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MEDAILLE kV ■ 1876 <
Nr. 138
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H. K.
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Die „Eiehener LamkNenblätter" werden dem .Anzeiger* viermal wöchentlich beigelegt, das „Ureisblatt für den Kreis Giehen" zweimal wöchentlich. Der „hessische Landwirt" erscheint monatlich einmal.
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tft. Tie jetzige Fassung des Artikels 6 mag dies bezwecken wollen, ledoch spricht der Wortlaut nicht sehr dafür. Selbstverständlich hat aber gerade hieran die gesamte Jägerwelt das größte Interesse, ebenso wie daran, daß für die freihändige Vergebung von Jagden, die allerdings auch in dem neuen Entwürfe vorgesehen ist, erleichterte Bestimmungen getroffen werden. Eine derartige Vergebung aus freier Hand mütztc unter allen Umständen schon in dem zweitletzten Jahve der Pachtlxrwde möglich sein, damit der betreffende Pächter auch den Abschuß der Jagd darnach einrichten Cann. Damit hätte man ein gutes Mittel gefunden, um dem soviel vorlommenden gänzlichen Ausschicßen einer Jagd im letzten Pachtjahre vorzubcugen. Gerade durch letztere Methode ist schon manche Gemeinde in ihren Einnahmen erheblich geschädigt worden, weil eben dadurch ein niedrigerer Pachter los erzielt worden ist.
' Von wesentlichem Einfluß auf den Erlös aus einer Jagd wird aber auch die Jagddauer sein. Die Regierungsvorlage hat eine solche von neun Jahren vorgesehen, während der Ausschuß eine solche von nur sechs Jahren in Vorschlag bringt. In dieser Richtung waren die Acußcrungen der Landivirtschastsferminer und des Vereins der Bürgermeister von Einfluß. Sie fürchten, daß bei tär-'rer Pachlperiode eine Vermehrung des Wildschadens infolge tu starker Hege des Wildes hcrvorgerufen werde, sie denken aber davei wohl nicht daran, daß die Güte des Wildstandes gleichzeitig auch den Preis der Jagd günstig beeinflußt, also von wesentlicher Wirkung ist, aus eine erhebliche Einnahmequelle der Gemeinde. Eine neunjährige Pachrdauer wird jidjer sowohl den Interessen der Gemeinde, als auch den Interessen der Jäger dienen. In diesem Sinne hat sich auch die Minderheit des Ausschusses ausgesprochen. Ter Verpachtung der Gemeindejagden soll wie seither eine Taxation vorausgehen und deren Erreichung bei den Pachtgeboten als Vorbedingung der zu erteilenden Genehmigung dienen. Zuständig für die Abgabe der Taxation soll wiederum die Obrrförsterei fein. Man tarnt nicht behaupten, daß die Beibehaltung dieser seitherigen Hebung besonders glücklich zu neunen ist, denn vielfach fehlen den Oberförstern, denen vielfach infolge ihres Berufes die Zeit zur Ausübung der Jagd abgehr, bie nötigen Anhaltspunkte, um eine den wirtlichen Abschußwert der Jagd berücksichtigende Taxation abzugebeu. Meistens wird einfach der Pachterlös der letzten Pachlperiode der neuen Taxation du Grunde gelegt. Sollte man nicht weilerlommen, wenn man ständige Kommissionen aus Jägcr- kreisen, vielleicht unter Leitung des Oberförsters für begrenzte Gebiete einsetzte, deren Aufgabe es wäre, während der Pachtdauer den Abschußwert einer Jagd in geeigneter Weise zu ermitteln. Dadurch würde jedenfalls die Taxation „gerechter" aus- fallen, als es heule meist der Full ist.
Daß zum Mithieten auf eine Jagd nur solche Personen zugelassen luerben dürfen, welche sich a.,ch /der ihre Zahlungssähig- teit ausweisen können, liegt eigentlich auf der £)anb. Es ist somit zu verwundern, daß cs der Ausschuß nötig hatte, der Regierung, die hierfür" keine Vorsorge getroffen hatte, die Einfügung einer solchen Bestimmung vorzuschlagen.
Findet der Ausschuß mit dieser Maßnahine sicherlich den Beifall aller Interessenten, so hat er den gleichen Erfolg jedenfalls nicht bei den Jägern dadurch, daß er das Betreten nicht abgeernteter Grundstücke während der allgemeinen Hegezeit zwecks Abrichtung der Hunde verboten haoen will, ivährend die Regierung dies gestatten möchte. Ter Ausschuß ist der Ansicht, daß die Abrichtung der Hunde auch noch nach Ausgang der Jagd erfolgen rönnle. Tarin irrt er «aber entschieden, denn der Jäger, welcher im Jrüh,ahr etwa einen einjährigen Hund besitzt, hat das größte Jntereise daran, daß er jenen Hund bis zum Aufgang der Hühnerjagd „fertig" hat, weil ihin, wen t er bis zum September mit der Dressur im Freien warten muß, gerade die günstigste Zeit der Tressurfähigkeit des Hundes verloren gebt. Man darf deshalb Hoffen, daß der Vorschlag der Regierung im Lanotage Anklang findet, zumal ja die Jagdpächler für verursachten Schaden immer verantwortlich gemacht werden können.
Ersreulich ist "indessen, daß nun der Begriff des Zusammenhangs von Grundstücken (speziell von Begründung von Eigenjagden) genauer präzisiert wird. Als Zusammenhänge sind Grundstücke anzusehen, die derart miteinander verbunden sind, daß eine ordnungsmäßige Jagdausübung auf ihnen möglich ist. Bache, Wcgc, Eisenbahnen und Gräben sind als Unterbrechung des Zusammenhangs nicht anzusehen.
Auf die Einzclbestimmungen bezüglich der Erwerbung einer Eigenjagd die dafür gefetzten Beschränkungen rc. rc. mag hier an Mangel an Raum nicht näher eingegangen werden, da es sich empfiehlt, gerade diese Materie zum Gegenstände einer besonderen Erörterung zu machen. Es sei nur noch einer besonderen Art der „Eigenjagd" in Erwähnung getan, nämlich der auf eingefriedigten Grundstücken. Seither genagte zur selbständigen Ausübung auf einem Grundstücke, wenn dieses derart eingefriedigt war, daß Menschen nicht ohne besondere Schwierigkeiten übersteigen oder durch vorhandene Lücken durchschlüpfen konnten. Hier hält der Ausschuß mit Recht im Gegensatz zu der Regierungsvorlage eine Abänderung dahin für notwendig, daß jehe Grundstücke dauernd und vollständig gegen den „Einlauf von Wild" ein» gefriedigt sein müssen, um von der Ausübung der Jagd durch die Gemeinde ausgenommen zu sein.
Interessant für Jäger kreise ist noch der Artikel 40 des Entwurfs, wonach jetzt — im Gegensatz zu dem bestehenden Rechte —
Hum neuen hessischen Jagdgesetz.
Man schreibt uns:
Ter Bericht des zweiten Ausschusses der Zweiten Ständekammer über das neue hessische Jagdgesetz liegt jetzt im Trucke vor,, und es ist mit Freuden zu begrüßen, daß auch jener Ausschuß die Interessen oer Jagdlieohaoer in weitgehenderem Maße gewürdigt hat, als dies im vorigen Jahre bei der erstmaligen Einbringung des Gesetzentwurfes geschehen war.
Freilich werden die Jagdinteressenlen noch nicht ganz zu- srieden gestellt sein und sich der angenehmen Hofsnung hin- geben, daß eine weitere Förderung ihrer Interessen im Landtage selbst stattfinden wird. Vielfach ist ja der neue Gesetzentwurf an den früheren Grundsätzen haften geblieben; ob dieses in jeder Beziehung ein Vorteil ist, mag dahingestellt bleiben. Jedenfalls sind diesesmal maßgebende Kreise rechtzeitig gehört worden, sodaß sie schon früh zu dem Gesetz Stellung nehmen konnten. So hat z. B. der deutsche Jvgd-Schutzvercin (Abteilung für Hessen) durch eine besonders hierfür eingesetzte Kommission dem Landtage seine Wünsche Und Vorschläge unterbreiten können, wie auch die hessische Landwirtschaftskammer auf die Wahrung der Interessen der Landwirtschaft hingewirkt hat.
Auf alle Kinzelbestimmungen hier einzugehen, würde zu weit führen. Es seien daher nur wenige besonders wichtige Punkte herausgeg rissen.
Wesentlich an dem neuen Gesetzentwurf ist, daß er für ganz Hessen ein einheitliches Iagdrecht schafft. Ter Grundsatz der Uebertragung des Jagdrechts an den Grundeigentümer ist aufrecht erhalten worden mit der Maßgabe, daß Jagd- rechte auf fremden Grundstücken nicht bestellt werden dürfen und die Ablösbarkeit etwa bestehender gegeben ist. Zur Begründung einer Eigenjagd wird auch jetzt eine zusammenhängende Fläche von 75 Hektar verlangt. Daher können auch nur Flächen unter 75 Hektar als lagdliche Enklaven gelten. Wenn indessen ein Jagdgebiet auf einer öffentlichen Wegverbindung nicht erreichbar ist, so soll jetzt ein widerruflicher Zugang durch fremdes Jagdgebiet geschaffen werden lönnen.
Eine wesentliche Neuerung gegenüber dem bestehenden Jagd- recht ist, daß der Pächter einer Gemeindejagd durch das Kreisamt für Personen, die weder Bedienstete noch Angehörige des Pächters sind, einen Erlaubnisschein zur selbständigen Ausübung der Jagd erwirken kann, allerdings unter Beschränkung der Zahl dieser Erlaubnisscheine, je nach der Größe des Jagd- terrains.
Besondere Beachtung bedürfen die über die Art und Tauer der Verpachtung von Gemcindeiag'den vorgesehenen Bestimmungen. In ersterer Beziehung lassen sowohl der Entwurf als auch der Abänderungsvorschlag der Kommission die erforderliche Klarheit vermissen. Es müßte hier in erster Linie oasür Vorsorge getroffen werden, daß nur bei einer Verpachtung Anwesende sonst qualifizierte Personen zum Mitbieten berechtigt sind, und daß nfach Schluß der Verpachtung, also nach Einlegung des letzten Gebotes, auf welches der einstweilige Zuschlag durch den Verpachtungsleiter zu erfolgen hätte, unter (einen Umständen noch ein Gebot eingelegt werden könnte. Warum soll man die Festlegung einer derartigen Bestimmung erst vielleicht den neu zu redigierenden Verpachlungsbedingungen vorbehalten? Nur in der- vorher angegebenen Weise läßt sich vermeiden, daß „Nachgebote" Berücksichtigung finden, wie es seither so vielfach geschehen
gestattet werden soll, über die Grenze gefluchtetes, angeschossencS■ Kleinwild durch den Hund zurückappcriieren zu lassen.
Tas in Jägerkrciscn schon so viel erörterte Kapitel „sagender Hund" hat leider in dem Entwurf keine befriedigende Erörterung gesunden. Immer noch soll der jagende Hund nur anyezeigt werden; die Töiungsbesugnis soll beit Jägern unter keinen Umständen — cs sei denn in geschlossenen Parks — zugestehen. Wie dankbar aber wäre die Jägerwelt, wenn fid in Hessen genau dasselbe notwendige Recht hätten, wie z. B. in Bayern und Preußen. Immerhin soll wenigstens das Tölen von Katzen im Felde gestattet werden; dabei wird der Standpunkt der Regierung bezüglich der in Betracht kommenden Entfernung vorzuziehen sein. Sie will das Recht der Tötung schon geben, wenn eine Katze 300 Meter vom nächsten bewohnten Hause entfernt ist, während der Ausschuß eine Entfernung von 500 Meter für angemessen erachtet.
Tic bezüglich der Strafbestimmung von dem Ausschüsse gemachten Vorschläge sind zum großen Teil billigenswert; jeden-, falls werden sie zu besonderen Schwierigkeiten bei Beratung des Gesetzes nicht führen. Man darf somit hoffen, daß nunmehr ein brauchbares hessisches Jagdgesetz entsteht, dessen Jnkrasl- treten eigentlich nicht früh genug erwartet werden raun, denn sowohl die Landwirtschaft als auch die Jägerei haben hieran das
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Z"m Kedächims Kaislk Ariedrichs.
t 15. Juni 1888.
Neunzehn Jahre liegen hinter uns, feit das deutsche Volk am lo. Juni 1888 in tiejer Trauer an der Bahre seines geliebten zweiten Kaners stand und manche Träne die Augen feuchtete. Ja, ein entsetzlich schweres Iahe, eine trübe, trostlose Zeit war über das dcutiche Vott beremgebrod^n, denn erst drei Monate zuvor hatte es den alten Kaiser, den demütigen Fnedensfürsten und Gotlesknecht, zur letzten Ruhe bestattet. Keine Reden und Vortrage vermögen zu zeigen, wie innig das ganze deutsche Volk mit dem preutznchen Kronprinzen verbunden war, als die kurzen Worte „unser Fritz!" 0
Von unendlicher Liebe zu seinem Volke beseelt und durchdrungen von einem hochgemuten Pflichtgesühl, kehrte er, der -um Tode Matte und damals,schon ein Sterbender von San Remo, wo er Heilung suchte, nach Berlin zurück, um den durch den Äwd seines ValerS verwaisten Thron zu besteigen Wir kannten unseren Fritz und wußten, er würde als Kaiser halten, was er als Kronprinz versprochen hatte. Er hatte wahilich keine kriegerischen Gelüste, denn sriedsam war sein Herz und weise Teutichland sollte der Hott des Friedens werden; nicht unter kriegerischen Lorbeern sollte es wachsen, zunehmen und gedeihen, sondern in friedlichem Wettbewerb sollte sein Ansehen unter fremden Völkern immer heller erstrahlen, und nicht mit den Waffen in der H>and, sondern durch Weisheit und Milde der Regierung solllc Teutschland im Rate der Völler eine der erstm Stellen einnehmen. Doch seinem Wollen war das Vollbring... versagt.
Unendlich viel hat Kaiser Friedrich gelitten, aber so sehr ihn auch die entsetzlichen, nimmermüden Schmerzen quälten, auch auf dem Krankenbett, auch sterbeiid war der Schwergeprüft- ein Held „Lerne leiden, ohne zu klagen!" Dies Wocc aus dem Munde des von Schmerzen furchtbar hcimgesuchten Kaisers Hingt löie ein Trost aus einer besseren Welt.
Bürsemvochenbcricht.
Frankfurt 14 Juni.
Der Liquidationsprozeß hat diese Woche seinen Fortgang genommen; nicht nur für Spekulanten, die ihren Engage- menls nicht mehr gewachsen waren, sind Positionslösungen vor- genommcn-worden, auch das Publikum schritt vereinzelt zu Verläufen. Die immer noch nicht genügend geklärte Lage des inter- nationalcn Geldmarktes, die Besorgnis ivegen eines Rückganges der industriellen Konjunktllr und die verschiedenen politischen Meldungen, die diese Woche das Interesse auf sich gezogen hatten, haben manchen Effektenbesitzer ängstlich gemacht und zu Verkäufen veranlaßt. Diese Verläufe mögen teilweise in der Absicht erfolgt fein, die Passiven später zu billigeren Preisen wieder zurückzuer- merben, aber solche Kalkulationen haben sich schon oft als verfehlt erwiesen, denn in der Regel wird der geeignete Zeitpunkt zum Rückkauf versäumt. Man sollte nicht übersehen, daß die Kurse mancher Papiere einen Tiefstand erreicht haben, den sie feit einer langen Reihe von Jahren nicht mehr eingenommen haben. Wer also Papiere besitzt, muß sie zunächst auf ihren inneren Wert prüfen; man sollte sich nicht lediglich deshalb^zum Verkauf bestimmen lassen, weil man glaubt, die allgemeine Strömung gehe noa) nach unten, denn der Wechsel tritt oft unerwartet ein. So kann cs auch diesmal kommen. Die Köntremine geht bei dem fetzigen Kursniveau nur schüchtern vor, sie sucht immer rasch wieder Deckung, und auch diese Woche ist das an den Markt gekommene Material vielfach zur Deckung von Blankoverkäufen aufgenommen worden. Trotzdem waren mehrprozentige Kursrückgänge nicht zu verhindern. Von Bankaktien wurden Dresdener und Schaafs- hausen je 4 Proz. zurückgeworfen, andere Sorten fielen etwa 2 Proz. Daß die Banken im ersten Semester des laufenden Jahres nicht gut gearbeitet haben und an ihren Effektenbeständen Verluste erleiden, liegt auf der Hand, aber es kommen auch wieder bessere Zeiten und bann verfügen die meisten Banken über große innere Reserven. Auf dem Bahnenmarkt verloren Prince Henri und Anatolier je 4 Prozent. Montan Papiere stärker gedrückt, Phönix verloren 13 Proz., Deutsch-Luxemburger, deren Dividende bei Verdoppelung der Abschreibungen wieder auf 10 Proz. geschätzt wird, 9 Proz., andere Sotten 4—5 Proz. Auch andere Jndustricwerte haben Kursrückgänge aufzuweisen. So fielen Kunstseide 13 Proz., Broon Bovori u. Co. 10 Proz., Lahineher 6 Proz., Gelsenkirchener Gußstahl 8 Proz., Wittener Stahlröhren 11 Proz., Zellstoff Waldhof 7 Proz., andere 4—5 Proz. Fremde Fonds ziemlich behauptet, nur Serben 1 Proz. matter. Reichs - anleihe und Konsols behauptet, süddeutsche Staatsanleihen etwas matter. Am 18. d. M. werden 14 Millionen Mark 4 Prozent, bis 1915 unkündbare Württemberger zu 100 Proz. zur Zeichnung aufgelegt. Privatdiskont 4Vs Proz.
Drittes Blatt 157. Jahrgang Samstag 15. Juni 1907
Gießener Anzeiger
General-Anzeiger für Oberhesjen
d ilatz 9-10
Wirkt
len wie mobetnen Bau W erfahren, wünsch, medcrzulassen u. bittet ’ rö etro. tiauintettfiemen ibe ihrer Abreise unter den (Siebener Anzeiger.
er werten Kundschaft, >en u. Bekannten hiev i ergebene Mitteilung, meine Wohnung nebst
nacherei nach liltmjtw W
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leidernükr.KonrabSiro a 2tz. Wiegco/t^ an faches M!! nber.Süp/anSgMschalli Mini) m der Waldesruh 1l tzieber Konrad dieses tostet Dir ein Wen, MchennWin em. ttefien alle ein. Mw
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