Ausgabe 
6.10.1906 Viertes Blatt
 
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Nr, 235

Erscheint «glich mit Ausnahme deS Sonntags.

Gemral-Anzeiger, AmSr- und MzeigeNatt für den Kreis Gießen

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tarnt die Hatisfrau ohne erst lange Fletsch kochen zu müssen mit

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Redaktion. Expedition n.Truckeret: Schukstr.T. Tel. Nr. 61. Lelegr^Aür.: Anzeiger Gießen.

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doch wohlschmeckende, nahrhafte Suppen auf den Tisch bringen. Gin Würfel zu 10 Ps. gibt in kürzester Zeit nur mit Wasser 2 gute Teller.

400,000 Ocsen im Gebrauch in der vehältnismäßig kurzen Zeit von zehn Jahren tst ent tatsächlicher Beweis für die außer- ordentlichen Vorzüge eines Osensystems, mehr wie irgendwelche Anpreisungen und Worte.

Wie uns mitgetcilt wird, ist dieser in der deutschen Osen- industrie einzig dastehende Erfolg erreicht mit den bekannten Dauer­brandöfenPatent-Germanen" der Firnta Oscar Winter, Hannover. Es empfiehlt sich daher, bei Bezug eines Oietts über das bewährte System burd) Bezug Der Original-Vcrkaussliste von einer besseren Ofenhaitdlnng oder direkt vom Fabrikanten sich eingehend zu orien--

es Cheviot arben

3.75

14.-

Zur Reform des deutschen Personen- und Kepacklanss,

In Eisenach sind vor einigen Tagen die Vertreter deutschen Btmdcsregicrnngen zusainniengetceten, um über sog. Reform dec deutschen Personen- und Gepäcktarife

Saugtingssürsorge.

Von geschätzter Seite wird uns geschrieben: Immer größer wird die Zahl derjenigen Städte, welche sich zu praktischen Maßnahmen gegen die Säuglingssterblich­keit entschließen, denn diese ist gerade in Deutschland wie ja schon in diesein Blatte des öfteren dargelegt wurde eine erschreckend hohe und fordert das Nachsinnen und tat­kräftige Eintreten aller derer, welchen die Volksgesundheit am Herzen liegt, heraus.

Wie auch in unserer Stadt der Todesengel unter der Kinderwelt wütet, zeigt dem Besucher des neuen Friedhofes ein Blick auf die überraschend große Zahl von Kindergräbern, unter denen sich viele solcher Kinder befinden, die ihren Eltern in den ersten Lebensmonaten ent­rissen wurden. Es ist daher nur allzu begreiflich, daß auch hier Mittel und Wege erwogen werden, dem stets drohenden liebet zu begegnen. Daß solches zum guten Teil möglich ist, lehrt die Erfahrung aller derjenigen Gemeinwesen, welche die Ernährung der Säuglinge zum Gegenstand^ihrer Für­sorge machten, demt die meisten (bis zu 3/J der Todesfälle in dem Säuglingsalter werden durch Erkrankungen der Ver- dauungsorggne hervorgerufen, und diese sind wieder meist die Folge unzweckmäßiger und falscher Ernährung.

Deshalb will der hiesigeAllgemeine Verein für Armen- und Krankenpflege" m seiner besonders ge­gründetenAbteilung für Säugli ngsfü rsorg e*, nachdem bereits im vorigen Jahre die einleitenden Schritte unternommen worden sind, zur Tat schreiten und durch Gründung einer Milchküche für Beschaffung zweck­entsprechender Säuglingsnahrung Sorge tragen. In dieser Milchküche soll die trinkfertige Kinderntilch in ihren verschiedenen Mischungen für die verschiedenen Altersstufen bereitet und zu einem ntöglichst billigen Preise abgegeben werden, sodaß diejenigen Kinder, welche von ihren Müttern nicht gestillt werden, tagtäglich eine einwandsfceie Milch in

Eingesandt.

(Für den Inhalt ber unter dieser Rubrik stehenden Artikel übernimmt die Redaktion dem Publikum gegenüber. keinerlei! Verantwortung.)

Abschied vom Bahuhof.

Nun leb wohl,belegtes" Tischchen!

Nun ade, Herr Hostraiteur!

Morgen fommt die Sälesperre, Und dann kommen w i r nicht mehr.

Lebt auch wohl, ihr Sonntagsgäste, Und ihr, die in schnellem Trab Nur am Neujahrstage kamen, Wenn es Gratis-Frühstück gab.

Freund von auswärts! Uns zuliebe

Nähmest stets du mit nach Haus Einen noch vom Union-Biere; Alles, alles ist jetzt aus.

Hat die Bahn denn kein Erbarinen?

Gerne kehr'n wir wieder um, Doch zum Bier eine Bahnsteigkarten- Ausschlag? Die Geschicht ist dumm.

Die Stammgäste.

beraten. Diese Beratungen haben ein Einverständuis ergeben, sodaß man nun mit Sicherheit auf das Inkrafttreten des Neformtarifs am 1. Mai kommenden Jahres wird rechnen können.

Mehrmals war eine Reform des deutschen Personen- tarifs nach drei Richttmgen hin gefordert ivorden, nämlich nach Vereinfachung, Vereinheitlichung tmb nach Verbilligung. Auch im preußischen Eisenbahnministerium überzeugte man sich von der Berechtigung dieser Forderungen, aber mau wollte ihre Durchführung mit einer großzügigen Verkehrsreform ver­binden, welche von einer Betriebsmittel-Gemeinschaft der ein­zelnen deutschen Staaten ihren Ausgang nehmen mußte.

Schließlich gipfelte die Reform nach den Beschlüssen der Eisenbahn-Konferenz vom 2. und 3. April d. I. in folgenden Hauptpunkten: Die Fahrpreise für Personenzüge werden einheitlich geordnet, und zwar so, daß sie auf die Hälfte der jetzigen R ü ck f a h r karte n reduziert werden, für den Kilometer also in der ersten Klasse 7 Pfg., in der zweiten 4.5, in der dritten 3 Pfg. und in der nied­rigsten Klasse (in Bayern und Württemberg 3 b) 2 Pfg. be­tragen. Hierzu treten für die Schnellzüge Zuschläge, welche sich mit der Entfernung staffelförmig erhöhen. Rückfahr­karten gelangen nicht mehr zur Ausgabe, doch bleiben die zusammenstellbaren Fahrscheinhefte und die ermäßigen Preise für Kinder-, Schüler- und Arbeiterfahrkarten, sowie für Sonntags- und Monatsfahrkarten bestehen. Hinsichtlich der Gepäckbeförderung ist zu bemerken, daß das bisher auf den preuß.-hess. Bahnen gewährte Freigepäck fortfällt und ein einheitlicher Gepäcktarif Platz greift, der sich nach vierzehn Zonen gliedert und gegenüber den bisher auf den selbständigen süddeutschen Bahnen erhobenen Gebühren für Gepäckbeförderung eine Ermäßigung bedeutet.

Wie man sieht, läßt diese Reform, wie sie vor einigen Tagen in Eisenach angenommen ist, immerhin einige Fort­schritte gegen früher erkennen. Namentlich sind durch sie die bisherigen sehr buntscheckigen Tarife endgiltig beseitigt. Aber diesem Vorteil stehen auch namhafte Nachteile für das reisende Publikum gegenüber, die vor allem in 6er Verteuerung des Gepäcks für Preußen-Hessen und in den ominösen Schnellzugs-Zuschlägen gipfeln. Hier wird es darauf an» kommen, welche Züge die Eisenbahnverwalttmgen als Schnell­züge erklären. Wir fürchten, die Eisenbahndirektionen werden hier stets sehr weitherzig sein und alle Züge in die Kategorie dec Schnellzüge werfen, die nicht ausgesprochene Bummelzüge sind. Ferner bleibt ztt berücksichtigen, daß bei dieser Reform noch auf die von dec Steuerkommission des Reichstages be­schlossenenKilometerzuschläge" keine Rücksicht ge­nommen werden konnte. Erlangen diese im Plenum des Reichstages ihre Bestätigung, so würde sich die Tarifresorm noch weiter verschlechtern und trotz aller kleinen Vor­züge Heu Verkehr auf deutschen Bahnen noch mehr er­schweren, als es schon jetzt der Fixstempel auf Fahrkarten und die Besteuerung der Frachtbriefe für Wagenladungen tun.

abgeinessenen Partionen erhalten können. Mit der Milch­küche ist zugleich an die Einrichtung einer ärztlichen Ve­ra tun gs stelle gedacht, durch welche neben dec ^Beratung den Müttern eine ständige Kontrolle des Ernährtlngszustandes der Kinder erntöglicht wird. Hat sich die Milchküche ein­geführt und bewährt, so wird ein weiterer Schritt zur Gründ- ung eines Säuglingsheiüis führen, in welchem Säug­linge Aufnahme und Pflege finden.

Es liegt wohl auf der Hand, daß diese Veranstaltungen, sofern die Stadtverwaltung an ihrer Ecrichtuilg ein unmittel­bares Interesse hat, atißec der von dieser mit Sicherheit er­warteten Unterstützung auf die private Wohltätigkeit ange­wiesen bleiben. Was aber in anderen Städten möglich war, das kann gewiß auch von dem oft bewährten Wohltätig­keitssinn derGießenerBevölkerung erivartet werden, und es dürfte keinem Zweifel unterliegen, daß die Gaben, welche den Kleinsten und Schwächsten dienen sollen, gern gegeben werden und reichlich fließen.

Wer das Ringen so manchen Kindes, das infolge schlechter Ernährung einem frühen Tod entgegenging, mit angesehen, wer sich einmal darüber Gedanken gemacht, wie viele unserer Mitmenschen zeitlebens Schwächlinge bleiben und zu allen möglichen Krankheiten, besonders Tuberkulose disponiert sind, weil ihnen in frühester Jugend die zweckentsprechende Nahrung fehlte, wer die auf allen Gebieten immer größere Llnforde- rungcn stellende Zeit bedenkt, wie sie allenthalben ein starkes Geschlecht von Menschen erheischt, der wird im Bewußtsein seiner sozialen Pflicht gern an einem ebenso notwendigen wie segensvollen Werke mithelfen.

mGGf Suppen Kreuzstern

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Mschteuermig

Mau verlange ausdrücklich Suppen mit demKreuzsteru".

Kirche uub Schule.

AufdemTage sürdeutscheErziehung zu Weimar hielt Dr. med. Liebe Waldhof Elgershausen einen sehr, temperamentvollen Vortrag über den Unterricht im Freien, dessen Vorteile ec hoch pries. Er ging von folgenden Leitsätzen aus: 1. Die meisten Nachteile unseres jetzigen Schulsystems wer­den beseitigt durch Verlegung des Unterrichts ins Freie. 2. Tie Konzentrationsfähigkeit ist nach einiger Gewöhnung im Freien nicht geringer als im Zimmer. 3. Die Disziplin ist nicht schwerer, sondern eher leichter aufrecht zu erhalten. 4. Die Gesundheit wird merklich gefördert. 5. Für ungeeignetes Wetter sind offene Hallen zu empfehlen. An manchen "Tagen und für manche Gegen­stände wird natürlich auch das Schulzimmer benutzt. Dies wird sich bei höheren Klassen und besonders in höheretr Schulew mehr und öfter nötig machen, als bei jüngeren Kindern. 6. Tie- Lehrer müssen auf diesen Unterricht schon in den Seminaren borbereitet werden. 7. Durch den Unterricht im Freien wird die Frage des Kindes wieder in ilyr Recht eingesetzt. Der Lehrer braucht sich nicht zu schämen, wenn er eine solche nicht beant­worten kann. Er wird gemeinsam mit den Kindern die Antwort suchen. 8. Auch systematischer Unterricht ist im Freien möglich. 9. Die Waldschule ist das Ideal auch für gesunde Kinder. 10. Alle Fächer können im Freien gegeben werden. Nämlich Gruppe I: Naturkunde, Religion bezw. Ethik,. Charakterbildung, Charaktererkennung. II: Geographie, Geologie, Heimatkunde, Ge­schichte. III: Zeichnen, Malen, Kunstbetrachtung. IV: Sprache und deutsches Denken, Mathematik. V: Turnen (Reckturnen), Wandern, Gesang; anstatt des Acktus Festfeier im Freien, körper­liche Arbeit. 11. Dadurch wird zum praktischen Leben über­geführt; die jetzige Schule hat zu wenig Verbindung mit diesem. 12. In der Freiluftschule erzogene Kinder werden auch als Er­wachsene das Freiluftleben mehr lieben als es die jetzigen Stuben- und Kneipensitzer tun (Naturtheater, F-reilustmuseen, Tanz, Gottes­dienst im Freien usw.). (Stürmischer Beifall.)

Ein Seminaristenstreik ist im Seminar in Dram­burg (Hinterpommern) .ausgebrochen; wie von dort gemeldet wird, halten sich die Seminaristen des Tags über in ihren Zimmern auf und erscheinen nicht zum Unterricht, nachts aber sind sämt­liche Klaviere in Tätigkeit, und zu ihren Melodien erschallen lustige Gesänge. Die streikenden Seminaristen verlangen bessere Behandlung, bessere Kost und 'die Erlaubnis zum Be­suche einer Wirtschaft. Kennern pommerscher Seminare wird solch ein Streik kaum sonderbar erscheinen.

wahre Hetzjagd gegen das Mädel los. Ter Papa trug Sorge um das leibliche Wohl seines Sohnes und veranlaßte ihn, den ehelichen Wohnsitz in Oberursel i. T. zu verlassen, und sorgte für seine Unterbringung in einer Nervenheilanstalt auf den hohen Warte. Tie Verwandten sind entsetzt über die uneben­bürtige Ehe und setzen alles daran, daß die Ehre des Hauses wieder gesetzlich wird und dazu gehörte ihrer Ansicht nach vor allem die Trennung des Paares. Keine Scheidungsklage wurde ins Werk gesetzt, bewahre, dadurch hätte man ja zugegeben, daß einmal ein Ehebündnis bestand, ergo wurde auf Nichtigkeits­erklärung der Ehe gedrungen. Außer dieser Klage, die seststellen soll, ob die Ehe zu Recht bestehe oder nicht, schwebte ein Prozeß, den die von ihrem Gatten getrennte lebende junge Gräfin gegen, ihren Mann führte. Die ehemalige Wäscherin forderte zur Be­streitung ihres Unterhaltes für die Dauer bis zur Entscheidung des Eheprozesfes monatlich 500 Mark^ Land- und Oberlandes­gericht entschieden anfangs Juli, daß 200 Mark genug seien.' Beim Landgericht in Darmstadt klagten die beiden Brüder Grasens Artur und Konrad zu Erbach-Erbach gegen den Grafen Georg Albrecht auf Bestellung eines Standesschiedsgerichts zur Regel­ung der Sukzessionsfolge. Was aus dieser Silage wurde, ift: nicht bekannt. Schließlich spielt in dasEhedrama" noch ein1 Entmündigungsprozeß hinein, den der Vater des Grasen Eras-, mus in die Wege leitete. Ec focht die Ehe als nichtig, mit der Behauptung an, sein Sohn sei zur Zeit der Eheschließung gt>' schästsunfähig gewesen. Das .Homburger Amtsgericht habe ben, jungen Grafen denn auch wegen Geisteskrankheit entmündigt. Dieser Entmündigungsbeschluß wurde von dem Rechtsanwalt Dr. Wnrzmann, dem Vertreter der jungen Gräfin, angefochten. Tie Anfechtung eines Entmündigungsbeschlusses ist keine so einfache Sache, denn die Klage muß sich nach den Bestimmungen der Zwil- prozeßordnung gegen den Staatsanwalt richten. Das Land" geeicht erließ einen umfangreichen Beweisbeschluß. Es sollen über den Geisteszustand des Grafen Erasmus noch eine Anzahl Sachverständger vernommen werden.

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Gießener Strafkammer.

)( Gießen, 5. Oktober.

Folgen einer Bierreise.

Ein hiesiger Wirt hatte eine sogenannte Bierreise unter­nommen, deren Folgen sich beim Verlassen der zuletzt besuchten Wirtschaft, die der feinigen schräg gegenüberliegt, derart be­merkbar machten, daß er aus der Treppe vor der Tür nicht mehr weiter tonnte und einschlief. Eine Anzahl Kellner, die an der Stelle vorbei kamen, trieben allerlei Unfug mit ihm. Als ihm einer die Nase zuhielt, schlug er um sich, worauf mehrere unbarmherzig mit ihren Stöcken auf ihn einhieben. Nachdem er sich als Wirt zu erkennen gegeben hatte, versuchten sie ihn nach seiner Wohnung zu bringen, wobei ihm noch einer mit seinem Spazierstock eine Tracht Prügel verabfolgte, sodaß er ärztliche Hülfe in Anspruch nehmen mußte und acht Tage mit den Ver­letzungen zu tun hatte. Als Haupttäter kam Ph. L. in Betracht, der den Vorfall provoziert hatte und dem nachgewiesen loerbeit konnte, daß er verschiedene Mate geschlagen hat. K. B. und H. L. gaben zu, je einen Schlag mit ihren Stöcken ausgeführt zu haben. L. will über den Wirt gestolpert sein und ihn, als er um sich schlug, in Notwehr handelnd, mit dem Stock von sich gewehrt haben, während B. angab, ec habe, die Gefährlichkeit der Situation erkennend, aus purer Menschlichkeit, feinen Stock auf dem Wirt in Stücke geschlagen. Zwei weiter unter Anklage Gestellte wurden mangels Beweises freigesprochen. Ph. L. wurde zu 70 Mark, K. B. und H. L. zu je 50 Mark Geldstrafe verurteilt. Das von H. L. angefochtene Urteil wurde von der Strafkammer bestätigt.

Landstrcicherstreiche.

Zwei Handwerksburschen, der Zimmermann H. Sch. aus Erfurt und der Töpfer W. Z. aus Dyhernsurth kamen im August dieses Jahres auf ihrer Wanderschaft nach N i e de r - M ö r l e n. Sch. kehrte in einer Wirtschaft ein, während Z. sich bettelnd oder arbeitsuchend im Orte Herumtrieb. Am Ausgang des Dorfes trafen sie sich wieder; Sch. hatte in einem unbewachten Augen­blick ein Kistchen Zigarren an sich genommen, das sie gemeinschaft­lich zu verkaufen suchten. Es gelang ihnen unterwegs die Zi­garren an einen Steinbrucharbeiter für 2 Mark zu verkaufen, nadjbem sie sich vorher. vergeblich bemüht hatten, dieselben an einen Bähnbeamten abzusetzen. Sch. war geständig, den Diebstahl ausgeführt zu haben, Z. dagegen bestritt, sich der Hehlerei schuldig gemacht zu haben. Er behauptete, sein Geiwsse habe ihm mit­geteilt, das Zigarrenkistchen sei ihm von einem Automobil aus zugeworfen iuotben. Er habe daran nicht gezweifelt, denn die Zigarren seien doch nichts nutz gewesen. Diese Angaben waren so unglaubwürdig, daß sie völlig außer Betracht bleiben mußten, zumal er selbst zugeben mußte, daß er beim Verkauf unwahre Angaben gemacht hat. Sch., der rückfällig, erhielt 10 Mo­nate Gefängnis, während sein noch unbestrafter Genosse in eine durch die erlittene Untersuchungshaft als verbüßt zu erachtende Gefängnisstrafe von einer Woche verurteilt wurde.

Ein Knecht als Dieb.

Der 14jährige W. G. von Heegheim war bei einem dortigen Landwirt äte Knecht in Diensten. Er wurde bei einem Gelddiebstahl abgefaßt, worauf er auf Vorhalt versprach, in Zukunft ehrlich zu sein. Es hielt aber nicht lange stand; denn bald darauf fand man in dem Zimmer, in welchem das Geld verwahrt ist, einen Fünfzigmartichein, den er anscheinend bei dem Geldentwenden versehentlich hatte liegen lassen. Auf Vorhalt gab er zu, das Geld gestohlen zu haben. Er hatte sich bereits eine Uhr angeschafft; auch fiel es auf, daß er Kameraden frei hielt und feinen Familienangehörigen, insbesondere seinem Vater Geschenke machte. Bei seiner gerichtlichen Vernehmung gab er glaubhaft an, daß er seinem Vater auch von dein gestohlenen Geld gegeben hat, weshalb dieser auch wegen Hehlewi angeklagt wurde. Der Vater bestritt, je einmal Geld von seinem Sohn erhalten zu haben und der Junge erllärte seine früheren Angaben als unwahr. Trotz des hohen Verdachts, hielt das Gericht die Beweise zur Verurteilung des Vaters wegen Hehlerei nicht für ausreichend, dagegen erhielt der Junge wegen Diebstahls eine Gefängnisstrafe von 3 W

Graf und Wäscherin.

Z. F r a n t f u r t a. M., 5. Okt.

Einen Rattenschwanz von Prozessen hat die Ehe des Grafen Erasmus zu Erbach-Erbach zur Folge ge­habt. Bekanntlich heiratete der noch junge Erbgraf die bildhuchche Tochter einer Wäscherin, die im Hause des Grafen Georg Albrecht zu Erbach-Erbach tätig war. Die Ehe wurde in London geMosten. Nun ging von den Verwandten des glücklich Verheirateten eine

Viertes Blatt. 156. Jahrgang Samstag 6. Oktober 1806

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»Anzeiger viermal wöchentlich beigelegt. Der B 'EL, H M B fL h ® M UM

»Hessisch« Landwirt" erscheint monallich einmal. v wra * " ** Ul VF 'v