Ausgabe 
23.3.1907 Zweites Blatt
 
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München, SS. MSrz. Die MünchenerAllgem. Leitung, die fetzt von Scherlgepachtet worden ist, soll sich nach derGermania" unter dem alten Verlage ein Gcsamt- befizit von 500000 Mk. zuyezogen haben.

Aus Stadt und Land.

Gießen, 23. März.

* Aus dem Militär-Wochenblatt, v. Besser, Oberst und Kommandeur des Lcibgacde-Jnf.-Regis. (1. Großh. Hess.) Nr. 115, mit der Führung der 42. Jnf.-Brig. beauf­tragt. v. Hutier, Oberst und Chef des Generalstabs des ö. Armeekorps, zum Kommandeur des Leibgaide-Jnf.-Regts. (1. Großh. Hess.) Nr. 115 ernannt, v. Werder, Oberst und Kommandeur der 25. Kav.-Brigade (Großh. Hess.) zum Gen.-Major befördert. Buhtz, Oberlt. im Jnf.-Rcgt. Graf Schwerin (3. Pomm.) Nr. 14, in das Inf.-Negt. Kaiser Wilhelm (2. Großh. Hess.) Vir. 116 versetzt. Goedicke, Lt. im Jnf.-Regt. Kaiser Wilhelm (2. Großh. Hess.) Nr. 116, kom­mandiert zur Dienstleistung beim Fel art.-Negt. Prinzregenl Luitpold von Bayern (Nlagdcburg) 9ir. 4, in dieses Regi­ment versetzt.

* Aufgabe der Zulassung zur Rechtsanwalt- schäft. Der am Landgericht dec Provinz Rheinhessen zu­gelassen gewesene Rechtsanwalt Dr. Nathan Stein hat die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft, mit Wirkung vom 1. Oktober 1Ö06 an, aufgegcben.

H Der Fall Pennrich. Wie man uns mitteilt, hat Abg. Pennrich gegen den seitherigen Besitzer der ,Mittelrh. Volksztg.* Eriist Steinhäuser durch Rechtsanwalt Justiz­rat Dr. Schmitt eine Beleidigungsklage gestellt, so daß eine völlige Aufklärung des von uns erwähnten Auf­sehen erregenden Falles zu erwarten ist.

Aus d e m Bureau d e S S t a d t t h e a t e r s. Mit einem ernsten Akkord wird morgen, dem Charakter des Tages entsprechend, die Spielzeit ausklingen. Hebbels Maria Magdalene" wird als letzte Vorstellung im alten HauS in Szene gehen. Die Besetzung der Hauptrollen mit den Herren Bakof, Kraus, Kober, Kost und Gronert und den Damen Donecker und Jagemann verbürgt unter Herrn BakofS Regie eine abgerundete Vorstellung. Zum Abschied wird zum letzten Riale der szenische Prolog »Vorn alten Hause zum neuen" mit der allgemein belobten Wandel­dekoration gegeben. Der für das Gießener Theater histo­rische Tag, an dem zum letzten Male das der dramatischen Muse geweihte Wort im Cais Leib erklingt, wird sicher ein zahlreiches Auditorium anziehen.

* Diebstahl. Aus einem Vorgarten der Grün­berger Straße wurde in verflossener Nacht ein Zierbaum sog. Lebens baurn aus der Erde gerissen und entivendet. Vielleicht tragen diese Zeilen zur Feststellung des unbekannten Täters bei.

'* Anonyme Briefe. Zu dem von uns schon ge­meldeten Verdacht der anonymen Briefschreiberei können wir heute ergänzend mitteilen, daß der Sachverständige Laud- gerichtSsekretär Pähler in Frankfurt a. M. schon in seinem im vorigen Jahre erstatteten Gutachten zu dec Ueberzeugung gelangte, daß der Anonymus infolge der ausgeschriebenen mehr kaufmännischen oder Beamtenhand den besseren Ständen angehöcen müsse, jedenfalls aber nicht unter Un­gebildeten zu siichen, obwohl die Schrift sehr verstellt ist. Der verdächtigte Pfarrer B. stand früher in Essenheim und es werden jetzt jedenfalls auch dort Ermittelungen statlfinden. B. hat schon emmal eine Krankenschwester verdächtigt, daß sie in dem Mannheimer Mutterhaus Gelder unterschlagen habe. In dem gegen ihn angestrengten Prozeß wurde er im vorigen Frühjahr zu 100 Mark Geldstrafe verurteilt, da er in feiner Weise den Verdacht begründen konnte. In der Berufungsverhandliing gab er der Schwester eine Ehrenerklärung, worauf die Sache verglichen wurde.

Urlaub für die Hochzeit. Eine außerordentlich und wohl einzig dastehende Vergünstigung ist einem Arbeiter zu Mainz zuteil geworden. Dieser verbüßt gegenwärtig seit

kurzem eine längere Gefängnisstrafe. Da nun schon vor wenigen Monaten seine Hochzeit auf einen der letzten Tage anberaumt worden war, gewährte ihm der Staats­anwalt auf seine Bitte hin einen 24stündigen Urlaub, damit er vor dem Standesamt und dem Altar in den Stand der Ehe treten könne. Der durch den Urlaub an der Strafdauer gekürzte Tag muß natürlich nachverbüßt werden.

fc. Bingen, 22. März. Ter Postbea mte EberS- mann wurde unter dem Verdacht verhaftet, Jahre lang als Bahnpostbeamter auf der Bahnstrecke Bingen-Worms Eigen­tum Sv ergeh en verübt zii haben.

sd. Lampertheim, 22. Mäi^. Ein schwerer Ver­dacht ist seit einiger Zeit, besonders seit der letzten Vürgermeister- wahl über unseren damals neu gewählten B ü rg e r me i ste r Boxhei nt er in Umlauf. Es hat sich nämlich unter der Be­völkerung das Gerücht verbreitet, daß B. vor einiger Zeit ein junges Mädchen um gebracht und dann bei Seite geschasst habe. Das Gerückt, dem man anfangs gar keinen Wert beilegte, hat sich aber, mit einzelnen Schauermärchen ausgeschmückt, in der letzten Zeit so verdiclM, daß foer Schwerbeschuldigte sich veranlaßt sah, von der Angelegenheit eine Anzeige bei dem Kreis­amt zu erstatten. Inzwischen ist auch von anderer Seite eine Anzeige veranlaßt worden. Gestern war der Oberstaatsan­walt aus Darmstadt mit einem Kriminalbeamten, Wachtmeister Daniel, am hiesigen Platze, um über diese unglaublichen Ver­dächtigungen die nötigen Erhebungen anzustellen. Wie wir er­fahren, l-at sich trotz eifriger Nachforschung kein Anhaltspunkt dafür ergeben, der den Verbäckst nach irgend einer Seite be- krästigen könnte. Es ist niemand im Orte bekannt, der sich er- inn.rt, diß zu irgeito einer Zeit einmal ein Mädchen verschwunden wäre und es sind auch keine Gründe zu -.erfahren gewesen, die den im besten Rufe stehenden Mann zu einer solchen Gräueltat hätten veranlassen können. Die letzte Bürgermeisterwahl hat frei­lich in unserem Ort tiiei Unfrieden verursacht, da die beiden gegnerischen Parteien sich bei jeder Gelegenheit flu bekämpfen suchen. Man hat deshalb über die Entstehung des Gerüchtes |eiue Vermutungen.

h. Frankfurt a. M., 22. März. Eine größere An­zahlhervorragender englischer Journalisten beabsichtigt im Laufe dieses Sommers in Deutschland einen Gegen­besuch zu machen und dabei auch Frankfurt a. M. zu berühren. Es hat sich in Journalistenkreisen bereits ein engeres Komitee konstituiert, das in Gemeinschaft mit den städtischen Behörden, der Handelskammer und Privaten die Vorbereitungen treffen wird.

h. Homburg v. d. H., 22. März. Das Kaiserpaar trifft mit der Prinzessin Viktoria, wie die Homburger Kreis- Zeitung berichtet, am 17. April hier ein. Der Kaiser dürfte bis Ende April dort bleiben, während die Kaiserin und die Prinzessin auch noch im Mai die Kur in Homburg gebrauchen werden.

X Atzbach, 22. März. Nicht allein, daß durch die Ueber- schwemmung trotz der neuen Lahnbrücke jede Verbindung mit Dutenhofen abgeschnitten war, war das Wasser diesmal noch bis in das Torf eingedrungen und bedrohte bereits mehrere Gehöfte. Im allgemeinen sehen eS unsere Landleute gern, wenn im Frühjahr die Lahn die angrenzenden Wiesen über­flutet, indem sie dadurch von Mäusen, Maulwürfen usw. gesäubert werden. Allein diese große Flut hat diesmal auch das große Lahnfeld, das mit Wintersaat bestellt ist, voll­ständig unter Wasser gesetzt. Die junge Saat gilt als ver­nichtet und dadurch erwächst munch-m Bauersmann ein großer Schaden, da er die Felder neu bestellen muß.

w. Aus dem Kreise Wetzlar, 21. März. Unter dem Vorsitz des Amtsrichters Dr. W a l d s ch m t d t - Altenkirchen fand am vorigen Sonntag zu A u (Kr. Altenkirchen) eine zahlreich besuchte nationale Vertreterversammlung statt, zu der auch viele Parteifreunde aus dem Kreise Wetzlar erschienen waren. Es wurde eine den Wahlkreis Wetzlar-Altenkirchen um­fassende Organisation beschlossen, mit deren Durchfüh­rung sofort begonnen werden soll. Unser früherer Reichstags­abgeordneter, Bürgermeister a. D. Krämer, wurde einstimmig zum Ehrenvorsitzenden des nationalen Vereins ernannt.

Lj Marburg, 22. März. Die Ergänzungs wählen ür die ausscheidenden Magistratsmitglieder fanden in der heute abend abgehaltenen Stadtverordnetensitzung wie folgt ihre Erledigung. Wiedergewählt wurden Geh. Rat Prof. Dr. Exzellenz v. Behring und Rentier O. Binder, neu kamen hinzu Bauunternehmer Wilhelm W e i s h a u p t sowie die Stadt­verordneten Bäckermeister Peter Runkel und Buchbindermeister Fried r. Schaaf.

A u§ Kur Hess en, 22. März. DaS etwa 300 Morgen große Gut Waldkappel, das Jahrhunderte hindurch der Familie Thun gehörte, wurde von dem in den Kreisen der hessischen Landwirtschaft bestens bekannten Gutsbesitzer Joh. C. K l i n g e l- höfer in Gießen angekauft.

Das Besitzrecht an der Grabstätte.

Das christliche Grab ist sehr früh schon zum Sammel, grabe geworden, da der Kirchhof als Bcgräbnispmtz diente und um diesen sich die Ansiedelung eng gruppierte. Der Raummangel zwang dann zur Neubelegung, doch war Mederkaus nach der festgesetzten Verwcfungszeit gestattet. Familienbegräbnisse kamen ursprünglich nur denGeschlech­tern" zu, und noch , Pt fehlen sie vielfach in Dorfgemeinden. Ja, die Einführung oieser sog. Erbbegräbnisse stößt nrancher- orts auf Schwierigkeiten. Neben den Familien- oder Erb­begräbnissen entstand dann noch eine dritte Grabkategorie, die Gräberauf ewige Zeit". Tas Erbbegräbnis blieb so lange erhalten, als Erben vorhanden waren, fiel dann aber der Zerstörung und Neuverwendung anheim. Die Gräber auf ewige Zeit aber solltennie wieder geöffnet werden".

Beim Erbbegräbnisse bildete sich auch heraus, daß mit der jedesmaligen Vererbung auf eine weitere Ge­schlechterfolge zur Ausrechterhaltung des Besitzes eint Summe als Weinkauf gezahlt werden mußte. Die Erwer­bung eines Erbbegräbnisses wurde also als eine Art von Lehnkauf angesehtzn. Der Wiederkauf des Einzel- oder Rceihengrabes ist in der neueren Zeit ganz in Wegfall ge- kommen. Das muß jedem gegenwärtig sein, der bei einem Trauerfalle die Anordnungen zu treffen hat. Nur durch Erwerb eines neuen Grabes und Umbettuna können nach Verlauf der Verwesungszeit die irdischen Reste vor dem Verlorengehen bewahrt werden. Die angenommene Verwe­sungszeit beträgt in den verschiedenen Gegenden Deutsch­lands 7 bis 30 Jahre. In manchen Orten besteht die Än- richtung, die nach Verlauf der Verwesungszeit noch voll­kommen erhaltenen Skelette in sogenannten Beinhäusern auszubewahren. Auch in Erbbegräbnissen kann nach Ablauf der Verwesungszeit die Bestattung eines Familienmitgliedes in einem bereits benutzten Grabe geschehen. Als pietätlos dürfte diese mit Spar,amkeits- und anderen Rücksichten zu verteidigende Neubelegung kaum zu bezeichnen jein, da ja die Reste des ersten Leibes in einem kleinen Sarge gesammelt auf dem Deckel des neu bei gesetzten Sarges Aufstellung finden können, und somit am Orte ihrer Bestattung ver­bleiben.

Beim Erb grab ist somit die Möglichkeit eines dauernden Verbleibens der Bestatteten, so lange lebende, verfügungs- berechtigte Angehörige vorhanden sind, gewährleistet. Die Einziehung erfolgt erst wenn nach der letzten Bestattung die doppelte Verwesungszeit verstrichen ist, ohne daß eine schrift- liche Eingabe, in der die Verfügungsberechtigten sich aus­drücklich das Besitzrecht Vorbehalten, eingelausen wäre. Das Erbbegräbnis wird aber auch dann und zwar sofort, für verfallen und aufgehoben erklärt, sobald es trotz Auf- Forderung an die Versügungsberechtigten nicht in einem des Ortes würdigen Zustande erhalten wird. Diese Möglich­keiten scheiden aus beim Erwerb eines Grabes auf ewige Zeit, wie das auf dem Gießener alten Friedhose der Fall ist, während auf dem neuen Gießener Friedhose das Besitz- recht nach 30 Jahren erlischt. Die unangetastete Erhaltung braucht bei einemewigen" Grabe weder durch Weinkauf noch durch schriftliche Verwahrung erneuert zu werden, auch kann aus Grund des Zustandes der Stätte eine Enteignung nicht eintreten, da die Friedhofsverwaltung dafür aufzu­kommen hat. Nur, wenn der Friedhof seiner Bestimmung als Begräbnisstätte entzogen wird, verfallen auch diese Grab­stätten. Sie heißen deshalb besser: Gräber ans Friedhofs­dauer.

Beim Verfall eines Grabes, sei es infolge Derstreichung der Verwefungsfrist, wegen versäumter Verwahrung beuv. Bewein tau sung oder mangelnder Instandhaltung, geht alles, was auf der Stätte gebaut oder gepflanzt wurde, in den Besitz des Friedhofs über. Gerade in der kurzen Zeil zwischen Ableben und Bestattung stürmt so viel und vielerlei aus Die Hinterbliebenen ein, daß inbetreff der letzten Ruhe, ftätte das Rechte häufig nicht getroffen wird. Deshalb jollte jeder, der feinen letzten Willen auffetzt, dabei des

Hin alter Schatz.

Von Hans Thoma (Karlsruhe).*)

Es ist erstaunlich und ist erfreulich, wie viel verborgene Schätze in Deutschland in unserer Zeit an das Tageslicht gebracht werden, oft recht alte Dinge, aber wohl alle sind Zeugen der deutschen Seele, die also doch schon recht lang­lebig und hoffentlich auch gar nicht umzubringen ist, ich will nicht aufzählen, was alles in Kunst und Literatur jetzt aufs neue publiziert worden ist, ich erinnere nur an die Schriften unserer deutschen Mystiker; von Meister Eckhart bis Silefius, die im Verlag Diedrichs in Jena er» scheinen an das immer mehr Vekanntwerden mit den Wunderwerken Bachs, und so war ich auch neulich Zeuge von einer Aufführung von Händels Semele, die das erhaben schöne Merk lebendig machte. Ich will nicht von dem reden, was wir alles von deutschen Geistesschätzen schon aus­gegraben haben ich will heute auf etwas Hinweisen, was wir noch nicht ausgegraben haben, und das doch von einem unserer besten Namen herstammt, das für das wiederer­wachende Äunstleben gewiß von großer Bedeutung sein müßte ich meine die tunsttheoretischen Schriften Albrecht Dürers und vor allem sein Buch:Unterweisung der Messung mit dem Zirkel und Richtscheit".

Als ich im Anfang der siebziger Jahre in München war, war es ein Plan von Dr. Bayersdorfer und mir, dies Werk neu heiauSzugeben aber da fein Verleger dafür zu haben war, so blieb es bei dem Planmachen leider, denn ein so schönes Dokument für das Wesen der Kunst bleibt dadurch verborgen, die alten Exemplare sind feiten und recht teuer.

Vor ein paar Jahren nahm ich nochmals einen Anlauf und hoffte einen Verleger zur Falsimileausgabe des Buches zu Überreben, der fragte aber Mathemalitpoofessoren und die sagten ihm, das sei veraltet und nicht mehr brauchbar so unterblieb es.

Ich aber sage, daß das Büchlein nicht veraltet, sondern ein lebendiges Zeichen dafür ist, wie unsere größten Künstler für die Gründlichkeit in der Raumanschauung, in der biaum- darstellung emtralen mit dem Bewußtsein, daß nur dieses die Kunst aus der Willkür dilettantischen Probierens er­lösen könnte.

Unserer Zeit, uns Suchenden würde die Festsetzung dieser Grundsätze besonders gut tun, das Büchlein würde in jeder

*) Aus dem sehr reichhaltigen Märzhest derSüddeutschen Monatshefte". München, Süddeutsche Monatshefte, G. m. b. £>.)

Kunstakademie, in jedem Maleratelier gutes bewirken können. Und brauchbar ist es immer noch und die praktische Art, wie hier alles vorgeht und erklärt wird, ist gerade die Art, wie Künstler sie gebrauchen können, es ist in die Praxis übersetzte Mathematik und Geometrie und eine andere geht den Künstler nicht viel an und hilft ihm auch nichts. Nur für Künstler dürfte das Werk neu erscheinen, sie würden alle ihre Freude daran haben und auch die Kunstfreunde. Daß es für Ingenieure und Techniker nichts weiter sein, alfo veraltet fein wird, das nehme ich gern an und stimme den Mathematikprofessoren bet

Tas Buch würde durch die geraden treuherzige Klar­heit des Denkens aber doch auch über Künstlerkreise hinaus Wert haben und sich Freunde erwerben als ein liebes deutsches Buch.

Aber möge es mit dem praktischen Werte bestellt sein, wie es möge das Buch ist ein Dokument deutschen Geistes, welches der Verborgenheit entrissen werden sollte die Pietät gegen Dürer erfordert dieses es ist die Lösung einer Schuld der Deutschen gegen einen ihrer großen Geister.

Deshalb möchte ich noch einmal hier in den Süddeutschen Monatsheften die Sache öffentlich aussprechen; vielleicht findet sich in deutschen Landen doch noch ein Verleger, der es riskiert, das Buch Dürers in Faksimile herauszugeben mit allen seinen Zeichnungen der Text könnte vielleicht von sachkundiger Hand sprachlich für uns moderner, etwas flüssiger gemacht werden, ohne daß seine Eigenheiten ver­lieren.

Es gibt doch Verleger, die der Kunst so viel zu ver­danken haben, für einen solchen müßte es ein Spaß fein, das Risiko zu übernehmen bei dieser Herausgabe ich glaube nicht, daß es groß sein würde, Dr. Bayersdorfer würde sich im Grabe freuen, wenn die Sache doch noch zustande käme.

Wenn mit dem Meßbuch der Anfang gemacht ist, so würden wahrscheinlich die Bücher von menschlicher Pro- Portion auch Nachfolgen, obgleich man hier wohl manches würde kürzen oder zusammenziehcn können, weniger im Text, als in den Abbildungen. Sollte das Werk auch nicht brauchbar sein, so ist es doch jedenfalls schon deshalb ein eindringliches Lehrbuch, weil es zeigt, wie gründlich große Künstler sich mit ihrem Fache bescyastigt haben, daß ihre Kunst nicht aus dem Handgelenk und momentanem Augenblinzeln entstanden ist auch nicht so ohne weiteres aus dem Gemüt, sondern aus einer woylstudierten Raum- anschaumig die in ganz logisjch wijjenschastlichen Ge­

setzen verankert war, von welchem Fundament aus bann die Phantasie ohne Furcht zu erlahmen, den hohen Geistes, fing wagen konnte.

Aus diesem Fundament nur können die drei Schwester- fünfte Architektur, Bildhauerei, Maleret sich ihres gemein­samen Ursprungs wieder klar werden und wieder einer Zusammenyang finden, der zum Schaden jeder einzelner in der modernen Zeit verloren gegangen ist und freilich jetzt wieder eifrig gesucht werden muß.

Diese alten Theoretiker: Alberti, Leonardo da Vinci, Dürer haben ja freilich in allen ihren Schriften nicht als Spezialisten einer Kunstübung gesprochen, sondern als solche, denen die bildende Kunst noch eine Einheit bildet in ihrem Ursprünge.

Wenn je wieder eine Hochschule für bildende Kunst, eine Akademie im richtigen Sinne entstehen soll, so wird dieselbe nicht achtlos an diesen, wie man so sagt: ver­alteten Theoretikern vorübergehen können, sondern sie viel­mehr als Basis zu betrachten haben, an die neue Errungen­schaften sich aittristallifieren sollen.

Ter Schulsack, den der Zeichenlehrer und der Mal- techniker dem jungen Künstler auf den Weg zu geben haben, reicht für einen, der in seinem Gebiete weiter zu reisen berufen ist, nicht aus; ja, dieser Schulsack wird ihm oft so lästig, daß er ihn wegwerfen möchte und gar oft auch wegwirft.

Man schimpft dann freilich über die Akademien, aber ich sage, wir haben noch gar keine akademische Erziehung. Wir haben Abrichtungöinstitute, worin Ver,uche gemacht werden, die je nach Talent mehr oder weniger gelingen und Künstler, die weiter schreiten, müssen in spateren Jahren erst nach den Hülfsmitteln sich mnsehen, auf denen ihre Kunst von Rechtswegen beruhen sollte nach den feststehenden Gesetzen des Sehens, nach dem aus vollem Wissen entsprungenen Gesetze der Farben. Es sind die gemeinschaftlichen Gesetze, auf denen alle Künste, die für den Sinn des Auges schaffen, ihre wohlberechtigte Basis haben.

Möchten wir ja nicht versäumen, recht bald die Türer- schen kunstlheoretcfchen Bücher den jungen Künstlern zu­gänglich zu machen, ich bin überzeugt, daß insbesondere auch die Kunitgcweibe ausübenden recht praktischen stutzen davon haben könnten, wenn sie den Sinn dieser Schriften erfassen.

Jetzt sind die Bücher unzugänglich, selten und teuer.