Nr. 92
Viertes Blatt.
1S7. Jahrgang
Samstag 20. April 1907
Lrschecku täglich mit Au-nahme deS Sonntags.
Die „Sietzener ZamiNendlätter" werden dem „Anzeigei' viermal wöchentlich beigelegt, das „Krdsblan für den Kreis Siehen" zweimal wöchentlich. Ter..hriiijche Landwirt" erscheint monatlich einmal.
Gießener Anzeiger
General-Anzeiger für Oberhejjen
RotattonSdruck und Verlag der Brühl'ichen UnwersilölS - Blich- und Sremdruckeret» IR Lange, Lietzen.
Redaktion. ExpedUion und Druckerei: Schul» stratze ?. Erpedilion and Verlag 6L Redaktion: ^qD I lL Tel.-Adr. AnzeigerL'etzen.
in der Entwicklung oder beim Lerne« zurückbleibende Kinder, sowie blut« arme, sich mattfühlende und nervöse überarbeitete, leicht erreg»
'Aer Appetit erwacht, 6tc geistigen und törperlicherr
Aus dieser Tatsache ergibt sich mit logischer Konsequenz, daß das Gericht, auch wenn es dieses nicht besonders erwähnt hat, einen Stärkemehlzusatz auch von weniger als 2 Proz. zu Fleischwurst als strafbar betrachtet, da es andernfalls die ausgesprochene Sterroarnung wegen des sehr geringen Stärkemehl-
hier in Betracht zu ziehend würde angesehen haben.
Daß auch das Landgericht Gießen bezüglich der Strafbarkeit eines Stärlemehlzusatzes zu Fleischwurst von weniger als 2 Proz. auf dem gleichen Standpunkte steht, wie das hiesige Schöifcngericht, beweist ter Umstand, teB es in einer Verhandlung cm 20. Oktober 1893 unter einer größeren Anzahl Gießener Metzger wegen Zusatzes von Stärkemehl zu Fleiichwurst auch zwei verurteilte, die den von ihnen hergcstellten Ileischwürsten nur 1,41 Proz. bezw. 1,74 Proz. Stärkemehl hinzugesetzl hatten.
Auch das Reichsgericht, das Kammergericht, dao Landgericht in Darmstadt und eine sehr große Anzahl anderer deutscher Gerichte haben gelegentlich der Entscheidungen in ähnlichen Fallen
Kräfte werden rasch gehoben, das Gesamt-Aervensystem gestärkt. C6/i
Man verlange jedoch ausdrücklich das echte „Dr. Hommel'ö" Haematogcn und lasse sich keine der vielen Nachahmungen aufreben
Händen gewesen. Die Feststellung, ob eine Strafbarkeit in-s zusatzes ^von etwa 0,2 Proz^ nicht cus zu Recht bepeyend und folge Zusatzes von Stärkemehl zu Wurst auzunehmen ist, ist.
Nuyrun^smUt lvetfälichung.
Zn der Nr. 89 des Gieß. Anz. vom 17. lf. Mts. befindet sich unter der Rubrik „Schöffengericht Gießen" unter anderem ein Referat über eine Nahrungsmittel- (Wurst-) Fälschung betreffende, am 16. lf. Mts. verhandelte Strafsache.
Die darin gegebene Darstellung der dabei in Betracht gekommenen rcchttckycn Gesichtspunkte bedarf, um zu vermeide:!, aß im Publikum und insbesondere in Kreisen, welche ein gewerbliches Interesse für diese Fragen besitzen, irrtümliche Vorstellungen inbezug auf etwaige allgemeine gesetzliche Zulässigke.t eines Zusatzes von Stärkemehl zu Wurstwaren entstehen, einer Korrektur, wozu die nachstehenden Ausführungen dienen sollen.
Wie in dem fraglichen Referate richtig gesagt ist, fand rm Oktober 1906 eine Revision der Metzgeriüden, in Wieseck statt.
Laut Verträgen, welche zwischen den Gwßh. Kreisamtern der Provinz Oberhessen und dem chemischen Untersuchungsamte für die Provinz Oberhessen s. Zt. vereinbart wurden, gibt das Letztere im Laufe eines jeden Jahres von Zeit zu Zeit die Anregung zur Entnahme von Proben von Nahrungs-, Genuß- mitletn und Gebrauchsgegenstanden bei den betreffenden Gewerbetreibenden einer Anzahl von Orten eines jeden Kreises der Provinz durch die hierfür zuständigen Behörden (Gendarmeriestationen, Bürgermeistereien, Polizeiämter). Die entnommenen Proben werden dem chemischen Untersuchungsamte zur Untersuchung übergeben und von diesem auf Grund der aus- gcsührten Untersuchungen begutachtet. In den Fällen, in denen sich hierbei Ursachen zu Beanstandungen wegen stattgehabter Verfälschung, verdorbener oder sonstwie minderwertiger Beschaffenheit der Waren ergeben, wird je nach dem Grade der festge- stellteu zu beanstandenden Beschaffenheit entweder zunächst eine Verwarnung des Schuldigen durch die dafür zuständige Behörde, ober die Anhängigmachung eines Strafverfahrens in die Wege geleitet.
Gelegentlich einer derartigen Visitation der Metzgerläten in Wieseck im Juli 1905 wurde durch die nachfolgende Untersuchung in der oleischwurst eines Metzgers (G. L. W.) ein sehr geringer, etwa 0,2 Prozent betragender Gehalt derselben an Stärkemehl festgestellt, während die bei drei anderen dortigen Metzgern erbotenen Fleilchivurstproben einen StärLe- mehlzufatz nicht aufwiesen. Es wurde daher eine Verwarnung des betreffenden Metzgers durch das Unlersuchungsamt beantragt und auch seitens der zuständigen Behörde ausgesprochen.
Bei der oben erwähnten, im Oktober 1906 wiederum vorgenommenen Visitation der Metzgerläden in Wieseck wurde nun bei demselben Metzger wiederum ein Stärkemehlgehalt der Fleischwurst und zwar in Höhe von 3,47 Prozent festgestellt. Die daraufhin ausgesprochene Beanstandung gab die Veranlassung zu der in Rede steheriden Schöffengerichtsverhandlung.
Wie der bei dieser als Experte zugezogene Unterzeichnete in seinem mündlich erstatteten Gutachten eingehend begründete, ist im allgemeinen jeder Zusatz von Stärkemehl zu Fletschwurst, selbst der geringste, als eine Verfälschung im Sinne des Näh- rungsmitlelgesetzes anzusehen. Die Angabe tes Referenten des Gietzcner Anzeigers, daß ein Zusatz von Stärkemehl zu Wurst bis zu zwei Prozent gesetzlich zulässig sei, ist in seiner Allgemeinheit unzutreffend Gesetzliche Bestimmungen hierüber sind überhaupt nicht vorhanden und u. W. auch niemals Dor»
abgesehen von den weiter unten anzuführenden besonderen Fällen, in jedem einzelnen Falle durch richterliche Entscheidung I in der Regel nach Anhörung eines oder mehrerer Sachverständigen auf Grund der Paragraphen 10 bezw. 11 des Nahrungs- mittelgeletzes, die, soweit hier in Frage kommend, besagen: „Wer zum Zwecke ter Täuschung im Handel und Verkehr Nahrungsoder Genußmittel nachmacht ober verfälscht, oder derartige Nahrungs- oder Genußmittel unter Verschweigung dieses Umstandes ocrEauit ober seckhült, ober wer diese öanblungen auS Fahrlässigkeit begeht, wird mit den und J)cn Strafen bestraft", evenl. auch auf Grund des § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug- paragraphens), berbeizuführen.
Nach den Beschlüssen einer auf Anregung des Kaiser!. Gesundheitsamtes seinerzeit einberufenen Kommisfion deutscher Nahrungsmittelchemiker ist ein Stärkemehlzusatz zu Wurst in der Löhe von 2 Prozent dort zu dulden, wo ein solcher ortsüblich ist.
Nach den Entscheidungen des Reichsgerichts liegt eine Ortsüblichkeit aber nur bann vor, wenn das Publikum herkömmlich gewohnt ist, daß der Wurst stets Stärkemehl zugemischt wird, und, daß diese Beimischung eines fremden Stosses durch allgemeines Herkommen geduldet ist.
Beides trifft aber im vorliegenden Falle nicht zu. Denn 1. besaßen die bei den übrigen Metzgern in Wieseck entnommenen Wurstprvben keinen Gehalt an Stärkemehl, und 2. hat auch der verurteilte Metzger nach eigener Angabe der von ihm Ijergcftcllten Wurst nur ausnahmsweise Stärkemehl hinzu- gefetzl, und zwar um der aus minderwertigem Fleische her- gesteüten Wurst Bindigkeit zu geben, welche sie ohne einen io Uten Zusatz nicht besessen haben würde. Der Zusatz hat mithin stattgesunden, uin die ohne diesen Zusatz äußerlich wahrnehmbare minderwertige Beschaffenheit der Wurst zu verdecken.
MAGGI5 Würze Kreuzstern
ist mancher Hausfrau noch unbekannt. Nicht nur Suppen u. schwacher Bouillon, sondern auch Saucen, Gemüsen, Salaten usw. verlecht ein kleiner Zusatz unvergleichlich seinen, kräftigen Wohlgeschmack. Verwendungsanleitung befindet sich bei jedem Lriginalfläschchen.
11 Die vielseitige Verwendung
BF- Man lasse MACGI* Würze nur in Maggi's Originalflaschchen uachsüllen.
Ferner würde der Stärkemehlzusatz dann nicht zu beanstanden gewesen sein, wenn der tetresfenda Metzger den Käusern der Ware in unzweideutiger Weise Kenntnis von dem Stärkemehlgehalte der Wurst gegeben haben würde. Sei es durch birelte mündliche Mitteilung an sie oder durch eine entsprechende Aufschrift aus dem Umhüllungspapier, in dem die verlauste Ware abgegeben worden wäre, ober durch einen diesbezüglichen Anschlag in deutlicher, unver-vischbarer Schrift an einer in die Augen ['dienten Stelle seines Verkaufsraumes.
Alles das war im vorliegenden Fdle nicht geschehen und hat infolgedessen die Verurteilung des unter Anklage gestellten Metzgers stattgefunden. Wie das Großh. Schöffengericht in der Urteilsbegründung ausführte, war der Umstand, daß der Angeklagte trotz ter Verwarnung, welche ihm wegen des geringen Stärlemehlgchaltes ter von ihm im Juli 1895 produzierten und, ■*’ feilgehaltLnen Fleischwurst zuteil geworden war, wiederum Stärke- arme, ------- . - .... -
mehl bei ter Wurstbereitung verwendet hatte, bei Ausmessung bäte, wühzecklg erschopite Erwach,ene gebrauchen als Kräftigung!» ter Strafe verschärfend in Rücksicht gezogen worden. mittel mü großem Erfolg Dr. Hommcl'S Haematogen.
den gleichen Standpunkt vertreten.
Der Wiesecker Metzger ist also im vorliegenden Falle verurteilt worden, nicht weil er mehr als 2 Proz. Stärkemehl bei Herstellung ter Wurst verwandt hatte, sondern weil er überhaupt Stärkemehl dabei verwandt hatte.
Wir wollen iwch bemerken, daß, soweit uns bekannt, in keinem Orte ter Provinz Oterhessen ein Stärkemehlzusatz zu Fleifchwurst, Lebcrwurst, Blutwurst, SchwaNenmagen rc. ortsüblich ist.
Es trifft also der rechtliche Gesichtspunkt, welcher das Schöfsen- gericht Gießen im vorliegenden Falle zu einer Verurteilung veranlaßt hat, unter ten sich aus den im vorstehenden mit- g etc ixten ergebenden Beschränkungen, auf sämtliche Orte der Provinz Oberhessen zu.
Gießen, am 18. April 1907.
Dr. T. Günther, Vorstand des Chemischen Nntersuchungsanttes für die Provinz Oberhessen.
Vermittel.
♦ Vom Kriminalbeamten zum Kommerzienrat. Von gut unterrichteter Seite wird ter „Information" miigcteilt, daß die Ernennung des Berliner Restaurateurs Ludwig Vogel zum Kommerzienrat tevvrstehe. Die Nachricht dürfte nicht verfehlen, in Berlin und Umgebung, wo Herr Vogel eine in ten breitesten Schichten ter Bevölkerung sehr bekannte Persönlichkeit ist, Aufsehen zu erregen, zumal als diese Ernennung eine von ihm selbst kaum geahnte EntwickelungSphase in einer ganz merkwürdigen Karriere ist. &err Vogel, ter Inhaber des bekannten Spatenrestaurants in ter Friedrichstraße und Pachter des Forst- hauses in Paulsborn, war nämlich, bevor er sich dem Gastwirts- geroerbe zuwandte, — Kriminalschutzmann und als solcher der Schrecken ter Buchmacher auf den Rennplätzen.
bei:
ihk Fabel, Wieseck W. Weitzel, Lang-Göns
Heinr. Binz, AUeudori/Lahn 24
50
. 46
25
27
Louis Süßmuth, Steinberg 58
L. Steinmüller, Gr.-Lmden 56
Hemr. Binz, Alle,idorh Lahn 50
56
56
Karl Trautmann, Wieseck 58
Karl Stumpf, Gaibenieich 54
Karl Zinßer, Allendori/Lda. 25
Karl Stumpf, Garbenteich 25
Gem. Brot Genu Brot Kornbrot Kornbrot
29
58
27
1
2
1
2 l
Ludwig Steimniiller, Lang. Gons
iimb) Gem. Brot bei: Karl Trautmann, Wieseck
W. Fabel, Wieseck Karl Post, Wieseck
Jakob Appel, Krofdorf . W. Lein, Klem-Linden.
Georg Dern 1L, Gr.-Lindeu 26 H W. Weitzel, Lang-Göns. . 25 , Ludwig Steinmüller, Lang-
Göns 24 r
Hch. Weber, Heuchelheim 27 v
Karl Spanier, Reiskirchen 26 u 2 Kilogramm (4 Pfi
Ernst Christ, Wieseck . . 46
Georg Dern II., Gr.-Linden 52 „
Louis Süßmuth, Steinberg 54 u W. Weitzel, Lang-Göns. . 50 „
Hemr. Weber, Heuchelheim 54 „ Karl Post, Wieseck ... 50 „
54
81 v
25 „
50 ,
1 Kilogramm (2 Pfund) Gem. Brot bei:
L. Steinmüller, Gr.-Linden 25
. . . . . . *o „ Heinr. Bmz, Allendors/Lahn 48 3 Kilogramm (6 Pfund) Gem. Brot bei:
Ernst Christ, Wieseck . . 69 ö, Louis Süßmuth, Steinberg 73
Hrotpreist
vom 21. April bis 5. Mai 1907.
Der auswärtigen Bäcker.
1 Kilogramm (2 Pfund) Weißbrot Georg Tern II., Gr.-Linden 28 L. Steinmüller, Gr.-Linden 28 Heinr. Weber, Heuchelheim 29 „ W. Lem, Klein-Linden . . 29
73 , Karl Trautmann, Wieseck 75
75 „
hiesigen Bäcker.
2 Kg. (4 Md.)
3 , (6 Pfd.)
1 , (2 , )
2 , (4 Pfd.)
2 Kilogramm (4 Pfund) Weißbrot bei:
Georg Tern II., Gr.-Linden 56 d» Heinr. Weber, Heuchelheim 58
Jakob Appel, Krofdorf . . 54
W. Lem, Kleüi-Linden . . 58
Karl Post, Wieseck ... 58
Der
jtg. (2 Pid.) Tafelbrot
, (4 , ) ,
, (2 , ) Weigbrot , (4 Pfd.) Weißbrot , (2 Pfd.) Gem. Brot
L. Steinmüller, Gr.-Linden 50
Karl Spanier, Reiskirchen 52
Karl Zinßer, Allendorf/Lda. 50
Karl Stump*, Garbenleich 50
Jakob Appel, Krofdorf . . 50
W. Lein, Klein-Linden . . 54
1 Kilogramm (2 Pfund) Kornbrot bei:
F. Weiß, Grüningen . . 25 d Jalob Appel, Krofdorf . . 23
Heinr. Bmz, Allendorf/Lahn 22 „ Karl Zinßer, Allendorf/Lda. 24 2 Kilogramm (4 Pfund) Kornbrot bei:
Jakob Appel, Kroidor« . . 46 Louis Süßmuth, Steinberg 50
Heinr. Bmz, Allendorf/Lahn 44 , Karl Spanier, Reiskirchen 48
W. Lein, Klem-Linden . . 50 „ Karl Zinßer, Allendorf,Lda. 48 Heinr. Weber, Heuchelheim 50 „ Karl Stumpf, Garbenieich 50 Gust. Jakobi), Alten-Buseck 50 „ Konr.Hensel,Gr. Rechtenbach48 F. Weiß, Grüiimgen . . 50 „
3 Kilogramm ,6 Pfund) Kornbrot bei:
Gust. Jakoby, Alten-Buseck 75 w Louis Sujzmuth, Steinberg 75 Der Brotverkänfer:
Dieselbeii Preise luie bei den hiesigen Bäckern.
Gießen, den 20. April 1907.
Großherzogliches Polizeiamt Gießen.
Herberg.
W. Weitzel, Lang-Göns . . 28 v Karl Post, Wieseck ... 29
Hemr. Binz, Allendorf/Lahn 25 , Jakob Appel, Krofdorf . . 27
W. Fabel, Wieseck . . . 28 „ Karl Stumpf, Garbenteich 27
Nau- u. Wutzholzverstetgeiung
der Sradt Hießen.
LluS den städtischen Waldungen im Distrikt Hangclüem sollen Montag den 22. April 1907, vormittags 11 Uhr, im Sitzungssaal des Bürgermerstereigedändeö versteigert werden: ,
3 Eichen-Stlmmie, Schnittholz, nut 2,53 Jestm.
15 Eiwen-Staumie, Bauholz, „ 8,10 „
15 Eichen-Stämme, SchwellLnholz, „ 6A#1 „
47 Gichen-Stauime, Grubenholz, „ 16^3 „
1 Buchen-Stamm „ 0^6 „
50 Fichten-Stamme „ 6,73 „
Gegen Sicherheit wird Zahlungsfrist bis L Oktober |907 gewährt. Berzeichmsse über die Dimensionen der zur Bersteigerung kommenden Stämme sind von der unterzeichneten Behörde erhattlich.
Wegen vorheriger Besichtigung des Holzes wende man sich an den Forsuvarten Lotz in Wieiect.
Gießen, öen 15. April 1'507. Bul<
Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.
y. B.: Curschmann.
Bekanntmachung.
Alle noch rückständigen Rechnungen über die iur städtische Gebäude im Rechnungsjahr 1906 (1. April 1906 bis 3L März 1907) ansgefübrten Arbeiten und Lieferungen sind bei Meldung der Nichtberücksichtigung bis spätestens den 1. Mai d. Js. in doppelter Ausfertigung an uns einzureichen.
Gteßen, 4. April 1907.
Städtisches Hochbauamt.
G erbeb B5/4
Arbeitsvergebung.
Nachsteheiide Arbeiten und Lieferungen zur Ausführung eines Anbaues am Gießener Bollsbad und des Hauptzugangsweges dasetbft sollen in öhenilicbcr Bewerbung vergeben werden.
1. Ataurerarbeiten,
2. Zunmerarbetten,
3. Spenglerarbelten,
4. Dachdeckerarbeiten,
5. Weißbinderarbelten,
6. Schreinerarbeiten:
7. Gtaserarbeiten,
8. Ptattenarveiten,
9. Schlosieraroetten,
10. Wegebauaroenen: a. Liefern unb Verlegen von gekuppten Zementplatten, b. Bordsteinlieferung.
Plane und Bedingungen liegen im Bureau des Architekten Hans Ätcycr, Westanlage 6, zur Einsicht offen.
Die Angebote find bis zum 26. d.M. morgens 11 Uhr an den Unterzeichneren, mit entsprechender Aufschrift versehen, portofrei einzureichcn. Dwt<
Der Vorsitzende der A.-G. Gießener Volksbad.
Hernt. Eichenauer, Alicejrraße 13.
Zur Verdingung der laufenden baulichen Maler- und Anstteicher- Ausoesserungsarbetten in den hiesigen Garntsonanstatten für das Rechmmgstahr 1907 ist auf SRoutag den 22. April d. xU vorm. 10 Uhr, Termin anberaumt. , . . . pw/<
Die Bedingungen und Pretsverzeichmiie liegen tm diesfettigen GejchaftSzunmer — Kaserne I Stube 92 — wahrend der Amtspunden aus. Garnifonvcrwaltung. i
^iutz- und BrennhUzvcrfteiqerung Donnerstag, den 25. April d. I. im Fürstlich Stolberg Wernigeröd'.schen Försterbe^irk Gedern aus den Distrikten Hohe- linde, Gaulskopf, Lücke, Fretloh 2c.:
Fich tenftämme: 26 fm von 12—17 cm Dm.; 31 fm von 18—24 cm Dm.; 5 fm von 25—29 cm Dm.: 6 fm von 30 cm und mehr Dm, 15,26 fm Fichten-Derbstangen. 3,04 fm Fichtenreisstangen. 74 rm Fichtennutzreifer.
Buchen: 240 rm Schell, 208 rm Knüppel, 262 rm Stamm- reifer, 82 rm Aftreiser.
Eichen: 100 rm Reiserknüvpel.
Nadelholz: 15 rm Nundscheit, 20 rm Knüppel.
Das Nutzholz kontmt zuerst zum Ausgebot.
Zusammenkunft 9V, Uhr vorm. im Bergwirtshaus in Gedern. Nähere Auskunft erteitt der Umerzeichnete.
Gedern, dett 17. April 1907. B"/«
Der Oberförster: Klingelhöffer.______
Fremdsprachlicher Unterricht
>n der Kaufmännischen Fachschule.
Dec Unlerricht im Franzöftschen und Englischen wird an dec Kaufmännischen Fachschule abends von 81/i bis 10 Uhr erteilt. Junge Leute, die gewillt sind, sich m die modernen Sprachen einzuarbeiten, können sich in den nächsten acht Tagen an jedem Montag und Donnerstag abend in dem Kaufm. Veremshause — Nord-Anlage 15 — anmelden. Das Schulgeld beträgt für jede Sprache 20 Mk. pro Jahr.
Gießen, den 18. April 1907. vu/4
Die Schrrlkommission.
Viellenzüchterlielelll Gießen u.Umgegenii
Bersammlung
Sonntag, den 21. April, nachmittags 3 Uhr im Gast-« haus „Zum Löwen", 9leuenroeg.
Herr Hensel, Hirzenhain kommt zu dieser Versammlung und wird alle an ihn gestellten Fragen aus dem Jmkerleben bcantworten. Vollzählicheß Erscheinen der Mitglieder ec» wünscht. — Gäste sind willkommen. — Kunstwaben sind ein» getroffen und können von Herrn Bauer, Ludwigstraße 33 (Hmterbau) bezogen weiden. 2798
Busi, Leihgestern.
hv-,
rasch. El folge GbermLtzer's Herba-Seife l
La habeu in allen Apoth., Drog. u. Pars. p. et 50 $f. u. 1 Ml. i V


