Nr. »7S Zweites Blatt ISV.R<chrg<mg
Dienstag <66. November 1903
Erichs tL-Nch nrtt Dr^nahme bed Sonntags.
®te „ötcßcner LamittendlStter- werden dem ,9lnfletfler* otermal wöchentlich beige/egt, das „Krdsblatt Mr den Krd$ Gießen" zweimal MöchenUutz, D« ^hesst/che Landwirt' erfchernt MMnultch einmal«
General-Anzeiger für Gberhesjen
RotemonSdrnck anb Vertag bei Vrtthllchen UntDerütälfi • Buch- unß •^tetnOtudexei»
R Lange. Gtetz«.
Redaktion. GxpedtNon and 8>rurfere<h strotze 7 LxpedMon ant Verlag fce» 6L Redaktton. e^j» 112. XeL-8U>u ^etgereießen.
Aas neue Äereinsgesctz.
Dem Reichstage ist am 25. November der Entwurf des Bereinige]ei>cd Zugegangen, der folgende Bestimmungen enthält:
§ ^llc. Reichsangehörigen haben das Recht, zu Zwecken, i>ie den Strafgesetzen nicht zuwider laufen, Vereine zu bilden und sich zu^ versammeln.
§ 2- ,?Eder Verern, der eine Einwirkung auf öffentliche Angelegen weiten bezweckt, muß einen Vorstand und eine Satzung haben. A)er Vorstand ist verpflichtet, binnen einer Woche nach Gründung des Vereins die Satzung sowie das Verzeichnis der Mitglieder des Vorstandes der für den Sitz des Vereins zuständigen Polizeibehörde ernzureichen. Ebenso ist jede Aen- derung der Satzung, sowie jede Aenderung in der Zusammensetzung des Vorlandes binnen einer Woche nach dem Eintritte der Aenderung anzuzeigen. Die Satzung sowie die Aenderungen find m deutscher Fassung einzureichen.
§ 3. Wer eine öffentliche Versammlung zur Erörterung öfsentlick^r Angelegenheiten veranstalten will, hat hiervon mindestens stunden vor dem Beginne der Versammlung unter Angabe von Ort und Zeit bei der Polizeibehörde Anzeige zu erstatten, tyur Versammlungen der Wahlberechtigten zum Betrieb Der Wahlen zu politischen Körperschaften beträgt die Anzeigesrist mindestens 1^ Stunden. lieber die Anzeige soll von der Behörde sofort eine kostenfreie Bescheinigung erteilt werden. Der Üandeszentralbebörde bleibt es überlassen, zu bestimmen, ob und unter welchen Voraussetzungen es einer Anzeige nicht bedarf für Versammlungen, die unter Innehaltung der in Absatz 1 bezeichneten Fristen öffentlich befannt gemacht sind.
§ 4- Ocffentliche Verjammlungen unter freiem Himmel bedürfen der Genehmigung der Polizeibehörde. Die Genehniigung ist schrrftlrch zu erteilen. Das gleiche gilt von Aufzügen, >ie auf öffentlichen Straßen oder Plätzen startfinden sollen. Die Genehmigung ist von dein Veranstalter mindestens 48 Stunden jvr dem Beginn der Versammlung oder des Aufzuges unter Angabe von Ort und Zeil nachzusuchen. Die Genehmigung Mirf nur versagt werden, wenn aus der Abhaltung der Ver- annnlung oder der Veranstaltung des Aufzuges Gefahr für )ip öficntliche Ordnung und Sicherhett -u befürchten ist. Ge- oöhnliche Leichenbegängnisse, sotoie Züge von Hochzeitsversamnr- .ungen, wo sie hergebracht sind, bedürfen der Genehmigung richt.
§ 5. Jede Versammlung, für die es einer Anzeige, Bekannt- nachung oder Genehmigung bedarf, muß einen Leiter haben. Oer Leiter oder, so lange dieser nicht bestellt ist, der Veran- taltcr hat für Ruhe und Ordnung in der Versammlung zu orgen. Er ist befugt, die Vccsammlungsauflösung zu er- Idrcn.
§ 6. Niemand darf in einer öffentlichen Versammlung oder inem Aufzuge, der auf öffentlichen Straßen oder Plätzen statt- iuden soll, bewaffnet erscheinen, es sei denn, daß er vermöge iffentlicher Befugnis zum Waffentragen berechtigt, oder zum Er- cheinen mit Waffen behördlich ermächtigt ist.
L7. Verhandlungen in öffentlichen Versammlungen sind ittscher Sprache zu führen. Ausnahmen sind mit Ge- cehmigung der Landeszentralbehörde zulässig.
§ 8. Die Polizeibehörde ist befugt, in jede Versammlung, ür die es einer Anzeige, Bekanntmachung oder Genehmigung »edarf, zwei Beauftragte zu senden. Die Beaustragten haben ich unter Kmrdgebung ihrer Eigenschaft dem Leiter oder, so lange refer nicht bestellt ist, dem Veranstalter der Versammlung zu erkennen zu geben. Den Beauftragten muß nach ihrer Wahl ein angemessener Platz eingeräumt lverden.
§ 9. Die Beauftragten der Polizeibehörde sind befugt, von Dem Leiter oder, solange dieser nicht bestellt ist, von dem Veranstalter einer Versammlung, für die es einer Anzeige, Be
kanntmachung oder Genehmiaung bedarf, unter Angabe des Grundes die Auflösung der Versammlung zu verlangen: erstens, wenn die Genehmigung nicht erteilt ist (§ 4 Abs. 1—3), zweitens, wenn die ordnungsmässige Zulassung der Beauftragten der Polizeibehörde verweigert wird (§ 8 Abs. 1—3), drittens, wenn Bewaffnete, die unbefugt in der Versammlung anwesend sind, nicht entfernt werden (§ 6), viertens, wenn Rednern, deren Ausführungen den Tatbestand eines Verbrechens oder eines nicht nur auf Antrag zu verfolgenden Vergehens enthalten oder die sich verbotswidrig einer nichtdeutschen Sprache bedienen (§ 7) auf Aufforderung der Beauftragten der Polizeibehörde von dem Leiter oder dem Veranstalter der Versammlung das Wort nicht entzogen wird. Wird dem Verlangen nicht entsprochen, so sind die Beauftragten der Polizeibehörde befugt, die Versammlung für aufgelöst zu e rklären.
§ 10. Sobald eine Versammlung für aufgelöst erklärt ist, sind alle Anwesende verpflichtet, sich sofort zu entfernen.
§ 11. Mit Geldstrafe bis zu 600 Mk., an deren Stelle im Unvermögensfalle Hast, oder mit Haft wird besttaft: 1. wer als Vorstand oder als Mitglied des Vorstandes eines Vereins den Vorschriften über die Einreichung von Satzungen und Verzeichnissen (§ 2 Abs. 2—4) zuwiderhandelt, 2. wer eine Versammlung oder einen Aufzug ohne die vorgeschriebene Anzeige oder Genehmigung (§§ 3, 4, 5, 7) veranstaltet oder leitet, 3. wer unbefugt in einer Versammlung oder einem Aufzuge bewaffnet erscheint oder sich nach ausgesprochener Auflösung einer Versammlung nicht sofort entfernt (§ 6, 10).
§ 12. Die Vorschriften dieses Gesetzes finden keine Anweir- dung auf die durch das Gesetz oder die zuständigen Behörden angeordneten Versammlungen.
8 13. Welche Behörden unter der Bezeichnung Polizeibehörden zu verstehen sind, bestimmt die Landeszentralbehörde.
§ 14. $ln die Stelle des § 72 des Bürgerlichen Gesetzbuches tritt folgende Vorschrift: Der Vorstand hat dem Amtsgericht auf Verlangen jederzeit eine von ihm vollzogene Bescheinigung über die Zahl der Vereinsmitglieder einzureichen.
§ 15. Aufgehoben werden § 17 Abs. 2 des Wahlgesetzes für den deutschen Reichstag vom 31. Mai 1869, Bundesgesetzblatt S. 145, Rcichsgesetzblatt 1873, S. 163. § 2 Abs. 2 des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuche für das deutsche Reich vom 31. Mai 1870, Bundesgesetzblatt S. 195, Reichsgesetzblatt' 1871 S. 127, soweit er sich auf die besonderen Vorschriften des Landesstrafrechts über Mißbrauch des Vereins- und Versammlungsrechts bezieht. § 6 Absatz Nr. 2 des Einführungsgesetzes der Strafprozeßordnung vom 1. Februar 1877, Neichsgefetzblatt S. 643. Die sonstigen reichsgesetzlichen Vorschriften über Vereine und Versammlungen bleiben in Kraft.
§ 16. Unberührt bleiben die Vorschriften des Landesrechts über kirchliche und religiöse Vereine und Versammlungen, über kirchliche Prozessionen, Wallfahrten und Bittgänge, sowie über geistliche Orden und Kongregationen, die Vorschriften des Landesrechts in Bezug auf Vereine und Versammlungen für die Zeiten der Kriegsgefahr, des Krieges, des erklärten Kriegs- (Belagerung^) Zustandes oder innerer Unruhen (Aufruhr), die Vorschriften des Landesrechts in Bezug auf Verbinoungen und Verabredungen ländlicher Arbeiter und Dienstboten, die Vorschriften des Landesrechts zum Schutz der Feier der Sonn- und Festtage. Jedoch sind für Sonntage, die zugleich nicht Festtage sind, Beschränkungen des Versammlungsrechts nur bis zur Beendigung des vormittägigen Hauptgottesdienstes zulässig.
§ 17. Dieses Ge,etz tritt am.....in Kraft.
Deriszches Reietz.
München, 25. 91oü. In der heutigen Abendsitzung der Abgeordnetenkammer kam es zu einer Debatte über die
Abschaffung der Todesstrafe. Der sozialdemolrattsche Abgeordnete Süßheim brachte den Antrag ein, die für den Scharfrichter und seine Gehülsen postulierten 2520 Mk. zu streichen. Abg. Günther (liberal) stimmte der Tendenz dieses Antrages zu, hielt aber den jetzigen Zeitpunkt für ungeeignet und wandte sich dagegen, eine so wichtige Sache gewissermaßen unter der Hand zu erledigen. Die freie Vereinigung sprach sich gegen den Antrag aus. Nach längerer Debatte wurde sodann das Postulat genehmigt, womit der sozialdemokratische Antrag hinfällig geworden ist.
AnsScmS.
Washington, 25. Noo. Tie Kommission für Be- waffnu.ngS- und Befestigungslvesen bewilligte die Mittel für Beschaffung einens oder mehrerer lenkbarer Luftschiffe, sowie für den Ankauf einer drahtlosen Telephoneinrichtung durch den Chef des Signalwesens der Armee.
Bloemfontein, 25. Nov. Das Ministerium der Ora nje-Ni ver-Company ist folgendermaßen gebildet: Premierminister und Kolonialsekretär wird Fisher; Attorney- general und Direktor des Erziehungswesens wird General Hertzog, Schatzminister wird Dr. Namsdottom, Minister der öffentlichen Arbeiten und der Landesminen C. Wesiels, Acker- baubireftor General Christian Dewet.
peitHScbc (SagesSdbcm*
Zur Lage m Portugal.
Die neuesten Meldungen aus Portugal lauten wiederum sehr widerspruchsvoll. Nach einer Meldung der „Agence Havas" ist eine weitere Klärung der politischen Lage nicht erfolgt, da das Ergebnis der Konferenzen npch aussteht, die zwischen hervorragenden Mitgliedern der monarchistischen und oppositionellen Parteien stattfindetl Zwecks Bestimmung der Spaltung, die gegen den König und den Premierminister eingenommen werden soll. In den Oppositionsparteien sind offenbar die Ansichten geteilt.
Die „Agence Havas" meldet ferner, daß die von der Madrider Zeitung „El Liberal" verbreitete Nachricht von der Einberufung der Reservisten jeder Begründung entbehre.
Das „Berl. Tagebl." meldet dagegen aus Madrid: Nach den letzten Meldungen, die aus portugiesischen Grenzorten hier anlangten, spitzt sich die Lage in Lissabon immer mehr zu. Die Polizei fand dort einneuesBombenlager. In O Porto wurden mehr als dreihundert Personen verhaftet unter der Beschuldigung revolutionärer Umtriebe. Die Regierung erklärte, daß keine Art von Versammlungen weiter gestattet würden. In den Wasfenhandlungen wurde der Verkauf von Gewehren und Revolvern untersagt.
Ein Dekret des Königs ordnet an, daß alle poli- i tischen Vergehen nach dem summarischen Verfahren be-! urteilt werden sollen, das für anarchistische Verbrechen
Gietzenev
Wilhelm Tell.
Die gestrige Auffichrung von Schillers „Wilhelm Tell" 'tand unter der Signatur von Großherzogs Geburtstag und -er schon dadurch geweckten Begeisterung. Etwas Festlich- Lottstümliches sprach aus dem Ganzen und bot das beut» iche Zeichen, daß man bei uns die Schaubühne der flachen Wendunterhaltung nicht ganz verfallen lassen will, son- >ern ideale Ziele zu verfolgen gessnnen ist.
Aus keinem Gebiete des Schauspiels gilt es int neuen Hause das Reformwerk so gründlich und umwälzend anzu- yceijen, wie aus dem oes klassischen Dramas. Daß Di- :ektor Steingoetter diese Ausgabe erkannt hat, dafür lie- erte nun auch die Aufführung des Tell einen uberzeu- zenden Beweis. Nach dem „Fiesco" „Tell". Die Jung- rau von Orleans soll in Lttrssicht stehen. Plant man ckwa einen größeren Schiller-Cyklus? Das wäre sehr obenswert.
Es gab eine würdige Ausstattung und würdige Jnsze- rierung. Ein besonderer Anreiz war durch die neuen Deorationen geboten, die sich durch außerordentliche Schönleit auszeichneten. Insbesondere die Rütli-Szene gewann n Verbindung mit ausgezeichneten, zum ersten Male wirk- ich diskreten Beleuchtungskünsten eine großartige Wirkung. Oie beiden Regenbogen in dieser Szene bekam man nicht ,-u seben. Das tat ihr wahrlich keinen Abbruch. Ob man vom Rütli, dem Wald- unb Wiesenivinkel am Vierwaldstätter oee, die hohen Eis- und Schneetitanen, (etwa den Urirot- tock?) sehen kann, das ist eine Frage, die die Regie nicht ;eographisch richtig, sondern nach Schillers Vorschrift zu >eantworten hat, und beantwortet hatte. Vernachlässigt war ne Stube bei Walter Fürst, sehr hübsch aber der Altorfer Viesenplatz, der Hof vor Tells Hanse usw. Auch in Kostü- nen und Rüstungen war Gutes geleistet, so daß man nach >ieser Richtung den Eindruck einer durchaus vornehmen Sühne hatte.
Die Besetzung des Stückes wirkte besonders erfreulich »adurch, daß auch die kleineren Rollen tüchtigen Kräften lnvertraut, oder doch so geschickt verteilt waren, daß weni- ;er günstige Besetzungen zum Teil infolge von Streichungen licht störten. Die Einzclszenen waren teilweise geradezu nuftergültig herausgearbertet (z. B. die bei Walter Fürst) mb griffen natürlich ineinander, die Massenszenen waren licht ohne Leben. Man sah die fleißige Einstudierung mter sachverständiger Leitung.
Für die dichterische Gestalt des Tell gilt, was Bertha ). Bruneck von dem ganzen Schweizervolke sagt: „Ich nuß es lieben, das so bescheiden ist und doch voll Kraft". Veingartners Tell in seiner schlichten Mannhajtig- eit, seinem lauteren, wenn auch nicht gerade bäuerlichen Raturverstände und seiner Jägerverwegenheit war eine recht oackere Erscheinung. Doch^ gab er sich manchmal zu beschein >en oder vielmehr zu gelassen, zu wenrg farbig, ferne zaupteigenschast schien weniger Aiut als Gleichmut; es ehlte chm mit der Unbesonnenheit der innere Grimm.
Weingartner ist ein guter Sprecher, gewöhnlich von großer Besonnenheit. Und er hat ein nicht zu unterschätzendes Tartaefühl; dies aber geht bei ihm noch nicht parallel mit oer rechten Erwägung. Er drängt sich nie in den Vordergrund, er flicht kein überflüssiges Pathos der Worte in den Charakter seines Helden, er bleibt im Ganzen einfach, sicher und sich selber treu. Das ist das Gute seiner Leistung, ^um Teil aber fehlt ihm die elementare Gewalt des zur Wildhett gereizten Sohnes der Berge. Er besitzt nicht das urwüchsig bäuerische Krastmenschentum des Hochgebirgsschützen. In der A))selschußjzene allerdings zeigte er volle dramatische Energie. Zudem bot er keineswegs eine uncharakteristische Deklamation und keineswegs ist ihm Anerkennung für seine recht sympathische, im Ganzen nur zu gewandte Leistung zu versagen.
Zu der gar zu gemessenen Darstellung des Tell stand in schroffstem Gegensätze der überfeurige Arnold v. Melch- thal Rodens, trotzdem die beste Leistung des gestrigen Abends. Er hatte mit Recht nach seiner großen <5$ene bei Walter Fürst einen wahrhaft stürmischen Beifall zu verzeichnen. Schiller läßt bekani tlich diesen Hirtenbuben so sprechen wie einen griechischen Heldenjüngling. Dem muß der Darsteller Rechnung tragen und einen Kompromiß zwischen Wahrheit und Dichtung versuchen. Als ich das letzte Mal dem Melckthal begegnete, schiens, als ob er nicht Schiller,' sondern Gorki spräche; das ist ungefähr so angebracht, wie wenn jemand Mozart nach Aart des Richard Scrauß fingen wollte. Roden fand offenbar ganz instinktiv die rechte Grenzlinie. — Die Rolle des Geßler wurde früher im sog. Tyrannenstil — als blutdürstiger Wüterich — auf die Bühne gestellt. Einer der berühmtesten Lyrannenspieler war der Wiener Hosburgschauspieler Bergopzoorner, der, wenn es ihm angÄracht schien, vor Wut zu schäumen, Seifenschaum in den Mund nahm. War es früher fast allgemein Brauch, die Theaterböfewichte so scheusälig und teuflisch wie möglich darzustellen, so bemüht man sich heute längst, sie mehr zu vermenschlichen. Das erfordert indes eine Technik, die noch nicht allgemein gefunden ist. Den anderen Vögten, dem Wolfenschießen z. B., dichtet das Schauspiel Werber- geschichteu und niedrige Zwecke an; dem Geßler nicht. Er ist ein politischer Kopf, und der Wille zur Macht treibt de n armen Edelmann; die Gier zu herrschen macht ihn zum treuesten kaiserlichen Diener, der die Vermessenheit hat, ein freies Volk zu zwingen. Direktor Steingoetter hat über die Art, wie er den Landvogt auffassen solle, gewiß viel nachgedacht. Er hat fein hellt imbriertes, leicht kräuselndes Organ ein wenig mißgetönt, sonst aber als wohlgestalteter Ritter sich gezeigt. Man sah keinen kahlgeschorenen Verbrecherkops mit listig lauernden Katzenaugen, kein konfisziertes Gesicht, nicht einen als abgefeimten Bösewicht sofort erkennbaren Blutsauger, sondern einen harten, unbeugsamen Staatsmann von der eisigen Kälte ettws Schweizer Gletschers. Einige Posen beim Austritt unb Abgang gehören sreilich nicht dieser modernen Ausfassung, sondern älterer Schule an. Als Junker Uli zeigte jict) Lotz warmblütig unb von echter Empfindung, wenn auch ein wenig
in der Manier eines lyrischen Tenor; trotzdem scheint sein Organ ein wenig tonarm. Dora Ormont bot als Bertha wieder ein Bild von klassischer Schönheit unb wie sie sprach, war ganz im Geiste der Dichttrng. Die Rolle, die oft in schwächlicher Lyrik verduftet, gewann durch sie einen heldenhaften Halt.
Eine der besten Leistungen des Abends war der Stauffacher Bakofs. Er traf von vornherein den echten Ton, uno jedes seiner Worte klang üb erzeug enb. Aus dem Ruttli war er ein angesehener Volksredner. Tells Familie, bar* gestellt von den Damen Cardung, Minder st ein und einer kleinen Gertrud, hatte etwas Herziges unb fand darum vielen warmen Beifall. Von den übrigen Darstellern seien noch lobend erwähnt Gsell als Attinghausen (es ist freilich eine gar zu schwierige Aufgabe für einen so jungen Herrn, einen Ädummelgreis darzustellen; die verwitterte Maske stimmte nicht zu dem jugendkräftiaen Organ und den jähen Schrttten), Schmidt-Pauly, Gareis, Greiff unb van der Becke; ferner mit be* sonberer Auszeichnung Helene Achterberg, die Sängerin Amalie Lutter unb Helene Schuman n. Und last not least Rudolf Goll; er erschien als Doppelmörder, obwohl es einen solchen in Schillers volkstümlichster Dichtung gar nicht gibt. In seiner Person kehrte der Baumgarten, der Mörder Wolsenschießens, als Parrieida, als Kaisermörder, wieder. Man braucht da also nicht an eine Seelenwanderung zu denken, wie in Wttbrandts „Meister von Palmyra". Und noch eine dritte Aufgabe erfüllte gestern Goll; er stellte zu aliebem nämlich noch mit Humor uitb Hellebarde einen der Söldner bar, anstelle des auf dem Zettel vermerkten erkrankten Reimer-Schlegel.
Das Publilum, das vor Beginn der Vorstellung begeisterungsvoll in das vom Oberbürgermeister ausgebrachte Hoch auf den Großherzog eingestimmt hatte, zeichnete die Darsteller durch stürmischen, wohlverdienten Beifall aus. Das einzige Bedauerliche war, daß diese Festvorstellung, zu der außer Gießener Gymnasiasten besonders zahlreich russische uyd selbst japanische Studenten erschienen waren, vor halbleerem Hause vor sich gehen mußte. Daß eine Klassilervorstellung so wenig Zugkraft besitzt, ist befonders bedauerlich. Gerade gute Klassttervorstellungen haben wir in Gießen lange genug vermißt. Das Publikum muß dafür sorgen, daß Musterausführungen von klassischen Stücken sich auch lohnen. Daß es b.ei der Tell-Borstellung auf feine Kosten kommt, daran braucht cs nicht zu zweifeln. Denn es erfüllt sich heute noch die Hoffnung, die Schiller gegen Jsfland aussprach: es möge dieses Werk als ein Votts- stück Herz und Sinne interessieren. P. £&
*
— Prof. Olbrich. Aus D a r m st a d t wird uns ge- 'chnebeu: Am meisten Aussehen erregt öie an Großöerzogs Ge- bunsiag erfolgte Verleihung der goldenen Staaismedatlle mr Kunst und Wissenschaft an 'Profestor I. Ai. Olbrich m Düsseldorf Damu ifl seder Zwenel über bas Geben oder Bleiben des seil 1901 hier wütenden Künstlers ossiziell gelöst. Er selbst schwieg sich über das Gerücht aus. Jetzt ivub endlich bestätigt, daß O. schon einige Zeit im Düsseldorf Wohnung genommey unb die Leitung der dortigen


