Ausgabe 
13.12.1907 Drittes Blatt
 
Einzelbild herunterladen

Nr. 293

157. Jahrgang

Freitag, 13. Dezember 1907

Erscheint täglich Ausnahme befl Sonntags.

Die ^Gietzener Samiltenblätter" werden dem ,91n3etfler# otermai wöchentlich betgelegt, das Kretsblatt für den Kreis Gießen" zweimal wöchentlich. Der ..hessische Landwirt erscheint monatlich einmal.

Gießener Anzeiger

General-Anzeiger für Oberheffen

Rotationsdruck anb Per lag der Br 6 h l'lchen Unwerfttüis - Buch- und Bietnörudeiel.

ÖL Lange. Dreßen.

Redaktion, Exvedttton und Druckerei: Schul- stratze ?. (fcrpebttlon und Verlag e^# 6L Redaktwme^liL LeL-Adr« An-eigerDreßen.

Deutscher Reichstag.

72. Sitzung, Donnerstag, 12. Dezember.

Am Bundesratstische: v. Bethmann. Hollweg, Del­brück.

. Präsident Graf Stolberg eröffnet die Sitzung um 1 Uhr 15 Minuten.

@8 ftefjen zunächst Berichte der GeschäftSordnungs- rommtsston zur Erledigung. Ihren Vorschlägen entsprechend wird eine Genehmigung zur Zeugenvernehmung der Zentrumsab- geordneten Gerstenberger und Dr. Pichler in einer Privatklage» sache versagt, ebenso ßur Strafverfolgung des Abg. Schwabach (natl.), wozu ein mit den letzten Wahlen im Reichs­tag Sw a HI k r e i se Memel-Heydekrug im Zusammen­hang ziehender Antrag des Rittergutsbesitzers Gubba-Göhhöfen vor- liegt. Dagegen wird die von dem Abg. Tr. Pfeifer (Ztr.) und Oeser (freis. Vp.) selbst beantragte Genehmigung zu ihrer Strafverfolgung bezw. Einleitung der Untersuchung erteilt.

Die Vörsenrefornr.

Preußischer Handelsminister Delbrück leitet die erste Le. sung ein:

&en ^idenschaftlichen Erörterungen vor und nach Erlaß des Borsengesetzeß und nach dem Kampf für und wider die Börse gefolgt ist, der wird finden, daß hüben und rüben volle Einmütig- wit herrscht darüber, daß die Einrichtungen und der Betrieb der rx eob?n weittragender Bedeutung für das gesamte wirtschaft­liche Leben des Volles sind. Folgt daraus einerseits, daß dem . ^cht Austeht, in die Einrichtungen und den Betrieb Aorse einzugreifen, so folgt daraus auch andererseits, daß es die Pflicht des Staates ist, möglich st rücksichtsvoll und schonend dabei vorzugehen.

®örfe ist, wie jedes Glied eines großen Organismus, ver­pflichtet, sich den Interessen der Allgemeinheit unterzuordnen. Ein unzweckmäßiger Betrieb der Börse würde der Allgemeinheit Aeifellos schwer schaden. Unter diesem Gesichtspunkt bitte ich - ®n^tourf ZU prüfen. Er ist nicht der erste seiner Art. Das Borsengefeh von 1896 hat d i e Erwartungen, die man daran geknüpft hatte, k e i n e s w e g § erfüllt, und es hat stellenweise Folgen gezeitigt, die niemand erwartet oder gar bezweckt hatte. Die verbündeten Regierungen hoffen daher bestimm^ daß dieser erneute Versuch zu einer anderweitigen Rege­lung dieser Angelegenheit von Erfolg begleitet sein wird, und das umsomehr, als der Einwand, den man früher immer erhoben hat, daß seit dem Erlaß des Borsengesehes noch nicht hinreichend lange Zeit vergangen sei, um seine Folgen richtig beurteilen zu können, heute, nachdem das Gesehmehrals 10 Jahre in Kraft ist, kaum noch mit. Recht erhoben werden kann. Man hat bei Erlaß des Börsengesehes die Absicht gehabt, das wirtschaftlich und moralisch verwerfliche Börsenspiel, oder richtiger gesagt, den Mißbrauch der Börse und ihrer Einrichtung für den Zweck des Spiels zu beseitigen, und womöglich von der Börse fernzuhalten. Zu diesem Zweck hat man das Börsentermingeschäft in Getteide und Fabrik- und Berg­werksanteilen verboten und ferner das Börsenregister ge> schaffen. In §, 66 des Börsengesehes hat man weiter bestimmt,. daß solche Börsentermingeschäfte an sich zwar erlaubt sind, aber nicht ein Schuldverhältnis begründen sollten, bei denen nicht beide Kontrahenten ins Börsenregister eingetragen waren. Um eine Grenze zwischen erlaubtem und verbotenem Ge- schäft zu flnden, hat man den Begriff des Börsentermingeschäfls im § 48 des Gesetzes begrifflich festgelegt. In diesen Bestim­mungen liegen die Wurzeln der Uebelstände, an deren Beseitigung wir jetzt erneut herantreten. Die Uebelstände liegen teils auf rechtlichem, teils auf wirtschaft­lichem und teils auf moralischem Gebiete. Es stellte sich sehr bald heraus, daß man die wirtschaftliche Funktion des Termingeschäfts auch in den Geschäftsformen erfüllen konnte, die sich mit der Definition des § 48 des Börsengesetzes nicht deckten. Das hatte zur Folge, daß man entweder das Verbot des Börsentermingeschäfts, wie es im Börsengesetz nieder­gelegt war, auf dem Papier stehen ließ, auf deutsch: auf die Durchführung der Absicht des Gesetzgebers verzichtete,' oder aber unter das Verbot auch alle diejenigen Geschäfte fallen ließ, die zwar der Definition des § 48 nicht entsprachen, wirtschaftlich aber Börsentermingeschäfte darstellten. Das hat in seinen letzten Konsequenzen dahin geführt, daß auch das wirtschaftlich unent­behrliche handelsrechtliche Lieferungsgeschäst beschränkt wurde. Das entsprach aber zweifellos nicht der Absicht des Gesetzgebers. Das Ergebnis war also, daß Börsentermingeschäfte, auch wenn sie in den Formen des handelsrechtlichen Lieferungsgeschäftes abge­schlossen sind, der Nichtigkeit verfallen. Man hat sich nun in der Weise geholfen, daß man für das sogenannte legitime Zeitgeschäft unter Zuziehung von Vertretern des Handelsstandes, der Land­wirtschaft und der Aufsichtsbehörde einen Schluß schein formu­lierte, von dem man glaubte, daß er die Geschäfte decken würde. Diese mit dem Schlußschein abgeschloffenen Geschäfte sind auch leicht der Gefahr ausgesetzt, der Nichtigkeit zu verfallen. Es kann aber leicht wegen des § 34 des Bürgerlichen Gesetzbuches dahin kommen, daß auch die Aufsichtsbehörden diese Geschäfte an der Börse verbieten müßten. Anders war es bei den Termin­geschäften in Bergwerks - und Fabrikanteilen, die ebenfalls verboten waren. Hier hat man zum Teil trotz des Verbots auch in Form des Dorsentermingeschäfts Bergwerks- und Fabrikanteile gehandelt. (Hört, hört! rechts.) Zum Teil hat man sich dazu des Kaffageschäfts bedient. Dadurch entsteht die Gefahr, daß erheblichere Waren dem Verkehr entzogen werden als durch den Terminhandel. Das muß namentlich in einer Zeit des ge­spannten Geldmarktes nachteilig auf den Bankdiskont wirken.

Ferner ist man auch mit der Spekulation an die auslän­dische Börse gegangen. Das Kapital ist ausgewandert, das ist in außerordentlich großem Umfange geschehen. Mit bestimmten Zahlen 'st diese Tatsache nicht zu beweisen, immerhin ist es zweifellos, daß die Auftrage unserer Bankiers an ausländischen Börsen außerordentlich gestiegen sind. Es steht ferner fest, daß in einzelnen Orten nach dem Jahre 1896 umfangreiche Geschäfte ent­standen sind, die sich lediglich damit beschäftigen, derartige Aufträge an ausländischen Börsen auszuführen. Der Erfolg ist der, daß die Spekulation nicht unterbunden worden ist, man hat die Geschäfte zum Teil an die ausländischen Börsen getrieben und den inländischen Geldmarkt geschädigt und die ausländischen Börsen zum Schaden ltnfcrer wirtschaftlichen und politischen Verhältnisse gestärkt.

Das Börsenterm inregi st er hat direkt ver­sagt. Der Versuch einer großen Anzahl von Berliner Bankiers, sich eintragen zu lasten und durch dieses Beispiel aufklärend zu wirken, hat an der Tatsache nichts ändern können. Der wirtschaftliche Er­folg ist der gewesen, daß die Kundschaft des kleinen Bankiers zurück-

gegangen ist. Die kleinen Bankiers in der Provinz sind geschwächt worden, wahrend man die Konzentration der Groß­banken gefordert hat. Es hat sich unter der Herrschaft des Börsenregisters ein Zustand entwickelt, der den Zweck des Börsen­registers in das dirette Gegenteil verwandelt hat. Es ist vorge­kommen, daß Leute in denselben Papieren gleichzeitig bei ver­schiedenen Bankiers ä la Hausse und ä la Baisse spielten. Die­jenigen Geschäfte, die für sie günsttg waren, ließen sie gelten. Bei denjenigen aber, die für sie ungünstig verliefen, erhoben sie den Registereinwand. Sie hatten also eine Versicherung gegen Verluste beim B ö r s e n s p i e l. Die Kaufleute haben sich nicht gescheut, ten Registereinwand in diesen Fällen zu erheben und nicht nur im inländischen Geschäft, sondern auch im ausländischen. Das Ansehen des deutschen Kaufmanns im Aus­lande ist dadurch außerordentlich geschwächt worden. (Lebhaftes Hört! Hört!)

Wie soll man nun diesen Schäden abhelfen? Es sind bereits mehrfache Versuche dazu gemacht worden.

Der Minister stellt nunmehr den Inhalt der Kommissions- faffung von 1904 und 1906 dem Inhalt des jetzigen Entwurfs gegenüber, indem er auf jede einzelne Bestimmung eingeht. (Tie Bestimmungen sind ja bekannt.)

Die Kommissionsbeschlüste würden ja zur Not die schwersten Schäden des Börsengesetzes haben beseitigen können, aber durch die Gleichberechtigung des Handelsregisters und des Terminregisters, durch die Schaffung ver­schiedener Kategorien von Personen, die börsentermingeschaftsfähig sein sollen, durch die verschiedenen Wirkungen in bezug auf die Erfüllbarkeit des Ge­schäfts, durch alle diese Einrichtungen hatte man eine solche ^üüe von Sv'elarten von Börsengeschäften geschaffen, daß es selbst einem guten Juristen schwer geworden wäre, sich durch diesen Wirrsal von verschiedenen Bestimmungen sicher durchzufinden; für das Publi­kum und auch für einen Teil desKaufmannsstandes würde sie immer ein unlösbarer Wirrwarr fein. Der vorliegende Ent­wurf hat das zweifellos wertvolle aber nicht ohne weiteres ver­wertbare Material der Kommistonsarbeiten in eine einwandfreie juristischeKonstruktion zu bringen versucht. DasB örsentermin- r e g i st e r . das nach den Arbeiten der Kommission eigentlich nur noch ein Register für Unbefugte war, hat er beseitigt und dafür im Gesetz diejenigen Personenkategorien genau um­schrieben, die berufen sein sollen, rechtsverbindliche Börsentermin- gkschäfte abzuschließen. Beseitigt ist das Alter. (Zuruf rechts: Leider!) Diese Bestimmung der Kommistion war nach Auftastung der verbündeten Regierungen juristisch inkonsequent, aber auch überflüssig mit Rücksicht auf die übrigen Bestimmungen des Ent­wurfes zum Schutze des leaitimen Handels, zumal der Entwurf noch weiter Vorsicht, daß Börsenterminoefchäfte auch von Nicht­termingeschäftsfähigen, wenn sie abgewickelt und mit beiderseii'ger Zustimmung erfolgt sind, nicht nachttäglich angefochten werden können.

Der Entwurf steht grundsätzlich auf dem Boden der Kommissionsbeschlüsse. Indem er das Börsenterminregister beseitigt und nur bestimmte Kategorien börsentermingeschäftsfähig macht, verschärft er die be° stehendeBestimmung, indem er denKreis derPersonen einschränkt.Ter Verschärfung steht allerdings gegenüber die Aufhebung des Verbotes des Börsentermingeschäfts in Berg­werks- und Fabrikanteilen. Der Entwurf hat ledig­lich den Zweck, rechtlich Klarheit zu schaffen, die Rechtsunsicherheit zu beseitigen, die demoralisierend auf das Publikum und den Kauf­mannsstand wirkt und zur Schädigung des Ansehens dcZ Kauf­mannsstandes führen mußte.

Die Beschränkung dieses Entwurfs wird auf der einen Seite vielleicht die Zahl seiner Freunde vermindern, auf der anderen Seite aber entkleidet sie den Entwurf eigentlich feder politischen Bedeutung. Die Beschränkung stellt1 den Entwurf auf einen Boden, auf dem sich nach der Auffassung der verbündeten Regierungen eigentlich alle Parteien dießes Hauses in gemeinschaftlicher Arbeit zusammenfinden können und zusammenfinden müssen. Und deshalb glaube ich der Heber- zengung Ausdruck geben zu können, daß es uns diesmal gelingt, auf Grund des Entwurfs ein positives Gesetz zustande zu bringen.

Abg. Dr. Semler (nl.): Der Unwille der deutschen Land­wirtschaft gegen das Termingeschäft in Getreide- und Mühlen- fäbrikaten ist erklärlich. Durch das Termingeschäft haben große Getreidelager an gewissen Zentralplätzen in Deutschland gehalten werden müsten. Es mag dahingestellt sein, ob der Terminhandel als solcher eine preisdrückende Tendenz hat. Weiter ist die Wirkung, daß das effektive Geschäft leidet, und ins­besondere unsere Landwirtschaft in ihren Hauptprodukten in Mit­leidenschaft gezogen wurde. Das ist der Gesichtspunkt gewesen, der damals zu dieser Gesetzgebung geführt hat. Gewiß, es war eine Tendenzgesetzgebung (Hört! Hört! bei den Soz.), verschärft durch eine intensive Interpretation des höchsten Ge­richtshofs. Auch heute noch ist das ein Gesichtspunkt, der für die Stellung meiner Freunde von Bedeutung ist.

Seitdem sind 10 Jahre ins Land gegangen. Berufene und orientierte und vor allem unbefangene Beobachter unserer wirt­schaftlichen Verhältniste haben feststellen müsten, tote unter der Entziehung der nottoendigen Freiheit für die deutschen Märkte und Börsen allmählich insbesondere der deutsche Effekten­markt vollkommen verkümmert ist.

Man wollte mit dieser Gesetzgebung einen Mittelstand schützen und hat einen anderen Mittelstand erwürgt, die kleinen Effektenhändler, die sich still von der Börse drücken mußten. An ihre Stelle ist eine kapitalistische Großmacht getreten, die un­bedingte Sympathie nirgends findet. Di.' Großbanken erfüllen wohl auch eine nationale Aufgabe, aber die Kulmination des ganzen Geldmarkts ftt nicht ohne weiteres segens­reich. Es gilt heute das, was Profeffor Riesser auf dem B a nkiertage in Hamburg sagte: Früher hatten wir eine Börse, aber kein Börsengesetz; jetzt haben toirein Börsen­gesetz, aber keine Börsel (Heiterkeit rechts; Sehr wahr! links.) Nun will man Besterung schaffen. Ob die in Aussicht genommenen Mittel die richttgen sind, ist eine Frage, die in der Kommistion näher geprüft werden muß. Die Vorzüge des Ent­wurfes sind anzuerkennen: die Beseitigung der Begriffsbestimmung ür Termingeschäfte und die Beseitigung des Registers. Ob wirk­lich - durch den Entwurf das effektive Lieferungs­geschäft in. (Betreibe sichergestellt werden wird, das ist eine Sache, die dahingestellt bleiben muß. Jedenfalls muß diese Frage in der Konnnistion recht sorgfältig geprüft werden, und keinesfalls ausschließlich vom landwirtschaftlichen Standpunkte. Die Frage, ob die Bedingungen für die Lieferungsgeschäfte über den Berliner Schlußschein hinaus geändert werden müssen, kann auch noch nicht beantwortet werden, eine dahingehende Anregung muß den be­teiligten Kreisen überlassen bleiben. Durch das Börsenregister

war nur der Bankier zur Einhaltung des Geschäftes verpflichtet, aber nicht der Privatmann. Das ist ein logischer Widerspruch. Wir ciMiefen darin, daß der Entwurf mit dem Register wieder aufräumt, eine befreiende Tat. Zucht und Sitte sollen wieder Geltung haben. Ein Gesetz, das dem moralischen Empfin­den des Volkes nicht nur anfänglich widersprochen hat, sondern das auch in zehnjährigem Bestehen überhaupt nicht zur Geltung kommen kann, muß möglichst schnell wieder beseitigt werden. Der Deklarationszwang kann nicht in Betracht kommen, er hat keinen praktischen Zweck.

Aber die Wiederherstellung des Terminmarktes für die anderen Waren ist eine Notwendigkeit für die Weltmarktstellung des deutschen Handels, nicht nur für die einheimischen Produkte. Den Terminmarkt für Kaffee mußten wir einrichten, weil wir von Deutschland Unsummen nach Havre bezahlen mußten. Ein großer Terminmartt ist die Voraussetzung eines großen Effektiv­geschäftes in einem Artikel. Der Hauptwert des Termingeschäftes liegt aber in seinem Assekuranzcharakter. (Sehr richtig! links.) Gerade das Kaffageschäft ruft die wildeste Spekulation hervor. Die Spekulation in Effekten ist ins Ausland gewandert. Da fehlt die Kontrolle der deutschen Börsen. Tie Sicherheit fehlt, daß das ausländische Kommlssionsbaus in der Schluhnote unbedingt den Kurs gibt, der zu erzielen war Der Redner sagt für die Kommission ein reichhaltiges Material hierüber zu. Das Gesetz habe die Börse desorganisiert, denn eine Börse von wenigen Groß­banken gebe es nicht. Tie Rechte solle in Börsenfragen keine Schwierigkeiten machen, davon verstehe sie nichts, sie solle sich nur um agrarische Fragen kümmern. (Widerspruch rechts.) Der Red­ner beantragt eine Kommission von 21 Mitgliedern.

Abg. Bitter (Zentt.): Nach unserer Ansicht sind die Grenzen, die dem Börsenterminhandel gezogen sind, nicht zu eng. An der Börse wenden ja viel mehr Waren gehandelt, als überhaupt ge- hefert werden können. Den Riegel, den wir der Spekulation vor­geschoben haben, dürfen wir nicht wieder zurückziehen. Der Bör­senterminhandel ist der Ausgang von Irrtümern und Fälschungen, er beeinflußt ungünstig die Preisbildung und läuft den Inter­essen der Produzenten und der Konsumenten schnurstracks entgegen. Er führt dazu, daß der Großhandel international wird und sich von der heimischen Produktion loslöst, auf die er keine Rücksicht mehr nimmt. Er ist auch schuld an den Kurs­stürzen an der Börse. Wenn Angebot und Nachftage falsch sind, muß auch der Preis falsch fein Die Spielhöllen sind v - r b o t e n , wollen Sie sie wieder zulasten, weil das gute, deutsche Geld nach M'o n a c o geht? (Lebhafter Beifall rechts und im Zentrum.) Wer ist es denn, der den kleinen Mann dazu bringt, sein Geld in ausländischen Papieren anzulegen? Ist es der aus­ländische Agent? Nein, der deutsche Bankier und Börsenagentl (Beifall rechts und im Zentrum ) Die Ausnahme inbezug auf den Terminhandel mit Getreide- und Mühlenfabrikanten ist eine Hin- tertiir, durch die das ganze Verbot illusorisch gemacht werden kann. Es kann ja jemand zehnmal mit dem Betrage seines Verbrauchs oderEseiner Produktion spekulieren, oder sich dazu ein Stück Land­wirtschaft extra pachten! (Beifall ;m Zentrum.) Daß das Börsen­register für anstößig gilt, ist kein Grund zu seiner Aufhebung; wem es nicht paßt, kann ihm ja fembleiben. (Beifall rechts und im Zentrum.) Auch die Besttrnmung über die Bestellung der Sicherheit ist nicht annehmbar. Der kleine Mann, der Land- mann kann die Sicherheit durchaus nicht immer entbehren; nein, er hat sie aus seinem Vermögen ausgeschieden, weil die fata morgana des Spiel gewinns ihm winkt! Die Börsen' freunde stellen den Differenzeinwand als unmora­lisch hin. (Sehr richtig! links.) Die Berufung auf eine ge« setzlich sanktionierte Einrede, zum Beispiel die Verjährung *.m Prozeß ist doch auch nicht unmoralisch; hier handelt es sich aber nicht um eine Einrede, sondern um etwas, was der Richter ex officio zu berücksichtigen hat, und im gegenwärtigen Augenblick ist es sogar moralisch, weil derjenige, der sich auf den Differenz- einwcmd beruft, dem Richter die Wahrheit sagt. (Lebhafter Bei­fall rechts und im Zenttum), wahrend derjenige, der es unter­läßt, dem Richter einfach den Sachverhalt unterschlägt. Es er­fordert doch Treu und Glauben, daß wenn ich eine Klage an- strenge, den Sachverhalt so darstelle, wie er sich abgespielt hat. Das u n mo ralische liegt nicht in der Einrede, sondern im Spiel selbst. (Lebhafter Beifall rechts und im Zentrum.)

Wir stehen auf dem Standpunkt, daß das Verbot des Termin­geschäfts in Bergwerks- und Fabriksanteilen aufrecht zu erhalten ist. (Beifall im Zentrum und bei einem Teil der Rechten.) Jedenfalls stehen wir zurzeit fest auf dem Standpunkt. Wir stehen weiter auf dem Standpunkt, daß ohne jede Aus- nah m e auftecht zu erhalten ist: das Verbot des Terminhandels in Getreide- und Mühlenfabrikaten. (Lebhafter Beifall recht? und im Zentrum.) Weiter: daß die Unwirksamkeit eines an sich verbotenen Termingeschäfts sich auch auf die bestellte Sicher­heit zu erstrecken hat. (Beifall rechts und im Zentrum.) Wir sind nicht gewillt, den Riegel, den das Gesetz gegen die Aus­breitung des Börsenterminhandels vorgeschoben hat, auf Grund nicht stichhaltiger Erwägungen heute wieder zurückzustecken. (Leb. habter Beifall im Zenttum.)

Abg. Graf Kanitz lkons.): Ich weiß nicht, ob die Zeit für eine Reform des Börsengesetzes besonders geeignet ist. Die Finanzlage ist anhaltend höchst ungünstig. Namentlich höchst un- erfteulich sind die Zustande an der Börse. Fast alle Börsen im In- und Auslande leiden unter der hohen Spannung auf dem Geldmarkt und unter einer fast unerhörten Geldknappheit. Es ist höchst bedauerlich die Abhängigkeit unserer Börse vom amerika­nischen Geldmärkte Der Redner stockt, ihm wird unwohl, er wendet sich langsam zum Präsiden­ten und wird, im Begriff, zusammenzusinken, von den h e r b e i e i l e n d e n Abgeordneten von der Rednertribüne zu den Bänken herunter ge­leitet und aus dem Saal geführt. E s tritt einePause von mehreren Minuten ein. Dann erteilt der Präsident dem Abg. Kaempf ba? Wort.

Abg. Kaempf (freif. Vp.): Es ftt mir überaus bedauerlich, das Wort ergreifen zu müssen, nachdem soeben ein von u n 5 so verehrter Kollege diesen Platz verlassen hat und durch sein körperliches Befinden ver­hindert ist, weiter zu reden. (Beifall.) Ich spreche die Hoffnung aus, daß wir in den nächsten Tagen seine Ausführungen, die er zu machen vorhatte, hören werden (Beifall), und ich'bin überzeugt, daß wir ihm bann, wenn wir mit seinen Anschauungen auch nicht übereinstimmen, vollste Aufmerksamkeit schenken werden, wie wir das auch heute getan hätten, wenn er iveiter fortgefahren wäre. (Lebhafter Beifall.)

Gerade der jetzige Augenblick mahnt uns zu einer Reform der Vörsengesetzgebung, da sich gerade jetzt die geringe SBiber»