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Nr. SO
Drit'.s
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonntags.
Die „Siebener ZamilienblSttcr" werden dem «Anzeiger* viermal wöchenllil) beigelegt, das „Kreisblatt für den Kreis Stehen" zweimal wöchenlltch. Der „hesstfche Laidwirt" erscheint monatlich einmal.
Blatt
1S7. Jahrgang
Tamstag O. ^lpril 1007
Gießener Anzeiger
General-Anzeiger für Oberhessen
RataNonSdruck und Verlag der Brühl'iche»r UnwersitälS • Buch- und SteinhrudeteL St. Lange, Gietzen.
Redaktion, ExvedlNon und Druckerei: Scbul- ftiaße 7. ErpedUton und Verlag dl. Redaktton 112. Tet.-Adr>AnjetgerGtetzen-
der
von
Stellen an diele eilwerstaiiden.
HreraiN schließt der Vorsitzende die
Sitzung mit dem
des Etats
Programme frei.
bestimmter bloß den solle man
oiissftuuimuid)e
Wunsche, das; die Henle geiahten Bejchlüsje zunr Vorteil der Stadt und ihrer Emivohner gereichen möchten.
Ltnmaligen Beiträgen Schulden abtragen. _
Beig. Georgi bemerkt, mit der Reservierung mummen für einen besonderen Zweck mache man Erat undurchsichtiger und unübersichtlicher und das vermeiden.
dritte mir 19 gegen 10 Stimmen.
Es beginnt fodann eine Debatte über die Frage, ob die dauernden Beiträge
von den Hausbesitzern oder von den Nutznießern
Polologlow-Cigaretten sind in Geschmack und Qualität unerreicht! Das Stück 3 bis 10 Pfennige.
। in Überall käuflich!
Fabrik „Epirus“ Dresden.
verordneten Brück, Eichenauer, Euler, Faber, Gabriel, Haudach, Helfrich, £ieün, S?ubn, Fann, Jughardt, Keller, Kirch, Leib, Loder, Loos, Petri, Schaüstaedt, Wallenfels, Beig. Georgi.
Für den Vorschlag, eine halbe Million von den Hausbe- siyern tragen tu lassen, stimmen die Stadtvv. Brück, Emmelius, Faber, Tr. Haberkorn, Haubach, Helfrich, Keller, Loder, Loos und Petri: dagegen die Stad.vv. Tr. Ebel, Eichenauer, Euler, Gabriel, Tr. Gutfleisch, .Helm, Huhn, Fann, Jughardt, Kirch, Krumm, Leib, £rbig, Schaüstaedt, Wallenfels und Wimmenauer, Oberbürgermeister Mecum soivie die Beigg. Georgi und Curschmann.
Alle drei Vorschläge sind somit abgelehnt, der erste mit 21 gegen 8, hier zweite mir 20 gegen 9 uno der
Wohnungen, Geschä'tsiokale u'w. getragen tverdeii lolicn.
Stadtv. H a u d a ch ist iür die Erhebung der Gebühren den Thetem, da die Schwierigkeiten fite die Hausbesitzer, sie msi die Mieter abzuwälzen, zu groß seien. Außerdem weide bet der Erhebung voti den J-’iieteui die Stadt den Vorteil von späteren Mtelsileigerlmgen
ihrer Genta. ..«gen gelegenen Gitnidltticic
Arbeiterbewegung.
Köln, 5. April. In einer gestern abend abgehaltenen Versammlung des deutschen Arbeitgeberverbandes für das Baugewerbe wurden gleichfalls, wie Tags zuvor, aui dem Verbandstage der Maurer Deutschlands, iür das kontmende Jahr f cb iv ere Kämpfe im Baugewerbe rn Aussicht gestellt. Es wurde mttgetetlt, der Verband jet neuerditigs in eure größere Agitation eingetreten und habe eine- Jnterehengemeuijchait begründet, die sich aus dein rheinischen Provinzialverband, dem bergischen Verband und denr rhemisch-weslsätlschen Verband zusatninensetzt.
Berlin, 5. April. In der G ä r tn e r e i b ra n ch e geht die Lohnbewegung zu End e. Eine größere Anzahl Firmeii Hai sich nut den Gehülsen geeinigt, und es ist Aussicht vorhanden, daß m einigen Tagen der Streik aus der ganzen Linie beendet sein wird.
Hamburg, 5. April. Tie Landschaftsgärtncr sind heute in einen Streik getreten, weil ihnen der verlangte Stundenlohn von oO Pfg. nicht bewilligt wurde.
Bestimmung einen Zujatzsiempcl >um staatlichen Immobilien» stempel erheben können. Ter Zuscblaa darf dte Halile des itaatl. Ltemvelfgyes nidu übersteigen. ? ernt Gießen einen solchen Stempel in halber Höbe des Staalssiemvels erhebt, ist Daraus ein Reinertrag von ÜO i.OO bis 6v UDO Aik. jährlich zu hofsen. Auf Antrag der Bürgermclsterct rvurde daher folgendes Ortsstatut beschloß err: .
Vonr 1. April 1907 an wird von der Stadl Gießen in 'Jin- sehung der in ihrer Geniarlung gelegenen Grundstlicte ern Zuschlag zu dem nach den Nr. 46, 63 des Stempeltarns sich bemessenden Immoblliar stempel für den nicht nnntilteldar auf Erbfall (§§ 1922 Ins 1941 B.-G.-B.) beruhenden Wechsel des Etgentrims an einem Grniidsti.ck erhoben. Ter Zuschlag beträgt Die Hälne des itaatl. Stempeljatzes.
Tre Zusammensetzung der Stadtvcrordnctcn-Bcrfammluug.
Tre Stadtveror'r neten-Versanimliing besteht zurzeit aus 3» Mitgliedern ; bei nieljv als 30 00» Elnwobnerir soll sie aus 3» 'Mu- gliedern belieben; eine abweichende Festsetzung dieser Zahl ist orts- statutarischer Regelung Vorbehalten. <
Tie Einwohnerzahl von 30»00 ist in unserer Stadl bereits überschritten: ivenii nicht durch LrtSslatut eine andere Bestimmung getrosien wird, müssen demnach späteuens bei der Ergänzimgswahl nn Jahre 1913, nachdem auch die Volkszählung uon 1910 mehr gIs 30 ui u Einwohner ergeben hat, 6 weitere -Liadiverordnete gewählt werden. Mit der glcrchzeuigen Ersatzwahl tvaren danir ailf einmal 16 Sladtvcrordnete zu n'ählen, und einer etwaigen Zu'allsmehrhcit ein bedeutender Einfluß am die Stadtverwaltung emgeraunu. Fertrer muß dann gleich bei der Wahl bestimmt werden, wer als Ersatz für ansscheidende 'Mitglieder. und wer als neues Mitglied gewählt ist, ivetl von den neuen 'Mitgliedern 2 aus 3, 2 am 6 und 2 am 9 Jahre int Amt bleiben und ihre 'llmtd- i nner nicht durch Die Sltmmenzahl, sondern durch das Los befnmmt, wird. AchnUche Erwägrmgen haben schoir im Jahre 1889 beim lleberschre.ten der Einwohnerzahl von t-0 000 zum Erlas; eines OrtvstatntS Veranlassung gegeben m Dem Sinne, Daß bei Den nächsten regelmäßigen Ergänzungswahlen jedesmal 2 neue Mitglieder zu wählen waren. Zurzeit ist Der Erlaß eines solchen Statuts noch tiichl drmgenD, aber wenn es schon jetzt in Wwlsarn- teil tritt, ist Vie Vermehrung Der StaDtverordneienzahl im Jahre 1914, mit Dem m der Städteordnung gewollteir Termin beendet. Es wird daher beantragt, durch em Ortsslatut die Zahl der Stadtverordneten bei den nacbsteii drei Ergänzungswahlen jchriltweise und ohne die Notwendigkeit späterer Auslosung nach Artikel 12, Absatz 2, der Llädleordnung jedesmal um 2 zu erhöhen.
Auch dieses Ortsstatut fand einstimmige Devauellosc Geneh- migiing. Beide Statute bcöüvien noch mnu|iericUcc Genehniigung.
Vcrjchrcocues.
Tie Landesutiiverillät ersucht für einen Tag ihrer Treihundertjahrieier um Ueberlassung des Philosophen- wa 1 Des, ivomit man einverstanden ist.
Kürzlich wurden ztvet L e h r e r st e 11 e n zur Bewerbtitig atis- geschrteben, von denen je eure nut einem fall), und einem evang. Lchulverwalter besetzt tverden soll. Für jede Stelle ist nur eine Bewerbung eingegangen und zwar von den hteligen Schulverwaltern W örz und O st. Tie Berianrmlung ist nut der Uebertragung der
Tcr Vorsitzen De meint, die Ilebersichtlichkert
'rauche Darunter nicht zu leiden, man müsse nur die Beträge
haben. Ferner sei er für Stacherbebung und für die Haftbar- machung der Hausbesitzer für den Eingang Der Gebühren.
Ter V o r s i tz e n D e meint, die Ha'tbarnrachung Der Hausbesitzer für das Eingehen der Gebühren sei nicht gut durchzri- iühren und laufe Daran, hinaus, Die Gebühren Dem Hausbesitzer arlizutegen. Tas solle mein Doch lieber aus Direktem Weg um.
Stadtv. Krumm bemerkt, nachdem man Die Erhebung einmaliger Gebühren von Den Besitzern abgelebnt habe, solle man wenigstens nicht den unbequemen Modus emmbren, Die Gebühren von Den Mietern zu erbeben. In diesem Sinn hatten mit zehn gegen vier Stimmeii and) die vereinigten Kommijsionen beschlossen.
Stadtv. Tr. E b e I: Tie Erhebung Der Gebühren nach Der Höhe Des Mieuvertes sei schwierig mid wechsle bei jeDer Aender- ung DeS Mietzinses, auch bei denen, Die aus ganz anderen Ursachen erfolgt seien; er sei deshalb gegen diese Art.
Stadtv- Wallenfels möchte gerade im Interesse Der Mieter davor warnen, die Gebühren ans die Hausbesitzer abzuwälzen.
Ltadtv. Löber hält es für unangebracht. Die Hausbcl.tzer für den Eingang der Gebühretr haftbar zu machen Tanrit werde Die Sache aus Dem Läppchen ins Tüchelchen gewickelt.
Stadtv. Tr. Gutfletsch hält es und) dem bürgerlichen Gesetzbuch für nicht gut durchführbar, die Hausbesitzer für den Eingang haltbar zu machen. Tie Feststellung der zur Erhebung gelangenden Beiträge sei jedenfalls etmacher, wenn man Die Beiträge von den Hausbesitzern erhebe. Tie Feststellung Der wirklich bezahlten Mieten sei in vielen Fällen schwierig und and) die Frage, wie die leerstehenden Wohnungen zu behandeln seien, sei nicht leicht zu entscheiden.
Stadtv. Petri hält Die Abschätzung des MietwerleS der Wohnungen für leicht durchmhrbar und weift Darauf bm, Dost sie ja jetzt schon bei Den Steuereinschätzungen erwlgen müsse.
Stadtv. H a u b a d) führt an Hand des Wiesbadener Statuts aus, daß dte Erhebung von den Mietern alpte große Schwierigkeiten durchführbar sei. Bei leerstehenden Wohnungen mülle der Hausbesitzer so lange die Gebühr bezahlen.
Stadtv. Georgi sprid)t sich für Die Erhebung der Gebühren von Den Hausbesitzern aus. Es sei schwierig, Die Gebühren von den 'Diieteni direkt zu erheben und der Hausbesitzer sei viel leidjter m der Lage, die ihm amerleglen Gebühren von Den Mietern zu erheben. Bei einem Brandkasienwert der hier vorhandenen Gebäude von 9u0 'Millionen 'Mark sei der 'Mietertrag etwa 3*/, Mill. Bei einer öprozcnngen Gebühr luerDe eure Summe von rund 175 000 Mk. einkommen, und es sei auch für den kleinen Hausbesitzer nicht schwer, den auf ihn entfallenden Anteil zu tragen. Bei der Auslage der Gebühr auf die Hausbesitzer werde, was wohl zu beachten sei, gerade Der kleine Mieter gut ivegkommen.
Tie Stadtv. Tr. Ebel, Tr. Gutfletsch und K r u m m sprechen sich ebenfalls für die Erhebung von Den Hausbesitzern aus, während StaDlv. Ja nn meint, Daß man nut erneut Derartigen Beschluß Das wteDer einführe, tuns man mit Dem vorhergehenden Beichluß habe beseitigen tvollcn. Tas einfachste und rationellste sei, die Gebühr bnrd) besondere Ansorderungszettel direkt von den Mietern zu erheben.
Stadtv. K i r d) weist daraus hin, daß es für die Hausbesitzer im allgemeinen viel schwieriger^ sein werde, Die Gebühr aus Die Mieter abzuwälzen, als für Die Stadl.
Auch Stadtv. Löb er ist Dafür, Daß Die Kanalsteuer vom Alieler erhoben luerDe. Wenn man Die Ausführungen über Die Wertsteigernng höre, könne man leicht zu Der Anichauung kommen, daß Die Hausbesitzer Blutwuger seien; Dem fei aber nicht so, man wolle nur eine gerechte Verteilung Der Lasten.
Auch Die StaDlv. Wallenfels und Helm sprechen sich für Die Erhebung von den 'Wohnungsinhabern ans, tväyrend
Stadtv. K r u m m nochmals Dafür eintritt, Den Vorschlag Der vereinigten Kommissionen anzunehmen unD Die Gebühren von Den
.f. ... •• tf ? J. . in der Entwicklung oder beim Lernen zurückbleibende Kinder, sowie blutarme, sich mattfühlende und nervöse überarbeitete, leicht erregbare, frühzeitig erschöpfte Erwachsene gebrauchen als Kräftigungsmittel mit großem Erfolg Dr. Hommels Haematogeu.
T)er '«Lpprtit eriuuuji, bic ßtipißvu uau .uoperlichen Strafte werden rasch gehoben, das Gesauit-Aervcnsystem gestärkt. _ -V'
Alan verlange jedoch ausdrücklich das echte ,,Dr. Homuiel Haemalogcn und lasse sich teme der vielen Nachahmungen auireden
besonders anlegen.
Stadtv. Löber idjließt sich den letzten Ausführungen des Beig. Georgi nicht an.
Stadtv. Ki r'ch spricht sich nochmals gegen die Erhebung jeher einmaligen Gebühr aus und meint, man solle tabuia raia -aachcn. Ties liege and) im Interesse der Mieter.
Sradw. Schassstaedt äußert fick) ähnlich.
Bei der A b st i m m ung. Die auf Antrag des Stadtv. Euler Namentlich ist, ergibt sich bei Der Frage, oo die Hausocutzer ;u einem einmaligen Beitrag heranzuziehen seien, folgendes Verhältnis.
Für den weitgehendsten Antrag, eine einmalige Gebühr von tunb zwei Millionen zu erheben, stimmen die Stadt- verordneten Tr. Ebel, Tr. Gutfleisch, Dr. Haberkorn, Ärumm, Orbig, Tr. Wimmenauer, Oberbürgemeister Mecum und Beigeordneter Curschmann: dagegen die Stadtov. Brück, Eichenauer, Emmelius, Euler, Faber, Gabriel, Haubach, Helfrich, Helm, Huhn, Sann, Jughardt, Keller, Kirch, Leib, Löber, Loos, Petri, Schass- pacht, Wallenfels, Beig. Georgi.
Für den Borsck)lag, e i ne M il lio n von den Hausbesitzern 5,u erheben, stimmen Die Sladtvv. Tr. Ebel, Emmelius, Dr. Gut- s;eiidj, Tr. Haberkorn, Krumm, Orbig, Wimmenauer, Oberbürger- t-icister Mecum und Beig. Curschmann; dagegen die Stadt-
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sj i'echnikum Bingen technlk, Chauffeurkurse.
Hausbesitzenr zu erheben.
Aus Antrag Georgis wird beschlossen, zunächst über die Frage abzustimmen, ob Hausbesitzer oder Wohnungsbenutzer die Gebühren tragen sollen.
Ter Vorsitzende führt dazu noch aus, daß man bei dem Ausschlag aui die Mieter wegen der zu erwartenden Ausfälle ö1,., Proz. des Mietwertes erheben niüsse. Tie bei diesem Satz einkommende Summe tverde 188 000 SIL betragen.
Für den Vorschlag, Die Gebühr von den Hausbesitzern zu erheben, stimmen bet der namentlichen Abstimmung Obetbürger- meifter 'Mecum, die Beigeordneten Curschmann und Georgi, sowie die Stadtverordneten Tr. Ebel, Emmelius, Tr. Gtufleisch, Krumm, Orbig und Dr. Wimmenauer; dagegen die Stadtv. Bruck, Euler, Eichenauer, Faber, Gabriel, Tr. Haberkorn, Haubach, pclirid), Helm, Huhn, Iann, Jughardt, Keller, Kirch, Leib, Löber, Loos, Petri, Schaffstaedt und Wallenfels. •
Mit 20 gegen 9 Stimmen ist also deschlolien, die Gebühren von den Nutznießern der Wohnungen usw. zu cr- heben.
Tie näheren Bedingungen Der Erhebung sollen von einer de- ionDeren Kommission ansgearbeitet werden, hte schon am Samstag znsammentreten soll, Damit schon in der nächsten Woche die endgültige Beschluß'assung darüber im Plenum erfolgen kann In diese Kommission werden gewählt der^Oberbürgermeister, die Berg. Curschmann und Georgi, sowie die Stadtv. Dr. Gutstelsd), Hau- bach, Kirch, Krumm und Tr. Sck)äser.
Lrtsstatut betr. Erhebung eines Umsatzstempcls.
In Dem inzwischen von beiden Kammern getiehmigien Gesetzentwurf, hie Aenderung Des Gesetzes über Den Urkundenstempel betr., ist m Artikel 3 vorgesehen, daß den Gemeinden für die in
Sitzung der Stadtverordneten.
Gießen, 4. 'April.
Zur Äanalsteuer.
lSchluß.l
Stadtv. Kirch bemerkt gegenüber dem Stadtv. Krumm, haß bei der Beschlußfassung über die Einführung der Kanalisation allerdings eine gern ne Kanalfreudigkeit geherrscht habe, aber nur aus Grunh dessen, was Oberbürgermeister Gnauth über Die Kostendeckung gesagt labe Er bezweifle, daß sich die durch die Kanalisation hervorgerusene Wertsteigernng alsbald in her Praxis äußern werde. Auch fei zu beachten, daß «ich durch die Kanalisation der Wasierkonsum, den saft durchweg der Hausbesitzer trage, bedeutend steigern werde. Gegen Die Erhebung besonderer dauernder Kanalgebühren könne niemand etwas haben, zumal man in a nberen Städten noch ganz andere Sonherabgaben habe.
Stadtv. Jughardt erklärt sich ebenfalls als Gegner der iinmaHgen Gebührenerhebung unb führt Beispiele aus der Praxis Dafür an, daß sich keineswegs immer mit der Einführung der Kanalisation eine entsprechende Mieterhöhung durchführen lasse.
Stadtv. Löber bemerkt gegenüber Dem Stadtv. Krumm Iber u. a. gesagt hatte, in der Kommission habe man erwogen, ob nicht für die gestundeten Kanalbeiträge ein Zinsfuß von nur 4 oder 3’/> Proz. gerechnet werden solle), die Stadt könne nicht zugunsten einzelner für das gestundete Kapital diesen einen niedrigeren Zinsfuß einräumen, als sie selbst bezahlen müsse, nenn dies bedeute eine Bevorzugung einzelner auf Kosten der^All- gemeinheil. Schließlich wolle er die Bauunternehmer in schütz nehmen gegen den Vorwurf, sic betrieben ungesunde Spekulation. Ausnahmen gebe es ja überall, aber im allgemeinen seien ihnen doch viele Fortschritte zu verdanken.
Stadtv. Tr. Ebel spricht sich im Sinne der Stadtvv. Krumm nud Tr. Gutfleisch an. Es seien wohl alle der Ansicht, daß Hausbesitzer und Mieter zu den Kosten der Kanaliiation bei- , ragen sollten und die Erhebur.g einer einmaligen Gebühr sei ein sehr bequemer und gangbarer Weg, die Kosten aufzubringen. Kein : ernstnstiger Mieter werde sich weigern, bei Einführung her •-analiiation eine etwas höhere Miele zu zahlen. Vielfach lei im Lande die Ansicht verbreitet. Daß in der inneren Stadt Gießen .üble Gerüche" herrschten. Diese würden durch die Kanalisation bejeitigt und dadurch werde der Zuzug erhöbt unb der Miet- ruert gesteigert. Die Lage der Hausbesitzer sei allerdings viel- ■ ad) nicht beneidenswert, dies liege aber nur in Der starten ödens vekulation. Auch fei zu beachten, daß eine allgemeine Erhöhung der Wohnungsmieten keinem Hausbesitzer einen besonderen Nachteil bringen werde.
Stadtv. Hanbach bemerkt, die mit Einführung der Was) er- klojetts hervorgerusenc Wertsteigernng werde nicht durch die Kanalisation, sondern durch Die Wasserspülung hervorgerufen unD Die)e sei auch unabhängig von der Kanalisation emzurichten und ui vielen Häusern seither schon vorhmrden gewesen. Ter bean- r ragte einmalige Beitrag von einer halben Million werde immer-5 hin iür hie Stadt großen Wert haben.
Stadtv. Krumm meint, man streite sich eigentlich nur. über ben Erhebungsmodus und hält es für das richtige, daß die Kosten von Mietern und Vermietern getragen würden. Er mache den Vermittlungsvorschlag, daß 1 Million einmalige Gebühren von den Hausbesitzern erhoben werden sollten.
Stadtv. Petri spricht nochmals im Sinn seiner trüberen '.dussührungeu. Die Verteilung der Lasten aus die Allgemeinheit werde auf direktem Wege einfacher und richtiger sein als us dem Umweg über Die Hausbesitzer, zumal hierdurch viel Verdruß vermieden werde.
Aus) Stadtv. Löber ipricht sich nodimals gegen die Er- ebung von 2 bezw. 1 Millionen einmaliger Gebühren aus.
Ciabti’. Emmelius ist her Ansicht, daß ein größerer Teil Der Gebühren von ben Hausbesitzern getragen werden sollten. Weiter fragt er an, ob die Stadt beider Ablehnung der einmaligen Beiträge hinsichtlich her dem Fiskus usw. gehörenden Gebäude nicht geschädigt werde. _
Ter Vorsitzende bemerkt, daß eine solche Schädigung nicht eintreten werde, sowie weiter, daß man in der Kommission der Ansicht gewesen fei, die einmaligen Beiträge zunächst zu reser- nicrcit unb später für die Neupflasterung her Straßen zu verwenden. _
Stadtv. Gabriel erklärt gegenüber dem stadtv. Krumm, er habe sich auf die von ihm vorgetragene Skala durchaus nicht sestgelegt, londern damit einen epent. in Betracht kom-- mcnhc’.t Weg iür die Beitragsleistung zeigen wollen.
Beig. Georgi hält die Reservierung des epent. zur Erhebung gelangenden einmaligen Beitrags für unrichtig, geradeso wie er die Einrichtung des staatlichen Ausgleichfonds nicht für richtig halte. Der doppelte Zahlungsmodus durch die Hausbesitzer liege, auch nicht im Jnterene der Mieter.
Stadtv. H a u b a ch meint, man solle mit den 500 000 Mk.
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