Ausgabe 
19.5.1905 Zweites Blatt
 
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Hr. 117 Zweites Blatt. 153. Jahrgang

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^Anzeiger viermal wSchentlich beigelegt. Der Br S B, H H K EL \V, SL ^fvW fe &L v kN. \ <j-k- «Yesfilch« LaudVirl- erscheint monatlich einmal. V v M V --

Freitag 19. Mai 1905

Rotationsdruck und Verlag der Brühl'sch« Untverfttätsdruckerei. R. Lange, Gieß«,

Redaktion, Expedition u.Druckerei: Schulstr.^ Tel. Nr. 61. Telegr^Adr.: Anzeiger Gieß«.

General-Anzeiger, Amts- und Anzeigeblatt für den Ureis Gießen.

Zur Kommunalverfassung in Kessen.

S. W. Darmstadt, 17. Mai.

Die hessische Kommunalverfassung, wie sie durch die gesetzlichen Bestimmungen aus dem Jahre 1874 festgelegt ist, unterscheidet zwischen Städte- und Landgemeinde- Ordnung. Die Städte-Ordnung gilt für alle Gemeinden des Großherzogtums, welche eine faktische Bevölkerung von 10 000 Seelen oder mehr haben. Für Gemeinden, deren Seelenzahl zwischen 3000 und 10 000 beträgt, kann unter Umständen ebenfalls die Städte-Ordnung eingesührt werden, für alle anderen Gemeinden gilt die Landgemeinde-Ordnung. Einer der Hauptunterschiede dieser beiden Arten der Kom- munalverfassung ist der, daß der Landbürgermeister den Kreisen der in der Gemeinde selbst stimmberechtigten itnb wählbaren Bürger entnommen werden muß und von allen Wählern gewählt wird, während von dem ausschließlich von den Stadtverordneten zu wählenden Stadtbürgerm-rister nur verlangt wird, daß er 25 Jahre alt, nicht infolge einer Verurteilung zur Bekleidung von Aemtern unfähig ist und die hessische Staatsangehörigkeit oder die Neichsangehörigkeit besitzt. Der Landbürgermeister ist unbesoldet, der Stadt­bürgermeister muß unter allen Umständen besoldet werden.

Von der Vergünstigung, daß Gemeinden von über 3000 und unter 10000 Seelen Städte-Ordnung erlangen können, wird leider höchst selten Gebrauch gemacht. Am allernötigsten wäre das für die großen Landgemeinden, die in den Industriegebieten bei Darmstadt, Offenbach, Mainz und Mannheim liegen. Diese Gemeinden haben in den letzten 70 Jahren mitunter um das Sechsfache ihrer Seelen­zahl zugenommen. Die Zahl der Gebäude und Straßen ist in gleichem Maße gewachsen; alle Verhältnisse haben sich durch die Industrie und den Zustrom der Bevölkerung ver­schoben. Wo früher nur Bauern und landwirtschaftliche Tag- löhner wohnten, dominiert jetzt der Fabrikarbeiter. Das alte Gefüge der Gemeinden ist längst auseinandergegangen; die lokalen Sitten und Gebräuche werden durch die von außer­halb Zuziehenden verwischt oder verdrängt. Wo etwa im Jahre 1850 zwei Lehrkräfte ausreichten, arbeiten jetzt zwanzig Lehrer an der Heranbildung der Jugend. Die Verkehrsver­hältnisse haben einen kolossalen Umschwung erfahren. Mit diesem äußeren Fortschreiten hat jedoch die Kornmunalver­fassung nicht gleichen Schritt gehalten. Gemeinden dieser Art nruten uns an wie ein rasch aufgeschossener Junge, dem die Rockärmel des Anzugs vom Jahr zuvor eben noch die Ellen­bogen bedecken.

Ein Mißstand ist es vor allem, daß solche Gemeinden mitunter von Bürgermeistern geleitet werden, die rhrer schwierigen Aufgabe nicht gewachsen sind. Mag der von den Bürgern Erwählte auch ein recht ehrenwerter und nicht unverständiger Mann sein, so hat er doch, wenn er sich vorher etwa nur mit Landwirtschaft abgegeben hat, keine Gelegenheit gehabt, sich die zu seinem Amte erforderliche GeschästSgewandtheit und Gesetzeskunde anzu­eignen, und wenn er im vorgerückten Alter seinen Posten antritt, so kann er sich das Fehlende beim besten Willen nicht mehr aneignen. Wenn unter solchen Umständen auf den Gemeindehäusern oft merkwürdige Dinge vorkommen, so braucht man sich nicht weiter zu wundern. Für solche Ge­meinden, die durch ihre Größe und durch die Zusammen­setzung der Bevölkerung recht schwierig zu leiten sind, müßte unbedingt, wenn auch die Städte-Ordnung nicht eingeführt wird, bestimmt werden, daß an die Spitze ein Mann konunt, der auch die nötige Vorbildung besitzt. Gehört dieser nicht der einheimischen Bevölkerung an, so hat das jedenfalls den Vorteil, daß er sich in seinen Maßnahmen nicht von Rück­sichten auf diesen oder jenen Vetter bestimmen läßt. Mag es auch in kleinen Landgemeinden mit der alten Ord­nung sein Bewenden haben, in Gemeinden der beschriebenen Art kann auf die Dauer nicht nach der alten Weise weiter gewirtschaftet werden.

Komische Tagesschau.

In der Straßburger Rede Kaiser Wilhelms

erblicken die russischen Blätter nichts Beleidigendes für Rußland. Obgleich sie die russische Eigenliebe unangenehm berühre, ^ser es empfehlenswert, das Urteil des unparteiischen Monarchen des größten Militärstaateö der Welt zur Kenntnis zu nehmen und praktisch zu befolgen. Die Wahrheit seiner Worte springe in die Augen. DerRuß" sagt, der Kaiser habe nicht tue russische Armee im Auge gehabt, sondern die deutsche Armee, der. er sagen wollte, wie man es nicht machen durfe^Nowoie Wremm bemerkt das Urteil des Kaisers käme der Wahrheit völlig nahe, wann er nicht allgemein von Offizieren, sondern insbesondere von den Kommandeuren gesprochen hätte, tue, wie 18<7, mchtv taugten Sfönr habe Kuropatkin es für nötig gehalten, daß eme ganze Anzahl Korps-, Divisions-, Br.igadegeneräle und Regiments­kommandeure abberufen würden, ;edoch habe ihm dre Eiiergie gefehlt das zu veranlassen. Vielleicht habe Linewitsch den Mut W 'bi- Quelle bet ÜMberMindlichieit der J°pau-r s°r dl- russisch- UuMschicklichkeit und mangelhafte Vorbereitung Die Abberufung der untauglichen Kommandeure werbe daS Urteil Kaiser Wilhelms wesentlich ändern.

Kcer und Ilotte.

-Der Ersatz des Tor Nisters durch d-nRu cksack ist nach dirPost" im deutschen Heere geplant. Dem Berliner Blatt zufolge scheint der Gedanke letzt Zustimmung gesunden w haben, an Stelle des wenig handlichen -rornisters tote Wto&e Tasche, also einen Rucksack treten frii lassem Mit stwcrvielleicht eintretenden Einführung will mail zunächst eine für den ^rager angenehmere Lastverteilung erzielen. Nach den neuereit -Nit- leilunam soll der Rucksack nur Wasche, Kochgeschirr und eiserne Portion aufnehnren, alles andere dem KvmpagNiepackwagen auf- geladen werden. Die hierdurch erzielte Gewichtsheraommderung des am Leibe bef üblichen Gepäcks um 5 Kilogramm hat sehr viel für sich. Die beiden Packschachteln Patronen (30 Stück), bie bisher im Tornister getragen wurden, könnten gut tm oder am Rucksack oder im Brotbeutel untergebracht werden. Man will den tragbaren Patronenvorrat auf 10 Paaschachteln gleich 150. Pa­

tronen festsetzen. Das Bataillon führte bislang fünf zweispännige Lebensmittelwagen einschließlich ein Marketenderwagen. Dieser letzte wird in Zukunft als entbehrlich ausgeschieden. Für das Regiment soll ein Schanzzeugwaaen zur Einführung gelangen, das würde nach derPost" der Bedeutung entsprechen, die die Verwendung des SchanMuges im russisch-japanischen Kriege ge» zeigt hat. ______________

Kirche und schule.

Stenographie in den Württemb. höheren Schulen. Die Württembergische Abgeordnetenkammer beschäftigte sich dieser Tage erneut mit der Frage der Einführung eines einheitlichen Stenographiesystems in den höheren Schulen. Der Verband Württembergischer Steno­graphen System Gabelsberger hatte eine Denkschrift eingereicht, mit der die Einführung des Gabelsberg er sch en Systems gefordert wurde. Die Württembergische Regierung hat nach dem Kammer­beschluß von 1903, durch den sie um allmähliche Einführung eines einheitlichen Svstems gebeten wurde, der Stenographiefrage in dankenswerter Weise ihre volle Aufmerksamkeit gewidmet und bei den Regierungen von Preußen, Bayern, Baden, Sachsen und Dessen Erkundigungen darüber ein gezogen,, welche Stellung die genannten Regierungm zu dieser Frage einnehmen. Das Er­gebnis der angestellten amtlichen Erhebungen ist in benEr­läuterungen zum Kültetat" niedergelegt. , Danach hat sich die Regierung nicht veranlaßt gesehen, von ihrem bisherigenzu- wartendenStandPunrt ab-ugehm. Ihre früheren Gründe, die heute noch bollauf zutreffen, seien durch die Spaltung in der Gabelsbergersch-en Schule noch sehr wesentlich verstärkt worden. Weiter hatte die Finanzkommission den seit 40 Jahren dem Gabelsbevgerschen Stenograph en verein Stuttgart gewährten Staats­beitrag von 515 Mark jährlich gestrichen, um nicht eine Schule staatlicherseits zu bevorzugen (der Württembergische^ Bund für Stolze-Schrey hatte um gleichmäßige Verteilung dieses Betrags gebeten). Diese Existenz wurde jedoch wiederhergestellt, nach­dem der Kultminifter erklärt hatte, er werde den Beitrag, nur für die Vornahme von Vrüfungen. jedoch nicht zu Agitations- zwecken, gewähren. Eine staatliche Bevorzugung des Gabelsberger- schen Systems gegenüber dem anderen dürfe daraus nicht ab- nleitet werden.

Reichsbanknoten.

Dem Reichstag dec Entwurf eines Gesetzes, betr. die Ausgabe von Reichsbanknoten zu 50 und 20 Mark zugegangen Er lautet:Die Reichsbank wird ermächtigt, Banknoten auf Beträge von 50 und 20 Mark auszufertigen und auszugeben".

In der Begründung wird u. a. ausgeführt,^ daß die Einwohnerzahl Deutschlands bei fortschreitender wirtschaftlicher Entwicklung stetig gewachsen ist. Der an Reichskassenscheinen auf den Kopf der Bevölkerung entfallende Betrag habe sich hiernach ununterbrochen vermindert. Unter diesen Umständen mußte die Befriedigung der Nachfrage nach kleineren Papierwert- zeichen auf immer größere Schwierigkeiten stoßen und schließ­lich unmöglich werden. Die Reichsbank, der die Regelung des Geldumlaufs obliegt, hatte am Schluffe des Jahres 1904 an umlaufsfähigen Reichskassenscheinen rund 16153 000 Mark im Bestände, wovon 9 267 400 Mk. auf die Abschnitte zu 50 Mk. und 4 713 400 Mk. auf die Whnitte zu 20 Mk. entfielen. Diese Beträge verteilten sich auf nicht weniger als 393 Bank­anstalten mit Kasseneinrichtung. Im Durchschnitte kamen mtf jede Kassanstelle hiernach nur 41100 Mark in Reichskassenscheinen überhaupt, und zwar 23 600 Mk. oder 472 Stück in Fünfzig- und 12 000 Mark oder 600 Stück in Zwanzigmarkscheinen. Bei so geringen Vorräten ist die Reichsbank völlig außerstande, den aus den Verkehrs kreisen an sie herantretenden Anträgen auf Ueber- weisung derartiger Mschnitte zu entsprechen. Es hat sich des­halb im Verkehre mehr und mehr ein Mangel an lleineren Papier­wertzeichen fühlbar gemacht. In Anbetracht dieses Mangels er­scheint die Vermehrung der Wertzeichen zu 50 und, 20 Mark er­forderlich. Der Entwurf sieht demzufolge für die Reichsbank die Ermächtigung zur Ausgabe von Fünfzig- und Zwanzigmark­noten vor. Da der metallische Grundcharakter des deutschen Geldumlaufs selbstverstonrdlich unberührt bleiben soll, wird von dieser Ermächtigung mit großer Vorsicht und nur insoweit, als es das vorhandene Bedürfnis erfordert, Gebrauch gemacht werden. Die in Frage stehende Befugnis auch den der Leitung des Reichs nichlt unterliegenden Privatnotenbanken zu erteilen, muß als ausgeschlossen gelten, da es im Interesse der Erhaltung eines ge­regelten Geldumlaufs unerläßlich erscheint, die Handhabung des Rechtes, Wertzeichen in fl einett Appoints auszugeben, der steten Kontrolle der Reichsgewalt zu unterstellen. Nach Verabschiedung des vorliegenden Gesetzentwurfs kann dem Bedürfnisse des Ver­kehrs an 'Wertzeichen von 50 und 20 Mark durch die neu- geschaffenen Reichsbanknoten voll entsprochen werden. Es ist deshalb in Aussicht genommen das Gesetz, betreffend die Ausgabe von Reichskassenscheinen, vom 30. April 1874 (Reichs-Gesetzbl. S. 40) dahin abzuändern, daß die auf Grund dieses Gesetzes zur Ausgabe gelangenden Reichskassenscheine in Abschnitten zu 5 und zu 10 Mark ausgefertiat werden sollen.

Aas KroßHerzogspaar in Mainz

Mainz, 18. Mai.

Gestern nachmittag verbreitete sich das Gerücht in der Stadt, der Kaiser werde im 'Automobil hierherkommen und an der Rheinfahrt teilnehmen. Ein Körnchen Wahrheit war an der Sache. Der Kaiser hatte gestern nachmittag dem Großherzog die Mitteilung zugehen lassen, daß er im Automobil um 41/2 Uhr hierherkommen wolle, um im Großh. Palais einen kurzen (bis 5V2 Uhr) Besuch zu machen. Der Großherzog erwiderte telegraphisch, daß die Stadt ihn und seine Gemahlin auf 5 Uhr einer Rheinfahrt ein­geladen, worauf der Besuch, des Kaisers unterblieb. Wie weiter mitgeteilt wird, ist die Zeit des Kaisers in Wies­baden durch den Besuch hoher Herrschaften und sonstiger Veranstaltungen derart in AUspruch genommen, daß ein späteres Hierher kommen des Kaisers ausge­schlossen sein dürfte.

Gestern nachmittag nach 4 Uhr besuchte der Großherzog und seine Gemahlin die Christuskirche. Geh. Kirchen­rat Dr. Frohn Häuser hielt hierauf dem Großherzog Vortrag über die Baupläne der evangelischen Gemeinde. So über die Restauration der Johmmcskirche und den monu­mentalen Treppenbau zum Haup-teingcmg der Christuskirche.

Zur Rheinfahrt, über die wir gestern schon kurz berichtet haben, fuhr das Festschiff um' 5 Uhr in Begleitung des DampfersLohengrin", auf dem sich etwa 130 Teil­nehmer eingefunden hatten, unter den brausenden Hurras des am Rheinufer versammelten Publikums talabwärts. Auf dem Rheinufer vor der Kaiserbrücke hatte die Schul- jugend von Mombach^ mit der Lebrerschast ^Aufstellmrg genommen, und die Kleinen begrüßten das Großherzogspaar bei der Vorüberfahrt stürmisch. Die Ovationen folgten nun auf dem ganzen Wege durch den Rheingau, auf beiden Setten des Ufers. In Biebrich fiel die Ausstellung der

Unteroffizierschüler am Ufer angenehm auf, daK kräftigeHurra" der Unteroffiziere schallte mächtig zum, Festschiff herüber, aber <urch die Zivilbevölkerung war zahl­reich am Ufer erschienen. Auch in Budenheim hatte sich ein zahlreiches Publikum am Ufer versammelt. Jtti Frei-Weinheim hatten sich die Vereine und Schul­kinder am Ufer eingeftrnden und begrüßten das Groß­herzogspaar stürmisch; das gleiche erfolgte in Eltville. Zwischen Geisenheim und Bingen trat ein kurzer, heftiger Regen ein, der aber der freudigen Stimmung der Fahrt­teilnehmer und der an den Ufern Ansharrenden keinen Abbruch tat. IN Bingen gestaltete sich der Empfang bei der nahen Vorüberfahrt desRheingold" zu einem impo­santen. Es machte, so schreibt das M. I., einen mächtigen Eindrmck, das von Vereinen mit ihren Fahnen und Pu­blikum dicht besetzte Rheinufer (die vor Mker liegenden^ Schiffe, Baocanstalten, die Dächer der Rheinufergebäude rc. waren vom Publikum in Betchlag genommen) von dem Fest­schiffe aus gesehen. Die Becchüßung des Großherzoglichen Paares war eine stürmische. In Trechtingshausen wurde beigedreht: nun ging es in die Rückfahrt.Lohengrin" folgte in kurzem Abstand dem Festschiff, und auch die Festgäste von diesem Boote begrüßten bei oer Drehung in Trechtings­hausen das Großher^ogspaar auf das herzlichste. Gegenj 8 Uhr ging es zur Tafel. An der jubelnden, MrmischeN Bevölkerung von Bingen ging es wieder vorüber, allmählich trat die Dunkelheit ein und mit ihr erstrahlte die feenhafte; Beleuchtung des Rheinufers und der Villen, des! Rheingaues. Das Ufer von Eltville, die dortigen herrlichen; Billen, Nieder-Walluf, die Dyckerhoffsche Villa bei Biebrich, das jenseitige Ufer, von Frei-Weinheim an, die Fabriken; von Aüröneburg, die Ingelheimer Au, ein mächtiger Schein­werfer des Elektrizitätsamts fiel dabei auf, das Ufer vott Mainz, die Häuser der Taunusstraße und Rheinallee, das Gebäude der' Meischereiberufsgenossenschaft, das Hohen- zollernrestaurant 2c., alles erstrahlte in einer bunten, herr­lichen Farbenpracht. Besonders die Großherzogin war von dem mächtigen Feuerzauber hingerissen und gab ihrer Freude unverhohlen AUsoruck. Um IO1/4 Uhr wurde am Mainzer Ufer gelandet; dort hatten sich, wieder viele Tausende von Zuschauern eingefuuden. Bei der Abfahrt der Equipage mit dem Großherzogspaar nach dem PalaiZ brachte Herr Bürgermeister Dr. Göttelmann ein Hoch aus, in das das Publikum stürmisch einstimmte, der Tal­fahrt zog der Großherzog viele der Teilnehmer an der Fahrt ins Gespräch. Dem erkrankten Oberbürger­meister Dr. Gaßner sandte der Großherzog mit Gemahlin vom Schiffe aus nach Wiesbaden! Ansichtskarten zu, ihm baldige Genesun.g wünschen d.

Ans Stadt und Land.

Gießen, 19. Mai 1905.

Personalien. Am 12. Mai wurde der SLeuer- aufseheraspirant, Gefangenaufsehec Kau8 aus Weickartshain, zum Steueraufseher ernannt.

** Das Großh. Regierungsblatt (Beil. Nr. 11) enthält: 1) Oeffentliche Anerkennung einer edlen Tat«

2) Ueberficht der von Großh. Ministerium des Innern für das Etaisjahr 1905 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Kommunalbedürsnisse in den Gemeinden des Kreises Als­feld. 3) Uebersicht der von Großh. Ministerium des Innern für das Etatsjahr 1905 genehmigten Umlagen der Kom­munalbedürfnisse in den Landgemeinden des Kreises Mainz. 4) Uebersicht über die für 1905 zur Erhebung genehmigten Umlagen der Stadt Worms. 5) Uebersicht der von Großh. Ministerium des Innern für das Jahr 1905 (vom 1. April 1905 bis 31. März 1906) genehmigten Umlagen zur Be­streitung der Kommunalbedürfniffe in der Stadt Alzey. 6) Ermächtigung zur Annahme und zum Tragen fremder Orden. Das Regierungsblatt, Beilage Nr. 12, enthält: 1) Bekanntmachung, die Aufbringung der Mittel zur Be­streitung der Bedürfnisse der Landjudenschaft der Pro­vinz Oberhessen betreffend. 2) Bekanntmachung, die Wahlen der Mitglieder des Ausschusses der Jnvatiden- versicherungsanstaltGroßherzogtum Hessen" betr. 3) Ueber­sicht der von Großh. Ministerium des Innern für das Rech­nungsjahr 1905 zur Bestreitung der Kommunalbedürfnisse in den Landgemeinden des Kreises Gießen genehmigten Um­lagen. 4) Uebersicht der von Großh. Ministerium des Innern für das Rechnungsjahr 1905 genehmigten Umlagen zur Be­streitung der Kommunalbedürfnisse in der Stadt Offenbach. 5) Namensveränderungen.

** Unbestellbare Postsendungen. Wie wir ets fahren, lagern bei der Ober-Postdirektion in Darmstadt folgende Sendungen, deren Absender vielleicht zu unseren Lesern zählen, als unbestellbar: Tel. Postanw. über 21 Mk. vom 25. 4. 04 aus Bad-Nauheim nach Gießen, Empfänger unbekannt (Anweisung ist in Verlust geraten). Tel. Postanw. über 2 Mk. 70 Pfg. vom 16. 5. 04 aus Nidda nach Berlin, Empfänger unbekannt (Anweisung ist in Verlust geraten). Einschreibbrief aus Gießen an MileBubalo in Radevormwald vom 10.8.04. Einschreibbrief aus Bad-Nauheim an Valeria Pimenofs in Genua, poste restante vom 6. 8. 04. Einschreibbrief aus Bad-Nauheim an Dr. P. Kreuschmann in Nowo Wileisk bei Wilna vom 5. 9. 04. Einschreibsendung (Drueksache) aus Bad-Nauheim an Prinzessin Michael Radziwill in Schoumsk (Volhynie) vom 19. 8. 04. Gew. Paket aus Bad-Nauheim an Andreas Heinrichs in Frankfurt (Main), Buchgafse Nr. 3 vom 30. 9. 04. Die zur Empfangnahme der Gegenstände Berechtigten muffen sich binnen 4 Wochen bei der Ober-Postdirektion melden, widrigenfalls die Post- anweifungSbeträge und die in den Sendungen enthaltenen oder durch Versteigerung des Inhalts erlösten Geldbeträge der Postnntcrstützungskasse überwiesen, die Briefe aber ver­nichtet werden.

** Die Gemälde - Aus stellung am Brand ist nunmehr nach zehntägiger Pause vom Sonntag an wiedev