Ausgabe 
28.7.1906 Drittes Blatt
 
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Nr. 175

Drittes Blatt

156. Jahrgang

Gießener Anzeiger

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General-Anzeiger, Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen

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die Arbeit Kraft vor-

um so peinlicher, als in dem Schreiben auch von Ojettis Beziehungen zu Jüngerinnen der Muse die Rede war. Der Prätor bat, da Ojetti da§ Painphlet in Mailand erhielt, sich für inkompetent erklärt und den Prozeß nach Mailand ver­wiesen. Gegenüber seinen Freunden leugnet Ojetti jede be­wußte Verleumdung gegenüber Sartorio und weist darauf hin, daß Sartorio nur zwei Zellgen habe: der eine, Fräulein Oppenheim sei tot, und der zweite, Ingenieur Sacchetti (der am gastrischcn Fieber krank liegt) habe ... das Bauchweh.

tut5 dieser Erkenntnis heraus ist man rneuschlich genug, die Arbeiter so gut zu zahlen, als bei den wechselnden Konstella­

tionen möglich ist, und sie nicht laßen, wenn ihre Kräfte verbraucht taugt nichts, kostet nur, und reibt zeitig ans.

AuS diesen Gründen glauben

nach gesetzlicher Festlegung der Arbeitszeit fallen gelassen werden kann. Diese Regelung vollzieht sich von selbst, und das ist entschieden besser.

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kaufen keine Einrichtung ohne vorher das grosse Muster-Haupt­ausstellungshaus der Darmstädter Möbelfabrik, Heidelberger­strasse, welches als Sehenswürdigkeit I. Ranges und bedeutendstes Haus seiner Art bekannt ist, besichtigt zu haben. Man verlange Preisliste mit Abbildungen. (Perspektiv-Aufnahmen von completteu Zimmern). bls/8

sind. Denn auch die beste

dem Festplatz

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leumdungen, die Sartorio auch von Ingenieur Sacchetti be­stätigt wurden. Dazu kam, daß Ojetti dem Frankfurter Ge­richt zur Unterstützung der Klage der Frau Sartorio auf Annullierung der Ehe ein Schreiben gesandt haben soll des Inhaltes, Sartorio sei wahnsinnig... Ob auf Grund dieses Zeugnisses die Ehe annulliert wurde oder nicht, ist unbekannt. Man weiß nur, und Sartorio bestätigte es vor Gericht, daß das Zusaunnenwirken aller dieser Umstände den Maler aufs äußerste erregte und ihm jenen blutig verletzenden Brief an Ojetti eingab, der den Anlaß zur Klage lieferte. Sartorio schenkte darin deut Kritiker Ojetti keinerlei erdenkliche Be- sckimpfung, und das schlimmste war, daß er den Brief am Tage nach Ojettis Verlobung an seine Adresse schickte,

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Samstag 28. Juli LK0C

Rotationsdruck und Verlag tot Brühk'fchrw

* Umversitätsdruckeret. R. Lang«., Ließen.

Redaktion, Expedition u.Druckerei: Schulstr.?.

Tel. Nr. 51. Telegr.-Adr.: Anzeiger Dietz«.

Erscheint tLgllch mit Ausnahme des Sonntags.

DieSiebener Zamilirnblötter" werden dem Anzeiger viermal wöchentlich beigelegt. Der hessisch- ?anbwM" erscheint monatlich einmal.

Gesetzliche Wegelung der Arbeitszeit.

Obenan bei allen Forderungen der Arbeiterorganisationen stand bisher neben der Erhöhung der Löhne auch die Verkürzung der Arbeitszeit. Die sozialdemokratifchc Partei hat auch im Reichstag iviederholt auf die gesetzliche Festlegung der Arbeitszeit in den gewerblichen tind Fabrik-- (betrieben, in den Bergiverken usw. gedrängt, und der Ge­danke einer einheitlichen Regelung dieser Frage war auch bürgerlichen Sozialpolrtikern nicht unsympathisch, wenn auch andererseits wieder gegen diese Gleichmacherei Front gemacht wurde.

Es kam dieser Tage die Nachricht, daß die Verwaltung der kaiserlichen Werften allgemein die neunstündige Arbeits­zeit eingeführt hat. Das wird in arbeiterfreundlichen Kreisen lebhaft begrüßt werden. Ferner ivird bekannt, daß eine größere Anzahl von industriellen Betrieben in Westdeutschland sich auf den Zehnstundentag festgelegt hat, und eS ist zweifel­los, daß noch viele Betriebe, die bisher länger als 10 Stunden arbeiten ließen, diesem Beispiel folgen werden. In einer großen Anzahl von Fabrikbetrieben ist der Zehnstundentag ohnehin bereits die Norm, und man darf erwarten, daß nur mehr in solchen Werken, die unbedingt eine längere Arbeits­zeit erfordern, der alte Zustand bestehen bleibt. ES vollzieht sich also anscheinend die Regelung der Arbeitszeit ganz von selbst und ohne Dazutun der gesetzlichen Faktoren.

An sich ist das ja auch begreiflich. Es wird in Unter- nehmerkreisen nicht mehr bestritten, daß dec Arbeiter über ein gewisses Maß der Arbeitsleistung nicht hinauSkonimt, ob er nun 10 oder 12 Stunden arbeite Mit erschöpften Kräften aber arbeiten lassen und für minderwertige Leistungen den gleichen Stundenlohn bezahlen wie sür die Arbeit in den Vormittags- und frühen Nachmittagsstunden, ist Unsinn. Der Stundenlohn wird ja immer mehr Norm in den industriellen Betrieben, und damit ist im Grunde sowohl dem Arbeiter geholfen wie dem Unternehmer. Der Unternehmer wird sich der Verkürzung der Arbeitszeit nicht hindernd in den Weg stellen, und der Arbeiter wird eine übermäßige Verkürzung im eigenen Interesse gar nicht wünschen, denn in solchem Falle würde er sich der Gefahr aussetzen, viel weniger zu verdienen. Und das will, bei aller Schonung seiner Kräfte, kein Arbeiter.

Unter diesen Umständen wird es begreiflich erscheinen, wenn der Wunsch einer gesetzlichen Festlegung der Arbeitszeit weniger Anhänger findet, wenn die gewerkschaftlichen Organi­sationen insbesondere diese Forderung immer laxer verteidigen. Die privaten Arbeitgeber werden sich immer mehr zu der Ansicht bekehren, die das Reich in Bezug auf die Arbeitszeit bekundet hat, und mit zehn, resp. neun Stunden Arbeitszeit bei entsprechendem Verdienst sind die Arbeiter wohl heute in allen Betrieben, soweit sie nicht direkt gesundheitsgefährlich sind, zufrieden. Die alte sozialdemokratische Forderung nach dem Achtstundentag figuriert heute nur noch ganz bescheiden auf dem Programm der Partei.

Und daS muß doch auch gesagt werden: so unsozial, wie sie immer verschrieen werden, sind unsere Unternehmer wahr­haftig nicht. Wir wollen nicht Hinweisen auf die vielen Stiftungen und Wohlfahrtseinrichtungen, die von Unter­nehmern inS Leben gerufen wurden. Zur Ehre unserer In­dustrie müßen wir sagen, daß rohe Ausbeuterei der Arbeits­kräfte deS Proletariats äußerst selten ist. Unsere Unternehmer sind volkswirtschaftlich zu der Erkenntnis vorgeschritten, daß sie ein Interesse an einer Arbeiterschaft haben, die anständig entlohnt und nicht abgetrieben ist bis zur Erschlaffung. Und

EZfenbahtt-Zsitung.

Neue Tagesverbindung von Süddeutsch-« land nach Tirol. Durch Einschaltung eines neuen Saison- Schnellzuges über den Arlberg nach Innsbruck, welcher vom 1. Juli bis 30. September verkehrt, ist eine vorzügliche Tages- verbmdung zwischen Süddeutschland und Tirol geschaffen. Tift Fahrzeiten sind folgende: Frankfurt a. M. ab 6.21 früh, Karlsruher ab 8.45, Straßburg ab 8.54, Konstanz ab 1.47 nachm., Feldkirch ab 5.31, Innsbruck an 9.05 abends. In Innsbruck hat der neue Zug Anschluß nach Salzburg (an 6 Uhr früh), wo er wieder An­schluß an den Schnellzug nach Linz (9.03 vorm.) und Wien-West» bahnhof (an 12.55 nachts) findet. Außerdem besteht in Innsbruck Anschluß über den Brenner nach Südtirol (Bozen, Meran, Trient)» mit direktem Anschluß nach Verona (an 9.59 vorm.). In dieser». Zugsverbinbungen stehen gut eingerichtete direkte Wagen zur Ver­fügung, speziell erwähnt sei der direkte Wagen 1., 2., 3. Hlanei Franliurl a. Dl.InnsbruckWien.

Gerichtssaerl.

Friedberg, 25. Juli. Eine schwere aber gerechte Strafft erhielt der Knecht Franz Kröly von dem hiesigen Schöfsen- g e r l ch t. Im Lause des Frühjahrs verlor der hiesige (Vastwirt Abam Bekmann ein Portemonnaie mit 64 Mk. Inhalt, sowie einen Ning. K., der hinter B. herging, wurde von B. befragt, ob er nichts gesunden habe, waS er verneinte. Auch eine Haussuchung hatte keinen Erfolg. Obwohl K. immerfort seine Unschuld beteuerte,, blieb der Verdacht bestehen. Im Lause des Mai kam B. in eing hiesige Wirtschaft, wo er feinen mit dem Gelbe verlorenen Ring an dem Finger eines Fabrikarbeiters erblickte. Befragt, wo er denselben her habe, gestand der Arbeiter ein, ihn von K. für 4 Mk. gelaust zu haben, obwohl er einen Wert von 30 Mk. halte. K. ge­stand dann ein, baS Geld nebst Ring an üch gebracht zu haben. Obwohl der Vertreter der Staatsanwaltschaft nur vier Wochen beantragt hatte, kam das Schöffengerlcht zu der Ansicht, daß eine solche Gemeinheit cme höhere Strafe verdiene unb verurteilte den K. zu einer G e f ä u g n i S st r a s e von zwei Monaten.

E r f u r t, 26. Juli. Tie Strafkammer verurteilte v i e r S ch n l-, (naben, darunter zwei im Alter von 12 Jahren, wegen Auf­brech e n s eines P o st k a r t e n a u t o m a t en und Entwen­dung zweier minderwertiger junger Hunde zu Gefängnisstrafen von fünf 'l'ionaten bis zu vier Wochen.

Berlin, 26. Juli. Die ehemalige Gesellschafterin der ver­storbenen Prinzessin Henriette von Schleswig-Holstein, Anna Milewsky, hat durch einen hiesigen Anwalt gegen die ägyptische Negierung eine Schadenersatzklage cm* strengen lassen, weil sie von der Regierung in Kairo verhaftet und aus ihrer Wohnung mit Unrecht unter Anwendung von Gewalt und Mißhandlung entfernt worden fei.

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Vermischtes.

* Wie der bayerische Thronfolger auf dem Fe st platz des Bundesschießens verkehrte, darüber wissen die Münchener Blätter allerlei zu berichten. Zum Beispiel: Die Binger Schützengesellschaft hatte zu einer Weinprobe eingeladen; Prinz Ludwig war als Ehrengast in der gemütlichen Schützenjoppe zugegen. Am Mittwoch beteiligte sich Prinz Ludwig, wie jeden Tag, am Schießen und machte dann einen anderthalbstündigen Rund- gang auf dem Festplatz. Er wurde vom Publikum mit Hoch­rufen begrüßt; hier und da sprach er mit einigen Nachzüglern von der Mittagstafel, unter anderen mit einigen Berlinern. Einer der Berliner Herren brachte auf den Prinzen und Ehrenpräsidenten ein dreifaches Hurra aus: sein Ruf fand bei der die Gruppe umgebenden Menge von Hallenbesuchern lebhaften Widerhall. Ein Sachse aus dem Erzgebirge kam auf den Prinzen zu:Hoheit, ich kann mer nicht andersch hälfen, aber ich muß Ihnen die Hand drücken, also sin so gut und gäben se mersche!" Und der Prinz lachend: .Wenn Sie sonst nichts wollen. . .", streckt die Rechte hin.

"Der grobe Maler. Zu dem Beleidigungs- und Verleumdungsprozeß Sartorio-Ojetti wird aus Rom in Ergänzung früherer Mitteilungen geschrieben: In dem Saale der zweiten Prätur drängten sich am Donnerstag Künstler, Schriftsteller, Intellektuelle beider Geschlechter. Maler Sartorio (früher Professor in Weimar) erzählte, daß er ein Opfer einer unseligen Eheirrung geworden, und daß seine junge Frau, eine Frankfurterin, ihm nicht nur selbst aus­gerückt sei, sondern auch noch, was schlimmer, sein sieben­jähriges Töchterchen entführt habe. Auf seine dringenden Bitten habe die Dame versprochen, das Kind demnächst wieder nach Rom zurückzubringen, allein eS blieb bei den Ver­sprechungen. In der Folge erfuhr der Professor durch eine mittlerweile verstorbene deutsche" Dame, ein seinerzeit in Rom ansässiges Fräulein Oppenheim, daß sein eigener Freund, der Dichter und Kritiker Ugo Ojetti in den römi­schen SalonS mit Räubergeschichten über ihn Sar­torio hausieren gehe. Sartorio sei vom Laster zer-

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