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28.10.1905 Drittes Blatt
 
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Nr. 254

Redaktion, Expedition u.Druckerei: Schulstr.7. Tel. Nr. 51. Telegr.-Adr.: Anzeiger Greßen.

Erscheint tSgllch mit Ausnahme deS Sonntags.

DieEichener ZamilienblStter" werden dem ^Anzeiger viermal wöchentlich beigelegt. Der .Hessische Landwirt" erscheint monatlich einmal.

Drittes Blatt. L5s. Jahrgang Samstag 2*. crtoücr im

-l A/S. /X. aa A y-v «. A Rotationsdruck und Verlag der Brühk'fchen

ff & Unwersuätsdruckerei. R. Lange, Gießen.

MkMMi AlljblAbz

Eeneral-Mzeiger, Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Eietzen.

KntslLäbistUnqen für Kescvworene und Schöffin

Der bayerische Zentrumsabq. Lerno hat bei der bayr. Kammer den Antrag einqebracht, die Negierung möge im Bundesrate dahin wirken, daß deni Reichstage baldigst ein Gesetzentwurf vorgelegt werde, wodurch den Geschworenen und Schöffen außer der Reisekostenentschädigung auch eine Vergütung für Zeitversäumnis zugebilligt werden soll. Mit dem Prinzig dieses Antrages kann man durchaus einverstanden sein, die Fassung will untz aber nicht glücklich erscheinen. Wollte man den Laienrichtern eineEntschädigung für Zeitversäumnis" gewähren, so würde man ihre Tätigkeit ihres ehrenamtlichen Charakters entkleiden; das Gehalt der Berufsrichter ist gewissermaßen auch eine Ent­schädigung für Zeitversäumnis. Man müßte vielmehr nach der Analogie der für den Reichstag verlangten Tagegelder verfahren, die ja auch keine Entschädigung für Zeitversäumnis sein sollen, sondern eine Aufwandsentschädigung. Daß den Geschworenen der durch ihre Tätigkeit bedingte Aufwand vergütet werde, ist allerdings eine Forderung der Gerechtig­keit. Ist der Landgerichtsort identisch mit dem Landgerichts­sprengel, wie in manchen außerhessischen Großstädten, so hat der Geschworene ja nur einen geringen Aufwand. Bei uns in Hessen aber giebt eS das nicht. Unsere 3 Landgerichts­bezirke, die mit den Provinzen identisch sind, sind weit ausgedehnt und obendrein haben sie noch teilweise schlechte Bahnver­bindungen. Hier hat der Geschworene, selbst wenn er am Beginne der Sitzung abgelehnt wird, nicht die Möglichkeit, nach Hause zu fahren, weil er ja doch am nächsten Morgen wieder an­wesend sein muß. Er muß also eine Woche, unter Um­ständen noch länger, in einem Hotel des Landgerichtsortes wohnen und während der Schwurgerichtszeit einen Aufwand von gering gerechnet 60 Mark machen. Diese Ausgaben sollten allerdings vom Staate zurückvergütet werden, denn der Be­griff des Ehrenamtes verlangt wohl, daß man seine Zeit kostenlos hergibt, aber er verlangt sicherlich nicht, daß ,nan noch etwas hin zu zahlt. Man hat ja auch eine Analogie für eine solche Entschädigung in den Tagegeldern, die den Richtern bewilligt werden, wenn sie Dienstreisen machen. Sie erhalten dann nicht nur eine anständig be­meßene Entschädigung für die Fahrkosten, sondern auch für die Aufenthalts ko st en, weil man ihnen, trotzdem sie ja vom Staate ein fortlaufendes Gehalt erhalten, nicht zumutet, daß sie Ausgaben, die sie im Interesse der Allgemeinheit machen, aus ihrer Tasche decken würden. WaS dem Beruss- richter recht ist, sollte dem Geschworenen billig sein, der Unterschied zwischen beruflicher und ehrenamtlicher Tätigkeit wird durch den Fortfall des Gehalts beim Geschworenen ge­nügend gewahrt. Schränkt man den Antrag Lerno in dem hier angegebenen Sinne ein, so ist wohl zu hoffen, daß sich eine Verständigung zwischen den verbündeten Regierungen -und dem Reichstage wird herstellen lassen.

Sihung des Krovinzial-Ausschujscs.

Gießen, 25. Oktober.

Von den 'heute zur Verbiandlung stehenden 4 Wirtschafts- Gesuchen betraf das erste das Gesuch des Johs. Altensen zu Gießen um Erlaubnis zum Schankwirtschastsbetrieb im Hause Bruchstraße Nr. 12. Gesuchsteller, der im Jahre 1898 bereits die Konzession für das fragliche Haus erhalten hatte, hatte diese innerhalb eines Jahres nicht ausgenommen, sodaß er in 1899 erneut um sie einkommen mußte. Der Kreis aus schuß des Kreises Gießen lehnte jedoch das Gesuch mangels Bedürfnisses ab. Ilm Jahre 1905 suchte Altensen wiederholt um die Konzession nach. Die Stadtverordnetenversammlung sprach sich für, das Großh. Polizeiamt gegen das Gesuch aus. Der Kreisaus­schuß des Kreises Gießen stellte sich auf den Standpunkt der letzteren Behörde und lehnte das Gesuch aus den gleichen Gründen wie in 1899 ab. Die Berufung des An- walts des Gesuchstellers gegen diese Entscheidung Ivar von Erfolg begleitet, indem der Provinzialausschuß heute die erbetene Genehmigung erteilte.

Auch das Gesuch des Jvhann Georg Seipp zuG i e ß e n um Erlaubnis zum Schankwirtschaftsbetrieb im Hause Großer Steinweg Nr. 12 wurde von dem Provinzialausschuß genehmigt. Wie in der ersten Sache hatte auch hier die Stadtverordnetenversammlung die Bedürfnisfrage be­jaht, während das Großh. Polizeiamt das Vorliegen eines Bedürfnisses bestritt. Ter Kreisausschuß des Kreises Gießen machte die Auffassung des Polizeiamts zu der seinen, und beschied den Gesuchsteller ablchläglich. Dem hiergegen ein­gelegten Rekurs wurde, wie erwähnt, heute sdattgegeben.

Ter dritte Gegenstand, das Gesuch des Michael De sch zu Bleichenbach um Erlaubnis zum Betrieb einer Gast­wirtschaft, hatte den Provinzialausschuß schon im vorigen Jahre beschäftigt. Tas bezügliche Gesuch des Desch wurde damals abgewiesen, da der Nachweis eines Bedürfnisses nicht erbracht schien. Teich juchte alsbald wiederholt um die Konzession nach, welches Gesuch der Gemeinderat be­fürwortete. Der Kreisausschuß des Kreises Büdingen jedoch versagte die erbetene Erlaubnis mangels Nachweises eines Bedürfnisses. Auch der Provinzialausschuß beharrte auf seinem früheren Standpunkt,, indem er heute den gegen die Entscheidung des Kreisausschusses eingelegten Rekurs verwarf.

Zum Schlüsse wurde noch über das Gesuch des Heinrich Wolf III. zu Ranstadt um Erlaubnis zum Betriebe einer Gastwirtschaft verhandelt. Wolf, der in der Nähe

des neuen Güterbahnhofs in Ranstadt ein Haus käuflich erworben hot, beabsichtigt m demselben eine Gastwirtschaft einzurichten. Sein diesbezügliches Gesuch wurde von dem Gemeinderat nicht befürwortet und von dem Kreisausschuß des Kreises Büdingen abschläglich beschieden. Tie Berufung gegen diesen ablehnenden Bescheid hatte einen negaliven Erfolg. Ter Provinzialausschuß hielt ebenso wie der Kreis­ausschuß ein Bedürfnis nicht für vorliegend und wies demgemäß den eingelegten Rekurs kostenfällig ab.

Bergmännischer Verein Gießen.

Besichtigung des B ra u n st e i n w e r k e S.

Kb- In stattlicher Anca hl waren die Mitglieder des Berg- männischen Vereins von Gießen am 21. ds. Alts, der Einladung des Gießener B r a u n st e i n b e r g w e r k e s ge- folqt, um dessen Betrieb und insbesondere die neuen maschinellen und elektrischen Einlagen, das Verladcwcrk und die Trockenanlage zu besichtigen. Um 8 Uhr begann der Rundgang vom Direktions­bureau aut dein Oberbok und führte zunächst an den verschiedenen Tagebaubetrieben vorüber. Wir gewannen hierbei ein klares Bild von den Lagerungsverbältnisien des Erzes, iahen den unierlagernden devonischen Kalt, der häufig in Dolomit verwandelt ist, und sahen die roten, gelben und violetten Tone, die meist das langende des Erzes darstellen. Auch das Erz selbst, zwischen jenen beiden Gebirgs­arten in unregelmäßigen Partien aus der Oberfläche und m Hohl- räumen, Säcken und Schluchten des Kalkes gelagert, wurde uns, mehrwch in imponierenden Mächtigkeiten, vorgelührt. Man gewann wieder einmal, wie immer bei der Besichtigung des >veit ans- gedebnten Werkes, den Eindruck, daß trotz des schon fast ein halbes Jahrhundert währenden Betriebes in der Lmdener Mark jmes 'Mineralvorkommen immer noch großartig und für lange Zeilen hinaus bauwürdig ist.

Tie Tagebaue selbst boten technisch iniokern Interessantes, als die Unregelmäßigkeit des Kalkes das stellenweise sehr tiefe Hmunler- gehen des Erzes unter die Sohle desTagbaues die Anlage und Em- haliung gleichmäßiger Strossenabsta'nde sehr erschiveren. Unter dielen Umständen stellt die Einhaltung der bergpolizeilich vorgeschriebenen Straffen höhe in jedem einzelnen Betrieb (deren Zahlen bis über 20 gebens besondere Anforderungen an die AnpassungS- und Er­findungsgabe der einzelnen Betriebsbeamten. In mehreren Be­trieben waren diese Ausgaben mustergiltig gelöst. Die weit­verzweigte Lage der einzelnen Tagbaue drängt dein Fachmann den Gedanken an die Schwierigkeit einer einheitlichen Förderung geradezu auf und macht es verständlich, daß auf die Zentralisation derselben und damit des maschinellen Betriebes überhaupt so be­deutende Mittel verwendet worden sind. Schon seit Jahren war die Förderung in der Hauptsache unterirdisch, indem das Erz durch Sturzschä'chte, die auf der Sohle der einzelnen Tagbaue abgeteu't waren, in ein System weitverzweigter Stollen gebracht wurde, ans denen es mittels Benzinlokomotiven der e r st e n unterirdischen! dem Hauplanszug und von da der Seilbahn nach der Wetzlarer Bahn zugeiührt wurde. Mit dieser Betriebsweise war notwendig eine große Zahl von Einzelmaschinen, Kesseln und sonstigen mecha­nischen Einrichtungen nötig, die z. T. wohl schon eines ehrwürdigen Alter? wegen Zweifel an ihrer Porteilhaitigkeit gestatteten.

Eine wesentliche Neuerung und zugleich eine Verringerung der Betriebskosten des Bergwerkes bedeutet daher die nunmehr burdi- geführte zentralisierte Erzeugung der erforderlichen Betriebskräfte in der elektrischen Zentrale des Werkes. Hier wird die elektrische Energie für die gesamte Anlage erzeugt und dirigiert Eine 200 PS. und eine neue, nach vollendetem Ausbau 540 PS. leistende Dampf­maschine arbeiten auf eine gemeinsame Transmission, von der aus je eine Dynamomaschine von 55, 170 und 540 PS. Krafidedarf be­trieben werden. Sämtliche Dynamos erzeugen Gleichstrom und zwar die elftere solchen von 220 Volt für Lichtzwecke und die beiden letzteren solchen von 500 Volt Spannung für Kraftzwecke. Je eine Akkumulatorenbatterie nebst Ladedynamo für Licht und Kraft, so­wie die Schaltanlage vervollständigen diese moderne, solid aus­geführte Zentrale. Von hier aus verzweigt sich nun ein ausgedehntes Netz von Kiipserleitungen, welches die Elektrizität den einzelnen Verbrauchsstellen zuführt. Deren sind es nicht wenig: Wir sehen Elektromotoren (bis zu 100 PS. Leistung) Förderschalen Heben, Trans­portbänder bewegen, Aufzüge, Spills, Ventilatoren, Sägewerke, Bohrmaschinen und Pumpen betreiben. Wir sehen, daß überall für reichliche elektrische Beleuchtung gesorgt ist und last not least, daß auch eine elektrische Grubenbahn das Erz aiis den einzelnen Be­trieben zum Verladewerk und der Au'bereitungsanlage trans­portiert. Herr Direktor Tr. Esch hatte die Güte, den ganzen Berg­männischen Verein auf dieser interessanten Bahn von der Zentrale nach der etwa 1,5 Kilometer entfernten Verladestelle an der GießenGelnhaufener Bahn ebenso schnell wie sicher persönlich zu fahren.

Tos Verladewerk besteht aus einer Anzahl von Silos, die unter der Förderbalm liegen und aus langen gemauerten Küm­mern bestehen, welche in der Mitte ihres Bodens durch quer» liegende kurze Eisenrohrstücke geschlossen find. In jede Kämmer wird Erz von einer bestimmten Förderforte gestürzt. Die Ent­leerung des Silos erfolgt, indem ein Mann in denselben steigt und einige Rohrstücke aus dem Boden entfernt, sodaß das Erz durch die entstandene, jederzeit leicht regulierbare Oeffnung hin­unterrieselt auf ein darunter lcingslaufendes Transportband. Sämtliche Transportbänder von den einzelnen Silos schütten auf ein gemeinsames Quertransportband aus, welches also je nach dem, aus welchen Silos gefördert wird, welche Erzsorten ihm also zugeführt werden, jede gewünschte Roherzmischung sebst- tätig in den Eisenbahn Waggon abwirst. Um während des Ab­ziehens beladener Waggons und des Auffchiebens des nächsten leeren auf die Gleiswage die Siloförderung nicht stillstellen zu müssen, ist über der Gleiswage unter dem Ende des Hauptbandes noch ein Vorratstrichter angebracht, der vom Wiegehäuschen aus geöffnet und geschlossen tperben, kann und in den das Hauptfördcrband kontinuierlich ausschüttet.

Tas Rangieren der Eisenbahnwaggons innerhalb des aus­giebig bemessenen Grubenbahnhofs, der kolossale Erdaushübe er­fordert hat, geschieht mittels elektrischen Spills.

Unmittelbar an das Vorladewerk ist die Erztrockenanlage, oder richtiger Agglomerieranstalt angebaut, deren Einzel­heiten leider nicht vorgeführt werden konnten. Sie hat den Zweck, den bedeutenden Wassergehalt des rohen Fördergutes, welcher in Form von Wassergewicht nur unnütze Fracht kostet und obendrein den ErzpreiS noch verringert, zu verdampfen und das danach staubförmige Erz in eine für die Verhüttung geeignete feste Form zu bringen. An den vorgezeigten Proben, welche statt des mulmigen Roherzes ein hartes metallisch glän­zendes Manganerz etfennen ließen, erwies sich dieses schwierige Problem als zur Zuftiedenheit gelöst. Tie Proben fanden schnell

bereitwillige Liebhaber: cb.njo jchiiell der B.rgmanns.runü wel­chen die fürforglicbc Wertsverwaltung nach vollbrachter Schicht den Teilnehmern darbot, und für den sie den gleidjen Tank erntete wie für die bereitwillige, lehrreiche Führung. Tie Un­bilden, die die nasse Jahreszeit und der anhängliche JBoben des Vruinsteinbergwcrks so manchem eleganten Boxcalf-Stiesel- paar bereiteten, waren über der Fülle des Gesehenen und Ge­lernten rasch vergessen. *

Am Abend versammelte sich der Verein mit Tarnen um 7 Uhr zu einem gemeinsll! ftlichen Festessen im Saale des Hotels ,,Gros>h'rzog". Ter Verfitzende, Herr Marx, eröffnete die Fest­lichkeit mit der Begrüßung der Anwesenden und ließ seine An- fpradtf mit einem dreifachen, begeistert aufgenommenen Hoch auf den Landcsherrn und obersten Bergherm ausklingen.

Ter Schriftführer, Herr Mayer, hielt die Festrede. 34 Jahre seien feit der Gründung des Vereins vorübergerauscht, feit 30 Jahren gehöre er demselben an. Vollständig Laie sei er ein­getreten, und wenn er h ute hinausgehe in die Natur, so be­trachte er dieselbe mit ganz anderen Augen, denn durch die Vor­träge eines Geheimrat Streng, Professor Buchner, sowie des unvergeßlichen El/renmitgliedes Tirektor Banfa, deren Heimgang ein großer Verlust für den Verein gewesen sei, ferner der Herren Bergmeister Köbrich, Konsul Orenius, Bergingenieur Göbel, Pro­fessor Tr. Grb, Tr. Kvob, Bergingenieur Schichel, Ingenieur Eigel, Bergwerksdircktor Förster, Geheimrat Riemann und an­deren ausmerksam gemacht und belehrt, ginge er an manchem nicht metyr glcichgiitig vorüber, wie das ftüher gefdyeben fei. Auf das weitere Wachsen, Blühen und Gedeihen des Vereins forderte er noch alter Bergmannssitte zu einem dreifachenGlück­auf" auf, welches jubelnd ausgenommen wurde."

Ferner brachte Herr Mayer auch ein dreifachesGlückauf" auf die Tarnen aus. Direktor Scheffzick brachte ein drei- fackiesGlückauf" auf die anwesenden alten Mitglieder und Herr Eigel auf den Vorstand aus.

Noch einmal ergriff Herr Mayer das Wort um Berg­meister Köbrich für das warme Interesse und die Unterstützung, welche er stets dem Verein entgegengebracht hat, ein Hoch dar­zubringen. Tiefer dankte recht herzlich und ließ den Verein hochleben, den Wunsch ausdrückend, daß auch hier in Gießen der große deutsche Bergmannstag einmal tagen möchte.

Unter vaterländischen und bergmännischen Liedern dauerte die Fidelitas in echt bergmännischer Weise bis lange nach Mitter- nackt. ___

per ßv||Ud)e porlhßr r im vortuen Jahrhundert.

Wir erhalten heute folgende Zuschrift aus einem ober- hessischen Städtchen:

Zur Fleischteuerung erwiderteein alter Oberhesse" dem Ar­tikelschreiber in Nr. 226 und charakterisierte dabei das Leben derDorflehrer" in Oberhessen in einer Weise, die bei einzelnen Persönlichkeiten und an einzelnen Orten zutreffend sein mag, aber bei den Torflehrern im allgemeinen nicht zutrifft. Mein Vater war Dorflehrer von 1839 bis 1878, dabei 40 Jahre in demselben Dorfe der südlichen Wetterau, die doch noch zu Ober- Hessen gehört. Ich kann mich nie erinnern, daß er je an einer Metzelsuppe teilgenommen oder von einer solchen etwas bekommen oder angenommen hätte. Und dasselbe weiß ich von den Lehrern der ganzen Umgegend. Ein Schmarotzertum der Art, daß die Lehrerfamilie sich bei gleichzeitigen Schlachtfesten in die ein» seinen Häuser verteilte, dürfte dock nur bei ganz besonders dazu veranlagten Persönlichkeiten vorgekommen sein. Und dann, heißt es, legten die Lehrer jährlich Geld zurück. Wäre» der Schreiber ein Lehrcrssohn, er würde so etwas nicht schreiben. Mein Vater hatte 313 Gulden Besoldung; wenn er alles zu­sammenrechnete, d. h den Kirchendienst, so sollen es 400 Gulden gewesen fein. Davon lebte eine Familie von 6 Köpfen, d. h. sie lebte nicht davon sondern davon, daß der Lehrer seine paar Schuläcker im Schweiße seines Angesichts bebaute, wobei er ackern, mähen usw. für gutes Geld mußte tun lassen, die andere Arbeit aber selbst besorgte. Er stellte Voranschlag und Rechnungen für die Gemeinde usw., wenn er abends müde von seiner Arbeit war. Es war damals noch nicht Mode, daß die reichen Bauerntöchter sich auf einen Lehrer spitzten. Einen Besuch des Wirtshauses gab es nur in seltenen Fällen; Wein lag keiner im Keller, höchstens selbstgekelterter Aepfelwein, in guten Obstjahren. Ging mein Vater zur ^Pädagogischen Ge­sellschaft" in Lenstadt bei Stockheim (ein Weg von gut 4 Stunden), so man nach der Konferenz ein Käsebrot und trank einen Schoppen Aepfelwein, dann gings wieder heim. Tie Lehrere damaliger Zeit konnten nur existieren durch angespannte Arbeit auf verschiedenen Gebieten und große Sparsam­keit. Noch ein Wort über die Schlußbemerkung von der gut bezahlten Grabrede. Ta muß ich wieder sagen: Der Schreiber kennt die Verhältnisse durchaus nicht, sonst müßte er wissen, daß damals, wie jetzt (wo es noch üblich ist), kein Pfennig mehr auf dem Lande für geistliche Handlungen bezahlt wird, als Taxe ist und ganz mit Recht, denn die Nebensvefen gehören überhaupt weg.

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