es werde zu hart für viele Hausbesitzer fein, die Zahlung auf einmal zu leisten. Er habe aber beantragt, eine halbe Million zu bezahlen, das sei aber von den Mitgliedern der Stadtverordneten- Versammlung, die für die 2 und 1 Million gestimmt hatten, abgelehnt worden. Der Redner gibt dann Beispiele aus der Praxis über die Mietsteigerungen anläßlich der Einführung der Kanalisation unb teilt mit, daß der Antrag der Kommission die kleinen Mieter berücksichtige.
Stadtv. Krumm führt aus, er habe mit anderen gegen die Erhebung der 1/2 Million gestimmt, weil damit eine doppelte Belastung der Mieter herbeigeführt worden sei. Die Sache möge morgen ausgehen wie sie wolle, gegen einen Protest beim Ministerium sei er unter allen Umständen, denn wer die Selbstverwaltung wolle, müsse auch Beschlüsse in den Kauf nehmen, die ihm nicht paßten. Eine gänzliche Befreiung der Mieter von den Kanalkosten wolle er nicht. An der Besprechung im Kaiserhof, bei der er nicht gewesen sei, sei nichts bedenkliches zu finden. Die kleinen Wohnungen seien hier entschieden zu teuer, wenn er auch zugebe, daß manche Läufer in Gießen nicht rentierten. Die Wertfteigerung durch die Kanalisation sei unzweifelhaft, wenn sie sich auch nicht direkt nachweisen lasse. Deshalb habe man mit Recht die Haus- besitzer mit einem bestimmten Beitrag zu den Kanalkosten heranziehen wollen. Heber die Löhe dieses Beitrags habe man im Zweifel sein können, aber mit dem Vermittelungsantrag von 1 Million hätte jedermann einverstanden sein können. Das hätte für das Laus durchschnittlich etwa 500 Mk. auSgemacht, für kleine Läufer vielleicht 150—200 Mk. Das würde jeder haben bezahlen können, zumal man in weitgehender Weise bezüglich der Zahlung entgegengekommen wäre. Der morgen zur Beratung kommende Antrag, der vom Stadtv. Dr. Gutfleisch formuliert worden sei, bedeute unzweifelhaft eine Veroesserung, aber auch er belaste die unteren Klassen mehr als die oberen. Er werde dazu den Antrag stellen, daß bei Leuten mit Einkommen bis zu 1500 Mk., bei denen die Kanalgebühr mehr als 50 Proz. der Kommunalsteuer betrage, die Kanal steuer nicht zur Erhebung gelange. (Lebh. Beifall.)
Herr Wohlmuth tritt der Behauptung entgegen, daß er sich widersprochen habe. Er sei der Ansicht, daß die Gebühr von den Hausbesitzern zu tragen fei und habe nur euren eo. Ausschlag auf die Kornmunalsteuer für besser erklärt als den jetzt vorgesehene Modus. Er hoffe, daß die Differenz, die über die L>ache bestehe, dazu beitragen werde, eine gesunde Kommunalpolitik zu treiben, nicht innerhalb des Sladtoorstandes, sondern innerhalb der Bürger schalt. In diesem Sinne glaube er, daß die Tätigkeit des Mieter- Vereins, jo wie sie gedacht sei, auch noch die Anerkennung des Stadtoorstandes finden werde.
Stadtv. Kirch begrüßt die Begründung des Mieteroereins Wenn aber von Herrn Wohlmuth gejagt worden sei, daß der neue Kommissionsbeschluß em Erfolg des Mieteroereins gewesen sei, so sei dies nicht richtig, beim die Beschlüsse seien bereits am Samstag gefaßt worden, während der Mleleroerem sich erst am Moulag gebildet habe. Er nehme für sich und feine Kollegen in Anspruch, daß sie nicht einseitig die Interessen der Hausbesitzer gewahrt hätteii. Die Vorbesprechung von Stadtverordneten sei nur erfolgt, weil die Borlage erst wenige Tage vor der Sitzung an sie gelangt und eine Aussprache nötig geroeien sei. Daß dabei bte Stadtverordneten steif gemacht worden seien m ihrer Eigenschaft als Hausbesitzer sei unrichtig. Daß die Hausbesitzer Mietilelgemngen unter Hinweis aus die Kanalijaüon vorgenommen hätten, noch bevor man etwas über die Gestaltung der Kanalgebühren gewußt halte, sei ungerecht. Die Interessen von Mietern und Vermietern seien vielfach dieselben, aber durch eine zu schroffe Erörterung derartiger Fragen bringe man sie auseinander. Daß die kleinen Wohnungen zu teuer seien, gebe er zu, und es sei eine schöne Ausgabe von Stadtv. Krumin und seinen Freunden, durch Begründung von Genossenschaften hier helfend euizugreijen, die Stadt werde dies jederzeit zu fördern bereit fein. Er habe mit anderen Stadtoerordneten gegen den hohen einmaligen Beitrag gestimmt, weil er nicht haben wolle, daß eine Anlage, die aus lange Zeit hinaus der Allgemeinheit dienen falle, von einer Generation bezahlt werden sollte. Ter morgen zur Be- ratung kommende Kommiisionsoorschlag verteile die Mafien gerecht nach beiden Setten und ziehe namentlich die leistungssähigen Schullern schärser heran, weil die Gärten bei der Berechnung der Gebühr mit m Betracht gezogen werde. (Zustimmung.)
Rechtsanwalt Dr. Spohr ist durch die Ausführungen der Stabtvo. Laubach und Kirch nicht davon Überzeugt worben, baß es richtig ist, die Kanalgebühren auf die Mieter und Nutznießer auszuschlagen. Schon aus dem praktikablen Grunde nicht, daß üun Mietsteigerungen doch nicht entgehe. Das redliche Be- imuhen, die Lasten gerecht zu verteilen, könne nicht hindern, daß man nicht vorher ermessen könne, wie derartige Beschlüsse wirken werden. Jede Generation werbe ihre neuen Lasten bekommen, deshalb solle man dafür Sorge tragen, daß jede Generation ihre Aufwendungen nach Äiöglichkeit selbst bezahle. (Beifall.)
Stadtv. Krumm meint, daß die Gründung von Baugenofien- schaften nicht viel zur Erlangung kleiner billiger Wohnungen beitragen könne, wenn nicht Leute aus anderen Kreisen sich finanziell beteiligten. Im übrigen sprach er nochmals im Sinne seiner früheren Ausführungen. Den Ausführungen Dr. Spohrs bezüglich der Belastung der zukünftigen Generation stimme er zu.
Herr Keßler teilte mit, daß viele kleine Mieter gesteigert worden seien, und wenn bann noch eine direkte Steuerbelastung Somme, müßten diese zu viel bezahlen. Wenn ex und seine Freunde Genossenschaften gründeten, würden diese als sozialdemokratische Gründungen bekämpft; diese Erfahrung habe er als Leiter einer Genossenschaft gemacht. Hebrigens habe ihm das Referat des Herrn Wohlmuth am 9JZontag bedeutend besser gefallen als das heutige. (Heiterkeit und Zustimmung.)
Generalagent Schmidt fragt an, wessen Schuld es sei, daß das Material über diese wichtige Vorlage so spät an die Stadtverordneten gelangt sei. Wenn die Vorlage eher bekannt gewesen sei, wäre die ganze Angelegenheit nicht so leidenschaftlich behandelt worden. Das müsse man in Zukunft vermeiden. Weiler frage er, wie es denn mit den Gebühren für die schon vor dem 1. April erfolgten Anschlüsse gehalten werden solle.
Stadtv. Löber weist darauf hin, daß von ihm und anderen Stadtverorüneten wiederholt in der Stadtverordneten-Versamm- lung über die Einführung der Kanalgebühren interpelliert worden sei, leider habe dies nichts geholfen.
Stadtv. Haubach führt aus, daß vielfach über hie Sache interpelliert worden sei, er selbst habe schon vor 2 Jahren gebeten, daß der Oberbürgermeister einen prinzipiellen Beschluß über die Lanalgebühren herbeiführen solle. Die nachträgliche Erhebung der Gebühr sei nach Ansicht von Juristen kaum durchführbar, das Geld sei wahrscheinlich für die Stadt verloren.
Stadtv. Krumm teilt mit, daß zum Tell die Verzögerung daher rühre, daß früher in der Kommission beschlossen worden sei, die Gärten frei zu lassen von der Gebühr. Das habe um- fmigreiche Erhebungen notwendig gemacht. Auf die Nachgebühr solle man so kurzerhand nicht verzichten, das Einziehen werde allerdmgs nicht überall leicht sein. Wenn die Gebühr von den Hausbesitzern erhoben worden sei, sei dies jedenfalls besser gegangen. Ein Tell der Vorlagen müsse stets geheim bepanbelt iverden, gerade im Interesse der Allgemeinheit, z. B. bei Grund- Mcksankäufen.
Stadtv. Kirch teilt noch mit, daß die Erhebung der Gebühren rur bereits angeschlossene Häuser vom 1. Juli v. I. erfolgen solle.
Stadtv. Dau b a ch ist ebenfalls nicht dagegen, die Gebühr «^zuerheben, glaubt aber, daß es vielfach nicht möglich sein eimm kurzen Schlußwort des Herrn Wohlmuth schließt Le« Braut i g a m die Versammlung mit der Mitteilung, «V die Zahl der Vereinsmitglieder inzwischen auf 240 bl stiegen s«. b
21ms Stadt und Land.
Gießen, den 11. April.
- Irrenanstalt bei Gießen. Infolge der günstigen Witterung schreiten die Arbeiten für die zu erbauende Jrren- anftalt rüstig vorwärts. Außer dem PjörtnerhcmS, das
von der Baubehörde bereits im vorigen Jahre zu Bureauzwecken benutzt wurde, sind inzwischen weitere 10 Gebäude un Rohbau nahezu vollendet worden, wovon die eine Hälfte für männliche und die andere für weibliche Kranke beftimml ist und zwar zwei für Unruhige, zwei für Wachbedürftiqe, zwei für Pflegebedürftige, sowie vier Landhäuser 3. Klaffe. Bei dem ebenfalls im vorigen Jahre begonnenen Verwaltungsgebäude sind die Zimmerleute zurzeit mit dem Aufschlagen des Dachwerks beschäftigt. Außer der Fertigstellung der vorgenannten Gebäude soll in diesem Jahre mit der Erbauung der Direktor-, sowie der Oberarztwohnung begonnen werden, auch ist die Errichtung des Kesselhauses mit Waschküche, der Kochküche, sowie des Leichenhauscs geplant. Im nächsten Jahre wird dann nut den letzten der vorgesehenen Gebäude begonnen werden, doch ist ein Termin, wann die Anstalt ihrer Bestimmung übergeben werden soll, noch nicht festgelegt — Gelegentlich der in diesem Monat in Gießen abzuhalteuden Jahres sitz un g des deutschen Vereins für P 1 p eh 1 a - lrie findet am 28. April eine Besichtigung der im Bau begriffenen Irrenanstalt statt. Als Vertreter der Negierung werden die Gcheirnen Lbcrmedizinaliäte Tr. Neidhait und Dr. Hauser, sowie der Geh. Oberbaurat Klmgelhöffer in Darmstadt der Besichtigung beiivohnen.
** Erweiterung des Offizierkasinos. Da sich die jetzigen Näumlichkeiten des OfflzierkannoS unseres Kaiser Wilhelin Negunents alS unzureichend erwiesen haben, wird eine Erweiterung der Lokalitäten vorgenommen werden. Zu diesem Zwecke soll das bisherige Bibllothek- zimmer zuin Vortragsraum umgewaudelt werden, während der seither von der NegiuientSmustk zu Uebungszwecken benutzte Saal als Vorraisraum benutzt werden soll. Tas Bibliothekzimmcr soll un oberen Stockwerk eingerichtet werden, während das Billardzimmer nach erfolgter Umänderung als Raum für den NechnungSführer rc. dienen soll. Außerdem soll eine, besonders bei Festlichkeiten deS Offizierkorps sehr vermißte Damentoilette errichtet werden.
Friedberg, 9. April. Zwei wichtige städtische Projekte sind ihrer baldigen Verwirklichung näher gerückt: das Volks- und Schwimmbad und der Wasserkur in auf der Warte an der Frankfurter Straße. Zum Volksbad ist jetzt die Restsumme von ca. 80 000 M. durch die Ortsbürger gezeichnet, sodaß in Kürze die Vorarbeiten beginnen können. Zur PreiSdewerbung um das Wasierturmpiojekt sind die Pläue emgclaufen, es sind 3 Preise von 500, 300 und 200 M. ausgesetzt. Die Rohrlegung durch die Stadt im Anschluß ans staatliche Wasserwerk Lauter hat begonnen. Die Stadt hat sich zur täglichen Abnahme von 1000 Kubikmeter verpflichtet. .
§ Schotten, 9. April. Vom 1. Mai ds. J§. ab sind im Kreise Schotten die Pflugschleifen kreisamtlich verboten.
□ Herborn, 9. April. Durch den gesteigerten Verkehr, vor allem durch die Eröffnung der Westerwaldbahn wurde seit Jahren an der Erweiterung des hiesigen Bahnhofes gearbeitet. Hierbei galt es große Schwierigkeiten zu überwinden, von denen wir nur die Beseitigung deS mächtigen Felsgesteins am nahen Homberg für die lieber- und Unterführungen erwähnen wollen. Nachdem nun am 15. März daZ neue Stationsgebäude in Beirieb genommen, konnte mit dem Abbruch des alten begonnen werden. Die Stätte des alten Bahnhofsgebäudes kennzeichnet für die Folge die von der Firma ,©rmert Betzdorf" geschaffene eiserne Uebersührung nach dem jenseits des Bahnhofs gelegenen Güterschuppen und dem Fußweg nach Herbornseelbach. Die neue Bahnhofsstraße ist noch im Ausbau begriffen.
GingejanSt.
(Für Form und Inhalt aiiec um er bte 1 er Rubrik stehenden Artikel übernimmt die Redaktion dem Publikum gegenüber keinerlei Verantwortung.)
Zur Kanalsteuerfrage.
In mehreren Eingesandts luanöte man sich gegen den Modus, daß fragliche Steuer von dem Mieler getragen meide. Schreiber dieses ljt aber der Menmng, daß der Mieter dabei nicht schlecht iährl, wenn nur der Ausschlag gerecht ist. Zunächst prinzipiell: jo gut man für Gas und Elektrizität an die Stadt bezahl!, ebensogui auch für den Kanal. Ein gewisser Unterschied ist ja dabei, indem erstere Dinge nur dem Benutzer zu gute kommen, letzteres aber durch seuie Art auch der Gesamtheit, indem dadurch die öffentliche Gesundheit gepflegt wird. Ferner aber: In den Fällen, wo der Vermieter sich das Wassergeld vom ÜJlieter ersetzen läßt, pflegt daS nicht ohne Aujjchlag zu geschehen. Hätte ich was zu jagen, jo wurde ich befnmmeu, daß auch jeder Mieter einen Wassermesser bekommt, was ja technisch ebenso leicht auszuführen wäre, wie die Anbringung des Gasmessers, sodaß jede Partei bezahlt, was sie wirklich verbraucht, gerade wie bet Gas und Elektrizität. Damit würde mancherlei Aergernis beseitigt.
Wenn ferner gesagt worden ist, mau könne sich ja wegen des Bezahlens der Kaualsleuer mit seinem Hausbesitzer einigen, jo erlaube ich mit, dahinter ein grcßes Fragezeichen zu setzen. Der Vermielcr wird jagen, ich verlange jo und |o viel und wenn dem 9)lietcv die Wohnung sonst recht ist, wird er auf das Verlangen eingeheu, roemi er auch vielleicht Grund hat zu glauben, daß er eigentlich weniger zahlen müßte.
Hoffentlich bleiben die Stadtverordneten prinzipiell bei ihrem Beschluß; die Ausführung wird ja wohl eine gerechte sein.
Weshalb aber wat es nötig, nachdem doch hier ein Bürger- verein besteht, der sich mit der Sache doch schon beschäftigt hatte, nicht diesen wieder tn Bewegung zu setzeu, sondern die Zahl der Veteiue um zwei neue zu bereichern? Gerade für solche Fragen ist doch der Butgetoetein dal
Einer, der schon seit 22 Jahren in Gießen zur Miete wohnt.
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Antwort ans das Eingesandt des BcrkchrsvereinS.
Jeder, der seit langer Zett in Gießen wohnt, wird wohl feine Freude über die Einführung des Kanals und damit über die evenl. Beseitigung des Schmutzes, welcher, wie von feinem Menschen, der Gießen kennt, geleugnet werden kann, hier jahraus jahrein zu finden ist und scfwn vor Beginn des Kanalbaues zu finden war, gehabt haben.
Daß Gießen nach Vollendung des Kanals zu den sauberen Städten, wie Darmstadt usw., gehören wird, wollen wir hoffen, Der Verkehrsvereiu hat ja, wenn ich recht unterrichtet bin, schon so ost über den Schmutz und Sumpf in Gießen Klage geführt. Weshalb ereifert er sich da, wenn seine Klagen von anderer Sette wiederholl werden? Darüber, daß ein Kanalbau ohne Schmutz nicht herzustellen ist, bedarf es keiner Aufklärung. Schmutz und Schlamm könnten aber — darüber sind sich wohl alle einig — rm Interesse der Stadt Gießen rascher und besser beseitigt werden. Dafür einzutreten wäre P f licht des Gießener Lerkehrsvereins. Nun, vielleicht hat mein Eingesandt etwas öa&u geholfen.
Was das Bauen in Darmstadt, Mainz, Offenbach, Worms anlangt, so muß ich wiederholt sagen und zwar auf Grund genauer Informationen uui> mündlicher Mitteilungen
von Bauleuten, daß daZselbe in diesen Städten teurer ist als in Gießen, ganz abgesehen von den Bauplätzen.
Das ist eine Tatsache und keine „bedauerliche Hebertrek- bung". Die „Erfahrungen" — m. E. paßt der Ausdruck gar nicht — des Verkehrsvereins in dieser Hinsicht sind doch nicht eingehend genug. Ich könnte dem Vorstand des Verkehrsvereins sogar genau sagen, was der Kubikmeter Mauerwerk in Gießen und was derselbe in den anderen genannten Städten kostet. Der Verkehrsverein kann versichert sein, daß ich die Berhälttiisse von so manchen Städten des In- und Auslandes kenne.
Daß viele Lebens...ttic., na .entlieh auch Gemüse, Eier und bergt, — ich habe nicht gesagt: alle Lebensmittel, was der verehrte Vorstand des Gießener Verkehrsvereius gelesen zu haben scheint — in Darmstadt, Mainz re. niedriger sind als in Gießen, wird doch wohl ernstlich vom Gießener Verkehrsvereiu nicht bestritten werden wollen.
Wenn dem Verkehrsvereiu au dem Aufblühen von Gießen so sehr gelegen ist, so muß er unbedingt mit allen Kräften dafür eintreten, daß der für die Mieter so ungünstige Beschluß der Stadtverordneten nicht ausgeführt wird. Er muß dafür sorgen, daß die Mieter in Gießen so behandelt werden, daß Beschwerden, wie die hier in Rede stehenden, überhaupt nicht aufiDmmen können. Dann macht er sich auch in dieser Hinsicht um Gießen's Aufblühen verdient, dann wird Jedermann, und ich nicht in letzter Linie, bestrebt sein, für Gießen, wo es nur sein möge, einzutreten, dann wird es auch reiche Leute geben, die in Gießen ihren Wohnsitz nehmen und sich niajt von Gießen abwenden. Wollte doch sogar ein Gießener reicher Herr, der vielleicht Mitglied des Verkehrsvereius ist, soweit mir bekannt geworden, vor noch nicht langer Zett Gießen Den Rücken lehren und nach Wiesbaden ziehen. Warum?
Noch eins muß ich dem Verkehrsverein sagen, Miet-Woh- nungen, die so komfortabel eingerichtet sind, wie in Darmstadt, Mainz rc. sind in Gießen z. Z. noch nicht zu finden. An Komfort fehlt es hier fogar selbst in den allerbeste« Miethäusern.
Damit ist für mich die 51/4 prozentige Kanalsteuer-Geschichte endgültig erledigt. Mögen meine Worte dazu beigetragen haben, daß der Beschluß der Stadtverordneten nicht ausgesührt und daß das gute Einvernehmen zwischen Hausbesitzer und Mieter wieder hergestellt wird. Möge die Hoffnung des Verkehrsvereius in Erfüllung gehen. B.
Gießener Strafkammer.
)( Gießen, 9. April. Entziehung von der Militärpflicht.
Die mit her Kontrolle der Wehrpflichtigen betrauten Behörden der Provinz Oberhessen haben angezeigt, daß 11 Wehrpflichtige sich zu den angeorbneten Revisionen nicht gestellt haben. Die Ermittelungen ergaben, daß sie sich in der Absicht ins Ausland begeben haben, um sich dem Eintritt in den Dienst des Heeres bezw. der Flotte zu entziehen. Nachdem die öffentliche Ladung in den Zettungen und durch Anschlag an die Gerichtstafel cryoigt war, verurteilte sie die Strafkammer zu je 300 Mk. Geiditr afe und verfügte die Beschlagnahme ihres im Jnlande befindlichen Vermögens, soweit es zur Deckung der Strafen und Kosten ersorderlich ist.
Eine schlagfertige Haustochter.
Der Metzgermeifter K. U. .hat zu Bad-Nauheim von ber Witwe I. einen Laden gemietet Die Tochter der Besitzerin, die sich inzwischen an einen Schutzmann verheiratet bat, sah nicht gern, baß die Metzgerburschen mit blutigen Sachen den Hausflur passierten, weshalb sie diese zur Rebe stellte. Der Meister, der ben Streit schlichten wollte, erhielt von Frl. I. ohne wetteres einen herben Schlag mit einer Flasch» auf ben Kopf, was er mit einer kräftigen Ohrfeige erwiderte. FÄ. I. und ihr Bruder, dcr sich ebenfalls an der Schlägerei beteiligte, wurden vom Schöffengericht wegen Körperverletzung zu 50 Mk. bezw. 40 Mk. Geldstrafe und zu einer an den Verletzten zu zahlenden Geldbuße von je 10 Mk. verurteilt, während ü. mit einer Geldstrafe von 3 Mk. belegt wurde. Dieser erhob Berufung mit dem Antrag auf Freisprechung, da er in Notwehr gehandelt habe. Da das Verhallen der Gegnerin des Angeklagten derart kriegerisch war, baß er annehmen mußte, es werbe auf ben ersten Angriff noch ein weiterer folgen, war er nach Ansicht des Gerichts berechtigt, sie durch Verabfolgen einer Ohrfeige von sich zu halten. Es wurde deshalb seiner Berufung ftattgegeben, was Frei- sprechung zur Folge hatte.
Körperverletzung und Bedrohung.
Ein Frankfurter Händler jud)te seinen in Stammheint wohnenden Kollegen CH. S. aus Oswiecim in Oesterreich auf, um ihm Vorhalt über sein Verhalten beziehungsweise seiner Frau Mitteilung über sein Verhalten zu macheii. Ta dem S. her Besuch nicht angenehm war, wies er ihn aus dem Haus ; er entriß ihm feinen Stock, den er ihm auf dem Rücken entzwei schlug, und griff mit den Worten: „Ich schieße den Hund nieder" nach der Lasche, wo er seinen Revolver zu tragen pflegt. Das Schöffengericht Altenstadt verurteilte ihn, wegen Körperverletzung und Bedrohung zu je 6 Mk. Geldstrafe. Er erhob Berufung mit der Behauptung, er habe nur von seinem Hausrecht Gebrauch gemacht, eine strafbare Handlung falle ihm nicht zur Last. Die Beweisaufnahme bestätigte die Feststellungen der ersten Instanz, worauf die Strafkammer auf Grund der Berufung der Staatsanwaltschaft, die Strafe wegen Körperverletzung auf 25 uiid die wegen Bedrohung auf 15 M. erhöhte.
Eine Brautgeschichtc.
Kurz entschlossen in der Wahl feiner Braut war ein hiesiger städtischer Arbeiter, der mit der Vertilgung der Schnaken fit dem Hause eines Postbeamten beauftragt war. Als ihm das Dienstmädchen die Räume, in denen er seine Arbeiten zu verrichten hatte, aufschloß, verliebte er sich so plötzlich in das Mädchen, baß er ihm sofort einen Heiratsantrag machte. Sehen, Verlieben und Verloben war das Werk eines Augenblicks. Noch am nämlichen Tag verließ die Braut heimlich den Dienst, wo sie sich unter falschem Namen eiugemietet hatte und zog zu dem Bräutigam, dem sie den Haushalt zur größten Zufriedenheit führte. Ihrem Bräutigam, der auf Verehelichung drang, wollte sie wegen ihrer vielen Vorstrafen ihren wahren Namen nicht offenbaren, und auf ihren falschen Namen war es ihr unmöglich, ihre Heiratspapiere zu erlangen. Sie wußte den Bräutigam durch allerlei falsche Angaben hiiizuhallen; Briefe, die er an ihre angeblichen Angehörigen richtete, hielt sie heimlich zurück, während sie andere fälschlich^ verfertigte und diese ihm zuschickte. Er überlieft ihr, in der Hoffnung auf demnächftige Verheiratung, eine Reihe von Kleidungsstücken und Schmuckgegenständen seiner ersten Frau, auch übergab er ihr einen Geldbetrag zum Einzahlen auf der Post, von dem es sich spater herausstellte, haft sie ihn unterschlug. Da die Heiratspapiere nicht zur Stelle zu bringen waren, machte der Brün- tigam den Vorschlag, in ihre angebliche Heimat nach Höchst im Odenwald zu fahren, bem sie schließlich auch zusttmmte. Auf dem Bahnhof in Darmstadt angenommen, entfernte sie sich unter dem Vorwande, sie wolle für die Hausleute eine Ansichtspostkarte holen, während der Bräutigani die Fahrkarteii zur Wetterfahrt löste. Erst als er von seinem bei ihm befindlichen Kinde erfuhr, baft bic neue Mama so schnell wie sie nur laufen konnte, den Bahnhof verlassen hat, sah er ein, daß er einer Schwindlerin in bic Hände gefallen ist. Nach einer Aeußeruns des Vertreters der Staastaicwaltschaft hat sie sich noch am nämlichen Tage nach Eberstadt begeben, wo sie bei einem Landwirt eine ähnliche Schwindelei verübte. Die Ermittelungen ergäben, daß es sich um die vielfach und zuletzt von her hiesigen Strafkammer mit vier Jahren Gefängnis bestrafte 31jährige Dienstmagd M. Sch. aus Balsbach i. O. handelt, die auch kurz darauf zu Höchst i. O. verhaftet wurde. Sie will die redliche Absicht sich zu verheiraten gehabt haben, nur durch den Umstand, daft sie ihre Papiere nicht habe erlangen können, will sie zur Tat getrieben worden fein. Das Gericht gelangte l'cdoch, in Anbetracht ihres Vorlebens, zu der Ueberzeugung, daß es sich um eine durch und durch unehrliche und unwahr- haftige Person handett, die eigentlich Zuchthaus verwirtt hätte. Lei einzige strafmildernde Hmstand war die übergroße Leicht-


