Ausgabe 
16.3.1907 Drittes Blatt
 
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Samstag 16. März 1907

Drittes Blatt

157. Jahrgang

Nr. 64

Gießener Anzeiger

Erscheint tSgllch mit Ausnahme deS Sonntags.

General-Anzeiger für Vberheßen

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FabrikEpirus Dresden.

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tostet das neue, von der 9)ioggt=(Se- sellschaft in den Handel gebrachte kleine Probefläschchen. Jede Hausfrau, die MAGGI» Würze noch nicht kennt, sollte einen Versuch damit machen.

DieEichener Zamllienblätter" werden dem .Anzeiger" viermal wöchentlich beigelegt, das Kreliblott für den Kreis Gießen" zweimal wöchentlich. Derhessische Landwirt" erscheint monatlich einmal.

Rotationsdruck und Verlag der Brühi'schen Universitäls - Buch» und Steindruckeret.

R. Lange. Gießen.

Gießener Strafkammer.

)( Gießen, 12. März. Tierquälerei.

Gegen den 17jährigen Dienstknecht H. M. von Homberg war wegen Tierquälerei und fahrlässiger Körperverletzung An­klage erhoben. Nach den Feststellungen des Schöffengerichts hat er das Pferd seines Dienstherrn, das vor einem schwer be­ladenen Wagen bespannt auf einer abschüssigen Straße hingefallen war, derart mit einer Peitsche geschlagen, daß es vor Schmerz ausschlug und die Zuschauer an dem Gebaren Aergernis nahmen. Er fuhr hierauf rücksichtslos auf eine Menschenmenge ein und schlug weiter auf das Pferd, wobei er beim Ausholen das auf dem Arme eines Kindermädchens befindliche Kind eines Arztes traf, sodaß dieses im Gesicht eine blutunterlaufene Stelle davontrug.

Polologlow-Cigaretten sind in Geschmack und Qualität unerreicht!

Das Stück 3 bis 10 Pfennige.

Redaktion, Expedition und Druckerei: Schul- sttaße 7. Expedition und Verlag: 51.

Redaktion:^A112. TeL-AdruAnzeigerDteßen.

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Technikum J msnay Werkmeister. Prospekt.

AttllsL nnd Wissenschaft.

Königsberg i. Pr. Wie die KönigsbergerHartungsche Zig." hört, wird die G r a b st ä t t e Kants in ihrer jetzigen Form voraussichtlich dem Neubau des Tomes zum O vier fallen. Tie irdischen Reste Kants sollen im Tome selbst beigesetzt, die Grab­stätte mit Epitaphien geschmückt werden.

Tas Scko' . verurteilte ihn wegen Tierquälerei zu tuet Wochen Haft und wegen fahrlässiger Körperverlesung zu zwei Tagen Gefängnis. Sein Vater, als gesetzlicher Vertreter, focht das Urteil an und der Angeklagte brachte vor, daß es sich um ein störrisches Pferd handle, bei dem nur bei derber Züchtigung etwas zu erreichen sei, was auch von Zeugen bestätigt wurde. Dem­gegenüber führte die Strafkammer aus, daß ein Tier, das ver­möge seiner Eigenschaften zum Ziehen nicht tauglich ist, nicht mißhandelt werden darf. Die Personen, die anderer Ansicht huldigen und das Tier bei ähnlichen Gelegenheiten ebenfalls mißhandelt haben, können von Glück sagen, daß sie stickst ebenfalls wegen Tierquälerei belangt worden sind. Die Strafe erschien jedoch für den jugendlichen Angeklagten zu hoch, weshalb die Ha ft strafe auf eine Woche herabgesetzt und die Gefängnis­strafe in eine Geldstrafe von 5 Mk. umgewandelt wurde.

Vom Aeichsviehseuchengesetz.

Auf Anzeige der Gendarmerie wurde gegen den Schweinehänd­ler O. T. zu G r ü n b e r g ein Verfahren wegen Vergehens gegen das Reichsviehfeuchengesetz in Verbindung mit Uebertretung einer Bekanntmachung des Kreisamts Schotten eingeleitet. Er hatte zum Laubacher Herbstmarkt einen Transport Ferkel aus Hannover eingeführt, bezüglich deren er keine Bescheinigung über ihre Herkunft hatte. Von der Bürgermeisterei Grünberg erhielt er zwar eine Bescheinigung, daß die dortige Gemarkung seuchenftei ist, doch lautete dieses Attest nur auf 25 Schweine, er hatte aber 27 Stück auf den Markt verbracht. Er hatte mithin die Vorsichts­maßregeln zur Verhütung bezw. Verbreitung von Viehseuchen in zweifacher Beziehung verletzt. Das Schössqngericht verurteilte ihn deshalb und zwar wegen wissentlichen Vergehens gegen das Vieh­seuchengesetz zu einer Gefängnisstrafe von 3 Tagen. Er erhob Berufung und brachte vor, er habe der Gendarmerie auf dem Markt die, vorschriftsmäßige Bescheinigung vorgezeigt; es müsse ein Irrtum des Gendarmen vorliegen. Auf Gruird der Beweisaufnahme ist dies aber ausgeschlossen, weshalb die Strafkammer zur Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils kam.

Teure Hasen.

Ter hier wohnhafte, bereits 17mal bestrafte Taglöhner H. I. aus L ü tz e l l i n d e n kam in die Wohnung eines hiesigen Arbeiters, wo er dessen Frau antraf. Er schwindelte ihr vor, ihr Mann hätte an einen Spediteur zwei ihrer Stallhasen ver­kauft, er fei beauftragt, diese abzuholen. Die Frau, welche den Angaben Glauben schenkte, verabfolgte ihm die Tiere. Als sich beim Einziehen der (Erfunbigungen der Schwindel herausstellte, brachte der Angeklagte die Hasen wieder zurück. Nach anfäng­lichem Leugnen gestand er zu, daß er die Hasen für sich habe ver­wenden wollen. Da er feine Strafen größtenteils wegen Betrugs erhalten hat und er die Tat kurz nach dem Verlassen der Straf­anstalt verübte, wurden ihm mildernde Umstände versagt, wes­halb auf Zuchthaus erkannt werden mußte. Das Gericht hielt jedoch eine Mindeststrafe von 1 Jahr für ausreichend; der gesetzlichen Bestimmung gemäß mußte zu gleicher Zeit auf Geld­strafe erkannt werden, die ebenfalls im niedrigsten Betrag von 150 Mk. angesetzt wurde. Gleichzeitig wurden ihm die bürger­lichen Ehrenrechte auf 5 Jahre abgesprochen.

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Man verlange aber ausdrücklich Probefläschchen

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Xf! X tn der Entwicklung oder beim Lernen zurückbleibende Kinder, sowie blut­arme, sich mattfühlende und nervöse überarbeitete, leicht erreg­bare, frühzeitig erschöpfte Erwachsene gebrauchen als Kräftigungs­mittel mit großem Erfolg Dr. Hommcl's Haematogen.

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Man verlange jedoch ausdrücklich das echte ,,Dr. Hommel's" Haematogen und lasse sich keine der vielen Nachahmungen auireden

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Schöffengericht Gießen.

-ft Gießen, 12. März. Beleidigung eines Bürgermeisters.

In einem Orte im Kreise Gießen war eine Gerneinde- wiese, die als Platz zum Aufstellen der Dresch maschine, zum Bleichen und bergl. diente, seither immer im Wege der öffentlichen Versteigerung alliährlich verpachtet worden. In dem letzten Jahre wurde nun mit dem Sckilwiegersohne des dortigen Bürgermeisters aus freier Hand ein Pftchloerttag auf 6 Jahre abgeschlossen; auf der Wiese sollte einie DreickMasch ine und eine Kreissäge aufgestellt werden. Als der seitherige Pächter hörte, der Schwieger­sohn des Bürgermeisters habe die Wiese auf 6 Jahre von der Gemeinde gepackstet, erging er sich in seinem Aerger in beleidigenden Aeußerungeu gegenüber dem Bürgermeister. Er warf ihnt vor, er sei zu dumm, er habe die Gemeinde schon um 10 000 Mk. durch seine Dummheit gebracht, er mache alles auf sein Interesse." In der heutigen. Sitzung wurde festzgestellt, daß der Pachitvertrag mit dem Schwiegersöhne des Bürgermeisters nicht von diesem, sondern von diem Beigeordneten abgeschlossen worden fei, und daß der Packftzins jetzt 20 Mk. betrage, während seither nur ea. 6 Mk. gezahlt wurden. Mit Rücksicht auf den dem Bürger­meister, einem Beamten, gemachten schweren und völlig unbe­gründeten Vorwurf wurde der Angeklagte wegen Beleidigung im Sinne der §§ 185, 186, 196 Str.-G.-B. in eine Geldstrafe von 60 Mark event. 12 Tage Gefängnis genommen..

Schlägerei in Heuchelheim.

In der Nacht vom 6. auf den 7. Jsanuar d. I. kam es in Heuckselheim in einer Wirtschaft und auf der Straße zu einer größeren Schlägerei, in deren Verlauf ein dortiger Land­wirt derart mißhandelt wurde, daß er 31 Wochen bettlägerig war. Das Gericht konnte lediglich zwei wechselseitige Beleidigungen, die den Anlaß zu der Rauferei glaben, zwischen zwei Angeklagten für sestgestellt annehmen; diese wurden gemäß § 199 Str.-G.-B. für fttafsrei erklärt, ihnen aber die Mo ft en des Verfahrens aus­erlegt (8 500 ^tt.-G.-B.). Im übrigen wurden, da es sich (wie gewöhnlich bei derartigen Vorfällen) im einzelnen nicht seststellen ließ, wer Die Mißhandlungen begangen hat, sämtliche Angeklagten freigespro cheu. >

Die Heilgehülfiu aus Hannover.

In der heutigen Sitzung wurde in der Strafsache gegen eine Heilgehülsin aus Hannover wegen Uebertretung der Gewerbe­ordnung, bzgl. deren in der Sitzung vom 8. d. Mts. die Ent­scheidung wusgesetzt worden war, das Urteil verkündet. Das Strafv erfahren wurde unter Belastung der Staatskasse mit den Kosten wegen formeller Mängel eingestellt. In dem der Angeklagten zugestellten Strafbefehle war das zur An­wendung gebrachte Sttasgesetz nicht angegeben. Das Gericht hielt in Anwendung des § 449 Str.-G.-B. den erlassenen Strafbefehl für nichtig unD tarn demgemäß, zur Einstellung des. Verfahrens. Es wurde in der Urteilsbegründung ausgeführt, daß, falls eine materielle Entscheidung möglich gewesen wäre, jedenfalls auf Frei­sprechung der Angeklagten von Den ihr zur Last gelegten Ueber- tretungen erkannt worden wäre.

Wie man zu einer Ausstattung kommt!

Ein bei einer hiesigen Bierbrauerei beschäftigter Knecht hatte ein in der Grün berg er Sttaße wohnendes Mädchen, das eine Stel­lung, iJ16 Lausmädchien hatte, kennen gelernt. Beide wollten sich heiraten. Sie gingen daher zunächst an die Beschaffung der! dazu erforderlichen Ausstattung. Ein Bett wurde bei einem hiesigen Möbelgeschäft uiuf Abzahlung entnommen. Die Stühle wurden weit billiger beschafft. Der Angeklagte itsahrn einfach einige aus einer Wirtschaft, wohin er Bier gebracht hatte, mit. Ferner besorgte er auf die gleiche Weise Tischdecken, 1 Lampe, 6 Bier- Ir üge, 2 Deckelgläser, 2 Lampenzylinder, 1 Säckchen Meerrettich, einige Schachteln Wichse, etliche Handtücher und bergt, mehr. Er nahm eben alles, was ihm brauchbar schien, mit. Weiter entwendete er einem hiesigen Kommerzienrate einen im Flur hängenden wertvollen Ueberzieher, der auf 125 Mk. bewertet wurde. Die gestohlenen Gegenstände verbrachte der Angeklagte auf das Zimmer seiner Braut, die sie in Gebrauch nahm. Ter Angeklagte, der erst 20 Jahre alt ist, war in vollem Umfange geständig. Tas im Vter von 23 Jayren stehende Mädchen gab bzgl. einzelner Gegenstände zu, daß es ihr bekannt war, daß sie geswhlen waren. Das Gericht hielt mit Rücksicht auf die Ge- meingesährlichkeit des Verhaltens des Angeklagten sowie feine Vorstrafen (er ist bereits wegen! Körperverletzung und wegen 'Notzucht mit einem Jahr Gefängnis bestraft! eine exemplarische Strafe für angemessen. Es erkannte demgemäß auf eine Gesamt­strafe von 4 Mon a t en Gefängnis wegen fünffachen Tieb- stahles im Sinne des § 242 Str.-G.-B. gegen den Angeklagten und auf eine Gefängnisstrafe von 5 Tagen gegen seine Braut wegen Hehlerei im Sinne des § 259 Str.-G.-B. Tie Hochzeit wird demnach vorerst noch etwas verschoben werden müssen.

AukgLrmezfter-Kerjammlung des Kreises Kietzen.

H. Hungen, 14. März.

(Schluß.)

Tie L a n d w i r t f ch. W i n t e r s ch u l e zu L i ch hält, wie sodann mitgeteilt wird, am 21. März nachmittags ihre Schluß- seier ab und wird zu deren Besuch aufgefordert. Kreisamtmann Tr. Merck rät hierauf dringend, den beiden im Kreise bestehen- ben B ez ir k s s p ar k a s s en Gießen und Grünberg sich anzu- schtießeu. Bei dem steigenden Geldbedarf der Gemeinden durch Eisenbahnbauteu, Wasserleitungsaulagen usw. und dem jetzigen hohen Zinsfuß lohne sich der Eintritt für die Gemeinden durchaus, zumal das Eintrittsgeld nicht hoch sei. Der Vorsitzen de unter­stützt diese Anregung und bemerkt, daß die Benutzung der Bezirks- ^Sparkassen die fernere Inanspruchnahme der Spar- und Dar- lehnskajfeu nicht ausschließe. Erstere sollten mehr dem Realkredit und letztere mehr dem Personalkredit dienen. Bürgermeister F end l-Hungen (der bei dieser Gelegenheit seinen Dank für die Wahl von Hungen als Tagungsort der Bürgermeister-Versamm­lung ausfprach- hält es für das gute Gedeihen der Spar- unb Darlehnskassen nicht für gut, ihnen den Realkredit, der die größte Sicherheft biete, ganz zu entziehen. Z. B. die Kassen in Hungen und Lcch würden damit in ihrem Gedeihen bedroht. Einer Um- mauoluug solcher Kassen in öffentliche Sparkassen stehe der Um­stand entgegen, daß einige zu ihrem Bezirk gehörige Gemeinden bereits tUcitglieber einer anderen Bezirksfparkasse seien. Geheimerat , c Breidert bemerkt Demgegenüber: Eine Schädigung der Spar- iinu Darlehenskassen fei nicht beabsichtigt, beide Arten von Kassen könnten Hand in Hand arbeiten und auch den Darlehenskassen solle oer Realkredft nicht abgenommen werden. Jedenfalls solle man die Frage im Auge behalten. Auch Kreisamtmann Tr. Bl e r ck betom, daß die Existenz der Gemeinde-Darlehenskassen nicht beeinträchtigt werden sollte. Es handle sich bei feiner Anregung darum, den Gemeinden durch ihre Mitgliedschaft bei Bezirkssparkassen die Möglichkeit billiger Kreditbeschaffung zu geben. Bürgermeister Fendt fragt an, ob die Bezirkssparkassen aum stets in der Sage feien, den Gemeinden billiges Geld leihen zu iunnen. Ter Vorsitzende glaubt Die Frage bejahen zu können. Die näheren Erörterungen hierüber solle man besonderen Bera­tungen mit den Kassen Lich und Hungen Vorbehalten. Bürger­meister Dörrn er-Lich ist zu Verhandlungen bereit, hält aber an der Notwendigkeit der ländlichen Darlehenskassen für bestimmte Verhäittisse ,csi. Ter Vorsitzende ist Der gleichen Ansicht. Bürgermeister G i l b e r t - Grüningen macht darauf aufmerksam, daß die Bezirkssparkasse Gießen zurzeit den ihr angeschlossenen .ncinDen zu 3^i Prvz. leihen tonnte, das könne so leicht h andere Kasse. Auch Bürgermeister Krämer-Steinbach

.'i sich lobend über die Tätigkeit der Bezirkssparkassen für i c cknieinden aus. Kreisamtmanu Dr. Merck betont, daß, er bei seiner Aufforderung zum Anschluß an die Bezirkssparkassen ben Zweck verfolgt habe, den Gemeinden eine billige Kredit- m ZI ich leit zu verschaffen.

Sodann macht der Vorfitzende auf den im vorigen Jahre g ...o-eten Heß sichen Verein sür l ä n d l i ch e H e i m a t -, Woh 1-- s( . . s - und Kunstpflege ausmerkfam und fordert zur li ...lYÜbung des Vereins auf. Es wird beschlossen, b.:.; zunächst das Kreisamt in Verbindung mit den Bürgermeistern der größeren Gemeinden die Sache vorberaten und der nächsten B/roermeifter-Verfammlung bestimmte Vorschläge in dieser Rich- tum machen soll.

Mehr interner Natur waren die Besprechungen über die £ . .tafeln und die Negiftraturpläne der Bürger­in .oreicn. Der vom Ministerium zur Einführung in den größeren teinben empfohlene Registraturplan soll vom Kreisamt in Ver- (i.Dung mit den Bürgermeistern von Grünberg, Hungen, Lich, Zrvßeu-Linben, Heuchelheim und Lollar durchberaten werden.

ucibamtntann Tr. Merck macht sodann aus die Nützlichkeit b?:. '<). ckritts der Gerne urden zur Haftpflicht- und Unfall- v e 11 d' c t u n g aufmerksam, sowie auf die von der land- und lorstwinschastlicheu Berufsgetwsscnschaft geplante Haftpflichtver- ficherung für Betriebsunternehmer. Bürgermeister Dörmer- Lickj empfiehlt tru Beitritt zu letzterer Versicherung und betont die Umstände, die -(in Schadensfällen sehr oft die 'Privatgesellschaften machen. Bürgermeister Mendorf und Fen dl-Hungen haben gute Erfahrungen mit der Frank- fur:.r Gesellschaft gemacht, die voml Kteisarnt den Gemeinden cmvsoisten wurde. Kreishauptmann Tr. Merck führt aus, die von Der Berufsgenossenschaft geplante Versicherung komme nur für landwirtschaftliche BettiebsuMernehmer in Betracht, nicht aber für Gemeinden ohne eigenen landw. Btrieb. Ferner empfiehlt Der Redner den Gemeinden eine Versicherung gegen Diebstahl bezw. Einbruch.

Von Dem Kreis-Arbeitsnachweis wurde in der letzten Zeft wenig Gebrauch gemacht, weshalb Der Vorsitzende auf diese Einrichtung aufmersi'am macht. Bürgermeister Fendt glaubt, ba,; auf Dem Land ein gewisses Mißtrauen gegen die Einrichtung bestehe, Da es sich für Das Land hauptsächlich um landwirtschaftliche Arbeiter handle und man nicht das beste Material von der Ver- niutelung erwarte. Die Sache soll demnächst im landwirtschaft­lichem Bezirlsverein besprochen werden.

Es iuirt> ferner auf die Wichtigkeit der Vertilgung ber Raupennefte r im Frühjahr und dj.rs Spritzen der C b ft b ä u m c aufmerksam gemächt. Im Interesse der Cr./ielung guter .Holzpreise wird empfohlen, sich mit Den Ober- iöri'iercien bezüglich der F-estsetzung Der Versteigerungstermine m Verbindung zu setzen. Auch für die Märkte solle man sich wegen der Terminfestsetzung verständigen, damit benachbarte Märkte nicht zusammenfallen. ....

Ferner macht der V o r f i tz e n d e auf die vom Kreis gettofsenen Maßregeln zur Mwehr der Z i g e u n e r p l a g e auftnerksam. Die Geniei '-debehörden haben die nächste Gendarmeriestlation^schnellstens zu ocuachrichtigen und diese sind angewiesen, die Banden auf demselben Weg, auf den sie in Den Kreis kommen, wieder aus dem Kreis zu entfernen. Vielfach scheiterten Die Bemühungen zur Abweihir der Zigeuner auch Daran, daß die, Bevölkerung ihnen gegen die Beamten deistehe. Auch Bürgermeister Fendt- Öungcii ist der Ansicht, Daß Die Behörden vollauf ihre Schuldig­keit gegenüber den Zigeunern tun. Die Hauptschuld, daß di« Zigeuuerplage nicht geringer werde, trage Das Publikum. Die Bürgermeister S a n n - Weitershain und Holler-Oberhörgern maöjen auf lokale Punkte aufmerksam, die vor Den, Zigeunern geschützt werden müssen. Ebenso wird von Bürgermeister Kerl- Eltiugshausen unb bem Vorsitzenden bavor gewarnt, den Zigeunern irgendwelche Ausenthaltsbesck-einigungen zu geben. Auch der Anschluß der Bürgermeistereien und Gendarmeriestationen an das Fernsprechnetz könnte für die Bekämpfung der Zigeunerplage nützlich werden.

Eine in Anderen Kreisen bestehende einheitliche Regelung

Sport.

O Fußball. Am vergangenen Sonntag trafen sich auf bem Trieb im Bezirksmeisterschaflsspiel 2. Klasse die erste Mannschaft des G i e ß e n e r B a l l s p i e l k l u b s und die zweite Mannschaft des Gießener Fußballklubs von 1900. Tie letztgenannte Mannschaft konnte mit 5: 0 Toren einen sicheren Sieg über ihren Gegner erringen. Die erste Mannschaft des Gießener Fußballklubs von 1900 war nach Frankfurt gefahren unb mußte sich im Gesellschaftsspiel von dem z. Zt. in Frankfurt führenden Klub dem F. C. Her m a n n i a eine empfindliche Niederlage gefallen lassen. War Die Niederlage durch bas fast vollständige Fehlen der Gießener Hintermannschaft schon von vornherein bedingt, so trug der infolge des hoheii Schneefalls gerade glicht besonders jpielfähige Platz bas übrige dazu bei. Ter Gießener F u ß b a l l k l u b v. 1900, der durch seinen Uebertritt aus dem süddeutschen in den rheinisch- weslfalischen Verbände zur sportlicheii Untätigkeit gezwungeii war, hat jetzt eine Anzahl größerer Wettspiele abgefchlossen. So spielt er am nächsten Sonntag gegen Offenbacher Kickers in Gießen, am 24. März gegen Offenbach 99 in Offenbach, am 1. unb 2. Oster- feierlag gegen die beiden ersten Kasseler Vereine in Kassel, am 7. April gegen Offenbach Kickers in Offenbach, am 21. April gegen Viktoria Frankfurt tn Gießen, am 28. April gegen Hermaun»a Frankfurt in Gießen und am 5. Mai gegen Viktoria Frankfurt in Frankfurt.

des Holzlesens, Zapfenbrechens usw. in den Gemeind-wal- bungen wird im Kreis Gießen, wie eine Aussprache hierüb.'r ergibt, nicht sür erforderlich gehalten.

Regierilugsassessor Fröhlich empfiehlt Den Mschluß der Gemeindekrankenkassen bezw. Gemeinden als Träger Der Gemeindekrankenkassen bezw. der GemeiuDm als Träger der Versicherung an den Hess. KrankenkassenverbanD. Da. nach Mitteilung der Landesversicherungsanstatt von Den Versicherten öfters geklagt wird, daß Die Festsetzung ber ortsüblichen Tage­löhne vielfach nicht Die Höhe ber wirklichen Tagelöhne erreicht, wirb um Mitteilung ersucht, wo bies Der Fall sei, um eine aitber- weite Festsetzung herbeisühren zu können. Für Heuchelsheim, Lin- Denstrutl), HattenwD und Lollar wirb eine neue Festsetzung ge­wünscht.

Dkach kurzer weiterer Besprechung, in Der u. a. die Wahl der Lehrer, Die Den 2. Kursus am lanDwirtschaftlickstn Institut besuchen sollen, der Kreisscksttlkommission übertragen wird, wird die Versammlung geschlossen.

M WM vonLsty. billigst.

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