Abgeordneten Diäten zu gewähren, sowie den ferneren Antrag Adelung, Ulrich, Pennrich auf Gewährung freier Fahrt im ganzen Lande an die Mitglieder beider Ständekammern ab- z ule h neu.
Ungleich größer und diffiziler, als im ordentlichen Etat, sind die abweichenden Anschauungen zwischen den Beschlüssen der 2. Kammer und dem Finanzausschuß der 1. Kammer bezüglich der fünf Nachtragsgesetze. Den Gesetzentwurf über den Wohnungsgeldzuschuß der Staatsbeamten beantragt der Ausschuß ganz nach der Fassung der 2. Kammer zu genehmigen. Der Ausschuß ist mit den darin festgestellten Zuschüssen einverstanden und genehmigt auch die im Art. 2 im Einverständnis mit der Regierung vollzogene Streichung von Bad-Nauheim aus der ersten Servisklasse. Ferner stimmt der Ausschuß bezügliche der „Junggesellen" dem Zusatzantrag bei Art. 3 zu, welcher lautet: „Beamte, welche ihren Eltern, anderen nahen Verwandten und Pflegekindern in ihrem eigenen Hausstande Wohnung und Unterhalt gewähren, erhalten den vollen Wohnungsgeldzuschuß." In Betrefs der im Art. 6 vorgesehenen Kürzungen am Wohnungsgeldzuschuß bei mit einzelnen Stellen verbundenen Mietsentichä- bigungeit und besonderen Teuerungszulagen wird erklärt:
„Der Ausschuß verkennt nicht, daß die Inhaber, solcher Stellen eine gewisse Täuschung darüber empfinden müssen,, daß sie mit der Aufbesserung der übrigen Beamten nicht ebenfalls eine weitere Vergünstigung erhalten sollen. Es erscheint jedoch an sich berechtigt, für das Gros der Beamten Erleichterungen zu gewähren, ohne diejenigen, die bisher ausnahmsweise schon solche Erleichterungen genossen, hierbei nochmals zu berückftch- tigen."
Der Schlußresolution der 2. Kammer, die Negierung um neue Ermittelungen über den wirklichen Aufwand der Beamten für Miet Wohnungen, besonders in den Städten Bad-Nauheim, Friedberg, Alsfeld, Alzey, La uterbach und Bensheim zu ersuchen und deren Ergebnis spätestens mit dem Hauptvor- anschlag für 1909 mit den etwaigen Anträgen auf anderweite Einreihung in die Servisklassen der Volksvertretung vorzulegeu, ist die 1. Kammer ebenfalls einverstanden.
An dem Gesetzentwurf, die Gehalte der Volksschullehrer betr., hat der Finanzausschuß gar keine Abänderungen vorgenommen. Der Ausschußbericht führt aus, daß der zuerst von der Regierung vorgeschlagene Anfangsgehalt von 1100 Mk. sowohl den Interessenten, wie dem Ausschuß der,2. Kammer als zu niedrig erschienen sei uitd schließlich ein Anfangsgehalt von 1200 Mk. festgesetzt wurde. Hier fügt der Ausschuß Der 1. Kammer hinzu: „Auch wir glauben, daß mit der Erhöhung der Unterstufen der Haupteinwand, der gegen die ursprüngliche Vorlage mit Recht erhoben worden war, beseitigt ist unD wir empfehlen daher, den Beschlüssen der 2. Kammer beizutreten." — Die Regierungsvorlage inbetreff der Gehaltserhöhung der seminaristisch unD technisch gebildeten Lehrer re. empfiehlt Der Ausschuß gleichfalls die Genehmigung zu erteilen.
Von nicht unerheblicher Bedeutung sind dagegen die Abänderungen, die der Finanzausschuß der 1. Kammer bei den Regierungsvorlagen, betr. die Abänderung des Ausgleich s- sonds und betr. die Abänderung des Gesetzes über den Urkundenstempel beantragt hat. Der Ausschuß ist Zunächst dagegen, daß die schwankenden Einnahmen aus der zu Zweidrittel vom Reich Dem Lande entzogenen Einnahmen aus der Erbschaftssteuer in den Ausgleichssonds fließen; er vermag der Auffassung der Regierung insofern nicht beizutreten, als er die weitere Verstärkung des Ausgleichsfonds durch Einbeziehung der Erbschaftssteuer bei dem gegenwärtigen Stande.dieses Fonds und bei der verhältnismäßigen Sicherheit, die die Neuordnung des Reichshaushalts gegen überraschende Anforderungen seitens des Reiches bietet, nicht für geboten erachtet. Er rechnet vielmehr mit der Wahrscheinlichkeit, daß die steigenden Ueberschüsse aus her Eisenbahngemeinschaft vollkommen ausreichen werden, um dem im Jahre 1911 zu erwartenden Ausfall an Erbschaftssteuer, der mit Zweidritteln der seitherigen durchschnittlichen llioheinnahme auf ca. 500 000 Mk. angesetzt werden darf, zu decken. Der Ausschuß ist mit der Bildung von Rücklagen aus den Eisenbahnüber- ichüssen und der Lotterie völlig einverstanden; er vertritt aber dagegen den Standpunkt, daß die direkten wie die indirekten Steuern ohne Abzüge für Rücklagen indasordent- liche Budget fließen sollen.
Die grvtzten Meinungsdifferenzen zwischen der ersten und zweiten Kammer bestehen mich in betreff des Gesetz- entwurss über die Abänderung des Urkund en stempels. Hier beantragt der Ausschuß Ivoc allem im Art. 2 Absatz 14 die Wiederherstellung der Regierungsvorlage bei der Tarif nummer 26 (Eheverträge). Hier hatte die 2. Kammer die Skala von 100 000 Mk. an derart DeranDert, daß bei Verträgen mit 90 O00 bis 100000 9Jli Vermögen 15 Mk., bei Verträgen von 100 000 bis 200 000 Ml. aber 40 Mk., bet 200000 bis 300 000 Mk. 60 Mk. usw. bei 900 000 Mk. bis 1000 000 Mk. 200 Mk. und für je weitere 100 000 Mk. 30 Mk. mehr Stempel erhoben werden sollte. Weiter beantragt der Ausschuß bei Pos. 38 desselben Artikels den Zusatz: „Vollmachten, die icineut 'Notar, einem Gerichtsvollzieher oder einer öffentlichen Hinterlegungsstelle lediglich zu dem Zwecke vorgelegt werden, um als Ausweis für die Berech»- tigung zur Erhebung des hinterlegten Geldes zu dienen, bleiben stempel fr ei." Der Art. 4 des Gesetzentwurfs, welcher die Gebührensätze für die Notaren bestimmt, soll ferner nach dem Antüag des Ausschusses ganz abgelehnt unb dafür folgender Antrag angenommen werden: „An die Großh. Regierung das Ersuchen zu richten, demnächst einen Gesetzentwurf, betr. die Abänderung der Gebührenordnung für die Großh. Staren vom 30. Dez. 1904 vorzulegen, worin dieGebührensürEhe-
verträge durchweg ermäßigt, die Schrcibgebühren aber auf mindestens i.'fie doppelten Sätze erhöht werden.
Angesichts dieser und einiger weiterer Streitpunkte zwischm den beiden Ständetammern über die beiden letzterwähnten Regierungsvorlagen durften noch mehrere eingehende Beratungen in der Karwoche erforderlich werden, um das für die endgültige Verabschiedung erforderliche beiderseitige Einverständnis in allen Punkten zu erzielen.
Gieße «er Strafkammer.
)( Gießen, 22. März. Gestohlene Wäsche.
Bei dem Zementarbeiter B. v. aus Kreuth in Bayern wurden zu Bad-Nauheim, wo er in Arbeit stand, verscyiedene ihm nicht gehörende Wäschestücke vorge,unden, von denen es sich heraussteltte, daß er sie zu verschiedenen Zeiten und an ve.,chiedenen Orten entwendet hat. Er wurde wegen Diebstahls im Rückfall zu einer Gesumtirrafe von 5 Monaten Gefängnis verurteilt, w^eau., 6 Wachen ter eeiitieiien i>Untersuchungshnst aufzurechnen sind.
Die Geburtstagsfeier.
Der zu Ehringshausen in Dienii.cn steyende Knecht Hch. St. aus Rülfenrod ist geitänbig, im Januar d. I. zur Nuu^.t in die Wohnung eines Landwirts, von dem er wutzte, baß ei mit seiner Familie abwesend war, eingestiegen zu »ein. Nach feinen eigenen Angaben hat es ihm an Geld.gefegt, um seinen 15. Geburtstag feiern zu lönnen. Er schlug desyaw eine Fenster- 'ch-eibe ein und begab sich durch bieie Oeffnung in das Haus -J) fächle nach dem SuKussel zum Geidoehuiter, Den er alsualD fand. Von dem Vorgefundenen Geld naym er ein Zehnmarkstück und 20 Pfg., ein Zwunzigmarkstück lieg er im Beyäiter liegen. Hierauf begab er sich in eine Wirtschaft und verjubelte das Gech in Gesellschaft feiner Kameraden. Er wurde -wegen fchweren Diebstahls zu einer Gesängnisit-vafe von einem Monat verurteilt, wobei seine vcrunchi.äii^te Eczreyimg ftrasMildernd berücksichtigt wurde.
Beleidigungsklage.
Das Schöffengericht Grunverg halle den Agenten K. Gg. I. dort wegen Beleidigung zu 75 Mark Geldstrafe verurteilt. 9Lach den Feststellungen war an ihn der Auftrag ergangen, in einer Sache, in der em junger Bursch? von Ober-Dhmen wegen Siltlichkeitsverorechens verurteilt worden ist, zum Zwecke der Wiederaufnahme des Verfahrens um dessen Freisprechung herbeizuführen, tätig zu werden. Die Eltern bic.es Verurteilten, die von der Unichuld ihres Sohnes überzeugt waren, halten ben Verdacht der Täterschaft auf einen anderen gelenkt, aber ohne Beweis. I. zog Ertund-igungen ein und erfuhr die Aussichtslosigtell feiner Bemühungen, da em zweimaliges Wiederaufnahmeverfahren erfolglos war. Er riet deshalb Der Mutter des Verurteilten ab, weitere Schritte zu tun, Doch diese ließ sich nicht davon aboringen, Daß ihr nohn unschuldig sei unD veranlaßte I. weiter nachzuforschen. Wun versuchte er den Generalstaats- uiiwalt in Darmstadt für die <Saa;e zu interessieren, doch er wurde an die hiesige Staatsanwaltschaft verwieien; ebenso waren seine Beniühungen, den damals in Darmstadt ferne Strafe verbüßenden Verurteilten sprechen zu können, vergeblich. Nachdem ihm geraten worden war, den mutmaßlichen Täter in Gegenwart von Zeugen auszuforschen, bestellte er diesen unter allerlei Vorspiegelungen in ein Hans -am Maritplatz zu Grünberg, wohin er drei Zeugen bestellt hatte, von denen jedoch nur einer mit der Sache zu tun haben woute, und den er in ein Nebenzimmer Plazierte. Während er mit dem jungen 'Manne, der leine Ahnung Halle was geschehen sollte, über gleichgültige Dinge sprach, zog er daraus Schriftstücke aus seiner Mappe hervor und sagte, er wolle ihm etwas Jnteressiantes zeigen. Er ^brachte nun das Gespräch auf das fragliche Sittlicykeitsverbrechen und bemertte, die Gerichtsatten seien ihm zugeschickt worden, woraus zu ersehen sei, daß nicht der Verurteilte, sondern er, Der ihm bereits früher als verdächtig bezeichnet worden ist, der Täter sei. Als der junge Mann seine Unschuld beteuerte, sagte er ihm, er möge nur ruhig sein, er sei der Täter doch, er habe es ja hier schriftlich und er würbe in den nächsten Tagen von der Gendarmerte geholt werden; zwei Jahre Zuchthaus seien ihm sicher. Er bemerkte ihm weiter, er mache hierdurch seine Eltern unglücklich und bringe sie um ihr Vermögen; er möge ins Ausland flüchten, wenn er es nicht vorziehe sich der Staatsanwaltschaft zu stellen: im letzteren Falle würde er seinen Einfluß bei der Gerichtsbehörde geltend machen, daß er mit einer geringen Strafe durchkäme. Er drang wiederholt in ihn, ein Gestänonis abzulegen und bemerkte ihm, daß auch das 'INädchen seine Aussagen geändert habe, sodaß an seiner Schuld kein Zweifel mehr bestehe. Ter sich unschuldig fühlende Bursche wandte sich an einen Geistlichen, der ihn an einen Rechtsanwall verwies, woraus die Sache zur Kenntnis der Behörde kam. Nach wiederholter Beweisaufnahme gab der Vertreter der Staatsanwaltschaft seinem Bedauern Ausdruck, daß er infolge Zurücknahme seiner Berufung nicht in der Lage sei, eine höhere Strafe beantragen zu können. Wie' nich-t anders zu erwarten wflr, fand das Urteil unter Verwerfung der Berufung des Angettagten, der freigefprochen sein iwollte, seine Bestätigung.
Erfolgreiche Berufung.
Das Schöffengericht Grünberg hat den Pflasterer F. H. von Queckborn auf Privatklage des Bergmanns Gg. M. wegen verleumderischer Beleidigung zu einem Monat Gefängnis verurteilt und ihm die Publikationsbefugnis zugespwchen. Ter Angeklagte hatte dem Kläger wiederholl nachgesagt, er hätte sich an einem Tiere unsittlich vergangen. Aus des Angeklagten Berufung wurde die Strafe in eine Geldstrafe umgeroanbelt, da zu
seinem Gunsten angenommen wurde, er habe die Aeußerung nicht gegen besseres Wissen getan.
Der beleidigte Bräutigam.
Tie Ehefrau des Schmieds L. von IO rlesHansen hatte in Erfahrung gebracht, daß der Bräutigam ihrer Schwester I. D. nicht den besten Nus genießt. Um ihre Schwester vor einem später zu bereuenden Schritt zu warnen, teilte sie ihr brieflich mit, was sie über ihren Bräutigam erfahren hatte. Dieser erhob Privatklage wegen Beleidigung, da das Vorgebrachte nicht den Tatsachen entspräche. Tas Schöffengericht kam zur Freisprechung, indem es ausführte, fc|aß die Angeklagte von der Nichtigkeit der Mitteilungen überzeugt war und 'Desharb mit Recht ihre Schwester gewarnt hat. Diesen Ausführungen schloß jich die Strafkammer an und bestätigte tes Dun dem Kläger angefochtene Urteil.
GerichtsjaaL.
Ein K o l o n i a l ui ö r ö e r. Linier großem Andrange deS Pnbliknms hat in Swakopmund der Prozeß gegen den a r in e r Paul Wiehager ftaitgeiimben. Wiehager, Der aus einer angesehenen und begüterten rheinischen Familie stammt, kam vor 2 Jähren un Aller von 22 Jahren nach der Kolonie. Die An» tlage legt ihm die Tötung von drei Eingeborenen und B e ft e cl) u n g von Angehörigen Der Schutztrup p e zur Last. Er joll das Herero-Weib Zarote, das aus Der Arbeit entlaufen war, erschossen haben, nacl)Dent es wieder etngeiangeit war. Ferner soll er eine Herero- Frau unD ein H i n D, Die ebenfalls fortgelaufen ivaren, an einen B a u m haben binden lassen. Ta er die beiden nicht wieder los niadjen ließ, soll die Frau gestorben sein, un.h end das St i n d, das noch fchivache Lebens» zeicheii von sich gab, öiud) einen Bastard im An trage Wtebagers erhängt »vorden sein soll. Der Angeklagte, der bet den Garde- Slüraifiercn gedient hat, ist Reserve-Offizier. Er betennt sich nicht schuldig. Dre Angehörlgeli der Schutzlruppe habe er nicht bestechen, sondern ihnen nur Geld geben wollen, well ihnen jeinenvegen besondere Mühen verursacht worden feien. Tas Urteil des Gerichtshofes lautete auf eine Gesamtstrafe von 3 Jahren Gefängnis. Ter Gerichtshof hatte die Tötiing der 3 Personen als ernnejen angenommen, mdesjen das 'Dloinent der Ueberlegung vernenu und angenommen, daß der Angellagte im Affekt geoandelt habe. Tas Gericht beschloß Fortdauer der Unterfuchimgshail. Ter Angeklagte, wte auch der -Ltaatsanwalt legten Berufung gegen das Urteil em.
— Ueberspanntes Ehrgefühl. Die unglaublich rohe Tat eines Offiziers beschäftigte Die Strafkammer des Flensburger Landgerichts. Auf der Anklagebank fag ter Leutnant Pauli aus Kiel, der inzwischen loegen einer Stnieüeneyung für dauernd invalid? erttärt und jetzt Landwirt ist. Dem Angeklagten, dessen VUter Major war, wurde zur Last gelegt, dem Mechaniker Dreßler einAuge ausdemKopfege sch lagen und ihm mit einem B i e r g l a s e noch andere Verletzungen beigebracht zu Haven. Pauli hatte den Dreßler nach einem geringfügigen Streite so heftig mit einem Bierglase ins Gesicht ge- ichlagen, haß diesem ein Ange sofort auslief. Nach dieser rohen Tat hatte der Liffzicr den Mechaniker noch zum ~ u e l L heraus- gefordert. In der Verhandlung erklärte der Angeklagte, daß es ihm an sich leid sei, leinen Gegner in dieser Weise verletzt zu haben. Er habe nicht daran igedacht, ihm etwa ein Auge auszuschlagen, aber nach den in seinen Kreisen herrschenden Anschauungen habe er das Verlangen Dreßters, mit ihm vor die Tür zu kommen, so auffassen müssen, als wenn er von dem Mechaniker bereits geschlagen sei. Ec sei nun einmal a.s Offizier erzogen und könne nicht anders handeln. Er habe von dem Vorfälle sofort seinem Bezirkskommiandeur Mitteilung gemacht, dieser fyibe ihm das Bedenken ausgeredet, daß der SOiedjanitcr nicht satisfaktionsfähig sei, und nunniehr habe er diesem die Duellforderung übersenden müssen. Der Kommandeur habe ausdrücklich gesagt: „W enn er Sie an gefaßt hat, gieht es gar nicht anders, als daß Sie ihn fordern!" Ter Staatsanwalt beantragte gegen den Angeklagten eine Gefängnisstrafe von vier Jahren, indem er die Tat als ein ungeheuerliches IGHeitsv erbrechen charakterisierte, für das die Strafe umso schwerer ausfallen müsse, als man es mit einem den ersten Kreisen cittstammenden Manne zu tun habe, dessen Erziehung und Takt ihn davon unter allen Umständen hätten abhalten müssen. Das Gericht erkannte auf V/2 Jahr Gefängnis, intern es die Möglichkeit zugab, daß Der Angeklagte die ihm anerzvgenen militärischen Ehren falsch verstanden habe. Jedenfalls müsse cs von der Hand gewiesen werden, daß die Tat mit diesen militärischen Ehrenkränkungen irgendwie in Einklang zu bringen sei.
Dresden, Orwelstr. 38 II., ben 28 Mai 06. Ich bestätige hiermit Der Wahr- beit gemäß, baß „Bioson" ein vorziig- liches Kräftigungsmittel ist. Ich litt fehl an Blutarmut und 'Nervenschwache. Mit Freude bemerkte ich, daß ich mich kräftiger und wohler suhle und auch Die sonst täglich wiederkehrenden, stechenden, unerträglichen Kopfschmerzen sich vermin- Dert haben, auch bekommt man regen Avpetll darauf und auch einem schwachen Manen betomnü »Bioson" gut. Ich kann es allen aynlich Leidenden nur eindringlich eurpfehlen. Mit herzlichem Dank Hochachtungsvoll Frau SiDonie Kautzsch.
Amtlich beglaubigt. Dresden, am 10. yult 1906. Carl Hempel, Königlich Sächsischer Notar. Bwsou i|t in Apotheken, Drogerien usw. Das Paket zu Drei Mark erhältlich und wird jeDer Arzt gerne Aus tum't über Die Vorzüglichkeit Des Bioson geben. [tp/j
Kober haben sich in manchen Nollen als vorzügliche Darsteller erwiesen und der unersetzliche Herrscher ist leider gestorben), von uns scheiden, dann niöchte man wohl annehmen, daß er noch tüchtigeren Ersatz zu beschaffen gedenkt, also einer ganz besonders hoffniingsseligcn und tatendurstigen Eröffnungszeit im neuen Hause entgegenstrebt.
üUit dem Umzuge ins neue Haus wird zum mindesten wohl, wie das ja in geordneten Haushaltungen Sille ist, ein gründliches Reinmachen verbunden sein, em kräftiges Aufräumen mit der allen, gemächlichen Schaffensweise, mit manchem Durch Die bisherigen Nöte an allen Ecken und Enden unvermeidlichen Stagnieren, das sich ja in jedem allen Haiise schießlich bemerkbar macht und Dem man mit der Zeit widerstandslos untertan wird, man mag wollen oder nicht. Tw Regie wird in Den größeren und neu und unvergleichlich bester herzurichtendcn Räiimen rveit intensiver arbeiten und es werden erheblich mehr Proben statt- fmden können. Tas Repertoire wird sich ganz wesentlich erweitern und jede Vorstellung um ein Bedeutendes mehr ubrunden lassen. Jedenfalls wird Herr Direktor Slcingoeller im neuen Theater Gelegenheit genug haben, bei fleißiger Arbeit all das diirch Taten zu beweisen, was beim Abschiede am Freitag Herr Prof. Fromme von ihm glaubte sagest zu dürfen. In beschaulicher Erwartung Dürfen wir inzwischen der Eröffnung Des neuen Hauses entgegensehen, in Dem Die Saatkörner ernstesten Strebens aiifgehcn mögen. Wir verlangen natürlich kein überspanntes, rein literarisches Groß- ftablprogiuinm. Es versteht sich von selbst, Daß unser Theater- dlcektor sicts dem Geschmacke Des gesamten Publikums zii schmeichel haben wirb. So geht es md)t nur Bühncnkönigen, sondern auch Ministern und Staatsoberhäuptern. Auch die erleben wahrlich nicht immer Die herrlichen Tage, Denen sie uns entgegenführen wollen. Aber immerhin müssen wir verlangen, Daß man zwischen Der Hitze aller Wünsche und der Kälte der entgegenstehenden Hindernisse eine anftändigel
Rtitteltemperatur emzuhalten versteif UnD wir Dürfen erwarten, Daß Dieses Verlangen sich noch erheblich mehr als bisher erfüllen wird.
IL
Palmsonntag, der erste Sonntag des zum neuen Leben erwachenden Frühlings, ein Tag voll Sonnenlicht und erster Lenzcsfreude, und dazu im alten Theatersaale zum Abschied von ihm auf immer die herbste aller Tragödien, Deren tiefer Ernst jeDen zurückscheuchen sollte, der von Der Buhne her nur leichte Unterhaltung erwartet.
Ein Rachklmgen traurigen Jugenderlebens int Eltern- Hause, die Erinnerung an Des Vaters Despotischen Rechtlichkeitssinn lind der liebevollen Mutter Lässigkeit und geistige Ku-rz- sichtigkeit, erzeugte Die trübselig düstere Stimmung, Die, Durch fein auch noch so kleines Humorllchtlein Durchbrochen, beängstigend nnb erbrückenb auf ber Dichtung lastet unb Hebbels ,,M aria Magbalene" zu einer Gabe geeignet für schreckhafte Späthcrbsttage macht. Unb für Den Bußtag. Bewegt sich boch baS Denken bieser sonnevcrlassenen Acenjchen fast ausschließlich, wenn auch unausgesprochen, um sittlichen Rotstanb, um Strafübernahme zur Abbüßung, um Sülibenbekenutnis, um ernstlichen Bruch mit Der Sünbe, um Reue, Herzenszerknirschung unb Selbstgerecht.
Doch mußte uns benn burch biese wenn auch in ihrer Verachtung rührseliger Vcrsöhnungszilgeslänbnisse granbiose, so boch trotz ihrer Kürze grauenvollste und entsetzlichste aller Deutschen Dichtungen, Die mit ihren Missetaten unD Grausamkeiten ben Zuschauer zu fürchterlicher Seelenmarter schleppt, der 'Adschieb vom alten Hause so fürchterlich erschwert rnerben?
Tie Darstellung, unter ber Regie bes Herrn Bakof biskcet unb harmonlfch abgetönt, war nahezu burchgeheuDs gleichwerlia, D. h. hochwertig. FA. Don ecke r fanb für bie Geängstigte, Verführte unb Verlassene, Letbenbe unb Büßenbe
bie rechten 'Accente unb Klänge. Was sie sprach, drang zum Herzen. Zart unb weich, und warm unb wahr, ergriff uns bie Innigkeit ihrer Clara, hielt ihr GefühlSreichtriin uns im Banne, zerrte ihr ber Dichterischen Gestalt im tiefsten nachempfun- beneS Leiben an unseren Herzen. JeDensalls ging es uns noch einmal voll auf, welch ein Talent wir in ihr verlieren, welche echte 51ünstlerschaft sich in ihr zu entwickeln ver- möchte, irrte es nie ab von bem ihr gewiesenen Weg ber tragischen Liebhaberinnen.
Mit Ausnahme bes Herrn Kost, der auf einem leider nur sehr beschränkten Ziollengebiete Ersprießliches zu schaffen vermag, stauben bie übrigen Künstler gestern hinter ber imponierenben Leistung ber Trägerin ber Titelrolle kaum zurück, ja kamen ihr zum Teil nahezu gleich, insonberheit Herr Kober in ber äußerst schwierigen Rolle bes Karl.
In ihrer letzten Szene hatte Frl. Donecker bie Worte zu sprechen: „Als ich bie Tür hinter mtr anzog unb ich Dachte: Du trittst nun nie wieder hinein! ging mir ein Schauer burch bie Seele. So werd' ich auch aus bieser Stube gehen, so aus biesem Hause" ....
Diese Worte hallten wohl noch in manchem wieder, als er nach Steingoettecs AbschiebSbichtung bas alte enge Haus verließ. Die mancherlei großen, heiligen Augenblicke, bie es uns beschieb, werben uns unvergessen bleiben. Nicht verloren war, was alles man ihm opferte. Wir werden seiner pietätvoll gedenken, auch wenn im neuen Hause neues Leben erblüht fein wird, wenn uns, die nun einmal bem Alltäglichen Verfallenen, im neuen Hause zu höherem, menschcn- würdigem Leden bie Kunst, bieser hehrste Erlösungsfattor, führen wirb. Bleibt boch immer geltenb Laube's, des verdienstvollen Theatermannes, gutes Wort: „Ein grundsätzlich gepflegtes Schauspicl ist cm bildender Segen für jede Stadt; Demi es erhöht und veredelt bie Maßstäbe von Jebermann".
P. W.


