Ausgabe 
23.11.1906 Drittes Blatt
 
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Nr. 275

Erscheint täglich mit Ausnahme des Sonntags.

DieEichener KamilienblStter"^ werden dem Anzeiger viermal wöchentlich beigelegt. Der hessische Landwirt" erscheint monatlich einmal.

156. Jahrgang

Freitag. '43. November 1906

Gießener Anzeiger

Rotationsdruck und Verlag der Brühl'lchen Universitätsdruckerei. R. Lange, Gießen.

Redaktion, Expedition ».Druckerei: Schulstr.7.

Tel. Nr. 51. Telegr.-Adr.: Anzeiger Gießen.

General-Anzeiger, Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Eietzen.

Parlamentarische Verhandlungen.

Nachdruck ohne Vereinbarung nicht gestattet.

Deutscher Reichstag.

128. Sitzung vom 22. November, 1 Uhr.

Das Haus ist mäßig beseht.

Am BundeSratstisch: Graf Posadowsky u. a. Eingegangen ist Die Polen-Interpellation.

Auf der Tagesordnung steht zunächst die Fortsetzung der zweiten Beratung des Gesetzentwurfes betreffend Aenderung der Gewerbeordnung.

Mit zur Beratung stehen Petitionen die sich auf den allgemeinen Befähigungsnachweis und die Ein­führung obligatorischer Fortbildungsschulen für weibliche Gehilfen beziehen.

Die Kommisiion hat hierzu folgende Resolutionen angenommen:

Der Reichstag wolle beschließen:

1 die verbündeten Regierungen zu ersuchen;

a) tunlichst bald einen Gesetzentwurf betreffend Aenderung der Gewerbeordnung vorzulegen, in welchem vorgeschrieben wird, daß besondere Beamte für die B a u k o n t r o l l e (§ 139b) in genügender Zahl angestellt und gewählte Vertreter der Ar­beiter bei der Kontrolle zugezogen werden;

b) Verordnungen zum Schutz der Bauhand« Werker auf Grund des 120e der Gewerbeordnung zu erlaßen;

2. die verbündeten Negierungen zu ersuchen, dem Reichstag tunlichst bald einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch welchen den gewerblichen Lehrlingen, jugendlichen Arbeitern, Ar­beitsburschen usw. der Besuch einer Fortbildungs­schule zur gesetzlichen Pflicht gemacht wird;

3. die verbündeten Regierungen zu ersuchen, schleunigst einen Gesetzentwurf vorzulegen, welcher das Recht zur An­leitung von Lehrlingen nur solchen Handwerkern ge­währt, welche zur Führung des Meistertitels be­rechtigt sind.

Die Abgg. Trimborn (Ztr.) u. Gen. beantragen die Reso­lution:

Der Reichstag wolle beschließen: den Reichskanzler zu er­suchen, dahin zu wirken, daß sich die verbündeten Negierungen über eine möglichst gleichmäßige Durchführung eines obligatori­schen gewerblichen Fortbildungsunterrichts verständigen.

Die Beratung beginnt beim Artikel I, der die Bedingungen festsetzt, unter denen die Versagung zur Ausübung eines Bauge­werbes ausgesprochen werden kann.

Geheimrat Dr. Münchgesang

tritt der Auffassung entgegen, als ob es mit dem Bauarbeiterschutz in den Bundesstaaten so schlecht bestellt sei. Die Bundesregierungen haben vielmehr diesem Gegenstand große Beachtung geschenkt, und in einer Reihe von Staaten seien Mich eingehende Bestimmungen darüber erlassen worden. Den Antrag Bömelburg, der eine Spezialisierung der Fälle verlangt, in denen die Bau-Erlaubnis zu entziehen ist, bittet er abzulehnen.

Abg. Erzberger (Zentr.) t

Die Erklärung des Staatssekretärs, die uns den kleinen Be­fähigungsnachweis in Aussicht stellte, ist sehr erfreulich. Sie ent­spricht einem einstimmigen Wunsch der Vertreter des Handwerks, den auch die Linke respektieren sollte. Auf dem Gebiet des Bau­arbeiterschutzes kann aber noch recht viel geschehen; das hat auch Graf Posadowsky anerkannt. Die Zahl der Unfälle ist immer noch eine abnorm große. Manches ist ja auf diesem Gebiete geschehen; es fragt sich nur, ob es genügend ist. Die Hinzuziehung von Ar­beitern zur Baukontrolle empfiehlt sich daraus; man hat damit ja bereits in der Praxis günstige Erfahrungen gemacht. Redner ver­breitet sich in längerer Rede über diese Materie und verlangt namens seiner Fraktion die reichsgesetzliche Regelung der Bau­kontrolle und die Zuziehung von Arbeitern zur Kontrolle.

Abg. Herbert (Soz.)

tritt für die Anstellung von Baukontrolleuren aus der Arbeiter- klasie ein und bezeichnet den Befähigungsnachweis als eine über­flüssige und veratorische Maßregel, die gerade im Interesse Der Handwerker abgelehnt werden müße.

Geheimrat Dr. Franke

erwidert auf eine Bemerkung des Abg. Erzbergert Der preußische Handelsminister hat auf Veranlassung des Reichskanzlers Er­hebungen darüber veranstaltet, in welchem Umfange handwerks­mäßig ausgebildete Arbeiter in Großbetrieben beschäftigt sind. Das Resultat liegt noch nicht vollständig vor. Sobald es ein­gegangen ist, wird es dem preußischen statistischen Landesamt zur Bearbeitung übergeben werden. Erst dann wird der Minister in der Sage fein, eine Entscheidung zu treffen über die BeitragS- pflicht zu den Handwerkskammern.

Abg. Hilpert (bayer. Bauernbund):

Der Wunsch nach Einführung deö allgemeinen Befähigungs­nachweises wird nicht verschwinden, solange es überhaupt noch Handwerker gibt.

Dbg. Mattewitz (kons.):

Ich hoffe, daß die Ergebnisse der von dem Regierungskom- miffar in Aussicht gestellten Erhebungen über die Zahl der in Großbetrieben beschäftigten handwerksmäßig vorgebildeten Ar­beiter weiten Kreisen zugänglich gemacht wird. Ter Abg. Gamp hat vor einigen Tagen die Tätigkeit der Handwerkskammern all­gemein abfällig kritisiert. Ich kann nur sagen, daß ihre Tätigkeit eine sehr fleißige ist, und daß die Verwaltungskosten keineswegs hohe sind,

Abg. Pauli (kons.)

verteidigt die Derufsgenossenschaften gegen die in der Debatte gegen sie erhobenen Angrifft. Die Berufsgenossenschaften hätten schon sehr viel für die Arbeiter getan. Von Arbeitern als Vau- kontrolleuren verspreche er sich nichts. Die sozialdemokratischen Anträge seien nur geeignet, das Handwerk zu unterdrücken. Redner schließt mit den Worten: Neulich hat der Abg. Singer gesagt: ,Dieselbe kompakte Majorität, die den Wuchertarif durchgesetzt und einen Raubzug auf die Taschen des arbeitenden Volkes unter­nommen hat, erklärt alle Wahlen ihrer Angehörigen für gültig." (Zuruf bei den Soz.: Sehr richtig!) Meine Herren Sozialdemo­kraten! Sie sind es, die von Tag zu Tag, von Monat zu Monat, von Jahr zu Jahr einen großen Raubzug auf die Taschen der Arbeiter unternehmen. (Lachen bei den Soz.) Die Parteikasie muß zuerst gefüllt werden. (Zurufe und Unruhe bei den Soz. Auf der Tribüne ruft jemand .Blödsinn!") Sie nehmen keine

Rücksicht darauf, ob der Arbeiter zugrunde geht oder nicht. (Er­neute Unruhe bei den Soz.) Bei Ihnen ist die Hauptsache, daß Geld eingeht.

Abg. Gothein (freif. Vgg.):

Wenn der Befähigungsnachweis ein Allheilmittel ist, warum fordern Sie ihn denn nicht zuerst für das Gewerbe, vas angeblich Die größte Not leidet, für die Landwirtschaft? Fangen Sie doch bei sich selbst an! Aber bei Ihnen genügt es. Daß jemand 5ia- vallerie-Lfsizier gewesen ist, um dann fein väterliches Gut bewirt­schaften und über die Not der Landwirtschaft klagen zu können. Der HandiverkSkammertag hätte sich mit kolossaler Mehrheit ent­schieden gegen den Befähigungsnachweis erklärt, wenn nicht Herr Malkewitz es noch im letzten Augenblick verstanden hätte, den Be­schluß etwas abzuschwächen. Selbst Herr Jakobskötter batte sich in einer ausgezeichneten Rede gegen den Befähigungsnachweis aus­gesprochen. Der Befähigungsnachweis ist ein toter Leichnam, den man jetzt wieder galvanisieren will. Auch der sog. kleine Be­fähigungsnachweis, den Graf Posadowsky in Aussicht gestellt hat, wonach nur geprüfte Meister Lehrlinge ausbilden dürfen, ist un­haltbar. Wie die Sache jetzt gedacht ist, könnte schließlich ein Schornsteinfegermeister einen Bäcker- ober Müllerlehrling auS- bilden. Die beweglichen Klagen des Herrn Gamp über die Burcau- Iratie der Handwerkskammern geben mir besonders zu denken. Er empfiehlt ihnen, sich die Hilfe von Parlamentariern zu sichern. Das glaube ich gern, Daß die Herrn von der Rechten sehr bereit sind, Den Handwerkskammern mit ihrem Rat unentgeltlich beizu­stehen. Aber zu welchem Zweck? Sie wollen politische Geschäfte machen. Sie wollen die Handwerker für sich einfangen. (Unruhe rechts.) Was die Handwerksmeister für die Ausbildung der Lehr­linge tun, ist nicht entfernt mit dem zu vergleichen, was die großen Städte für sie tun.

Und so geschah es denn, daß die Wahlaufrufe der Innungen nicht auf den Namen des Herrn Felisch lauteten. Ihre (nach rechts) Bestrebungen nützen dem Handwerk gar nichts, denn es gibt kein Examen, das vor Dummheit schützt. (Sehr richtig! links.) Fürst Bülow sagte einmal: Deutschland in der Welt voran! Ja, soweit es auf Sie ankommt (nach rechts), aber nur, wenn es nach rückwärts geht. (Beifall links, Lachen rechts.)

Abg. Ehrhardt (Soz.)

bestreitet ebenfalls, daß die Rechte irgend etwas Produktives zu Gunsten des Handwerks geleistet habe. Insbesondere polemisiert Redner gegen den Abg. Pauli (Potsdam).

Staatssekretär Graf Posadowsky:

Ich habe einen großen Fehler damit gemacht, daß ich den Gesetzentwurf ankündigte; ich will das nicht wieder tun. Denn diese Ankündigung hat zur Folge gehabt, daß sich die ganze De­batte bisher eigentlich nur mit diesem in Aussicht stehenden Ent­wurf beschäftigt. (Sehr richttg! und Heiterkeit rechts.) Der Ab­geordnete Gothein hat ein großes Wort gesprochen, von dem ich wünschte, daß es ein geflügeltes werden könnte: »Ein Examen et nicht vor Dummheit". Damit hat er ganz recht. Aber trotz- glaubc ich, würde er im Staatsdienst, z. B. in der Juris­prudenz, doch nicht alle Examina abschaffen wollen. Denn ein ge­wisses Mindestmaß von Kenntnissen wird doch durch das Examen verbürgt. Wollten wir die Examina abschaffen, so würde dadurch der Protektton Tür und Tor geöffnet werden. Natürlich kann es immer Vorkommen, daß Leute, Die Den Meistertitel erworben haben, Pfuscher sind, und daß umgekehrt Handwerker, die nicht im Besitze des Meistertitels sind. Hervorragendes leisten. Aber es werden diese letzteren ja nicht im Entferntesten gehindert, ihr Gewerbe weiter auszuüben, und wenn es befähigte Leute sind, so werden sie ganz wie bisher ihr Auskommen finden. Es soll eben nur ver­hindert werden, daß Leute sich Meister nennen, welche eine Meister­prüfung nicht bestanden haben.

Nun sagt der Abg. Gothein: Ja, es könnte doch vorkommen, daß jemand seinen Beruf wechselt, daß ein Schornsteinfegermeister vielleicht Konditor oder Koch wird und dann auf Grund seines be­standenen Meisterexamens in der Schornsteinfegerei Lehrlinge in der Kochkunst ausbildet. Nun, meine Herren, ich meine, ein solcher Wechsel des Berufes kommt so selten vor, daß er eine Be­deutung in der Weltgeschichte wirklich nicht erlangen würde. (Sehr richtig! rechts.) Im übrigen besttmmt ja auch jetzt schon die G.-O., daß, wer Lehrlinge halten will, mindestens fünf Jahre sein Geweäe ausgeübt ober die Gesellenprüfung bestanden haben muß. Der angekündigte Gesetzentwurf sichert den Meistertttel gegen Mißbrauch unü gibt damit dem korporativen Standesbewußtsein des Handwerks berechtigten Ausdruck. (Beifall rechts.)

Damit schließt die Erörterung.

Berichterstatter Dr. Burckhardt (Wirtsch. Vgg.) bittet m längeren Schlußausführungen um Ablehnung des An­trags Boemelburg und um unveränderte Annahme des Arttkels 1.

Abg. Singer (Soz., zur Geschäftsordnung) bestreitet dem Berichterstatter das Recht, über den Antrag Boemel- burg zu sprechen, da dieser der Kommission nicht vorgelegen habe. Das Schlußwort des Berichtersratters widerspreche sowohl in seiner Einleitung wie am Schluffe der Geschäftsordnung.

Vizepräsident Graf Stolberg konstatiert, es gebe keine geschäftsordnungsmäßigen Bestimmungen darüber, was der Berichterstatter am Anfang und am Schluffe zu sagen habe.

Berichterstatter Dr. Burckhardt bemerft, wenn Herr Singer pflichtgemäß den Kommissidnsbericht gelesen hätte, so würde er gefunden haben, daß der Antrag Boemel- burg m der Tat der Kommission bereits Vorgelegen hat. (Hört, hört! rechts.) Er, Redner, habe nicht seine persönliche Meinung geäußert, sondern lediglich die Ansichten der Kommission ver­treten, und zwar der Kommissionsmehrheit, wie cs seine Pflicht war. Herr Singer hätte keinen Anlaß gehabt, die kostbare Zett des Hauses für persönliche Angriffe in Anspruch zu nehmen.

Artikel 1 wird hierauf unter Ablehnung des Antrags Bömelburg unverändert angenommen.

Artikel 2 schließt die Versagung der Bauerlaubnis für solche Personen aus, die ein das Baugewerbe betreffendes Staats­examen abgelegt haben.

Der Artikel wird unter Ablehnung eines auf Streichung gerichteten Antrags Bömelburg ohne Debatte angenommen.

Artikel 2a ist von der Kommission eingefügt und ver­langt Ausdehnung der polizeilichen Kontrolle auch auf die Bau­unternehmer.

Auf Antrag des Abg. Bömelburg (Soz.), der von den Abgg. Pachnicke (freif. Vgg.) und Erzberger (Zentr.) unter» stützt wird, wird dieser Artikel gegen die Stimme des Abg. Pauli- Potsdam (kons.) und 2 bis 3 anderer Abgeordneter g e st r i ch e n.

Artikel 3 (Befugnis der Verwaltungsbehörden) gelangt ohne Debatte zur Aunabme.

Artikel 4 (Einspruch gegen die Versagung der Bau- erlaubnis) wird mit einer unwesentlichen, vorn Abg. Trimborn (Zentr.) beantragten Aenderung (anderweitige Festsetzung der Frist) angenommen.

Im letzten Artikel 5 (Termin des Inkrafttretens des Ge­setzes) wird auf Antrag E r z b e r g e r (Zentr.) beschloffen, eS am 1. April 1907 in Kraft treten zu lassen.

Die erste der von der Kommission beantragten Resolutionen findet ohne Debatte Annahme.

Tie Abstimmung über die zweite Resolution bleibt z.'^chst zweifelhaft. Es muß daher Auszählung des Hauses (Hamm- - sprung) stattfinden.

Für die Resolution sttmmen die Nationalliberalen, Frei­sinnigen und Sozialdemokraten und einige Polen. Sie wird mit 130 gegen 126 Stimmen abgelehnt. (Große Hciterftit.) Statt dieser Resolution wird die Resolution Trimborn an­genommen.

Tie dritte Kommissionsresolution wird angenommen.

Die sozialdemokratischen Resolutionen wer­den abgelehnt.

Damit ist die 2. Beratung dieses Entwurfs beendet.

Es folgt die des Gesetzes, bctr. das Urheberrecht an Werken verbildend en Künste und derPhotographie. Dessen erste Paragraphen lauten:

§ 1. Die Urheber von Werken der bildenden Künste und der Photographie werden nach Maßgabe dieses Gesetzes geschützt.

§ 2. Die Erzeugnisse des Kunstgewerbes gehören zu den Werken der bildenden Künste. Das gleiche gilt von Bauwerken, soweit sie künstlerische Zwecke verfolgen.

Als Werke der bildenden Künste gelten auch Entwürfe für Erzeugnisse des Kunstgewerbes, sowie für Bauwerke der in Abs. 1 bezeichneten Art.

§ 2a. Als Werke der Phowgraphie gelten auch solche Werke, welche durch ein Der Photographie ähnliches Verfahren herge­stellt werden.

lieber diese 3 Paragraphen wird gemeinsam verhandelt. Nach» dem Referent Dr. Müller- Meiningen (fr. 83p.) über die Ver­handlungen der Kommission kurz berichtet hat, bittet

Abg. Henning (kons.) um möglichst einstimmige Annahme deS Gesetzes. Es sei sehr schwer, so flüssige Begriffe in Paragraphen zu bringen. Der Gesetzgeber müsse sich darauf beschränken, dem Richter Direktiven zu geben. Das sei in anerkennenswerter Weise hier geschehen.

Abg. Jtschert (Zentr.):

Auch wir werden dem Entwurf zustimmen, ohne einen Unter­schied zwischen Kunstgewerbe und Baukunst zu machen; beide find Äeußerungen lünstlerischen Ringens.

Abg. Fischer-Sachsen (Soz.):

Die beiden ersten Paragraphen haben auch unsere vorbehalt­lose Zustimmung. Sie stellen einen prinzipiellen Fortschritt in der Auffassung bar; wir werden deshalb dafür stimmen.

Abg. Dove (frs. Vgg.):

Meine Freunde werden den §§ 1, 2 und 2a gleichfalls An­stimmen. Allerdings erscheint es mir fraglich, ob die Bestimmungen für die Praxis klar genug gefaßt sind. Die Allgemeine deutsche Kunstgenossenschaft wünscht eine bessere Definition deS Begriffs Urheberrecht dahin, daß Urheber nur der ist, der das Werk ge­staltet. Eine Uebertragung des Urheberrechts sollte nicht zu­lässig sein.

Abg. Luttmann (Antis.):

Es ist schwer, einen Wortlaut zu finden, der alle befriedigt. Trotzdem auch wir nicht befriedigt sind, werben wir sowohl für § 1 wie für § 2 stimmen. Aus Zweckmäßigkeitsgründen halten wir es auch für richtiger, daß man, wie geschehen, die Werke der bildenden Künste und der Photographie zusammengefaßt hat. Ich verzichte darauf, einen Antrag zu § 2 au stellen, möchte aber zu erwägen geben, ob eS nicht möglich fft, bis zur dritten Lesung eine klarere Fassung zu finden. Jedenfalls bedeutet das Gesetz einen Erfolg der Bestrebungen zum Schutze der Kunst.

Abg. Dr. Müller-Meiningen (fr. Vpt.) bittet die Regierang um Auskunft darüber, ob seine Ansicht richttg ist, ivonach es sich nicht um eine Gleichsftllung der Photo­graphie mit den Werken der bildenden Kunst handelt, sondern darum, daß eine rein technische Verbindung zweier gesetzgeberischer Aufgaben, und zwar lediglich aus legis awrischen Opportunitätsgründen, hier vorliegt. Im übrigen könne er er­klären, daß seine fvreunbe die Beschlüsse ber Kommission als einen Ausgleich ber berechtigten Interessen zwischen Künstler und Publikum auffassen unb beshalb ben §§ 1, 2 und 2a zustimmen.

Ein RegicrungSkommiffar erwidert: Es ist richtig, daß es lediglich praktische Zwecke find, die dazu geführt hab^n, daß wir beide Materialien zusammengelegt haben. Weiter ergibt sich aus den internationalen Übereinkünften, daß im Ausland die deutschen Erzeugnisse denselben Schutz ge- niefjen, wie die des betreffenden Landes.

Hierauf werden die §§ 1, 2, 2a angenommen.

§ 3 lautet: Soweit Entwürfe als Werke ber bildenden Künste anzujehen sind, findet das Gesetz, betr. das Urheberrecht an Werken ber Literatur unb ber Tonkunst vorn 19. Juni 1901 auf sie keine Anwenbung.

Abg. Dr. Müller-Meiningen:

Ich möchte mir bie Anfrage erlauben, in welchem Verhältnis § 3 flii § 1 Ziffer 1 bes Lnerargesetzes steht. Nach Maßgabe bieses Gesetzes wird geschützt die Urheberschaft von solchen Abbildungen wissenschaftlicher Art, welche nicht ihrem Hauptzweck nach als Kunst­werk zu betrachten sind.

Ein RegienmgSkomiuiffar erwidert, daß ein Rückschluß von § 1 des LtterargesetzeS auf § 3 dieses Gesetzes nicht zulässig sei.

Hierauf wird § 3 angenommen.

§ 4 fällt entsprechend dem Kommissionsbeschluß fort. (ES war darin besttmmt, daß iver ein Werk ber bilbenben Künste ober bet Photographie durch ein Werk ber bildenden Künste unb bet Photo­graphie nachbildet, für bas von ihm hervorgebrachte Werk als Urheber gilt.)

Unverändert in ber von der Kommission vorgeschlagenen Fassung und debattelos werden angenommen die §§ 5 bis 14, die weiter« Bestimmungen über die Voraussetzungen des Schutzes enthalten.

Auch die §§ 15 bis 22a (Befugnisse des Urhebers) gelangen in ber KommissionSfassu'.ig zur Annahme.

Hierauf vertagt sich das Haus.

Nächste Sitzung: Freitag. 1 Uhr: Fortsetzung der heutt- gen Beratung und Gesetzentwurf betr. die Rechts)ähigleit der Be- rnssvereine.

Schluß 6»i Uhr.