Ausgabe 
24.2.1906 Viertes Blatt
 
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»fine weiteres zufielen, sondern von diesen erst durch Gegen-Kon- rsftonen erkauft werden müßten und grade daraufhin haben wir ja «03 ein neues Abkommen mit dlmerika getroffen. Taraus folgt ^ber nicht daß die Verträge von 1828 in allen ihren Teilen hinfällig geworden seien. ES handelte sich vielmehr 1903 nur um eine einzelne Teklarations-Beslimmung. Der Staatssekretär erklärt dann noch in Bezug auf Schweden: Wenn diejenigen Punkte er- [ebigt sein werden, in denen wir nachzugebcn nicht in der -2nge find, werden avir voraussichtlich zu einem Vertrage mit Schweden kommen. ... . - . ,,

Abg. Bernstein (Soz.) tritt nochmals kurz für das Handels- Provisorium ein. _ , r ,

Abg. Jahr. v. Hehl zu Herrnsheim lnl.): habe

immer die Erfahrung gemacht, daß die Freihändler in der Polemik mit Personen, die anderer Meinung sind, nicht sehr gc- sch-mackboll verkehren. (Heiterkeit.) Zu den Mitgliedern, die für die frühere Resolution gestimmt haben, gehört auch Mg. Dr. Semler. Wenn Abg. Bernstein geglaubt hat, daß die £)cim= arbeitet oder die ärmeren Bolksklassni durch meinen Antrag ge- -trofsen würden, so kann ich vielleicht darauf Hinweisen, daß in Frankreich die sozialdemokratischen Gemeinderäte in oer Lage waren, aus die Petroleumpreis? noch etliche Prozent auszusmlagen. Das ist doch ein Beweis, daß es sich um keine Benachteiligung der ärmeren VolksNassen handeln bann. Abg. Gothein wirst nur vor, ich hätte meinen Antrag nicht überlegt. Diesen Vorwurf weise ich zurück. Ich halte meinen Antrag aufrecht und habe ihn m der Debatte nur erweitert. Mein Antrag ist logisch. Mir einen solchen Vorwurf zu machen, muß ich mir verbitten. Abg. Gothein will mich über die Verhältnisse in Frankreich belehren. Er,vergißt aber, daß ich meine Erfahrungen an Ort und Stelle gesammelt habe.

Abg. Gothein (sreis. Vgg.): Fahr. v. Hehl beklagt sich über mangelnde Höflichkeit, aber er ist cs ja gerade gewesen, der zuerst Herrn Semler vorwarf, nicht genügend vorbereitet gewesen zu fein. Ich glaube indessen, daß Herr v. Hehl seinen Antrag auch jetzt noch nicht verstanden hat. (Große Heiterkeit.) Das Provisorium wifl doch! Amerika die Zollsätze gewähren, die unseren Berttagsstaaten gewährt werden, in all den Verträgen ist aber von Petroleum nicht die Rede. Der Antrag auf Differenzierung ,des Petroleums ist jedenfalls der denkbar ungünstigste, um das Rockefeller-Monopol zu brechen. Denn es würde das Gegenteil der beabsichtigten Wirkung eintreten. Wenn man den Amerikanern vorwirst, den Saratoga-Bertrag gebrockten zu haben, so haben 'toit ihn auch gebrochen, denn wir haben die Einfuhr amerikani­scher Würste verboten, die auch in dem Verttag enthalten sind. Doch es ist jetzt schon genug^ gesprochen. (Lebhafte Zustimm- nng.) Wenn wir uns zwei Stunden lang über diese Sache unterhalten haben, so trägt die Schuld nur Fahr. v. Hehl zu Herrnsheim.

Nach weiteren Bemerkungen der ?Ibgg. Bernstein, Graf Kanitz führt

Abg. Frhr. v. Hehl zu Herrnsheim aus: Richt ich habe zuerst einen Vorwurf erhoben, sondern dies hat Abg. Dr. Semler mir gegenüber getan. Im übrigen bleibe ich dabei, daß der Vorwurf, wir wollten den Zollkrieg, eine Frivolität ist.

Hiermit schließt die Generaldismssion. In der Spezialdis- fuffam wird das Provisorium mit großer Majorität angenommen, desgleichen deftnitiv in der Gesamtabstimmung.

Hierauf fetzt das Haus die zweite Beratung des Etats der Meichs-Juftizverwaltung beim TitelStaatssekretär" fort.

Hierzu liegen vier Resoluttonen vor.

Eine Resolution Ablaß (fr. Dp.) wünscht, daß bei der be­vorstehenden Reform der Reick^strafprozeßordnung die Zustän­digkeit der Schwurgerichte in Preß fachen auf das ganze Reich ausgedehnt werde; eine Resolution Graf Hompesch (Ztr.) beantragt Vorlegung eines Gesetzentwurfes, |t>cr das Wechselprotestverfahren wesentlich vereinfacht und verbilligt; eine Resolution des Abg. Gras Hompesch bett. Vorlegung eines Gesetzentwurfes wonach Geschworenen und Schöffen ans Bundesmitteln Vergütung von Zeit-Ver­säumnis gewährt werden soll; eine Resolution Haußmann (D. Dp.) deckt sich im Wesentlichen mit der vorerwähnten Resolution.

Abg. Ku nett (Soz.) wendet sich gegen die vorgestrigen Ausführungen des Abg. v. Dirksen über den Metzer Staats­halt, der ein Bündnis mit den Sozialdemokraten empfohlen habe. Weiter verbreitet sich Redner über Mängel des Sttas- prozeßverfahrenS unter Bezugnahme u. a. auf einen Prozeß wegen Beleidigung der Teilnehmer an der China-Expedition". Weiter­hin nennt Redner die Rechtspflege eine schlechte Komödie und wird dafür zur Ordming gerufen,

Abg. Brnhn (Antts.) klagt über barsche Behandlung von Zeugen und plädiert dafür, daß die Prefle unter die Schwur­gerichte gestellt und der Zeugniszwang für die Presse beseitigt werde.. Die Gebühren-Ordnung für Rechtsanwälte müsse revidiert und die Berufung in Strafsachen eingeführt werden.

Staatssekretär Riebetding protesttett gegenüber einer Deußerung des Vorredners entschieden dagegen, daß ein Richter igegen den Abgeordneten Krösell gehässig und pflichtwidrig vor­gegangen sein könne. Im übrigen stehe er auf dem Standpunfte beider Vorredner, daß ein Richter fick angemessen gegen Zeugen zu benehmen habe. Durch die Gefängnisarbeiten das Handwerk und die freien Arbeiter zu beeinträchtigen, liege nicht in der Absicht ber Verwaltung. Ein Entwurf zur anderweiten Regelung des Wechselprotestes sei in Borbereittmg.

Abg. Ablaß (ftf. Vg.) fragt an, wie e? stehe, daß die Straf- prozeß-Kommisfion eine Beseitigung der Schwurgerichte einvfohlen babe. Er befürwortet dann seine Resolution und wendet sich gegen bie gestrigen Auslassungen des Abgeordneten Rören.

Staatssekretär Nieberding erwidert, solange nicht die Schwurgerichtsfrage durch eine Vorlage der verbündeten Re­gierungen behandelt werde, seien Erörterungen darüber zwecklos. In einer vertraulichen Konferenz der verbündeten Regierungen hätten die preußische und bayrische Justizverwaltung es vorgezogen, es beim Alten zu belassen. Die Straf-Prozeß-Kommifsion habe die Frage nur nach praktischen Erwägungen beurteilt. Ob Einzel­heiten an den Schwurgerichten zu ändern seien, sei eine Frage von geringer Bedeutung. Was die Resolution Ablaß anlange, so würde deren Annahme ein Schritt vorwärts zu einer Revision des Straf­prozeßes sein. Die norddeutschen Regierungen würden damit nicht einverstanden sein.

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Fraktionskollegen Dr. Semler gegenüber von wenn auch unbeabsichtigter Irreleitung der öffentlichen Meinung. Die volkswirtschaftlichen Spezialisten von links und rechts betei­ligten sich an dein Wortgefecht. Abg. Gothein (srs. 93g.) kreuzte die Klinge mit seinem alten Zolltarifgegner Grafen Kanitz (kons.), auch Graf Posadowsky griff wiederholt in die Debatte ein, die wesentlich dem Petrole um z o ll aalt und über Gebühr ausgedehnt wurde, denn für das Schicksal des Provisoriums war der ganze Streit belanglos. Er bewies lediglich von neuem, daß eine Verständigung zwischen Freihändlern und Schutzzöllnern auS- gechlassen ist, selbst wenn ihre sonstigen politischen An­schauungen übereinftimmen.

ein Kompromiß entdeckt zu haben, indem er der Negierung nur das Recht geben wollte, den Amerikanern einen Teil der Vertragssätze zu gewähren. Ernst hat dieser National­liberale hochschutzzöllnerischer Nuance seinen Vorschlag, dem nur ein knappes Dutzend seiner Fraktionsgenossen den Freund­schaftsdienst der Unterstützung gewährte, wahrscheinlich selbst nicht genommen, sonst würde er der Regierung etwas ge­nauere Richtlinien vorgeschrreben haben. Der Antrag war wohl mehr gestellt,um das Gesicht zu wahren", und um nach außen hin den Eindruck zu erwecken, als steckten die Zollkriegslustigen das Schwert nur nach schweren Kämpfen wieder in die Schtide. Freiherr von Heyl hörte ied

Aus dem Reichstag.

R. Berlin, 23. Februar.

Es gab heute noch einen lebhaften, stellenweise erhel- ternben Streit um den gestern abgelehnten Antrag Frhr. von Heyl zum Handelsprovisorium mit Amerika, ehe dieser Gesetzentwurf in dritter Lesung und

den erkennenden Richtern fotoenig als Verdienst an, daß er zu einer sehr scharfen Aeußerung sich hinreißen ließ, die er sogar auf die Rechtsprechung im allgemeinen be­zog, worauf der präsidierende Graf Stolberg mit einem Ordnungsruf antwortete. Mit der Klage über die Be­handlung der Zeugen vor Gericht steht indessen Ku- nert nicht allein. In demselben Sinn hatte neulich schon Abg. Bassermann, bekanntlich ein Berussjurist, sich aus­gesprochen, und ihnen schloß sich heute Abg. Bruhn (Antis.) an, ein in gerichtlichen Angelegenheiten erfahrener Mann. Staatssekr. Dr. R i e b e r d i n g erkannte ausdrücklich den An­spruch der Zeugen auf angemessene und wohlwollende Be­handlung an, und es ist zu wünschen, daß die Gerichte aus­nahmslos die Auffassung des Staatssekretärs sich zu eigen machen, damit die Beschwerden über Drangsalierung der Zeugen gegenstandslos werden. Die Sitzung brachte noch ein eindringliches Plaidoyer zugunsten der Schwur­gerichte seitens des Abg. Tr. Ablaß (Fr. Vlksp.), eines schlesischen Rechtsanwalts, der auch über das ThemaRich­ter und Presse" unter spezieller Bezugnahme auf die Simpliz iss imus"-Proz esse beachtenswerte Worte sagte. In der Schwurgerichtsfrage ist ein Entschluß der Verb. Negierungen noch nicht gefaßt, wie Tr. Nieberding erklärte.

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damit definitiv angenommen wurde. Herr v. Heyl glaubte

Abg. Gröber (Zentrum) bezeichnet eine Reform des Wechsel-1 haben, einen sehr lehrreichen Eindruck geben. Schon seit Protestverfahrens als unerlässlich. l längerer Zeit hat sich die Zentrale für private Fürsorge in

Morgen I Utt.&HfleW*. I Frankfurt a. M. um eine Reform der Fürsorqe für die un.

ehelichen Kinder bemüht und als ein besonders wirksames Mittel dafür die Einführung der Berufsvormundfchaft erprobt. Dazu drängt die geringe Zahl zur wirksamen Hebung der Vormundschaft geeigneten Personen, was z. B. dazu geführt hat, daß in der Hälfte aller Fälle die uneheliche Mutter selbst zur Vormünderin ernannt wird, ferner der immer wachsende Umfang der Aufgaben von der Auswahl und Ueberwachimg der Pflegestellen an bis zur beruflichen Ausbildung der Heran­wachsenden Kinder. Daß nach allen diesen Seiten die frei­willige Einzeloormundschaft versagt hat, beweist die bedauer­liche Höhe der Sterblichkeit der unehelichen Kinder unb der noch mehr zu beklagende Umfang körperlicher, moralischer unb beruflicher Degeneration, die unter den Unehelichen zu beobachten ist.

Die Hauptbedeutung der vorliegenden Denkschrift liegt darin, daß sie dafür nur auf sorgfältigen statistischen Unter­suchungen und Zusammenstellungen beruhendes Material in Tabellen und graphischen Darstellungen bringt, und uns da­durch einen ziemlich klaren Einblick in die Herkunft, die Lage und Schicksale der unehelichen Kinder gewährt. Mit farbigen Streifen werben der Anteil der unehelichen Geburten an den Gesamtgeburten; die Sterblichkeit der unehelichen Säuglinge im allgemeinen und in etlichen preußischen großen Land­gemeinden insbesondere; der Einfluß der Pflegebedingungen nach der Geburtsstätte (HauS, Anstalt) auf die Sterblichkeit; die BerufSgliedenmg der unehelichen Väter und Mütter (wo­raus schon neulich einmal eine Mitteilung durch die Zeitungen ging); die Tauglichkeit, Berufs- und Kriminalitätsverhältniffe der stellungspflichtigen Unehelichen usw. dargestellt. Daraus ergibt sich nicht nur mit erschreckender Deutlichkeit, daß die Sterblichkeit der unehelichen Kinder ungefähr doppelt so hoch ist, wie die der ehelichen, und ebenso der Prozentsatz der Militäruntauglichkeit, sowie der Anteil an der Kriminalität den der ehelich Geborenen weit übertrifft, sondern man erhält auch bestimmte Fingerzeige für die Betätigung der Fürsorge. Wenn uns z. B. so handgreiflich an diesen farbigen Streifen vor Augen geführt wird, wie viel ungünstiger in allen Beziehungen die gegen Entgeld in Pflege befindlichen Kinder gestellt sind, ivenn die Höhe der Kriminalität mit der mangelnden Berufsausbildung in einem unzweideutigen Zusammenhang zu stehen scheint, so tritt als die Grundforderung für eine Reform der Fürsorge die Schaffung einer wirksamen Vormundschaft entgegen, und eS erscheint als eine Hauptaufgabe, die zur Ermöglichung einer Berufsvormundschaft im Bürgerlichen Gesetzbuch ge-

Meteorolostislr-e ^eobadjtmigen der Station Gießen.

Die Bedeutung der ZL rvisvormundschast \ für den Sckutz der unehelichen Kinder.

Wie allem, was schwach und schutzbedürftig ist, so wendet sich die freie Liebestätigkeit heute auch besonders dem Schutz und der Fürsorge für die unehelichen Kinder zu. Und zwar geschieht da§ nicht mehr, wie früher, nur dem dunklen Drange des Mitleids folgend in planloser Weise, sondern auf Grund sorgfältiger Untersuchungen und Studien sowohl des Not­standes, als der Wirkung der zur Abhilfe ergriffenen Maß­regeln, stetig, planmäßig und zielbewußt. Davon kann uns die Denkschrift, die die Herren Dr. Ehr. I. Klumker und Dr. Ottmar Spann in Frankfurt a. M. für den internationalen Kongreß für Erziehung unb Kinderschuh in Lüttich über das obige Thema verfaßt!

gebeuen Ansätze so weiterzubilden, daß sie für uneheliche Kinder einfach zur Regel werden kann. Schon jetzt sind z. B. in Frankfurt dem Leiter der Zentrale für private Fürsorge, Dr. Klumker, ca. 200 Vormundschaften übertragen worden. Etwa? Aehnliches wird anderwärts nur möglich sein, wenn die städtischen Armenbehörden als solche von Amts wegen mit der Ausübung vormundschaftlicher Funktionen betraut werden könnten.

Da eben auch bei uns in Gießen die Frage der Säug­lingsfürsorge auf der Tagesordnung steht, so werden gewiß manche, die gewohnt sind, an dergleichen nur auf Grund eines wissenschaftlich gesichteten und bearbeiteten Tatsachen­materials zu gehen, mit Interesse von den interesianten AuS* führungen der Denkschrift Kenntnis nehmen.

Gießen, den 23. Febr. 1906. v. Schlosser.

wenig schmeichelhafte Bemerkung, er habe seinen eigenen Antrag nicht verstanden. Er selbst sprach seinem

am 22.-23. Februar 22.-23.

Ter Staatssekretär des Reichsjustizamts Tr. Nieber­ding mußte volle zwei Stunden ausharren, ehe die Dis­kussion über seinen Etat wieder ausgenommen wurde, und zwar durch den Abg. Kunert (Soz.) mit einer Kritik der bestehendenKl a ss e n j u st i z". Kunert, einem Redakteur desVorwärts", ist die Gabe fesselnder Vcredtsamkeit ver­sagt, deshalb erzielte er nicht den beabsichtigten Eindruck mit seiner Schilderung der prozessualen Vorgänge bei dem vielgenanntenHu n n e n b r i e sp r o z e ß" Beleidigung des ostasiatischen Expeditionskorps, in den der Redner vor einiger Zeit verwickelt war. Das Urteil hat Kunert insofern überrascht, als er sich auf mindestens zwölf Mo­nate Gefängnis gefaßt gemacht hatte, während er tatsäch­lichnur" drei Monate davontrug. Tas rechnete er aber

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