Gießen.
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Die Wcißbinderarbeit zu» Unterhaltung der Gebäude der höheren und erweiterten Mädchenschule soll Samstag, den 8. Juli d. Js.
vormittags 11 Uhr, öffentlich vergeben werden.
Arbeitsbeschrelbung und Beding ungen liegen bei unS zur Einsichi offen. Angebote auf Bordruck, der daselbst erhältlich, sind bis zuw genannten Zeitpunkt an uns einzu reichen.
Zuschlagsfrist 14 Tage.
Gießen, den I. Juli 1905.
Städtisches Hochbauamt.
Gießen, den 1. .Juli 1905.
Großh. poUznamt Herberg.
öffentlichen Kenntnis.
Gießeit, den 29. Juni 1905.
Großhcrzogtlche Bürgermeisterei Gießen.
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Gießen, den 29. Juni 1905. BM/6
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In der Zeit vom 24. Juni bis 1. Juli l. Js. wurden in hiesiger Stadt gefunden: 1 Kette, 1 bellgrauer Fußteppich, 1 schwarze Schürze, 1 Blechkanne mit Krahnen, 2 Portemonnaies mit Inhalt, 1 Maurerschiebkarre und 1 graues schwarz und weiß gestreiftes Umhangtuch;
verloren: 1 Damenuhr mit Rette in einem Portemonnaie, 1 Granatnadel, 1 goldenes Herzchen, und 1 braunes Portemonnaie mit 9—10 Mk. in Silber. Die Empfangsberechtigten der gefundenen Gegenständi belieben ihre Ansprüche alsbald bei uns geltend zu machen.
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Bei der am 29. Juni 1905 vorgenommenen planmäßigen Verlosung wurden auf 1. Oktober 1905 folgende Schuldverschrei bmlgen der Stadt Gießen zur Rückzahlung bestunmt:
a) vom 1890 er Auleheu:
A Nr. 41, 70, 87 und 111 zu 2000 Mk 71, 90,154, 218,268 und 286 zu 1000 9, 102, 135, 261, 292, 310, 384, 430 und 446 zu 500 72, 94 und 104 zu 300 24, 74, 108 zu 200
b) vom 1892 er Anlehen:
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Arbeitsvergebung
Die zur Unterhaltung der Gebäude der Stadtknabenschule erforderlichen
Terrazzo- und Weißbinderarbeiten sollen
Montag, den 10. Juli ds. Js., vormittags 11 Uhr, öffentlich vergeben werden.
Arbeitsbeschreibung und Bedingungen liegen bei uns zur Ein ncht offen. Angebote auf Vordruck, der daselbst erhältlich, sind bis zum genannten Zeltpunkt an uns ein- '.ureichen.
Gießen, den 3. Juli 1905.
Städt. Hochbauamt.
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Betr.: Wie oben. m . r
Die nachstehend aufgeführten Geldausglelchungsoerzelchmffe von obiger Feldbereinlgung liegen offen und zwar m der Zeit vom: L 1. bis emschließlich 7. Juli ds. IS. auf dem Amtszimmer der Großherzoglicheu Bürgermeisterei Gießen,
II. 10. bis einschließlich 13. Juli dS. Jö. auf dem Amtszimmer
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Arbeitsvergebung
Die zur Unterhaltung der Gebäud ccr Stadtmädchcnschule ersorderlichei' Schreiner- und Weißbinder- 'Arbeiten sollen
Samstag, den 8. Juli d. Js., vormittags 10 Uhr, öffentlich vergeben werden
Arbeltsbesihreibuug und Bedingungen liegen bei unS zur Einsicht offen.
Angebote auf Vordruck, der daselbs erhältlich, sind bis zum genannter Zeitpunkt an unS einzureichen.
Zuschtagssrist 14 Tage.
Gießen, den 1. Juli 1905.
Städtisches Hochbauamt.
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Es wird dies mit dem Beinerken zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß die Einlösung dieser Schuldverschreibungen und zwar vom 1890 er Anlehen
-ei der Stadtkaffe Gießen und bei der Dresdener Bank Frankfurt a.M.
1. das Hauptgeldausgleichungsverzeichnis nebst Nachtrag,
2. zwei Geldausgleichungsverzeichntsse über zuviel oder zuwenig erhaltenes Gelände,
3. das Geldausgleichungsverzeichnis infolge nachträgllch vorgenommener Meliorationen,
4. das Verzeichnis über Entschädigungen,
5. zwei AbschätzungSverzeichnlsie der Obstbäume,
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Polizei-Verordnung
betreffend Einführung der Trichinenschau.
Auf Antrag und nach Anhörung der Stadlverordneten-Ver° Sammlung und mit Genehmigung Gr. Ministeriums des Innern, vom 21. Jpni 1905 wird bestimmt:
§ 1.
Tas Meisch der int städtischen Schlachthof geschlachteten Schweine, sowie alles in die Stadt Gießen eingeführte frische Fleisch von Schweinen und Wildschweinen, sofern es nicht von Privaten zur Verwendung im eigenen Haushalt emgeführt wird, unterliegt einer amtlichen Trichinen- und Finnenschau, die trrt städtischen Schlachthos während der Schlachtzelten für Schweine stattfindet.
§ 2.
Für die Trichinenschau sind die für die Untersuchung des m baS Zollinland eingeführten Fleisches auf Trichinen,vom Bundesrat erlassenen Vorschriften maßgebend. Sie ivird ausgeübt durch geprüfte Trichinenschauer, die in der erforderlichen Anzahl von der Stadt bestellt und besoldet werden.
§ 3.
Für die Untersuchung ist eine Gebühr an die Stadtkasse zu mtrichlen. Sie beträgt für ein ganzes Schwein 40 f^fg., für ein halbes Schwein 20 Pfg., für jedes einzelne Fleischstück 15 Pfg. und wird zusammen mit der Schlachtgebühr bezw. der Verbrauchsabgabe erhoben.
§ 4.
Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Polizei- Verordnung werden, soweit liicht nach anderen Strafbestimmungen eine höhere Strafe verwirkt ist, gemäß § 27 Ziffer 4 des Reichsgesetzes die Schlachtvieh- und Fleischbeschau betreffend vom 3. Juni 1000 mit einer Geldstrafe bis zu einhundertfünfzig Mark oder mit Haft bestraft.
§ 5.
Diese Polizeiverordnung tritt am 1. Juli 1905 in Kraft.
Gießen, am 30. Juni 1905. B’%
Großherzig •-'-ermeirterei Gießen.
I. V.: Cursckimann.
Für den Rest der Reisemuster ZomeKfchirme moderne Farben, habe noch eine 3498 weitere Preisermäßigung vorgenommen. WrinfMikLM, LelteiMg 35.
Mittwoch den 5. Duti l. I., vorm. 8 Uhr an- angend, wird das Heugras von den derGemeindeAllendorf a. d. Lumda gehörigen Wiesen versteigert. Die Dörnbachs- wiese und das Baumstück vor dem Berg wird bei der Ver-- steigerung nicht vorgezeigt und am Anfang versteigert. , Zu- ammenkunft an der Ziegel- Hütte. 3531
Allendorf a. d. Lda., am 1. Juli 1905. Großherzogl. Bürgermeisterei
Allendorf a. d. Lumda. Nein.
Versteigerung.
Dienstag denll.Julilfd.Js., nachm. 3 Uhr, sollen im städt. Pfandlokale, Seltersweg 11 dahier, die wegen rückstandigenHolzgeldes imdrü'ckständigerOrlSkrankenkasse- beiträge für Monat März 1905 gepfändeten Gegenstände, Möbel aller Art, 2 Hobelbänke und 4 Stämme Eichenholz (Bohlen) versteigert werden. 3556
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Born, GericbtZvoll.ücber
wenig erhaltenen Obstbaumwert,
7. das Verzeichnis der Pachtentschädigungen pro 1904,
8. das Verzeichnis der Pachtentschädlgungen infolge Neubau und Eriveiterung der Rodheimer-, Krofdorfer- und Glei- berger Straße.
Einwendungen hiergegen sind bei Meldung de? Ausschlusses innerhalb der oben angegebenen Offenlegungsfristen bei den Groß- herzoglichen Bürgermeistereien Gießen bezw. Heuchelheim bei Sießen schriftlich emzurelchen.
Friedberg, den 26. Juni 1905. ei B /0
Der Großherzogliche Feldbereinigungskommissär:
gez. Spam er, Kreisamtmann.


