Ausgabe 
23.9.1907 Erstes Blatt
 
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anderen Neubildungen 2 (2)

1(D

3(1)

Gießen gebrachte Kranke kommen.

Handel

. 112.80

Obeischles. Eisen-Industrie 101.50

Berliner Börse, 23. Sept. Aiifangskurse.

145.00

. 800

Soiidernussteiüiiig

mustergültigen Woiinräumen in jeder Preislage.

"APENT^j

d

Laarabtitte .

Nordd. Lloyd

1(1)

4(1)

3

1

2 (1) 2(2)

6(4) 1 (2) 2(1) 1 (1)

14 (4)

2(2) 3(1)

1 1

155.25

126.80

228.50

140.00

171.40

140.00

199.80

93.10

188.90

29 90

140.00

127.00

2(2) 3(1) 4

6(4)

Selbstmord Verunglückung

Elektriz. Lahm eyer . . . Elektriz. Schuckert . . . Eschweiler Bergwerk . . Gelsenkirchen Bergwerk . Hamburg-Amerik. Paketf. Harpener Bergwerk. . .

. 207.00

. 116.20

Angeborener Lcbcns-- schwäche

Altersschwäche

Harpener Bergwerk Lanrabütte Lombarden E. B. Nordd. Lloyd . . Tiirkenlose . . .

120.00

102.60

217.00

203.30

130.10

205.00

222.00

Canada E. B. . . Darmstädter Bank Deutsche Bank .

Dortmunder-Union C Dresdner Bank

Tendenz: ruhig

. . 164.80

. . 126.50

. . 228.40

. . 65.40

. . 140.10

203.60

222.00

29.80

Peichsanleihe do.

Konsols . <

do. . <

Hessen . .

Oberbessen ,

Tuberkulose anderer Organe

Lungenentzündung oiift. Krankheiten der Atmungsorgane

Gehirnschlag Magendarmkatarrh Krebs

Tiirkenlose.....

4% Griech. Monopol-Aul 4% äussere Argentinier 3°/e Mexikaner « . .

4>s°/o Chinesen . . .

Aktien:

Bochum Guss . . . . Buderus E. W. . . .

Tendenz: fest.

Berliner Handelsges. . . Darmstädter Bank . . . Deutsche Bank . . . « Deutsch-Asiat Bank . . Diskonto-Kommandit . . Dresdner Bank . . . Kreditaktien . . . . . Baltimore- und Ohio-

Eisenlahn . . . . . Gottbardbahn . . . . . Lombard. Eisenbahn . . Oesterr. Staats bahn . . . Pnuce-Henri-Eisenbahu .

. 145.40

. 48.50

. 85 00 . 62.20 . 95.30

3(2) 1(1) 1

93.50

83.75

93.80

83.80

92.25

92.00

97.55

-98 10

92 80

65 60

66 50 92.10 90.90 93.25

Darmstädter Möbelfabrik

Daimstadt, Heidelbergerstr. 129

- Kunstschrehicrei - - -

Werkstätte für Wohnungs-Einrichtungen jeden Stils. tiröNHte, existierende, stets wechselnde

4 % Oesterr. Goldrente

4l/e % Oesterr. Silberrente 4 % Ungar. Goldrente . .

4% Italien. Rente . . « 3-6 Portugiesen Serie I

3% Portugiesen III 4 J-i0/# russ.Staatsanl. 1905 4/6° o japau. Staatsanleihe 4 % Conv. Türken von 1903

Telefonisch® Kursberichte des Giessener Anzeigers, mitgeteilt von der Bank für und Industrie, Giessen.

Fran 1cfurter Börse, 23. Sept., 1.15 Uhr.

3 'Ä'h 356 3^°/. 3% 3)47.

3X7(

Gießener Strafkammer.

)( Gießen, 20. Sept.

Zwei wandernde Gesellen.

Im August traf der S ch r e i n e r F. M. aus Groß-Breiden­bach auf der Wanderschaft mit dem Schweizer G. B. aus Tarnow zusammen. Sie walzten hierher, zechten in mehreren Wirtschaften und suchten dann die Herberge zur Heimat auf. Dort hatte ein Seemann sein mit kaum nennenswertem Werte gefülltes Felleisen unter einer Bank liegen. M., der, nach seinen vielen Vorstrafen zu urteilen, eine günstige Gelegenheit -um ^krallen" nicht so leicht vorübergehen läßt, nahm die Habselig­keiten des Kunden und gab sie B, mit dem er die Herberge heimlich verließ. Der Bestohlene setzte den Dieben nach und veranlaßte ihre Festnahme. M. machte sich zur Ausrede, B. habe ihm unterwegs erzählt, er habe noch Sachen in Gießen; er habe in seiner Angetrunkenheit angenommen, die Sachen gehören ihm, zumal sie dieser ohne Widerrede mitgenommen hat. B. will von der ganzen Sache nichts wissen, da er total betrunken gewesen sei. Diese Angaben fanden aber keinen Glauben. M. wurde wegen Diebstahls im Rückfall zu 6 Monaten Gefängnis und 5j übrig em Ehrverlust verurteilt; sein Genosse kam mit einer durch die erlittene Untersuchungshaft als verbüßt zu erachtende Gefängnisstrafe von 4 Wochen davon.

Erfolgreiche Berufung.

Das Schöffengericht Bad-Nauheim hatte den W e i ß b i n d e r H. St. von Rödgen (Kreis Friedberg) wegen Beleidigung des Polizeidieners F. zu 60 Mk. Geldstrafe verurteilt und dem Be­leidigten die Befugnis zugcsprochcn, die Verurteilung des An­geklagten in den zwei Bad-Nauheimer Zeitungen und an den Ortstafeln zu Dorheim und Rödgen zu veröffentlichen. Die erste Instanz hatte für erwiesen angenommen, daß der Ange­klagte in Gegenwart einer Anzahl Arbeiter erzählt hat, der Polizeidiener l-abe Krankcnkasscngelder in Höhe von über 100 Mark unterschlagen. Diese Angaben konnten zwar nur von einem Zeugen bestätigt werden, aber das Schöffengericht hatte keinen Anlaß, seinen Angaben zu mißtrauen, wenn sie auch von dem Angeklagten als unwahr bezeichnet wurden. Der Angeklagte erhob Berufung und setzte alle Hebel in Bewegung, um den Zeugen unglaubhaft erscheinen zu lassen; unter anderem hat er auch ein Verfahren wegen Meineids gegen ihn veranlaßt. Es gelang ihm auch nachzuweisen, daß der Zeuge bezüglich der Aeußerung verschiedene Angaben gemacht hat. Während er an der einen Stelle erzählte, der Angeklagte habe gesagt, der Ortspolizist von Rödgen hat 103 Mk. unterschlagen, so lautete nach einer Erzählunc bei anderen die Aeußerung; Der Polizeirat Fink soll 160163 Mark unterschlagen haben. Es trat noch weiter zutage, daß der Zeuge bestraft ist und sich nicht ld'es besten Rufes erfreut. Unter diesen Umständen hielt es die Strafkammer für bedenklich, aus diese Aussage allein hin ein verurteilendes Erkenntnis zu gründen. Es trat deshalb Freispruch ein, wenn auch nicht verkannt wurde, daß der Angeklagte nach wie vor verdächtig bleibt.

Ein Leichenfledderer.

Der Maurer W. St. ans Herbstein traf hier einen Knecht aus Elpenrod und besuchte mehrere Wirtschaften mit ihm. Als der Knecht stark angetrunken war, nahm er ihn mit unter dem Vorwande, er könne bei ihm schlafen. Im Hofe des Justizgebäudes, wo zurzeit Arbeiten verrichtet werden, ver­anlaßte St. den Knecht, sich mit ihm auf einige dort liegende Dielen niederzulassen. Der Knecht schlief alsbald ein und St. nahm ihm die Taschenuhr ab und entfernte sich damit. Am andern Tag erhob der Bestohlene auf dem Polizeiamt Anzeige wegen des Vorfalles, und als er das Lokal verließ, lief ihm der Dieb gerade in die Hände, der sofort sestgenominen wurde. Der Staatsanwalt, der Gelegenheit hatte, die Vorstrafakten des Angeklagten anzusehen, hielt ihn für das Zuchthaus reif. Da es sich um den ersten Rückfall bau beit, wurden ihm nochmals mildernde Umstände zugebilligt und auf eine Gefängnisstrafe von 1 Jahr 6 Monaten, unter Anrechnung eines Monats

Diphtherie

Tuberkulose d. Lungen 4 (1)

Beifall.

**MusikunternehmungenunddieVorschriften der Gewerbeordnung, lieber die Frage, inwieweit Musik­unternehmungen den Bestimmungen der G.-O. unterliegen, sind nach derDarmst. Ztg." schon oft Zweifel entstanden. Eine kurze Zusammenstellung der für diese Frage maßgebenden Grund­sätze, die von sämtlichen Bundesstaaten ancrfannt sind, mag daher von Interesse sein. Alle Musikunternehmungen, die nicht einem höheren Kunstinteresse dienen, werden als gewerbliche Betriebe im Sinne der Gewerbeordnung angesehen. .Daher sind alle aus gewerbliche Unternehmer, Gehilfen, Lehrlinge usw. bezüglichen Vorschriften der Gewerbeordnung (einschl. der Vorschriften über Forrbckdungsschulzwang und Ruhezeiten), sowie die Vorschriften sonstiger auf Gewerbebetriebe bezüglicher Gesetze (Gewerbegerichte, Urankenversichernng, Invalidenversicherung Mw.) auf die in solchen Betrieben beschäftigten Personen anzuwenden. Die Frage, ob ein höheres Kunstinteresse vorliegt, wird von den in Betracht kommenden Behörden stets von Fall zu Fall entschieden, wobei neben der subjeitiven künstlerischen Qualifikation des Musikunter- nehmers in erster Linie der objektive Charakter des Musikunler- nehmens geprüft wird. Diese Prüfung nach der objektiven Seite hin ist notwendig, denn künstlerisch ausgebildete Unternehmer können trotz ihrer persönlichen Befähigung zu Darbietungen von höherem Kunstinterepe sehr wohl auch em rein gewerbliches Musik­unternehmen, dem ein solches höheres Interesse nicht mnewohnt, betreiben; tatsächlich geschieht dies auch vielfach. In der Reget wird, wenn im einzelnen Fall nicht das Gegenteil bewiesen wird, angenommen, daß ein Musikunternehmen dann dem höheren Kunstinteresse nicht dient, wenn es hauptsächlich nur der Veran­staltung von Musik bei Bällen, Tanzereien, Banketten, Festessen ober sonstigen Vergnügungen oder bei Umzügen aller Art, sowie bei den in § 33 a der Gewerbeordnung genannten Darbietungen bient. Einzelstehende, nicht in Kapellen usw. angestellte Musiker, bereu Hauptbeschäftigung in der im vorigen Satze bezeichneten Art musikalischer Tätigkeit besteht, stehen in dieser Beziehung den mit Gehilfen arbeitenden Musitunternehmern gleich und lallen deshalb in der Regel gleichfalls unter die Bestimmungen Der Gewerbeordnung. Ebenso werden in der Regel als Gewerbebetriebe zu behandeln sein Unternehmungen, bei denen in erheblichem Umfange Lehrlinge als ausübende Musiker verwendet werden.

Grün berg, 21. Sept. Am Geburtstage I. K. H. der Großherzogin unternahm der hiesige Bezirks- Leh r e r - T u r n v e r c i n feinen ersten größeren T u r n - gang Ter Sammelpunkt war Bahnhof Freienfeen; Ab­marsch morgens 8 Uhr. Es hatten sich eine stattliche Anzahl Mitglieder, sowie auch einige Nichtnutglieder, 20 an der Zahl, einaesunden. Als Ziel des Turngangs hatte man das landschaftlich und geschichtlich sehr anziehende Berg-

-m .Nl.-der mm großen Teil wiedergewählt. Neugewählt wurden Frankfurt und AmbciDid*

^C^erC weiter vorgesehene Vortrag des Herrn Dr. Pohlmever «der freiwillige BildungSbeftrebungen der Gegenwart wird der nnraerürfteii Zeit halber von der Tagesordnung abgesetzt.

Vt Beendigung der Tagung fand ein gemeinschaftliches Mittagessen statt, in dessen Verlauf Professor Dr. Rin fier S. K. H.

GroßherzogS gedachte, der al* Förderer von Kunst und oa neuschast unter den deutschen Fürsten an erster Stelle stehe. tUmnasiallehrer Lerch-Darmstadt sprach dem Kaufmännischen a;.-rein und dessen Vorsitzenden Herrn Horst den Dank der Gäste für die Vorbereitung der Tagung aus. Nach Beendigung offene begaben sich die Teilnehmer infolge einer Einladung L; Kausmänmschen Vereins zu Wagen nach dem Schiffenberg, wo

Vai fee eingenommen wurde. Die auswärtigen Gäste waren v.t Oobes voll über die Umgebung Gießens und insbesondere den "diiffcnbcrg Erft die späteren Abendzüge führten sie in ihre Heimat zurück.

2lu$ Stadt und Land.

Gießen, 23. Sept. 1907.

Kirchliche Personalien. Se. Kgl. Hoh. der Großherzog haben den dnich die DekanatSspnode des Deka­nats Groß-Umstadt für den Nest der im Jahre 1908 ab­lausenden Wahlperiode vollzogenen Wahlen des evang. Pfarrers Rüg. Knodt 31t Groß-Zimmern zmn Dekan und des evang. Pfarrers Wilh. Brieglcb 31t Groß-Umstadt zum Stellvertreter die Bestätigung erteilt.

Ordensangelegenheit. Se. Königs. Hoh. der Groß Herzog haben dem LandeswohnungSinspektor Gust. Gretzschel die (Erlaubnis zur Annahme und 311111 Tragen

ihm von dem Prinzregenten deL Königreichs Bayern verliehenen Verdienstordens vom Heiligen Michael 4. Klasse erteilt.

** Erledigt sind: Zwei mit evang. Lehrern zu besetzende Lehrerstellen an der Gemeindeschule zu Bürgel, und je eine rnit einem evang. Lehrer zu besetzende Lehrerftelle an den Ge­meindeschulen zu Hergershansen und Lengfeld. Mit der Stelle in Hergershcunen ist Organistendienst verbunden. Die Stelle des Forstwarts der Forstwartei R e i n h a r d s h a i n, Ober- fövftcrei (Stirnberg, vom 15. November 1907 ab.

Zmetschenpreife. Trotz einer sehr großen Zwetschenernte in Rheinhessen halten sich die Preise auf dem Ingelheimer Obstniarkt auf angemessener Höhe. Verschiedene Notizen in mehreren Tageszeitungen, wonach der Preis für den Zentner schöner Zwetschen auf Mk. 1.50 und weniger gesunken sei, entsprechen keineswegs den Tatsachen. Schöne Zwetschen erzielen aiich heute noch einen Preis von Mk. 2.50 bis Mk. 3.

**StuartCurnberland-Abend. Ein Abend voller Wunder und Ueberrasihungen war der Samstagabend in Steins Garten. Ter Künstler und seine Partnerin boten cme Menge unterhaltender Zauberstückchen und magischer Künste dar. Es war nur schade, daß alle diese Tricks vor keinem sehr zahlreichen Publikum vorgesührt wurden. Herr Cumberland erwies sich als ein ausgezeichneter Eauseur, der schnell verstand, alles in seinen Bann zu ziehen. Er ver­wandelte im Handumdrehen seidene Taschentücher in Hühner­eier und aus Hühnereiern ließ er seidene Taschentücher her­vorgehen. Harte blinkende Taler und andere Geldmünzen schüttelte er aus den Hüten der Herren; in der nächsten Minutepflückte" er sogar das Geld bald hier bald dort im Publikum von Röcken, Westen und Kleidern. In manches

seiner Zauberstückchen weihte der Künstler uns ein 0,1 wie einfach war das doch! aber wer will's nachmachen? In der Gedächtniskunst, ebenso im Gedankenerrateu ent­wickelte feine Partnerin bewundernswerte^ Leistungen. Großen Erfolg erzielte auch die spiritistische Sitzung. Fast glaubte man, daß unsichtbare Geister aus der vierten Di­mension auf die Bühne gekommen seien, um dort ihren Schabernack zu treiben: es lungelre mit drei, vier Glocken, es regnete Blechteller, es wurde gezwickt und gezwackt^ Und doch wußte man nicht, woher das alles kam. Den Schluß der Soiree nahm Madeleines Schlastanz ein. In duftigem grünen Gewände tanzte die Künstlerin. Bald war es Jubel und Freude, bald Leid und Schmerz, was sich in ihren Be­wegungen kundgab, die sich der Musik anpaßten. In ihrem hypnotischen Zustande war die Dame vollständig unemp­fänglich für Nadelstiche, Gliederverrenkungen und andere Berührungen. Starr und steif, totähnlich, lag sie vor uns wohl allen ein Rätsel. Die Vorführungen fanden reichen

tädtchen Nlrl'chstei n, das höchstgelegene Städtchen des Großherzogtums, gewählt. Der Weg führte an herrlichen Wiesen des Seenbachtals aufwärts an der Löbsacks-, Schrei­ners- und Baumkircher Mühle vorbei; kreuzte bei dem Ober eener Hof die Kreisstraße Altenhain-Beßenrod und brachte )ie Teilnehmer immer auf dem rechten Ufer des Seenbachs entlang bis zum Petershainer Hof mit Forsthaus. Hier gegen 10 Uhr angekommen, wurde sich in der einfachen, aber anderen, und schön gelegenen Wirtschaft etwas gestärkt. Vom Petershriner §>o'e aus ging es über landschaftlich ehr anziel.eude Triften, geziert durch Felspartien und Busch werk nach Kölzenhain und von da die Ehaussee nach Feld- TÜcfcn. Von hier aus wurde der steile Ulrichsteiner Schloß­berg erstiegen. Durch den auf der Südseite befindlichen Haupteingang gelangte man aus die Schloßimine. Leider hatte man wegen des nebeligen Wetters nicht die erhoffte Fernsicht. Mittlerweile war es 1 Uhr geworden und man begab sich in denVogelsberger Hof", um das von Freienseen aus telephonisch bestellte Mittagessen einzunehmen. Der erste Vorsitzende des Lehrer-Turnvereins, Lehrer Wolf- Bersrod, verbreitete sich in längerer Rede über den Zweck und Nutzen der Turngänge nnd brachte zum Schlüsse ein begeistert aufgenommenes Hoch aus unser erlauchtes Herrscherhaus aus, woraufHeil unserm Fürsten, .Heil" ge­nügen wurde. Nach einem Aufenthalt von etwa 3 Stunden, >ie bei Gesang und Gläser klang, leider allzu rasch ve"schwan- den, mutzte man wieder an den Heimweg dent'en. Derselbe ging über Bobenhausen II., HöckerLdorf, Groß-Eichen, Ils­dorf nach Mücke. Hier trennte man sich mit dem Bewußt­sein, einen schönen Tag verlebt zu haben.

** Büdingen, 20. Sept. Zu G e 111 e i n d e r a t s rn i t- gliedern wurden gewählt: Bobenhausen Friedrich dties lr. Aug. Karl Albrand und Karl Carl. Altenstadt Ang. Steuer­nagel, Wilhelm Schmidt und Johs. Peter Kröll. Ranstadt Friedr. Bernhardt 3r. Gg. Hrch. Prensch, Richard Mickel nnd Peter Müller 5r. Michelnau Karl Diehlmann, Ludw. Ockel und Johs. Schmidt. Bisses Karl Hintel, Jol>s. Knau und Georg Tugend 3r. Berstadt Wilh. Koch, Wild. Storck 3r., Ang. Schwab nnd Wilhelm Hinkel 2r. Heuchelheim (Kreis Büdingen) Otto Weitz, Friedrich Weitz und Leo Faift.

Asbach i. Odenw., 20. Sept. Gestern sand hier unter Teilnahme der ganzen Bewohnerschaft unserer Umgegend die Beerdigung der Kinder des Müllers dteuroth, die dem Raubmörder Martin 3111*1 Opfer gefallen waren, statt. Die tief ergreifende Grabrede hielt Pfarrer Bernhard aus Ernst- Hosen. Da da§ Gerücht entstanden war, daß der Mörder an den Ort seiner scheußlichen Tat gebracht werden sollte, hatte sich eine große Mensche n mege in unserem Orte versammelt. Zmn Glück für ihn und für die Leute geschah aber die Vorführung nicht, denn bei der furchtbaren Er­bitterung gegen den bestialischen Tater wäre 311 befürchten gewesen, daß die Einwohner unseres Ortes kurzen Prozeß mit ihm gemacht hätten.

** Kleine Mitteilungen aus Hessen und den Nachbarstaaten. Beigeordneter Herrn. Schädel zu Liß- berg ist wiedergewählt und der Wahl die Bestätigung erteilt worden. In H e l d e n 5 e r g e n ertränkte s i ch der Gast­wirt Winter in einem Jauchengrube aus unbekannten Gründen. In Frankfurt wurde an der Galluswarte ein Mann, als er die Mainzer Landstraße überschreiten wollte, von einem Automobil überfahren und leicht verletzt. Leopold Arnold, dem Verwaltungsdirektor des Stadttheaters in F r a n k- f u r t a. M., wurde anläßlich seiner dreißigjährigen Wirrsamkeit beim Theater das Ritterkreuz 2. Klasse des Herzog!. Sachsen- Ernestinischen Hausordens verliehen.

sonstigen Krankheiten 17 (5) _____________________

Summa: 51 (21) 37 (17) 9 (8) 5 (1) ,

Anm.: Die m Klammern gesetzten Ziffern geben an, wie viel der Tc-desiäNe in der betreffenden Krankheit aus von an-märtS nach

Tausendfach bewährte Mahnung bei:

Brechdurchfall,

-Kind.rm.hi K , Diarrhöe,

-Krankenkost Darmkatarrh, etc

Untersuchungshaft, erkannt. Gleichzeitig wurden ihm die bür.<er- lichen Ehrenrechte auf 5 Jahre abgesprochen, und mit Rücksicht auf die Eigenartigkeit der Ausführung seiner Straftaten dir Zulässigkeit der Polizeiaufsicht ausgesprochen.

Unlautere Steuererklärung. .

Die Steuerbehörde ließ dem Gastwirt H. W III von Steins 'urth wegen unterlassener Steuererklärung einen Strafbescheid über 12 Mk. nebst Nachzahlung der vorenthaltenen Steuer von etwa 64 Mk. zugehen. Er trug gerichtliche Entscheidung an und machte geltend, er habe im Jahre 1900 oder 1901 die votiere Aufforderung zur Deklarierung bekommen, eine weitere Auf- orderung sei ihm im letzten Jahre zugegangen; daß eine Steuererklärung unaufgefordert hätte erfolgen müssen, habe er nicht gewußt. Das Schöffengericht 'i'.ad-iltauheim, das sich mit der Sache zu befassen hatte, sprach den Angeklagten frei, indem cd ausführte, daß der strafbar ist, der absichtlich oder nachlässig die Steuererklärung unterläßt, im vorliegenden Falle sei aber weder Absicht noch Fahrlässigkeit nachgcwiesen. Es würde zn weit gehen, wenn man jedem Staatsbürger eine genaue Kenntnis deS umfangreichen und komplizierten Steuergesetzes zumuten wollte. Wenn auch unter dem Publikum viel über die Steuerfragen verhandelt wird, so lehrt doch die Praxis, daß Laien die Be­griffe mehr verwirren als klären, und jeder anderer Ansicht ist. Im vorliegenden Fall hat der Angeklagte, der früher aufgefordert worden ist, abgewartet, bis ihm eine weitere Aufforderung zu­gehe, als dies nicht geschah, war er berechtigt anzunehmen, die alte Erklärung genüge der Steuerbehörde noch. Eine Fahrlässigkeit könne bei dem Bildungsgrad des Angeklagten in seinem Verhalten nicht erblickt werden; er hat getan was die Mehrzahl seiner Bildungsgenossen getan haben würden. Die Staatsanwaltschaft erhob gegen dieses Erkenntnis Berufung; sie war der Ansicht, daß der Angeklagte, der ein intelligenter Mann ist, sich bewußt war, daß, da sich seine Kapitalrenten vergrößert haben, irgend etwas zu geschehen habe. Er hat zum mindesten nachlässig gehandelt, da er sich bei der Steuerbehörde nicht erkundigt ha.. Wenn auch bezüglich der Vermögenssteuer der Beweis einer strafbaren Handlung nicht zu erbringen war, so wurde er udg) wegen Zuwiderhandlung gegen das Kapitalrentensteuergesetz in eine Ordnnngsstrafe von 6 Mark genommen, was die Nachentrichtung der vorenthaltcnen Steuer nach suh

lirbrrfidit brr TodrsM in tigern

Monat Anglist 1907.

Einwohnerzahl: angenommen zu 30 000 (infl. 1600 T.ann Militär). Sterblichkeilszifser: 20,4 °/00,

nach Abzug von 21 Ortsfremden' 12/m.

Kinder

ES starben an: Zusammen: Erwachsene: int vom

1. Lebensjahr: 2.15. Jahr