Ausgabe 
28.9.1907 Zweites Blatt
 
Einzelbild herunterladen

TB» '

Arr.

Zweites Matt

o

Erschein« tfigfiti mii Ausnahme des Sonntags.

' W

£5^. Jahrgang

NotationSdruck und Verlag bet Brühllchen Unwersitäts - Buch- und btetndruckerei.

R. Lange, Gießen.

DieEichener 5'amllienblatter" werden dem Anzeiger^ viennal wöchentlich beigelrgt, das *Krcl$biali für den Kreis Girtzen" zweimal wSchenKrch. Der..hessische Landwirt" erscheint monatlich einmal.

Redaktion, Expedition und Druckerei: Echuk- ftrafee 7. Expedition und Verlag ; bL Redaktion: e^WN2. Tesi-Adra AnjeigerGießeTU

Samstag 28. September 1907

ö-

fange zu erzielen, geht daraus hervor, daß die Verhand­lungen bereits bald nach Beendigung des russisch-japanischen Krieges ausgenommen worden waren und erst vor kurzem zum Abschluß gelangt sind; freilich dürste man ursprünglich an der Themse weitergehende Absichten mit einem Ver­trage verfolgt haben, wie man aus den damaligen Pretz- äußerungen ersehen konnte, die darauf hinausliefen, daß Rußland von der Seite Deutschlands weggelockt werden sollte. In dieser Hinsicht scheint aber die englische Diplo- matie in Petersburg auf Widerstand gestoßen zu sein, und die neuerliche Besserung der deutsch-englischen Be­ziehungen hatte diese Bestrebungen überflüssig gemacht. Es verdient hervorgehoben zu werden, daß erneut von eng­lischer Seite betont wird, daß der Vertrag in keiner Weise gegen Deutschland gerichtet sei und auch keinerlei Geheim- klauseln enthalte, wie ja auch die deutsche Regierung be­kanntlich ständig über den Gang der Verhandlungen auf dem Lausenden gehalten worden sei. Wir in Deutschland können mit dem Abschluß dieses Abkommens gleichfalls zufrieden fein, da es eine ruhige Entwicklung der Dinge in Asien verheißt, was nur im Interesse unserer wirtschaft­lichen Beziehungen liegen kann, und daß diese nirgends beeinträchtigt werden, dafür wird hoffentlich unsere Reichs- regierung Sorge tragen

Feuilleton-Redakteur der Frti. Ztg., besorgte Ausgabe von Schel­fe l s g e \ a m in c 11 c n Werken bei Ad. Bonz und Co. in Stutt­gart in 6 Bänden, von denen jeder geheftet l,cO Mk. kostet. Die beiden elften Bände enthalten den von Ihnen gewünschten Roman .Ekkehard". In allen Buchhandlungen können sie Scheffel erhalten.

KöonnemeuLs-Kmladung.

Gicfrencr Anzeiger

erscheint sechsmal wöchentlich und unterrichtet seine'Leser in zuverlässiger und erschöpfender Weife über die neuesten Tagesereignisse, die wichtigsten Handelsnachrichten und Marktberichte. Ein reichhaltiger und in­teressanter Unterhaltungsstoff, eine regelmäßige landwirtschaftliche Beilage und ein umfangreicher Anzeigenteil tragen ferner wesentlich dazu bei, den Gießener Anzeiger zu einer der am weitesten ver­breiteten und met st gelesenen Zeitungen der Pro­vinz und der Nachbargebiete zu machen.

Alle Briefträger, unsere Zweigstellen und die Geschäfts­stelle deS Gießener Anzeigers nehmen Bestellungen auf den Gießener Anzeiger entgegen. Neu hinzutretende Leser er­halten den Gießener Anzeiger bis zum Quartalsansang auf Wunsch gratis zugestellt.

vL-rcfkaftvn oes ucöaUäon.

(Anonyme Anfragen bleiben unberücksichtigt.)

Schwarz. Wie wir bereits mehrfach mitteitien, erscheint Z. eine von dem vortrefflichen Johannes Prölß, dem früheren

Schiilermißhandlung.

Gegen den zurzeit in Bernsfeld tätigen Schulverwalter W. M. aus Mittel-Gründau ist Anklage wegen K ö r p er - Verletzung in Ausübung seines Amtes erhoben. Es ist ihm zur Last gelegt, in den letzten zwei Jahren zu Beltershain, wo er stationiert war, eine Reihe von Schulkindern mißhandelt 514 haben. Nach den Aussagen eines Jungen hat er diesem mit ernenn Griffelkasten ins Gesicht geschlagen, so daß Spuren zurückblieben, und der Junge nachts vor Schmerz nicht schlafen konnte. Einem Mädchen hat er zu zwei verschiedenen Malen die Ohren ge­zaust, daß die Ohrmuscheln einrissen und das Kind blutete^ Einem Jungen schlug er den Stock ins Gesicht, daß er eine blutende Verletzung davontrug und riß ihm beim Ohrensausen die Ohrmuschel ein, daß sie blutete. Einem anderen Jungen schlug er auf den Hinterkopf und Nacken, daß Beulen entstanden. Ter Angeklagte will sich auf die einzelnen Fälle nicht mehr erinnern können und bestreitet, absichttick) ins Gesicht oder auf den Kops geschlagen zu haben. Er behauptet, baß die Kinder, soweit sie nicht ganz die Unwahrheit sagen, die Sache doch übertrieben^ Ter Staatsanwalt macht ihm den Borwurf, daß er in zwei­facher Beziehung gefehlt hat, da er nicht nur das Züchtigungsrechd überschritten hat, sondern auch Kinder gezüchtigt hat, ohne daß die Voraussetzungen dazu Vorlagen. Nach der Instruktion darf die körperliche Züchtigung erst angewendet werden, wenn alle anderen Strafen sich als fruchtlos erweisen, sie dürfen aber auch dann nicht in Mißhandlungen ausarten. Tem Angerlacsten wurde bou_ seiner Behörde ein sehr gutes Zeugnis ausgestellt. Ec selbst gab an, er habe ein strenges Regiment führen müssen, um die gesunkene Zucht in die Höhe zu bringen. Tiefes wurde bei der Strafausmessung auch strafmildernd berücksichtigt, indem das Gericht von sieben erwiesenen Füllen, drei mit je 10 und vier mit je 5 Mk., zusammen 50 Mk. Geldstrafe ahndete, während bezüglich zwei weiterer Fälle Freispruch erging. Es wurde ausdrücklich hervorgehoben, daß das Schlagen mit dem Stock auf den Kopf eines Kindes unstatthaft ist, und daß alle Fälle dieser Art Anklage wegen Körperverletzung nach sich ziehen und nach der Praxis des Gerichts mit Verurteilung endigen^

in der Kirche etwa 3 Mk., während V. Wache stand. Als der Diebstahl bei dem Bäcker bekannt wurde, schrieb V. einen, Zettel mit den Worten:Da habt Ihr Euer Geld wieder", in den er zwei Zehnmarkstücke einwickelte und diesen in die Scheuer des Bestohlenen warf. Um die Weihnachtszeit hatte B. in der Kirche eine als Opferbüchse dienende, aus Pappe hergestellte Negerfigur beschädigt und daraus etwa 5 Mk. entwendet. Im letzten Sommer stieg er vom Hofe seiner elterlichen Wohnung in das Haus eines Nachbars ein und stahl aus einem Vertikow 3 Mk.; bei dies-r Gelegenheit ist ein weiterer Betrag von etwa 3 Mk., der sich in einem Nachttisch befunden hat, vermißt worden. Auä dem Hause eines Nachbars, der die Gepflogenheit hatte, seinen Haustürschlüssel, an eine bestimmte Stelle zu legen, wenn er das Haus verließ, holte er einmal 6 Mk. und ein andermal 3 Mk. auS einer Kommode. 11m die nämliche Zeit stahl er wieder aus dem in der Kirche besindlichen Klingelbeutel etwa 4 Mk. Die Jungen hatten eine gemeinsame Kasse; loas nicht sofort in Naschereien angelegt wurde, verwahrten sie in einer Blechbüchse an der Friedhofsmauer eingegraben, wo B. 'ch seine Indianer- und Näubergeschichtenbücher aufhob, da das Lesen solcher verboten war. Als der Verdacht auf sie gelenkt wurde und sie polizeilich vernommen waren, flüchteten sie über Frankfurt a. M. und Köln nach Hamburg, wo sie sich nach dem Auslande einschiffen wollten. Sie wurden aber zurückgewiesen, da sie keine Papiere besaßen. Nun wandten sie sich nach Magdeburg, wo ihr Geld, zur Neige ging. Nachdem sie eine zeitlang zu Fuß gewandert waren, erfolgte die Verhaftung des V. bei einer Zechprellerei. Auf telegraphische Weisung der Heimatsbehörde wurde auch V. fest­genommen und beide hierher gebracht. Ta die Angehörigen des V. seine Zurechnungsfähigkeit in Zweifel zogen, nahm die Unter­suchungsbehörde Veranlassung, ihn auf seinen Geisteszustand unter­suchen zu lassen. Ter Sachverständige konnte an ihm keine Ab­normität feststellen; er hielt ihn für einen recht intelligenten Menschen, der alles wohl durchdacht hat. Ter Junge selbst wiU durch das Lesen der Ltäubergeschichten auf die Bahn des Ver­brechens gekommen sein, da aus den Geschichten genau hervor­gehe, wie man sich zu verhalten habe. Nach seinen Angaben hat er am Tage der Mreise von V. noch 200 Mk. bekommen, von denen nicht festgestellt werden konnte, wo sie herrührten. Zu­gestandenermaßen haben die Jungen auch ihre Angehörigen um beträchtliche Summen bestohlen, was jedo chmaugels Strafantrags außer Betracht bleiben mußte. Nach ihrer geistigen Entwickluirg mußte angenommen werden, daß beide die zur Strafbarkeit erfor­derliche Einsicht besessen haben. B. wurde zu 6 Wochen Gefängnis, abzüglich drei Wochen der erlittenen Untersuchungshaft verurteilt, V. kam mit 23 Tagen, worauf 14 Tage als verbüßt erachtet werden, durch.

Iie Talung Meus.

Nach fast anderthalbjährigen Verhandlungen ist nun ndlich, wie bereits drahtlich gemeldet, der russisch-englische Ertrag veröffentlicht worden, der die Interessensphären ciber Staaten in Asien genau regelt und bestimmt ist, auf olche Weise allen Reibungen für absehbare Zeit vorzu- eugen. Dieser Vertrag ist der Schlußstein in einer Reihe on Abkommen, durch die über das Schicksal Asiens, soweit ie Europa-Mächte in Frage kommen, entschieden ist. Die ängste Großmacht, die Bereinigten Staaten, sind dabei nbetciligt, ein Moment, das nicht übersehen werden darf, icil von dieser Seite eines Tages doch eine Explosion zu rwarten sein dürfte. Den Reigen jener Verträge eröffnete iii Grunde genommen das englisch-japanische Bündnis, ureh das sich beide Staaten ihren Besitz garantierten nd sür gewisse Fälle gegenseitig Unterstützung zusagten, ws später abgeschlossene englisch-französische Abkommen, as die Erhaltung des status quo im Auge hat, war von icht geringerer Bedeutung, weil gerade zwischen diesen eiben Mächten nicht unbeträchtliche Reibungsflächen in stasien bestanden, die manchen Stoff für ernste Konflikte t sich bargen; auch erhielt Frankreich dadurch den Besitz on Tonkin und Cochinchina garantiert. Eine gewisse Er- änzung hierzu bildete der Vertrag Frankreichs mit Siam, er für den erstgenannten Staat von großem Wert ist, .eil durch ihn die Grenzverhältnisse geregelt und Frank- sich beträchtliche Gebiete von Hinterindien zugesprochen »urden, eine Folge der guten Beziehungen zu England, as unter anderen Umständen sicherlich in Bangkok alles etan hätte, derartige Abmachungen zu Hintertreiben. Eine rmht des russisch-japanischen Krieges war dann der kürz- ch abgeschlossene Vertrag zwischen diesen beiden Staaten, er Japan ganz beträchtliche Rechte auf dem asiatischen estlande zugesteht und auch wirtschaftliche Abmachungen on bedeutendem Vorteil für das Reich des Mikado enthält; Elchen Bestand allerdings dieses Abkommen haben wird nd wie hoch infolgedessen sein Wert einzuschätzen ist, ißt sich heute kaum sagen, da es doch nicht ausgeschlossen sichsiisi, daß eS nicht doch noch einmal zu einer Abrechnung >mmt

Ten Reigen schließt nun das englisch-russische Ab- >mmen, das ja in seinen Grundzügen schon seit einiger eit bekannt war und tatsächlich lediglich ein reiner Jntcr- [ eurer trag ist, nicht aber, wie anfänglich vielfach befürchtet orden war, dazu dienen sollte, eine Entente beider Mächte erbeizusühren. Die enorme Wichtigkeit und der Nutzen ieses Vertrages liegen klar zutage, denn damit wird alle ioaiität, die im Lause der Jahre mehr wie einmal einen eohenden Charakter angenommen hatte, vollständig be- itigt, und beide Teile können daran gehen, ihren Einfluß 1 den ihnen gesicherten Gebieten weiter auszuoauen. Vor .lem ist damit jede Gefahr für den Besitz Ostindiens tschwunden, nachdem man früher glauben mußte, daß es )rt eines Tages zu einem Niesenkriege kommen würde, beuso ist mit der, Einbeziehung Afghanistans in die eng- sche Interessensphäre ein langjähriger Zankapfel zwischen nglaud und Ltußland beseitigt; wenn es auch heißt, die englische Regierung nicht in die politischen Ver- iltnisse dieses Landes eingreifen wolle, so ist doch durch n Betrag eine Art stilljchweigenden Protektorates zu- tsianden. Auch über Tibet, das in den letzten Jahren ' umstritten war, hat man sich dahin geeinigt^ dieses and als einnoli nie tangere" zu betrachten; eines heiteren eigeschmacks entbehrt es nicht, wenn in einem Anhang ;sagt wird, daßwissenschaftliche Expeditionen" nach Tibet l den nächsten drei Jahren nicht unternommen werden Irjeti; der Charakter dieser Unternehmungen wird damit ir Genüge charakterisiert. Hinsichtlich Persiens sind über 0 Abgrenzung der beiderseitigen Interessengebiete ge- r.tere Abmachungen getroffen worden, um einander nicht :5 Gehege zu kommen; hier hat England im Hinblick xf die sonstigen Zugeständnisse seine Wünsche etwas zurück- ß'iellt, indessen doch die Berücksichtigung seiner Sonder- ellüng am Persischen Golse zugestanden erhalten, was .r Großbritannien von bedeutendem Wert ist. Daß es iueswcgs leicht war, ein Abkommen von derartigem Um-

Gießener Strafkammer.

)( G i e ß e n, 27. Sept. Wahrung berechtigter Jntcreffeu.

Der Architekt Ch. F. zu Friedberg stand mit dem nach Fortbach verzogenen Schweinehändler M. K. von Vilbel in einem Zivilpr 0 zeß. Bei der Jnstruierung eines Sach­verständigen, der die Forderung zu begutachten hatte, machte F. .diesem die Mitteilung, daß in Vilbel das Gerücht verbreitet sei, K. sei konlnrs. Das Gleiche hat er einem Kaufmann mit­geteilt, als dieser Erkundigungen über K. einzog. Als K. dieses zu Ohren kam, erhob er Privatklage wegen Beleidigung, aber das Schöfserrgericht kam zum Freispruch, indem es den § 193 anwendete. Ter Kläger erhob Berufung, indem er geltend machte, daß der Llngeklagte von der Unrichtigkeit seiner Be­hauptung überzeugt gewesen sein mußte, denn ein im Konkurs Befindlicher ist nicht in der Lage einen Prozeß zu führen, dieser müsse doch vom Konkursverwalter geftihrt werden. Nach Ansicht der Strafkammer war es notwendig, daß der Angeklagte dem von ihm zu unterrichtenden Sachverständigen von dem (Gerücht über die Vermögenslage des Klägers Mitteilung machte; es ergibt sich toeder aus der Form der Aeußerung, daß er eine beleidigende Absicht hatte, noch lassen die Umstände eine solche Absicht erkennen, wenn die Aeußerung auch objektiv beleidigend ist. Bei den Mitteilungen hat der Angeklagte die größte Vorsicht gebraucht; etivas Unwahres hat er weder behauptet noch verbreitet, da es Tatsache, ist, daß in Vilbel davon die Rede war, daß sich der Kläger in Zahl ungsschwierigkeiten befindet. Hiernach mußte das angefochtene Erkenntnis seine Bestätigung finden.

Folgen schlechter Lektüre.

Zwei abenteuerlustige Jungen ans Ober-Mör­len, der 14jährige Wagnerlehrling Th. A. V. und der 12jährige Schüler F. A. V. hatten sich wegen D i e b st a h l s zu verant­worten. Bei der diesjährigen Kirchweihe benutzten sie die Ab­wesenheit eines Bäckers, um seiner Ladenkasse einen Besuch ab- zuftatten. Sie gelangten von der Scheuer auf den Speicher des Hauses, von wo V. mit Hilfe des B. durch ein Loch in der Giebelwand in das Haus gelangte. Hier plünderte er die Laden­kasse um 30 Mk. mrd entfernte sich wieder auf dem nämlichen Wege. Am nämlichen Tage entwendete B. aus dem Klingelbeutel.

liieüics Lcnslleton.

Heber Straßenhygiene sprachen^ auf dem z. Z. Berlin stattsindenden Hygiene-Kongreß, an bem u. a. eheimrat Gafsky und Professor Dr. Kvssel aus 'Gießen sich jr lebhaft beteiligten, die Professoren Guglielminetti (Montc- rlo), Schvttelius (Freiburg i. Br.). Prof. Guglielminetti silderte die unglaublichsten Mißstände, ivelche sich an der Riviera folge der Entwickelung des Automobilverkehrs herausgebildet beit^unb forderte zu einem entschiedenen Kampfe gegen 211 St r a ßen st a n b aus. Er wies aus die Wertverminderung r Besitzungen und Häuser längs der von Automobilen ftart 1.freuen Slrußen, die Mehr Unkosten der Straßenunterhalte und 11 höchst.sigen und wegen Staubwolken mitunter gefährlichen atrmovilvrrwhr hin. Um mit Erfolg gegen den Straßenstaub tampsen, n- man die Entstehungsursache bekämpfen, die iraßenabnutzung, und das geschieht namentlich durch Auswahl :er nwglicht harten und reststenzfähigen Straßenbedeckung (As- wlt, Holz- oder Steinpflaster), wo starker 2lutomobilverkeyr mit ;lu-crcm Lchensuhrrperk. Geschotterte Straßen taugen i ch t m ehr, wo starker Verkehr in Städten oder Dörfern rrscht. Aas harten Straßenoberflächen ije der durch Abnützung zeugte Staub sehr gering, daher hat man blos oeit aus die trage hergebrachten Staub durch Kehren und Wasserbesprengung

bek.impstn. Leiderist die Wahl der Swaßenbedeckung eine pverwiegenbe Geldfrage. Prosesior Sa-ottelius kam zu fol- iibcn Schlußsätzen: Die Bekämpfung der Staubplage hat zu sch ehe n: Durch Belehrung des Publikums über die wirt- wftsiche niw gesundhectlrche Bedeutung des traten st aubes. Mit der Belehrung m diesen und anderen ragen der C'esnndhntspslege sollte tunlichst schon in den Schu l e n Zollten utero en. 2. Durch technisch richtige Anlage dw^Scraßen 10 Lwecketüfprechende Auswahl des Materials für die ^traßen-

befeftigung. Verschieden zu behandeln sind dabei die vom Ver­kehr wenig berührten Straßen gegenüber den Hauptverkehrs­straßen, an deren ständiger Staubreinheit die Gesamtvevölkerung interessiert ist; 3. durch rationelle Reinigung der Straßen und staubfreie Beseitigung des Straßen kehr ichts. Die Verwendung von Saugapparaten (Vakuum ober Preßluft) zur Besei­tigung des Straßenstaubes ist sehr zu empfehlen; 4. durch regel­mäßige, ausgiebige Besprengung der Straßen mit Wasser oder durch Bindung des Staubes mittels wasserlöslicher Oele, Teerung oder mit asphaltähnlichen Stoffen. Eine erfolgreiche r.nicrbrücTung des StraßensLaubes hat auch eine Verminderung des Staubes in den Häuiern unb in den Wohnungen zur Folge.

21 Hotria". Aus bem Kreis derAllotria", einer Münchener Kunstlergasellschast, erzählt der Badener Vlaler Louis Corinth in der Münchener ZeitschriftDie t»tunst" (I. Brück­mann, A.-G., Mi'utchan) eine Reihe amüsanter^ Erinnerungen. Er berichtet tu a.: Ein Hauptlager gewissermaßen die Allotria im kleinen war die Veltliner in der Schillerstraße. Hier hingen stattliche Oelgemälve an den Wänden: Tauschartikel für genossenen Wein. Da saßen sie dann lacyend und schlvatzend zu­sammen: der Stäbli, der Bayersdorfer, der Schwabenmaier, der Sachse Arnhur Langharnmec, Emälö, ein Badenser, der seinen Namen mit Akzenten aus denE s" auf eigene Faust verschönt hatte, und andere mehr. Als nun Emblo einmal seinen jüngeren Bruder, der sich aus Baden zum Besuch eingefunden hatte, in die Veltliner mitbrachte und ihn der Kvrona vvrgestellt hatte, arbeitete cs in Lang Hammer, und er kam mit der Frage heraus: Herr Ghnele, schreibt sich Ihr Bruder auch mit dem acccnt aigu hinten?" Die Antwort des Errötenden war:Ach! Was wollen Sie, so'n junger Mensch."

Das Recht zu v Bescheidenhei f. Im eben er­schienenen Oktoberheii derDienen Rundschau" werben neben anderen snteressttnlen Beiträgen auch geistjprühenbe Briese Hans v. Bülows

Wiege des

Kindes.

Mignon" von Goethe.

0 mein Ge-

Aendernng:

Sie schlug un Taumel des Lebens, Sie schlug an manchem Altar, Sie schlug in den Tagen der Kindheit.

Urtext!

Dahin! Dahin 1 Mocht ich mit Dir, siebter, zieh'n.

aiis der 9)?eininger Zeit veröffentlicht. In einem diestr Briefe (einem Dankschreiben an Emil DAauerhos, der dem Tonkunstler seine Schrift überHamlet" gesandt hatte) wirb em köstlicher Ausspruch Ludwig Tiecks über die Leute, die ihre Bescheidenheit hervorkehren, eine Aeußerung, die der berühmte Romantiker zum Vater Bülows getan bat, zitiert.Nichts bringt mich so in Harnisch," sagte Tieck, als einen sich mir vorstellenden jungen Dichterling von seiner Be- scheidenbeit prahlen zu hören. Ich möchte ihm bann entgegnen: Aber, Herr, was giui Ihnen beim em Recht zur Bescheidenheit? Auf was sind Sie denn bescheiden?"

Zimperlichkeit 111 Gedichtsammlungen. Der Koblenzer Ztg." schreibt ein Leser: Vor mir liegt ein Buchlein, betiteltImmergrün". Sammlung ausgewählter lieber klassischer und moderner Iiichtimg, ein-, zwei-, drei- und vierstimmig, mit und ohne Pianoforiebegleitmig. Insbesondere zum Gebrauch in höheren weiblichen Bildungsanstalten, klösterlichen Instituten und musikalifch gebildeten Familien. Von Fritz Gleichauf in Regens­burg. In dem Büchlein konnte ich solgenbeVerbesserungen" von Dichtungen feststellen:

Die Uhr" von Gabriel Seidl. Komponiert von C. Löwe.

_ Urtext:

Sie schlug am DJlorgcn der Liebe,

Sie schlug am Traualtar, Sic schlug an der

Aenderung:

Tahin! Tahin!

Aiöcht ich mit Dir, 0 mein ge­liebter Vater, zieh'n.