Kolb im
Die Kirche zu Dutenhofen.
8. Dutenhofen (Kreis Wehlar), 14. Sept.
Am Mittwoch wurde, wie den Lesern des „Gieß. Anz." bekannt ist, der Erweiterungsbau unserer Kirche cingcwerht. Errichtet wurde das frühere Kirchlein im Jahre 1653. 91m 13. August vorigen Jahres ward der Grundstein zu,n Neu- bau gelegt. Etwa zwei Nieter des alten Gotteshauses mußten abgebrochen werden, um das ca. 17 Meter lange Querschiff mit Chor (Kreuzsorrn) anfügen zu können. Der stumpfe Turm steht nach Osten, während das Schiff der Kirche mit dem Chorraum und der Sakristei nach Westen liegen. Wie ein Wächter thront über dem Turme der vergoldete Wctterhahu, der mit dem plastisch gearbeiteten Kreuze ein Meisterstück gediegener Schmicdekunst darstellt. 9luf dem Kreuz des Daches ist ein turmartiger Dachreiter angebracht. In dem neuen Teile der Kirche befinden sich zwei Emporen mit der Lage nach Norden und Süden. Der Aufgang zu der südlich gelegenen Bühne besteht aus einer steinernen Wendeltreppe in einem angebauten Turme. Die andere Treppe führt ohne Turm von der Nordseite in die Kirche. 9(m östlichen und westlichen Eingang sind statt der früheren Holztore Gittertore angebracht worden. Ein verziertes Kreuz befindet sich an dem Haupteingang. Die Fenster sind unterbrochen. Das Licht fällt von drei Seiten ein, nur nicht von Osten. Unter dem Nundfenster mit bunten Scheiben (ein Geschenk der Gemeinde Münchholzhausen, da§ von der Firma Hirz in Gießen angefcrtigt wurde) ist aus gehauenen Sandsteinen der 9lltar errichtet, auf bem eine Marmorplatte liegt. Die frühere Kanzel steht jetzt hinter dem Altar. Sie ruht auf einer hölzernen Säule. Zwei Treppen führen zu ihr hinauf. In der Kirche hängen zwei auS Schmiedeeisen gefertigte, schön verzierte Leuchter — von Lampcnfabrikant EccariuS-Gießen geliefert — die zur Spiritus- und Kerzen- beleuchtung eingerichtet sind.
Auf und unter den Emvoren sehen wir Wandlampen. Als Altarschnnick besitzt die Kirche schon mehrere Jahre ein prächtiges, von einer Gönnerin dediziertes Kruzifix mit zwei mächtigen Leuchtern. Nun hat der 9lltar eine schöne Decke bekommen. Mit zur größten Zierde der Kirche zählen wir den über bcni neuen Chorbogen in schönster Ausführung gemalten Spruch: „Jesus Christus gestern und heute und derselbe auch in Ewigkeit". An der Nocdseite des Chores is der Eingang zur Sakristei, in der ebenfalls zwei paffende Bibelworte die Wand schmücken. Die neue Orgel mit ihren 14 klingenden Registern und 4 Kuppeln ist ein Prachtwerk, das seinen Erbauern Nikolaus u. Förster in Lich einen vorzüglichen Empfehlungsbrief ausstellt. Das Gehäuse paß in seiner Schönheit reizend zu der Bauarbeit der Kirche. Bei einer näheren Besichtigung der Kirche wird man immer mehr überzeugt von der meisterhaften 9lu§führung derselben in allen ihren Teilen. Das Ganze ist wie auS einem Guß in durchaus harmonischer Durchführung bis inS kleinste hinein, und die Harmonie wird nirgends gestört. Hell, freundlich und doch ernst vermag sie so anziehend und stimmungsvoll, vornehm und doch einfach zu wirken.
unterbreitet werden sollen und die in ihrer Hauptsache bs- sagen: Die Brauereien reduzieren in Frankfurt a. M. die Erhöhung auf 1 Mk. bei einer Mark Rückvergütung. Die Brauereien verpflichten sich, ihre SpezialauSschänke zu veranlassen, den AuSschankpreis für 0.4 Liter auf 13 Pfg. festzusetzen, und wenn es zweifelhaft ist, ob die Verträge den Brauereien das Recht geben, den AuSschankpreis vorzu- schreiben, diese Verträge einer gemeinschaftlichen Kommission zur Prüfung vorzulegen. Die in den Verträgen festgesetzten Rückvergütungen, die höher als 1 Mk. sind, bleiben vorerst bestehen, sobald nicht Ausnahmen vorgesehen sind, z. B. bei Flaschenbierhändlern, welche die festgesetzten Preise nicht ein- halten. Der festgesetzte Detailpreis für Flaschenbier wird aufrecht erhalten, jedoch soll eine Abgrenzung über den Begriff Private und Händler durch Vereinbarung erfolgen. Die Brauereien und Wirte werden vorstehende Vorschläge auf die Tagesordnung ihrer nächsten Versammlung setzen. — Auch in Hanau kam es zu einer Verständigung auf folgender Basis: Die Wirte zahlen an die Brauereien für das Hektoliter 60 Pfg. Aufschlag. Auch diese Abmachung bedarf noch der Zustimmung der Wirte-Vereinigung, der Arbeiter und deS Brauereiverbandes. — Der Oberlandesgerichts-Prüsident Wirkt. Geh. Oberjustizrat Dr. Karl HagcnS feiert am 1. Oktober sein bOjähriges Amtsjubiläum.
X. Hanau, 16. Sept. Der Kaiser trifft zur Teilnahme ander Hochzeitsfeier in Meerholz bestimmt am 14. Oktober dort ein.
Homburg v. d. H., 15. Sept. Reichskanzler F ür st Bülow trifft am nächsten Mittwoch vormittag hier ein und wird in dem ihm vom Kaiser zur Verfügung gestellten königlichen Schlosse Aufenthalt nehmen nebst seiner Gemahlin und seiner Schwiegermutter, sowie mehreren Geheimräten und zahlreichen Beamten der Reichskanzlei. Der Aufenthalt ist vorläusig bis zum 15. November in 9lussicht genommen. Mau rechnet hier damit, daß der Kaiser den Reichskanzler während seines Homburger Aufenthaltes bcsiichen wird.
Arbeiterbewegung.
Siegen, 14. Sept. Der hier seit ca. 5 Wochen bestehende Ausstand der Maurer hat ein Ende gesunden, da sich die Streikenden bereit erklärt haben, aus die Bedingungen der Arbeitgeber etn- gehen zu wollen.
K ö l n, 14. Sept. Wie die „Köln. Ztg/ meldet, hat die außerordentliche Generalversammluna de§ deutschen Arbeitgeber ban des beschlossen, gemäß dem Beschluß der außerordentlichen Generalversammlung vom 22. August, am 19. d. M. die 6) c n e r a l a u s s p e r r u n g aller im B a u g e w e r b e Be- chästigten, mit Ausnahme der arbeitswilligen, unorganisierten und christlich-organisierten S ch r e i n e r e i a r b e i t e r, stattfinden zu lassen, wenn bis dahin die Streitigkeiten im Dachdecker- und Glasergewerbe nicht beendet sind.
Zwickau, 14. Sept. Die streikenden Arbeiter in der erz- gebirgischen Bürstenindnstrie lehnen die Aufforderung der Unternehmer zur bedingungslosen Wiederaufnahme der Arbeit ab. Die Fabrikanten sind bereit, den Arbeitern höhere Löhne zuzugestehen, wollen aber nicht mit den sozialdemokratischen Führern verhandeln. Die Lieferungen der Fabriken sind bereits ins Stocken geraten.
Aunst und Wissenschaft.
Madrid, 14. Sept. Einer Depesche aus Sorta zufolge soll die deutsche archäologische Expedition die U eher re sie des römischen Lagers, das von Scipio während der Belager- ung von Numantia angelegt wurde, entdeckt Habern___________
Obersten befördert: Oberstlt. v. W interberger, beauftragt mit der Führung des Jnf.-Regts. Graf Bülow von Dennewitz (6. Wests.) Nr. 55, unter Ernennung zum Kommandeur diese? Regiments. Thor deck, Hauvtm. und Komp.-Chef iin 5. Großh. Hess. Jnf.-Regt. Nr. 168, kommandiert zur Dienstleistung beim KriegSnumstcrium m das Kriegsministerium versetzt, v. Brandenstein, Oberst, und Adjutant der 49. Jnf.-Brig. (1. Großh. Hess.) zum Hauptmann befördert und zum persönlichen Adjutanten deS Prmzen Joachim 9llbrecht von Preußen ernannt. In Genehmigung fernes Abschiedsgesuches mit der gesetzlichen Pension zur DiSp. gestellt und zum Bezirksoffizier ernannt: Hauptmann und Komp.-Chef Frhr. v. Gillern im Jnf.-Regt. Kaiser Wilhelm (2. Großh. Hess.) Nr. 116, beim Landw.-Bezirk Jüterbog. Zum Komp.-Chef ernannt: Haupim. Soldan im Jnf.- Regt. Kaiser Wilhelm (2. Groß. Hess.) Nr. 116. Zu überzähligen Hauptleuten befördert: die OberltS.: Kolb im 1. Großh. Hess. Jnf.-(Leibgarde-)Regt. Nr. 115, Dau im Jnf.-Regt. Kaiser Wilhelm (2. Großh. Hess.) Nr. 116, dieser unter Versetzung in das 5. Lothr. Jnf.-Regt. Nr. 144 in Metz, deRainville im Jnf.-Regt. Kaiser Wilhelm (2. Großh. Hoff.) Nr. 116, kommandiert zur Dienstleistung als Militär- lehrer an der Haupt-Kadettenanstalt.
•• Das alte Schloß in Gießen. Verschiedene Blatter haben kürzlich die Nachricht gebracht, die in Aussicht genommene Verwendung deS alten Schlosses in Gießen als Gewerbehalle für Oberhessen scheine endgiltig gescheitert zu fein. Hier liegt eine Verwechselung zu Grunde. Nicht das alte, sondern daS sog. neue Schloß in Gießen neben der Zeughauskaserne am Landgraf Philipp-Platz war für ein Gewerbemuseum in Aussicht genommen. Im alten Schlosse ist hierfür kein Platz, denn in dem einen Flügel befindet sich bereits das Museum des Historischen Vereins und der andere wird augenblicklich für Se. Königl. Hoh. den Großherzog in den Stand gesetzt. UebrigenS ist auch das Projekt der Er-
Gerichtssaal.
0 M arbur g, 14. Sept. Die Strafkammer verurteilte den 1878 in Heinz bei Gelnhausen geborenen Lehrer Heinrich H u f n a g e l aus Wangershausen im Kreise Frankenbera wegen Sittlichkeitsvergehens an Schulmädchen in 11 Fällen zu 1 Jahr und 6 Monaten Gefängnis, ausschließlich 4 Monaten Untersuchungshaft. — Der Kaufmann und Landwirt An de in Bromskirchen im Kreise Biedenkopf wollte für seine Wiese, die man zum Bahnbau Winterberg-Frankenberg benutzt, mehr heransschlaqcn, als man ihm geboten hatte. Er wandle ich deshalb an den Regierungsbaumeister Hesse in Hallenberg mit einem Schreiben und legte auch einen Zinsabschnitt in Höhe von 17.50 Mk. bei. In diesem Umstande wurde eine ver- uchte Beamtenbestechung erblickt und das Gericht er- kannte auf 30 Mark Geldstrafe, sowie Einziehung des Scheins.
Vermischtes.
* Wie Prinzessin Alix Braut tburb'e. Die Szene, wie der damalige Grvßfürst-Thronsvlger unt die Prinzessin Alix von Hessen freite, soll sich» tvie man sich seinerzeit hier zu Lande erzählte und wie setzt der „Voss. Ztg." aus Petersburg geschrieben wird, folgendermaßen abgespielt haben: In Walton an der Themse wär Nikolaus zum ersten Male mit der jungen Prinzessin zu- fammeitgetroffen, und sein Wunsch, sie zu seiner Lebensgefährtin zu machen, fand die Zustimmung Alexanders m. Nun mußte der Zarewitsch um die Prinzessin werben. Alt einem schönen Sommerabend traf er die Auserkorene seines Herzens in einem kleinen Pavillon, wo sie in Träumereien versunken allein saß. Die Gelegenheit war so günstig, wie der junge Großfürst sie sich nur wünschen konnte, aber eS fiel ihm schwer, das entscheidende Wort in der steifen Form zu sprechen, wie es die alte strenge russische Hofetikette ihm vorschrieb', unb die Worte blieben ihm fast im Halse stecken, als er schließlich Mut faßte, sich neben die Prinzessin setzte, ihre Hand ergriff und feierlich erklärte: „Der Kaiser, mein Vater, hat besohlen, Ihnen meine Hand und mein Herz, anzutragen." „Die Königin, meine Großmutter", erwiderte die Prinzessin lächelnd und ihre Augen blitzten schelmisch, „hat mir besohlen, Ihre mir angetragene Hand anzunehmen." Dann aber brach sie in Lachen aus Und setzte hinzu: „Das Herz nehme .ich aus, eigenem freien Willen! ..."
* Wegen Verdachts der Spionage wurde am 13. b. Mts. im Manövergelände bei Liegnitz em Älcann festgenommen, der-Skizzen und Aufzeichnungen machte. Es yan- delt sich um einen ehemaligen östreichischenOffizier namens Paul Bart mann. Der Verhaftete wurde dem Untersuchungsrichter vorgeführt. Er wurde schon zwei Tage von Kriminalbeamten der Berliner politischen Polizei. im Mmwver- gelände beobachtet. Er hielt sich stets in der Nähe des Katftt auf. Bei der Durchsuchung seines Zimmers irn Hotel Lmdenym zu Liegnitz wurden zahlreiche Pläne und Ze i ch n u n g sowie eine große Menge östreichisches und franz s i s ch c s G c l d g e f u n d e n. Die Verhaftung geschah auf M- ordnung des Majors Brose, des Generalltabsvffizlers für Presse. Bartmann beteuert seine Unschuld, wird aber vorlaut s in Haft behalten. , x
* Der geständige Eisenbahnräuber. Dn kurll Ä wegen mehrerer Einbruchsdiebstahle. in O s n a b r ü vervas Lokomotivführer G-Hrkc (oll ein ^standms obg-A haben, wonach er die in den letzten Wochen auf preußischen bahnen verübten sensationellen Naubansälle auSgesu.yrr w«
Gießener Strafkammer.
)( Gießen, 14. Sept.
Gelegenheit macht Diebe.
Der Gclegenl-eitsarbeiter V. Sp aus Jugenheim a. d. Bergstraße befand sich im vorigen Monat in einer Wirtschaft zu Lauterbach. Als sich der Kellner entfernt hatte, benutzte er die stielegenheit, aus der ofsenstcbenden Buffetkasse ein Zehnmarkstück zu entnehmen. Der Diebstahl wurde alsbald gemerkt und es erfolgte die Festnahme des Angeklagten, zumal er verdächtig war, schon tags zuvor die Kasse beraubt zu haben. Bei der Untersuchung stellte cs sich heraus, daß er trotz seines verhältnismäßig jugendlichen Alters, außer andern erheblichen Vorstrafen, acht solche wegen Vergehens gegen das Eigentum hatte. Das Gericht hielt ilm für das Zuchthaus reif und diktierte ihm, da es die erste Zuchthausstrafe ist, die Minimalstrafe von e i n e m I a h r zu und sprach ihm die bürgerlichen Ehrenrechte auf 5 Jahre ab.
Eine Steuererklärung die nicht erfolgte.
Die Steuerbel-örde hatte dem Handelsmann M. St. von Ro d he i m v. d. H. wegen Steuerhinterziehung zwei Strafbescheide in Gesamthöhe von 200 Mark Strafe und Nachzahlung der vorenthaltenen Steuer mit etwa 220 Mark zugehen lassen, wogegen er Antrag auf gerichtliche Entscheidung stellte. Nach seinen Angaben beläuft sich sein Einkommen nicht auf 2600 Mark, weshalb er sich nicht verpflichtet fühlte, eine Steuererklärung ein- zurcichen; dagegen hat ihm die Steuerbehörde, außer der Kapital- rentenstener, ein Einkommen von 3100 herausgerechnet. Das Schöffengericht kam auf Grünt» der Beweisaufnahme zum Frei-
Heyl sich an bct aus dem Boden bc5 Bundes der Landwirte stehenden „Volksmacht" in Friedberg beteiligen werde, unwidersprochen geblieben ist. Nun erklärt Freiherr von Heyl in der „Worms. Zig.":
Mehrere Blätter haben meine Erklärung vom 9. Septemver, in der ich die Nachricht von meiner angeblichen Beteiligung an einem antisemitischen Blatte in Marburg als eine willkürlich erfundene Unwahrheit bezeichnete, zu der Verdächtigung benutzt, als hätte ich mich zivar nicht in Marburg, wohl aber in Friedberg an einem Blatte des bezeichneten Richtung beteillgt. .
Ich muß nun denjenigen, die diese Verdächtigung gegen mich auszunuhen gedachten, unb die hinter dem Busche, roo^sie Andere vermuten, selbst gesessen zu haben scheuien, auch die pricdbergei Hoffnung nehmen, da ich mich überhaupt an keinem antisemitischen Blatte beteiligt habe. .
Die Friedberger „Volksmacht" ist, rote gesagt, in erster Linie ein Organ des Bundes der Landmirte. Die antisemitische Tendenz läuft nur nebenher.
•• Aus dem Militär - Wochenblatt. Zum
richtung eines Gern erbemuseums oder einer Gewerbe- Halle im neuen Schlöffe keineswegs gescheitert, sondern besteht fort.
•• AuS Freundschaft. Ein hier beschäftigter Glaser hatte einen Berliner kennen gelernt und Freundschaft mit ihm geschloffen. Gestern abend reiste der Berliner ab unb der Glaser gab ihm daß Geleite nach dem Bahnhofe. Da der zu benutzende Zug erst gegen 2 Uhr abging, setzten sich die Freunde nebeneinander in den Wartesaal und der Berliner empfahl dem Glaser, er solle etwas schlafen, er werde ihn wecken, wenn es Zeit zum Verabschieden fei. Als der Glaser kurz nach 2 Uhr erwachte, roar der Berliner bereits mit bem Zuge abgefahren, ohne ihn zu wecken und ohne sich zu verabschieden, jedoch roar mit ihm auch die Uhr und Kette des Glasers verschwunden.
** Der Neubau des Oberkonsistoriak-Gebäudes in Darmstadt ist nunmehr vollendet. Schon seit längerer Zeit waren die Räume des ersten Verwaltuugs- gebäudes an der Waldstraße zu klein geworden, und so beschloß man, daneben einen Neubau zu errichten. Der Neubau ist in Barockstil aus Pfälzer Sandstein errichtet, dessen Helles Grau der hübsch angelegten Fassade zu einer guten Wirkung mitverhilft. Ttzs Gebäude sehnt sich durch einen Mittelbau an das alte Haus an. Der Haupteingang befindet sich an der Ostseite. Breite Marmorstufen führen zunächst zu der im Parterre belegenen Dienerwohnung. Im gleichen Stockwerk befinden sich einige Bureauräume. Die Marmortreppe, zu deren beiden Seiten säulenförmige Ausbauten ausgeführt sind, geht weiter zum ersten Stockwerk. Man betritt zunächst das Foyer, das Garderoben, Toiletten usw. enthält. Es ist etwa 4 Meter breit und 12 Meter Tang. Vom Foyer aus führen drei großen Türen in den nach Süden zu belegenen Sitzungssaal. Er ist 17 Meter lang, 12 Meter breit und im Durchschnitt 6 Meter hoch. Die Beleuchtung geschieht am Tage durch Oberlicht, abends elektrisch. Tie Decke ist einfach weiß rauh verputzt, die Wände sind ebenfalls weiß und haben eine über zwei Meter hohe hellbraune Eichentäfelung. Der Eindruck des Saales ist einfach, ernst und vornehm. Präsidium und Schriftführer haben ihre Plätze an der nach Westen gelegenen Breitseite des Saales, wo auch der Verbindungs- aang vom alten Gebäude einmündet. Tie Sitze der Syno- oalen liegen nach der Ostseite. Sie sind in drei Reihen hintereinander terrassenförmig angeordnet, lieber dem Foyer befindet sich eine Galerie, von wo aus man durch große Oeffnungen einen Einblick in den Saal hat. Hier oben werden die Zuhörer Platz finden. Tas stattliche Gebäude wird gegen Ende Oktober gelegentlich einer Sitzung der Synode ein- 'geweiht. Die Bauleitung hatten die Architekten Mahr und Marktvort.
ßd. Darmstadt, 14. Sept. Der Einbrecher Johann Gotha, der am 28. Mai dS. IS. einen Ausbruchsversuch au8 der hiesigen Strafanstalt für Jugendliche machte unb dabei den Oberaufseher Platz durch einen Beilhieb schwer verletzte, ist am 24. August zu einer Gefängnisstrafe von 7 Jahren 4 Monaten verurteilt worden. Gestern wurde Gotha stark gefeffelt von drei Gendarmen nach der Zellenstrafanstalt Butzbach gebracht. Bei seiner Wegfahrt von Darmstadt äußerte er: „Ich gehe durch, und wenns mein Leben ko stet!"
h. Frankfurt a. M., 14. Sept. Unter Vorsitz des LandtagSab. Funck hat heute vormittag die EinigungS- kommiffion im Bierkrieg ihre Beratungen fortgesetzt. Der Antrag, daß die Brauerei die Erhöhung deS Preises für den Hektoliter Bier auf 75 Pfg. reduziere, war von den Brauereien abgelehnt worben. Man einigte sich enblich auf Vergleichs-Vorschläge, die den einzelnen Versammlungen
spru'ch, da man die Angaben des Angeklagten für richtig erachtete. Das von der Staatsanwaltschaft angefochtene Urteil litt an dem Mangel, baß es nur von einem Strafbescheid spricht, während doch zwei Sttafbescheide Gegenstand der Verhandlung waren. Dies veranlaßte ba5 Berufungsgericht, die Sache zur nochmaligen Verhandlung und Entscheidung in die erste Instanz zurückzuverweisen.
Mieter und Vermieter.
Das Schöffengericht Bad-Nauheim hat die fetzt in Frank« furt a. M. wohnhafte Frau Tr. K. wegen Hausfriedensbruchs zu 10 Mark Geldstrafe verurteilt. Sie hatte einem Arzt ihre möblierte Wohnung in Bad-Nauheim vermietet und geriet später mit ihm in Differenzen, die zu einem Prozeß führten. Auf Anraten ihres Anwalts betrat sie in Abwesenheit des Mieters die Wohnung und ließ von den darin befindlichen Möbeln mehrere Stücke entfernen, was den Mieter veranlaßte, wegen Hausfriedensbruch Strafantrag zu stellen. Sie erhob Berufung und führte an, fie habe sich zu der Maßnahme berechtigt geglaubt, zumal ihr Anwalt sie in ihrer Ansicht unterstützt hatte. Das Gericht hielt den Beweis, daß die Angeklagte bewußt widerrechtlich eingedrungen ist, nicht für erbracht und erkannte auf kostenlose Freisprechung.
Amtshandlung mit Hindernissen.
Der Gerichtsvollzieher zu Homberg a. d. O. warf beauftragt, in der Wohnung des Dienstknechts E. Sch. zuBerns- : e T b eine Pfändung vorzunehmen. Er fand die Türe verschlossen, weshalb er inscruktionsgemaß. mit Hülfe der Polizei das Haus öffnete, um feine Amtshandlung vornehmen zu können. Trotzdem das Haus wieder verschlossen worden roar, will die Ehe- rau des Sch. und die bei ihm roohneube M. M. Witwe das Haus osfenstehend porgefuuden haben. Kurz darauf schrieb Sch. an die Staatsanwaltschaft einen Brief, in dem er behauptete, der Gerichtsvollzieher und der Polizeidieuer haben sein Haus auf- gebrochen. sie hätten alles durchsucht und seit ihrer Mwesenheit ehrten 400 Mark, die Frau M. in einem Schrank aufbewahrt habe. Diesen Verdacht äußerte Sch. und Frau M. bei verschiedenen Personen und auch der Gendarmerie, die mit Ermittelungen beauftragt roar; ebenso dem Amtsanroalt gegenüber gelegentlich einer Vernehmung. Die Ermittelungen ergaben, daß es sehr unroahrscheinlich ist, daß die in den ärmlichsten Verhältnissen lebende Frau einen solchen Geldbetrag zu Hause liegen gehabt habe. Es wurde deshalb wegen falscher Anschuldigung und Beleidigung Anllage erhoben. Aus Grund der Hauptverhandlung ließ die Staatsanwaltschast die Anllage wegen falscher Anschuldigung fallen, da nicht nachgewiesen werden konnte, daß die Angaben gegen besseres Wissen gemacht worden sind. Es konnte deshalb nur Verurteilung wegen Beleidigung eintreten und die Strafkammer bemaß die Strafe gegen Sch. mit 10 Tagen Gefängnis, während Frau M. mit einer Woche durchkam.


