Ausgabe 
26.9.1906 Drittes Blatt
 
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Nr. SS« Drittes Blatt IS«. Jahrgang

Mittwoch SG.SePtember 1906

Erscheint «zllrh mit Ausnahme be5 SormtagS.

DieGiehener LamUlenb!31ter- werden dem »Anzeiger viermal wöchentlich beig-legt. Der AtffifdX tandwlrt" erscheint monallich einmal.

Gietzener Anzeiger

Rotationsdruck und Verlag der Brühl*sche» UnwersltätSdruckerei. St Laag«, Gtetz«.

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General-Anzeiger, Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

keinerlei

Briefkasten Oer Redaktion.

D. 25. Frhr. v. Zedlitz veröffentlichle seine Gedanken zum ReicliLlagswahlrecht nicht alä Broschüre, sondern in einem Aussatz der Berliner ZeitungDer Tag", an dessen Redaktion Sie sich wenden möaen.

Aaubmord-Krozeß Steinmetz.

(Original-Bericht des Gietzener Anzeigers.)'

R. B. Darmstadt, 25. Sept.

Ter Raubmord an der 80jährigen Witwe Rotscyild in Pfungstadt, der im vergangenen Frühjahr allgemeine Erregung hervorrief, beschästigtc heute das hiesige Schwur­gericht. Ter furchtbaren Bluttat beschuldigt ist der am 1. Juli 1885 in Pfungstadt geborene Schleifer Adam Stein­metz; er ist schon als 13jähriger Schüler wegen Dieb­stahls vorbestraft, hat aber die Volksschule zu Pfungstadt vollständig absolviert. Der Angeklagte wohnte bei seinen Eltern und hat sieben Geschwister. Er war im Sommer regelmäßig in einer Backsieinsabrik beschäftigt und arbeitete im Winter in vielen verschiedenartigen Betrieben. Aus einer Zigarrenfabrik wurde er entlassen, weil er Zigarren gestohlen hatte. Im letzten Winter war er in dem Schleiferei- und Milchverkaufsgeschäft von Engel in Pfungstadt tätig und hatte des Morgens die Milch aus'z-utragen. Hierbei kam er auch regelmäßig zu der alten Witwe Notschild, die auf einer Hofrcite in der Pfarrgasse ganz allein wohnte und lernte ihre Behausung und ihre Gewohnheiten kennen. Darauf gründete nun der Angeklagte seinen teuflischen Mordanschlag. Die eigentliche Veranlassung zur Tat war: Er war am 23. Februar aus dem Enaelschen Geschäft ausgetreten, angeblich eines Magenleidens wegen. Er ver­brachte die darauf folgende Woche mit Nichtstun, ließ aber die Eltern in dem Glauben, daß er weiter arbeite. Als dann am Samstag die krank im Bett liegende Mutter Geld verlangte (der Vater war lange ohne Arbeit und dem Trunk ergeben) verschaffte er sich unter falschen Vorspiegel­ungen von einem Bekannten 10 Mk., wovon er der Mutter 8 Mk. gab. Die Mutter machte ihn auch mehrmals darauf aufmerksam, daß am nächsten Samstag die Miete bezahlt werden müsse und er bestimmt dafür sorgen müsse. Da kam er denn auf den Gedanken, sich das Geld von der Witwe Rothschild zu verschaffen. Er überlegte hin und her, und am Samstag, den 10. März, stand sein auch aus­geführter Entschluß fest: Nachdem er in der Nacht nicht, wie sonst, beim Vater im Bett, sondern auf einer Bank in der Küche geschlafen hatte, erhob er sich früh morgens um 5 Uhr und ging nach einigem Wandern durch die Straßen in die Pfarrgasse, schlich sich, um nicht an den Fenstern der Rotschildschen Wohnung vorbei zu müssen, von der andern Seite tat den zur Hofreite gehörigen Holzstall, da er wußte, daß sich die Frau des Morgens ihr Holz, von hier zu holen pflegte, nahm das geöffnete Taschen­messer in die linke Hand und erwartete ruhig und ge­lassen das Eintreten der alten Frau. Als sie nach längerem Harren wirklich in den Holzstall eintrat, packte sie der Verbrecher sofort mit beiden Händen am Hals und drückte ihr die Kehle zu. (Als auf Anordnung des Präsidenten der Angeklagte an dem Gerichtsdiener demon­strieren sollte, in welcher Weise er die Tat ausgeführt, entstand in dem dicht besetzten Auditorium laute Heiter­keit, die der Präsident mit scharfen Worten rügte.) Die Ueberfallene sank lautlos rückwärts gegen die Tür und bann zu Boden und da sie wie leblos liegen blieb, schleppte er sie in den Hintergrund des Raumes. Da öffnete sie aber plötzlich den Mund, und nun nahm der Mörder sein Taschenmesser und stach neunmal auf Hals und Kops ein, bis sie keine Lebenszeichen mehr von sich gab. Dann verließ der Mörder den Holzstall und legte das übliche Vorhängeschloß vor die Tür. Er drang bann in das Wohnhaus ein, kehrte aber nochmals um und schloß, um vor Ueberraschungen sicher zu sein, die Haustür hinter sich ab. In dem ihm wohlbekannten Wohnzimmer erbrach er dann den Schreibsekretär, in welchem, wie er bei den Milchzahlungen beobachtet hatte, die Frau ihr Geld auf­bewahrte. In einem Schubfach sand er ein Portemonnaie mit 7 Mk., die er an sich nahm, einem weiter erbrochenen Fach entnahm er ein darin befindliches 20 Markstück, eine goldene Damenuhr mit Kette und einen Ring; einen Blech- rasten, in welchem die Frau zirka 25 000 Mk. in Wert­papieren "aufbewahrte, ließ er unberührt liegen, weil er noch keine Wertpapiere gesehen hatte und von ihrem Wert nichts wußte; er war enttäuscht, weil er hoffte, mindestens für 1000 Mk. Papiergeld vorzufinden. Dann verschloß der Mörder das Haus wieder und begab sich in aller Ruhe zu seinen Eltern, trank in der Küche Kaffee, reinigte fein blutiges Messer mit Wasser und ging dann zu seiner kranken Mutter ans Bett, um ihr, nachdem inzwischen seine Schwester das 20 Markstück hatte wechseln lassen, 12,50 Mk. für die Miete zu geben; für weitere 8 Mk. ließ er sich von der Schwester ein Paar neue Schuhe holen. Er sagte zu den ©einigen, er hätte das Geld in der Lotterie ge­wonnen. Mit neuem Kragen und Vorhemd und seinem Sonntagsstaat angetan, begab er sich bann zu der ihm bekannten Familie Crößmann, wo er der Tochter Luise wegen viel verkehrte, und schenkte dieser die geraubte Uhr mit dem Bemerken, daß er sie im Darmstädter Pfandhaus für 23 Mk. gekauft habe. Später begab sich der Mörder mit dem jungen Crößmann nach Eberstadt, trank Bier und tat, als wenn nichts vorgefallen wäre. Den geraubten Ring schenkte er einem Mädchen. Bis zu seiner nach fast acht Tagen erfolgten Verhaftung, zu der schließlich die verschenkte Uhr führte, da in den Zeitungen eine genaue Beschreibung und die Nummer bekannt gegeben worden war, hat sich der Angeklagte in Pfungstadt ganz unauf­fällig und gleichgiltig benommen. Als ihn der Polizei diener Rauch im Athletenklüb verhaftete, gestand er auch die Mordtat ohne Widerstreben ein. In dem Athletenklitb spielte der Mörder überhaupt eine große Rolle. Er ist nur von mittlerer, schmächtiger Statur, soll aber äußerst gewandt und kräftig, sowie ein vorzüglicher Ringkämpfer und Athlet sein, der beim Phramidenbau stets den obersten Mann stellte. In der Untersuchungshaft war er sich der Schwere der Mordtat wohl bewußt, er sagte, man wer de, ihn wohl einen Kopf kürzer machen.

Sein Verteidiger, Rechtsanwalt Dr. Hofmann II., habe ihm gesagt, daß mau ihn für geisteskrank halte; ihm fei aber nichts davon bewußt. Im übrigen weiß sich der Angeklagte angeblich auf viele Dinge nicht mehr zu besinnen, die er früher dem nunmehr zur Vernehmung gelangten Untersuchungsrichter, Landgerichtsrat Weiffen­

bach, ganz genau angegeben hat. Der Zeuge war über die Schärfe des Gedächtnisses bei der ersten Vernehmung geradezu erstaunt, lieber dessen normalen Geisteszustand sei er nie im Zweifel gewesen. Sachverständiger Kreis­assistenzarzt Dr. Schwan berichtete darauf näheres über den Leichenbefund. Als Todesursache sei Erstickung festgestellt worden; die Frau fei mit unmenschlicher Grausamkeit förm­lich hingeschlachtet worden. Nachdem Sachverständiger Me­dizinalrat Dr. Lehr noch das Ergebnis der Sektion näher bargelegt, trat nach 1 Uhr eine zweistündige Pause ein.

Nach Wiederaufnahme der Verhandlungen wird zunächst der prakt. Arzt Dr. Collatz als Zeuge vernommen, der den Angeklagten bei seinem Hals- bezw. Magenleiden be­handelt hat. Ter Stiefbruder der Ermordeten, Kaufmann Herz Strauß von Dieburg, bekundet, daß Frau Notschild 82 Jahre alt war. Sie war von kräftiger Konstitution, fühlte sich gesund und sagte, daß sie 100 Jahre all werden wollte. Unter den weiteren ca. 30 Zeugenvernehmungen, die sich bis 7 Uhr abends ausdehnten, ist, nachdem der Vater, Peter Steinmetz, sein Zeugnis verweigert hat, die Aussage der Mutter des Angeklagten von Inter­esse. Sie bekundet, daß sie acht Kinder von 23 bis herab zu 3 Jahren besitze und haß sie viel mit Sorgen zu kämpfen hatte. Da der Mann vielfach ohne Arbeit war und sich dem Trunk ergab, hätten der Angeklagte und eine Schwester von ihm oft den ganzen Lebensunterhalt der Familie allein bestreiten müssen. Ihr Sohn Adam sei stets liebevoll und besorgt zu ihr und seinen Geschwistern gewesen und sie habe es für unmöglich gehalten, daß er eine solche Tat begehen könnte. Ein Polizeidiener von Pfungstadt be­kundet, daß ihm der Angeklagte ausdrücklich erzählt habe, er habe l ei Verabfolgung der Messerstiche auf Frau Rot­schild eine alte Schürze vorgehalten, um nicht von dem Blut besudelt zu werden. Der Angeklagte hat das heute ganz bestimmt geleugnet, und der Vorsitzende legt großes Gewicht auf diese Zeugenaussage, weil die Verteidigung die volle Ueberlegung der Tat bestreiten dürfte. Die Zeugnisse feiner früheren Lehrer und der beiden Pfungstädter Geistlichen weichen wesentlich von einander ab, dagegen wird dem Angeklagten von seinen früheren Arbeitgebern nur das Beste nachgesagt; er sei ein geschickter, zuverlässiger und solider Arbeiter gewesen. Das Urteil der vernommenen Sachverständigen, Oberarzt Dr. Dietz vom Philipps Hospital zu Hofheim und der Med.-Rat Dr. Lehr über den Geistes­zustand des Angeklagten Tautet in der Hauptsache dahin, daß derselbe zwar geistig minderwertig, aber doch so veranlagt sei, daß er für seine Handlungen die volle Verantwortung tragen müsse.

Staatsanwalt Dr. Maurer hielt die Anklage in vollem Umfang aufrecht und wies auf alle die Momente hin, aus denen hervorgeht, daß die Mordtat mit kühler Ueberlegung und Vorsätzlichkeit begangen wurde, während der Verteidiger des Angeklagten nur Totschlag als vor­liegend erachtet wissen wollte.'

Die Geschworenen erkannten den Ange­klagten für schuldig des vorsätzlichen Mor­des und des schweren Diebstahls, worauf das Gericht den Angeklagten zum Tode und zum Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte verurteilte. Die Verhandlung dehnte sich bis um 10 Uhr abends aus.

Gießener Strafkammer.

)( Gießen, 25. Sept.

Ein Fahrraddiebstahl.

Die Strafkammer verurteilte den 17 jährigen, bereits wegen Diebstahls zweimal bestraften Friseur K. L. K. von Friedberg wegen Rückfallsdiebstahls zu 6 Monaten Gefängnis. Nach­dem er vergeblich versucht hatte von einem Bekannten ein Fahr­rad zu bekommen, begab er sich zu dessen Logiswirtin unter der Angabe, er habe die Erlaubnis, das Rad mitzunehmen. Die Her­ausgabe wurde ebenfalls abgelehnt, weshalb er das Rad heimlich wegnahm. Er fuhr damit nach Offenbach zu Bekannten und versuchte cs dort zu Geld zu machen, indem er angab, das Rad gehöre ihm, er habe es von einem Handwerksburschen gekauft, das Geld dazu habe er von seiner Mutter erhalten. Da man wußte, daß seine Mutter in ärmlichen Verhältnissen lebt, schöpfte man Verdacht und benachrichtigte davon die Polizei, die ihn sest- nahm, nachdem er noch an zwei Plätzen versucht hatte, das Rad abzusetzen. Trotz der erdrückendsten Beweise, behauptete er, sein Bekannter habe ihm die Erlaubnis gegeben das Rad abzuholen; ebenso habe ihm dessen Logiswirtin das Rad anstandslos ver­abfolgt. Die Fahrt nach Offenbach will er unternommen haben, um Arbeit zu suchen, und das ihm gelehnte Rad wollte er wieder zurückgeben. Er bestritt, den Versuch gemacht zu haben, das Rad zu verkaufen. Das Gericht erklärte ihn für einen durch und durch unmahrhastigen Menschen, der, wie es aus seiner Verteidigungs- Weise schließt, ganz genau weiß, auf was es ankommt und der die zur Strafbarkeitserkennung erforderliche Einsicht besitzt. Es war der Meinung, daß nur eine empfindliche Strafe den Am- geklagten wieder auf den richtigen Weg bringen kann.

Keine Mißhandlung.

Der Lehrer K. L. von Rudingshain war ongektagt, eilten achtjährigen schwächlichen Jungen , der beson­derer Schonung bedurfte, in Ausübung seines Amtes vorsätzlich mißhandelt zu haben, indem er ihn mit einem Lineal auf den Kopf schlug, sodaß die Haut aufplatzte und die Umgebung der Wunde anschwoll. Der Angeklagte behauptete, er habe den Jungen, bei dem sich andere Strafen als unwirksam erwiesen hatten, durch einen Schlag auf den Rücken züchtigen wollen. Hierbei habe der Junge eine Bewegung gemacht, sodaß er mit dem Lineal den Kopf traf; eine Verletzung habe er ilM nicht zufügen wollen, übrigens konnte diese auch nur unerheblich sein, denn er habe von einer Wunde überhaupt nichts gemertt. T.'.s Gericht hielt auf Grund der sehr umfangreichen Beweisaufnahme für fcstgestellt, daß der Lehrer zu seinem Vorgehen berechtigt war; der Schlag wurde nicht mit besonderer Wucht geführt und das kurze leichte Lineal konnte nicht als ein gefährliches Werk­zeug betrachtet werden. Es hielt auch eine fahrlässige Körper­verletzung für ausgeschlossen und erkannte auf F re i s pr e chnn g.

Die unterlassene Ortsstratzen-Rcinigung.

Dem Zimmermann I. K. und dem Taglöhner H. S. V. von Kefenrod gingen Strafbefehle zu, weil sie die Reinigung der Ortsstraße vor ihren Hosraiten unterlaßen hatten. Sie erhoben Widerspruch und behauptetem daß cs ihnen bei dem anhaltenden Regenwetter unmöglich gewesen sei, die Straße rein Aushalten, da das aus dem Felde kommende Wasser immer wieder ^cymutz auf der unebenen Straße zurücklicw Nach dem von dem Schonen­gericht vorgenommenen Augenschein, / at die Ltraße an der fraglichen Stelle starkes Gefalle; cs bc,mven fiü) leine Gonen an der Straße, aber dias aus dem Felde kommende Wager hat ftch LU beiden Seiten der Straße ein Bett gemacht: auch ist die Staate

Verantwortung.)

Grünberg, den 23. Sept.

Am 17. August I. I. richtete ich an die Großh. Bürger^ meisterei Gießen in meiner Eigenschaft als Vorsitzender der pro­jektierten Eisenbahn Lich-Grünberg die nachfolgenden Zeilen:

Nachdem die Stadt Grünberg sich endlich entschlossen hat, das Gelände zu der Bahn Lich-Grünberg kostenfrei herzugeben und gleichzeitig den Beschluß gefam hat, den N e st der von den Gemeinden dieser Strecke aufzubringenden Obligationen von Mark 490 000 mit Mark -10 000 zu übernehmen, hat sich die Firma Lenz u. Co. in Berlin entschlossen, dieselbe für eigene Rechnung zu erbauen und in eine Aktiengesellschaft nmzuwandeln, wenn die Interessenten eine, wenn auch nur geringe Anzahl der Aktien, welche insgesamt Mark 490000 betragen, zu übernehmen sich verpflichteten. Tie Unterbringung der Aktien ging bei 6 Gemein­den und einigen Gewerksck)aften, welche Grubenbesitz in der Nähe des von der Bahn berührten Geländes haben, glatt von statten und wurden in der Folge 25 bez. 20 Aktien ä Mark 1000 ge­zeichnet.

Mit Rücksicht auf die Frachtersparnis, welche der Stabt Gießen, nach der Erbauung dieser Bahn zugute kommt, wenn dieselbe ihren Bedarf an Kohlen usw. usw. direkt im Waggon nach Queckborn laufen lassen kann und die beim Abfuhren von Grünbcrg nach Queckborn verloren gehenden oder sonstwie ab­handen kommenden Kohlen usw. in Rechnung zieht, zähle ich Gießen auch zu den Interessenten, und erlaube mir deshalb ganz ergebenst anzufragen, ob die Stadtverwaltung eventuell bereit; ist, eine Anzahl Aktien zu zeichnen.

Mit vorzüglicher Hochachtung ganz ergebenst' . L. M.

Aus der Zeitung entnahm ich nun, daß in der Sitzung vom Donnerstag, d. 20. d. M., der Stadtvorstand die Uebemahme von Mtien abgelchnt hat mit der Begründung, daß die Stadt durch diese Bahn einen direkten Nutzen nicht habe, vielmehr eine andere, jedenfalls auch zur Ausführung kom­mende Bahnlinie für Gießen wertvoller sei. Ter zuerst angeführten Begründung darf ich mir wohl erlauben folgende Gegengründe i'iur geneigten Beachtung) anzuftihren. Nehmen wir an, Gießen verbraucht 50 Wagen Kohlen pro anno in Queckborn und zahlt für die Abfuhr pro Wagen Mark 16 gleich Mar! 800, und nehmen wir an, daß auf dem Wege nur 2 Prozent in Verlust geraten, wird dies pro Waggon 4 Ztt. ä 1 Mk. gleich 4 Mk. mal 50 Wagen 200 Mk. zuzügl. der obigen 800 Mk. gleich 1000 Mk. machen. Nehmen wir nun an, daß der Waggon Kohlen von der Zeche, auf der 34 Kilometer langen Strecke Grünberg-Queck- born 4 Mark sagen wir sogar 5 Mark mehr kostet als bis Grün-, berg, machen oiese angenommenen 50 Wagen, 50 mal 5 gleich! 250 Marl. Nehmen wir hinzu, daß das Anschlußgleise von Bahnhof Queckborn bis Wasserwerk 3000 Mark kostet und be­rechnen den Zinsverlust mit 3% Prozent und die Amortisation mit 2Vi Prozent, zusammen 6 Prozent gleich 180 Mark, so kosten die 50 Waggons franko Wasserwerk Queckborn zusammen 430 Mk. Nehmen wir nun weiter an, Gießen hätte 5 Aktien ä 1000 Mark gleich 5000 Mark, übernommen und daß sich die Verzinsung dieser! Summe in den ersten Jahren so niedrig stellte, daß V/2 bis 2 Prozent verloren gehen würden und stellen wir den Zinsverlust mit 2 Prozent mal 5000 gleich 100 Mark ein, hätte Gießen einen direkten Nutzen nur bei Kohlen pro anno von 470 Mark. Daß die Herren Stadtverordneten in Gießen, trotz ihrem Millionen- Budget nicht mit einer solchen Summe rechnen sollten, bezweifle ich recht sehr. Berücksichtigt man, daß hoffentlich in einigen Jahren die Verzinsung der Aktien eine normale werden wird, fallen auch die 100 Mark Zinsverlust weg und der Reingewinn erhöht sich von 470 Mark auf 570 Mark. Was das Wasser­werk im Jahre an Baumaterialien, Maschinenteilen, Oelen usw. auf dem billigeren Eisenbahnweg beziehen kann, will ich gar nicht in Ansatz bringen. Aus einen großen Mißstand will ich noch Hinweisen, der bei dem Bezüge der Kohlen durch den Achsentrans- port hervortritt. Will Herr Verwalter Walter die Qualität der Kohlen vor dem Ausladen prüfen, und das tut er stets, muß er den Weg von Queckborn nach Grünberg machen, denn wenn mit dem Ausladen begonnen ist, kann die Annahme der Sendung nicht mehr verweigert werden. Zum Schlüsse mache ich noch dar­auf aufmerksam, daß das einfache Gleise von der Aff-Dahm er schen Holzschneiderei nach dem Wasserwerk, fast nur auf städtischem Gelände gelegt werden würde.

Sollte meine Berechnung nach der einen oder anderen Richtung nicht den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen, bin ich für eine Belehrung nicht allein zugängig, sondern recht dankbar.

Bezüglich der weiteren Begründung der Mlehnuna meines Gesuchs mit derandere n" Dahn (gemeint ist wohl oie Linie Gießen-Laubach), bin ich noch anderer Ansicht, und bezweifle die Durchführung dieses Projektes aus folgenden Gründen: 1. Die Bahn kann nicht im Gießener Bahnhof einlaufen, 2. die Ge­meinden Laubach und Wetterfeld verweigern die kostenlose Her­gabe des Geländes und die finanzielle Beihilfe, 3. die Ueberfnhr- ung bei Queckborn bez. Ettingshausen über die in Aussicht ge­nommene Linie Lich-Grünberg ist in dem flachen Terrain sehr stistspielig, 4. läuft die projektierte Linie von Oppenrod bis Harbach zu nahe an der Oberhessischen Strecke, und würde des­halb dem Bauern recht zu geben sein, welcher bei der Besprechung der Bahnfrage im Gemeinderate zu E. erklärte:Wir wollen dem Komitee den Gefallen tun und uns an der Sache beteiligen, ich glaube aber, wenn d i e Bahn gebaut wird, tut mir kein Backenzahn mehr weh." Auch abgesehen von dieser pessimisttschen Auffassung kann ich nicht verstehen, wie man Frachtgüter auf dieser Strecke billiger nach Queckborn leiten will, gegenüber Grünberg-Queckborn.

Bei dieser Gelegenheit will ich nicht versäumen, die Aufmerk­samkeit der Stadtverwaltung (falls von anderer Seite nicht be­reits eine Orientierung erfolgt fein sollte) auf ein anderes Eisen­bahn-Projekt zu richten, das ist das von Mücke-Ulrichstein-Rix- felb. Unterstützen Sic das Komitee (Vorsitzender Herr Oberförstei Schüz-Ulrichstein) mit Geldmitteln und Ratschlägen in seinem Be­streben und man wird Ihnen Dank wissen, nicht allein von Seiten der Grossisten, Detaillisten, Gastwirten und allen anberan in Gießen, die auf ben Verkehr mit biesein Lanbstrich rechnen, sondern auch der Bewohner dieses letzten Gebietes. Tritt eine Aolentung des Verkehrs des südwestlichen Vogelsbergs nach einem anderen Punkte Obcrhessens ein, so dürfte für die Provinzial- Hauptstadt eine empfindsame Lücke im Gesamtverkehr entstehen.

_______________Louis Moll.

sehr uneben und die Tecksteine sind weggeschwemmt. Llus diesem Grunde hält cs sehr schwer, die Strafe rein zu halten. Ta K. angab, am Tage vor der Anzeigeerhebnng die Straße gereinigt zu haben, erfolgte seine Freispreck-ung. S. dagegen mußte zu der im Strafbefehl angesetzten Strafe verurteilt werden, da er nach seiner eigenen Angabe die Reinigung unterlassen hatte. Das von S. 3um Zweck der Freisprechung und von der Staatsanwalt­schaft zur Erzielung der Verurteilung des K. angefochtene kenutn-6 fand von der Str a f k a m m e r s e i n e B e st ä t i q u n g.

MngejanSt.

(Für Form und Jnhali uUcr .mu Rubrik stehenden Artikel übernimmt die Redaktion dem Publikum gegenüber