Nr. 15
Drittes Blatt
Freitag IS. Januar 1907
157. Jahrgang
Erscheint täglich mit Ausnahme deS Sonntag«.
Die „Siebener ZamlltendlStter" werden dem .Anzeiger' vierrnal wöchentlich beigelegt, das „Arelrblatt für den Kreis Lietzen" zweimal wöchentlich. Der „hessische Landwirt" erscheint monatlich einmal.
Gießener Anzeiger
General-Anzeiger für Oderhessen
Rotationsdruck und Verlag der Brüdl'scheo UniversnälS - Buch- und Steindruckerei. 9L Lauge, Gießen.
Redaktion, Expedition und Druckerei: Schul- strabe 7. Expedition rnib Verlag: RebaktioiuS-sSllL. Tel-Ad ru Anzeigers lebe».
Tas Bersammluugsrecht im wroßh. Hesieu.
Von Dr. jur. Karl Bölsing.
Nachdruck Der boten.
Wir stehen gegenwärtig im Zeichen der Versammlungen, aller, ortS werden Wahlversammlungen abgehalten. Es tnterenicrl daher vielleicht, einiges über das Versammlungsrecht, daS im Großherzogturn Hessen gilt, zu erfahren.
Das hessische Versammlungsrecht beginnt mit den Vervtt), nungen vom 1. April 1819, vorn 17. September 1819 und 23. Juni 1832, von welchen aber für die Volksversammlungen nur die letztere Verordnung von gröberem Interesse war. Was das Verhältnis dieser Verordnungen jum_ heutigen Versa mm, lungsrech: anlangt, so ist sestzustellen, daß ihre rechtsverbuid, lichc Straft durch das hessische Gesetz vom 16. März 1848, be, lrejsend das Petitions- unb Vcrsammlungsrecht, beseitigt ist. DaS Gesetz vom 16. März 1848, das gegenwärtig noch Geltung besitzt, bildet die Gruitdlage für unser hessisches Bersammlungsrecht. Artikel 2 dieses Gesetzes gewährleistet die unbeschränkte Versammlungssreiheit, das Recht der Bersamm. lungen zur Beratung über allgemeine politische oder Prioat- intcressen kann frei ausgcübt werden. Das Gesetz entstammt einer Zeit, die gerne glänzende Grundsätze ausstellte, die Bedürf, nisse des praktiichen Lebens jedoch oft außer Acht ließ, sodaß man sich bald auch bei diesem Gesetze zu notgedrungenen Einschränkungen veranlaßt sah, namentlich als die Belegung des Jahres 1848 im Vllirz und April 1849 in Rheinhessen und Starkenburg wieder auszuleben begann. Am 28. Mai Id 19 wurde das jtticgsrecht auf die Dauer von 4 Wochen für die Land- gerichtsbezirke Michelstadt, Beerselden, Hirschhorn, Fütth, Lorsch, Gernsheim und Zwingenberg vroHnmicrL Die Regierung glaituL. die bedrohlichen Auswüchse des freien Versammlungsrechts im Keime ersticken zu können mit einer Verordnung vom 2o. Ma» 1849 bett, die Beschränkung der Vollsvcriammtungen, wodurch Versammlungen unter freiem Himmel gänzlich verootrn wurden. Eine weitete Verordnung vom 17. September 1849 betr. die Verhütung des Mißbrauch» der Volksveriammlungen, btc zugleich die Verordnung vom 25. Mai 1849 wieder aushob, führte eine Anzcigepfllcht für Versammlungen und eine strenge Ueber- ivachung derselben ein. Menn auch diese Verordnung, deren Geltungsdauer — ursprünglich ein Jahr — wiederholt verlängert worden war, formell nicht aufgehoben ist, so ist sie doch fiilL schweigend durch abweichende gewohnheitsrechtliche Hebung als außer Straft geletzt zu betradjlcn. Ties ist auch sicherlich bic ’Jiunai'fung der Staatsregcerung. Lebhaft bestritten und von Wiailigkeit ist die loeitete Quelle des Versammlungsrechts, der ’Jirt 78 des Polizeistrasgefetzes, der lautet: „Hat die Pollzewerwall tungsbehötde eine bevorstehende Volksversammlung untersagt, so verfallen diejenigen, welchen dieses Verbot bekannt ist, und welche gleichwohl an der Volksversammlung teilnehmen, oder anbere zur Teilnahme aujsordcrt, iu eine Geldstrafe von 1—20 Gulden." Es wird nun behauptet, der Art. 78 Pol.-St.-G. sei ungültig, er enthalte eine Verletzung des unter Garantie der Verfassung stehenden Gesetzes vom 16. Pöärz 1848, das den Grundsatz der unbeschränkten Versammlungsfreiheit aufstellt. Diese Auffassung ift unrichtig. Der Art. 78 des Pvlizeistrasgcfetzes vom 30. Oktober 1855 ist, wie das Datum ergibt, geraume Zeit nach dem besetze Dom 16. März 1848 in Straft getreten. Hieraus folgt, oaß die Faktoren der Gesetzgebung, welche an dem Zu stände ko uuncn des Art. 78 mitwirkten, übereinstimmend der Ansicht waren, daß dieser sehr wohl vereinbar sei mit dem Gesetze vom 16. März 1848, da er nur bestimmt sei, Mißbräuchen vorzubeuaen. Die gleiche Folgerung ist aus dem Hebergangsgesetz vom 10. Oktober 1871 zu ziehen, welches wiederum den Art. 78 aufrecht erhielt, der sich sachlich lediglich als Aussuhrungsvorschrift zu dem obigen Gesetze dar stellt. Hat nun die Polizei daS Recht, ohne weiteres i-che Versammlung im voraus zu verbieten? Tie Entscheidung oieser Frage ergibt sich aus dem Verhältnis des Art. c8 des Pol.-St.-G. iu den Art. 79, 80 der Kreisordnung, welche dem zuständigen Kreisrat bei gewissen außerordentlichen Vorkomm- niffen das Recht gewähren, beionbere Vorkehrungen äu tret)en, durch welche die Gefährdung von Personen oder des Eigentums verhindert wird. Dazu roiro aber unzweifelhaft auch das Recht gehören, unter außergewöhnlichen Verhältnissen Versammlungen im voraus zu verbieten.
Die bereits erwähnten Art. 79, 80 der Kreisordnung, sowie der analoge Art. 56 der Städteordnung für den städtischen Bürgermeister ermöglichen es erst, daß man von einem Versammlungsrecht in Hessen sprechen kann. Auf Grund ihres Charakters als Ausführungsbcstiinmungen bringen sie dem im Gesetz vom 16. Pcärz 1848 ausgesprochenen Grundsatz der Versammlungssreiheit auf ein bestimmtes rechtliches Niveau und machen ihn damit überhaupt erst jur Die Praxis verwertbar. Grundsätzlich soll unser hessisches Versammlungsrecht frei von polizeilicher Aussicht sein, es muß sich iedoch aus Gründen der StaotS- siä-erl-cit den zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe iuü> Ordnung im konstitutionellen Staate allgemein erkannten, notwendigen Beschränkungen unterwerscn und es kann darnach nicht zweiielhast sein, daß der Kreisrat bezw. der städtische Bürgermeister im Rahmen der Art. 79, 80 der Kreisordnung und Art. 56 der Stadteordnung die Bejugnis haben, Versammlungen svliseilich überwachen zu lassen oder im voraus zu verbieten.
Jedenfalls ist der Rechtszustand aus diesem so wichtigen Gebiet fein vollkommener in Hessen und die Schafsung eine» G schon lange erstrebten liberalen Reichsvereins- und Versamtnlungs- recht wäre mit Freuden zu begruben.
Aer gerve-öuche Unterricht in «Hessen.
Das gewerbliche Hnterrichts- und Bildungswesen in unserem Großherzogtum hat in den letzten 15 Jahren einen außerordentlichen Ausschwung genommen. Tas zeigt sich sowohl in den erhöhten Ansorderungen und der steten Ausdehnung, welche die gewerblichen Unterrichtsanstaiten bei uns im allgemeinen erfahren haben, als..auch üi der fortdauernden Erweiterung, die der Zentral- stelle für die Gewerbe üt Verbindung mit dem Landesgewerbeverein infolge Der wachsenden Entwicklung des gewerblichen Unterrichtswesens eingeräumt werden muß. Ter Etat der Zentralstelle schließt für das Jahr 1907 mit einer Ausgabe von lo3 400 Mark. Als Einnahme ibmmen hier zur Verregnung die Mtt- gliederbeiträge der 11300 Mitglieder des Landesgeiveroevereins ch 4 Mk) gleich 45 200 Mk. und 700 Mk. sonstige Einnahmen, jobaß ein Staatszuschuß von 107 500 Mk. erforderlich ist. An- gejichts der immer umfangreicher gewordenen itütigfeit Der Zentralstelle und die infolgllxuen gcinegenc Veranteoitllclllcu
hat die Regierung beschlossen, den Borfttzenden derselben in die Gehaltsstufe unter B b Nr. V der Besoldungsordnung einzureihen, also im Gehalt mit den Ghmnafialdirektoren usw. gleichzustellen. Tie getarnten Besoldungen der Beamten der Zentralstelle belaufen sich auf 42 800 Mk. Unter beft sachlichen Ausgaben befinden sich 16 730 Mark für Kosten der Öeiverblicyen Zeitickpstst, 9950 Mk. für Bibliothek, Vo tlderfammtung, Umlaufsendungen, Buchbinderarbeiten usw., 6vL0 Mk. für Gewerbemuseum, Lehrmittelsammlung, Ausstattung Der Schränke usw., 28800 Mk. zur Forderung der Zwecke der Ortsgelverbeoereine, 4000 Mk. lür Unterstützung der Werkjtattlehre von Handwerkslehrlingen und zur Abhaltung von Kursen für Meister und Gehülfen, 31400 Mk. zur Forderung der kleineren gewerblichen Unterrichtsanstalten, besonders durch Errichtung weiterer Handwerkerschulen und Ktassenvermchrung an bestel,<ndcn Schu.en usw. Im ganzen velausen sich die fachlichen Ausgaben aus 110 600 Mk.
Eine gewaltige Steigerung h-ben die Ausgaben für die gc- werblichen Unttiriatdaniiülten des Landes er>ähren, deren wir zurzeit außer der Landcsbaugcwerkschule 15 auf alle drei Provinzen Dericüt besitzen. Tie Zahl der Lehrer an denselben betrug un Jahre 1892,93 281, der Slaat»zuschuß zn t^cn Besoldung 107 ,44 Mk. und stieg im Jahre 1899/1900 aus 459 Lehrer mit 175805 Mk. Zuschüssen aus Staatsmitteln. AuS dem neuen Etat ist die Zahl der gegenwärtig angesteltten Lehr« nicht zu ersehep, doch belauft sich der _ i .. u chuß für 19j< auf 203535 j.'iart (gegen 199 298 Mk. im Vorjahre. Tiefe Staatöbeiträge verteilen sich wie folgt: Tie Landesbaugcwerkfchule m Darmstadt eriorbert eine Gesamtausgabe von 49 755 Mk., die Einnahme Dctrügt aus Schulgeldern, Gebühren usw. 18 340 Mk., sodaß ein Staatszuschuß von 31415 Mk. erforderlich ist.
In der Provinz Startcnuurg erljuiten die Gewerbeschule zu Bensheim einen Staatszuschuß von 8500 Mk., die Gewerbeschule zu D a r m st a dt 14 680 Mk. und die zu Michel- st a d t 59.o Mk. In der Provinz L b e r he s s e n erhalten StaatS- bemuge die Gewerbeschulen: A Issel d ,u,0 9)11, SB ü bin gen 6 765 Mk., Friedberg 7090 Mk., Gießen 8340 Pik. und Nidda 5980 Mk. In der Provinz Rhein Hessen erhalten: Alzey 4105 Pik., Bingen i J 633 Ml. und WormS 10 990 Mark. Außerdem besteht in Mainz eine Kunstgeweroe- und Handwerlerschule, die euien ^taatsbcitrag von 26 3-0 Pit. erhalt, während die Stadt Mainz einen Zuschutz von 23 400 Mk. leistet. Ferner ist eine Technische Lehranstalt in Offenbach vorhanden, die eine Gesamtausgabe von 85 032 Mk. erfordert und zu welcher ein Staatsbeitrag von 28 247 Mk. gezahlt werden muß; auch die St^dt Icu.et hierzu einen Beittag von 28 865 Mk. — In Erbacy i. t.. ist ferner noch eine Fachfeyule für Elsenbein- fchnitzerei und vermanote Gei' erbe vorhanden, die einen Staats- Deitrag von 13 355 Mk. er., nt; die Stadt zahlt 1000 Pik. und die StaTidcsyerrfäjaft Ervackj-Erbach 550 Mk. dazu. Endlich besitzt Hesjcn aud) noM cuic Webschule in Lauterbach (Ooerh), für welci-e ein Staatsbeitrag von 9045 Mk. geleistet wird. — So sehen wir, daß der ©tuat sich in den verichiedensten Landes- teilcn und auf den verschiedenartigsten gewerblichen Gebieten mit seinen Mitteln praktisch betätigt. Die Gesamtsumme der für das gewerbliche Unterrichtswefcn in Hessen auf gewendeten Summe, also Staatszufchuß, Zufchüffe von Gemeinden, Kvrporattonen, Schulgelder usw. betrug im Jahre 1899/1900 363 922 Mk., sie dürfte angesichts der flarlcn Steigerung der Staalszuschüsse bereits die Zahl 400 000 überschrrtlen haben.
Bom Erdbeben auf Jamaika.
Alle Berichte stiinmen darin überein, daß das gesamte Geschäftsviertel von Kingston vollständig zerstört ist, besonders infolge der gleich nach dem Erdbeben ausgebrochenen Feuersbrunst. Alle Quais, außer zweien, sind vernichtet. Die Schisfsfahrzeuge retteten etwa 700 Personen, die von der halb wahnsinnigen und Schutz vor den Flammen suchenden Menge, von den Quais ins Wasser gedrängt woxden waren.
Der „Newyork Herold" meldet aus Kingston, da» Feuer sei ausgebrannt. Tie einst schöne Stadt sei jetzt eine grausige Fläche voller Trauer und Klagen. Tausende ihrer Wohnungen Beraubten schlasen in den Straßen; Bananen sind die Hauptnahrung. Am 16. Januar wurden hnndertachtzig Leichen auf dem katholischen Friedhof bestattet, am 17. hunoert- dreißig.
Wie die „Times" aus Kingston meldet, sind in der unglücklichen Stadt wieder zahlreiche Brände ausgebrochcn, nachdem es den verzweifelten Anstrengungen der Bewohner am Dienstag gelungen war, das Feuer zum größten Teile einzudämmen. Man nimmt an, daß unter den brenitcnbeic Trümmern zahlreiche Leichen begraben sind. Auch sonst liegen viele Leichen herum, die die Luft verpesten unb den Ausbruch einer Epidemie befürchten lassen. Ter Mangel an Nahrungsmitteln macht sich in der Stadt empfindlich fühlbar. Eine weit größere Gefahr aber besteht in dem Auftreten vereinzelter P e st f ä l l e. Aus Portland im Innern der Insel Jamaika kommt die beunruhigende Nachricht, daß ein auögestorbener 23 u t f an wieder in Tätigkeit ist und eine Menge Äsche und glühende Lava auSgeworsen hat. Unter den durch das Erdbeben zerstörten Gebäuden befindet sich auch das Irrenhaus, in dem zahlreiche Insassen umkamen. Viele andere sind entlaufen und bilden so eine Gefahr. Tie Wasserzufuhr ist buru) das Erdbeben abgeschnitten, sodaß die Gefahr verheerender Epidemien sehr groß ist.
Bei der Erdbeoen-Katastrophe sind die beiden Direktoren der TampfschiffahrtS-Gesellschaft heim Einsturz eines Bureau-Ge- bäudes getötet worden.
' Im cngL Kolonial amt glaubt man, daß die Zahl der durch das Erdbeben in Kingston obdachlos gewordenen Personen 9000 beträgt, nicht 90 000, wie heute aus Newyork über St Thomas gemeldet wurde.
Ter König, die Königin von England und die Citykorporation Londons stifteten eintausend Pfund Sterling zu dem ton der Stadtverwaltung ins Leben gerufenen Hülfsfvnds für Kingston.
Wie aus Honolulu gemeldet wird, wirft der Vulkan Mauna Loa auf der Insel Hawaii wieder einen Lavastrom aus, der eine halbe Meile breit ist.
Vermiete»«
• Verteuerung der billigen Zigarren. Nachdem die Zigaretten durch daS neue Stempelgesetz eine enorme PreiS'ieigerung erfahren haben, wird jetzt yiich die Zigarre des kleinen SJlanneS verteuert. Die großen Hamburger und Bremer Fabriken haben die Zigarrcnhändler bereits in einem Rundschreiben daraus aufmerksam gemacht, daß in der nächsten Zeit eine Erhöhung der Preise besonders für die billigeren unb mittleren Sorten eintreten wird. 2115 Gründe dafür werden daß Anziehen des TabakpreifeS, die bciiänöig zunehmende Verteuerung deS Zcdernholze» und die Steigerung der AibeitSlöhne angeführt. Besonders Sumatratabale haben infolge dcc Emkausskonkiirrenz 2lmerikaö geradezu die Grenze . 5 Erschwinglichen erreicht. Nach dem Bericht der vereideten Makler 'Amsterdams wurde die letzte Sumatraernte um 55 Pioz. teurer bezahlt, al» die vorhergehende. Der Niitzen bleibt ausschließlich den Pflanzern, die einen Mehrerlös von 19 Mill, holländischen Gulden ober 32 Mill. Mark erzielt haben. 21 bet auch Java-, Borneo-, sowie Felix Brasil-Tabake haben diese aufsleigende Preisbewegung mitgemacht. 91 un kommt noch hinzu, daß zurzeit das Naucherpublilum besonders Helle Farben vorzieht. Tie natürliche Farbe de» auSgerciftcn unb gut fermentierten Tabaks ist braun. Hellfarbige unb babei reife Deckblätter werben nur in ganz kleinen Quantitäten geerntet unb finb infolge ber bafür gezahlten enormen Preise nur zu den allcrfeiniten Zigarrensortcu zu verarbeiten.
• Mit 15 Lebensjahren — Ehemann. Ein ganz eigenartiges Vorkommnis spielte sich in Erkenschwik bei Paderborn ab und wurde vor der Straslammcr zu Paderborn aufgerollt. Dort hatte sich nämlich ein Ehepaar zu verantworten, dessen stärkere Hälfte erst 15 Jahre zählte, während die Gattin 4 7 Lenze erblickt hat. Tie Frau ivar zu dem allerdings stattlich entwickelten Herrn Jungen derart in Liebe entbrannt, baß sie ihn, um sieh heiraten zu können, verleitete, sein Eebnitsattest zu fälschen. So wurde denn ber babmxl) auf 22 Jahre künstlich gealterte .Ntann^ mit seiner Braut tatsächlich sianbeLamtlich getraut. Aber auch zur Erlangung ber für den Hausstand erforderlichen Äelbmitlel mußte der junge Ehemann Ijerljaltcii; die Frau verleitete ihn zum Diebstahl, unb bei dessen Entdeckung kam auch die Uckunbenfälschung anS Tageslicht. Die Strafkammer verurteilte den .Mann" zu zwei und die Frau zu neun Monaten Gefängnis. Auf Grund bc§ Urteils wird später die; Ehe für ungültig erklärt werben.
* Kleine T a g es cl) r o n i s In Rostock sind in den letzten Tagen mehrere Beamte unb Wärter der Sachsenbcrger Frreuanstatl verhallet worden, da Seiiauöauonen in Höhe von 300 bis 400 000 Mk. entdeckt worben finb. Auch die Verhakung zweier Sieicranten, darunter eines Hostä ercmteil, ist im Aiisiragc des llnlersuchungsrichiers erfolgt. Tie Unterfudmng der geheimnisvollen Betrugs-Jlstäre bauert bereits ein Jahr. —In ber Nähe be» Nakofaler Bahnho'es in Ungarn riß bet Draht der elcf- irifcheu Straßenbahn. Turch den Strom wurden die Pferde eines WageuS, m welchem die Gemahlin des HonnarfchallS Grasen Vubwig Apponyi saß, getötet. T ie Gräfin erlitt einen Nerveuchock, wahrend ber Kutscher unverletzt blieb. — Ter Inhaber des ersten liarlsbader Planualinr-Warengefchäftes, Holub, stürzte sich iu Prag von einer Brücke in die Moldau und ertrank. Schlechter Gekchaitsgang dürfte das Motiv des Selbstmordes fern.
GingejanSt.
(Für Form unb Inhalt oller unter dieser Rubrik stehenden 2IrtifeI übernimmt die RedakLvn dem PubliSm gegenüber keinerlei Verantwortung.)
Mit Sehnsucht hat das Publikum bis jetzt darauf gewartet, daß die Eisenbal-nbetrielsdirektian endlich einmal für ordentliche Perfonenzugängtz -um Bahnho fseingang sorgen würde.
Wie die neue Bahnpolizeiverordnung ersehen läßt, bleiben aber die jetzigen ungenügenden Bürgersteige Dcc dem Bahnl^ss- gebäubc bestehen. Daß das Bahnl>',sgebaude I-iusichtlich feiner ganzen Einrichtung wieder völlig unpraktisch angelegt ist, daß das Publikum über die schmale Enigangspforte mit den dicken Säulen, die dicker sind als die Eingänge selber, empört ist, daß dieser Eingang mcistenteils derartig versperrt ist, daß das reifende Publikum und besonders Damen nur mit Mühe und Entsetzen sich durchzwängen müssen, davon soll heute nur nebenbei die Rede sein. Vor dem Bahnhresgebäude aoer masien vor allen Dingen betriebs- und verkchrLi-.r eregerade Zugäirge in bie Stadt verlangt werden. Auf der linlen Seite nach dem Dabaihof zu ist der Bürgersteig tellwe.se fo schm d, daß teilte ^toei Personen nebeneinander hergehen löimen, auf der rechten Seite bet dem Eingang gegenüber der Dürgcrsteig auf einmal ein Ende, man muß in steter Angst um fein Leben zwischen den meist fehr rück- iichtslos fahrenden Droschken und sonstigen LSagen sich bis zum Eingang durchroindcn, wenn man in haivwegs gerader Linie den Eingang erreichen will oder aber einen großen llmweg nach reckjls machen; eine Zumutung, die man uem Publikum nicht cn innen sollte. Wir haben neulich getzäh.t, daß voti 50 Personen, die nach dem Bahnhoi gingen, ferne emsige Umweg machte, dagegen 30 in 1 ahnen Sprüngen den Troschkcn auSweichen mußten. Das find unfcltöare Zustünoe und da» Publikum ruiin billiger» weife verlangen, daß man, Ijai man Tausende hi solcher Weise wieder einmal verbaut, auch für prakttfche unb ungefährliche
Zugang»steige Sorge trägt.
Sehr Dir-biciit würde sich bann noch der Beriehrsverein in Gießen machen, wenn er in geeigneter WSse e5 durch,etzen könnte, daß das Publikum polizeilich gezwungen würde, zw.ichen Bahnhof und Liebigstraße stets au, der rechten Selle zu gehen, — beim auch darüber ist man sich einig, daß bieje Weg prelle zu den Hauptverkehrszcllen viel zu eng ist unb daselbst tagtäglich die unliebsamsten Störungen den Passanten widerfahren.
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