Ausgabe 
17.12.1907 Drittes Blatt
 
Einzelbild herunterladen

Dienstag 17. Dezember 1807

leiftimg den einzigen Sohn als zukünftigen Diese Zumutung ioar etwas wnderdar und mutige Freier kehrte nach seinem Gehöft anderen Tage eine längere Unterredung mit

besonderen Zahlungsausgleichstellen für kommunale ~te Hessische Landes-Hypothekenbank hat seit einigen Jahren eine solche Einrichtung für die öffentlichen Sparkan des Landes getroffen, und aus Sparkassenkreisen toirb üb'

Aull Fullo-Kff^'buch

und seine Kommunalpolit.sche Aedcutung.

Vortrag

Die ^Otetzener $amlltenblättcrM werden dem ilnictfler* viermal wöchentlich belgetegt, daS Mrclsblttl für Öen Kreis Gießen" zweimal wöchentlich. Derhesfische Canbtoirt" erscheint monatlich einmal.

scheint mit Recht, mancherlei Klagen zu führen gehabt. Auch in Gießen ist das gelegentlich der Fall gewesen. Ich erinnere an die erste KanalgebüHreuvorlage vom Februar vorigen Jahres Sie wurde wie ein Staatsgeheimnis sekretiert. Ich habe in einem Gesetzentwurf vom Diärz desselben Jahres, der aber aufsallen- der Weise der Stadtverordnetenversammlung niemals vorgelegt worden ist, vor dieser Methode der Gehrnmniskoämerei gewarnt, und die späteren Ereignisse, die selbst in dem jüngsten Wahl­kampfe noch eine gewisse Rolle gespielt haben, haben mir recht gegeben. Bei der Feststellung von Baufluchtlinien, beim Erwerb von Grund und Bvden für den st.idckfchen Erweiterungssonds, bei der Vergebung öffentlicher Arbeiten und namentlich bei Personalfragen hat die AmLsverschwiegenheit einen Sinn, ja sie ist unentbehrlich. In Personalangelegenheiten könnte fic sogar eine viel größere sein, als sie tatsächlich ist. Tie Stadt­verwaltung könnte in dieser Beziehung noch sehr viel von der Univerütät lernen. Tort hütet man das Fakultuts- und ^cnats- geheimn.s, obgleich die Zahl der beratenden Köpfe größer ist, viel sorgsamer als in den städtischen Borschlagstdmmisswnen. Auch der Provinzialausschust, dem ich angehöre, geht vorsichtiger zu Wege. Ader gar feilten Sinn hat die Geheimnistuerei in An­gelegenheiten, die jeden Steuerzahler unnrittelbar berühren. Man soll die Bürgerschaft nicht ohne 9i\)t vor ein fait accompti stellen und soll die öffentliche Diskussion, die vielleicht manches Gute bringen kann, nicht scheuen. Als die Finanzoperationen deS Offenbacher Bürgermeisters aufgedeckt wurden, heulten Dulws Anhänger Zetermordio. Man ipradj von Jnd.sbretwn und einer Schädigiing des städtischen Kredits. Im Munde der Sozial­demokratie, die wiederholt sogar mit gestohlenen Aktenstücken ope­riert hat, wenn es sich darum handelce, etne angebliche Korruption" auszudecken, macht sich eine solche Anklage mehr als i komisch. Und wer hat das Ansehen und den Kredit der Stadt Offenbach mehr geschädigt, die Berater des Herrn Dr. Dullo, oder die, die die unwürdigen und waghalsigen SpekulatwnS- manöver aufgedeckt haben?!

ziger ft. halte einen 25jährigen Sohn, feine verwitwete 40jährige Nachbarin A. eine 20jährige Tochter. Beide Fami­lien hatten schon bei Lebzeiten der vor Jahresfrist Heim­gegangenen Gatten in freundschaftlichem Verkehr gestanden, der nun weiter gepflegt wurde. Der Fünfziger wollte dem langweiligen Wilwerstand ein Ende machen. Er begab fich eines Tages zu seiner lebenslustigen Nachbarin, doch nicht etwa, um ihr sein Herz und seine Hand zum einigen Bunde anzubieten, sondern sie um die Hand ihrer 20jährigen Tochter zu bitten. Darüber war die Witwe etwas enttäuscht, sie ihr als Gegen- Gatten zuführe, ernüchternd. Der zurück, wo am dem Sohne statt­

gab aber ihre Zusage, wenn--er

Zum Schluß noch ein Wort über das staatliche Aufsichtsrecht. Ich weiß sehr wohl, daß schon dieses Wort für empfindsame, frecheitsdurstige Gemüter etwas Abschreckendes hat. Ich bin nicht so ängstlich. Ordnung und Kontrolle müssen sein. Was wir in Preußen vielleicht zu viel haben, haben wir in Hessen viel zu wenig. Ich muß es als ungehörig bezeichnen, wenn man die Genehmigung zu einer Elf- Millionen-Anleihe so spät bei der vorgesetzten Behörde euiIjoU, daß diese gar nicht in der Lage ist, rechtzeitig ihre Monita llnzubringeii. TaS Ministerium der Justiz hat sich nut Recht da­gegen verwahrt, daß es immer mehr Regel werde, in letzter Minute die entsprechende Vorlage zu machen. In dem Offen­bacher Fall war die Zuschlagssrist bereits abgelaufen, als die Akten in Darmstadt zur Prüfung nach juriftijchen und finanz­technischen Gesichlspunkien vorgelegt wurden. Auch das ist nicht angängig, daß ein Bürgermeister erklären darf, ausführliche Aktenaufzeichnungen seien nicht vorhanden, er habe die wesent­lichen Verhandlungen telegraphisch, telephonisch und mündlich geführt. Es kann gar nichts schaden, wenn die Kreisämter un­vorhergesehene Revisionen vornehmen und am Schlüsse des Rech­nungsjahres volle Akteneinsicht verlangen. Jede andere Behörde, selbst die Gerichte, müssen sich solchen Kontrollmaßregeln unter­werfen, und das ist gut so. Freilich gibt es Leute, die sofort von Eingriffen in die Selbstverwaltung sprechen. Hätten wir in Hessen wie in Preußen Bezirks^egierungen, die über den KreiSämtern stehen, so wäre wahrscheinlich vieles besser.

Damit will ich meinen Vortrag schließen. Ich resümiere mich dahin, daß ich die bisherige Haltung des Großh. Kreisamtes in Offenbach einfach nicht v^nwhen kann, und daß ich das Ver­halten dir dortigen Bürgermeisterei, um mich möglichst miibe und urban auszudrücken, für ein höchst merkwürdiges erklären muß. Sehr nahe läge cm Vergleich der hessischen BcstäügungSpolitck

Rotationsdruck and Verlag der BrühNchen Unwersuäis - Buch- und 6teinbrudereL R. Lange. Gießen.

Redaktion, Expedition und Druckerei: Sckml- stratze 7. Eroedition und Verlag' 6L Redaktion:12. Tel.-Adr.:AnzergerGwtzen.

Anspruch nehmen".

Ich bin der Ansicht, daß diese Auffassung rechtsirrtümlich L Sie übersieht, daß die nach Art. 52 der Städteordnung vorgesehenen, zur dauernden Verwaltung odet Beaufsichtigung einzelner Geschäftszweige berufenen Lerwaltungsdeputationen nicht nun begutachtende, sondern auch verwaltende, die Befugnisse

Oberbürgermeisters beschränkende und ihn kontrollierende Or­gane fein sollen. Rach Art. 36, Absatz 4, sind deswegen ihre Mitglieder, im Gegensatz zu den Stadtverordneten, sogar einer Disziplinargewalt der Aufsichtsbehörde unterworfen. Zu diesen Deputationen gehört m. E. in Offenbach der sog. Vermögensaus- ftzuß und in Gießen die sog. Finanzdeputation. Sie mutz alfo in den fraglichen Geschäftenin Anspruch genommen" werden. Tach Art. 47 soll, wenn ich das Gesetz richtig auslege, sogar -das Plenum der Stadtverordneteir-Versammlung darüber Be­schluß fassen. Denn dort heißt es:Die Stadtverordneten-Ver- sLnmlung beschließt über die Benutzung des Gemeinden errnvgens. 3-ft die Ausleihung von Gemeindegeldern an Bankiers und der­gleichen vielleicht keine Benutzung von Gemeindevermögen? Der feige Oberbürgermeister muß über jede Ausgabe über 200 Mk. des Stadtparlament fragen, und hier soll er ganz eigenmächtig über Millionen verfügen können? Das entspricht doch sicher nicht dem Geiste einer gesunden Selbstverwaltung und einer verständigen Kommunalgesetzgebung.

Ganz abgesehen davon, ist eS doch wohl selbstverständlich. Laß es irgend welche Grundsätze geben muß. wie städtische Gelder verwendet und angelegt werden. Natürlich gibt es auch folcye. Wenn in der Städteordnung über die Grundsätze, nach denen städtische Gelder verwaltet werden sollen, nichts gesagt ist, so b'weist das noch lange nicht, daß der Gesetzgeber memt:Macht, was Ihr wollt, mir ist alles gleichgültig!" Es gibt allgemeine Verwaltungsgrundfätze, die im Zweifel in jedem Falle gelten. Tie Amtsrührung soll eine ordentliche und sorgfältige fern. Welche Sorgfalt verlangt wird, ist eine Auslegungs- und Tat- hege Man wird zwar für das öffentliche Recht nicht ohne weiteres die zivilrechtlichen Bestimmungen anwenden können. Man lann sie enger und weiter fassen. Aber der Publizist regnet mit ihnen und zieht sie heran. Das frühere gemeineJJW lbra$ von der Sorgfalt (diligentia) eines ordentlichen Hausvaters (bonus pater samilias), die namentlich da zu prästieren war, wo es sich um Vermögensstücke handelt, die dem einen gehören und ,em anderen zur Aufbewahrung, Verwaltung und Nutzung über­lassen sind. Das Bürgerliche Gefetzbuch hat den pater familias mit seinem philiströsen Beigeschmack fallen lassen und hat die Tiligenz des Hausvaters durchdie im verkehr erforderliches Sorafalt" ersetzt. Das ist der allgemeinste Begriff der Sorg- 'alt, den wir haben. So vielgestaltig der Verkehr ist, fo ver­schiedenfach kann das Maß der, anzuwendenden Sorgfalt sein. Turner haftet der Verpflichtete für Fahrlässigkeit und auch für ähMsfiae Unkenntnis. Da nach Beamtenrecht die nicht richter­lichen Beamten auch für geringes Verschulden haften, so ist anmnebnicTi daß mindestens die Sorgfalt in eigenen Ange- leqfeeiten (§ 277), die der Verwahrer ohne Entgeld, der Gefell- chafter die Ehegatten, die Eltern usw. zu bracheren Habern Platz greift Man kann aber noch weiter gehen, und den Begriff hr ordnungsmäßigen Verwaltung, wie er z. B. bei der Gernein- ickaft (8 745) stipuliert ist, heranziehen. In Familien- und Erbrecht wird auch von der ordnungsmäßigen Anlegung von Geldern und Wertpapieren gesprochen ^^er gelten die Bor- tristen über die Mündelsicherheit, die bekanntliÄ sehr Mrse sind.

fand, die zur Folge hatte, daß jetzt Vater und Sohn gemein­sam auf die Brantschau gingen. Alles klappte, und nach kurzer Zeit fand die Doppelhochzeit statt. Der Vater heiratete die hübsche Zwanzigjährige und der Sohn die Vierzigerin. Somit wurde der Sohn der Schwiegervater seines Vaters, und die junge Frau die Schwiegermutter ihrer Mutter.

* Der Bürgermeister ausgenomme n". Ju England gibt es ein eigentliches Gesetzbuch, wie bei anderen europäischen Nationen, nicht. Tas gibt manchmal Anlaß zu Unzuträglichkeiten, die auf das bunte Durcheinander der Gesetzesbestimmungen zurückzuführen sind. In einigen Städten tennt man noch alte Traditionen, die nicht selten überspannte gesetzliche Wirkungen haben. In der Stadt Applegate in der Grafschaft Warwick existiert zum Beispiel seit undenklichen Zeiten ein Gesetz, welches ausdrücklich die Superiorckät des Bürgermeisters festsetzt.Der Bürger­meister", so heißt es dort,steht höher als die anderen Ein­wohner der Stadt." Eine merkwürdige Folge dieses Gesetzes ist es, daß man zum Beispiel nicht sagen darf:Ich besitze das schönste Haus im Orte", wenn man nicht sofort hinzu- fügt:Ausgenommen ist nur das des Bürgermeisters." Eines Tages nun so lesen wir in Harpers Weekly kam ein Fremder nach Apptegate und ließ sich in einem Wirtshause ein Essen vorsetzen. Während des Essens konnte er die vor­zügliche Küche " und den ausgezeichneten Wein gar nicht genug loben, und als er schließlich die Rechnung bezahlte, sagte er, um dem Wirt seine Anerkennung auszudrücken: Ich habe heute sicher besser gespeist, als irgend jemand im Städtchen!" Der Wirt aber beeilte sich, hinzuzufügen: Der Bürgermeister ist natürlich ausgenommen."Es ist niemand ausgenommen!" erklärte der Fremde, indem er sich ein letztes Glas Wein eingoß. Infolge dieser Aeuße- rung wurde er unter Anklage gestellt und wegen Beleidi­gung des Bürgermeisters zu 200 Mk. Geldstrafe ver­urteilt. Als er die Strafe bezahlt hatte, warf der Fremde einen spöttischen Blick aus seine Züchter und sagte:Ich bin gegenwärtig sicher der größte Schasskopf tm Städtchen . . ."der Bürger meist er ist na­türlich ausgenommen", fügte er rasch hinzu. Ta er diesmal innerhalb der Grenzen des Gesetzes geblieben war, konnte er die ungastliche Stadt verlassen, ohne weiter behelligt zu werden.

* Durchs O h r. Aus Newyork wird uns berichtet: Das so ost angeseindete Telephon hat sich wieder einmal als Glücks- und Liebesspender erprobt. Ohne das Telephon hätten Mr. Lee Graff und Miß Sara Robeson in Bethlehem in Pennsylvanien nie feierlich den Bund der Ehe geschlossen. Denn die Beiden liebten sich bereits tief und glühend, ohne sich von Angesicht zu Angesicht gesehen zu haben, ohne je einen Bries gewechselt zu haben. Beide waren am Telephon­amt angestellt; er in Temple, Reading, sie in Pittsburg: durchs Telephon lernten sie einander kennen und schließlich ward es ihnen zur lieben Gewohnheit, die 300 Meilen Entfernung zu überbrücken und alltäglich ihr Stündchen . durch den Draht sich zu unterhalten. Erst vor einigen Wochen lernten sie einander kennen. Eine Freundin beider, auch Telephonistin, lud Miß ^iobeson zu sich zu Besuch und dort lernte die junge Dame ihren Anbeter kennen. Das Uebrige fand sich, das letzte Wort des Dramas ward am Traualtar gesprochen.

Indessen brauchen wir uns bei dieser juristischen Streitfrage i gar nicht aufzuhalten. Selbst wenn man das gennaste Maß - von Sorgfalt, das im Geldverkehr für erforderlich erachtet wird, gewahrt wissen will, so wird dieses Maß durch Lombarddarlehen , an Privatpersonen auf Grund der Hinterlegung rem spekulativer

elften int Gießener Bürgerverein am 11. Dez. Werte, die, wie die Erfahrung lehrt, in wenigen Monaten

'937 von Dr. jur. et phil. M. Biermer, ordentlichem eine Werteinbuße von über 40 Proz. erlitten haben, gröblich

f-ofenor der Staatswissenschaften an der llniversitäl und fahrlässig verletzt Solche Geschäfte widersprechen 1 erb ft der

Gießen Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten.

I M. E. hat der Offenbacher Bürgermeister grob fahrlässig

, . Ä .. < , M.L gehandelt und seine Unkenntnis kommunalpolitischer Verwaltungs-

UebnA-ns sind d,c<^gebni>sc der (wgerordentlichen Revllwn ist mindestens eine sahrläsjige. Di- Rechtsauslüh-

ttä) !°nst recht merkwürdig Ander den K°lserhot-Artl-n be- » M-v-ner Oberbürgermeisters, die ja nur theo-

Mdcn sich urjprüngtrch m der Äa,se 598 000 Mk. an tetiieben Wert hohen, sind rechtsirrllimUch; auch die Zuständig-

Akonten und lombardierte Wertpapiere, für ine die Firma - st crrafct

;«cob Wolss u Cm 350 000 Mk ,um jemaligen Mtimozmstuvp dürste sich emp elsten, bei Gelegenheit einer Durchsicht

ie.ieb=n erhalten hat ^nzwychen sind davon 275 000 Ortsstatuts die anscheinend sehlenden, aber dringend

Mückbezahlt worden. Gegenwärtig ichuldet er nur noch 65 000 hj sai,ter,n nacknuholen

M. .Die Privatdiskonwn betragen insgesamt 605 5061 Ht n°Vaä ift ÄtoÄitaiiffl, die uns und anderen Uchtig ist nur die Feststellung, Ivas Wolff der Stadt im $ommunen der Offenbacher Fall nahelegt. Ein anderer Uebel- ^ocmber an Zur en vergütet hat. Man höre unb Itaune: f b ber itt Osscnbach besonders kratz zutage getreten ist, ist zanze äV- Prozent! Asto rn einer Zeit wo der Reichsbank- Agenten-Wesen oder besser gefugt: Agentew-Umvesen. Ich

ftSfont auf 7y2, der Lombardzinssutz aus 8V- Proz gestiegen baiübei bereits ausgesprochen, möchte aber der htsto-

st,. das tägliche Geld an oer Borie zwilchen 6 und 7 Proz. aßabrbeit zu Liebe seststellen, datz di- rührige Makler- «inert wird, gibt drc StM Offenbach einer Privatperson Dar- Jacob Wolfs u. Co. schon unter Tr. Düllos Porgänger leiten zu 4^2 Proz.! Ich smdc das geradezu hahnebüchen! Auch b bie Anleil>e des Jahres 1905 damals

hi« hat man annähernd 1000Mk ans stüdüschen Mstteln ver- ° w«r^und °nch^°i- .^ttelt hat. Im Verkehr mit Milkt Die Deckung, bie Wolfs, gab, war auverbem unzureichend. Großbanken braucht man keine derartige Kommission. Es ge- 5i.e blieb hinter ber Darlehns,umme um 12 Proz. zuruck. nügt" tocnn man bei einer Reihe von leistungsfähigen Bank-

Jeder Sachverständige muß zugestehen, daß in Offenbach inftituten anfragt und um Konfortialofferten bittet. Es ist die wirkliche Atißwirtfchaft Platz gegriffen hat, und es höchste außerdem klar, daß die Vermittlungstätigkeit die Anleiheope- 3t.it war, daß sie ausgedeckt wurde. Ich kenne preußische Ver-L^tian unnötig verteuert.

bcllhiiffe ziemlich genau und ich kann versichern, daß eine preuß. jede öfsentliche Kasse kommen gelegentlich, namentlich

'.tegierung den Bürgermeister alsbald suspendiert hätte und bis 5^ ^m erstmaligen Erlös von Anleihen, größere flüssige Mittel -W Klärung oder eventl. Disziplinaruntersuchung, aber auch zur Betracht, die man nicht der Stadtkaffe überweifen und dort Prüfung etwaiger Regreßanfprüche sofort die Zwangsverwaltung 5ra(f) liegen lassen kann. Hier empfiehlt sich ein regelmäßiger bei Kommune durch einen Staatsbeamten angeordnet hätte. In Verkehr mit Großbanken, denen man solche Summen Lienbach ist nichts von der Art geschehen. Man hat bie _gen hinreichende Sicherheit je nach Bedarf als kurzfristiges Zustimmungen der hessischen Städteordnung nachgeblättert und Depositendarlehen überweist. Noch zweckmäßiger wäre die Schas- ift dabei zu dem Resultat gekommen, daß eigentlich ein Bürger- fung Don besonderen Zahlungsausgleichstellen für kommunale mfter die von ihm zu verwaltenden Gelder anlegen Eönne I Qlvcife. Die Hessische Landes-Hypothekenbank hat seit einigen nne er wolle. Der Gießener Oberbürgermeister hat, von einem e{ne solche Einrichtung für die öffentlichen Sparkassen

Ziadtverordneten interpelliert, in der Sitzung vorn 28. Nov. ^ndcs getroffen, und aus Sparkaffenkreifen wird über- teugenbe Erklärung abgegeben, die ohne Widerspruch geblieben oinstimrneud anerkannt wie segensreich dieser Geldausgleichsver- s!:Es bestehe keine Bestimmung, die den Bürgermeilter hm- ^hr gewirkt hat. 1006 waren die Umsätze im Eingänge auf iHtlich solcher Kapitalanlagen irgendwie beschränke. Er werde Millionen gestiegen, gegen 4Vs Millionen im Vorjahre. Im tnter keine derartige Anlage machen, ohne vorher die Finanz- Ausgange beliefen sich die Umsätze auf 11,2 Millionen, gegen kchutation bezw. die Stadtverordnetenversammlung in Anspruch Millionen im Vorjahre. Die durchschnittliche Verzinsung h nehmen." Ich zitiere nach demGießener Anzeiger". fteme sjch bei den Bareinlagen auf 4,14 Proz. Die Landes-

Es kommen folgende Gesetzesbestimmungen in Betracht: Hypothekenbank würde sich ein großes Verdienst erwerben, wenn h, Art. 36:Die Stadtverordnetenversammlung hat über alle sie die Ausgleichsstelle wenigstens aus diejenigen Kommunen aus- bj°meindeangelegenheiten zu beschließen, soweit dieselven nicht aus-! dehnte, die der Bank als Aktionäre beigetreten sind. Auch bie w ließlich dem Bürgermeister überwiesen sind." I Anleihe-Verträge könnte man rationeller ausgestalten. Es hat

2. Art. 49, Ziffer 5:Der Bürgermeister hat das Eigentum der gar keinen Zweck, daß man so große Ratenzahlungen ausmacht fctabtgemeinbe zu verwalten und ihre Rechte zu wahren." (im Offenbacher Fall IV2 Millionen aus einer Anleihe von

3. Art. 117:Die Oberaufsicht des Staates ift außer . . . 5 Millionen). Kleinere Teilzahlungen, je nach Geldbedarf, fmo namentlich darauf gerichtet. . ., daß die Substanz des Ge- viel zweckmäßiger.

nLindevermögens erhalten werde." . . I Ein vierter Pi' rkt betrifft die Geheimniskrämerei in kommunalen

4. Art. 119:Der Kreisrat ist befugt, zur Ausübung feines Dingen, die sich oft genug als schädlich erwiesen hat. In fef'ichtsrechts jederzeit über die Vermögensverhältnisse ber Ge- Offenbach hat mjan, seitdem das neue Regiment installiert worden TTjeinbc, sowie über bie Erfüllung der Gemeindeobliegenheiten über bie Geheimnistuerei des Bürgermeisteramts, wie mir inb die Geschäftsführung Auskunft und Nachweisungen zu ver-'....... ' ' '

kngen, insbesondere auch die Revision ber Kasse, Buch- und Eeschäftsführung zu veranstalten" usw.

Der Gießener Oberbürgermeister stützt sich offenbar auf Art. 49 und meint, er brauche eigentlich niemanden zu fragen, aber er werde trotzdem, je nachdem, die Finanzdeputation oder die Stadtverordnetenversammlung fragen oder, wie er sagt,in

mit der preußischen. Sie erlassen mir aber wohl solche Parallelen! Sie könnten Ihren Glauben an unseren vielgerühmtenMutter- staat" erschüttern.

Dermiict^te^

* Von Win terfmr men Legen auch heute neue Nachrichien vor. Ein luftiger Wirbelsturm entwurzelte im Hunsrück bei Pluwig einen gangen Tannenwald. Zahlreiche Stämme lagen auf dem Gleise der Hochwaldbahn, Die dadurch längere Zeit gesperrt war. Die Mosel ist stark gestiegen. Acht amerikanische Ozeandampfer sind durch den Sturm beschädigt worden. Der Dampfer, welcher bei Biarritz gescheitert ist, ist der schwevische Segler Padowaa. 7 Mann der Besatzung konnten ge­rettet werden, 3 ertranken. Einer der Gerettelen ist ge­storben. Ein Fischerboot brachte nach Grimsby (an per Küste Ostenglands) den Kapitän und 26 Mann Besatzung vom deutschen DampferKlara Blumenfeld". Ter Ham­burger Dampfer hatte am Sonntag mit einem schweren Sturm zu kämpfen. Die Ladung verschob sich und der Dampfer begann zu sinken. Die MannschLst bestieg die Rettungsboote und wurde von den englischen Fischern an Land gebracht. Nach Meldungen aus den russischen Städten Perm und Kasan herrschen dort seit mehreren Tagen ungewöhnlich starte Schneestürme, die den Verkehr völlig unterbrochen haben. Bei Sewastopol erlitten infolge schwerer Stürme Schisse Havarie und wurden Sa­linen zerstört.

Köln, 16. Dez. Im Hanse Trnsnsgafse 3 wurde der Gelbbriefträger Apel mit einer Flasche nieberge­schlagen. Der anscheinend beabsichtigte Raub mißlang aber, da herbeieilende Personen den Täter festhalten und der Polizei übergeben konnten.

Ländliche Doppelhochzeit. Eine nicht alltäg­liche Doppelhochzeit kam jüngst in Ostpreußen zustanbe.^ Der mit jugendlicher Beweglichkeit auftretenbe verwitwete Fünf-

7r. 296 Drittes Blatt 157. Jahrgang

CtlftebU tl-Nch mit Ausnahme der Sonntags. Giehener Anzeiger

General-Anzeiger für Gberheffen