Ausgabe 
20.9.1905 Zweites Blatt
 
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vorgehen, dann bin ich sicher, wir werden in einigen Jahren erklären können: Die Partei hat sich verdoppelt. (Leb­hafter Beifall.)

Fleischnot.

Danach gelangte der Antrag des Parteivorstandes, die Fleischnot betreffend, in folgender Fassung zur Annahme:

Große Schichten der Bevölkerung Deutschlands leiden mehr als jemals zuvor unter einer furchtbaren Verteuerung der Jleisch- nahrung, die sie aus das schwerste bedrückt und zu dauernder Unter­ernährung verurteilt. Dieser Zustand, der die verhängnisvollsten Folgen für die körperliche und geistige Entwickelung des Bottes zeitigt, ist die Wirkung der agrarischen Politik, die seit Jahren die herrschenden Klassen und, von ihnen gedrängt, die Regierungen allen Mahnungen und Warnungen zum Trotz betreiben.

Der Parteitag verurteilt diese Elend und Verderben bringende Politik; er brandmarkt besonders die Einfuhrverbote, die gegen ausländisches Fleisch unter dem Vorwande seiner Gesundheitschäd­lichkeit erlassen rourbcn, einein Vorwande, der um so haltloser ist, als der ungehinderte und massenhafte Genuß desselben Fleisches in anderen Ländern bisher nienials zu Gcsundheilsschädigungen ge­führt hat. Daß ferner preußische Minister die Forderung, schleu­nige Maßnahmen zur Verbilligung der Fleischnahrung zu treffen, nut einer cm Frivolität grenzenden Leichtfertigkeit zu beantworten für gut befanden, hat den tiefsten Unwillen des Volkes erregt und wieder einmal den Charakter der preußischen Regierung als ge- schäftsführenden Ausschusses des Großgrundbesitzes bestätigt.

Der Parteitag verlangt, daß sofort die Grenzen des Reiches unter Anwendung notwendiger, aber loyal zu behandelnder Vor­sichtsmaßregeln gegen die Einschleppung von Tierseuchen der Ein­fuhr von Vieh geöffnet und die als Einfuhrverbot für ausländisches Fleisch wirkenden Bestimmungen des Fleischbeschau-Gesetzes sowie die Zölle auf Vieh, Fleisch urrd Futtermittel aufgehoben werden.

Ter Parteitag verlangt ferner, daß die in den Genieinden die noch bestehenden Lebensmiltel-Auischläge aufgehoben iverden und daß der Bundesrat und der Reichstag jedciisalls das Verlangen einiger Städte, die Einführung des § 13 des Zolltarif-Gesetzes bis zum Jahre 1917 zu verschieben, entschieden ablehnen.

Der Parteitag fordert endlich die in der Gemeindevertretung tätigen Genossen auf, die Gemeinden zu veranlassen, daß sie die Fleychversorgung in eigener Regie organisieren'"

Endlich ivurden die gestern mitgeteilten Anträge des Parteioorsiandes, betreffend die Redeverbote gegen Jaurös, Dr. Adler usw. und der Antrag betreffs der Friedens- und Freundschaftserklärung der englischen Genossen, einstimmig zur Annahme.

Bericht über die parlamentarische Tätigkeit.

Der Berichterstatter, Abg. Förster, führt aus: Die Genossen seien mit den Ergebnissen der parlamentarischen Tätigkeit unzufrieden. Die Fraktion teile diese Unzu­friedenheit. Der Hauptkampf des Proletariats werde nicht in dem Klassenparlament, sondern außerhalb des Parlaments ausgefochten werden. Die Verschwendungssucht, die unter der Regierung Wilhelms IL ein ganz besonders scharfes Tempo angenommen, habe einen Grad erreicht, daß auch die bürgerlichen Parteien davor erschrecken. Es sei geradezu eine Geldnot eingetreten. Er sei derUeberzeugung, man werde aus der Finanzklemme nicht mehr herauskommen. Die Verschwendungssucht habe dazu geführt, daß die Finanzklcmme 311 einer dauernden Einricht­ung werde. Hier müsse die Sozialdemokratie ihre Agitation einsetzen. (Beifall.)

Die Besprechung über diesen Gegenstand wurde gegen 63li Uhr abends auf Mittwoch vertagt.

Volksversammlung.

Heute abend fand in den Räumen des Parteitages eine

Volksversammlung statt. In dieser sprachen: Abg. Dr. David-Mainz, Reichsratsabg. Dr. Ellenbogen-Wien und Frau Zi etz - Hamburg._________________________

Ans Htadt und LapS.

Gießen, 20. September 1905.

** Schulhausneubauten. In diesem Herbste werden im Kreise vier Schulhausneubauten eingeweiht, nämlich zu Annerod, Hausen, Birklar und Odenhausen. Die Gebäude sind nach den Plänen des Provinzialbaurats Die hm erbaut.

* Ein strenger Winter in Sicht? Wer jetzt die Waldungen durchstreift, dem ist es gewiß schon aufgefallen, daß die Ameisen beschäftigt sind, ihre Baue möglichst hoch anzulegen. Vielfach wird das als ein Anzeichen dafür an­gesehen, daß ein strenger Winter beoorsteht.

t Laubach, 18. Sept. Der Landwirt Friedrich Löwer hier wurde heute von einem Unfall betroffen. Als er Grummet von einer Wiese bei Freienseen holen wollte, ging ihm sein Pferd durch, wobei ihm das Tier ins Gesicht schlug. Dem Bedauernswerten wurde in dem hiesigen Gräf­lichen Joh. Friedrich-Stift ein Verband angelegt. Wie man hört, soll die Verletzung nicht gefährlich sein.

zg» Frankfurt a. M., 18. Sept. Eine Seltenheit, ein Langarm-Affe oder Gibbon von Borneo ist neuerdings in den Zoologischen Garten eingezogen. Der Edelhirsch, em seit 2 Jahren im Garten befindliches Prachtexemplar aus Ungarn, benahm s sich derart unbändig, daß er seines wahr­haft herrlichen Geweihschmuckes beraubt werden mußte. Von seinen Kühen wurde eine durch das rasende Tier getötet, eine andere verwundet und selbst das doppelte Schutzgitter ver­suchte der wilde Ungar zu sprengen, wobei er an den dicken Eisenstangen die Geweihstangen zersplitterte, so daß er schließ­lich mit dem Lasso gefangen, an einen Baum gefesselt und seiner Geweihreste entkleidet wurde. Im Aquarium sind neue elektrische Rochen eingetroffen, die elektrische Schläge austeilen können, was ihnen den NamenTorpedo" ein­getragen hat. Besonders fesseln das Interesse der Besucher eben die Klapperschlangen, von denen ein Exemplar so auf­geregt ist, daß es bei jeder Gelegenheit seine Hornrassel er­tönen läßt, deren Klang für viele der Besucher des Aquariums neu ist.

Kerichtsjaal.

(n.) Gießen, 19. Sept. Die Strafkammer bestätigte cur von der Staatsanwaltschaft angefochtenes Urteil des Schöf­fengerichts Bad-Nauheim. Die Firma Brüder Sch. hier hatte im Laufe dieses Jahres zu Bad-Nauheim einen Laden ge­mietet,. in dem sie Emaille und Nickelwaren aus ihrem hiesigen Geschäfte aufstellle. wurden durch den Inhaber der Firma sowohl, als auch von seinem Geschäftsreisenden Heinrich Sch. Bestellungen auf Waren entgegengenommen, deren Effektuierung aus dem hier befindlichen Geschäfte erfolgte. In dieser Hand­lungsweise erblickte die Steuerbehörde eine Ausübung des Wanderlagergewerbes, wofür eine Steuer von 40 Mark zu entrichten sei. Da dies unterblieben ist, ging dem Firmeninhaber und seinem Geschäftsreisenden Heinrich Sch. je ein Strafbescheid in der doppelten Höhe der vorenthaltenen Steuer zu, außerdem sollte der Erstgenannte die Steuer nachträglich noch entrichten. Gegen diese Strafbescheide wurde seitens des

Anwalts der Beteiligten Antrag auf gerichtliche Entscheidung gestellt, und das Schöffengericht kam mit der Motivierung zur Freisprechung, daß die Vorführung von Warenmustern, um die Kauflust anzuregen, kein Feilbieten der Ware sei; hierzu gehörte, daß die vorgeführte Ware auch tatsächlich für den Vemauf bestimmt sei, in gegebenem Falle aber handle es sich lediglich um Warenmuster, sodaß der Begriff eines Wanderlagers ausscheiden muß. Auf Anregung der Steuerbehörde, die an einer höchitplchtcrlicheu Entscheidung das größte Interesse hat, ver- folgte die Staatsanwaltschaft die von dem Amtsanwalt erhobene Berufung. Die Strafkammer verwarf die Berufung als un­begründet und verurteilte die Staatskasse in die Kvsten des Verfahrens einschließlich der den Angeklagten in beiden In­stanzen erwachsenen notwendigen Auslagen, wozu auch die An­waltskosten der Berufungsinstanz kommen, indem hcrvorgehoben wurde, daß es an dem Erfordernis des Feilbietens gebricht was bei dem Wandergewerbe Voraussetzung ist. Tas Obei> landesgericht dürfte sich demnächst als Nevisionsinstanz und höchstes Gericht auch noch damit beschäftigen. Der seither bei der Lackfabrik Wilhelm Zurbuch hier beschäftigte Rei­sende Jakob H. von Schmitten verließ seine Stelle ohne Kün­digung und trat bei der Franlfurtcr Farbwarenfabrik ein Auf seinen Geschäftsreisen besuchte er eine Anzahl Kunden der Firma Zurbuch, bei denen er sieh so stellte, als reise er noch für letzt­genannte Firma. Bei verschiedenen Künden gab er an, Zurbuch habe jetzt eine Filiale oder ein Magazin in Frankfurt a M und sende einen Teil der Waren von dort aus ab, auch sei der Inhaber leidend und müsse davon abstehen, sämtliche Waren­bestellungen von Gießen aus zu erledigen. Andern spiegelte er fälschlich vor, Zurbuch habe sein Geschäft an die Frankfurter Farbenfabrik verkauft, verschwieg aber, daß er tatsächlich bei Zurbuch ausgetreten ist und für die andere Firma reife Das Schöffengericht Bad-Nauheim hielt ihn in 3 von 9 unter Anklage gestellten Füllen des Betrugs für schuldig und verurteUte ihn zu je 20 Mark Geldstrafe. 6 Zeugen hatten bekundet, daß sie ihre Aufträge doch gegeoen hätten, luenn sie auch gewußt hätten, daß H. nicht mehr für Zurbuch tätig ist; das Schöffen­gericht erachtete in diesen Fällen einen Betrug nicht als vor­liegend; die niedere Strafe wurde damit motiviert, daß sein Vorgehen mehr auf einen Geschäfts kniff deutet und nicht etwa einer boshaften Gesinnung entsprungen ist. Das Urteil wurde von der Staatsamvaltschaft und von H. angefochten; von der ersteren, um eine höhere Strafe und Verurteilung be­züglich aller Fälle zu erzielen und von H., um gänzliche Frei­sprechung zu erhalten. Die Berufungsverhandlung förderte nichts wesentliches Neues zutage in Bezug auf Beweismaterial. Die Staatsanwaltschaft stellte den Antrag auf Verurteilung wegen Betrugsversuchs; auch komme unlauterer Wettbewerb in Frage. Es erging Gerichtsbeschluß dahin, daß die Entscheidung Freitag den 29. Sept. 8 Uhr vorm. zu verkünden sei.

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