Ausgabe 
7.4.1906 Viertes Blatt
 
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9?r. 83 Viertes Blatt.

Erscheint tiglid? mit Ausnahme des Sonntags.

DieEltbener §amll!rnblatter" werden dem .Anzeiger otermal wöchentlich beigelegt. Ter Ehrsfltch« Landwirt erscheint monatlich einmal.

156.I

Snmstaa 7. April 1906

Rotationsdruck und Verlag der Vrühl'lch« UnwerstlälSdruckerei. ÖL Lange, ©tefeen.

Redaktion. Expedition u. Druckerei: ©diulftr-t,

Tel. Nr. 6L Telegr.-Adr.: An-etger ©red«.

General-Anzeiger, Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Sichen.

Sitzung der Stadtverordrieteu.

Gießen, 5. April.

(Schluß.)

Tie Verlängerung der Milchstraße über das Grundstück der Stadtknabenschule hinaus bis zur Nordanlage ist von der Baudeputation abgelehnt worden. Ter Oberbürgermeister wünscht, daß auch das Plenum der Versammlung sich darüber äußert, ob der Gedanke dieser Ctraßenverlänaerung fallen gelassen werden soll, oder ob man wünscht, daß der Plan durchgeführt wird: er bemerkt, daß dadurch der Schulhof nicht verkleinert werden würde, da das für die Straße nötige Gelände des Schulgrundstücks aus dem Gelände der Weberschen Hofraite, welche in den Besitz der Stadt übergegangen sei, ersetzt tv-erden würde. Stadtv. Jann hält es im Interesse der Schule für falsch, an derselben vorbei eine Strage durchzuführen, eine Straße, für welche eine Notwendigkeit nicht vorliegt. Stadtv. Wallenfels weist darauf hin, daß, würde man die Kirch- straße, wie geplant, weiterführen bis zur Nordanlage, damit eine direkte Verbindung von der Mitte der Stadt, dem Markt und K'irchenplatz bis zur Anlage geschaffen wäre, die doch für den Fuhrwerksverkehr ihre Vorteile hat. Die Mehrheit der Versammlung sprint sich aber im Sinne des Stadt­verordneten Jann aus.

Negulierung des Banketts am Schiffenbergerweg.

PH. Nau hat am Schiffenbergerweg ein Wohnhaus erbaut und beantragt, längs demselben den Fußweg zu verbreitern und den noch vorhandenen Chausseegraben dazu zu benutzen. Die Baudeputation schlagt vor, dem Anträge zurzeit nicht nät-erzutreten, da im kommenden Jahr so wie so der ganze Schiffenbergerweg reguliert und ausgebaut wer­den muß. Stadtv. Dr. Ebel erklärt, daß man unter allen Umständen jetzt schon den Graben entfernen, mindestens aber eine genügend breite Fußgängerpassage schaffen müsse; es fei besonders abends für Passanten gefährlich, den Schiffenbergerweg zu passieren. Er wünsche nur, daß alle Kollegen einmal dort in den Graben hineinfielen, wie dies anderen Leuten schon passiert sei, dann wurde der Zustand gewiß geändert. Der Oberbürgermeister erklärt, daß Mischen dem Fußsteig und dem Graben ja Bäume stehen. Die, wie an allen derartigen Straßen, Schutz gewähren, daß niemand in den Graben hineinfällt. Der Baudeputationsantrag wird darauf zum Beschluß erhoben.

Die Baudevutation beantragt eine öffentliche Ver- steigerung der noch im Besitz derStadtbefind- lich'en Bauplätze an der Noon st raße. Als Taxe soll für den Quadratmeter 18 Mk. zugrunde gelegt irxerben. Tie Versammlung beschließt demgemäß.

Die Beschädigung einer Straßenlaterne in der Hammstraße erfordert zu ihrer Reparatur einen Kostenaufwand von 11,75 Mk. Es' hat sich herausgestellt, daß der Kutscher, den man im Verdacht hatte, die Laterne beschädigt zu haben und der den Betrag bezahlen sollte, nicht der Täter war. Aus diesem Grunde wird beschlossen, den Betrag, der für die Reparatur entstanden ist, nieder­zuschlagen.

Vergebung von Arbeiten für die Töchterschule.

Tie Herstellung von Rabitzgewölben und Stuckarbeiten für den neuen Schulbau, für welche 22 Angebote Vorlagen, soll dem Weißbindermeister Lannspach-Gießen, obgleich dessen Offerte sich 300 Mk. höher hält als das billigste vor­liegende Angebot, übertragen werden. Es beträgt dies etwa 5 Proz. bei dem Objekt. Zur Herstellung von Luft- kanälen sind verschiedene Schlosserarbeiten erforderlich. Die vorliegenden Offerten von Ph Hohmeier usw. machen bei dieser Position eine Kreditüberschreitung von 1400 Mk. er­forderlich, welche jedoch gutgeheißen wird. Für die äußere Fassade des Schulbaues, sowie für das Treppenhaus sind Bildhauerarbeiten erforderlich. Von den vorliegenden fünf Offerten fordert Klostermann-Frankfurt a. M. für die Mo­delle als der Mindestfordernde 986 Mk., für die Ausführung der Bildhauerarbeit Franz Winkler-Gießen als der Billigste 1946 Mk. Die Baudeputation schlägt vor, den Genannten die Arbeiten zur Ausführung zu übertragen; demgemäß wird beschlossen. Der Oberbürgermeister teilt mit, daß bei den Steinbildhauerarbeiten für die Mädchenschule gegen den Voranschlag 10 000 Mk. bisher erspart wurden.

Genehmigung von Rechnungen.

Zur Vertilgung der Schnaken war erforderlich für 800,09 Mark Karbol "freihändig zu beschaffen. Winn hat, als Jäger u. Rumps wegen des in Konkursgeratens der Firma von der Herstellung der ihnen übertragenen Haus­anschlüsse entbunden war, für 213,26 Mk. Arbeiten (Haus- anschlüfse) für Rechnung der Stadt hergestellt. Beide Posten werden nachträglich von der Versammlung genehmigt.

Die Verlegung des städtischen Archivs aus dem Bürgermeistereigebäude ist um deswillen nötig, weil die Räume, in welchem sich dasselbe jetzt befindet, für Zwecke des Ortsgerichts gebraucht werden. Es wird vor- geschlagen, das Archiv nach dem ehemaliben Haufe der Webers Erben (Ecke Kirchstraße und Wetzsteingasse) zu ver­legen. Die dadurch entstehenden Unkosten und die Kosten der erforderlichen Umbauten mit 1170 Mk. tverden bewilligt.

Eine Mchrforderung für die übernommene Lieferung von Treppenstufen zur Erbauung der israelitischen Leichenhalle auf dem Friedhof am Rodberg, die der Steinbildhauer Schmal! in Höhe von 180 Mk. stellt, wird von der Versammlung abgelehnt. Der Gesuchstelter motiviert die Forderung damit, daß, als er mit der Stadt wegen Materiallieferung zur Leichenhalle in Differenzen geraten war, von der Bauleitung ihm an­gedroht worden war, man wolle ihm die Lieferung ent­ziehen. Hätte er damals die Treppentritte liefern können, so hätte er bei dem Geschäft Geld verdient. Jetzt, wo man von ihm die Stufen geliefert verlangt, sei das Material wegen der inzwischen gestiegenen Löhne erheblich hoher im Preise, er würde bei den Preisen seiner Offerte 180 Mk. -usetzen Stadtv. Kirch bemerkt, daß Sck)mall sich bei ihm beklagt hätte daß er auf eine Zahlung, die ihm rechtlich für geliefertes Material an die Stadt zusteht, nicht nur habe längere Zeit warten müssen, sondern daß das Hochbauamt sich weigere, eine Abschlagszahlung dem Schmal! zu ge­währen. Es gehe nicht an, den Handwerkern und Geschäfts­leuten, die ihr Geld brauchen, in dieser Weise ba» Geld

vorzuenthalten. Ter Oberbürgermeister bemerkt, daß Schmall ihn in dieser Angelegenheit am Donnerstag habe prechen wollen, er habe denselben für den nächsten Tag vormittags bestellt und werde nach Anhörung des Hoch­bauamtes feststellen, welche und ob überhaupt stichhaltige' Gründe vorliegen, die Anweisung einer Abschlagszahlung an Schmoll zu verweigern. Ter Versammlung werde er in der nächsten Sitzung über den Fall Mitteilung machen. Bei der bereits beschlossenen weiteren Vergebung der tädtischen Fuhren für 1906 ist im Protokoll ein formaler Punkt nicht gewahrt worden, dessen nachträgliche Proto­kollierung die Versammlung gutheißt.

Oswalds-Garten

wird vom Turnverein Gießen zur Abhaltung seines im August geplanten Stiftungsfestes von der ftäbtifdjen Ver­waltung erbeten mit der Maßgabe, baß biefe gestatten möge, baß eventuell die für das Sänger fest getroffenen Einrich­tungen darauf (Fest- und Wirtschaftshallen) belassen werden können. Der Turnverein erbietet sich, für die nötige Ueber- wachung dieser Einrichtungen selbst zu sorgen. Dem Antrag wird entsprochen.

Eine intcrefiantc Außeinandersehimg brachte ein Gesuch des jetzigen Besitzers des Philosophen- wald-Etaülissements. Mit der Witwe Leib hat die Stadt einen Vertrag geschlossen, wonach diese, solange sie Be­sitzerin der Wirtschaft zum Philosophenwald war, für die Benutzung eines Teils des Waldes, der sogenannten Fran­zosenschanze, sowie mehrerer Triebviertel an und hinter ihrem Hause eine jährliche Pacht von 400 Mk. zu zahlen hat. Diese Abmachung ist durch den Verkauf der Wirtschaft an Harnickel hinfällig, und dieser beantragt, ihm das von seiner Vorgängerin in Pacht gehabte städtische Gelände ebenfalls zu verpachten. Die Baudeputation beantragt, dem Gesuchsteller den Waldstreifen für 200 Mk., die Triebviertel 25 000 Qm. Wiese gegen 1000 Mk. jährlicher Pacht auf sechs Jahre zu überlassen, eventuell aber die Wiesen öffentlich dem Meistbietenden zu überlassen. Der Oberbürger­meister bemerkt, daß, da in neuerer Zeit die Stadt, wenn sie für irgend einen Zweck landwirtschaftlich bisher benutztes Gelände "braucht, dafür exorbitant hohe Preise bezahlen muß, und es gehe nicht an, daß, tvenn nun einmal von der Stadt derartiges Gelände gebraucht werde, man das­selbe für billiges Geld abgebe. Dies müsse endlich einmal aufhören. Der Oberbürgermeister verweist dabei auf die Taxation der Lokalkommission, die diese abgegeben für das Gelände der Klärbeckenanlage. Stadtv. Helfrich ist der Ansicht, daß die Wiese, welche bisher Frau Leib in Pacht hatte, nicht viel wert sei, und daß eine Forderung von 1000 Mk. doch zu hoch sei. Als Mitglied der Lokalkommission wolle er nur sagen, daß diese das Gelände für die Klär­beckenanlage nach bestem Wissen und Gewissen beurteilt und nicht zu hoch taxiert hat. Jedenfalls müsse er den Vor­wurf, als ob er gegen das Interesse der Stadt das Gelände höher taxiert habe, als es wert sei, zurückweisen.

Stabtocrorbneter Krumm erklärt ebenfalls, daß man sich des Verdachts nicht erwshrcn könne, als ob bei jeder sich bietenden Gelegenheit Gelände, welches diese erwerben müsse, immer als sehr wertvoll hingestellt wird, während umgekehrt städtisches Gelände, welches die Stadt hergeben müsse, für öffentliche Zwecke, z. B. an den Staat, so behandelt wird, als wenn wir froh sein konnten, daß wir es los werden. Er wolle nur auf den Preis Hinweisen, den die Stadt für das Gelände zur Erbauung der Irrenanstalt erhalte, Gelände, welches seiner ganzen Lage nach sich wundervoll eigne zur Anlage einer Villcnkolonie. Vergleiche man damit die Taxe der Lokalkommission für das Klärbeckengelände, welches außer­halb jeder Bebauungsmöglichkeit liegt, so müße man, ohne dem Kollegen Helfrich einen Vorwurf machen zu wollen, eigene Gedanken bekommen, und der Verdacht regt sich, daß die dafür angesetzten Preise aus gewissen Rücksichten so hoch bemessen sind. Stadv. Wallenfels spricht sich dahin aus, daß man die Wiese öffentlich versteigern soll, wenn Harnickel den dafür verlangten Pachtpreis nicht bezahlen will. Stadtv. Helfrich bemerkt gegenüber den Ausführungen des Kollegen Krumm, daß er als Mitglied der Lokalkommission seine Pflicht nach bestem Wiffen und Gewissen getan hat, daß aber die Kommission aus mehreren Mitgliedern besteht und diese gemeinsam die Verantwortung für die richtige und zutreffende Wertbemeffung des Geländes übernehmen. Ein Beweis aber, daß die Taxation richtig sei, bilde wohl die Versicherung des Bürgermeister Leun, daß der Oberbürgermeister Mecum diesem und dem Bürgermeister Schamn gegenüber sich bereit erklärt hat, 18 Prozent über die Taxe der Lokalkommission hinaus zu bewilligen, wenn die Besitzer des Grund und Bodens zu diesem Preise das Gelände an die Stadt überlassen würden. Der Oberbürgermeister er­klärt, daß ihm der Bürgermeister Leun die Offerte ge­macht hat, er wolle versuchen, wegen der Geländeüberlassung eine Einigung herbei zu führen, dabei habe derselbe aller­dings von 1820 000 gesprochen. Stadtv. Krumm erklärt, daß er dem Kollegen Helfrich persönlich keinen Vorwurf habe machen wollen, er halte sich aber als Stadtverordneter ver­pflichtet, in dieser Angelegenheit einmal öffentlich Kritik zu üben und seiner Meinung Ausdruck zu geben. Stadtv. ber erklärt: Das Gelände sei in der letzten Zeit sehr im Werte gewachsen, dagegen ließe sich eben nichts machen. Jedermann sehe zu, so viel" als möglich heraus zu schlagen, wenn er Grund und Boden veräußert, das mache die Stadt ja ebenso und da sei es Privaten nicht zu verdenken. Die Lokal­kommission habe nur ihre Schuldigkeit getan, wenn sie den Geländewert wie es recht ist bemesse, dagegen könne man nichts sagen. Der Kollege Krumm aber habe doch von dem Wert von Gelände feine Ahnung, davon verstehe er eben nichts, er könne da kein Urteil abgeben. Beigeordneter Georgi erklärt: Ihm scheine es, als wenn bei der Enteignung von Gelände, sobald es sich um die Wert- bemessimg desselben-durch -die Lokalkommission handelt, ge­wiße Nebenrucksichten genommen werden zum Nachteil der

Stadt und dagegen müsse er protestieren. Stv. Krumm be­merkt persönlich, den Ausfuhrnngen Löbers gegenüber, es sei richtig, daß er keinen Quadratmeter Gelände sein eigen nenne, trotzdem und gerade darum traue er sich aber doch ein Urteil zu in der Frage, die hier zur Verhandlung stehe und nehme auch für sich als Stadtverordneter das Recht in Anspruch, seiner Meinung Ausdruck zu verleihen; Stv. Löber spreche äst in jeder Sitzung über Dinge, von denen er auch weniger verstehe, als manch anderer der Kollegen in der Versamm­lung, ohne daß ihm bisher jemand daraus einen Vorwurf gemacht hatte. Stv. Helfrich bemerkt, daß die Ausführungen des Beig. Georgi entschieden hier nicht hergehören, da die­selben doch nur Verdächtigungen enthalten. Der Beig. Ge o rg i erklärt demgegenüber, daß er eS für seine Pflicht hält, in dieser Sache, die die Allgemeinheit angeht, seiner Meinung Ausdruck zu verleihen und daß er steh darin, was er zu sagen hat, von dem Kollegen Helfrich keine Vorschriften machen laßt. Damit ist die Debatte erschöpft, der Antrag der Baudeputation wird angenommen. Der Gastwirt TrinkauS, Seltersweg-Ecke Wolkengaffe, welcher das Haus, in dem er seine Wirtschaft betreibt, niederlegen will, um einen Neubau zu errichten, wünscht solange, bis der Bau beendet ist, die WirtschaftSerlaubnis im gegenüberliegenden Mimischen Neu­bau. Die Versammlung erkennt das Vorliegen eines Be­dürfnisses hierzu an.

Fortsetzung der Sitzung am nächsten Tage, nachmittags 4 Uhr.

Gießener Strafkammer.

)( Gießen, 6. April.

Im Januar d. I. kam der Dienstknecht G. K. von Ober* Breidenbach in den Laden eines Schubwarenhändlers zii.Als­feld und gab an, er stehe im Dienste eines Pächters r.u Seibels^ dorf, er fei beauftragt, auf Rechnung seines Tienstherrn ein Paar Schuhe und Pantoffel für sich zu holen. Als ihn der Käuf-' mann mit dem Bemerken wegschicken wollte, er wolle sich vorher bei feinem Tienstherrn erkundigen, wußte er ihn zu überreden, sich mit einer schriftlichen Zusicherung deS Pächters zufrieden zu geben. Kurz darauf kam er wieder zurück mit einer Bescheinigung, nach welcher sich sein Dienstherr verpflichtet, vorbehaltlich späterer Abrechnung, das Eingekaufte zu bezahlen, worauf ihm die Sachen verabfolgt wurden. Nack dem Weggang des Angeklagten stiegen dem Kaufmann Zweifel über die Richtigkeit der Bescheinig­ung auf und er stellte fest, dak weder der Angeklagte in Diensten des Pächters stand, noch daß dieser die Bescheinigung ausgestellt hatte. Der Angeklagte war geständig, die Bescheinigung fälschlich angefertigt zu haben, worauf ihn das Gericht wegen Urkunden­fälschung mit Betrug zu 8 M on a t e n Ge f än g n i s verurteilte und ihii mit Rücksicht auf die Höhe der Strafe wegen Flucht­verdachts in Haft nahm.

Der Kvlporteur L. R. von Frankfurt a. M. hat zu Kl ein- Karben Druckschriften verbreitet, ofyne int Besitze eines von der zuständigen Verwaltungsbehörde hierüber aufgestellten Ver­zeichnisses zu fein. Gegen den ihm durch das Amtsgericht Vilbel zugegaugenen Strafbefehl in Höhe von? 2 Mark erhob er Wider­spruch, aber das Schöffengericht kam zur Erhöhung der Strafe auf den vierfachen Betrag, da in der dortigen Gegend häufig Schriften zweifelhaften Charakters zur Verbreitung gelangen. Infolge un­entschuldigten Ausbleibens lourbc die von dem Angeklagten er­hobene Berufung zuruckgewiesen.

In der Neujahrsnacht kam es zwischen dem Küfer H. W. von Laut erb a ch und einem dortigen Dienstknecht wegen eines Mädchens zu einer Rauferei, in bereit Verlauf W. das Messer zog und seinem Gegner einen Stich nt die linke Halsseite bei* brachte, der einen Nervenstrang traf, sodaß der Verletzt^ längere Zeit in dem Krankenhaus zubringcn mußte. Das Schöffen­gericht Lauterbach verurtülte den Angeklagten wegen Körperverletz­ung zu 6 Monaten Gefängnis und in eine an den Verletzten zu zahlende Geldbuße von 132 Mark. Der Verletzte, dem die Buße nicht hock genug war und dec fick als Nebenkläger anschloß, sockst das Urteil an und wies nach, daß die bei ihm vorhandene Heiserkeit auf die Verletzung zurückzuführen ist. Nach den An­gaben des Sachverständigen ist infolge der Verletzung chic Stimmbandlähmnng cingctrctcn, die voraussichtlich nicht^mehr zu beseitigen ist, was die Ursache der Heiserkeit ist. Die Straf­kammer gab der Berufung statt und sprach dem Verletzten nicht bloß eine Buße von 600 Mark zu, sondern erhöhte auch die Gefängnisstrafe auf 10 Monate, indem sie straferschwerend hervorhob, daß es nicht in bet Hand des Angeklagten lag, daß nicht der Tod oder lebenslängliches Siechtum bei dem Verletzten einaetreten ist, iedenfalls ist er in seinem Fortkommen gehindert.

Kunfi und WifKnjcbaft

Zuin Gedächtnis an August 91 o a cf (geboren 27. September 1822 zu Darmstadt, gestorben 12. November 1905 ebenda) veranstaltet der Kunstverein für das Großberzogtum Hessen vom 1.30. April d. Js. eine Ausstellung von Oelgemä'lden, Aquarellen und Handzeichnungen in der Kimsthalle zu Darmstadt. Tie Ausstellung gemährt einen umfassenden Nederblick über das künstlerische Schaffen Noacks, der allgemein als tüchtiger Vertreter der kirchlichen Historienmalerei und geschickter Porträtist galt. Aber auch auf fast allen anderen Gebieten der Malerei leistete Dloact vorzügliches. Tie Ausstellung umfaßt Delhi Iber (Antwerpener Studien, Architekturen, historische und kirchliche Bilder und Studien, Landschafteti, italienische und Salzburger Oelstudien), Aquarelle, Kopien nach alten Meistern, Handreichmmgen nach italienischen Land» schäften und Architekturen, Jllllstrationen zu Schillers Gedichten, kompositionell, Porträtzeichmmgeii, Akt- imd Gewandstildien, sowie Landscha'tsskizzen aus dem Rhein- und Wuppertal.

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Der Hungsrkiinstier Sacco

bat jetzt in Henglers Zirkus in London ein 45tagigc§ abso­lutes Fasten beendet und damit'einen Weltrekord geschaffen. Nur Waffertrinken war Jbm gestattet. An Gewicht verlor er während dieser Zeil 55 Pfttnd. Seine erstmalige Nab- nmg nach Verlassen Des Glaskastens bestand aus einer Tasse Kakao und einem Gläschen Dr. Hommels Haematogen. Den zahlreichen Besiichern, Aersten rmd Laien erklärte er, daß 11 adi seinen bisherigen Erfahrungen (die Fastenzeit des Jahr--: 1905 betrug 244 Tage) er sicher erwarte, durch geeignete Tiät verbunden mit dem Gebrauche von Dr. Hommels Haematogen' schon nach wönigen Wochen' jo erstarkt zu fein um gegen Mille April ein neues Fasten beginnen zu tonnen.