Nr. 95
Viertes Blatr
Samstag 22. April 1905
Giehener Anzeiger
Rotationsdruck and B erlag der Brühlfch« UnroerfiiätSörudereL R. Lange, (Btefree»
Redaktion. Expedition u. Druckerei: Schulstr.I. TeU Nr. 5L Letegr,-Adr. i Anzeiger Gtetzea,
155. Jahrgang
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General-Anzeiger. Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Eichen.
Slädtilches Submisstonswesen.
In den Kreisen der Volkswirtschaft wird mit einer geeisten Sicherheit allgemein angenommen, daß über 80 Proz. aller Bauausführungen im Wege des Submisstonswesens gc- macht werden. Die Beseitigung des Zunftwesens hat diesen Zweig der Gewerbewirtschast zu einer ungeheuren Ausdchwmg gebracht, Staats- wie städtische Behörden umfastend. Ta das Submisstonswesen in seinem Kerne nichts weiter ist, als eine verhältnismäßig schroffe Form des Konkurrenzkampfes, wo sich meistens die konkurrierenden Parteien scheel ansehen, kann es nicht Wunder nehmen, wenn in den gewerblichen und Handwerkerkreisen vielfache Klagen über Härten erhoben werden, die nach der Natur der Sache leider unvermeidbar sind, weil in jedem Falle der lachende Dritte derjenige ist, der zu den wirtschaftlich Starken gehört: nämlich der Vater Staat oder die Mutter Gemeinde, die allerdings, das soll nicht verschwiegen werden, mit ihrem knappen etatsmäßigen Wirtschaftsgelde gewöhnlich inehr rechnen muß, wie manche Hausfrau. Die Staatswesen haben mit mehr oder weniger Erfolg versucht, den berechtigten Klagen der Submittenten Berücksichtigung zu verleihen. Die Städte, in deren Parlamenten viele Gewerbetreibende sitzen, sind nachgefolgt. Wo immer man aber reformierend vorgegangen ist, überall sind die Klagen nicht verstummt, weil es eben im Submissionswesen Punkte gibt, die zu den sogenannten dunklen gehören.
An dieser Stelle soll einer der jüngsten Versuche auf diesem Gebiete zur Erörterung gebracht werden: die Regelung des städtischen Submissionswesens in München, wo diese Frage in einer überaus sorgfältigen Weise erledigt worden ist — ob zur Freude aller Beteiligten, das möge allerdings unentschieden bleiben. .
Die zur Klärung der Sache eingesetzte Kommission hatte /ich löblicherweise nicht auf die Arbeit am grünen Tisch beschränkt. Sie hatte vielmehr mit 22 der größten Vereine und Verbände engere Fühlung genommen und deren Anträge, sowie die Anregungen der Preffe eingehend erwogen. Es war natürlich, daß mancher Spezialwunsch unberücksichtigt bleiben mußte. Immerhin wurde mit relativ gutem Erfolge versucht, die vorhandenen Gegensätze zu überbrücken und iinsbesondere dem Handwerk und den kleineren Meistern die Möglichkeit zu sichern, sich an den Submissionen zu beteiligen. Weiter ist ebenfalls die Bevorzugung der einheimischen Arbeit möglichst gewahrt. Die Art der Vergebung blieb wie früher in der Regel die allgemeine Submission, nur aus besonderen Gründen kommt engere Submission zur Anwendung. Doch auch der freihändigen Vergebung, die ja oftmals nicht zu umgehen ist, ist Raum gekästen. Zu billigen ist hier die Begrenzung der Summen auf 3000 Mark, soweit der Magistrat entscheidet, auf 1000 Mark, wenn die Vergebung allein durch das Stadtbauamt geschieht. Dabei sollen möglichst in Abwechslung nach und nach alle herankommen, die berufen erscheinen, damit ungerechte Bevorzugungen vermieden werden.
Besonders war man bestrebt, den sozialen Ansprüchen /er Gegenwart Rechnung zu tragen, nicht nur, soweit die Arbeitnehmer in Betracht kommen, sondern auch, soweit die Auswüchse im Handwerk selbst getroffen werden können. Es ist bestimmt, daß an Handwerker, welche zu unwürdigen, d. h. wesentlich unter den ortsüblichen Lohnsätzen stehenden Tarifen arbeiten lassen, nichts vergeben werden soll, ebenso au solche, welche sich an ordnungsmäßig zu stände gekommene Vereinbarungen nicht kehren. Die Streikklausel wurde nicht mit ausgenommen. Jedoch behält sich der Magistrat vor, in vorkommenden Fällen nachzuprüfen, ob unter Umständen Verlängerungen der Lieferungsfrist angebracht sind.
Zur Gesundung des Handwerks wird es sicher beitragen, daß gefordert wird, Angebote, die augenscheinlich auf Schleuderei oder Pfuscherarbeit basieren, unberücksichtigt bleiben. Gerade in dieser Hinsicht wird ein wunder Punkt getroffen, und es ist nur zu wünschen, daß es immer gelingen möge, hier das Richtige zu treffen und alles Unlautere und Unsolide auszumerzen. Ungenügende Erfahrung, mangelhafte Rechenkunst und unlauterer Wettbewerb haben bisher dem reellen Gewerbe nicht viel weniger geschadet, als schlechte Konjunkturen und ähnliche äußere Umstände.
Die Hauptfrage', die der Zuschlagserteilung, wurde in folgender Weise gelöst. Es wurde nicht das sog. Mittelpreisverfahren proklamiert, sondern nach den ange- zogenen Erfahrungen anderer großen Gemeinden das Prinzip der Mindestforderung, unter den vorher genannten Einschränkungen festgehalten. Es wurde von den Vertretern des Stadtbauamts betont, daß weder eine Verbesserung der Arbeiten, noch eine Verbilligung für die Stadtkasse vom Mittelpreisverfahren zu erwarten sei. Außerdem hatten die städtischen Behörden die Besorgnis, es könnte ihnen durch bie Festlegung des Mittelpreisverfahrens jeder Einfluß auf die Vergebungen genommen werden, denn schließlich sei die Mittelrechnung nur rein mechanisch, mit allen Mängeln behaftet, die jede mechanisch funktionierende Einrichtung an sich hat. Auch hier wollen wir uns eines Urteils enthalten. Es hätte nichts geschadet, wenn man einmal in München eine Probe aufs Exempel gemacht hätte. Kostspielig hätte sie unter Umständen allerdings ausfallen können, denn Mittelpreis und Mindestpreis ist ein rechnerisch schwer ins Gewicht fallender Unterschied. ....
Es wird sich zeigen, ob die in die neue Submipiono- ordnung gelegten Gesichtspunkte Daseinsberechtigung haben oder nicht.
Dermilcbtw.
* A u s der Familie v. Gagern. Auf dem Friedhöfe im Dorfe Hornau bei Soden im Taunus finden wir die Grabstätte des in Hessen wohlbekannten edlen Geschlechts derer von Gagern. Die sreiherrliche Familie v. Gagern ist wendischen Ursprungs, aus dem vormals pommerschen Fürstentum Rügen stammend. Der von einem idyllischen Park umgebene Rutlind'sche Hof in Hornau, der nunmehr Eigentum des Großherzogs von Llixemburg und jetzt verpachtet ist. ging 1818 durch Kauf an Freiherrn Hans Christoph Ernst v. Gagern über. In diesem bescheidenen Gebäude verbrachte der 1766 auf dem Schlosse Klein-Riederbeim (Klein-Niedels- heim) bei Worms geborene, mit Charlotte Freiin von Gau- areben vermählte berühmte Staatsmann Hans v. Gagern den Abend seines vielbewegten Lebens in stiller Zurückgezogenheit, nur seiner Familie und schriftstellerischer Miise lebend. Er trat frühzeitig 1787, obgleich Hesse, in die Dienste Nassaus (Rassau- Ust n gen, später Nassau-WeilburcO, das denn auch feine zweite Heimat wurde und das seiner Gewandtheit Vieles zu verdanken hatte. Nachdem er die Posten als Gesandter, Regierungspräsident und Minister bekleidet, Teil am Wiener Kongreß genommen, in Paris sich vergeblich für die Rückgabe des Elsaß bemüht, mit Metternich Maßregeln zur politischen Einheit unserer Nation verhandelt und am Bundestag für Einführung landständischer Verfassungen gewirkt, zog er sich auf sein Landgut Hornau zurück. Hier starb der ehrwürdige Greis, nachdem er noch die Höhe seines Sohnes Heinrich und den Fall feines Sohnes Friedrich gesehen, in dem Alter von 86 Jahren 1852. Friedrich Balduin von Gagern, Sohn des Hans von Gagern, geboren 1794 zu Weilburg, trat, nachdem die Universitäten zu Paris und Göttingen besucht hatte, in österreichische Dienste und machte den Feldzug gegen Rußland mit. 1814 trat er auf seines Vaters Wunsch in niederländische Militärdienste über. Anfangs 1848 nahm er in den Niederlanden Urlaub und übernahm das ihm von Baden übertragene Kommando gegen den dortigen Hecker- schen Aufstand. Am 20. April 1848 wurde er von den Freischärlern bei Kandern erschossen. 1851 wurde ihm an der Todesstelle ein Denkmal gesetzt. General Friedrich von Gagerns Grabmonument auf dem Hornauer Friedhof, eine mächtige Granitsäule, kündigt sich durch sein Helmdach als einem Krieger geweihtes Denkmal an. Die vordere Seite desselben trägt die Aufschrift der Geburts- und Sterbezeit und die Namen von 12 Schlachten, die er mitgemacht. Auf der linken Seitenwand steht: „Auf, sei stark, da die Sterblichen sind von Gottes Geschlechte!" und auf der rechten: „Mein Loos, Freunde, fürwahr, auch ich nun freue mich dessen."
Aröeiterbewequnq.
Köln, 21. April. 120 Schneiderinnen traten bei dem (Troßen Damenkonfektionsgeschäft von Hirsch u. Co. in den Ausstand. Es war den Schneiderinnen untersagt worden, in der Vespervause, Kaffee oder Milch zu trinken. Als das Ersuchen um Rückgängigmachung der Maßregel ohne Erfolg blieb, legten sämtliche Schneiderinnen die Arbeit nieder. Ein Vertreter des Deutschen Schneiderverbandes erwirkte im Auftrage der Arbeiterinnen die Herstellung des früheren Zustandes. Darauf nahmen die Ausständigen tags darauf die Arbeit wieder auf.
Zum Schneider streik in Leipzig. Der Verband der Arbeitgeber für das Schneidergewerbe hielt wieder eine Versammlung ab. Der Vorsitzende, Frieda. Mever, teilte mit, daß die Zahl der Arbeitswilligen täglich anwachse, daß sich fomit die Situation immer mehr zu Gunsten der Arbeitgeber gestalte. Die noch im Ausstand befindlichen Arbeiter solle man nur weiter streiken lassen, bis sie von selbst zu ihren Arbeitsplätzen zurückkehren würden. Große Summen ftir Arbeitslöhne würden nach auswärts geschickt und gingen dadurch den streikenden Arbeitern verloren. Der Zentralvorstand in München habe jetzt jedem der größeren Geschäfte, auf die es die Streikleitung speziell abgesehen habe, eine ganze Stadt resp. einen ganzen Lokalverband zur Anfertigung von Streikarbeit zur Verfügung gestellt. Er teilt ferner mit, daß von der Streikleitung zwei Arbeiter bei ihm vorstellig geworden sind, mit , der Anfrage, ob der Verband der Arbeitgeber geneigt fei, die seinerzeit vor dem Gewerbegericht abgebrochenen Unterhandlungen wieder aufzunehmen. Die Versammlung lehnte dieses Ansinnen einstimmig ab. Die Versammlung schlug eine Wiederaufnahme der Verhandlungen einstimmig ab. Zum Schluß gelangte durch den Lokalbevollmächtigten die erste Rate aus der Streikunterstützungskaffe zur Auszahlung.
Streiks in Frankreich. Ueber die Beisetzung des getöteten Porzellanarbeiters in Limoges wird berichtet, daß mehr als 60 Kränze auf das Grab niedergelegt worden sind. Der Kranz der Familie trug die Inschrift: „Am 17. April von französischen Kugeln ermordet!" Der Kranz der Kooperativ-Vereinigung trug die Inschrift: „Dem Opfer der Soldateska!" Am Grabe hielten der Bürgermeister, der sozia- listffche Abgeordnete des Departements und der Vorsitzende der Arbeiterverbände Reden. Die Bäckergehilfen in Nantes haben den Generalausstand beschlossen, weil die Bäckermeister sich weigerten, die Tagesarbeit au stelle der Nachtarbeit einzuführen und ein Schiedsgericht über diese Frage beschließen zu lassen. Infolge deffen gibt es in einem Umkreise von 5 Kilometer kein Brot. Die Militärverwaltung hat Befehl erteilt, für die Bevölkerung Brot zu backen. Da die Militärbäckerei aber nur 8000 Kilogr. pro Tag Herstellen kann, während 75 000 Kg. notwendig sind, so wird der Mangel weiter andauern.
Mniverstiäts-Kachrichten.
Vor längerer Zeit waren gegen den Professor an der Berliner Universität Jakob wegen einiger T u b e r k u l i n i m p f u n g e n, die er an Patientinnen vorgenommen hatte, scharfe Angriffe u. a. auch in zwei Versammlungen der medizinischen Gesellschaft gerichtet worden. Die Folge war, daß ein staatsanwaltliches Verfahren gegen Jakob ein geleitet wurde, und daß Jakob infolgedessen seine Lehrtätigkeit suspendierte. Jetzt ist, wie Professor Jakob auf die Aufforderung eines Naturheilvereins zum Erscheinen in einer Versammlung dieses Vereins geantwortet hat, das Verfahren eingestellt worden. Prof. Jakob lehnte infolgedessen den Besuch der Versammlung ab und erklärte, er werde demnächst in einer Vröschüre sein Verhalten rechtfertigen. Für dgs Sommersemester hat er wieder Vorlesungen angekündigt:
Sein 50jäbriges Jubiläum als ordentlicher Pro
fessor beging am 20. d. Mts. Geh. Justizrat Prof. Dü.. Heinrich Dernbura. Vor einem halben Jahrhundert wurde er ordentlicher Professor an der Universität Zürich, kam 1862; nach Halle und wirkt seit 32 Jahren an der Universität Berlin als Nachfoleer Rud^rffs mif drnn Lehrstuhl des Pandektenrechts.
fc. Frankfurt, 21. April. lOberkriegsgeri ch't.) Im Juli v. I. wurde dem Husaren John von der 3. Esk. bei 13. Hufarenregiments auf Stallwache eine Taschenuhr gestohlen. Er hatte sofort Verdacht auf den Gefreiten Wilhelm Peppel, viQte ihn aber erst im Dezember an, nachdem er seine Uhr bei ihm bemerkt zu haben glaubte. John hatte die Uhr einige! Jahre vorher in Hamburg versetzt, und der Pfandleiher batte die Nummer 466 027 ausgeschrieben. Nun zeigte zwar die Nummer der bei Peppel (rhmben Uhr als letzte Ziffer eine 1, aber der: Pfandleiher meint, er könne sich da versehen oder verschriebene haben. Peppel behauptete, er habe die Uhr vor seinem Dienst^ eintritt hier in Frankfurt von einem Unbekannten gekauft. Als er beim Militär einrückte, habe er sie zu Hause gelassen und sie erst geholt, als er Oiefreiter wurde. Das Kriegsgericht hatte ihn Mangels genügenden Beweises frei gesprochen, zumal Peppel das Stehlen nicht nötig hat. denn er ist der Sohn eines wohl- habenden Bürgermeisters in Oberheffeu. Das Oberkriegsgericht aber als Bern fun asm stanz verurteilte ibn zu vier Wochen Mittel- arrest und Versetzung in die zweite Klaffe, nachdem ein als Entlastungszeugin geladenes Dienstmädchen seines Vaters au£» gesagt hatte, er habe voriges Jahr im Gersteschneiden die in Rede stehende Uhr zum ersten Male mit nach Hause gebracht und' ihr gesagt, er habe sie kurz vorher gekauft. Die Gerste wurde im August geschnitten.
Eingesandt.
(Für Form und Inhalt aller unter dieser Rubrik stehenden Artikel' übernimmt die Redaktion d-'m R"blikum gegenüber teinerlefr' Verantwortung.)
So oft man durch die Neustadt hier geht, Farm man an einer Ecke von Löbers Hof eine Pyramide von allerhand Gebrauchsgegenständen auf dem Bürgersteige aufgestellt sehen. Ich meine,, es sei unstatthaft, daß man die Passage an öffentlichen Verkehrs-! straßen durch Gegenstände versperrt, und bitte im Interesse aller Passanten, diese Versperrung zu unterlaßen.
Einer für Viele.
Der Hunde Klage.
Was traf uns für ein hartes Los, Es fft nicht zu ertragen!
Die goldne Freiheit nahm man uns Und das will viel besagen.
Wir freuten uns mit Klein und Groß Und durften springen, jagen, Doch jetzo hat man allesamt In Fesseln uns geschlagen.
Wau, wau!
Mit Stricken, Ketten band m^m uns In Hutten, dunkle Raume, Die schöne Freiheit ist uns jetzt Nur noch ein Land der Träume. Erlaßen würd' ein streng Gebot, Damit man nichts versäume, Und glaubt sich nun gesichert so Stets vor der Tollwut Schäume.
Hau, hau!
Die Freiheit war im Hessenland Bisher die schönste Sitte, Doch darauf tönt kein Lobgesang Jetzt mehr au§ unsrer Mitte. In Rußland kann man schlimmer nicht Bewachen unsre Tritte, Wo nur ein blanker Knops sich zeigt, Gibt's Strafe ohne Bitte.
Bau, bau!
Den Maulkorb hängte man uns an, Wir sollen darum schweigen. Gar manchem Menschen stände so Ein Diaulkorb gut zu eigen.
Wir glauben auch, daß man damit Vorsicht genug tat zeigen.
Wer sich dabei noch fürchten will Hört sicher zu den Feigen.
Rau, rau!
Wir bitten hohe Polizei Die Freiheit uns zu geben, Denn wir bewachen so wie sie Der Menschen Gut und Leben. Der schönste Dank sei ihr gewiß Für friedliches Bestreben, Und freudig unser Ruf erschallt: Die Freiheit, sie soll leben!
Wau, wau! hau, hau! bau, bau! rau, rau!
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