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23/06/1906 Viertes Blatt
 
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Nr. 145

General-Anzeiger, Amts- und Anzeigeblatt fflt den Kreis Gießen

Nus die eingelegte Brrufung hin sprach das Schiedsgericht

der

Feld-

Wilhelnz Joseph.

Gestorbene.

n.

Anna einen

Redaktion, Expedition u. Druckerei: Schulstr. V. Del. Nr. 6L Telegr.-Adr.: Anzeiger Dießen.

Sohn. 19. dein Kaufmann Fritz Flimm einen Sohn. bciti Prokurist Hermann Will einen Sohn, Hermann Otto. 20. dein Prokurist Georg Christian Schminke eine Tochter, Gesine Marie Bernhardinc. den: Schneider Christian Hemrick Sauer einen Sohn. dein Fuhrmann Heinrich Reuet einen Sohn, Heinrich Jakob. 21. dein Eisenbahnschaffner Wilhelm Jünger eine Tochrer, Crira Mathilde Elisabethe. dcni Küchenchef Wilhelm Bentz eine Tochter, Anna Luise. 22. dem Bierbrauer Joseph Uhl einen Sohn,

des Taglöhners Jakob Ruhl dahier. 20. Johannes Heuser, wedel dahier, und Clara Katharine Therese Dörr dahier.

Geborene.

Juni: 16. den: Schneider Wilhelm Noll eine Tochter, Elisabeth. dem Fuhrmann Johann Georg Bachmann

Erscheint »glich mit Ausnahme des Sonntags.

DieSiebener ZamilirnblStter" werden dem »Anzeiger viermal wöchentlich beigelegt. Ter hessische kandwlr*" erscheint monatlich einmal.

bündnis Bereinigten Deutschen Aerzteschast sich nm die erledigte hiesige Hospitalstelle (und die bisher damit verbundene Stelle eines ArzteS für die Stadtarmen und Dienstboten) bemerken oder sie übernehmen darf. 2. Dte von dem ärztlichen Verein (durch die für diese Geschälte eingesetzte Vertragskommission) verlangte neue Güt- richlung, ivonach bic HospilatarzisleUe alle drei Jahre einem anderen hiesigen Arzt übertragen werben soll, besteht in anderen Orten zur allseitigen Zufriedenheit seit langer Zeil, ent­gegen dem gegen uns ms Feld geführten .Urteil von Fachleuten". In Bad-9tauheun z. B. wechseln die Aerzte am städtischen Hospital (von der ungefähren Größe des hiesigen) sogar alte zwei Jahre, ani Konitzkystlit (über 100 Betten!) ebenfalls. Und in einem Homeren Hospital, in dem die geforderten Leistiingen md)t über die etneS tüchtigen Arztes ohne spezialistische Vorbildung hinausgehen, in bem beispielsweise nur operiert wirb, was jeber allgemein gebildete Arzt auch außerhalb bc6 Hospitals übernimmt und >vo der Hospital- arzi aii der Berwaltinig so wenig beteiligt ist, daß er nicht einmal in beii Sitzungen der Hospltallommission eine beratende Stimme hat, in einem solchen Hospital sollte der alle drei Jahre wechselnde ärztliche Dienst doch nichts Bedenkliches haben. 3. T i c A n - d r o h u n g d e r Arbeitseinstellung des Hospital-- arztes ist der Hospilalverwallung von der Vertragskommission rechtzeitig zugestellt worden, aber gleichzeitig wurde erklärt, daß sämtliche hiesigen Aerzte bereit sind, die im Hospital befindlichen Kranken, die Stadkarmen und die Dienstboten auf Verlangen zu behandeln bis $ur Schlichtung des Streites bei freier Arztwahl und gegen Vergütung der einzelnen ärztlichen Leistungen nach den niedrigsten Sätzen der Gebührenordnung, jo daß also klar tft, daß einerseits keine Ueberrunipelung der Hospnalverwaltung statt- gesunden hat und baß andrerseits kein Kranker der iiotwenbigen ärztlichen Hilfe zu entbehren braucht, auch wenn der Friedensschluß sich verzögern sollte.

Der ärztliche Kreisverein Friedberg.

I. A.: Medizinalrat Dr. W e ck e r (i n g.

Klägerin heute die Jnv.-Rente vom 1. Nobember 1905 ab zu, da nach den Gutachten des behandelnden Arztes und des Chefarztes des Diakonissenhauses zu Darmstadt Invalidität im Sinne des § 5 Abs. 4 J.-V.-G. vorliege.

Auf Grund des Ergebnisses der von Großh. Kreisarzt Dr. Nebel zu Friedberg bei Rentenrevisionen vorgenommenen Unter­suchungen hatte die Versicherungsanstalt in Uebereinstimmung mit dem Gutachten des Ausschusses für Jnv.-Vers. bei Großh. Kreisanrt Friedberg die dem Georg Julius Vömel, Georg Eschenröder und der Dorothea Post Witwe, sämtlich zu Vilbel, ferner die der Marie Schönig zu Groß-Umstadt jetzt zu Friedberg und Elisabethe Schneider zu Nieder-Wöllstadt in früheren Jahren bewilligte Invalidenrente entzogen. Die Genannten verfolgten Berufung beim Schiedsgericht, das die Ver­sicherungsanstalt verurteilte die Renten weiter zu zahlen. In keinem Falle waren, wie das Schiedsgericht festgestellt hatte und wie auch in der Sitzung von dem Vertreter der Beklagten zu­gegeben wurde, die Voraussetzungen zur Entziehung der Invaliden­rente nach § 47 a. a. O. gegeben.

Der Berufung der Marie Sack zu Echzell gegen einen in Uebereinstimmung mit dem Gutachten des Ausschußes für In­validenversicherung bei Großh. Kreisamt Büdingen von der Vers.- Anstalt erlassenen, den Rentenanspruch zurückweisenden Bescheid mußte der Erfolg versagt werden, da nicht nur, wie die Beklagte zutreffend ausgeführt habe, die Anwartschaft auf Rente erloschen, sondern auch die gesetzliche Wartezeit bis zum Eintritt der dauern­den Erwerbsunfähigkeit nicht zurückgelegt sei.

Auch die Berufung des Joh. Ermel zu Hopfgarten gegen den ablehnenden Bescheid der Versicherungsanstalt wurde als un­begründet verworfen, da er nach den übereinstimmenden Gut­achten Großh. Direktion der medizinischen Universitätsklinik zu Gießen und Großh. Kreisgesundheitsamtes Alsfeld noch imstande sei, durch eine seinen Kräften und Fähigkeiten entsprechende Tätig­keit, die ihm unter billiger Berücksichtigung seiner Ausbildung und seines bisherigen Berufes zugemutet werden könne, ein Drittel desjenigen zu erwerben, was körperlich und geistig ge­sunde Personen seiner Art mit ähnlicher Ausbildung in der Gegend von Hopsgarten durch Arbeit zu verdienen pflegten.

Ter Taglöhnerin Marie Lorchzu Bernshausen hatte die Vers.- Anstalt die ihr im Jahre 1903 gemäß § 16 leg. cit. bewilligte Rente auf Grund eines Gutachtens des Kreisarztes in Lauter­bach nacki Anhörung des Ausschusses für Jnvaliden-Versicherung bei Großh. Kreisamt Lauterbach vom 1. April 1906 ab eittzogen, womit die Frau aber nicht einverstanden war und sich deshalb an das Schiedsgericht wandte. Dieses beschloß, zunächst noch ein Lbergutachten durch Medizinalrat Dr. Haberkorn zu Gießen einzuholen. ~ _ .. ,

Der Tentenanspruch des Johannes Kohler II. zu Herdel- bach war von der Versicherungs-Anstalt deshalb zurückgewiesen worden, weil nach dem Gutachten Großh. Kreisgesundheitsamts Alsfeld Erwerbsunfähigkeit im Sinne des Jnvaliden-Gesetzes nicht vorliege. Tas Gericht kam zu gleicher Ansicht und verwarf die eingelegte Berufung. Aus dem gleichen Grunde mußte der Be­rufung des Taglöhners Johann Friedrich Horn zu Vilbel, dem die Versicherungsanstalt in Uebereinstimmung mit dem Gutachten dcs Ausschusses für Jnv.-Vers. bei Großh. Kreisanrt Friedberg die Gewährung einer Invalidenrente abgeschlagen hatte, der Erfolg °Lr2agcgcnen)urbc die Versicherungsanstalt verurteilt, der Marie Hamel zu Bieben, deren Rentenanspruch sie abgelehnt l)Qttc, vom 15. Dezember 1905 die Invalidenrente in gesetzlicher Höhe zu zahlen.

Juni: 16. Oberlehrer Professor Tc. Adolph Eduard Strack, 46 Jahre alt. Heinrich Werner Loerbroks, Sohn des Majors Gustav Loerbroks, 4 Jahre alt. 19. Elisabeth Rohrbach geb. Lauter­back, Ehefrau des Eijenurehers Johannes Rohrbach, 33 Jahre alt. Emilie Marie Gertrud Berg, Tochter des Geschäftsführers Karl Berg dahier, 2 Monate alt. Gymnasial-Oberlehrer Professor Hermann Rahn, 54 Jahre alt. 21. Monteur i. P. Heller dahier, 57 Jahre alt. Taglöhnerin Marie Weigel, 23 Jahre alt, Tochter des Fabrikarbeiters Konrad Weigel dahier. 22. Marie Ries geb. Tünnemann, 75 Jahre alt, Ehefrau des verstorbenen Oberförsters L. Diics.____

__ Konrad Hensel II. zu Schwalheim erblindete plötzlich am 30. Oktober 190o während der Arbeit. Auf Grund des Zeugnisses des behandelnden Arztes bewilligte ihm die Landesversicherungs- Anstalt vom 7. Dezember 1905 ab eine jährliche Invalide.,, ate von 204,60 Mark. Hiergegen verfolgte Hensel Berufung au d.'.s Schiedsgericht, das derselben nach Anstellung loeiterer Erheb­ungen insofern stattgab, als es den Beginn der Rente auf den 30. Oktober 1905 festsetzte.

Die Christiane S t e u c r n a g e [, geb. Arnoldi, zu Bad-Nau- heim hatte im Februar 1906 bei Großh. Bürgermeisterei daselbst Antrag auf Gewährung der Invalidenrente gestellt. In Ueber- curftunmung mit dem Gutachten des Ausschusses für Invaliden­versicherung bei Großh. Kreisamt Friedberg lehnte die Ver­sicherungsan,talt den Anspruch ab, da die vom Gesetze geforderte Wartezeit nicht zurückgelegt sei. Diese betrage für sie, da sie den Nachweis über mindestens 100 aus Grund der Versicherungs- Pflicht geleisteten Beiträge nicht erbracht habe, gemäß § 29 Jnv.- Vers.-Gesetzcs 500 Wochen. Die von ihr ausgeübte Tätigkeit als Näherin in eigener Wohnung sei nicht versicherungspflichtig. Tie Antragstellerin ließ durch ihren Bevollmächtigten Berufung einlegen. Das Schiedsgericht stellte hieraus zunächst fest, daß die Klägerin in der Zeit vov.i 1. Januar 1891 bis 3. Juni 1896 in Siegen in einem die Versickstwiingspslickst begründenden Arbeits­verhältnisse gestanden l-at und baß für diese Tätigkeit auch Pflichtmarken zur Verwendung gekommen sind. Ter Vertreter der Beklagten erachtete daher auch heute den Ablehnungsgrund für hinfällig. Da die in der von der Ortskrankenkasse Bad-Nauheim ausgestellten Quittungskarte Nr. 7 eingeklebten 52 Beitragsmarken nicht vorschriftsmäßig entwertet sind, hatte der Vertreter der Beklagten Zweifel darüber, ob für die zwei Jahre 1900 und 1901, ferner für 1902 und 1903 je 20 Beitragsmarken zur Verwendung gekommen seien, ob also die Anwartschaft auf Rente nach § 46 Jnvalidenversicherungsgesetzes erhalten sei. Das Gericht beschloß hierüber noch Ermittelungen anzustellen.

Der von Wilhelm Krätzer zu Gießen gestellte und von dem Ausschuß für Jnvalidenversickstrung bei Großh. Bürgermeisterei Gießen befürwortete Antrag auf Bewilligung der Invaliden­rente hatte die Versickterungsanftalt auf Grund eines ärztlichen Gutachtens als unbegründet zurückzuweisen, weshalb sich der Antragsteller an das Schiedsgericht wandle. Auf Grund der von diesem gemacksten Feststellungen erklärte sich der Vertreter der Bellagten heute bereit, dem Kläger die Invalidenrente im Wege des Vergleichs vom 19. August 1905 ab zu gewähren. Der Kläger war damit zufrieden.

In Uebereinstimmung mit dem Gutachten des Ausschusses für Jnv.-Vers. bei Großh. Kreisamt Lauterbach hatte die Ver­sicherungsanstalt den von der Sofie Grünewald zu Maar, jetzt zu Groß-Umstadt, geltend gemachten Jnvalidenreutenanspruch aus Grund eines Gutachtens des Kreisarztes in Lauterbach abgelehnt.

Eingesandt.

(Für Form und Inhalt .......i - -brik stehenden Artikel

Übernimmt bic Rcdalt, ' gegenüber keinerlei

Verantwortung.)

Friedberg. Ter zwischen der H o s p i t a l v e r w a l t u n g und der hiesigen Aerzteschast ausgebrocheue S t r c 11 ^be­wegt feit einiger Zeit auch in weiteren Kreisen bic Gemüter, hmr eine zusammenhängende aktenmäßige Darstellung der Entziehung und des Fortgangs des Streites halten wir die Zeit noch nicht .Klommen. Zur vorläufigen Aufklärung und Beruhigung fei heute mir folgendes Tatsächliche ieftgeftellt: 1. Tie S p e r re u b e v di e Friedberger H o s p i t a l a rz t st e l l e ist verhängt worden auf Anordnung der wirtschastlichen Abteilung des deutschen Aerz-e- vereinsbundes'(gewöhnlich kurz alsLeipziger Verband" bezeichnet).. Die Sperre bedeutet, daß kein Mitglied der zum Schutz- und ^.rutz-

m den ^tfiüötöflniiörryitttxn ötr Atsdi wietzeu.

Aufgebote.

Juni: 18. Georg Stichler, Bureaubeamter in Worms, und Elisabethe Göbel, Kleibermacherin bahier. Friedrich Kuhlmann, Bahnarbeiter in Dahlhausen, und Katharina Pflanz, D^ußzeug- nähert» dahier. Großh. Amtsrichter Friedrich Schnitzspahn dahier und Johanna Hedwig Sichtermann in Recklingshausen. August Karl Weis, Landmann in Obersberg, und Ottilie Deis- mann, Dienstmagd daselbst. 19. Robert Mainzer, Eisendreher, und Mathilde Körbacher, Schneiderin, beide in Gießen. Wilhelm Riidols Rössing, Monteur dahier, und Marie Kühnert, Verkäuferin zu Ohrdruf. 21. Michael Baunach, Fuhrmann, und Laufmädcken Johanna Eidinann, beide dahier. Emil Lutz, Beztrksseldwebel dahier, und Anna Emilie Neumann, Haiismädchen zu Franksiirt a. M.

Eheschließungen.

Juni: 16. Karl Rebe, Landwirt und Fuhrunternehmer in Gießen, ui.ib Auguste Katharine Margarete Lina Susanne Veronika Nöding dahier. Peter Georg Emil Christian Karl Anton Stabiler dahier unb Laufsrau Maria Ruhl geb. Oßwald, Witwe

Schiedsgericht für Arbeiterve, sichcrung.

Gießen, 22. Juni 1906.

her letzten Sitzung tarnen lediglich I uv al ideu- r e uch e n st r e i t s a ch e n . gegen die Landesverncherungs - Walt Großh. Hessen zu D<rrmstadt zur Verhandlung-

Heer und Flotte.

Kommandierender General dco 15 9(rmcefovp§ Ritter Hentschel von Grlgenhennb erhielt das Großkrcü; des Roten Adlcrordens nut Eichenlaub und Schwertern am Ringe, Generalmajor v. Westernhagen Kommandeur der 1. Garde-Infantertebrlgade General- major »loht, Brigadier der ©enbarmmebngabc m Elsaß-Lothrmgen, Generalmajor z. D. Kretzlchmer, bisher Kommandeur des Truppenübungsplatzes Hagen , den SRotcn Adlerorden 2. Kl. mit Eichenlaub, General­leutnant Frhr. d. Horning en genannt Huene, Koman- deur der 30. Division, den Kronenorden 1. U. General­leutnant z. D. Morsbach m Bonn den erblichen Arel.

Michtvergeffene Acamte.

DieNordd. Mg. Ztg." schrLibt:

Um die Behauptung zu stützen, daß das Disziplinar­verfahren gegen den Gouverneur v. Putt kam er unter- Puttkamer selbst bic Einleitung des Verfahrens als md)t angebracht halte", war von derGermania" auf einen von dem Geh. Legationsrat Rose entworfenen Bericht der Kolomalabkeilung an den Reichskanzler Bezug genommen worden. ®IC Ztg." brachte darauf einen Artikel, in welchem

der ^ihalt jenes Berichtes skizziert wurde. Es ist richtig, daß bem Reichskanzler ein von R o s e am 30. Mai verfaßter Bericht vorgelegt worden ist. Was nun die Wiedergabe seines -zrrhalts in beiFreis. Ztg." betrifft, so ist ein von derFreis. Ztg." und derGermania" als besonders auffällig behandelter Satz in dem Originale nicht enthalten, nämlich:Nach dem Berichte des (Gouverneurs sei Puttkamer laut anliegender An­weisung lediglich ein Reisegastsormular mit dem Stempel des Gouvernements zugestellt worben." Dieser Satz findet sich jedoch nicht wörtlich, aber inhaltlich in dem am 31. Mai, also erst nach der Abfassung der Aufzeichnung für den Reichskanzler ein- flcganginen Bericht des Gouvernements in Buea. Abgesehen von diesem, einem anderen Berickft entnommenen Zusatze treffen die Angaben derFreis. Ztg." über den Bericht im wesentlichen zu. Wir stehen also vor bet Tatsache, daß ein feiner Natur nach geheimer und von deuz u'st änbigenReichsbeamteii als geheim behandelter Bericht seinem Hauptinhalte nach und ferner eine amtliche Mitteilung aus einem anderen Aktenstück mehreren Blättern zugänglich ge­macht und von ihnen veröffentlicht worden ist. Nach der Lage der Umstände kann dies nur durch eine schwere Verletzung der Amtsverschwiegenheit geschehen sein. Schon frühere Vorkommirisse haben den Eindruck hinterlassen, daß Beamte der Kolonialabteilung grobe Vertrauensbrüche begehen. Gegen ein solches inneres liebet einer deutschen Behörde muß mit allerSchärfevorgegangen werden. Auf einen Antrag des Leiters der Kolonialabteilung hat der Reichskanzler bestimmt, daß die Sache der S t a a t s a n iv a l t s ch a f t zur wei­teren Ermittelung unb Verfolgung ber pflichtvergessenen Beamten übergeben werde. Sollte dieser Weg nicht zum Ziele führen, so würde eine Erneuerung des Beamten körpers der Kolonialabteilung ins Auge zu fassen sein. Zur 2üif» Körung der gegen den Gouverneur v. Puttkamer erhobenen Vorwürfe hat dieser selbst die Einleitung einer D i s>z ipl in a r- untersuchung gegen sich beantragt.

Fürst Bülow ist demnach entschlossen, mit fester Hand in ein Wespennest zu greifen. Dieser geharnischte Artikel rührt nach Inhalt und Form zweifellos aus Norderney her und liefert den Beweis, daß der Kanzler auch in der Sommerfrische die Erörterungen der Tagespressc aufmerk­sam verfolgt, und weiterhin, daß der Kanzler wieder im Vollbesitz seiner Energie sich befindet. Es hatte nicht geringes Aufsehen erregt, daß dieFreisinnige Ztg." in der Lage war, einen zweifellos streng vertraulichen Bericht des Geh. Legationsrat Rose an den Reichskanzler über die Pntt- kamer-Asfaire inhaltlich ziemlich genau wiederzugeben. Die Nordd. Mg. Ztg." erhebt dagegen eine Anklage von großer Wucht, eine Anklage, wie f'ie von so autoritativer Stelle in Deutschland kaum bisher erhoben wurde. Man habe es mit einem System schlmmster Airt zu tun. Die Oeffent- lichkeit dürste mit Recht fragen, ob bei diesen Vorkommnissen auch mit der erforderlichen Entschiedenheit zugegriffen worden ist. Tie Annahme ist nicht ganz abzulveisen, daß hier vielleicht eine falsche Schonung gewaltet hat, sei es, um unliebsames Aufsehen zu vermeiden, oder, um den Schuldigen nicht die Karriere zu verderben. Ist ein solcher Fehler gemacht loordcn, dann allerdings kann die Kühnheit des neuen Vertrauensbruchs weniger in Er­staunen setzen.

Fürst Bülow jedenfalls will von Vertuschung nichts wissen. Cr spricht selber von der Möglichkeit einer völligen Neubesetzung Dieser Beamtenstellen. Wir wünschen, daß es zu dieses radiialcn Mittel nicht fommt, denn der Un­schuldige w n r b c mit dem Schuldigen zu leiden Haben, aber wir müssen zugcben, daß in solcher Situation schließlich leine andere Wahl bleibt. Tenn es könnten ein­mal Geheimnisse durch schmählichen Vertrauensbruch preis- gegeben werden mit der Wirkung einer Ge f a hr d un g d e s Friedens oder einer Erschütterung der Sicher­heit d e e> Reich es. Bei dem engen Zusammenhang der Kolonialabteilung mit dem Auswärtigen Amt ist mindestens die Möglichkeit nicht als ausgeschlos,en zu betrachten. Be­amten, die imstande sind, solche Indiskretionen zu begehen, wie die jetzt ausgedeckten, fehlt offenbar das Gefühl der Verantwortlichkeit in einem Grade, daß ihnen noch manches andere m dieser Richtung zuzutrauen ist.

In den RufHinaus mit ihnen!" nnrh allenthalben einqeftimmt werden. In gewinnsüchtiger Absicht ist der Vertrauensbruch anscheinend nicht geschehen. Zu Jntriguen- zweckeu, vielleicht aus Schadenfreude, sind die En hnllungen erfolgt Ein Blatt aber, das von einem Manne nie Eugen Richter begründet wurde, hätte sich für zu gut halten sollen, den Vertrauensbruch zu ilnterstützen, indem es von», einem sofort als vertraulich erkennbaren Aktenstück Gebrauch ^^Auch in der Redaktion und den Geschäftsräumen der Germania" fand übrigens auf Anordnung der Staats­anwaltschaft eine Haussuchung m der Puttkamet-Ange- legenheit statt, die natürlich ebenfalls keinen Erfolg hatte.

Gerichtssaal.

Wetzlar, 20. Jiiin. Vor der hiesigen Strafkammer stand der 14jäbrige Schuler L. St. von Oberscheld unter der An­klage, am 18. März 1906 seinen Vetter, den Schüler Bern­hard M ö b n s , mittels eines Revolvers geschossen zu haben. Infolge der durch den Schuß herbeigcführlcn Verletzungen trat nach einigen Tagen der Tod des Dlöbus ein. Der Angeklagte gibt an, gelesen und dabei mit einem Revolver gespielt zu haben, was ihm auch durch die Aussagen der Zeugen bestätigt wird. Er hat sich durch die unvorsichtige Handhabung der geladenen Waffe der iahrläfsigen Tötung schuldig gemacht. Der Verteidiger meint, der Angeklagte habe die zu der Tat nötige Einsicht nicht be­sessen. Das Gericht erkennt ihn jedoch als schuldig an und ver­urteilt ihn unter Annahme mildernder Umstände zu einer Gesäng- nisstrase von einem Atona t und in die Kosten des Verfahrens. (Wetzl. Anz.)

Leipzig, 22. Juni. Tas Reichsgericht verwarf die Revision des Lederarbeiters Rudolf Hennig, der am 30. fHprU vom Schwurgericht Potsdam wegen Ermordung des Kellners Giernoth zum Tode verurteilt wurde.

Handel und Oerkehr, voLkswirtscvaft.

Japanische Anleihe. Aus Berlin wrrd dery. Z." ge­schrieben : Die aus Amerika nach hier verkaufte japanische Anleihe, deren definitive Stücke jetzt hier zur Ablieferung gelangen, schätzt man auf 14/, Millionen Lstr. Dies ist wiederum ein Beweis da­für, daß Amerika von den dort zur Emission gelangeiiden fremden Staatsanleihen den größten Teil so schnell wie möglich wieder verkauft und in der Regel nur kleine Restbeträge in Amerika ver­bleiben.

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