Drittes Blatt
Nr. 187
Samstag 11 August 1806
Gießener Anzeiger
General-Anzeiger. Amts- «nd Anzeigeblatt für den Kreis Eichen
aber nur in Ata sehen, wo 'Ftcrkate aushängen.
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Telephon 275
Gegründet 1868
Günstige Gelegenheit für Brautleute!
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Redaktion,Expedition ».Druckerei: Sdiufftr.^.
Tel. Nr. 61. Telegr.-Adr. t Anzeiger Liehe».
156. Jahrgang
Srscheini »tzttH mit Ausnahme des Sonntags.
Die „Wefoener KamMenblätter- werden dem ^Anzeiger viermal wöchentlich beigelegt. Der «JfclfW Landwirt" ericheint monatlich einmal.
beten Geistlichen übergab sie eines Tages eine prächtige Torte mit dem Bemerken, die Fran von Reichel habe sich erlaubt, ihm die Torte zu übersenden. Tatsächlich war die Torte auf Kredit bei einer Konditorei bestellt morden. Bei einer anderen Konditorei bestellte die Angeklagte ebenfalls für 24 Mk. Kuchen, den sie bald wieder weiter verschenkte. Mehrere Konfektionsfirmen in Berlin und anderen Städten wurden nm insgesamt 5000 Ml', geschädigt. Tie Gesamtschuldenlast der Angeklagten belief sich schließlich auf rund 12 000 Mk, als das ganze Lügengewebe zerriß. Als einzige Erklärung für ihre unsinnige Kaufwut gab die Angeschuldigte an, sie habe sich bau» nur als „vornehme Dame" gefühlt, wenn sie so nach Herzenslust, was sie wollte und wieviel sie wollte, bestellen konnte. Da Zweifel an der Zurechnungsfähigkeit der Angeklagten austauchten, wurde sie in dem Untersuchungsgefängnis auf Antrag der R.--A. Dr. Werthauer und von Palmowsky durch den Gerichtsarzt Dr. Strauch auf ihren Geisteszustand untersucht. Ter Sachverständige konstatierte bei der F. das Vorhandensein einer Pseudologia p Hanta st ica, ein gewohnheitsmäßiges, phantastisches Lügen, welches indessen nicht als eine Geisteskrankheit im Sinne des § 51 Str.--G.-B. anzusehen sei. Der Gerichtshof erkannte auf eine Gesmnt- strafe von zwei Monaten und einer Woche Gefängnis, die jedoch, da sich die Angellagte fast drei Viertel Jahre in Untersuchungshaft befand, als verbüßt angesehen wurde.
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Rotationsdruck und Vertag d« drOhk'lcden UnwersitätSdruekerei. R. Lange. Gtehcm.
pottttsche Tagesschart.
Französische Generale im Zweikampf.
Ein Duell der Generale Andrö und de Nögrier ist, wie alle französischen Normalduelle, ohne Ergebnis verlausen. Seine Geschichte hatte für den, der französische Preß- und Duellsitten von nichtfranzösischem Standpunkt beurteilt, einen sehr komischen Beigeschmack. Seitdem der ,Watin* die Kunde gebracht hatte, daß ein Zweikampf in Sicht sei, konnten die Reporter der Pariser Zeitungen das Lied Leporellos anstimmen: Keine Ruh bei Tag und Nacht! Die unglücklichen Sekundanten wurden, wo sie sich nur zeigten, von aufgeregten Herren mit gezücktem Bleistift angefallen, aber sie hüllten sich in tiefes Schweigen. Trotzdem sickerte durch, daß der Zweikampf am Dienstag nachmittag ausgefochten werden sollte. Schon vom frühen Morgen an bildete sich vor der Wohnung der Parteien eine Wagenburg. Jeden Augenblick ertönte die Schelle des Andrßschen Hauses, der Diener nahm mit stoischer Gelassenheit eine Visitenkarte in Empfang und kehrte dann mit dem Bescheid zurück, der Herr General habe den Journalisten nichts mitzuteilen. Die Journalisten warteten wie Jäger vor dem Fuchsbau. Zum Glück bemerkte ein scharfäugiger Journalist zwischen den Spalten einer Gardine den General in Hemdsärmeln. Nachdem man dann noch einmal gründlich das Gelände erkundet und festgestellt hatte, daß fein heimlicher Ausgang bestehe, beschloß man, trotz des Sonnenbrandes weiter auszuharren. Ein Herr Pörier, 9!effe des früher» Präsidenten der Republik, der dem Hause Andrö gegenüber wohnt, fühlte ein menschliches Rühren mit den schwitzenden Opfern ihres Berufs und bewirtete sie auf der Straße mit Ehampagner. Kurz vor vier Uhr schlug die Erlösung. Ein Wagen holte den General Sütbre ab, und hinter ihm fuhren in langem Schweif die Berichterstatter. Der Zweikampf fand im Garten des Prinzen Joachim Murat statt. Zuschauer wurden nicht zugelassen, aber man entdeckte ein großes Gittertor, das zwischen eisernen Stangen einen beschränkten Einblick in den Garten gewährte. Die Bedingungen des Duells lauteten auf einmaligen Kugelwechsel bei 25 Schritt Entfernung. Da diese Schritte sehr reichlich bemesse» werde», waren die Bedingungen in Anbetracht der Schwere der Beleidigung — Nögrier hatte Andro als Lügner bezeichnet — ungemein milde. Ei» Duell unter solchen Umständen ist mehr eine Formalität, als ein wirklicher Kampf. Negrier feuerte feinen Schuß überhaupt nicht ab und überreichte, nachdem Andrö vorbeigeschossen, die Waffe seinem Sekundanten mit den scherzenden Worten: „Achtung, sie ist geladen!* Kurz darauf verließe» die Gegner unversöhnt das Haus, draußen knipsten eine Unmenge Photographen ihre Instrumente auf sie ab; sie trafen, wie die Illustrationen der Pariser Blätter zeigen, sicherer als Andrö mit seiner Pistole.
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Die Phantasie-Braut.
Ein Pendant zu dem kürzlich verhandelten Prozeß gegen die Frau Major v. Zander beschäftigte das Schöffengericht Berlin-Mitte. Wegen Betruges in 33 Fällen lvar die Lehrerin E m t11 c F ische r angeklagt. Ihr Barer war Kanzleirat, ihr Bruder der kürzlich in Breslau verstorbene Chemiker Professor Dr. Fischer. Als ihr Vater starb und ihr ein Erbteil von 4500 Mk ausbezahlt wurde, packte die Angeklagte eine an das Unsinnige grenzende Verschwendungssucht und Kaufwut. Sie gab ohne Grund ihre pensionsberechtigte Stellung als städtische Lehrerin auf und lebte als Privatiere. Von dieser Zeit ab fiel sie auch durch ihre phantastischen Ideen auf. So erzählte sie viel von einem Fest, welches sie gegeben hatte, und für das ihr der Bürgermeister den Rathaussaal reserviert hätte. Ferner erzählte sie von ihrer Verlobung mir einem Dr. 92. in Breslau. Sie kaufte sich eine vollständige Ausstattung und ein Brautkleid auf Kredit, obwohl die Verlobung nur in ihrer Phantasie existierte. Sie schrieb sogar Briefe und Karten des Bräutigams an sich selbst und schwelgte stundenlang in ihrem Glücke. Selbst mehrere Briefe fertigte sie an, in welchen ihre zukünftige Schwiegermutter ihre Freundinnen zum Besuche einlud. Wenn dann der Tag des Besuchs herannahte und große Vorbereitungen getroffen waren, telegraphierte die „Schjwiegermutter" dann, der Besuch könne eingetretener Hindernisse wegen nicht stattfinden. Eines Tages teilte sie mit, ihr Bräutigam sei erkrankt. In den selbstangefertigten Briefen teilte sie sich und ihren Freundinnen mit, daß der Zustand ihres Bräutigams immer schlimmer werde, ein Arm sei amputiert worden usw. Schließlich „starb" der Bräutigam. Die Angeklagte kaufte sich Trauerlleider und reiste angeblich zu dem Begräbnis nach Breslau. Völlig gebrochen schilderte sie später in einem Briefe die Vorgänge bei der Trauerfeier. Tatsächlich lebt der „Bräutigam", der keine Ahnung von seinem „Glück" hat, noch heute in Breslau. Jh-r Erbteil war durch die unsinnigsten Gelbausgaben in wenigen Monaten crusge- geben. Die Angeschuldigte nahm bann in dem Hause der Gräfin von Klockow, die sich viel mit Spiritismus beschäftigte, eine Stellung an. Dies wirkte auf die Angeklagte noch ungünstiger ein. Als sie wiederum etwa 3000 Mark erbte, gab sie dieses Geld in etwa zwei Wochen aus, um dann eine Stellung bei der Frau Kommerzienrat Fähndrich in Luckenwalde als Erzieherin anzunehmen. Von hier aus setzte sie die unglaublichsten Schwindeleien in Szene. Ihrer Herrschaft gegenüber gab sie an, sie wäre mit einem Oberleutnant und Rittergutsbesitzer Freiherrn von Gers do rff verlobt. Dessen Tante, eine Frau von Reichel, wäre ihre beste Freundin. Mit diesen nicht existierenden Personen trat die Angellagte durch selbst angefertigte Briefe in eine lebhafte Korrespondenz. Zugleich gingen bei ihren täglich Warensendungen aus Berlin, Hamburg rmb Köln ein, die sie der Frau Kom!- merzienrat F. gegenüber als Geschenk ihres Bräutigams und der Frau von Reichel bezeichnete. Es waren dies wertvolle Pelze, Spitzen, seidene Blusen, welche sich die Angellagte unter allerlei falschen Vorspiegelungen auf Kredit hatte zuschicken lassen. Einem der Familie befreun-
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