Ausgabe 
5.12.1906 Zweites Blatt
 
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Nr. 28V

Erscheint MßNch mit Ausnahme bei Sonntags.

Dieeiebeitct gamllUnblätkr* werben dem ,tln<c«afr otfrmal wöchentlich bctgelegt. Der «Hrlsttche UlOelir erscheint monaUid) einmal.

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UntocrfttätSt)ruderet R. Lange. G'rtz«.

Redaktton, Expedition q. Truderei: SdjuHh.X lei Nr. 6L Leiegr^Ldr. i kn-eige»

Zweites Blatt 15V. Jahrgang Mitttvoch 5. Dezember 180V

Eichener Anzeiger

Eeneral-Anzeiger, Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Suchen.

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gloof v.lls Uotschalt an den Kongreß.

Washington, 4. Dez. Jin Senat und im Repräsen- tantenhauS ist heute eine umfangreiche Botschaft dcS Präsidenten Sioojcüclt verlesen worden. Dieselbe benierlt zu Anfang:

»Als Station erfreuen wir uns nach wie vor eines buch­stäblich noch nicht dagewesenen Gedeihens; und eS ist wahrscheinlich, baß nur rücksichtslose Spekulation und Mißachtung rechtmäßiger GeschaftSmethoden diesem Gedeihen wesentlichen Abbruch tun können.* Sodann empfiehlt die Botschaft die Verabschiedung einiger in der letzten Tagung unerledigt gebliebener Vorlagen; dahin gehöre der Entwurf, welcher geschäftlichen Korporationen verbietet, zu den WahlfeldzugSausaaben irgend einer Partei beizutragen.

Sodann wendet sich die Botschaft der Erörterung deS Verhältnisses zwtjch en Kapital und Arbeit zu. Sie verurteilt das verderbliche Wirken der Agiiatoren, die den Klafscnhaß predigen, und betont, das; der Triumph des MobS em ebensogroßeS Nebel als der Triumph der Pluto- fratie sein würde. DaS Ziel der Gesetzgebung im allgemeinen müßte, soweit angängig, die allgemeine Einführung deS"A cht- stundentages sein. Die Botschaft empfiehlt weiter eine eingehende Untersuchung über die Verhältnisse der Frauen- und Kinderarbeit, eine wesentliche Erweiterung deS ArbeitgeberhastpflichtgesetzeS und Verabschiedung der Vorlage betreffend obligatorische behördliche Untersuchiing von BundeSwegen bei Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern.

Ferner befür,vortet der Präsident gesetzliche Zurück- Haltung aller noch nicht besiedelten kohlen haltigen Ländereien als Staatseigentum.

Die Botschaft tadelt aufs schärfste die in jüngster Zeit aufgetretene Feindseligkeit gegen dieJapaner, welche der Station Schande bringe und von den schwersten Folgen für das Land begleitet sein könne. Der Präsident bespricht den wunderbaren Aufschwung Japans, das jetzt durch eigene Kraft als eme der größten der zivilisierten Stationen dastehe und schlägt vor, daß allen Japanern die Slaturalisierung in Amerika ermöglicht werde.

Der Präsident sagt bann u. a.: ES muß immer im Auge behalten werben, baß ein Krieg, wo der Friede nur durch bas Opfer ber Gewissensüberzeugung ober der nat. Wohlfahrt erlangt werden kann, nicht nur zu rechtfertigen ist, sondern für ehrenhafte Männer und für jede ehrenhafte Nation zum Gebotwird. Em gerechter Krieg ist auf die Dauer für die Seele einer Station weit besser als verblühend st e Friede, der durch baS Dulben von Unbill oder Un­gerechtigkeit erlangt ist; ja, es kann selbst weit besser jein, im Kriege geschlagen zu werden als überhaupt nicht gekämpft zu haben. Die Vereinigten Staaten sollten alles tun, um die Herbeiführung des Friedens unter den Völkern zu beschleunigen, solange aber eine internationale Macht, welche jedeS Unrecht wirksam verhindern kann, fehle, könne keine große und freie Station sich selbst der Macht berauben, ihre Siechte zu schützen und in AuSnahmefällen selbst für die Rechte anderer emzustehen. Die Möglichkeit ber , frteblichen Beilegung von Streitigkeiten durch Schiedsspruch hänge gegen- wäctig hauptsächlich davon ab, daß die Stationen, die recht zu handeln willens sind, genügend bewaffnete Stärke besitzen, um ihre Absicht wirksam zu machen.

Die Flotte der Vereinigten Staaten sei der sicherste Bürge deS Friedens, den das Land besitze. Er verlange nicht, daß die Flotte weiter vergrößert werde, aber ihre gegenwärtige Stärke müsse aufrecht erhalten werden dadurch, daß die veralteten und verbrauchten Schiffe durch neue, gute, die denen jeder anderen Flotte gleichkommen, ersetzt werben. ES solle ein Programm aufgeltellt werben, wonach jährlich wenigstens ein Schlachtschiff ersterKlasse gebaut wird, baS an Größe unb Schnelligkeit jebem gleichzeitig :m Bau befinblichen Schiffe anderer Stationen gleichkommt. Natürlich müßten von Zeit zu Zeit auch Kreiizer, Kohlen­schiffe, Torpedojäger und Torpedoboote erneuert werden.

Ferner empfiehlt ber Präsibent Maßnahmen zur unauS- gesetzten sorgsamen Ausbildung von Offizieren unb Mannschaften, zur Vervollkommnung des Offizier- korpS m Flotte unb Heer, tritt für Verwehrung ber KüstenverteidigungSmannschaften, reichliche Ab­haltung von militärischen Manövern und UebungS- Märschen, Zusammenziehung ber allzusehr über das Land zerstreuten Truppen em und hebt hervor, daß die prompte Aktion von Kiiba vor kurzem die Schlagfertigkeit von Heer unb Flotte, namentlich infolge ber Leistungsfähig­keit beS Generalstabs und bes Generalrats der Marine bewiesen hätten. Zum Schluffe spricht sich ber Präsibent, da . bas Lanb im Kriegsfälle hauptsächlich auf Freiwillige angewiesen sei, für möglichste Ausbreitung beS Sdjüöen- wesens nach Schweizer Atu st er aus.

Vom Neichshaushaltsetat.

Die ,Rordd. Allg. Ztg.* veröffentlicht Mitteilungen auS dem ReichshanZhaltSetat für 1907. Beim Etat bes Reichs» JiistizanitS betragen im ordentlichen Etat die Entnahmen 803 755 Mk., mehr gegen das Vorjahr 25 201 Wik., die Ausgaben 2417690 W., mehr 62145 Alk. Beim Reichs» qe richt werden zwei neue Rats ft eilen gefordert. Der Etat ber ReichSpost- und Telegraphenverwaltung weift als ordentliche Einnahmen 610157 740 Mk. auf, mehr 58 342 240 Mk., ordentliche Ausgaben 527 970140 Mk., mehr 11 157 020 Mk. Der Ueberschuß beträgt 82 187 600 Mk., wehr 17 185 220 Mk. U. a. werden neu gefordert 31 Stellen für Unterbirchoren bei den Aemtern erflcr Klasse, 53 Post- unb Telegraphen-Jnspektoren, 110 Obersekretäre, 150 Sefrc- täre, 1200 Assistenten, 47 Mechaniker» 44 Postvcrwalter,

820 Post- und Telegraphengehilsinnen, 1200 Unterbeamte in gehobenen Dienststellen, 3800 nicht gehobene Unterbeamte, 600 Unterbeamte im Landbestellbienst usw. Reu geforbert werben 50 000 Mk. als Beihilfen zur Herstellung und Unter- haltimg von GenesungSheiinen, die von Beaniten- und Unter- beamtenvereinen der ReichSpost- und Telegraphenoerwaltung errichtet werden.

Deutrehes ReSeh.

Berlin, 4. Dez. Bei der Stichwahl im 3. Berliner Landtagsmahlkreis erhielt Dr. Mü11er - Sagan (frs. Vp.) 1363, Ledebour (Soz.) 1110 Stimmen. Somit ist 'Müller gewählt.

Stuttgart, 4. Tez. Die schon seit langer Zeit er- warteten Slenbcrungcn im Ministerium sind heute vollzogen worden. Der König hat den Ministerpräsidenten und Justiz- Minister Dr. von Breitling auf sein Anstichen unter Ver- Icihung ber Brillanten zum Großkreuz bcS KronenordenS in den Ruhestand versetzt. Zum Präsidenten beS Staats- Ministeriums wurde der Miniiter bes Auswärtigen, Dr. von Weizsäcker unb zum Justizminister ber Präsident des Ober- landesgerichtS, StaatSrat von Schmidt em, ernannt.

uno 8-anOe

Gießen, den 5. Dezember 1906.

* Vom Theaterbau. Die Submission für Lieferung des G e st ü h l s, derK u n st v e r g l a s u n g, der feuersicheren Türen und der Marmorarbei- ten für unser im Bau rüstig vorauschreitendes Sladt- theater hat eine Konkurrenz unter den beteiligten Firmen in Deutschland hcrvorgerusen, die unerwartet groß war (8). Die vorliegenden Offerten bewegen sich zwischen 11500 bis 16 000 M., je nach der Ausführung und Güte der Fabrikate. An der Submission für Kun ft - verglasung beteiligten sich 30 Firmen niit 34 Ent­würfen, die domiziliert sind in Naumburg, Weimar, Mainz, Trier, Wiesbaden, Bamberg, Köln a. Rh., Duis­burg, München, Kassel, Frankfurt a. M., Quedlinburg, Gießen (Hirz), Darmstadt, Mannheim, Nürnberg, Berlin, Fulda, Stettin, Offenburg i. Baden, Linnich, Hannover, Plauen, Bonn, Leipzig und Bielefeld. Die verlangten Preise bewegen sich zwischen 2500 bis 3000 Mk. Um die Herstellung feuersicherer Türen bewarben sich folgende Gießener Schlossermeister: S'.obr, Dörr, Ziegler, Kreiling und Wigandt, ferner nachstehende fremde Firmen: Seiffer'lein-Nürnberg, Tillmann-Frankfurt a. M., Karl Koch-Darmstadt, Phockelschröder-Dortmund, Banner-Stutt­gart, Metzner-Mainz und König Kücken & Co.-Berlin. Die Preise bewegen sich zwischen 25003000 Mk. Um die Herstellung und Lieferung der Marmorarbeiten bewarb sich aus Gießen niemand, dagegen folgende zehn Marmorwerke: Dickerhoff & Neumann-Wetzlar, Schachen- mühl-Straßburg, Marmorwerke Tegernsee (Bayern), Jo- rissen-Ober-Lshustein, Joh. Funk-Nürnberg, B. Schulz- Düsseldorf, Ludw. Porzelt-Frankfurt a. M., Marmorwerke Balduinstein, Max Dechens Stachf., Marmorwerke Kassel, I. L. Köbig-Mainz. Die Preise hierfür schwanken je nach dem in Aussicht genommenen billigeren oder edleren Ge­stein zwischen 450010000 Mk. Die entgültige Vergebung der Lieferungen wird demnächst, bestimmt aber noch vor Weihnachten, nach erfolgter gründlicher Sichtung der Offerten und Prüfung der vorliegenden Muster rc. er­folgen. Inzwischen ist auch die Ausschreibung der Bühnen­dekoration in beschränkter Submission erfolgt, deren Offerten müssen bis 27. Dezember d. I. vorliegeu. In bem nun fertiggestellten Rohbau wird seit einigen Tagen bei provisorisch hergerichteter elektrischer Beleuchtung flott bis abends 7 Uhr gearbeitet. Die Stuckateure arbeiten emsig an t)er Herstellung des Stucks der Wandelgänge. Die Zentralheizung naht' sich ebenfalls ihrer Vollendung, so daß noch vor Weihnachten deren Inbetriebsetzung er­folgen kann. (Es dürfte sich empfehlen, ähnlich wie den Entwurf zu dem Theater-Vorhang auch die Entwürfe der übrigen kunstgewerblichen Arbeiten der Oeffentlichkeit durch Ausstellung zugänglich zu machen; das Interesse für den Theaterbau könnte hier­durch nur gewinnen. Red.)

'* Versetzt ist Postasiistent Joseph Reinhardt von Babenhausen nach Bad-Stauheim. A n g e n o m m e n i st als Poiiagentin Marie Voß in Lindheim. Wieder- angenommen ist als Telegraphengehilfin Johanna Schon,ber in Gießen. Gestorben t ft Postagent Boß in Lindheim.

"GefechtSschießenmitscharferMilnition hält unser Kaiser Wilhelm-Regiment im Gelände zwischen Alten-Buseck, Taiibringcn, TreiS-Lumda unb Großcn-Buscck vom 7. bis 14. Dez. ab.

Der akademische Vortrag deS Landrichters Dr. Friedrich findet, wie wir zu der gestrigen Statiz bemerken wollen, heute in acht Tagen (Mittwoch, 12. Dez.) statt.

* Sie Nachricht über das Gießener Duell, dezm. dessen gerichtliche Sühne in der MontagS- nununer, die votr einem auswärtigen Tepeschenburean flammt, bedarf insofern einer Richtigstellung, als nicht der beteiligte Student, sondern der in Insterburg verurteilte Offizier leicht verwundet wurde.

0 21 uS dem Ebsdorfer Grunde, 4. Tez. Im Vordergrund der Betrachtungen steht in letzter Zeit wieder die Frage der Fortführung der Marburger Kreisbahn nach Mücke an der Bahn Gießen-Fulda und nennt auch noch Londorf an der Bahn Lollar-Grün- berg. Die Strecke von Dreihausen nach Mücke ist 19,6 Kilo­

meter lang, die nach Londorf 13; bei einem Abzweig von Bermershausen, der nur bei einem Ausbau nach Mücke erfolgen kann, wird diese VerbindungSstrccke noch kürzer. Hinter VerrncrtShausen kommt man schon unmittelbar auf hessisches Gebiet, die dortigen intereffierten Gemeinden haben sich sämtlich bereit erklärt, für die Verwirklichung deS Bahn- Projekts nach Kräften zu wirken und fanden im vergangenen Herbste auch verschiedenttich Besprechungen hierüber statt. Tie Gesarnikosten der Strecke Dreihausen-Mücke sind mit 2 116 000 Mk. unb die deS Abzweigs von VerrnertShausen in die Stabenau bei Londorf mit 840000 Mk. berechnet. Der Ausbau beider Strecken würde Marburg mit dem Vogelsberg in direkte Verbindung bringen unb die Kreis­dörfer in der Rabenau würden der Kreishauptstadt näher gebracht werden.______________________________________________

Gießener Strafkammer.

)( Gießen, 4. Dezember.

Eine erfolglose Berufung.

Das Sdjöffengcuajt Als,ew hatte den (5-abriIarbeiteii F. Sch. von Romrod wegen Körperverletzung, die er an seiner Frau unb an feiner Schwiegermutter verübt bat, zu 4 Monaten GcfängnL verurteilt. Da er zum angesetzten Termin nicht erschien, wurde die von ihm erhobene Berufung verworfen.

Vergehen gegen das Biehsenchengesetz.

Die Viehhälidrer L. oL unb I. M. von Wieseck Rattert zum Verkauf bestimmtes Vieh in hiesige Stallungen gebracht und von da wieder ausgeführt, ohne dem SVreiSDeterinäramt zwecks Untersuchung Meldung zu machen, weshalb sie wegen Vergehens gegen das Reichsviehseuchengesetz in Verbindung mit ilebcrtretung der kreisamtlichen Verordnung die Aussichtsmaßi regeln zur Verhütung ber Verbreitung von Viehseuchen betreffend, unter Anklage gestellt wurden. Das Schöffengericht verurteilte sie wegen der zuletzt genannten Uebertrctung zu je 30 Mark Gelt», strafe. Staatsanwaltschaft unb Angeklagte verfolgten Berufung^ erstere um Verurteilung wegen wissentlicher Zuwiderhandtungl gegen § 328 zu erzielen, letztere dagegen um straffrei auSzugehen, da nach ihrer Ansicht nur Vieh, das von Ost- und.Weltpreußen, kommt, untersuchungspflichtig sei. Im vorliegenden Kall greift die Verordnung des Kreisamts nach Ansicht des Berufungs­gerichts nicht Platz, weiter hielt es trotz hohen Verdachts, dir Möglichkeit nicht für attsgeschlossen, daß bic Angeklagten int guten Glauben waren, zumal die Beweisaufnahme ergab, haft auch andere HandelÄeute derselben Ansicht waren, weshalb mangels Beweises Freisprechung eintrat

Liu Helfer.

Gelegentlich der Hilfeleistung bei einem Umzug hat bett Arbeiter F. Sch. hier einen Sack voll Kohlen im Werte von 3.50 Mark entwendet. ES liegt Nücksallsdiebstahl vor, wofür die Mindeststrase 3 9)1 o n a t e Gefängnis ist, auf die erkannt wurde. Der unerhebliche Wert, die ungesuchte Gelegenheit unb der Umstand, daß eS sich um den ersten Rückfall handelt, ließen es zu, daß die gesetzliche Mindeststrafe als genügende Sühne erachtet wurde.

Der Alkohol.

Der Siebmacher P. A. von M t ch e l n a u hatte den öffent­lichen Verkehr auf der Straße dadurch gehindert, daß er im betrunkenen Zustande sich quer über die Straße mit dem Gesicht in den Schmutz legte, wodurch ein Menschenauflauf entstand und AergerniS genommen wurde. DaS Amtsgericht Nidda erließ gegen ihn wegen groben UnfugS einen Strafbefehl übev 10 Tage Haft, den er anfocht. DaS Schöffengericht bo- ftätigte den Inhalt deS Strafbefehls, indem es ausführte, daß eS sich um einen Menschen handelt, dem ein solches Gebahren zur Gewohnheit geworden ist; übrigens ist er vielfach toegat Beleidigung mit Freiheitsstrafen belegt worden, auch ist er wegen! Meineids mit Ziichthaus bestraft. Die Strafkammer hatte keinen Anlaß. daS Urteil zu ändern, vielmehr war sie der Ansicht, daß ihm eine höhere Strafe gehört hätte, wenn nicht seine geistige^ Aiinderwertigkeit berücksichtigt worden wäre. AaS Urteil fand seine Bestätigung.

DcS Nachbars Wiese.

Das Urteil in der Feldicra,e gegen I. F. X. von Leih­gestern, der mit seiner Mähmaschine das Gras auf bat Wiesen seines Nachbarn beschädigt hatte, lautete auf Bestätig­ung der im Strafbefehl angesetzten Strafe. In ber Ver­handlung wurde das Vorliegen eines ordnungsmäßigen Straf­antrags bemängelt; das Gericht hielt ein mündliches Verlangen der Bestrafung von feiten der Geschädigten für einen genügenbat Strafantrag.

Eine erfolglose Berufung.

Der Agent A. y. hier h^t gegen den Utebafteur der Zeitung D e r Deutsche G a st w i r t", W. W. zu Darmstadt, wegen Beleidigung Privatklage erhoben, die am Schöffengericht mit Freisprechung ausging. Nach dem von dem Kläger anae- fochtenen Urteil, gibt der fragliche Artikel, in dem die Be­leidigung erblickt wurde, einen Auszug des Gießener Anzeigers, in welchem die Verhandlung der Stt'afkammer gegen den Kläger wegen Betrugs geschildert wird. Die Ueberschrist lautete: War­nung vor einem gefährlichen Hotelmakler. An das Referat knüpfte er die Bemerkungen:Wahrer Jakob, Menschenfreund unb Biedermann." Daß eine Beleidigung in dem Abdruck deS Artikels des Gieß. Anz. liegt, konnte das Schöffengericht nicht annehmen, auch nicht in ber Ueberschrist. DaS Reichsgeriqt erkennt in einer Entscheidung an, daß ein Redakteur, der dem Publikum eine Belehrung gibt, ein berechtigtes Interesse hat.

ES liegt außer Zweifel, ba« der Redakteur mit dem fragt. Artikel den Gastwirten eine Belehrung und damit gleichzeitig eine Warnung geben wollte, zumal sich die Gastwirte durch Einrücken von Mitteilungen dadurch gegenseitig helfen, daß sie sich auf Gefahren wie auf Geschäfte im Gastwirtsgewerbe auf­merksam machen. Da der Kläger sich gerade in Gastwirtekreisen eingeführt hat und sich mit Vermittelungen von Hotelvertäufen befaßte, sollte der Artikel eine Warnung sein. Daß der 8ie- battcur das Recht die Wahrheit zu sagen bewußtermaßen über- schrillen hat, ist aus feinem Umstand zu ersehen. Es wurde zu Gunsten des Angeklagten angenommen, daß ihm jede Absicht, Atiß- achlnng gegen den Kläger zum Ausdruck zu bringen, gefehlt hat, da ihm bcficn Person völlig unbekannt war. Stachdem der Ver­treter des Klägers m der Berufungsinstanz geltend gemacht harte, daß in der Venpottung des Stamens desselben eme Beleidigung liege, schilderte der Verteidiger des Angeklagten das Gebahren des Klä­gers für geniemgeiährltch; erhielt es lür unverständlich, daß unter lolchen Umständen Klage erhoben wurde. Tie Straskaniiiier pflichtete der I. Instanz völlig bei, indem sie ausfiihrte, es haiidle sich um eme Hachprege, deren Keiler beseelt war, die Jnteresien der Gast­wirte wahrzunehrnen, iveun er auch nahe an die Grenze des Erlaub­ten gekouiiuen sei. Bei Äiiwendung des § 123 muß beleidigende Absicht Dorliegeit, was nicht nachgewtejen ist.

Couverts mit Zirma billigst vrüvl'iche Untverfitäts Druderei. Sieben.