Ausgabe 
19.1.1907 Zweites Blatt
 
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Samstaa 1». Januar ivvr

157.

Zweites Blatt

Nr. 16

Erscheint täglich mit Ausnahme deS Sonntags.

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GR055H-HESSISCH. HOFLIEFERANT.

KAiSERL-RUSSISCH. HOFLIEFERANT

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LUDWIG ALTER

HOFMÖBELFABRIK DARMSTADT- ELi5RBETHEN5TRfl55E-3,fr

DieGletzener ZamlllenblLtler" werden dem .Anzeiger' viermal wöchentlich bcigelegt, das Xreliblott für den Kreis Eichen" zweimal wöchentlich. Terheffifche Landwirt" erscheutt monatlich cuunoL

» Gin wahres Vergnügen ist eS, in Frank» reich Abgeordneter zu sein. Da sind zunächst die 16 000 Franks Diäten, dann der Erfrischungsraum und dann die billigen Zigarren, und dann das Recht auf allen französischen Eisenbahnen umsonst

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von dem Abg. Placide Astier gegebenen Beispiel einen Eisenbahnzug irgendwo zum Stehen zu bringen. ES war 7 Uhr morgen« und der Pariser Schnellzug 7 roai bereits über Montölimar hinallSgesahrcn. Ta hörte man plötzlich daS Alarmsignal. Ter Zug blieb stehen, von Monlölimar strömte daS ganze Bahnpersonal herbei, und die Reisenden eilten bestürzt an die Fenner. In diesem Augen» blicke sah man Herrn Placide Astier, Abgeordneten von Ardöche, ruhig und im Bewußtsein seiner Würde auS dem Zuge steigen. Herr Placide Astier hatte vergessen, in Valence umzustcigcn und hielt es für angebracht, hinter Montßlimar auSzusteigen. Ta der Zi,g dort mcht hält, ließ er ihn einfach halten. Zum persönlichen Vergnügen des Herrn Placide Astier hatte der Schnellzug 7 eine Viertel» stunde Verspätung; alle Züge, die hinter dem Schnellzug 7 kamen, hatten gleich, u.ls eine Viertelstunde Verspätung, weil Placide Astier in Valence noch nicht auSgeschlasen hatte und eilt in Montßlimar ausgemacht war. ,Es flibP, sagt Chateau Bciand, .drei Etappen im Leben der politischen Institution: die der Dienste, die der Privilegien und die der Mißbräuche. Für das parlamentarische Regiment in Frank» reich ist die Periode des Dienste sehr kurz gewesen; die der Privilegien folgte fast unmittelbar daraus und jetzt ist man bei der Periode der Mißbräuche angelangt. Wenn ein ge­wöhnlicher Reisender auS nichtigen Gründen einen Zug zum liehen bringt, wird er streng bestraft. Welcher Unterschied besteht nun zwischen einem Abgeordneten und einem gewöhn» sichen Reisenden? Ein einziger nur: Dec gewöhnliche Reisende muß seinen Platz bezahlen!'

politische Tagesschau.

H-ch etwa? vom Liebeswerben um bie Stimmen der Postbeamten.

Tas Gießener Sozialisienblatt hat Pech mit feiner Er» widerung. Muß eS doch slillschweigenS eingcslehen, daß die von den sog. sozialdemokratischen Konsum- vereinen an ihre weiblichen Angestellten be» zahlten Gehälter so schlecht sind, wie es im Gießcnr Anzeiger stand. Zu naiv ist doch die Behauptung, diese Nonsumvcreine feien nicht sozialdemokratisch. Freilich politische Pereme sind sie nicht; aber welcher Partei gehören denn ihre Leiter an? Wer richtet sie denn ein? Wer droht denn mit der Gründung solcher Vereine, falls die Geschäftsleute nicht sozialdemokratisch wühlen? Stehen nicht auch in Gießen be» kannte Anhänger dec Soziatdemokratie an der Spitze des Konsumvereins? Die Verantwortung für jene Löhne bleibt also doch der Sozialdemokratie.

Ltuch der Hinweis darauf, daß die Konsumvereine unter denselben Verhältnissen wie die Bürgertichen arbeiten, nützt nichts. ES bleibt doch die Tatsache bestehen, daß die gc» nannten Vereine teilweise sehr hohe Dividenden an ihre Mitglieder zahlen und also ihren Angestellten daS Gchasi erhöhen könnten, wenn sie wollten. Damit ober ber Herr KritikuS in der genannten sozialdemokratischen Aeitung bester unterrichtet wird, sei noch folgendes aus einem sreisinnnigen Flugblatt bemerkt: .

(£in Versuch, daS Gehatl der verantwortlichen Beamten be-: ioüatbemotranschen Holzaibeilerverbandes zu erhöhen es fteigi von 2E bis 2500 M. sind für Hütisarbeitcr von löUO bis 2400 Alk. scheiierle inlolgc eines Sturmes der Entrüstung in der General­versammlung des Verbandes. a u l p e 1 z e, I h r wollt Euch aus unsere kosten mästen, wenn es Euch nicht paßt, so könnt Ihr ja gehen,' so schallte, es von allen eenen.

,Tle Arbeiter sind die schlechtesten Arbeitgeber,' sagte betrübt ein Beamter deS sozialdemokratischen Holzarbeiter- verbandeS. WaS sagt daS Sozialistenblatt zu der behaupteten Rotlage der »Leipz. VolkSzlg.' mit ihren 50 Proz. Dividenden?

Wird noch einiges über die Behandlung der Maschinen- setzer deS .Vorwärts' gewünscht?

Zur Lektüre sei auch noch unser Artikel betitelt: »Sozial­demokraten als Arbeitgeber' empfohlen (9k. 806 von 19U6). UJafl will eS da heißen, wenn sich die Sozialdemokratie damit brüstet, etwas für die Heineren Beamten getan zu haben! Rann sie behaupten, daß die bürgerlichen Parteien nicht für die Verbesserung ihrer Lage eingetreten sind? Bisher hatte die Sozialdemokratie doch nicht die Mehrheit in unseren Par- lamenten, hat also höchstens an den Ausbesserungen mit- gearbeitet. Hier ist entscheidend, roie die Herren Sozialdemokraten eSmachen, wenn sie unter sich sind, wenn sie die Löhne oder Gehälter aus ihrer eigenen Tasche bezahlen müssen. Hic Rho- dus, hic saltal werteste .Oberhessische' 1 DaS Interesse am Wohl und Wehe der Arbeiterschaft und der kleineren Be- omtcn ist nicht an die Sozialdemokratie verpachtet, das be- weisen die Vergangenheit und die Gegenwart des Bürger- s: a n d c §._____________________ ____

Die nach- Ä p r 7 t P s* Süuiitag, ueu 20. Jan. von Sichenden u Iw 12 Lhr mittags bis 12 Uhr nachts sicher anzutrellen. (D6/.

Dr. Geyer, Seltersweg 64. Dr. Klein, Ost^Anlage 37. 11 r. Zinsser, Goethestr. 10.

[ uiü SMlstiuv,veiM IneiMu W* Ul NeiilabiliiälivlidiM en Lss. uniev an U lerAiiM^^eie^ LftzHourstokti

Rotationsdruck und Verlag der Br übliche» UniversuälS - Buch- und Lielndruckerei.

R. L a n g e, Gieße».

Redaktion, Expedition und Druckerei: Schul» straße 7. Expedition und Lerlag: Redaktion: 112. LeL-Adr^ AnzeigerDießeu.

in der Entwicklung oder beim fernen

4 zurl'ickbleibende Kinder, sowie blut­

arme, sich mattiühlende und nervöse überarbeitete, leicht erreg­bare, frübjeihg erschöpfte Erwachsene gebrauchen als Kräftigungs­mittel mit großem Erfolg Dr. Hommel'S Haematogeu.

Der Appcttt erwacht, Die gcijügiH und lörperlichou Kräfte werde» rasch gehoben, das Gesamt-Aervcnsystcm gestärkt. C/i

Alan verlange jedoch ausdrücklich das echte ,,Dr. Hommel'o" Haematogcn und lasse sich keine der vielen Nachahmungen auireden.

imii 11r Überall käuflich! nnr«

EtabrikEpirus" Dresden. (D18/:

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Die StaatSanwaltschtt,t hat ein Urteil des' Schöffen­gerichts Ulrichstein angcsochten, dos den Dienstknecht St. Ä. von Höckersdorf, der wegen Uebertretung einer Verordnung des Kreis amts Schotten ..ngellagl war, frcigespwchen hat. In diesem bicglement, das bie Verhütung der Wilddieberei betriiit, »o-i-i-» v - . heißt eS unter anderem: Jeder, der Wild in die Ortschaften oder

und dann vielleicht bald daS Recht, nach dem > außerhalb dieser transportiert, imiß, insofern er nicht m Tiensten

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Gießener Anzeiger

General-Anzeiger für Gberheffen

deS JagdpächterS fleht, im Besitze einer Bcjck)cinigung des Jagt^ Pächters eixr Jagdaufsehers sein. Gin Iagdpächter ^itie iivct Daten in einem van e 3 .rückgelassen, mit d.nn i^ifuchen, view d.m Anteil glen, der Milch in d - nächst! eg n e u,ors f hrt mit» zugeben, ur kam diesem Aujtrag naaj, wurde a^cr unterwegs von einem Gcndoru.en betrr, n ur.b engczcigt, waS einen t~tra|- beschl mit der Mindeststraje Den 5 mt iW zur uqlgc b..ttc Cr erhob Einspruch, und daS Schöffengericht kam zum prellpruch mit der Begründung, daß in diesem Falle die fragliche Verordnung keine Anwendung zu finden habe. Auf Berufung der Staats- anwaltschast stelttc die Strafkammer fest, datz ob.esiw der -rat- bestand der angelegenen Ve.ordnung erfüllt ist, lic bcstrttt auch nicht die Rcchtsg. itigieil der Verordnung ; allein Lei icbcm vvuiei» belitt muß ein Berichulden sestgestesit sein, wenn auch nur ein sahrlässiges. Cs lagen keinerlei Anhaltspunkte dasur vor, baß her Angeklagte schon jemals LLild transportiert hat; c8 mußte ilM geglaubt werden, d..ß die Verordnung ihm völlig unbekannt war, wie auch der Gegenstand dieser Gesetzgebung, in wetten Kreisen unbekannt ist. Da ein Verschulden nicht je;.gestellt werden konnte, mußte Freisprechung eintreten. Die iioitcn, em- schließlich der dem Angeklagten erwachsenen notwendigen Aus­lagen, trägt die Staatskasse.

Beleidigung eines Bürgermeisters.

Tas Schöjjengeriajt Ulrichstein h. tte den riuszügler I. R. von Köddingen wegen Beleidigung deS Bürgermeisters und dessen Frau zu drei Loipen Gefängnis verurteilt. Der Angeklagte hat im vorigen Jahr bei der -Ltaatsanwalt Anzeige erhoben, der Bürgermeister habe int Jahre 18 95 in einer Walstangelegew« heit seine Frau dazu verleitet, vor dem Prooinzialausschuß einen chieineid zu leisten. Trotzdem ihm mitgeteilt wurde, daß eine StraiDcrjolgung ausgeschlossen sei wegen Verjährung, wandte er lich abermals an bie Behörde um Untersuchung der Sache, was ihm wiederholt abschttg.g deschieden wurde. Um nun den Äahrhettsbew.is erbringen zu tonnen, warf er dem Surgcrmenter vor, was er in der Anzeige angegeben hat; auch hob er beim Vorübergchm an dem Bürgermeister die yanb zum Schwur in bie Höhe, damit ihn dieser verklage, um so (Megenfcit zu be­kommen, doch bie Sache vor Gericht auszutragen. Gegen das schö|,engerichtiiche Gricnntnid erhob er Berufung, der sich bie Ltiwtsanwattschast an schloß. Er bot einen riesigen Zeugenapparat auf, doch bie Strafkammer war mit dem Sawj engericht einig, datz von einem Wahrh.ttsbeweiv keine Siebe fein kann. Da der .mgeklagte, der übrigens ber Schivager deo Bürgermeisters ist, bereits kurz vor Besprechung der £üt wegen Beleidigung desselben bestraft wordan ist und vielfach getagt wird, daß oei Beler- d.gungen die Minimalstraigrenoe nicht überschritten wird, halt das Gericht bie Strafe nicht für ausreichend und erhöhte sie auf 2 Monate. Bei der Veiö,sentiichungsbefugnis behielt es sein Bewenden.

Die Zahl der Magen- und Darmkranken ist in erschreckender Zunahme begriffen. Der Grund liegt in gewiffen ungesunden und unnatürlichen Verhältniffen unseres modernen Kultur- und Gesellschaftslebens. Allen denen aber, die an einer Ueberreizung der Verdauungsorgane leiden, wird vom Arzte der Genuß reizender und aufregender Getränke zuerst verboten, ' weil diese gerade die Verdauungsorgane aufs nachteiligsle beeinflußen. Professor Schulz-Schulzenstein hebt daS in seinem bekannten Werke: .Die Verjüngung des menschlichen LebenS- in Uebereinstimmung mit sämtlichen anderen Autoren ausdrücklich hervor. Deshalb wird für alle Magenleidenden die Frage nach einem für ihren Zustand geeigneten täglichen Geträn? geradezu zu einer Lebensfrage. In diesem Falle zeigt sich nun so recht die ernährungs­hygienische Bedeutung von Kathreiners Malzkaffee. Ter ,Kathreiner' ist man kann ruhig sagen das einzige Getränk, das jeher Magen- und Tarmkranke ohne Bedenken gemeßen kann. Denn Kathreiners Malzkaffee ist nach dem Urteil der Aerzte nicht nur ein vollkommen unschädliches Getränk ohne die geringste nachteilige Wirkung auf Magen und Darm, sondern übt im Gegenteil gerade auf die VerdauungSorgane einen höchst angenehmen und heilsamen Einfluß aus, indem er sie mild anregt und die Verdauung in ihrem natürlichen Laufe fördert. Außerdem zeichnet sich dec echte .Kath» reiner' durch einen würzig-vollen Kaffeegeschmack aus, dec ihm unter allen .Malzkaffees und sämtlichen Getränken allem eigen ist. Darum kommt es aber auch für jeden, der die einzigartigen hygienischen Vorteile und Eeschmacksvorzüge von Kathreiners Malzkaffee genießen will vor allem darauf an, daß ec beim Einkäufe das echte Fabrikat crhätt und keine gering­wertige Nachahmung. Man merke sich also genau, daß der echte Kathrcmers Malzkaffee nur in fest verschlossenem Paket verkaust wird, welche- Bild und Namenszug des Pfarrers Kneipp als Schutzmarke fuhrt.

Gießener Strafkammer.

)( Gießen, 18. Jan.

Eine erfolgreiche Berufung.

Aus Strafantrag i>.t bijejuml/iibirüitum wurde der Tlaurer W. D. von Großen^Buseck wegen Beleidigung eines Estenbal/n- schassners vorn hiesigen Scho' engericht zn Tagen Gefängnis verurteilt und dem Belettrigten bie Pubuk.ttionsbefugnis aiu erkannt. Nach den Feststellungen beS Schöiscngerichts hat der Angeilagte b:n Schaffner mitTu" angeredet und ihm bimerkt, er habe ihm nichts zu sagen; auch soll er sich bei feiner Namens- seststellung beleidigender Aeußerungen bedient hauen, «ixr An­geklagte erhob Berufung und bat um Umwandlung der Ge,angnis- strafe in eine Geldstraje, indem er angab, er sei angetrunken gewesen und über die ihm von seilen des Schaffners vorher zi gefügte Beleidi­gung in Erregung geraten. Er ire।exte aua) den Beweis, baß ihn der Schafiner vorh.r be.cibiat hat, weshalb das Gericht eine auf ber Stelle erwiderte Beleidigung annahm und den Angeklagten zwar für schuldig, aber für straffrei erklärte.

Tas Messer.

Der Bergmann P. G. von Bukow hat zu T r e i S - v o r l o f f sich in einer Wirtschaft ungebühr.ich betragen, weshalb er aus bem Lokal beordert wurde. Trotzdem die Tür verschlossen wurde, versuchte er wiederholt einzudringen, als ihm dieses gelang, stürzte er sich auf einen Kameraden und versetzte ihm mehrere Stiche in den Kopf, sodaß er längere Zeit arvettsimsahig wurde. Trotz ber schweren Verletzungen ließ b-§ Gericht mit Rücksicht auf feine Trunkenheit und bie Tatsache, daß schwere Nachteile Nicht ent­standen sind. Müde walten. Es verurteilte ihn wegen schwerer Körperverletzung zu einer Gefängnisstrafe von a ch t Monaten, worauf vier Wochen Unter,uchungshaft in Anrech­nung kommen.

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