldige Aus­führung gerechnet werden kann.

e) 3 m Interesse des Besuchs des Stadtthea­ters hat sich die Handelskammer um Herbeiführung günstiger Abendzugtierbindungen bemüht; so wurden bei der Königs. Eisenbahndirektion Frankfurt a. M. die Späterlegung des Zuges 645 in der Richtung Gießen- Betzdorf (ab Gießen 10.08) um etwa 30 Minuten und die versuchsweise Durchführung des Zuges 518 auf der Strecke Gießen-Gelnhausen (ab Gießen 11.13) bis Nidda an Sonntagen und an einem für den Theaterbesuch in Betracht kommenden Wochentage beantragt.

f) Einem Anträge auf Herstellung des Anschlusses in Friedberg zu dem Personenzug 79 2 von Treysa an den Personenzug 90 6 Bad-Nau- heim-fr ombur g v. d. H. konnte nicht entsprochen wer­den, da hierdurch andere nächtigere Zugverbindungen unterbrochen würden.

g) Für die Verfrachtung von Grubenhölzern nach dem Rohstofftarif bestehen 2 Besttmmungen: 1. eine allgemeine Bestimmung, wonach Rundhölzer, zu Grubenzwecken bestimmt, bis zu 7 Meter Länge und bis zu 20 Zentimeter Zopfdurchmesser nach Ausnahme- tarif II (Rohstofftarif) befördert werden;

2. eine Sonderbestimmung für Hölzer bis zu 5 Meter- Länge und bis zu 30 Zentimeter Zopfftärte (Aus­nahmetarif 1 c, Rohstofftarif), jedoch nur für Kohlen- grubensammelstationen im Ruhrgebiet und gewisse Erz­grubenstationen im lothring. und luxembnrg. Industrie- bezirk gültig.

Die Handelskammer hat nun einen von Holzinterefsenten ausgehenden Antrag auf Ausdehnung des unter 2 ge­nannten Ausnahmetarifs auf die in Betracht kommenden Stationen des Lahn-, Dill- und Sieggebiets unterstützt, und wird mit den Handelskammern Wetzlar, Siegen i. W., Limburg und Dillenburg gemeinsame Schritte in dieser Angelegenheit unternehmen.

h) Die Eisenbahndirektion Mainz machte der Kammer die Mitteilung, daß es im Interesse des deutschen Handels und der deutschen Schiffahrt wünschenswert erscheine, die über die belgischen und niederländischen Häfen auf dem Eisenbahnwege nach Stationen des rheinisch-west­fälisch-nordwestdeutschen Seehafentierkehrs eingehenden nicht unbedeutenden Mengen Kleie wenigstens teilweise den deutschen Mrdseehäfen zuzu führen. Es sei daher in Er­wägung gezogen worden, die Eisenbahn fr achten von den letztgenannten Häfen soweit zu ermäßigen, daß sie den von den Auslands Häfen annähernd gleichkommen und zu diesem Zwecke im r Heini sch-we ft fälisch-nord- we st deutschen Seehafentarif einen Aus- nah m e t a r i f für Kleie zu erstellen. Dagegen sei nun geltend gemacht worden, daß eine solche Frachter­mäßigung den in den Nordseehäfen bestehenden größten­teils ausländisches Getreide vermahlenden, Großmühlen ein weiteres lieber gewicht über die einheimisches Getreide verarbeitenden binnenländischen Kleinmühlcn geben mür» Den, und daß man deshalb im Interesse dieser Mühlen wie auch der Landwirtschaft die in den Mühlen der Hafen­städte hergestellte Kleie von der Frachtermäßigung aus­schließen müsse. Zu einem Gutachten hierüber aufgefor­dert, hat sich die Handelskammer für die Schaffung des Seehafen-Ausnahmetarifes für Kleie ausgesprochen, weil es als ausgeschlossen betrachtet werden müsse, daß die binnenländischen Kleinmühlen Schaden erleiden wür­den, wenn man die Produktion von Kleie der m den Nordseehäfen bestehenden Großmühlen in die vorgeschlagene Tarifermäßigung mit einbeziehen würde. Die binnen- ländischen Kleinmühlen verkaufen ihre gesamte Produktion von Kleie im Lokal ihres Domizils und in dessen aller­nächster Umgebung, und da diese bei wettern der Nach­frage nicht entspreche, seien sie sogar gezwungen, selbst noch Kleie Hinzuzukaufen; die Kleinmühlen würden also aus einer Tarifermätzigung nicht allein keinen Schaden sondern Nutzen ziehen. Ebenso würde die Landwirtschaft von jeder Preisermäßigung von Kleie nur Vorteil haben.

i) Im Jahre 1905 wurde der Kammer auf eine Eingabe an den Herrn Preuß. Minister der öffentlichen Arbeiten der Bescheid zuteil, daß die Herstellung einer Eisenbahn von Gießen nach Brandobern- d o r f vom Staate nicht in Aussicht genommen sei, und daß dem Komitee die Erlaubnis zur Vornahme der Vor- arbetten nicht erteilt werden könne. Da jedoch an der Erbauung dieser Bahn ein unvermindertes Interesse besteht, hat die Handelskammer das Projekt wieder in Den Kreis ihrer Arbeiten gezogen und ist von neuem durch Vermittelung des Großh. Ministeriums der Finanzen um Erlaubniserteilung zur Vornahme der Vorarbeiten ein* gekommen.

k) Nachdem die von der Kammer gegebene Anregung auf Revision des Tarifes der Brandv ersrche- rungsanstalt die Zustimmung der übrigen Hess. .Handelskammern gefunden hat, ist von der Handels­kammer Akainz als dem Vorort des hessischen Handels- kammertags an die Großh. Regierung die Bitte gerichtet worden, eine Revision des Tarifs baldigst in die Wege zu letten und bei dieser Gelegenheit eine Statistik über di^ Schadensregelung den Handelskammern zur Verfügung zu stellen.

1) Der Kgl. Eisenbahndirektion Frankfurt ist der regelmäßige Bericht über die wirtschaftliche Lage des Eisenerzbergbaus int Handelskammerbe- zirk für die Zett vom April bis September 1907 erstattet worden.

Schluß folgt.

Prozeß Karoen.

Berlin, 21. Dez.

Das Schutzmannsaufgebot ist heute noch rigoroser als sonst. Der Ausschluß der Oeffentlichkeit wird auch aus das wette Vestibül vor dem kleinen Schwurgerichtssaal ausgedehnt. Ein Polizeihauptmann, zwei Leutnants und 50 Schutzleute hätten alle Zugänge streng besetzt. An allen Stellen gibt es erregte Szenen zwischen der Presse und der Polizei. Dagegen scheiitt im Gerichtssaal, wie man munMn hört, viel Neigung zu einem Vergleich zu bestehen, insofern, als durch die Zeugen­aussagen hinter verschlossenen Türen die Grundlage zu einer Erklärung geschaffen wurde, auf die Harden früher nicht ein­gehen zu können meinte, während Graf Moltke darauf bestehen mußte. Ganz besonders das Zeugnis der Frau von Elbe soll die Wendung herbeigeführt haben. Ntan spricht davon, daß die Dame ausdrücklich betont habe, sie bezichtige weder heute noch habe sie früher den Grafen Moltke je homosexueller Neigungen bezichtigen wollen. Etwa um Vs 11 HI)r erschien der Fürst zu Eulenburg und alsbald nehmen die Vergleichs-Verhand- lungen ihren Anfang. Der Oberstaatsanwalt beantragt eine Pause, um den Parteien Gelegenheit zu geben, sich zu be­sprechen. Wie man hört, soll der Vergleich auf dem Grunde be­ruhen, daß Harden über den Grafen Moltke falsch informiert war und in diesem Sinne seine Erklärung formuliert werde. Während die Vergleichsverhairdlungen im Gange sind, hält sich Graf Moltke int Vorraum auf. Er hat, wie verlautekT"unter seinem Eide ausgesagt, daß er sich niemals homosexuell ver­gangen habe. Dann gibt er eine Schilderung seiner Ehe und entwickelt sehr diskret, wie die Entfremdung der beiden Gatten erfolgte. Man ist allgemein der Ansicht, es sei keine sach­gemäße Genugtuung für den Grafen, der in voller Oeffentlichkeit in bcr_ ersten Verhandlung an den Pranger gestellt worden sei, daß er nunmehr seine Rechtfertigung hinter verschlossetwn Türen erhalte. Die Verteidiger haben bedeutet, daß die Plä­doyers, falls es überhaupt zu solchen tonunen sollte, öffentlich sein werden. Um 11. Uhr ist die Pause beendet und die Ver­handlung geht unter Ausschluß der Oeffentlichkeit weiter. Es heißt, daß die S a ch v e r ft ä n d i g e n vernommen worden sind. Um 3/412 Uhr wird Frau v. Elbe nochmals zum Zeugnis auf-

gerufen. Es hat den Anschein, als ob die Vergleichsverhand- iungen gescheitert sind. Fürst Eulenburg hat gestern während seiner Vernehmung einen Ohnmachtsfall erlitten, so daß eine Pause von einer halben Stunde eintreten mußte. Nach dem Grafen Kuno Moltke gab Kriminalkommissar von Treskow Auskunft über die Nachrichten, die der Polizei über homosexuelle Beziehungen bekannt sind.

Die Einigungsverhandlungen sind endgültig als geschei­tert zu betrachten, da sicherem Vernehmen nach ein aller­höchster Befehl vorliegt, wonach gewünscht wird, daß die Ver- handlmlgen weitergehen und die Sache durch ein gerichtliches Urteil zur Erledigung kommen soll. In der Nachmittagssitzung wurde nochmals längere Zeit Frau von Elbe vernommen; bet dieser Vernehmung belastete sie ihren ehemaligen Gatten doch etwas mehr als am vormittag. Sie hielt im allgemeinen ihre Bekundungen, die sie in her SchösfengerichtsverHandlung ge­macht hatte, aufrecht. Der Vertreter des Nebenklägers, Justizrat Tr. S e l l 0, berief sich auf eine Reihe von Zeugen, deren Vernehmung er beantragte, und deren Ladung auch zum großen Teil, unter diesen Frau von Marwitz, beschlossen wurde, da Frau von Elbe eine hysterische maßlos eifersüchtige Frau sei, deren Glaubwürdigkeit man stark bezweifeln müsse. Der Zeugin wurden vom Justizrat Dr. Sello so viele Fragen vorgelegt, daß sie schließlich heftig zu weinen begann. Die Aussagen der Frau von Elbe wurden von ihrer Mutter, der Frau von Heyden, und ihrem. Sohn aus erster Ehe, dem Kürassierleutnant von Kruse, im wesentlichen beftättgt. Angeklagter Harden er­klärte nach der Vernehmung der Frau von Elbe, er habe sein Material fast ausschließlich von Frau von Elbe erhalten. Wenn es sich herausftellt, daß diese Dame unglaubwürdig sei, dann fallen allerdings' seine Behauptungen in sich zusammen. Nach Vernehmung der Frau von Heyden erklärte der Oberstaats- a n w a l t, er habe nunmehr kein weiteres Interesse am Aus­schluß der Oeffentlichkeit. Justizrat Dr. Sello schloß sich dieser Ansicht an. Der Vorsitzende meinte, es handle sich doch immerhin noch um sexuelle schlüpfrige Dinge, es sei daher nicht an­gängig, die Oeffentlichkeit wiederherzustellen. Später wurden noch vernomnwn General der Kavallerie Graf von Wartens­leben, Haushofmeister des Fürsten Eulenburg Göritz aus Liebenberg, kaiserlicher Hofrat K i st l e r vom Auswärttgen Amt, früher bei der deutschen Botschaft in Wien, ehemalige Gesell­schafterin der gräflich Kuno von Moltkeschen Famttie Fräulein Rosenbauer und der Direktor des Hamburger Schauspiel­hauses Freiherr von Berger. Letzterer bekundet u. a., daß der Privatkttiger bereits im November 1906 genau unterrichtet war, daß Harden ihm in derZukunft" den Vorwurf der Honw- sexnalttät mache. Abends wurde die Verhandlung auf Montag vormittag 10 Uhr vertagt.

Sicherem Vernehmen nach wird auch am Montag wenigstens zunächst unter Ausschluß der Oeffentlichkeit verhandelt werden. Der einzige Gutachter in der schöffengerichtlichen Verhandlung Dr. Magnus Hirschfeld wird wie bestimmt verlautet, nachdem er ine diesmaligen Aussagen der Frau von Elbe gehört, sein Gut­achten wesentlich einschränken bezw. ändern.

*

DerV. Z." toirb bestätigt, daß Fürst Philipp Eulen­burg gegen Herrn Maximilian Harden unb Justizrat Bern­stein wegen der ihm im schöffengerichtlichen Prozeß zugefügten Belechigungen Strafantrag gestellt und die Staatsanwalt­schaft ine Verfolgung übernommen hat.

Gceichtssast.

Leipzig, 20. Dez. Das Reichsgericht hat die von dem früheren Sekr ei ar iats-Af f istenten der Kolonial-Abteilung P ö p l a u gegen feine Verurteilung gerichtete Revision z u r ü cr = gewiesen. Ebenso wurde die von der Staatsairwaltschaft in der gleichet: Sache eingelegte Revision verworfen. Pöplau war wegen Verletzung des sogenannten Arnim-Paragraphen zu drei. Monateu Güäiigrüs verurteilt worden.

§pie!plax der srrerrnflte« Frankfurter Ktadttheater.

Opernhaus.

Mittwoch den 25. Dezember, nachmittags halb 4 Uhr: Zum e r 11 e n Male:S ch ö n - E d e I r 0 tt. Aqends 7 Uhr:Tann* Häuser." Donnerstag den 26. Dezember, nachmittags halb 4 Uhr: -Schön - Edelrot." Abends 7 Uhr:Lärmen." Freitag den 27. Dezember, nachmittags halb 4 Uhr:Schon- Edekrot/ Abends halb 8 Uhr;Die lustige Witwe." Samstag den 28. Dezember, nachmittags halb 4 Uhr: ,Schön- Edelrot? Abends 7 Uhr:Fidelw/ Sonntag den 29. Dezember, nachmittags halb 4 Uhr:Schön - Edelrot." Abends 7 Uhr: Figaros Hochzeit." Montag den 30. Dezember, nachmittags halb 4 Uhr:'Schön-Edelrot." "Abends halb 8 Uhr:Der Trompeter von Säkkingen." Dienstag den 31. Dezember, nachm. halb 4 Uhr: Schön-Edelrot." Abends 7 Uhr:Frühlmgsluft."

Schauspielhaus.

Mittwoch den 25. Dezember, nachmittags halb 4 Uhr:Die Rabensteinerin." Abends 7 Uhr.Ein Fallissement." Donnerstag den 26. Dezember, nachmittags halb 4 Uhr:Vater und Sohn." Abetlds 7 lltjr:Anna Karenina." Freitag den 27. Dezember: Anna Karenina." Samstag den 28. Dezember:Othello." Sonntag den 29. Dezember, nachmittags halb 4 Uhr:Der Dieb." Abends 7 Uhr:Ton Earlos." Montag den 30. Dezember: »Anna Karenina."

*) Anfang, wenn nicht anders bemerkt, abenbs um 7 Uhr.

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