157, Jahrgang
Erstes Blatt
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Schäden, die
aus der ungünstigen Beschaffenheit der Arbeitsräume, der
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Einvernehmen zwischen den beiden Nationen wünschen. Den Worten folgte lebhafter Beifalls
interessanten Vergleich zwischen tägliche und eine )ect)Sig]tuiiDige Französisch - West- schritten werden. . ' .
d 11 t J Ein besonderer Abschnitt des Entwurfes beschäftigt Fch mit der Hausindustrie. Es handelt sich hier um
monatlich 6b Pf.; durch vrePost DU. 2.— öwrtel* sährl. auSichl. Bestellg. Zeilenoreis: lokcUIbPs^ auSrvärtt 20 Pfenntq.
Verantwortlich tüt den politischen Teil: L. Andersonj s. Feuilleton und .Vermischtes^
Montag 23. Dezember 1907
VezagSyret-, monatlich 7b Ps^ viert el- jährlich M. 2.20; durch Abhole- u. Zweigstellen
ist nunmehr dem Reichstage zugegangen. Der den Abänderungen, die der Entwurf nach verschiedenen Richtungen in Vorschlag bringt, ist zunächst bemerkenswert, daß aus die Klagen Bezug genommen wird, deren Gegenstand das Lohnbuch vielfach gewesen ist. Es hat, so heißt es im Entwurf, keinen Raum für Vermerke über die Ablieferung her fertiggest ellten Arbeiten und für die Lohnabrechnung. Vorgeschlagen wird eine Umgestaltung dieses Buches in ein Abrechnungsbuch. Weiter ist bemerkenswert, daß der Besuch einer Fortbildungsschule auch für weibliche Handlungsgehilfen und Lehrlinge unter 18 Jahren zur Pflicht gemacht werden soll. Heber biß Auszahlung des Gehaltes, bezüglich des Lohnes sowie der Kündigungsverhältnisse, strebt der Entwurf eine möglichst gleichmäßige Gestaltung der Rechtsverhältnisse der den Handlungsgehilfen einerseits sowie bei den Techni- und Werkmeistern anderseits an. Zur Rege-
politische Lageischarr.
Der LandesauSschnß des Deutschen Flottenverems für das Grobherzogtum Hessen,
der am Samstag in Frankfurt a. M. tagte, hat einstimmig folgenden Beschluß gefaßt: .Der Landesausschutz erkennt vertrauensvoll an, daß das Präsidium bei dec Wahl des geschäftssührenden Vorsitzenden satzungsgemaß verfahren ist, und daß es bei seiner Entschließung nur von dem Bestreben, dem Wohle der Gesamtheit des Flotten- Vereins zu dienen, geleitet war. Der Landesausschuß bedauert die un Verein hervorgetretenen Mißhelligkeiten und hofft, daß es aus der bevorstehenden Hauptversammlung in Kassel gelingt, diese Gegensätze wieder auszugleichen zum Wohle des Flottenvereins und des Vaterlandes/ Gegenüber der Pfälzischen Presse wird der Mtional-Zeitung von Neuem von unterrichteter Seite bestätigt, das der Großherzog Friedrich von Baden, der Herzog-Regent von Braunschweig, Johann Albrecht und der Großherzog von Oldenburg das Verhalten des derzeitigen geschästs- » führenden Ausschusses des Flotten-Vereins in der Tat mißbilligen. Wie man der ,Frkf. Ztg/ aus Schwaben berichtet, hat nun auch der Ehrenpräsident der Ortsgruppe Kirchheim des Deutschen Flottenvereins GrafKarlErnst Fugger das Ehrenpräsidium niedergelegt und der Ortsgruppe feinen Austritt erklärt. Die ganze Ortsgruppe beabsichtigt sich aufzuldsen. *
Die neue Novelle zur Gewerbeordnung
Glossen zum Kardenpiozetz.
Die zweite Auflage ves Hardenprozesses, die sich in diesen Tagen vor unseren Augen abjpielt, nimmt natur- Lemäß das allgemeine Interesse schon wegen des politischen Hintergrundes der Affäre abermals lebhaft m Anspruch. Es ist vielfach in höchst absprechender Weise kriti- !iert worden, daß die Angelegenheit nicht aus dem zivilrechtlichen Wege weiter ausgetragen wurde, sondern daß nach Fällung des jchössengerichtlichen Freispruchs mit einem Mal der Staatsanwalt in die Aktion trat, wahrend man früher eine Verfolgung aus diesem Wege abgelehnt und kein össentliches Juteresse als vorliegend erachtet hatte. Verschiedentlich ist mau sogar soweit gegangen, aus diesem Anlässe von einer Klassenjustiz zu sprechen, indem man ’ jo darstellte, als wenn das Vorgehen des Staatsanwalts nur erfolgt sei, weil man mit dem Ausgange des Zivilprozesses nicht zujrieden war. Diese Angriffe . hatten keinerlei Berechtigung, so ungewöhnlich aucy dav Vorgehen der Justizbehörden erscheinen mag, denn tatsächlich ergab die erste Verhandlung allerlei Momente, ; sie es anaezeigt erscheinen ließen, die Affäre von einem ' anderen Standpunkte aus zu betrachten. Der Gerichtshof -selbst hat sich auch für zuständig erklärt, der Vorhang ist i aber den zweiten Akt aufgegangen und mit Spannung i muß man die weitere Entwicklung dec Dinge verfolgen, „3i ein Vergleich mit ->ent Verlaufe der ersten V-r-
Handlung ziemlich nahe liegt.
Es läßt sich nicht leugnen, daß der verhaltnisrnatzig iunae Vorsitzende des Schöffengerichts sich ziemlich die Leitung der Verhandlungen^ durch Herrn Garden und dessen Verteidigung aus den Händen hatte nehmen lassen und daß bei Anwesenheit eines umsichtigen und energischen Richters manches peinliche Vorkommnis im Vrozeß sich hätte vermeiden lassem Gerade in diesem Punkte ist der Unterschied zwischen beiden Prozessen em ganz gewaltiger, denn in der Verhandlung vor der straft lammet weih der Vorsitzende bet aller Verbindlich.eit den Angeklagten und dessen. Verteidiger in die ihnen gebührenden Schranken zurück zu verweisen, ohne itgendivie
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lufeci SonntagT
Ein Zwischenfall in der bayerischen Kammer.
Mährend der Rede des Zentrumsabgeordneten Freiherm v. Frey berg kam es gelegentlich einer Aeußerung über das bekannte Wort des Reichstagsabgeordneten Dr. Str a fr- mann über den Prinzen Rupprecht zu einem Zwis ch e n - fall. Aus eine darauf bezügliche Anspielung ries der c '1; Dr. Goldschmidt dazwischen: is -vni -men u:w uu» — .„ Da's'ist längst widerlegt!" (Zuruf des soziawenrokatr.
äst ein gemeinsames Werk der Brüderlichkeit und Ischen Slügeordneten Dr. Freiherr» v. Haller. „Schwindel.
Sem Gießener Anzeiger rerb en im Wechsel mit dem hessischen Landwirt die Siebener Familien, liöttei viermal in bex Woche beigelegt und irvetmal loöwentlich das Vrcisblatt für den Kreis Diebe». Yerxxsprech-An-
General-Anzeiger für Gberheffen
ü7"Ä7'r^nmmn°r Hotafionsbmd »nd Verlag der vrSHI'schen Unlv.-Vuch- und SttieörudereL B. £<mge- SeVaMo«. Lxpedttisn and Vnickerei, 5chvlstratz» r. v s«-r.
Hi vormittags 10 Uhr.
ihre Rechte »inzuschränken. .
Auch der Ausschluß d e r O e s s e n tli ch k ert, der . diesmal teilweise im Gegensatz zur vorigen $el$an^”S: beschlossen worden ist, mag verschiedentlich- lebhafter Kritik beacquen, zumal der Vorsitzende vor einiger Z-ii selbst erklärt hatte, in voller Oeffentlichkeit verhandeln zu wollen, aber man muß zugeben, daß der Schmutz, der iin Zi i - prozetz hervorgekramt wurde, tatsächlich für das Ohr der wefteren Oeffentlichkeit kaum geeignet ist, ohne dag man darum den Vorwurf zu erheben braucht, daßmandurÄ Verhandlung bei verschivssenen ^uren peinliche Vorgang in sogenannten vornehmen Kreisen vertuschen mochte. Han- beit es sich doch vielfach um rein Private Angelegenheiten und es ist leider ein bedauerlicher M an ge l un, er er Fustizges tzgebung, daß es möglich ist, das private Leben von Zeugen oft ohne besondere Veranlassung den Blicken der Außenwelt preiszugeben. Eine Aenderung dieses veralteten Zustandes wird gerade auch von den- feniaen Kreisen gesordert, die jetzt ein Lamento über, den Ausschluß der Oesfentlichkeit erheben Wir wissen alle, wie reformbedürftig unsere Justizpflege mft, und man müßte es gerade darum dankbar begruben, wenn ein Gerichtshof Maßnahmen trifft, die an sich zwar nicht immer wün-w-nstvert sind, aber dazu beitragen, den aus den heutigen Zuständen resultierenden Unannehmlichkeiten für die Unbeteiligten vorzubeugen. . . WnfirM
Die vorige Verhandlung hat in vielfacher Yrnp-Ht aexeiat wie man es nicht machen soll und darum ist es erfreulich, daß man es jetzt versteht, die Fehler des ersten Prozesses nach Möglichkeit zu vermeiden.,^ Hebet den Ausgang des neuen Prozesses läßt sich naturgemäß heute absolut nichts sagen, immerhin aber leuchtet es ein, daß die Situation für den Angeklagten vor einer ^traskammer mit^füns Richtern verhältnismäßig günstiger ist, als vor der Berufungsinstanz, die nur mit einem Dreimanner- iolleaium^besetzt ist. Jedenfalls darf man zu dem Gerichte das vollste Zutrauen habeir, daß es volUg unbeeinflußt von allen sonstigen Momenten lediglich nach dem Standpunkte des Rechts urteilen wird.
Ncuorvnung der Sountagsruye.
8 41 rt Abiak 1 erhält folgende Fassung: Soweit nach den I Menschlichkeit. Auf diesem Gebiete müssen wir ein offenes $cfh^n1ung™ltr1 S^05b*^.''10^^, W« und r- ■' ' ' - — “
Arbeiter im Handelsgewerbe em,chlreßlich des nach Art des . Handelsgewerbes emgerid)teten Geschäftsbetriebs von Konsuxn- unb anderen Vereinen unb Gesellschüsten an ^onn- und Festtagen nicht beschäftigt werden dürfen, darf in offenen Verkauisitellen ein Gewerbebetrieb an diesen Tagen nrcht stattsmden.
8 105 b Absatz 2 erhalt solgende 6^11 uug: Im Handelsge- werbe einschließlich des nach Art des Handelsgewerbes eingerichteten Geschästsbelriebs von Kvnsmn- und anderen Vereinen und Gesellschaften dürfen Gehilfen, Lehrlinge und Arbeiter vorbr- haltlich den Bestimmungen in den §§ 105 c und 105 e an Sonn- und Festtagen nicht besüMigt werden. . ,
8 105 b Absatz 3 ist ^u preiä-en, ebenw Absatz 2 des § 10oe, Innt« dem jetzigen Absatz 3 des 8 e sind folgende Bestimmungen einzuschalten i Für alle oder einzelne Zweige des Hanoelsge- werbes dars neben den nach Absatz 1 zugelaffenen ^i|nflbmen mit der jederzeit miderrnslichen Genehmigung der Ausstchtsbe- hörde durch Beschluß eines weiteren Ivmmunalveroandes oder m Ermangelung eines solchen Beschlusses durch BeschlußeinerGe- meinde an Sonn- und Mittagen, nut Ausnahme beö crjten äBei^ St, Oster- und Pfingsttages, eine beschränkte Belchastigung zugelassen wcrbeir, und z-war: 1. für die letzten beldeii^Smintagr vor Weihnachten bis zur Dauer von 10 stunden, jedoch mcht über 7 Ufa abeiids hinaus, 2. sur drei weitere Sonn- und Festt-ge, an denen önl(d)e Verhältnisse einen erweiterten Ge- schästsoerkehr ersorderlich inaü)en, bis zur ^auer von 5 Stunden, edoch nicht über 4 Uhr nachmittags hinaus, 3. für die langen Sonn- unb Festtage bis zur Tauer von 3 Stunden, fedoch mcht über 2 Uhr nachmittags ymaus.
Die auf Grund der Bestimmungen tm Ablatz 3 3ugeiai)encn Beschästigungsstunden im Handelsgelverbe sind,unter Beruchich- ckgung der für den öffentlichen Gottesdienst bestimmten Zett fo sestzusttzen, daß die Be,chättigten ain Be,ucye oes Gotiesdienstes nicht gefanbirt werden. Die Festsetzung ber ^escl-astigungs.ttiiiden kaiin für verschiedene Zweige des :oandelsgeioerbes verschieden erfolgen. Der Bundesrat trifft über die Voraus,etzungen und Bedingungen der Znlaffung der in den Ab,atzen 1 und 3 bezeichneten Ausnahmen und über den Umfang der Ausnafanen nähere Bestimmungen; diese sind dem Reichstage ver semenr nächsten Zusammentritte zur Kenntnisnahme luitzutenen.
8 146 a. Statt „den aus Grund des § 103 b zlbf. 2 erlassenen statutarischen Bestimmungen" ist zu, setzen: „den aus Grand des 8 10a c genehmigten BeMluffen .
Der Entwurf brächte ^ganz tveseiitliche Ver,charsungen der jetzigen Sonntagsrvhe im Handelsgewerbe.
Die Heutige Mmmer umfaßt 12 Seilen.
Mn lese den Siehener Anzeiger gröhte und reichhaltigste Tageszeitung Gberhestens.
Ausiage über 15000 Expl.
Alle Briefträger, unsere Zweigstellen unb die Geschäftsstelle des Gießener Anzeigers nehmen Bestellungen aus den Gießener Anzeiger entgegen. Neu hinzutretende Leser er- allen den Gießener Anzeiger bis zum (Quartalsanfang auf Vunjch gratis zugeftellt.
Ko oni wortrLLg dcs K afen chöhe'! in Kurts
Im Berernsjaale der Zivilingenieüre in Paris hat der Gouverneur von Deutsch-Ostafrika, Graf Götzen, auf Einladung der ftanzösischen Kolonialliga Samstag abend einen Vor trag üb e r D e u t s ch-O st a s rika gehalten. Dem Vortrage wohnten bei der Deutsche Bot,chas- ter Fürst Radolin, der frühere Gouverneur von Franzo- sisch-Westafrika Roume, der Präsident der geographischen Gesellschaft und frühere Generalgouverneur Lemyre de ”*£ ««■ rifrf'e Gescbäftsträaer Graf Ortenburg, die Mitglieder der lnng der Arbeitszeit solt zur Durchführung der Berner deutsck"n Botschaft und ein überaus zahlreiches Publikum, Konvention für Arbeiterinnen die M^^e mmnter- brrrnnter aucli viele Deutsche. Der Senator SaintGer - brvchene Nachtruhe eingefuhrt und die elfstundige Hoch, X S beTerfraulten Deputierten unb frühe- arbeitszeit auf zehn Stunden herabgesetzt werden. Von
Etienne den Vorsitz führte, begrüßte m Herz- Wichtigkeit ist auch für bte Anwendung der Schutzbes m lüb^ Wort^ ddm Grasen Götzen, der mit lebhaftem Bei- mungen, daß für die Frage, ob ein Fabmkbetrieb vorli^e erSanacn »urbe Sb iunac^ft an dem vom Depu- oder nicht, ledMch die Zahl der tn berjtegel b^chaf-
Hubert in Berlin gehaltenen tigten Arbeiter als Maßstab dienen soll. rZur die Dauer .7" primertc woraus er einen Ueberblick über die der täglichen Arbeitszeit für Arbeiterinnen über beuticbe Kolonisation'in Ostasrika gab, mit der ein wahr- 16 Jahre wird zwar der zehnstündige Arbeitstag als er- , .. '„HnitaTe? 23er£ aeichafsen worden sei. Nachdem er strebenswert bezeichnet, es totrb jedoch zugleich be on, KämPfe gedacht hatte, die die jungen daß eine Uebergangszeit nötig sei, um de Jndutrre vor °u,) . T( ’ wentschlands so ehrenvoll bestanden haben, I Schaden zu bewahren. Jedenfalls aber soll erne elfstundlge ^g er eimn stteressa7wn' Berglerch z w rj,ch en ffügliche und eine sechzigstündige wöchentliche nicht über- Deutsch - Ostasrika und ft - . .
asrika. Der Redner betonte die Bedeutung des
rf’ ’ hin ^ra°nösische^ 5^stonifttwnsm^thode^7ine Ausrot-1 Abstellung^der Mißstände, die nicht nur mit besonderen bh.r ©rhmaJ'eii und deren Ersetzung durch Weiße Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sittlichkeit der Ar- (V nirht nur aus Menschlichkeit, sondern beiter verbunden sind, sondern anch um «chaden, die
beachic; tg b Nützlichkeit aus. Die Schwär- aus der ungünstigen Beschaffenheit der Arbeitsraume, der
Kolonifationswerkes her- mangelnden Einrichtung der Betriebsräume, der Maschinen zen sollen zurUnterstu^ung « “ auf eine le. unb «erät^aften entstehen. In der Begründung wird
angezogen werden. Der D°rn:agen°e ga° y l tn zugleich das ganze trübselige Bild dieses Gebietes ent- b=nTbt3Li^i'Iastlicher und administrativer! rollt. So wird von „gewissenlosen Unterneh. X und^wies darauf hin, daß die deutschen Kolo- rn er N" gesprochen, bte bte Lohne drucken, mbem fte
n V mit den französischen eine viel geringere die Arbeiter in Unkenntnis über die den anderen Urbet-
"ten M auch die Zahl bei tem gezahlten Löhne lassen. Es sollen daher in einem
Truvven in den deutschen Kolonien außerordentlich klein Aushang di- jeweils gezahlten^^Lohne b^nntgegebe« wer- gruppen '7\ hpnHcben Politikern allerdings .den. Die Kontrolle über bte Heimarbeiter will der Ent
het"“mLt±: Le JieiEh-^erW^e erörtert- Wurf dadurch herbeiführen, daß die Arbeitgeber ,-lbst öu denken S^en folt g ) ' Deutsch- bei dieser Aufsicht mitwirken müssen, rote dies bet dem
emerkte man' müsse die w ach s e nde Gesetzentwurf über bi- Zi g a r r - n-H au s a r b -1 t vor-
rlnharität der Neger überwachen und in dieser geschlagen wird. Dort sind sie gehalten, m angem-stenen
Lr. j aemeinsamen Interesse der Europäer manch- Zwischenräumen selbst oder dnrch Beauftragte sich zu unter-
Hins ) 8 Beikviel Einschränkung der | richten, ob di- Bestimmungen über bic Beschaffenheit der
M°ß'-°hme äob zmn Schluffe WerkstLtten und das Verfahren bei den einzelnen Vor-
. „ta ÄSÄUd,«. »«» mUUirif*« 1. 3»«« 190» h, te.|i tot»
- Beziehung hervor unb betonte nochmals unter lebhaftem - Beifall das gemeinsame Interesse der Fraui ) z0 s en unb b er Deuts ch en wie aller Europäer an dem
Kolonisationswerke. Der Vorsitzende, Senator Saint Germain, sprach dem Vortragenden in herzlichen Worten insbesondere auch für die Anerkennung, die er ber koloni- ---- .
satorischeu Arbeit Frankreichs in Westaftika gespendet, den ^^rale Abgeordnete Dank aus „Ihr Werk und bas unsere", schloß Saint Ger-1 ift Innaft mibe:


