Nr. 295
Viertes VIlrtt.
150. Jahrgang
Samstag 15. Dezember 1900
ÄrKbrtrtf OfftO mtl sluSnahme bei Sormtog*.
Die „•Hfiener #aml!lenbl8tterw werden dem eHnnctflet ötermol wöchentlich betfleleqL Ter E^eistlch« tniÖOtrT erldjetnt numotltd) etnmaL
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Eeneral-Anzeiger. Amt;- und Anzeigeblatt für den Kreis. Eichen.
Sozialdemokraten genannt hat und kurz daraus in seinem seinen nur ein Begnadigungsgesuch ciuzureicheu, und dann wird er frei.
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Köhler soll sich zwar geweigert haben, um Ühiabe nuchzufuchen. „Ter Bauer kennt kein Gebot", so lautete seine klassische Antwort, als er ausgefordert wurde, daS Rauchen während einer Festtafel, der der Großhcrzog in Person präsidieNe, ju unter.
Z)lc fligenrodttifli- politisch ^kage in Kessea.
Rede gehalten am II. Dezember im Nationalllberalen
Verein Wichen von Dr. jar. et phü. RiagnnS Bieriner ordentlichem Professor der Staaiswissenschasteri.
(Schluß.)
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Ich will Sie in diesem Zusammenhang nicht mit einer nochmaligen Betrachtung des Falles Kvrell — im lieben Hesien- land kommt wenigstens jedes Jahr ein „Fall" vor — langweilen. Sehr kurzweilig waren trotz vieler schöner Reden schon die Synoda.Verhandlungen nicht. Nach meiner persönlichen Ansicht hat der temperamentvolle Pfarrer von seiner vorgesetzten Behörde zu Unrecht einen Berweis bekommen. DaS entspricht sowoh meiner juristischen wie politischen Ueocrzeugung. Löenn das Obcrkonsiswrium etwas in der Sache tun rooute, so wäre wohl am zweclnräßigsten eine generelle Verfügung an sämtsichc Geistliche der LandeStirck-e gewesen, worin sie dringend ermahnt werden, mit Rücksicht aus üjt geistliches Amt und den sozialen Frieden in der Gemeinde sich in der politischen Betätigung die allergrößte Zurückhaltung aufzucrlegen. Der politisierende Geistliche i|t selbst für jemanden, der so unkirck-lich gesinnt iit, wie ich, keine reine Freude. Selbstverständlich ver.tehe ich unter Politik nur die Parteipolitik, nicht ein versöhnliches sozial- politiichcs Wirken im Stillen. Ich würde es |üc lein Staatsverbrechen halten, wenn man den Geistlichen ebenso wie den politischen Beamten das passive Wahlrecht nähme. 9ioblene obiige! Ich betone aber auch hier wiederum, daß das höchst- persönliche, unmaßgebliche und anfechtbare Meinungen sind.
Merkwürdig ist übrigens ein Vergleich des Falles Gißneri und des Falles Kvrell. Der Widerspruch in der Haltung der Großherzoguchen Slaatsregierung und des Großheräoglichen Ober- Lmsistoriums kann nicht gut drastischer zutage treten. Ist denn in Heuen das Obcrkoniistorrum gar nicht an die Gesamtrichtung des politischen LuricS der Ltautsregierung gebunden? Haden wir denn bei und schon vor den Franzoien die Trennung von Staat und Ksirchen durchgeiührt? Es scheint fast so. —
Die Grregung Über den Fall Eißnert Ivar nicht von langer .Dauer. Tie Geburt eines Eroprinzen und damit die hcißc^ehnte Sicherheit des Fortbestandes der Dynastie hat das Heiienvoik mit patriotischer Freude eriülLL In einer solchen Feststimmung PUegen die politischen Lageskamp,e zum Stillstand zu kommen, und das ist gut so. Aber kaum war daß freudige Ereignis mit Jude! im ganzen Lande gefeiert, so mischte sich in die Frst- stimmung wiederum ein Mißkiang. Auch ich halte das Begnadigungsrecht der Kron« jur daL schönste und höchile Vorrecht, daS ihr verliehen worden ist. Unb wenn von dcm Amnenie- recht bei patrioti.ch.n Lrinnerungst-geu ein reichlicher und weit- herziger Gebrauch gemacht wird, jo wird daS gewiß die Billigung herziger Geblauch gemad)t wird. Der letzte Amnestieerlaß stimmt wöttiich mit den früheren überein. Es lag überaus nahe, daß, wenn man Strafen wegen MajestätSbeleidigung erlassen wollte, man auch die wegen Beamtenbeieidigung Bestraften begnadigte. Und trotzdem stand der diesmalig« Amnestieakt, den man langst vorher et wartet unb leb halt kommentiert hatte, unter dem eigentümlichen Zeichen eines ungeivöhnlichen EinzelsaUeS. Sie wissen, daß ich dabei an die Affäre Köhler-Langsdorf denke. Ihre Bor- gefchichte ist eine höchst eigenartige. Dieser Politiker, der innerhalb unb außerhalb des Parlaments sich durch seine Draufgängerei einen Namen gemacht hat, um den ich ihn nicht beneide, der wiederholt unter dem Schutz der Immunität Personen, die sich nicht hinreichend verteidigen können, auf das schlverjtie in ihrer Ehre gekränkt hat, der in Wort und Schrift die Verunglimpfung Andersdenkender geradezu systematisch betreibt, der mich z. B. in öffentlicher Sitzung der zweiten Kammer einen
lassen.
Als die dreimonatliche Gefängnisstrafe vollstreckbar war, soll, wie man sich in emgewechten Kreisen seit Wochen erzählt, höheren- wie man sich in eingeweihten Kreiien jeit Wochen erzah.t, l>öhcren- orls die vorläufige Nichtvollstreckbarkcit entgegen der sonstigen strikten und generellen Anweijung, daß selbst dann der Strafvollzug nicht zu unterbleiben habe, wenn ein Begnadigungsgesuch bereits vorliege, nahcgelegt worden sein. Ist das wirklich zu- trcijcnb, so muß das nach außen hin beinahe wie ein AuS- nahmcrecht für LandtagS^bgcordncte, d.e mit dem Strafgesetzbuch in Konflikt geraten sind, auSschcn. Bei den so wie so sehr weitgehenden ver.assungsmäßigen Privilegien der Abgeordneten brauchen wir doch wahrlich keine weiteren int Straivollzuge. Inzwischen kam der Amnestieerlaß au8 Anlaß dcS freudigen gamilienereignisses im Großherzoglichen Hause. Dem Anti- icmiten unb Bauernbündlcr wurde die gmrze Strafe glatt erlassen. Kann man unter diesen Umständen jemandem Übelnehmen, wenn er im Hinblick auf diesen speziellen Fall keine ungetrübte Freude an der sonst so hochherzigen allerhöchsten Kundgebung gehabt hat? An und für sia, ist es ja ziemlich gleichgültig, ob der Köhier-Langsdors seine Strafe abiitzt oder nicht. Er bessert sich ja doch nicyt. Aber symptomatisch scheint mir der Vorgang doch nicht belanglos zu sein; beim er beweist wiederum eine l'anitmutige Rücksichtnahme vor der zweiten Kammer, bi« bei vielen Kritikbegabten leinen Beifall finden kann. Er beweist icruerhin, daß gelegentlich weder das BestatigungS- noch daS Begnadigungsrecht, um mit den Worten des Ministers zu sprechen, „unter der seibstverstünblichen Beobachtung größter Vorsicht von Denjenigen hohen Stellen, die Allerhöchste Erlasse veruntworilich gegeiizcichnen, gehundi>.bt wird, liebe mit dreier Ansicht
Friidberger Lrgan einen Juden und innerhilb der letzten vier Jahre immer noch nicht den von mir für ihn ausgesetzten Preis von 10 0UU Mark für den Nachweis, daß ich väterlicher- ober mütterlicherseits semitischer Abstammung sei, verdient hat — bicicm 'Jianne sage ich, dessen poulnches Sündenregister schier endlos ist, passierte das Mißgeschick, datz ein neues beleidigendes Pamphlet aus seiner züaelloien Feder, bevor es Drucksache der zweiten Kammer unb Damit immun geworben mar, in eine Jeituiigsdiuckerei wanderte. Wir leben in einer Zeil, Die zu leicht vergißt. Ich mill kurz einige Ausdrucke aus jener denkwürdigen Parlamentsdiucksache Nr. b89 in Ihre Erinnerung Auiüdrujen. Bekanntlich nahm sich Herr Köhler eines „gänzlich Ichmdlojen" und „el-rbarcn" Mädchens, das dann kurz ixiraul einen Kindcsmord ciugcilaiiben unb bafür rechtskräftig verurteilt worden ist, an, unb machte ben mit bcr Vorunterjuchung beaus- traglcu Beauiten Jolgcnbc Vorwüric: „Eine unter Drohung und UebcnebuiiQ erzwungene unmenschliche LeibcSunteriuchung mit modernen Folterweikzeugen", „die Beschimpsung der weiblichen Ehre", „die Vernichtung des LebensgluckS", „ein Verbrechen gegen Die persönliche Freiheit und die allgemeine Sittlichkeit", sodaß „das gänzliche Abslcrben des Restes von Glauben an Recht unb Gerechtigkeit" Die Folg« gewesen fei, ufw. Für diese unglaubliche Säsimpserci erhell der Interpellant mit Fug unb Recht von der Slrasiauuner des Großherzoglick>en Landgerichts in Gießen drei Monate Gefängnis aufgebrummt, unb das Urteil wurde rechtskräftig. Was tut dagegen die zweite l-essisch« Kammer, der Köhler als Abgeordneter angchört? Statt dem direklionslosen Kollegen die Leviten zu lesen unb von ihm abzurücken, wähl lie ihn zum ersten Vizepräfibenten, woburch nach ber köillichen Hosrangorbnung dieser halbgebildete Bauer und Postagent in den Rang deS Rekwrs Magnisilus der Landesuniverjität empor- flieg. Man mach« mir nicht die Einwendungen, daß das ein zuialliges Zusammentreisen ge.vejen fei; denn uo kann das fletabs Gegkiitril beiuciieiL Zn Abg^ordnclenkrciien der zioeiten Kammir ist, wie mir von zivei Paliamentalicrn verficheN worden ist, ausdrücklich betont worden, man wolle dem zu jchioer Bestrasien ein Pilaster auf seine Wunde Ilgen. Statt auf seinen Mund, füge ich hinzu. Das sind politische Zustände, die ich srtU^r nicht lür möglich gehalten hätte. Man bedenke wohl, daß ein unabhängiger Geriwtshos im Namen deS GioßherzogS maßlose Ehr- Verletzungen, di« noch dazu in ganz leichtlertmer Weise in d^e Wett geletzt worden sind, durch eine twhe FielheitSstrai« ahndet, unb daraufhin daS Parlament, daS ebenso wie die Gerichte ein Hüter des RcchtS unb der Gere>.htigkcü sein soitte, den Wahr- ,pruch einer Sttaikummer zu dislrcbitieren wagt- Xöhter geißln allerdings der zioeitgiößten Fraktwn an, unb diese hat als solch« den Anspruch auf den ersten Vizepiäsidentenposten. Diesen allgemein gültigen parlanrentarischen Gebrauch konnte der ee- nlotentonoent inglich nicht unbeachtet lauen, aoer niemals brauchte er auch daS ihm präjentierte Fraktwiismitglied zu akzeptieren. Das ist aber trotzdem ohne Bedenken geschehen. Köhier ist inzwischen sogar mit großer Mehrheit wiedergewäh'.t worden. In den Gießener Stiajkammerverhandtungen wurde Köhtcr von einem ZentramSabgfwtdnctcn verteidigt unb, wie ich gleich hinzusilgen will, sehr geschickt. Sein Plaidoyet, das dec Staatsanwattjchalt hätte leicht gefäl/rsich werden lönnen, gipfelt in ber Sentenz, man müsse ben Angeklagten nicht allzu ernst nehmen. Seht richtig, sage ich. Da- tut ja auch Gott sei Dank kein Verständiger im Laude, warum tut es aber btc Volksvertretung einschließlich jenes Abgeordneten und Menschenkenners?!
Nach der Verurteilung des Abgeordneten Köhler-Langsdorf, der inzwischen in seiner Heimatsgemeinde bei ber Bürgermeisterwahl mit Glanz durchgesollen wat, konnte man überall hören: „Ach, der Niann wird ja doch nachträglich begnadigt. Gr braucht
gewiß nicht allein da.
Ginlettungsweise sagte ich, daß bal Hessenland sich in einer politischen Krriis befände. Ihre wesentliche Gruiidlaae ist da» parlamentarische Regime. Man weicht von den radikalen P.iv» itien Aurud und macht ihnen fortgesetzt überflüssige Zugeständnisse. Die Folge davon ist, daß sich ber Bcamtenwell unb des gebt beten Bürg«riumS «in zunehmende- Unbehagen bemächtigt hat. Ad; bube eS unternommen, bre- einmal freimütig au-zusprechen. Zch steh« jcbem von Ihnen Reb' und Antwort, wenn Sie t» wünschen. Aber ich bleib« babei, daß mehr Festigkeit hbhrrea Orrs bem ganzen Land« zuin Segen unb zur Beruhigung gereichen würde. Die hcfsilch« Gesetzgebung der neueren Zeit verrät modernen Geist, frischen Wagemut und sozialpolitische- ttuipsindc«. Das Verdienst hierfür gebührt in erster Linie unserer Siuui»- regrerung unb einem tüchtigen Beamtentum, viel weniger dem 'Parlament. Möge die Slaatsregierung nie vergessen, daß sie sich wie In allen Wohlfahrtsstaaten auch bei uni auf die ge* bildete Minorität unb nicht auf die Mafien unb die Lmeresseir» Parteien zu stützen hat. Diese gebildete Minderheit ist ba* Üiüa- grat des politischen unb kulturellen Lebciii, unb sie tüt wohlerworbenes Recht barauj, daß ihr die Freude am Öaudanbe nicht auch noch von oben herab vergällt wird. Wai aber die bürgerlichen Mittelpartcien anbettifft, hinter denen ia jene Kreise zu stehen pflegen, so sollten sie heute fester beim je zusamuttn- balten. Sonst werden sie vom Radikalismus zerrieben unb verlieren auch iwch den letzten Rest von polttischem Lmfluß. Mit dieser Mahnung will ich meine Ausführungen schließen. Ich gäbe viel darum, wenn ich weniger Unersreuliches hätte sagen können. Aber sollen selbst in Hessen, im Lande be« .politischen Jugendstils", die „Schwarzseher" nicht mehr geduldet werden?|


