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04/04/1906 Zweites Blatt
 
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Nr. SO Zweites Blatt ISO.Jahrgang

Mittwoch 4. April 1906

Erscheint ÄgltO mit Ausnahme des Sonntags.

Die ^Gießener FamMenblätlrr- werden dem ^Anzeige, otermol wöchentlich bcigelegt Der Echrlstjch« UiO»ur erfcheuu monattuh einmal.

Gietzener Anzeiger

RotttttonSbrutf and Verlag bet Brühl'ich« UnwersuLlSdruckeret. R. Lange. ©uN».

Redaktion, Expedition u. Druckerei: Dchultlr A, Tel. Nr. bl. Lelegr^Adr.L tUi^ciga Äußcs.

General-Anzeiger, Amtr- und Anzeigeblatt für den Kreis Eichen.

KOmmUmachiing.

Sek.: Wahlen zur Handwerkskammer im Jahre 1906.

Nach Prüfung der bei uns eingereichten Bestandslisten haben wir folgende Vereinigungen als wahlberechtigt an­

erkannt:

1. Fleischer-Innung 31t Gießen . mit 28 Mitgliedern

2. Ortsgewerbeverein zu Grünberg , 64 ,

3. , , Lollar 52 ,

4. , , Hungen , 44 ,

0. , , Lich . . , 60 B

6. Gewerbeverein Rabenau zu

Londorf . ....... 50 r

Die festgestellten Bestandslisten liegen in der Zeit von

Donnerstag, den 5. April, bis Mittwoch, den 18. April d. I.

einschließlich aus Zimmer Nr. 6 unseres Amtsgebäudes zur Einsichtnahme offen. Beschwerden gegen die Feststellungen sind bei Meidung des Ausschlusses innerhalb der gleichen Frist

bei uns anzubringen.

Gießen, den 3. April 1906.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

I V Dr Wagne r.

KrkMnlmaüfllNg.

Betreffend: Feldbereinigung in der Geniarkung Gießen, rechts der Lahn.

Die Versteigerung der noch vorhandenen Maffegrundstück- in dem zum Feldbereinigungsverfahren Gießen, rechts bei Lahn zugezogenen Teil der Gemarkung Heuchelheim findet

Donnerstag, den 12. April l. IS.

an Ort und Stelle statt.

Zu den Masiegrundstücken gehört der ehemals BrSmerschi von der Feldbereinigungsgesellschaft bisher betriebene, abge deckte und nach Beendigung der Meliorationsarbeiten nun. mehr entbehrliche Steinbruch in Flur X Nr. 349 der Ge­markung Gießen in seiner durch Abpflöckung kenntlich ge­machten neuen Begrenzung.

Die Zusaminenkunft findet an diesem Steinbruck nachmittags um 2 Uhr statt. Ebenda werden auch die Versteigerungsbediugungen bekannt gegeben.

Friedberg, den 31. März 1906.

Der Großh. FeldbereinigungSkommifsar: Spam er, Kreisamtmann.

Berlin, 3. Llpril. Die St eu e r k 0 m m i ssi 0 n des Reichstages setzte heute die Sträfling über die Erb­schaftssteuer fort und nahm bei tz 12 einen Antrag des Zentrums an, wonach die staffelweise Erhöhung der Steuer bei den Angehörigen der Klasse 1 (leibliche Eltern, voll- und halbbürtige Geschwister, sowie Abkömmlinge ersten Grades von Geschwistern) erst beim Betrage von 50000 Mark beginnen soll. Tie übrigen Bestimmungen des § 12 wurden nach den Beschlüssen erster Lesung angenommen.

Die Diätenvorlage ist dem Bundesrat nun­mehr zugegangen. Man hält es nicht für ausgeschlossen, daß dieser sie noch in seiner nächsten Plenarsitzung am Tonners- tag verabschieden wird, sodaß sie dem Reichstage doch noch unmittelbar vor Beginn der Osterferien unterbreitet werden könnte. Tie Diätenvorlage trägt die Bezeichnung: Vorlage des Reichskanzlers.

Tie Budgetkommission des Reichstages begann heute die Beratung der Militärpensions­gesetze. Von der Gcneraldistussion tmirbe abgesehen und sofort mit der Spezialdebatte begonnen. § 1, betr. die Pensionserteilung, wurde nach dem Anträge Erzberger an­genommen, daß Gesun dheitsbeschad i gun g in­folge Zweikampfes nicht als Dienstbeschä- g u n g gilt. Ter Antrag Engeler und Erzberger, den Pen- s i 0n's a n spruch durch Verurteilung wegen Militär- Mißhandlung erlöschen zu lassen, wird mit 11 gegen 10 Stimmen abgelehnt. Die 24, die die weiteren Bestimmungen über den Pensionsauspruch enthalten, werden ohne Debatte angenommen, ebenso mit großer Mehrheit der t? 5, nach welchem als Dienstbeschädigung auch Gesund­heitsstörungen gelten, die durch die dem Militärdienst eigen­tümlichen Verhältnisse verursacht oder verschlimmert toor- den sind.

preußisches Aögcordrrclenhaus.

/^Berlin, 3. April. Das Abgeordnetenhaus erledigte heute zunächst eine Interpellation betreffend den Erdrutsch zu Mühlheim. Nachdem Abg. Wellstein (Ztr.) die Inter­pellation unter Schilderung der Katastrophe begründet hatte, entgegnete Minister v. Bethmann-Hollweg, daß die Ursache des Unglücks noch nicht festgestellt sei, aber augenblicklich er­gründet würde. Die beiden Wahlgesetze wurden sodann gegen die Stimmen der beiden freisinnigen Parteien in dritter Lesung angenommen. Da sie aber eine Ver­fassungsänderung enthalten, muß nach einem Zeitraum von mindestens 21 Tagen noch einmal abgestimmt werden. Darauf begründete Minister Dr. Delbrück den Entwurf betr. den Erwerb deS Kalisalz-Bergwerks Herezinia durch den Staat. Der Minister führte aus, daß zur Stärkung des Einflusses deL Staates und im Interesse der heimischen Kali-Industrie, der Ankauf von Herezinia der beste Weg ge­wesen sei. Das Gesetz wurde schließlich an die Budget- Kommission verwiesen. DaS Haus vertagte sich sodann bis zum 2. Mai.

Sie Marokko-Konferenz.

Algeciras, 3. April.

Wie aus guter Quelle verlautet, wird der Inhalt der Geueralakte der Konferenz im wesentlichen folgender sein: Tie 9Hte zählt zunächst btc Staatsober­häupter, die bei der Konferenz vertreten waren, auf, und fahrt dann fort: Indem sie sich von dem Interesse leiten ließen, das dafür besteht, daß, lueim Friede und Gedeihen

in Marokko herrschen, und in der Erkenntnis, daß dieses kostbare Ziel nut mittels der Einführung von Reformen erreicht werden kann, die auf dem Grundsatz der Souve­rän ität des Sultans, der Integrität seiner Staaten und der Gleichheit der Behandlung in kommerzieller Hinsicht beruhen, haben sie (die vor­erwähnten Staatsoberhäupter) auf die Einladung, die Seine scherif. Majestät an sie gerichtet hatte, beschlossen, eine Kon­ferenz in Algeciras abzuhaltcn, um zu einer Verständigung über die erwähnten Reformen zu gelangen, und über die Mittel zur Beschaffung der zu ihrer Durchführung nötigen Hilfsquellen zu beraten, und haben zu ihren Vertretern ernannt (folgen die Namen der delegierten), welche aus­gerüstet mit in guter und gehöriger Form erteilten Voll- machten gemäß dem Programm, über das Seine scherifische Majestät und die Mächte sich geeinigt haben, nach einander beraten und angenommen haben:

1. Eine Erklärung betr. die Organisation der Polizei; 2. ein Reglement, das die Ueberwachung und Unterdrückung des Waffenschmuggels organi­siert; 3. eine Kvnzessionsakte einer marokkanischen Staa tsb an k; 4. eine Erklärung betr. ein besseres Erträgnis der Steuern und die Schaffung neuer Einkünfte; 5. eine Erklärung über die Zölle des Reichs und die Schaffung neuer Einkünfte; 6. eine Erklärung betr. die öffentlichen Dienstzweige und die öffent­lichen Arbeiten, und haben, da sie der Ansicht sind, daß diese verschiedenen Dokumente nützlicher Weise in ein einziges Instrument zusammengefaßt werden können, die- selben in eine, aus folgenden Artikeln bestehenden Gcneral- aEte vereinigt. Die Akte enthält sodann die Artikel bett, die sechs oben bezeichneten Punkte. Die danach folgenden Artikel lauten:

Zu dem Zwecke, um, wenn Anlaß ba^u vorliegt, die Gesetzgebung in Einklang ntü den durch die gegenwärtige lyeneralaEte übernommene Verpflichtung zu bringen, ver­pflichtet sich jede der unterzeichneten Mächte, was sie be­grifft, die Annahme der etwa nötigen gesetzgeberischen Maß­nahmen herbeizu führen.

Tie gegenwärtige Generalakte wird gemäß den jedem Staate eigentümlichen Verfassungsgesetzen ratifiziert werden. Tie Ratifikationen werden in M adr id so früh es geschehen kann und spätestens am 13. Dezember 1906 niedergelegt werden, lieber die Hinterlegung wird ein Protokoll aufgestellt werden, von dem eine beglaubigte Mschrift den unterzeichneten Mächten auf dem diploma­tischen Wege übermittelt wird.

Tie gegenwärtige Generalakte tritt an dem Tage in Straft, an dem alle Ratifikationen niedergelegt find und spätestens am 31. Dezember 1906. In dem Falle, daß die besonderen gesetzgeberischen Maßnahmen, die in einigen Ländern nötig fein sollten, um die Anwendung einiger der Bestimmungen der gegenwärtigen Generalakte auf ihre in Marokko wohnenden Staatsangehörigen sicher zu fteflen, vor dem für die Ratifikation bestimmten Zeitpunkt nicht angenommen fein sollten, würde jede Bestimmung, soweit es sie betrifft, erst anwendbar werden, nachdem Sie oben bezeichneten gesetzgeberischen Maßnahmen verkündet wor­den sind.

Alle Verträge der unterzeichneten Mächte mit Marokko bleiben in Kraft. Immerhin stilt als ver­einbart, daß im Falle des Widerstreits zwischen ihren Bestimmungen und denjenigen der gegenwärtigen General­akte die Stipulationen dieser letzten Vorgehen fotlen.

Tas Schlußprototoll wird am Samstag unter­zeichnet werden. Die Konferenz beschloß, den italie­nischen Gesandten in Marokko zu ersuchen, als Doyen des diplomatischen Korps die Mission anzunehmen, nach Fez zu reifen, um die Zu stimmung des Sultans zu erlangen.

Aus SeaSt uns £ano*

Gießen, den 4. April.

** Die Höhere und Erweiterte Mädchen­schule zu Gießen war im vergangenen Schuljahr von 695 Schülerinnen (190405: 657) besucht. Davon besuchten die höhere Mädchenschule 399 und die erweiterte Mädchen­schule 296 Schülerinnen. Von der Gesamtzahl waren 579 evangelisch, 61 katholisch, 52 israelitisch und 3 konfessions­los. 644 Schülerinnen stammten aus Gießen, 36 aus anderen hessischen Orten, 14 aus anderen Staaten des deutschen Reiches und eine aus dem Ausland. Tas Lehrerkollegium bestand einschließlich des Direktors Dr. Störiko aus 25 Mitgliedern, darunter 10 Lehrerinnen und 3 Religionselhrer. Tie von den Schülerinnen im letzten Jahr gefertigten Hand­arbeiten sind Mittwoch, 4., und Donnerstag, 5. April barm. 101 Uhr und nachm. 36 Uhr zur allgemeinen Besich­tigung ausgestellt. Das neue Schuljahr beginnt am 29. April.

** Der Ludwigs- und Alieestistun g des hessischen Landeslehrervereins ist von der Berlinischen LebensversicherungsgeseNschast für das Jahr 1905 ein vertragsmäßiger Beitrag von 1484 Mk. 44 Pfg. überwiesen worden. Ter Gesamtbetrag der an die Stiftung feit dem Jahre 1880 ausbezahlten Bonifikationen steigt hiermit auf 22 650 Mt., eine Summe, die für die Kasse bei Erfüllung ihrer Aufgaben bisher von nicht ge­ringer Bedeutung gewesen ist.

In Amerika verstorbene Hessen. Frau Anna Maria Koch, geb. Pein, zu Johnston, Pa., 81 Jahre alt, aus Nieder-Bessingen. Georg Neichhold, 68 Jahre alt, zu Pittsburg, Pa., aus Lindheim. Schneidermeister Ehr. Arn hold zu Pittsburg, Pa., 68 Jahre alt, aus Lehrbach. Heinrich Beinhauer zu Evergreen, N.-Y., aus Homberg. Frau Marie Huber Wwe., 77 Jahre alt, zu Arlington, O., aus Lautern. I. Winter, 81 Jahre alt, und Peter Winter, 77 Jahre alt, 2 auS Öbermörlen stammende Brüder, zu Syraeuse, N.-Y. Anna Kath. Ruppert, geb. Thiel, zu Need Eitr), N.-P., 74 Jahre alt, auS Dittershausen. Marie Kohlenberger, zu Cleveland, O., 50 Jahre alt, aus .Semd.

Steinbach, 3. April. Die Arbeiten an unserer Wasserleitung werden nunmehr wieder aus­

genommen/ Da einzelne Teile des OrteS höher liegen als die Quellen, muß das Waffer aus eine Anhöhe gepumpt und von da der Genieinde zugeführt werden.

() Allertshausen, 3. April. Unsere nach ihrer Vollendung sicher eine Zierde des Ortes bildende Ka- ,elle, die bereits im vergangenen .Herbst im Rohbcar ertig gestellt wurde, wird nunmehr auch in ihrem inneren Ausbau fertig gestellt werden. Die Einweihung soll int Lause des Sommers erfolgen.

4- Nieder-M örlen, 3. April. Zwei Söhne unserer Gemeinde, beide jetzt hochangesehene Bürger der Stadt Sy- racuse, Nordamerika, starben dort innerhalb dreier Stunden am 8. März, und zwar die Brüder John Winter, 81 Jahre alt, und Peter I. Winter, 77 Jahre alt. Ersterer starb infolge einer Herzkrankheit und letzterer an Lungenentzündung. John Winter kam im Jahre 1849 mit Carl Schurz und Anderen, die Deutschland den Rücken kehrten, bezw. wegen Beteiligung an dem badischen Auf st and flüchtig gehen mußten, in dieses Land. Er führte von 50 Jahren ein photographisches Atelier und war ein Künstler in seinem Fache; auch war er ein großer Musikkenner und seinerzeit der Leiter des angesehenen VereinsLiederkranz*. Als am 1. Mai 187 1 die Deutschen in Syraeuse den Sieg der deutschen Waffen, iHer Frankreich feierten, repräsentierte er in dem großen Umzug, der stattfand, Kaiser Wilhelm. Den großen Triumphwagen zogen vier Pferde. Er war der einzige Ueberlebenbc von vier, die jenesmal Kaiser Wilhelm, den Kronprinzen, General Moltke und Bismarck darstellten. Herr Winter sandte eine Photographie deS Triumphwagens an Kaiser Wilhelm und erhielt hierauf am 7. Juli 1871 von deS Kaisers Neffen ein Dankschreideu, auf daS er nicht wenig stolz war. Auch sandte ihm der Kaiser bei dieser Gelegenheit durch den KriegSminister ein Zündnadelgewehr mit Munition. Die XSattin des Herrn John Winter starb im Jahre 1900. Sein jüngerer Bruder, Herr Peter Winter war im Jahre 1829 gleichfalls in Nieder-Mörlen geboren und kam im Jahre 1867 auS seiner Heimat nach Syraeuse, woselbst er die ganze Zeit wohnte. Peter Winter war Katholik und fein Bruder Pro­testant.

§ Vom hohen Wo g eis b erge, 2. April. Mit Er­öffnung der neuen Nebenbahnlinre GedernGrebenhain; glaubte man für die Dörfer H-artrnannshain, Herchenhain und Volkartshain auch einen besseren Po st verkehr zu bekommen, indem man es schon feit längerer Zeit für selbstverständlich hielt, daß Hartmannshain eine Agentur erhalte und die angeführten Nachbarorte ihr zu-i geteilt würden. Es scheint jedoch beim Alten zu bleiben. So gehen z. B. Pakete mit der Bahn pn Hartmannshain vorbei und die Landbriefträger müssen die Sachen nach wie vor von Grebenhain 2 Stunden und weiter schleppen, was int Winter bei hohem Schnee, tote gerade tm ver­flossenen, nicht sehr angenehm für die Leute ist. Man hat das volle Vertrauen zur Postbehörde, daß sie diesen Miß^ stand prüft und den sehr berechtigte nWünschen mehrere; Dörfer baldigst Rechnung trägt

Wetzlar, 2. April. Eine Versammlung der Seifen- fabrikanten des Sieg-, Lahn- und Dillgebietes hat gestern nachmittag hier stattgefunden. Die eingehende Besprechung der Teilnehmer führte, wie wir hören, zu einem einmütigen Beschlüsse dahingestend, daß es in Anbetracht der schwierigen Geschäftslage unbedingt geboten erscheine, die Preise der Seifenfabrikate in angemeffener Weise zu erhöhen.

(Wetzl. Anz.)

Gießener Strafkammer.

)( (Sie ß en, 3. April.

Die Strafkammer verhandelte gegen den 14jährigenKauf- mannslehrling E. R. hier, wegen tätlicher Beleidi­gung einer Frau. Vor dem Schöffengericht war feine Frei­sprechung erfolgt, da man die alleinigen Angaben der verletzten Frau nicht für ausreichend hielt, um ein verurteilendes Erkenntnis darauf zu gründen. Die Verletzte, welche als Nebenklägerin auf­trat, focht oas Urteil an und schilderte den Vorfall so eingehend unb glaubhaft, daß das Berufungsgericht keinen Ztveifel mehr an der schuld des Angeklagten halte. Nach ihren Angaben hat der Junge einen unsittlichen Angriff auf sie unternommen, nachdem er früher schon eine höchst unanständige Aeußerung ihr gegenüber getan hatte. Das Gericht faßte die Sache nicht so schwer auf unb bezeichnete die Tat als einen unbesonnenen D u m m e n jungen­streich, der mit einer Geldstrafe von 15 Mark als genügend ge­sühnt zu erachten sei. Ter Verletzten wurde die Befugnis zuge- Iprochen, die Verurteilung auf Kosten des Angeklagten im Gießener Anzeiger zu veröffenlichen.

Der Maurer W. G. aus Nreder-Ohmen wurde durch das Schöffengericht Grünberg wegen Körperverletzung zu 2 Monaten Gefängnis verurteilt. Nach denKeststellungen der erste» Instanz hat er ferne Frau ohne Veranlassung gewürgt, sie gegen eine Fensterscheibe gestoßen, daß diese zertrümmerte und sie dann zu Boden geworfen und mit Tritten traktiert; in gleicher Werfe habe er auch mit feiner Schwiegermutter verfahren, jo daß beide ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen mußten. Er wurde als ein Mensch geschildert, der seine Familie vernachlässigt und vor dem sich seine Kinder fürchten, da er stets-betrunken nach Hause tarne. Er focht das Urteil an unb wies nach, daß der Vorfall von seiner Schwiegermutter am Schöffengericht sehr aufgebauscht worden war. Er wurde als arbeitsamer, nüchterner Mensch geschildert, dessen unglückseligen häuslichen Verhältniffe auf das Verhalten seiner Schwiegermutter zurückzuführen sind. Tie Frau mußte selbst zu- geben, die Veranlassung zu dem in Frage stehenden Streit gegeben zu haben, woraus er sie gegen ein Fenster stieß und auch dis Schwiegermutter ettvas unsanft beiseite schob, was er beides zu- gab. Tas Urteil des Schöffengerichts wurde aufgehoben und auf äO Mark Geldstrafe erkannt.

Em rückfälliger Dieb, der kürzlich aus dem Zuchtbaus ent­lassene Arbeiter H. F. aus SBippen häufen hat seiner St oft- geberin, einer hiesigen Witwe, eine Taschenuhr entwendet, wofür er mit zrvetJahren Zuchth aus bedacht rourbe, worauf mit Rücksicht auf sein Geständnis vier Wochen Unterfudnmgshat an­gerechnet werden. Fünfjähriger Ehrverlust und Polizetaussicht wurden auch für angezeigt erachtet.

Ebenfalls wegen NückfallsLiebstahl erhielt der Knecht A. H. von Unter-Hambach ein Jahr sechs Monate Zuchthaus mit fünfjährigem Ehrverlust und Polizeiaufsicht. Er hat zu Rocken­de r g einem Mitknecht das Portemonnaie mit 6.50 Mk. Inhalt roeggenommen. Das Geständnis berücksichtigend, wurde auch ihm die Untersuchungshaft auf die Strafe angerechnet.