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28/11/1906 Drittes Blatt
 
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Nr. 280

156. Jahrgang

Mittwoch, 28. November 1006

Erscheint ILgllch mit Aufnahme deS Sonntags.

DieGiehener ZamittenbiStter" werden dem Anzeiger viermal wöchentlich beigelegt. Der hessische Landwirt" erscheint monatlich einmal.

Giehener Anzeiger

Notationsdrnck und Verlag der Brühl'schen Universilätsdruckerei. R. Lange, Gießen.

Redaktion, Expedition «.Druckerei: Schulstr.7.

Tel. 9lr. 51. Telegr.-Adr.; Anzeiger Gießen.

General-Anzeiger, Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Sichen.

Parlamentarische Verhandlungen.

Nachdruck ohne Vereinbarung nicht gestattet.

Deutscher Reichstag.

127. Sitzung vom 27. Nove mber, 1 Uhr.

Am BundeSratstisch: Frhr. von Stengel, Graf Posa- d o w s k y v. a.

Auf der Tagesordnung steht zunächst die Beratung der Den sch r i f t über die Ausführung der seit dem Jahre 1875 erlassenen Anleihegesetze.

ALg. Fritzen (Zentr.):

Die Denkschrift gibt kein erfreuliches Bild unserer finanziellen ^age. Nur ein ganz kleiner Teil, etwas mehr als 10 Proz. unserer Ges am tschuldenlast, ist für produktive Zwecke verwandt worden, und auch diese nicht völlig, da zum Beispiel von den Eisenbahnen ein großer Teil für militärische Zwecke gebaut ist. Wie anders liegen die Verhältnisse in Preußen I Dort besteht der größte Teil der Staatsschuld in der Eisenbahnschuld, die sich bekanntlich sehr gut verzinst. Im Verhältnis zu Preußen schneidet das Reich nicht gut ab. Das einzig Erfreuliche ist die Schuldentilgung, an die man jetzt heranzugehen scheint. Hoffentlich aber nicht bloß auf dem Papier.

Damit ist die D e n k s ch r i f t e r l e d i g t.

Die Uebersicht der Reichs-Ausgaben und Ein­nahmen für 1905 ergibt in erster Beratung keine Debatte; sic wird der Rechnungskommission überwiesen.

Es folgt die erste Beratung der Uebersicht der Einnahmen und Ausgaben des Schutzgebietes K i a u t s ch o u für das Rechnungs­jahr 1905.

Abg. Kopsch ffreis. Vp.) bemängelt die großen Etatsüberschreitungen, die da wiederum vor­gekommen seien. Dadurch werde ja die ganze Etatsberatung ivert- los. Redner wünscht Auskunft, wie das gekommen sei»

Schahsekretär Frhr. von Stengel:

Die gewünschte Auskunft kann nur durch die Marincverwal- kung gegeben werden, die zu meinem Bedauern heute hier nicht ver­treten ist. Uebrigens schneidet ja Kiautschou noch mit einem kleinen Ueberschuß ab, was Herr Kopsch anzuführcn vergessen hat.

Abg. Erzberger (Zentr.):

Es ist sehr erfreulich, daß die Marinevcrwaltung uns jetzt schon den Anschluß über 1905 vorlegen kann, gleichzeitig mit dem über das Reich selber, während bic übrigen Kolonien noch auf sich warten lassen. Freilich handelt es sich da auch nur um ein kleines Gebiet. Aber auch die anderen Kolonien könnten ruhig etwas schneller arbeiten. Die ewigen Etatsüberschreitungen müssen aber endlich aufhören. Ich möchte nun Vorschlägen, die Uebcrsichtcn in Zukunft nicht der Rcchnungskommission, sondern der Budgetkonnnis- fton zu überweisen, die ja viel besser orientiert ist, und der man Ueberschrcitnngen nicht so leichtmundgerecht" machen kann, wie der gewiß tüchtigen, aber doch tn den Einzelheiten nicht so bctvan- derten Rechnungskommission.

Schatzsekrctär Frhr. von Stengel:

Ich möchte Sie bitten, der Kolonialverwaltung 'die spätere Aufstellung der Uebcrsichtcn im Verhältnis zur Marineverwaltung nicht zu sehr zur Last zu legen. Die tatsächlichen und geographi­schen Verhältnisse liegen in Kiautschou doch ganz anders, als in den anderen Kolonien. Was die Ueberschreitungen anlangt, so sind sic nicht ganz ohne etatSrechtlichc Deckung, da im Etat schon weiter- gehende Ausgaben vorgesehen sind.

Abg. Frhr. von Richthofcn (kons.):

Ich habe nichts dagegen, den Aufgabcnkrci? der Budzetkom- mission nock weiter zu spannen: nur nicht in diesem Jahr, wo sie ohnehin schon überlastet ist. Namentlich da der Etat für 1907 diesmal erst so spät, nach Weihnachten, kommt.

Schahsekretär Frhr. von Stengel:

Ich bin dem Herrn Vorredner dankbar dafür, daß er mir Ge­legenheit gegeben hat. hier über einen Punkt zu sprechen, den er zum Schluß berührt hat, nämlich über den Zeitpunkt der Einbrin­gung des Etats. Es ist zu meinem großen Bedauern nicht möglich gewesen, den Etatsabschluß so zu fördern, daß er vor dem 10. oder 12. Dezember vor den Reichstag gebracht werden kann. Diese Ver­zögerung hat ihren Grund darin, daß cs gerade in diesem Jahre ungemein schwierig gewesen ist. die Einnahmen richtig und zuver­lässig zu veranschlagen. Ter neue Zolltarif, die Hauptquelle unse­rer Einnahmen, ist erst seit dem 1. März in Wirksamkeit, und cs bedarf monatelanger Beobachtungen, um mich nur annähernd er­messen zu können, welche Einnahmen wir mit Sicherheit zu erwarten haben. Alles übrige aber richtet sich darnach, namentlich auch die Höhe der Matrikularbeiträge. Nun ist in der Presse gesagt wor­den. daß es nicht möglich sein wird, den Etat im Reichstag zur Verabschiedung zu bringen. Da will ich daran erinnern, daß vor hier Jahren der Etat dem hohen Hause crit am 9. Januar vorgelegt worden ist und trotzdem vom Reichstag bis xrnn 24. März verab­schiedet wurde. Tas läßt mich auch diesmal auf die Möglichkeit hoffen, ibn rechtzeitig fertigzustellcn. Eine Schwierigkeit liegt allerdings diesmal darin, daß Ostern so früh fällt. Aber der letzte Freitag vor Ostern ist immer noch der 22. März. Also hoffe ich, wird's auch diesmal gehen.

Abg. Baffermann (natl.):

Die Ankündigung des Herrn Staatssekretärs, daß der Etat erst frühestens am 10. Dezember eingebracht werden kann, ist für den Reichstag keine Ueberrasckiung. Wir werden mit der Beratung infolgedessen derart ins Gedränge geraten, daß schon jetzt mit der Möglichkeit eines Notgesetzes gerechnet werden kann. (Sehr richtig I ^§2BaS die Ucberlveisung der Uebersicht der Ausgaben und Ein­nahmen für Kiautschou an die Budgetkommission anlangt, so halte ich cs nicht für zulässig, die Ucbung des Hauses zu durchbreck)en, indem man eine Vorlage herausgreift und unter Uebcrgehung der Rechnungskommistion die Ueberweisung an die Budgetkommission beschließt Es ist aber speziell Sadjc der Rechnungskommistion, den Reichshaushalt zu prüfen. Im Absatz 2 des § 26 unserer Ge­schäftsordnung ist für den Reichstag die Befugnis enthalten, be­sondere Kommistionen zu bilden, und auf Grund dieser Befugnis ist wohl auch die Rechnungskommission gebildet worden. Meine politischen Freunde sind gern bereit, die Frage zu prüfen, ob es nicht schließlich bester ist, der ganzen Rechnungskommistion ein Ende su bereiten und die Kompetenz der Kommistion für den Rcichshaus- Aalt auch auf diese Uebersichtcn über die Einnahmen und Ausgaben und die Rechnungen cmszudehncn. Diese Frage kann aber meines Erachtens nur prinzipiell gelöst werden.

Was lic Vorlage anlangt, so bitte ich. diesen Punkt heute von t der Tagesordnung abzusctzen, da die verbündeten Regierungen nichi ( in der Lage sein werden, uns beute Auskunft ans die Anfragen t des Abg. Kopsch geben zu können über die mangelhafte Begründung i einzelner Etatsüberschreitungen. (Beifall.) t

Abg. Kopsch (freis. Vp.)

schließt sich diesem Antrag an; ebenso

Abg. Singer (Soz.), der darauf hinweist, daß der Etat i erster Lesung vor Weih­nachten nicht mehr beraten werden kann. Wahrscheinlich werde ; infolge des früheren Termins des Osterfestes ein Nolgesetz erlassen werden müssen. Die späte Einbringung des Etats, komme hinaus 1 auf eine Einschränkung des Reichstags, den Etat so gründlich zu beraten, wie cs notwendig wäre. (Sehr richtig! bei, den Sozial- i demokraten.) Die Verantwortung für die sich aus dieser Situation ergebenden Unbequemlichkeiten habe die Regierung zu tragen. (Sehr wahr! bei den Sozialdemokraten.)

Schatzsckretär Frhr. v. Stengel:

Die Regierung hat nicht die Absicht, durch eine spätere Ein­bringung des Etats die Rechte des Reichstags irgendwie zu be­schränken. Wir bringen den Etat diesmal deshalb später ein, als es sonst üblich ist, weil wir uns in der Tat in diesem Jahre in einer Notlage befinden, an der wir nichts ändern können. Was mich anlangt, so werde ich danach trachten, daß dieser Fall ein Ausnahme fall bleibt. Wir werden uns angelegen sein lassen, mit allen Mitteln dahin zu streben, daß, sobald wir wieder in normale Verhältnisse eingetreten sind, der Etat wieder zu derselben Zeit vor- gclegt wird, wie früher.

Abg. Erzberger (Ztr.):

Ich gebe zu, daß Heuer ein Ausnahmefall vorliegt. Eine Be­einträchtigung der Rechte des Reichstags aber liegt in der späten Einbringung des Etats nicht, denn wenn der Reichstag am 24. März mit seinen Beratungen nicht fertig ist, dann wird cs Sache der Regierung sein, ein Notgesetz einzubringen.

Abg. Schwärze-Lippstadt (Ztr.):

Wenn die Herren nicht so viel reden, können wir mit dem Etat trotz später Einbringung rechtzeitig fertig werden. (Sehr wahr! rechts und im Zentrum.) Das lehren die Erfahrungen im' preußischen Landtage.

Abg. Gvthein (freis. Vgg.):

Der preußische Landtag kann uns nicht als Muster, dienen. Tort wird mit der Hetzpeitsche gearbeitet. (Sehr wahr! links.) Wer sich in der Budgetkommisswn des Landtags zum zweiten Male zum Wort meldet, dem wird es einfach abgeschnitten. (Sehr richtig! links.)

Hiermit schließt die Debatte.

Der Antrag Baffermann auf Absetzung von der Tagesordnung wird angenommen.

Sodann setzt das Hans die erste Beratung des Gesetzentwurfs betr. die Re ch t s f ä h i g ke i t der Berufsvereine fort.

Abg. Tracgcr (freis. Vp., schwer verständlich):

Man kann zu der Vorlage sagen: Spät kommt ihr, doch ihr kommt. Aber der lange Weg, der dem Grafen Jsolani zur Ent­schuldigung diente, kann den Grafen Posadowsky nicht entschuldigen. (Sehr richtig! links.) Graf Posadowsky bezeichnete die Vorlage als die Grundlage eines Arbeiter- oder Vereinsrechts, aber die Grundlage ist höchst mangelhaft. Von den Rechten, die mit uns geboren sind, ist in der Vorlage nichts zu finden, die Regierung würde damit den Meistertitel im Gesetzesbauhandwerk nicht er­langen. (Heiterkeit.) Wenn der Reichstag sich als Prüfungskom­mission cinsetzen wollte, so wären die tierbünbeten, Regierungen schon mit Pauken und Trompeten durchgcfallcn. (Sehr gut! und Heiterkeit links.) Selbst aus den Worten des Kollegen Trimborn habe ich nur ein entschiedenes Nein herausgehört. Dasselbe gilt für Herrn Bassermann, der doch eine starke sozialpolitische Schlag­ader hat. (Heiterkeit.) Der Politiker Bassermann hat den Rechts­anwalt Bastermann instruiert, und dieser Jagt, er würde keinem Verein raten, auf Grund dieser Vorlage die Rechtsfähigkeit nach­zusuchen. Eine Ablehnung ohne Kommissionsberatung würde ich für einen schweren Fehler halten. Graf Posadowsky macht den Eindruck eines gefesselten Prometheus, an dessen Sozialpolitik Adler und Geier herumhacken (Graße Heiterkeit); von seiner Rede kann man sagen: Herrlich, etwas dunkel zwar, doch es klingt recht wunderbar. (Heiterkeit.) Er sagt, man müsse die Vorlage betrachten als eine Novelle zum Bürgerlichen Gesetzbuch. Ja, was nutzt das, wenn die Wünsche der freien Gewerkschaften so ganz unoerücksichtigt bleibenI (Sehr gut! links.) Die Gewerkschaften haben sich zu einer großen Blüte entwickelt, der Kampf um jeden Preis ist keineswegs ihr Zweck, sondern sie rüsten sich zum Kampfe, um Frieden zu haben. Das *eigt die Ausbreitung der Tarifver­träge. Leider ist unsere Judikatur, die doch eigentlich der Gesetz­gebung vorauseilen sollte, auf sozialpolitischem Gebiete außer­ordentlich vexatorisch und rückständig. (Sehr richtig! links.) Redner geht auf Einzelheiten der Vorlage ein. Besonders bedenklich ist die Einschränkung der Kompetenzen der Berufsvereine. Es liegt darin eine erhebliche Gefährdung des Koalitionsrechtes, das ein natürliches Recht ist und künstliche Eingriffe nicht berirägt. Im Gegensatz zum Hern Staatssekretär halte ich das Schiff der Vor­lage nicht für geeignet, den Hafen zu erreichen, sondern meine vielmehr, daß cs alle Chancen hat, als unbrauchbares Wrack auf dem Meer zu treiben. (Beifall links.)

Staatssekretär Graf v. Posadowsky:

Wenn ich am Schluß meiner ersten Rede den Wunsch mis- gcsprochcn habe, man möchte das Schiff der Vorlage nicht noch im Hafen scheitern lallen, so würde mir dieses Bild der Herr Vor­redner wohl verzeihen, wenn er selber die Kämpfe durchkostet hätte, deren es bedurfte, um den Entwurf soweit zu bringen. Er ent­spricht nach meiner Ueberzeugung berechtigten Forderungen der Arbeiterbevölkcrung. wie der Mehrheit dieses hohen Hauses.

Von einigen Vorrednern sind manche Einzelheiten des Ent­wurfes nicht in gerechter Weise dargestellt worden. Es ist z. B. eine ungerechte Beurteilung, wenn behauptet wird, es fände sich in diesem Entwurf ein Uebermaß kleiner polizeilicher Kontroll­bestimmungen. Ter Entwurf verlangt zweierlei: erstens Schutz der Minderheiten uirb zweitens Ermöglichung der Kontrolle, daß nicht die Verfolgung allgemein politischer Zwecke in den Geschäfts­kreis der Berufsvereine mit hineingezogen wird. Wie der Verein gegen Willkür der Staatsbehörden geschützt sein muß, so muß auch das einzelne Mitglied gegen Willkür des Vereinsvorstandes und seiner Mitglieder geschützt sein. Diesem Zwecke dienen aber in dem Entwurf lediglich Normativ-Bestimmungen; als Anordnungen polizeilicher Natur können sie nicht bezeichnet werden. Tem Schutz der Minderheiten dient auch die Forderung der Einreichung dcs Mitgliederverzeichnisses. Wenn Mitglieder und Behörden nicht toinen, feer Mitglied des Vereins ist, so würden die Berufsvereine vollkommen den Charakter von Gehcimbünden bekommen (Wider­spruch und Lachen bei den Sozialdemokraten), und die Begründung

von Gchcimbündcn ist ja schon durch das Strafgesetzbuch verboten. Öen bei den Sozialdemokraten.) Bei der Statuicrung deS is aus Abschrift des Mitglicdervcrzeichnisses war vorzugs­weise an die Arbeitgebervereine gedacht worden. Gewiß, ich gebe zu, daß dieses Recht auch vielleicht manchmal Zwecken der Spw- nage und der Angeberei dienstbar gemacht werden kann, aber da­gegen gibt es überhaupt fein Gesetz: wenn ein Arbeitgeber wissen will, feer üu Einen Arbeitern einem bestimmten Verein angehört, so wird er das auch ohne jede gesetzliche Bestimmung erfahren kön­nen. Unberechtigt ist auch der Tadel dagegen, daß die Generalver- sammluna dann cinbcrufen werden muß. wenn der vierte Teil der Mitglieder cs verlangt. Bedenken Sie doch, daß nach § 37 des Bürgerlichen Gesetzbuches die Einberufung schon dann erfolgen muß, wenn es der z > h n t c Teil der Mitglieder verlangt. Der Entwurf bedeutet also eine wesentliche Abschwächung gegenüber dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Auch das vielfach getadelte Recht der Einforderung von Abschriften des Mitgliedervcrzcichnisses stellt sich in unserem Entwurf viel günstiger, als zum Beispiel in England. Dort muß die Abschrift kostenlos geliefert, nach unserem Entwurf muß sie bezahlt werden. Das Recht, daß jedes Mitglied jederzeit austretcn kann, entspricht nur der Gesetzgebung in anderen Lan­dern. Auch nach dem ftanzösischen Recht steht der Austritt den Mitgliedern frei, nur mit dem Unterschied, daß sie die für das laufende Jahr noch zahlen müßen. Das Recht der Einsicht in die Protokolle wiederum entspricht genau den ein,chlagigen Be­stimmungen unseres Genonenschaftsgesctzc?. Ein Fortschritt liegt auch bar in, daß die Berufsvereine die ordentlichen Beitrage nach dem Entwurf im Wege der Klage cintreiben können, und daß gegen unzulässige Beschlüsse die Anfechtungsklage gegeben wird Das hat den Erfolg, daß eine Entscheidung sämtlichen anderen Mitgliedern mit zugute kommt. Ohne Zulassung der Anfechtungsklage wäre das nicht möglich; es müßte dann jedes einzelne Mitglied auf Fest­stellung klagen, und das würde eine Häufung von Prozessen geben, die dem Vorstände höchst lästig sein dürften. Sie müssen doch mich bedenken, daß eine Aufsichtsbehörde im eigentlichen Sinne gar nicht vorhanden ist. Keine einzige Verwaltungsmaßregel des Vereins bedarf der behördlichen Genehmigung oder unterliegt auch mir eines Einspruchsrechts. Eine Einsicht in die Sucher, in bie Ver­handlungen, in die Rechmingcn des Vereins ist der Behörde nicht gegeben: nur wenn der Verein satzungswidrige Zwecke verfolgt, hat die Behörde das Recht, ohne weiteres cinzuschreiten. Nechttiche Streitigkeiten enffcheidet das Verwaltuiigsstreitverfahren. (öjjruf links- ' Wo steht das?) Das ergibt sich einfach daraus, daß Ver­fügungen bei Polizei dem Verwaltungsstreitvcrfahren ijnterfeorfen sind Und Sie werden doch nicht behaupten wollen, daß das Ober- verwaltungsgericht lediglich den politischen Interessen der Regie­renden diene? Es ist also ein objektives, unabhängiges Jnstanzen- verfahren gegeben. Ob für die Behörde der EinbUck oder bas Ein- forbern des M'tgliedcrverzeichnisses gestattet sein «oll, will 'ch hier nicht entscheiden.' Jedenfalls muß etwas derartiges !xr Verwal- tungsbehördc gestattet sein: sonst ist eine Kontrolle.des MttgliE>er- freifes unmöglich. Im übrigen bedeutet der künftige Zustand gegenüber dem jetzigen sogar eine Erleichterung. Bisher konnte sogar unter Umständen eine Anzeige von jedem Mitgnedcrtvcchlet verlangt werden, jetzt ist das Recht der Verwaltungsbehörde ledig­lich auf die Einreichung des Vcrzeichnisies beschrankt, m>er der Verein ist nicht verpflichtet, jede Aendcrung in seinem iDcitglieber* bestände ohne lveiteres anzugeben. Gegen das Verlangen der Ein­reichung un) Veröffentlichung der Jahresberichte brauchte sich Mich niemand zu sträuben; denn diese Veröffentlichung geschieht ja schon beute seitens der Gewerkschaften. Es wird ihnen al,o durch ba5 Gesetz nichts Neues zugemutet. Die englische Gesetzgcbulig geht viel weiter. Wahrend bei uns der Bundesrat generell ein Schema feststellt, kann her englische Registerbeamte in jedem Fall ein­gehende Detailieriing fordern. _

In England gestattet das Gesetz dem Registerbeamteii auch Einsicht in die Bücher der Trade Unions. Unser Entwurf ist also wesentlich milder als das von Ihnen so oft als liberal gepriesene englische Recht. Alle Kautelen, die in diesem Entwurf enthalten sind, entstammen entweder dem V. G. B. oder dem Gesetz^ über bic Erwerbs- und Wirtschaffsgenossenschaften, bie boch ihrer Struk­tur nach den eingetragenen Berufsvereinen sehr nahe stehen. Aber bas Genossenschaftsgesetz enthält viel weitergehende Kontrollen als biefer Entwurf. Die Annahme aber, daß dir HanblungsgeWfen nickt unter die G. O. und deshalb auch nicht unter dieses Gesetz fielen, trifft durchaus nicht zu. Daß der Entwurf bie Beriffs- vercine auf die Zusammenfassung von Ungehörigen dcssesiien. Be­rufs beschränken will, ist ganz naturgemäß und entspricht logar Anschauungen aus Ihren (zu den Soz.) Kreisen. Der Abg. Bern­stein hat es für geradezu unmöglich erklärt, Berufsvereine zu bilden, bie sich aus den allgemeinen Arbeiterkreisen zusammen­setzen. Unter diesem Gesichtspunkt ist die einschlägige Bestimmung des Entwurfs entftanben. Wir stimmen also in dieser Beziehung vollkommen mit dem Abg. Bernstein überein. (Heiterkeit.) Nun zum Schluß noch eine Bemerkung gegenüber den Angriffen, daß ich den Entwurf als eine Art von Novelle zum B. G. B. bezeichnet habe. Tas B. G. B. ist noch ein ziemlich junges Produkt der Reichsgesetzgebung. Als es geschaffen wurde, da nahm man an, baß es für lange Zeit bic Rechtsnorm des deutschen Volke? bilden würde. Wenn jetzt also auf dem wichtigen Gebiete der Berufs- Vereine von den Regierungen eine Ncirregelung der Verhältiuye vorgeschlagen toerben sollte, bann muhten sie von den Grundlagen des"B. G. B. ausgehen und sich fragen, in welchen Punkten Ab­änderungen und Teklarattonen der einschlägigen Bestimmungen des B. G. B. zulässig feien. Das ist geschehen, und ich behaupte, daß bic Regierungen dabei durchaus logisch zu Werke gegangen sind. Ich habe es' oft erlebt, daß man. Gesetzentwürfen der Reate- rungen zunächst den Vorwurf machte, sie seien besonders oberfläch­lich au »gearbeitet worden, daß man aber bann in der Kommission doch herausfand, daß es sich um reiflidi durchdachte Arbeiten han­delte, bie im Hauptzwecke, den sie verfolgen, auch dos richtige treffen. (Beifall.)

Abg. Potthoff (frf. Vgg.):

Ich bin richt so optiuisittsch m glauben, daß die Rubrer aftet i Parteien auf dem von ihnen dieser Vorlage gegen­über betonten Standpunkte stehen bleiben werden, ich

t hoffe es aber lvenigstens von den Führern der Mittel-

;'arteien, und erwarte insbesondere von den Nationalliberalen, daß sie diesmal einmütig dem Abg. Basiermann folgen werden und nicht vielleicht einem bösen Geiste, der noch aus der Versenkung ; hervortritt. Bevor die Rechtsverhaltnisie der Berufsvereine ge- > regelt werden, muß (ine Neuregelung der Vereinsgesetzgebung, eine i Sicherstellung mb Erweiterung des Koalitionsrechtes vorangehen, i Ter gewerbliche Arbeiter steht heute noch unter einem Ausnahme- 5 recht. Zunächst gleiches Recht für alle' Redner behandel! hierauf $ den Entwurf vom Gesichtspunkt der geistigen Arbeiter, der techni- t schon Beamten, der Handlungsgehilfen aus. In § 1 sieht er eine ! -?cr"' nfung der Konkiirrcnzklausel. bittet die Mitglieder der - f: scn Kommission, den BegriffSozialpolitik" nicht so eng ; ni, feie die Regierung. Machen Sie lieber ein gutes Ge-