Ausgabe 
28.2.1905 Erstes Blatt
 
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Inftimmte und weil kein besonderer Grund zur Abände- rung deS rheinischen Rechtes vorhanden war. Den Anstoß zu dem vorliegenden Entwürfe gaben die größeren Städte, deren Verwaltungen beantragten, die AnstaltS-, sowie die General-Vormundschaft einzuführen oder die Einführung durch Ortsstatut zuzulassen. Mit dem Entwurf ist diesem Wunsche Rechnung getragen.

Art. 1 bestimmt, daß daS Vormundschaftsgericht mit Genehmigung des Ministeriums der Justiz, welche die Ge­nehmigung nur im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern erteilen soll, den Vorstand einer unter staatlicher Ver­waltung oder Aufsicht stehenden ErziehungS- oder Verpfleg- ungßanstalt oder einem von dem Vorstande bezeichneten An­gestellten oder einen Beamten zum Vormunde ernennen kann, soweit es sich um Minderjährige nach Art. 136, Nr. 1, 3 handelt.

Nach Art. 2 kann durch Statut einer Gemeinde oder eines weiteren Kommunalverbandes bestimmt werden, daß der Vorstand einer unter staatlicher Aufsicht stehenden Er- ziehungs- oder Verpflegungsanstalt als ein Beamter alle oder einzelne Rechte für die in Beziehung zu der Anstalt stehenden Mmderjährigen hat und daß diese Vormundschaft auch nach Beendigung der Erziehung oder Verpflegung bis zur Voll­jährigkeit deS Mündels bestehen bleibt, doch ist die Geneh­migung des Ministeriums der Justiz erforderlich. Bei un­ehelichen Minderjährigen soll diese Vorschrift auch gelten können, wenn dieselben unter Aufsicht des Vorstandes oder des Beamten in der mütterlichen Familie erzogen oder ver­pflegt werden. Die Befugnis des Vormundschaftsgerichts, einen anderen Vormund zu ernennen, hleibt unberührt.

Nach Art. 3 bedarf es einer Anerkennung oder Bestä­tigung deS statutarisch bestellten Anstalts- oder General. Vormundes durch das Vormundschastsgericht nicht; auch wird feine gerichtliche Bestellung erteilt, nur muß der Eintritt der Vormundschaft wegen der Aufsichtführung zur Kenntnis des Vormundschaftsgerichts gebracht werden. Die Stellung des gesetzlichen Vormundes an sich ist überhaupt nicht anders als bei dem ernannten Vormund.

Eine Vormundschaft oder Pflegeschaft, die auf Grund /iatutarischer Vorschriften von dem Vorstände einer Anstalt oder von einem Beamten geführt wird, endigt, gemäß Art. 4, sobald das Vormundschaftsrecht einen anderen Vormund oder Pfleger bestellt. Das kann auf Verlangen des gesetzlichen Vormundes geschehen. Ob ein Grund zu einem solchen Ver­langen vorliegt, darüber wird die dem Beamten vorgesetzte Dienstbehörde zu entscheiden haben, so daß das Vormund­schaftsgericht den Grund des Antrages auf Bestellung eines anderen Vormundes nicht zu prüfen haben wird.

Nach Art. 5 soll die gesetzliche Vormundschaft eine sog. , befreite Vormundschaft" sein, so daß also z. B. ein Gegen- vormund nicht zu bestellen ist. Da eS sich meistens um Ver- waltung geringer Vermögensobjekte handeln werd, so ist eine solche Bestimmung nur natürlich. Immerhin läßt der Art. 5 für das Vormundschaftsgericht das Recht bestehen, diesen Art. 5 geeigneten Falles außer Kraft zu setzen.

Die interessierten Kreise dürften mit dem Regierung?- entwurf wohl in allen Punkten einverstanden sein.

Aus Staöt unö Lanö.

Gießen, 28. Februar 1905,

** Aus dem Mil ist är-Wochenblatt: Verände­rungen beim Sanitätskorps: Berlin, Studierender der Kaiser WilhelmS-Akademie für das militärärztliche Bildungs­wesen, zum Unterarzt deS Friedensstandes ernannt und beim Jnf.-Rgt. Kaiser Wilhelm (2. Großh. Hess.) Nr. 116 an- gestellt.

* Schillerfeier. Da sich herauSgestellt hat, daß die Aufführung derBraut von Messina" zu große Schwierig­keiten verursachen würde, so ist beschlossen worden, eine Auf- ftihrung von Wallensteins Lager und der Rütli­szene zu veranstalten.

e* Die hiesige Ortsgruppe des Durerbundes seramialtet morgen, Mittwoch abend, in Friedberg einen Uhtand-Abend, der Dichtungen Uhlands in Rezitationen und Gesängen darbieten wird.

Die ordentliche Mitglieder-Versammlung d e s L e s e h a l l e-V e r e i n s hat dieser Tage im Cafe Ebel statt- gefiinden. Der Vorsitzende legte Rechenschaft ab über das Wirken der Anstalt und über den Vermögensstand im abgelaufenen Ge- fchäfts;ahre. Der Bibliothekarin und ihren Helfern, dem Rechnungsführer und den Rechnungsprüfern wurde der Dank des Vereins ausgesprochen, auch des Stifters und Pflegers der Bilder und Schriften im Lesesaal mit warmer Anerkennung gedacht. Durch Zuruf erfolgte die Wiederwahl des Vorstandes. Wie schon so oft, bildete die Raumnot den Gegenstand ernster Erörterung. Die Lesehalle kann auf das eine TorhäuSchen am Selterstor nicht mehr lange beschränkt bleiben, wenn anders ihre segensreiche Entwicklung anhalten soll. Ein aus­führlicher Jahresbericht wird baldigst erscheinen.

)( Verdingungswesen in allen Zweigen der Staatsverwaltung. Tie Handwerksmeister trrb es in- tereuier-n, einige sehr wichtige Vorsckwiften und Bestimmung^ ans dem ministeriellen Erlasse vom 16. Juni 1893, Betr. das Verdingungswesen, wörtlich zu erfahren. Unter M^t ( Zuschlagerteilung heißt es: Tie niedriaste Geimornernng a-lS solche ist bei der ZvschlagSerteilung küncswcgs vorzugsweise zu berücksichtigen. D>er Zuschlag darf nur auf ein m reder Beziehung annehmbares, die tüchtige und rechtzeitlge Ausführung der betr. Arbeit oder Lieferung gcwähr- teurendes Gebot erteilt werden. Ausgeschlossen von der Berück­sichtigung sind solche Angebote: a) welche den der Ausschreib­ung zu Grunde gelegten Bedingungen oder Proben nicht ent­sprechen;^, b) welche nach den von den Bewerbern eingereichten Proben sur den vorliegenden Falll nicht geeignet sind; c) welche eine in^ offen barem Mißverhältnis zu der betreffen­den Leistung oder Lieferung stchmde PreiSsordernng enthalten, so daß nach dem geforderten Preise an und für sich eine tüchtige Ausführung nicht erwartet werden kann. Nur ausnahmsweise darf in dem letzteren Falle (zu c) der Zuschlag erteilt werden, sofern der Bewerber alS Zuverlässig und leistungsfähig bekannt und ausreibde Gründe für die Abgabe des ausnahmsweise niedrigen Gebotes beigebracht werden. Im übrigen ist bei ö f f e n t - lichen Ausschreibungen der Zuschlag demjenigen der drei Min­dest fordern den zu erteilen, dessen Angebot unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände als das annehmbarste zu «rächten ist. Beim Vorhandensein erheblicher Gründe kann j-doch ausnahmsweise einem Bewerber, welcher nicht zu den drei Mindestford'rnden gehört, der Zuschlag erteilt werden. Bei engeren Ausschreibungen hat unter sonst gleickavertigen An­geboten die Vergebung an den Mindejlfordernden zu erfolgen. Sind ausnahmsweise den Bewerbern die näheren Vorschläge in

betreff der im einzelnen zu wählenden Konstruktionen und Ein­richtungen überlassen worden, so ist der Zuschlag auf dasjenige Gebot zu erteilen, welches für bett gegebenen Fall als das geeignetste und zugleich in Abwägung,aller in Betracht kommenden Umstände als bas preiswürdigste erscheint. Ist keines der hier­nach in Betracht kommenden Gebote für annehmbar zu er­achten. so sind sämtliche Gebote abznlehnen. Bei der Vergebung von Bau ar beiten sind im Falle gteickMertiger Angebote in der Regel die am Orte der Ausführung oder in der Nähe desselben w o h n e n d e n Gewerbetreibenden vor­zugsweise zu berücksichtigen.. Bei Lieferungen berbiciteit unter der gleichen Voraussetzung die Er stell er den Vorzug vor den Händlern Wenn die Handwerksmeister vorstehende Be- stimmunaen Boidjteit wollten, so würde ihnen mancher Nachteil erspart bleiben.

** Gau turn tag des Gan es Hessen. In nnserem gestrigen Bericht mnß der 4. Satz sanken:Daß der Gau im verflossenen Jahr 9 bereits vorhandene Turnvereine auf- nehnten konnte und einen Mitglicderzuwachs von 306 zu verzeichnen hatte, erklärt, daß die Ganleitung in bewährten Händen liegt."

[J Marburg, 27. Febr. Zur Erinnerung an den Ob e r fte n Ent m e r i ch , der am 18. Juli 1809 als Opfer der Fremdherrschaft nach dem mißglückten Aufstande auf dem Trost bei Kassel unter französischen Kugeln sein Leben aushauchte, wurde heute an dessen ehemaliger Wohnung Barfüßerstzraße 12 hier eine M a r nt o r t a'f e l angebracht. Heute nachmittag durchzogen die studentischen Korps ^Nassovta",Teutonia" undWestfalia" mit Musik die Stadt. In einer von Vorreitern eröffneten Chaise saß ein Student in voller Ritteransrüstuna, über dem Panzer trug er jedoch die studentischen Bänder .Hinter der Chaise führte ein Student ein Lannn.

Kassel, 25. Febr. In der heutigen Plenarsitzung des Komnrunallandtages fourbc dem Anträge des Landesaus- schusses entsprechend beschlossen, zum dauernden Gedächt­nis a n d i c silberne Hochzeick der Kaiserlichen! M a j e st ä t c n der lAnftalt Hephaka in T r e v s a eine Kirche zu stiften, für diesen Zweck die Summe von 75 000 Mk. aus bereiten Mitteln des Bezirksverbandes zur Verfügung zu stellen, sowie Ihre Kaiserlichen Majestäten zu bitten, die Stiftung als Huldigung anläßlich ihres Hochzeitstages gnädigst anzunchmen.

** Kleine Mitteilungen aus H e s fe n u n b den Nachbar st aaaten. In Bad-Nauheim beabsichtigt der prakt. Arzt Dr. Hofmann zu Berlin in der Bismarckstraße ein Sanatorium für Herz- und Nervenkranke zu errichten. Kreisarzt Medizinalrat Dr. Matthias in Friedberg ist mit Rücksicht auf seine geschwächte Gestmbbeit um seine Versetzung in den Ruhe­stand mit Wirkung vom 1. April l. I. eingekommen.

* Berlin, 27. Febr. Heute wurde ein r a d s a h r e n - der Kassenbote der Deutschen Bank, der eine protze G c l d s u m m e bei sich führte, überfallen. Der Täter, ein angeblicher B an mei ft e r John aus Fürsten­walde, warf dem Boten Zement in das Gesicht und raubte ihm die Geldtasche. Er wurde bei dem Versuche, mit seiner Beute zu entkommen, verhaftet.

* GrafFinken st ein-Herzogs mal de hat sich wegen eines gegen ihn ergangenen Ehrengerichtsurteils erschossen. Graf Finkenstein hat vor einigen Monaten in einem Nachruf bei dem Tode seiner Gattin Vortvürfe gegen den konservativen Wbg. v. Oldenburg-Januschau und den früheren konservattven Mg. v. Puttkamer-Plauth ge­richtet. In einem deshalb gegen ihn eingeleiteten ehren­gerichtlichen Verfahren ist vor ttirzem auf Entfernung! aus dem Heere erkannt worden.

* Prinzessin Luise von Kobuirg. der Untersuchung, welche die Irrenärzte Garnier und Magnin in Paris über den Geisteszustand der Prinzessnr führen, teilt derTemps" reiche Beobachtungen und Feststellungerr mit, woraus hervorgeht, daß der M'schluß des Gutachtens bcvorsteht, daK durchaus zu gunften der Prinzessin spricht. Tie Aerzte haben den Eindruck, daß die Prinzessin zwar nervös ist, btifj diese Nervosität durch ihre Erziehung, ihre Herkunft, ihr Eheleben und ihr Standesgefühl jedoch genügend erklärt ivird und daß ihre Jntelligenzdurch- a u s normal ist.

* Zur Affäre der Prinzessin Alexandra zu Asenburg- dingen wird gemeldet, daß das Bundes­gericht den Rekurs der Prinzessin in Sachen ihres Kon­kurses ab gewiesen hat, ferner, daß sie auf ihre Be­schwerde beim Bundesgericht wieder aus der Haft entlassen wurde, die ihr auf Anordrrung der Staatsanwaltschaft zu Arbon wegen Verdachts der Pfandverschlepptmg auf­erlegt war. Wie die Blätter erzählen, veröffentlichte die Prinzessin in einer Münchener Zeittmg ein ,.Schmäh- gedich,t" gegen den Thurgau und allerlei Ausfälle gegen die Scbweiz. Sie erklärt, man habe sie schlecht behandelt, weil sie kein Geld mehr hatte; nun werde sie, wenn sie wieder zu Geld komme, nicht mehr in die Schweiz zurück­kehren. Sie pfeife auf die Schweizer Freiheit.

* Der Raubmörder Allramseder in Mün­chen, dessen Hinrichtung vor acht Tagen, kurz vor der Hinrichtungsstunde ausgesetzt worden war, weil er einen anderen Mann als Täter bezeichnet und Wiederaufnahme des Verfahrens beantragt hatte, ivurde am Montag hin­ge richt et, nachdem sich seine Angaben als erfunden er­wiesen hatten. Eine Gnadenfrist wurde ihm nicht mehr gewährt^ Allramseder legte dem Staatsanwalt sofort ein vollständiges Geständnis ab. Vor Mitternacht legte er sich zu Bett, schlief ruhig und wurde um i/24 Uhr morgens geweckt. Dte gleichmütige Stimmung der letzten Tage hat er bei seinem letzten Gcnge nicht mehr gezeigt, aber er war nicht gebrochen und fdjritt sicher zum Schafsott. Zu einem Gefängniswärter soll er gesagt haben, er habe nicht geglaubt, daß man die Gerichtsherren so anlügen könne, wie er es getan habe.

* e in e Tages chronik. Ju Macon (Frankreickfl wurde der Versicherringsbeamte Ccribcrt durch Umscl-lagen seines Automobils getötet, zwei seiner Begleiter schwer verletzt. Der Unfall war durch Radbrucki entstanden. In Karlsruhe wurde die Leiche^ der 16jährigen Karoline Reinboldt mlfgefunden. Es scheint ein Lustmord vorzuliegen, da der Lbertorper mehrere Stichwunden aufwies. Einige Verhaftungen In Berlin wurde der Untergrund­bahn -Schafjner Schönborn, der einen Raubmord-V er- l u A lruf eine Kass i er er in des UntergrundbcihnlwfesZoolo- gucher Garten" machte, festgenommen. Aus Iselle wird gemeldet, daß der Turckbruch des S i m p l o n t u n n e l s ein jto eite 3 Opfer erforderte. Außer Gressi ist auch der Jn- genieur Bianco an KohseuaaSvN'aisttMg gestorben.

ArBeitfrbfW/ßunfl.

Der A u S s ch u ß des belg'schen LandeSgewerbearbei- t e r o e r >'a n d e s, d^r in Charleroi tagte, nofnit eine Tages­ordnung uh, in der mit Bedauern die W i e d e. r o u f n a h m e c r? rV!r P1 J dnn Becken bon Lüttich und im Mittelbeckm festgeuellt wurde und den Bezirksvereiniguirgen der Becken von Eharleror und des Boriuage überlassen lvird, die Forderungen der

Bcrgarb<üter weiter zu verfolgen. In diesen beiden Kohlenbecken hat sich die Lage noch verschärft; in zahlreichen einzelnen Versammlung«m imtrbe die Fortsetzung des Ausstandes beschlossen. Im Borinage sowie im Becken von Charleroi bmiern die Anschläge gegen Arbeitswillige fort. In Chcftelineau im Becken von Charleroi wurde am Samstag bei einem Zusammen­stöße mit Gendarmen ein Aus ständiger getötet Die Zabl der Streikenden im Borinage und im Becken von Charleroi wird auf zusammen 61 OOO Mann angegeben und man ist noch auf eine längere Dauer des Ausstandes in diesen Bezirken vorbereitet.

Htniversttäts-Machrichten.

Amtlich wird die Ernennung des bisherigen Prosestor^ an der Llkademie für praktische Medizin und Oberarzt am Augusta- Hospital. Köln, Dr. Oskar Minkowski, zum ordentlichen Professor und Direktor der mediziinschen Klinik an der Universität Greifswald bestätigt. Er tritt dort au Stelle von Prozessor Friedr. Moritz, der bekanntlich Riegels Lehrstuhl in Gießen über­nommen bat.

p-crichtsinal.

Das Marthrium eines Kindes bildete den Gegen» stand einer Verhandlung vor der 3. Straflammer des Land- g-r-chts I zu Berlin. Wegen Körperverletzung war die ver­ehelichte Berta Kalisch augeklagt. Sie brachte einen setzt fünf­jährigen Knaben mit in die Ebe. Das Kind war der Mutter ein Dorn im Auge. Tie Lieblosigkeit und der Haß steigerte sich noch me^r, als jie Mutter eines ehelichen Kindes wurde. Die An­gel, agte lief mit einem Stocke hinter dem Knaben her und trieb ihn von einer Stube zur anderen, dabei immer auf das Kürd ein schlag end. Ob die Schläge Kopf, 05esick>t oder Schultern trafen, war anscheinend egal. Es wurde einmal bemerkt, wie die An­geklagte diese grausame Hetzjagd etwa eine halbe Stunde lang betrieb, bis der Knabe bewichstlos zusammenbrach. Infolge einer erbärmlichen Ernährung blieb der anfangs kräftige und gesunde Knabe körperlich zurück. D^er Körper des Kindes zeigte Beulen, biaue Und braune Flecke, Körperstellen waren aufgeschlagen und infolge Mangels reinlicher Behmdlung in Eiterung übergegangen. Das rohe Weib brachte es fertig, mit kaum glaublicher Bruta­lität auf diese Wunden noch weiter elnzuschlagen. Schließlich konnte das Kind keinen Arm mehr hochheben. Trotzdem wurde es unter Stockschlägen gezwungen, einen Korb mit Kartoffeln, an welchem ein kräftiger Knabe schwer schleppen muß, nach dem Boden zu tragen. Ms die Angellagte hierbei in rohester Weise öffentlich das arme Kind mißhandelte, hielten sich die Hauß- bewobuer endlich für verpflichtet, dem Marthrium ein Ende zu bereiten. Das Kind wurde der Polizei übergeben und gegen die Mutter Strafanzeige erstattet. Der Gerichtshof erkannte auf 1 Jahr 6 Monate Gefängnis und sofortige Verhaftung der Angeklagten.

C i l l i, 27. Febr. Der K a p l g n S ch l a m b e r wurde wegen Notzucht und Schandung au Schulkindern, welchen er Religious- Nuterricht erteilte, zu anderthalb Jahren schweren KerkerS verurteilt.

giuwcl und yerkeljr. Volkswirtschaft.

N ü ckgang der Russen werte. (Heftern eiugelamene Depeschen lasten darauf schließeu, daß die russische Armee in der Mandschurei wieder einmal eine große Niederlage erlitten hat. Diesmal konnten aber die Jnterventionskäufe nicht ausreichen, um den Stur-z aufzuhalten und die Kurse derReuteir gingen um 11%% gegen letzten Freitag zurück. Einige Abschwäglmg war ja schon am Samstag eingetreten. Immerhin legte sich die Börse die stticderlage der Russen so zurecht, daß die letztere auf die Gesamt- stnnmuug günstig eiuwirkte und die Kurse aller auderen Werte zum Teil bedeuteude Kurssteigerungen erfuhren. Man sagt sich nämlich: je öfter 9llißland weiter gedemüdigt wird, jemehr wird es dem Friedeiisschluß zugänglich sein.

Der soeben erschienene Bericht der Man nheimer H a n d e l s k a m in e r sür das Jahr 1904 sagt, daß das Getreide- g efchäft im abgelaufenen Jahre im großen und ganzen zufrieden­stellend verlaufen ist. Die Preise für Weizen, Roggen, Gerste, Hafer und Aiais fiitb am Ende des Jahres 1904 wesentlich höher als zu Begiml desselbeu. Der Laudel mit iuläudischein R o h t a b a k blickt auch in diesem Jahre wieder auf wenig erfreuliche Resultate zurück. Jnsbesoudere hat der Export der Pfälzer Tabake ganz auf­gehört, da Englaud durch ben im Laufe bes Jahres erhöhten Ein- gangszoll für entrippten Tabak zum Bezüge femrippiger Tabake gebrmigt hat, wobnrch bet bentsche Tabak burch überseeische Ke- lvächse stark kcnckurrenziert wirb. Dre Z i g a r re n i n b u st r: e berichtet über eine allmähliche Besserung ber Absatzverhältnisse.

Reichsbank. Die der Reick>Zbankhauptstelle in Königs­berg i. Rr. nachgeordnete Reichsbankilebcnstelle in Brauns­berg (Ostpr.) wird vom 10. März ab zur Vermittelung von, Wechsel- und Lombarbgeschäften mit Kasseeinrichtung unb be­schränktem Giroverkehr versehen werden.

Die Marktpreise für Bieh und Frucht und die Gießener Fleisch- und Brotpreise am 27. Febniar 1905.

Höchste Schlachtviehpreise in Frankfurt a. M.

Fleischpreise in Gieße n

Ochsen

Kälber Schweine

50 Kg. Schlachtgewicht 72-74 Mk.

/, Kg. Schlachtgew. 8082 Pf.

*4 p____ 6465 n

7, Kg. 70-80 Psg.

7, v 7074

60 72 w

Getreidepreise in Mannheim

Brotpreise in Gießen

Weizen 100 Kg. 18,75 TU.

Roggen 100 14,60

Weißbrot 2 Kg. 52 Pig.

Schwarzbrot 2 Kg. 48 Pfg.

Märkte.

Gießen, 28. Febr. Marktbericht. 9luf heutigem Wochemnart kosteteu: Butter vr. Vfb. 0.95-1.00 Mk.. Hülmereier 1 St. 8-9 Bfg. 2 Stck. 1500 Big., Gäuseeier 0000 Big., Euteneier 70 Pfg., Käse vr. Stck. 68 Pf., Käsematte 2 Stck. 56 Pfg. Erbfeu vr. Liter 21 Pfg., Lmfeu vr. Liter32 Psg.,Tazcheuvr.Paar0,80- 0,90TU., Hühner pr.St. 1,001,60 TU., Hähne pr. Stück 0,801,80 TU., Enten pr. Stück 1,802,20 TU., Gänse vr. Pfd. 5565 Pfg., Ochsenfleisch iw. Pfund 7080 Pfg., Kuh- itiib Riudfleisch pr. Pfuub 6268 Pfg., Schweiue- ^iid) vr. Pstmd 6072 Psg., Schweiuefleifch, gesalzen, pr. Pfund 76 Psg., Kalbfleisch pr. Pfd. 7074 Pfg., Hammelfleisch pr. Pstmd 5074 Pfg. Kartosteln pr. 100 Kg. 6,006,50 TU., Zwiebeln pr. Ztr 8,0010,00 TU., Milch per Liter 18 Pfg., Aevkel per Zentner 0 dis 0 TU., in Körben 0000 Pfg. Nüsse 100 St. 00-00 Pfg. Zwetfchen ver Zentner 0.00-0.00 Mk. Birnen ver Zentner 6 bis 0.00 TU. Weißkraut 0.100.15. Marktzeit 82 Uhr.

Kriefkalltn der Dlkkalttilnr.

(Anonyme Anfragen bleiben nnberücksichtigtZ

. H R. 116. 1. Ein hi der Geschäftsfähigkeit beschränktes d. h. minderjähriges also noch nicht 21-jähriges Mädchen bedarf zur Ein­gehung einer Ehe der Einwilligung des gesetzlichen Vertreters, also hier des Vormundes. Wenn dieser die Einwilligung ver­weigert, so kann die Einwilligung auf Antrgg des Mündels durch das Vormuudscbaftsgericht ersetzt werden, wenn die Eingehung der Ehe im Interesse des Tll'mdels erfolgt. 2. Die Vormundichgft über ein Mädchen endigt in der Regel mit der Volljährigkeit, oder Bolljährigkeitserklärung, nicht aber mit der Verheiratnng. Heirat macht nicht mündig. Für die NgmenSerteilung an das uneheliche Kind, sofern sie durch den wirklichen Vater erfolgen soll, ist es erfor­derlich, daß der Vater des unehelichen Kindes, dessen Mutter heiratet und bei der Eheschließung vor dem Standesbeamten die Paterscbast zu dem unehelichen Kinde anerkennt, damit ein enksvrechender Ver­merk in das Standesamtsregister gemacht wird. Das Kmd erhält