Nr. 301
Fünftes Blatt.
L 56. Jahrgang
Samstag 22. Dezember 1900
ErfcheNck M-llch mit Ausnahme de« Sonntags.
Die „Äleftentr Zamlllendlätter- werden dem ,11nitciget viermal wöchentlich betqeleqt Der E^elstlche tan6®ur erschetnt monaütch etnmaL
ichener Anzeiger
Rotationsdruck und 6erlog bet Btflb< *1<1W UntDcrfUäieörudereL R. Lang«. O'etz«»,
Redaktion. Expedition a. Druckerei: Gchulisr D leL Rr. 5L telegt^flbt.i Anzeiger O letze»,
General-Anzeiger, Amt;- und Anzeigeblatt für den Kreis Gieren.
Aus Stadt und Land.
Gießen, den 22. Dezember 1906.
— Streupflicht der Stadtgemeinde. Ob bei Glätte und strenge Fröste die Stadtgemeinde oder die Hausbewohner daS Trottoir zu bestreuen haben, kann nicht einheitllch beantwortet werden; darüber entscheidet Observanz oder OrlSüatllt. Daß die Städte aber auf den Straßen zu streuen haben, darüber kann kein Zweifel sein. Ucber den Uinfang der Streupflicht hat das Reichsgericht eine für die Haftung der politischen Genieinden überaus bedeutungsvolle Entscheidung gefällt. Eine Arbeiterin war auf abschüssiger Straße in M. früh gegen 8/47 Uhr infolge Glatteis gefallen und hatte den Arm gebrochen. Sie verlangte von dec Stadl M. Schadenersatz und drang mit ihrem Anspruch durch. Zivar machte die Beklagte geltend, sie habe ihrer Streupflicht völlig genügt; cs seien nach Bedarf 18—34 Mann mit dem Ausstreuen von Sand rc. beschäftigt gewesen, damit werde schon früh 5 Uhr innerhalb der Stadt, gegen 1/il Uhr auf den äußeren Straßen — zu denen die Zscheilaerstraße gehöre — begonnen; zeitiger könne mit dem Ausstreuen nicht begonnen werden. DaS Landgericht stimmte diesen Ausführungen zu; das Oberlandesgericht Dresden hob jedoch das Urteil auf und verurteilte nach dem Klagantrage. Die Beklagte hatte für die Sicherheit des Verkehrs auf den Straßen zu sorgen. Auf der Zscheilaerstraße verkehrten sehr viele Fabrikarbeiter; sie begingen die Straße schon früh von 6 Uhr an und gegen ®/47 Ühr erreichte dec Verkehr den Höhepunkt. Diesen Tatsachen hätte die Stadt Rechnung tragen und dafür sorgen müssen, daß um diese Zeit bereits gestreut wurde; daß sie das versäumte, machte sie haftpflichtig. Das Urteil wurde zwar aus prozessualen Gründen an die Vorinstanz zurück- verwiesen, materiell stimmte indes das Reichsgericht den Gründen des O. L. G. Dresden bei.
— Hausschlachtungen werden in diesem Monat in unserer Umgegend, besonders in den Jndustriedörfern in einer so großen Anzahl vorgenommen, wie dies früher in keinem Jahre auch nur annähernd der Fall war. Es kommt häufig vor, daß 2—3 Familien zusammen schlachten und sich Fleisch und Wurst teilen. Die Industriellen, denen wegen des Schlachtens das häufige Fehlen von Arbeitern in ihren Fabriken zwar unangenehm ist, unterstützen doch, wo es verlangt wird, durch Vorschüsse das Streben der Arbeiter, sich durch die HauSschtachtungen wohlfeile Nahrung zu verschaffen.
□ Holzheim, 20. Dez. Zwei Lumpenhändler kamen dieser Tage hier mit einem Wagen an und ließen durch die Ortsschelle bekanntgeben, wer Lumpen habe, solle sie bringen, sie würden gut bezahlt werden. Bald erschienen an dem bezeichneten Platz eine Anzahl Frauen mit Säcken voll Lumpen. Sie warteten längere Zeit vergeblich auf die „Lumpenhändler". Doch diese waren längst verschwunden, anscheinend hatten sich die beiden Herren einen schlechten Scherz erlaubt.
O Reichelsheim L b. Wetterau, 21. Dez. Hier ist die Errichtung einer elektrischen Zentrale beschloffene Sache, nachdem sich sechs größere Nachbarorte zur Beteiligung bereit erklärt haben, der gezeichnete Konsum beträgt 3500 Glühlampen für Private, 200 Glühlampen für Straßenbeleuchtung und 100 Pferdestärke Motoce — das Anlagekapital stellt sich auf 155 000 M., die Berechnung der Verzinsung auf 1072%* Hier sind bereits 40000 M. gezeichnet. Die Gesellschaft führt den Namen ,Wetterauer Elektrizitätswerk".
X Nidda, 22. Dez. Die Christbescherung der Kleinkinderschule fand gestern abend im Schulhause vor einer zahlreichen Versammlung statt. 67 Kinder wurden reich beschenkt, die Bedürftigen mit warmen Kleidungsstücken, alle mit Spielzeug und Konfekt. Pfr. Werner hielt die Ansprache über das Wort: »Freut euch in dem Herrn". Die Geschenke waren aus freiivilligen Gaben zusammengebracht worden. Die Anfertigung der Kleidungsstücke hatten Frauen und Iiingfrauen unserer Stadt übernommen. Im nächsten Jahre wird voraussichtlich die Bescherung in der neuen Klemkinderschule slattfiuden können.
Lb! Darmstadt, 20. Dez. Die Stadtverord- netenversamiulung genehmigte in ihrer heute nach- mittag abgehaltenen Sitzung die verschiedenen Rechnungen der Stadtkasse und der städtischen Nebenkassen. Aus ihnen ist bemerkenswert, daß sich der Gesamtüberschuß aus dem Betrieb des städtischen Gaswerks auf 407 956 Mk. beläuft; die Gasproduktion betrug im Jahre 1905 rund 6 386 000 Kubikmeter. Damit ist die Anstalt an der höchsten Grenze ihrer Leistungsfähigkeit angelangt und die Stadtverwaltung muß ernstlich darauf bedacht sein, einen Erweiterungsbau in Vorschlag zu bringen. Die Stadtverwaltung will anläßlich verschiedener Vorkommnisse in letzter Zeit die Frage gnr Entscheidung bringen, inwieweit die Polizei als ein städtisches oder staatliches Institut zu betrachten sei. In Verbindung damit gab Geh. Justizrat Dr. Osann ein ausführliches Referat über die Organisation des Polizeiaufsichts- diensles. Auf Antrag des sozialpolitischen Ausschusses wurde ferner beschlossen, den städtischen Arbeitern vom 4. Anslellungs- fahre ab auch für die Feiertage den vollen Arbeitslohn ans- znzahlen. Es handelt sich um 353 städtische Arbeiter, für welche die Lohnzahlung an Feiertagen 8380 Mark beträgt.
Gießener Strafkammer.
)( Gießen, 21. Dezember, llebertretung der Viehmarktorduung.
Gegen den Handelsmann I. B. von Großen-Buseck toar wegen llebertretung der Biehmarktord- nuna em Strafbefehl ergangen, weil er aus der Zufuhr
straße zum Biehmarltpla) vor dem Schlachthaus, eine auf .Handel gerichtete Tätigkeit ausübte. Auf seinen Widerspruch kam das Schöffengericht zur Freisprechung, indem es den vor dem eigentlichen Marktplatz liegenden umzäunten Raum, den das Vieh zwecks tierärztlicher Liontrolle passieren muß, als zum Markt gehörig ansah. Die Staats- amvaltschaft facht das Urteil an und die Strafkammer stellte auf Grund eingenommenen Augenscheins fest, daß der fragliche P.atz als außerhalb des Marktes liegend zu gelten habe, weshalb sie zur Verurteilung zu der im Straf- vesehl angesetzten Strafe von 3 Mk. kam. Der Angetlagte verfolgte gegen diese Entscheidung Revision, die vom Ober- tandesgerichl als begründet erachtet wurde: es hob das Urteil aus und verwies die Sache zur nochmaligen Verhandlung und Entscheidung in die Vocinstanz zurück. Von dem Angeklagten war gelcend gemacht worden, daß die fragt. Verordnung gegen die reichsrechtlich gewährleistete Gewerbefreiheit verstoße und sie deshalb nicht rechtsgültig sei. Das Oberlandesgericht führte aber aus, daß in dec angezogenen Polizeiverordnung eine unstatthafte Einschränkung des Gewerbebetriebs nicht zu erblicken sei; auf eine Prüfung wegen ihrer Rechtsgaltigkeit ging es weiter nicht ein. Es war der Ansicht, es könne nur dann Bestrafung eintreten, wenn das betreffende Tier, bezüglich dessen der Handel abgeschlossen werden soll, auch an der betreffenden Stelle ist, sodaß Verkehrsstörung eintritt. Da die Beweisaufnahme ergab, daß der Angeklagte tatsächlich Vieh an der fraglichen Stelle hatte, wurde er abermals in die erwähnte Strafe verurteilt, auch fallen ihm die Kosten aller Instanzen zur Last.
Diebstahl eines Hundehalsbandes.
Durch das hiesige Schöffengericht wurde der Maurer K. S. IV. von Hattenrod wegen Diebstahls zu 14 Tagen Gefängnis verurteilt. Er hat den Jagdhund eines hiesigen Oekonomen in einen Abort gelockt und ihm das Halsband im Werte von 3 Mk. weggenommen. Er focht das Urteil an und bestritt seine Schuu), indem er die Beschuldigung als höchst lächerlicy bezeichnete, da er doch für ein Hundehalsband keine Verwendung habe. Sein Betragen vor Gericht war derart, daß es für erforderlich erachtet wurde, ihm zum Bewußrsein zu bringen, daß man sich vor Gericht anständig zu benehmen hat. Er wurde, da er den mehrfachen Belehrungen und Anordnungen des Vorsitzenden fein4 Folge leistete, in eine sofort zu vollstreckende Ordnungsstrafe von 24 Stunden Hast genommen. Die Be- weisausnahme ließ an seiner Schuld reinen Zweifel, weshalb das Urteil seine Bestätigung fand.
Brandstiftung aus Bosheit.
Die 16jährige M. R. aus Maar stand bei einer Müllerswitwe zu Lauterbach in Diensten. . Ihr sittliches Verhalten gab zu Klagen Anlaß, weshalb sie vielfach zurecht- gewiesen werden mußte. Sie gebrauchte häufig ungezogene Redensarten bei anderen über ihre Dienstherrin und äußerte auch einmal, wenn sie nicht besser behandelt werde, so tue sie ihrer Herrschaft einen Schabernack und stecke ibr das Haus an. Diese Drohung verwirklichte sie auch Ende Oktober dieses Jahres, sie nahm ein glühendes Stück Holz aus der Küche und trug es in die Scheuer, wo ein Haufen Stroh lag. Als sie sich entfernt hatte, sah sie Rauch aus- steigen und machte alsbald ihrer Dienstherrin und deren Sohn davon Mitteilung. Diese kamen aber zu spät, das Feuer hatte schon einen großen Umfang angenommen und zerstörte Scheuer, Mühle und das darangrenzende Wohnhaus zum größten Teil. Die Frau erleioet trotz der teilweisen Bereicherung einen Schaden von etwa 8000 Mk. Eine gewisse Beschränktheit und chr eigentümliches Benehmen im Laufe der Untersuchung gaben Anlaß, sie aus ihren Geisteszustand untersuchen zu lassen. Der Sachverständige konnte Spuren geiziger Abnormität nicht sest- stellen, wenn er sie auch als geistig beschrankt bezeichnen mußte. Sie ist körperlich sehr gut entwickelt und hat sich in der Schule ziemlich gut geführt. Daß sie die zur Erkenntnis der Strafbarkeit ihrer Handlung erforderlcche Einsicht besitzt, konnte von keiner Seite bezweifelt werden. Sie gestand die Tat alsbald zu und wiederholte ihr Geständnis auch bei der Verhandlung; einen Grund, weshalb sie das Verbrechen begangen hat, könnte sie nicht angeben. Das Gericht hielt für die vorsätzliche Brandstiftung eine Gefängnisstrafe von 1 Jahr 3 Monaten für angezeigt und rechnete ihr einen Monat der erlittenen Untersua)ungs- haft auf die Strafe an. Während einerseits das offenbar gehässige Motiv, Bosheit und Rachsucht und die Hohe des Schadens straferschwerend wirkt?, kam andererseits ihre Beschränktheit und die vernachlässigte Erziehung strafmindernd in Betracht.
Zwei hoffnungsvolle Burschen.
Ter löjährige Schlosferlehrling R. P. und der gleichalterige Arbeiter I. K. aus Lötzen (Ostpreußen) haben in ihrem Heimatsort einen Einbruch verübt. Aus Furcht vor Strafe und der drohenden Zwangserziehung gingen sie durch und wanderten bis Kirch-Göns, wo sie ein Landwirt zum Kartoffelernten engagierte. Nachdem sie etwa 14 Tage gearbeitet hatten, ließen sie sich ihren Lohn auszahlen. Vor ihrem Weggang brachen sie einen in der Gefindestube befindlichen Kvsfer, in dem sie Geld vermuteten, auf und beraubten ihn seines Inhalts. Geld fanden sie zwar keins, doch was einigermaßen brauchbar war ,nahmen sie mit; Taschenuhr, Kleider und Papiere. Sie wanderten nun weiter in der Absicht, in die Schweiz zu gelangen; doch wurden sie in dem Orte Gaggenau in Baven bei einem Diebstahl abgesagt und in Ha,t genommen. Ihre Aburteilung erfolgte in Rastatt, von wo sie hierher verbracht würben. Aus ihrem Benehmen vor Gericht und aus der Tatsache, daß sw sich die neueste Auflage des Reichsftrasg'esetz- buchs angeschafft hatten, konnte geschlossen werden, daß sie die zur Erkenntnis der Strafbarkeit ihrer Tat erforderliche Einsicht beschen. Sie wurden wegen schweren Diebstahls zu je 6 Wochen Gefängnis verurteilt. Sie konnten selbst nicht oehLUpten, die trat in Not begangen zu haben, doch wurde der Fall milde behandelt, oa an- cheinend mehr Abenteuerlust als verbrecherischer Wille vorliegt.
Vermischtes.
• Zu dem Kratcrein stürz am Vesuv meldet )er „Popolo Romano" aus Neapel, daß am Donnerstag ibenb 20 Minuten lang ein seiner Aschenregen über )ie Stadt nicbcrficl. Ein stärkerer Aschenregen ging über die Ortschaften Portici, Ccreala, Resina und San Sebastiano nieder. Im Vesuvobservatorium erklärt man, es )andle sich um einen Absturz im Innern des Kraters, der als Reaktion eine Explosion hervorricf. Dem Aschenregen waren weder unterirdischer Donner noch Erderschütterungen Dorangegangen, wie das bei früheren Aschenregen der Fall war.
* Das Weihnachtsgeschenk des Milliardär- oh ns. Ter fünfjährige Sohn Alfred G. Vandcrbilts erhält dieses Jahr von seinem fürsorglichen Vater, in dessen Wahl er sehr vorsichtig war, ein elektrisches Automobil geschenkt, das speziell für ihn in einer der ersten Fabriken Amerikas angefertigt worden ist. Der kleine Motorwagen, der die Größe eines Ziegenwagens hat, wie ihn die Klnder zu benutzen pflegen, ist völlig das Modell eines richtigen Automobils. Außerdem erhält der Knabe, der sich als würdiger Sprößling der Familie sehr für Eisenbahnen interessiert, eine kleine Eisenbahn geschenkt, die im Garten angelegt wird. Eine richtige Heine Lokomotive mit Dampfbetrieb zieht einen kleinen Zug, der je nach Bedarf aus Passagierwagen oder Güterwaggons zu- ammengestellt werden tann.
2Cun?t und Wissenschaft.
— Bei dem internationalen Kurs der gerichtlichen Psychologie u n d P s y ch i a t r »e, der an der Universität Gießen vom 15. bis 20. April 1907 in der Klmik für psychische und nervöse Krankheiten fiatifinöet, werden Pro«. Dr. Sommer, Prof. Dr. Aschaffenburg, Köln a. Rh., Privatdozent Dr. Danneman», Gießen und Prof. Dr. 'Ul i 11 e r m a i e r die Vortragenden fein.
Gerlchtssaal.
R. B. Darmstadt, 20. Tez. Der Reservist S ch n e i d e r aus Nieder-Beerbach hatte eine Zettlang bei der Schutztrnppe in Südwestafrika gedient, war aber dann wieder hierher zurückversetzt worden. Er war eines Abends in fröhlicher Gesellschaft tn einer Wirtschaft, wo auch viel gezecht und gesungen wtirde, auch „füb* westasrtkanisch". Dabei bekam der echte Südwestafrikaner mit einem Pseudoafrikaner, einem Kutscher emeS diesigen Fahr- und Reit- inslnuts, Streit, und als der letztere den Ausdruck.Mistbauer" gebrauchte, zog der Angeklagte sein Seitengewehr und schlug damit auf den Beleidiger ein. Obgleich dieser nicht schwer verletzt wurde, erhielt der heißblütige „Afrikaner" vom Kriegsgericht für ferne „Schlagfertigkeit" 48 Tage Gefängnis.
iL Mainz, 21. Tez. Ein Dieb, der sich selbst bestiehlt. Ter 26jährige, schon oft bestrafte Schreiner Karl Wei- ck a r d t aus Gersfeld, erbrach in der Nacht des 8. November am Südbahnhof in em Wasferhäuschen ein und stahl daraus Zigarren, Bierflaschen, Feuerzeug und eine silberne Taschenuhr. Die Uhr gab er einem Wirt in der Rheinstraße in Pfand für Kost und Logis. Am Tage nach dem Verlassen seines Logis, wurde Nachts bet dein Wirt in der Rheinstraße eingebrochen und Zigarren, Wurst und verschiedene Schlüssel gestohlen. Außerdem wurde ein Schrank erbrochen unb die dann aufbewahrte Taschenuhr, gestohlen. Die Uhr wurde von einem Unbekannten, dessen Beschreibung auf den Weickardt paßte, verschiedenen Althändlern vergeblich zum Kaufe angeboten. Ter W. wurde verhaftet, er leugnete aber Oie beiden Einbrüche energisch ab. Bei seiner Durchsuchung wurden nur zwei Feuerzeugschachteln vorgesunden, die aus dem Einbruch in das Wasserhäuschen herslammten. Vorgestern wurden nun im Glacis der „Anlage" sämtliche ans beiden Einbrüchen herrührende Ge> genstände mit der Uhr, alles in em Taschentuch gebunden, vorge- mnOen. Weiter wurde festgestellt, daß das Tascheiituch dem Ange- flaßten gehörte. Tas Gericht verurteilte den Angeklagten zu 2 Jahren Zuchthaus.
Kiel, 21. Dez. Tas Oberkriegsgericht der aktiven Schlacht- flotte erkannte gegen den Oberleutnant zur See, Sievers, vom Kreuzer Medusa wegen Erstattung einer wissentlich falschen Dienst- Meldung gegenüber dem Kommandanten aus zwei Monate Ge- sängnis und Tienslentlassung. Tie Lcffenllichkeil war ausgeschlossen.
MöisiuMtiikimM irr LvittsM iu im AM EM
50. Woche. Vom 9. bis 15. Dezember 1906.
Einwohnerzahl: angenommen zu 29 500 linkt. 1600 Mann Militär) LterblichkeltszisseiU 28,20 °/00, nach Abzug von 6 GrtSirenrben: 17,62 Voo.
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Krebs
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Leukämie
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Entzündung der
Bauchspeicheldrüse
1
1
—
—
Summe
TOT"
12 (Bj
1
3
Anm.: Tie m
Klammern gesetzten Ziffern geben an
wie viel
der Todesfälle m der betreffenden Krankheit
auf von auswärts nach
Gießen gebrachte Kranke kommen. __
Ucrlagv.Kiedt ich Drand stellet illLcipsig.
Als Weihuacytsgabe sei angelcgenUichst empjoijlen:
Gedichte.
Von AlbertKleinschmidt. Elegant gebunden Mk. 3.-.
Tie in diesem Bande vereinigten lyrischen Gedichte unb Balladen des bekannten heimischen Schulmannes sind eist m Nr. 185 dieses Blaues überaus anerkennend besprochen worden. Sie eignen sich, da sie sich durch tiefes Empimdeli und sittuche Reinheit bei großer Formvollendung auszeichnen, vortieiflich als Festgeschenk jotvohl für die FrauenmeU als auch ,ür die reiiere
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