Ausgabe 
24.3.1906 Zweites Blatt
 
Einzelbild herunterladen

Nr. 71

Zweites Blatt 15«. Jahrgang

Samstag 24. März i$M)6

Grlchewl MtzNch mit Auknahme bc3 Sonntags.

Ei« ^Gietzrner Lamllienblätter- werden dem ,flmptaer tnermol wöchentlich beigelegt. Der Ehslsttch« L«-»trt- erscheint monatlich einmal.

Rotationsdruck imb Verlag der Vrüdl^cL« UnwersttälSdruckerei. R. Lange, Tie^ea.

Redaktion, Expedition a. Druckerei Gchullkr 1, Tel. Nr. 6L Telegr^Adr. i Kn-etger iflußta.

General-Anzeiger, Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

Amtlicher Heit.

Gießen, den 23. März 1906.

Betreffend: Maßregeln zur Unterdrückung des ansteckenden Scheldenkatarrhß des Rindviehs.

Tas (tzrMerzoqliÄe Krcisaml Gießen

an die Großh. Bürgermeistereien des Kreises.

91nd)bem unter dem Rindviehbestand der Geineinde Lich der ansteckende Scheidenkatarrh festgcstcllt worden ist, empfehlen wir Ihnen zur Verhütung einer Ausbreitung der Krankheit den Bullenwärtern und Büstenhaltern Ihrer Gemeinde auf­zugeben, weibliches Rindvieh, welches aus der Gemeinde Lich zun» Spruug zugeführt werden soll, zurückzuweisen. Sollte die Krankheit in Ihrer Gemeinde beobachtet werden, so ist uns und dem zuständigen KreiSoeterinäramt sogleich Nachricht zu geben und dafür Sorge zu tragen, daß die nachstehend abgedruckten Vorschriften unserer Polizei-Vcordnung vom 20. Oktober 1902 strengstens eingehatten und Zuwiderhand­lungen zu Anzeige gebracht werden.

Dr. Merck.

Verordnung.

Betreffend: Maßregeln zur Unterdrückung des ansteckenden Scheidenkatarrhs des Rindviehs.

Aus Grund des 8 1 der Bundesratsmstruktion zur Aus­führung der tzZ 1929 deS Reichsgesetzes vom 23. Juni 1880

1. Mai 1894 die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen betreffend, tvetbpn mit Genehmigung Gcoßh. Ministeriums deS Innern vom 16. Oktober 1902 zur Unterdrückung deS ansteckenden ScheidenkalarchS des Rindviehs die nachstehenden Schutz- maßregeln für den Kreis Gießen angeordnet.

§ 1. Sobald der Ausbruch des ansteckenden Scheiden- katarihS in einem Orte festgestellt worden ist, darf weiblicher Rindvieh nur dann zur Begattung durch einen unverdächtigen Gemcindebuste» zugelaffen werden, wenn eS durch einen vom KreiSvetermärarzt zu instruierenden Ortseinwohner auf das Vorhandensein der fraglichen Krankheit untersucht und für unverdächtig erkannt worden ist. Die bei dieser Untersuchung als verdächtig erkannten Tiere sind so lange von der Be­gattung ausgeschloffen, biS ihre Unoerdächtlgkeit durch den KreiSoeterinärarzt bescheinigt wird.

§ 2. Die nach § 1 verdächtig befundenen Tiere sind von dem mit der Untersuchung beauftragten Ortseinwohner der OrtSpolizeibchöcde anzuzeigen. Der Wechsel deS Stand­orts dieser Tiere ist big zu deren Unverdächtigkeit nur nm besonderer polizeilicher Erlaubnis gestattet. Wird die Er­laubnis zur Verbringung eines verdächtigen Tieres in eine andere Gemeinde erteilt, so ist die Polizeibehörde derselben entsprechend zu benachrichtigen.

8 3. Das Verbringen von Kühen und Rindern eines Seuchenortes zu den in anderen Orten aufgestellten Bullen ist verboten.

§ 4. Nach dem Erlöschen der Seuche in einer Stallung ist die Desinfektion derselben, sowie der Stall- und Putz­geräte nach Angabe des KreiSoetennärarztes und unter polizei­licher Uebcrwachung vorzunehmen.

§ 5. Der Ausbruch und das Erlöschen der Seuche in einem Orte ist durch das Kreisblatt und in ortsüblicher Weise bekannt zu machen.

§ 6. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Anord­nungen werden, insoweit nicht nach bestehenden gesetzlichen Bestimmungen eine höhere Strafe verwirkt ist, nach § 66 Ziffer 4 des Reichsgesetzes über die Abwehr und Unter­drückung von Viehseuchen bestraft.

Gießen, den 20. Oktober 1902.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

Dr. Breid ert.

KekamUmaHmig.

Betr.: Maßregeln zur Unterdrückung des ansteckenden Scheidenkatarrhs des Rindviehs in der Gemeinde Lich.

Unter dem Rindviehbestand der Gemeinde Lich ist der anstellende Scheidenkatarrh ausgebrochen.

Gießen, den 23. März 1906.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

I. V.: Dr. Merck.

Krttannlurachlmg.

Betr.: Schweincvcrdacht zu Allendorf a. d. Lahn.

Die wegen Schweineseucheverdachts über verschiedene Gehöfte zu Allendorf a. d. Lahn verhängte Sperre wird hiermit aufgehoben.

Betr.: Milzbrand zu Holzheims

Nachdem der Milzbrand unter den Viehbeständen des Hartmann Schmidt und Hch. Engel III. zu Holzheim erloschen ist, wird die verhängte Gehöftsperre aufgehoben.

Gießen, den 23. März 1906.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

I. V.: Dr. Merck.

Die Verlängerung der Geltungsdauer -es Gesetzes über Sie Gemcindcumlagen.

Ter von Abg. Dr. G u t f l e i s ch erstattete Bericht des Finanzausschusses der 2. Hess. Kammer, der einen guten Ueberblick über den gegenwärtigen Stand dieser Materie bietet, lautet im wesentlichen wie folgt:

Das Gesetz vom 30. März 1901 war nötig geworden, weil bei der mit dem 1. April 1901 in Geltung tretenden 'Neuregelung der Staatssteuer gewisse <uici) für die Gemeindesteuer maßgebenden Vegriffe und Bezeichnungen, insbesondere die Steuerkapüalicn

ausgesäwltet waren, die seither als Unterlage für die kommunalen Zuschläge gedient hatten. Das Gesetz war nach Meinung der Regierung und des Landtags ein vorübergehender Notbehelf, um die FoNdauer der alten Gemeindesteuer zu ermöglichen bis die Schaffung eines neuen Gemeindcstcuergesetzcs aus Grund der bei der Staatssteuer gewonnenen Erfahrungen in möglichstem Anschlüsse an die Grundsätze der Staatssteuer stattsinden tonnte. Im November 1904 legte die Negierung den Entwurf eines neuen Gemeindeumlagengesetzes vor. Er schloß sich an den Gedankengang der staatlichen Steuergesetze an, die Bedürfnisse der Gemeinden sollten im Wesentlichen aufgebracht werden nach dem Maßstabe der in Einkommen und Vermögen sich darstellenden Leistuligssähigkeit der Stcuerpstichtigen. Daneben sollte Rücksicht genommen werden auf die Vorteile, die für die einzelnen Klassen der Gemeindeangehörigen aus den Gemeizcheeinricktungen erwachsen und die Einsprüche, die der Steuerpflichtige an diese Einrichtungen erhebt. Gleichzeitig legte die Negierung den Ent­wurf eines Gemeindeabgabengesetzes vor, worin neben kleineren Abgaben, eine WertzuwaüMeuer vorgesehen nun, vom Gewinn, den der Bvdeubesitzer bei Weitcrveräußerungen zieht. In beiden Gesetzen war der Autonomie der Gemeinden ein weiter Spielraum gelassen.

Diese Vorlagen sind Gegenstand einer ausführlichen Behand­lung in einem Sonderausschüsse der 2. Stammet geworden, sowie im Plenum und Haden im wesentlichen zu ihrer nahezu ein­stimmigen Annahme geführt. Die L Kammer ist *u einer end- gütigen Entschließung nicht mehr gelangt Der Berichterstatter ihres Ausschusses hat die Vorlagen grundsätzlich und im Einzelnen, liisbesondere bei Grund- und Betriebsstcuer die Anlehiiung an die staatliche Vermögenssteuer (nach dem gemeinen Wert- be­anstandet, und der Ausschun wie das Plenum vermochten bei dieser gegen die Negierungsoorlage gegeiisätzlichen Haltung und bei der 2iähe des Schlusses des Landtages em abschließendes Urteil über die ganze Materie nicht zu gewinnen. Die Beschluß­fassung der L Kammer lief daher aus in dem Verlangen, datz Die Regierung ihre Vorlagen erneut bearbeite.

Durch diesen Verlauf der Sache ist die Erfüllung der Wünsche unserer Gemeinden nach Regelung ihrer V^rhältniste in Bezug auf Umlagen und Abgaben und nach Schaffung eines Bodens lür die zweckmäßige Uebung ihrer Autonomie in voraussichtlich weite Feme gerückt Der Schaden unseres Gemeinde lebens ist leider unabwendbar. Die Gemeinden müssen sich damit abzufinocn suck-en, was allerdings bei den größeren Gemeinden sehr schwer fallen wird, die auf einen Evjatz für Das rcickzsgesetzlich ui Bälde wegfallende C ft toi vergeblich gehoffi hatten. Inzwischen ist die urspeünglich bestimmte und bann verlängerte Geltungsdauer des Gemeindesteuer-Ge­setzes vom 30. März 1901 nahezu verstricken. Sie läuft mii diesem Dionat März ab, und bie Negierung begehrt ihre Er­streckung bis 6um 1. April 1909. Der Ausschuß hat vor einem Jahre bei dem letzten Fristbegehren der Regierung bii Ansicht vertreten, baß im Interesse beschleunigter Fertigstellung der damals in der Beratung scluvebenden Gesetzesvorlagen bic Frist sehr knapp gestellt werde, weil er zuversichtlich erwartet hat, guter Wille aller Beteiligten werde diese Vortagen einer raschen Erledigung zusühren. Der Ausschuß bebauert, sich darin geim zu haben, und er muß nun der Darlegung der Regierung beitreten. Daß sich vorerst nicht übersehen läßt, bis zu welck-em Zeitpunkt Die Neuregelung der Gemeinbeumlagen l-erbeigesühn werden kann, zumal zwischen dem Erlaß und dem Geltungsbeginn des Gesetzes ein für die Ausführung nötiger, nicht zu kleiner Zwischenraum bestehen muß. Umsomehr aber wüiisckK der Ausschuß, daß die Regierung mit Beschleunigung gesetzlick-e Bestimmungen über die Ausdehnung der Gemcindeautonomie auf steuer- lickem Gebiete einführe. Damit würde neben der nötigen Besserung der Finanzlage der Gemeinden der besondere Vorteil erzielt, daß man die umstrittene Fragen des Gemeindesteuerwesens auf kleinerem und deshalb mehr zum Experiment geeigneten Ge biete gelöst und die so gewonnenen Proben für die Steuerordnung aller übrigen Gemeinden verwertet werden könnten. Die N c - g ierung hat in dieser Beziehung Bedenken geäußert, weil sie der gegenteiligen Meinung zuneigt, daß die Sckmffung einer allgemeinen Gesetzgebung der Autonomie der einzelnen Gemein­den voraiisgehen und ihr Rahmen und Unterlage geben solle. So lange die Gemeindeumlagen der Steuererhebung der Kreist und Provinzen zu Grunde liegen, sei es auch mißlich, wenn die Gemeindeautonomie die Einheitlichkeit der Gemeindebesteuerung unterbreche. Eher könnte diese Autonomie auf dem Gebiete des AbgabenwefenS geübt werden, ivenn auch beispielsweise die Wert- zuwacksabgabe auf Schwierigkeiten stoßen müsse, so lange nicht der gemeine Wert aller einzelnen Grundstücke in der Gemeinde sorgfältig tataftriert fei. Ter Ausschuß hat erwogen, daß man sich derzeit in einer ungewöhnlichen Sage befindet. Tas Recht Der hessischen Gemeinden, Umlagen ünd Abgaben zu erheben, ist im Gegensätze zu anderen Ländern sehr beschränkt. Bei den Schwierigkeiten, die dem Landesgesetze über die Gemeindesteuer, wie es nach den Verhandlungen des vorigen Herbstes scheint, sich entgegenstellen, wird eS zweckdienlich sein, den Versuch, zu einer neuen Steuer zu gelangen, am leichteren Ende zu unter­nehmen und zunächst der Gemeindeautonomie den Weg zu ebnen. In zahlreichen Gemeinden sind hierfür auch die geeigneten Persönlichkeiten und Organe gegeben. Tie gesetzlich erforderte Bestätigung der Regierung wird Exzesse und Nachteile der nutonomifdien Betätigung sicherlich verhüten.

Aus vorstehenden Erwägungen beantragt der Aus­schuß: 1. Die Regierung svo r 1 a g e a n z u n e h m e n. 2. Die Regierung zuersuch en, daß sie mit Beschleunigung eine Ausgestaltung der steuerlichen Autonomie der Gemeinden in Bezug auf Gemeindeumlagen und Ge- meinbeabgaben, insoes. hinsichtlich der Abgaben b e i I m mo­bil i e n v e r ä u ß e r u n g e n in bie Wege leite.

polleti§d?c Tagesschau.

Gegen die preuß. Schulvorlage.

27 Professoren an de ukschen Hochschulen erlassen noch in elfter Stunde eine Einfpruchsertlärung gegen die preußische Schulvorlage, bic an alle Professoren der Universitäten, Technischen Hochschulen und Akademien, auch an hervorragende Künstler und Gelehrte versandt und dann mit allen Unterschriften als Kundgebung der deutschen Intelligenz dem preuß .Abgeordnetenhaus eiligereicht werden soll. Der Einspruch richtet sich gegen die die konfessionellen Verhältnisse der Volksschulen betreffenden Bestimmungen der Vorlage und will gegenüber der trennen­den Tendenz des religiösen Sonderbckenntnisfes bic Ein­heit der humanen und nationalen Bildung gewahrt wissen. Gegen diese Vorlage müsse jeder den schärfsten Einspruch erheben, dem die E i n h e i t u n d Fr e i y e i t d e s V o l ke S höher stel>e als die Verewigung und die ge­flissentliche Verschärfung des konfessio­nellen Gegensatzes, der feit Jahrhunderten am Marke unseres Volkes zehre und die Einheit und Kraft der Nation untergrabe. Deshalb fei die Frage nicht als eine bloß preußische zu betrachten, und die Unterzeichneten hielten es für eine (tzreufache, in diesem krillschen Augen­

blick ihre Stimme zu erheben unb von bcu preußischen Volksvertretern bie bebingungslose Ab­lehnung ber konfessionellen Bestimmungen der Schul­vorlage zu fordern.

Unterzeichnet haben bic Erklärung u. a. folgende Pro­fessoren: Dr. Karl B in d in g-Leipzig, Tr. Lujo Bren­tano- München, Tr. Felix Dahn- Breslau, Tr. Rudolf E u ck c n - Jeira, Dr. Wllhelm F ö r st e r - Berlin, Dr. Albert Hänel-Kiel, Tr. Okto H amack-Stuttgart, Dr. Ignaz I a st r o w - Berlin, Dr. Georg I c llin c c-Heidelberg, Dr. iicttl Lamprech t-Leipzig, Dr. Theodor Lipps-Mün­chen, Dr. Franz v. Liszt-Berlin, Dr. Paul Natorp- Marburg, Tr. Theodor N ö l d e kc-Straßburg, Dr. Werner Som b ar l-Breslau, Dr. Max Weber-Heidelberg, Dr. Heinrich W ö l s f l i n - Berlin, Dr. Wilhelm Wi u n d t - Leip­zig, Tr. Theobald Ziegler-Straßburg.

Tie Volksvertreter an der Steuerschraube.

Es zeige sich immer mehr, daß den Herren in der Steuerkomuiission das Verständnis und der weite Blick fehlt für eine groß und gerecht angelegte Steuerpolitik, die die Hauptlasten auf die Schultern der kapitalkräftigen Volksschichten und nicht aus bie breiten, finanziell be­deutend schwächer gestellten Massen wälzen würde. Am merkwürbigsten muß ber Beschluß der Steuerkommission berühren, den von der Regierung vorgefchlagenen Fix- slcrnpel auf Fahr kar ten durch einen sogenannten Kilo- m c t e r z u s ch l a g auf die L, 2. und 3. Klasse zu er­setzen. Tenn ber Eintrag ber Steuerkommission mürbe, vor­ausgesetzt, baß er Gesetzeskraft erlangt, bie Eisenbahn­tarif e weit erheblicher verteuern als der Fix- stempel. Wenn ein Abgeordneter bei der Degrünbung meinte, Daß bie kleinen Tetailreisenben meist von einem solchen Zuschlag frei blieben, unb es bem, ber eine größere Reife macht, auf 23 Mk. mehr ober weniger nicht ankomme, so befinbe er sich in einem gcmaUigen Irrtum. Gewiß, bei ben großen Geschäftshäusern, bie nur mit großen Stunb* ichafien arbeiten, spielt cs keine 5tolle, ob bie Verteuerung oer Bahnfahrten bie Spesen ber Reisenden um ein paar Mark erhöh! ober nicht, aber speziell bei jenen Reifenden, Die sich mit bescheidenem Gewinne vom Klcinhanbel nähren, ,ällt selbst die geringste Erhöhung der Fahrkartenpreise ins Gewicht. Außerdem gibt es bekanntlich noch eine Menge anderer Leute, bie nicht Kaufleute sind unb trotzdem öfters Reifen machen müssen, unb benen ebenfalls eine jebe weitere Verteuerung bauet recht fühlbar wirb. Angesichts ber Tat­sache, baß bas Reifen in Deutschland ohnehin ein kost­spieliges Vergnügen ist im Verhältnis zu den weit billi­geren Tarifen inan deren Ländern, ivie beispiels­weise Oesterreich-Ungarn, muß jedem Bcrteuerungsverfuch enlschieben entgegengetreten merbeu.

Tie St en c r k o m m i s s io n beschloß am Freitag entsprechen!) bem Anträge Herold (Zentrum), bei F r a ch t u r k u n d e n die S ch i f f s g e f ä ße bis zu 250 Tonnen stempelfrei zu lassen. Bei der Beratung des Antrags Nacken (Zxntr.), nach dem Ausstellungen von "Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaf­ten auf Aktien und Gesellschaften m. b. H. über die Höhe der gesamten Vergütungen an Aufsichtsratsmtt^ glieder mit 10 Proz. der Gesamtsumme besteuert werden sollen, ausgenommen, wenn die Gesamtsumme 5000 Mark nicht übersteigt, drückte Staatssekretär Frhr. von Stengel seine Sympathie zu der Idee des Antrags aus. Zei der Abstimmung wiro beschlossen, die Tagegelder, soweit sie 50 Mort täglich nicht übersteigen, sowie die Reisegelder, soweit sie bare Auslagen betreffen, steuerfrei zu lassen. Sodann wird gemä$ bem Antrag Herolb, mit dem sich Nacken einverstanden erklärt, ber Steuersatz von 10 Proz. auf 8 Proz. herabgesetzt. Ein Antrag Mielczynski, statt 5000 Mk. 10000 Mk. zu sagen, wirb abgelehnt. Ein Antrag am Zehnhoff, nach bem bie Abgabe nur insoweit erhoben werden soll, als sic aus der Hälfte des 5000 Mk. übersteigenden Betrages geoeckt werden kann, damit nicht unter Umständen Aufsichtsralsmitglieder, die mehr als 5000 Mk. erhalten, sich schlechter stehen, als solche, bie weniger beziehen, wird angenommen. Bei ber Gesamtabstimmung wird der so abgeänderte Antrag Nacken mit großer Mehrheit angenommen. Dagegen stimmten geschlossen die Sozialdemokraten und die Frei- sinnigen.

Mrchttehe Nachrichten«

tzvangetrsche Gemetnoc.

Tie Kinderkirche der M a t t h ä u s g e m e i n d e muß Sonntag Ausfallen. > ' 1 I-!_ «II

Märkte.

Gießen, 24.März. Aiarklberichl. Aui beutigem Wockeninarkt- kosteten: Butter pr. Pkd. 1.051.10 Mk., Hühnereier 1 St. 78 Mg. 2 Slck. 0000 Psg., Gänseeicr 0000 Psg., Enteneier 00 Pkg., Haft pr. Slck. 68 Pf., Kasematte 2 St cf. 56 Pfg. Erbsen pr. Liter'21 Big.. Linsen pr. Liter 32 Pfg., Tauben pr. Paar 0,801,06 Pik., Hühner pr.Sr 1,001,60 Mk., Hähne pr. Stück 0,801,80 Mk., Enten pr. Stück 1,802,20 Mk., Ganje vr. Pck. 0000 Pfg., Ochfeusteijch pr. Pfd. 7482 Pig., Kuh- und Rindfleisch pr. Psund 7072 Pig., Echivelue- lleisch pr. Pfund 8690 Pfg., Schiveincfleijch, gejalzen, pr. Piuud 94 Pfg., Kalbfleisch pr. Pfd. 7080 Pfg., Hanrmelfleijch pr. Piuud 6080 Pig. Welsche per Pfund. Kartoffeln pr. 100 Kg. 6,000,00 Aik., Ziviebeln pr. Ztr. 6,008,00 Mk., Milch per Liter 20 Pfg., Aepiel per Pjuiid 25 bis 00 Pig., in Körben 00 Pig., Nüsse 100 Stück 50 - 00 Pig., Birnen per Pid. Mk. 0.150.20, Weißkraut per Stück 2030 Pfg., per Zenuter Dik. 0.000.00. Moritzen 82 llhr.

le. Frankfurt o. 2)1, 23. März. H e u- unb Stroh- marft. Mau notierte: Heu Mk. 3.80 bis Mk. 4.20, Stroh Mk. 2.90.3.20 Alles per 50 Kilo. Tendenz: fest.