Ausgabe 
15.3.1905 Drittes Blatt
 
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Nr. «3

Mittwoch, 15. März 1905

155. Jahrg.

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General-Anzeiger, Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Liehen.

und schwerfälliger. Behalten wir das Institut der Vorprüfer bei, dann müssen jedenfalls die Träger dieses oerantwortungsreichen Amtes so sachkundig und eingearbeitet wie möglich sein. Das sind sie gegenwärtig nicht. In der Praxis wird die eigentliche Arbeit den technischen Hilfsarbeitern zugewiesen.

Redner tritt für die Forderung der Hilfsarbeiter ein, im Ge­halte den Revisoren des Reichsverncherungsamtes gleichgestellt zu werden und empfiehlt ein Äufrücken in die Stellung der ständigen Mitglieder des Patentamtes.

Finanziell ist das Patentamt dazu durchaus in der Lage, laufenden Etatsjahr bat es einen Ueberschuß von 3,3 Millionen Mark. Im ganzen har es 27 Millionen dem Rficksiäckel zugeführt. Tas legt eine andere Frage nahe. Auch beim Parenramt spielt der Fiskalismus wieder eine Rolle. Der Reichstaa har wiederholt verlangt, daß gewerbliche Schutzgesetze ni.cht als Sreuergesehe aus- genutzt werden und den Bundesrat ersucht, die Gebühren Kerab- zusetzen, aber leider bisher ohne Erfolg. Ein Patent kostet in 15 Jahren 5280 Mk. England tuts für die Hälfte, die Union für 35 Dollars, bei einer Schutzdauer von 17 fahren. Ferner ist zu bemängeln, daß die Zurückzahlung der Bcsebwerdegebühren bei Erfolg der Beschwerde verhältnismäßig selten erfolgt. Die Paten­reform muß auch noch andere Gegenstände betreffen. Aus den Kreisen der Handelskammern, z. B. Geestemünde, wird verlangt, daß die Tauer der Schutzfrist anders normiert wird., Ferner wird gewünscht, daß bei Wahrung des Prioritätsrechtes, die Sckutzdauer vom Tage der Anerkennung, nicht der Anmeldung, gelten soll. Weiter wird getadelt, daß alle Patentinhaber über einen Kamm geschoren werden, während doch manche Patente leicht, manche nur schwer realisierbar sind. Manche sind dies erst nach Jahren und nach Investierung großer Kavitalien. Darum muß eine Verlänge­rung der Schutzdauer für schwer realisierbare Patente gefordert werden. Auch beim Gebrauchmusterschntzgesetz und Warenzeichen- geseh haben sich manche Mägel herausgestellt.

Schließlich noch ein Wort über das Ehrengericht der Patent­anwälte und seine Zusammensetzung. Ter Reichskanzler hat 20 Patentanwälte in das Ehrengericht zu berufen. Er überläßt aber diese Aufgabe dem Patentamte. Dieses soll aber Leute hin­zuziehen, die sich nicht immer durchaus der Vertrauens der Kollegen erfreuen. Die Rechtsunsicherheit, Langwierigkeit des Verfahrens, zweifelhafte Verfügungen des Patentamtes und des Fiskalismus, die Gebührenregelung hemmt und benachteiligt unser wirtschaft­liches Wesen. Der Erfindungsschutz ist aber doch auch ein Schutz der nationalen Arbeit. Der Reichskanzler Graf Bülow meinte, die deutsche Industrie stehe so hoch und verfüge über so ausge­zeichnete technische Hilfskräfte, daß sie auch unter den neuen Handelsverträgen nicht nur ihren bisherigen Besitzstand behaupten, sondern weitere Fortschritte machen werde. Man muß das hoffen, wenn man auch keine Gewißheit hat. Jedenfalls ist aber dazu nötig, daß der Lebensnerv der Industrie, die Erfindungen und der gewerbliche Rechtsschutz nicht verkümmert werden. Gewisse Miß­stände sind offenkundig und werden auch meines Wissens im Parla­mente selbst empfunden. Eine Verständigung über Abhilfsmittel nach einer gründlichen Prüfung der Angelegenheit kann da doch nicht so schwer sein. Seit der Novelle von 1891 sind 14 Jahre ins Land gezogen. Die Bedürfnisse haben sich völlig verändert und vermehrt. Es ist also durchaus begreiflich, daß sich Unzulänglich­keiten und Lücken Herausstellen, unter denen das Publikum und das Parlament gleichmäßig leiden. Ich hoffe, daß der Reichstag und die Regierung freudig ihre Zustimmung zu unserem Anträge geben, und daß letztere uns bald die gewünschte Novelle vorlegen wird. (Beifall.)

Abg. Pauli-Oberbarnim (Rp.) erklärt, daß seine Freunde nicht für die Resolution stimmen könnten. Ihm sei nicht eine einzige Be­schwerde aus den Kreisen des Handels und der Industrie zu­gegangen. Geklagt werde nur von den Patentanwälten. Verzögerun­gen seien bei einer so großen Behörde gar nicht zu vermeiden, oft seien die Antragsteller selbst schuld daran, weil ihre Eingaben nicht den Vorschriften entsprächen, oder weil Uebersetzungen aus fremden Sprachen falsch übersetzt seien. Ein triftiger Grund, das Gesetz abzuändern, liege also nicht vor.

Abg. Dr. Müller-Meiningen (freis. Vp.): Vor einigen Jahren hatte ich lebhafte Klagen zu erheben über das illoyale Verhalten der Schweiz, durch das namentlich unsere chemische Industrie schwer geschädigt wurde. Mit großer Genugtuung ist es daher in den Kreisen unserer Jnduswie begrüßt worden, daß in dem schweizeri­schen Handelsverträge die Frage des Urheberrechts und des Patent­rechts in einer zufriedenstellenden Weise gelöst worden ist. Ich hoffe, daß die Schweiz dies Abkommen, das jetzt zur Abstimmung vorliegt, annehmen und loyal ausführen wird. Hierdurch wird nicht nur das deutsche Patent, sondern auch das Schweizer im Werte steigen. Die Resolution Dr. Böttgers ist so allgemein ge­halten, daß vermutlich sehr wenig dabei herauskommen wird. Wir wünschen vor allem einen genügenden Schutz des künstlerischen und des photographischen Urheberrechts. Reformbedürftig ist besonders das Warenzeichen-Gesetz. Hier wird das fremde Recht oft direkt zum materiellen Unrecht. Der Schutz eines Warenzeichens wird oft dem Erfinder versagt und gleich darauf dem Usurpator be­willigt. Redner tritt dann noch für eine Besserstellung der techni­schen Beamten im Patentamt ein, jetzt würden die Juristen oft bevorzugt.

Abg. Noeren (Ztr.): Bezüglich der Resolution gehe ich nicht so weit wie der Antragsteller, aber auch nicht so weit wie der Abg. Pauli. Ich stehe zwischen den beiden und beurteile die Resolution etwa ebenso wie der Abg. Dr. Müller. Klagen aus den Kreisen der Industrie und des Handels sind mir auch nicht zugegangen, wohl aber von den Patentanwälten, die in einer Denkschrift ihre Klagen niedcrgelegt haben. Vielleicht kommt dies daher, weil das Gesetz über die Patentanwälte noch neu ist und sich die Herren noch nicht ordentlich eingelebt haben. Ich will gar nicht behaupten, daß die staatlichen Gebühren zu hoch sind, das Patentamt soll 3 Mil­lionen Ueberschuß ergeben, aber weit höher sind doch die Gebühren der Patentanwälte selbst, die müssen zuerst herabgesetzt werden. Zeit, das Gesetz zu ändern, ist es noch nicht, man kann ruhig noch weitere Erfahrungen abwarten. Für die Resolution Bötrger kann man stinrmen, man kann auch dagegen stimmen, so nichtssagend ist sie. Wenn die Nationalliberalen ober Wert darauf legen, werde ich dafür stimmen. (Heiterkeit.)

Abg. Dr. Pottboff (fteis. Vgg.) erklärt, daß er gegen die Resolution stimmen werde, wenn er auch anerkenne, daß einzelne Mißstände beständen. Vor allem müßten die Rechte der Ange­stellten, die Erfindungen machten, genauer präzisiert loerden.

Abg Paasche (nl.): Der Abg. Noeren hat mit der Liebens­würdigkeit, die ihn ja stets auszeichnet, es uns überlassen, wie er

Parlamentarische Verhandlungen.

AachdruL sh«e Vereinbsruirq Nicht gestattet.

Deutscher Reichstag.

163. Sitzung vom 14. März. 1 Uhr.

Mas Haus ist sehr schwach besetzt.

Am Bundesratstrsche : Gras Pos a«dowsky u. a.

Vor Eintritt in die Tagesordnung führt

Abg. Dr. Becker (natl.) aus: In der Sitzung vom 10. März dieses Jahres hat der Abg. Scheidemann eine Reihe der schwersten Vorwürfe gegen mich erhoben, die, wenn sie auf Wahrheit be­ruhten, geeignet wären, mich in der allgemeinen Achtung herab- zuwüröigen. Leider konnte ich infolge d s traurigen Geschicks, das mich vor kurzem betroffen, damals Nichr im Hause anwesend sein. Für heute erkläre ick) deshalb nur, daß auf Grund des in meinen Händen befindlichen amtlichen, von der Kreisbehörde und der großherzoglichen Bürgermeisterei beglaubigten Materials die Behauptungen des Herrn Scheidemann, soweit sie mich betreffen, in allen Einzel­heiten objektiv unwahr sind. (Hört, hört! bei den Nationalliberalen.) Ich behalte mir vor, in der dritten Lesung darauf zurückzukommen.

Hierauf setzt das Haus die zweite Beratung des Etats des Neichsamts des Innern beim KapitelPatentamt" fort.

Hierzu liegt vor eine Resolution des Abg. Dr. Böttger (natl.) und Gen.,

ben Reichskanzler zu ersuchen, nach Anhörung der beteiligten Kreise der Industrie und des Handels, sowie der Vertreter der Patentanwälte eine baldige Reform des Patent- g e s e tz e s , des Gesetzes betr. den Schutz von Gebrauchs- m u st e r n und des Gesetzes zum Schutz der Warenbe­zeichnungen in die Wege leiten zu wollen.

Abg. Dr. Böttger (natl.): Unsere gewerblichen Rechtsschutz­gesetze: Das Patentgesetz, das Gebrauchsmusterschutzgesetz und das Warenzeichengesetz, sind feit langem Gegenstand der Kritik. In­dustrielle Körperschaften, der Verein zum Schutz des gewerblichen Eigentums, der Handelstag, einzelne Juristen, Volkswirte und Patentanwälte haben eine Reihe von Eingaben und Resolutionen auf Abänderung dieser Gesetze beschlossen. Soeben hat noch einer der bedeutendsten Kenner unseres Gewerbelebens, Riedler, sich dazu in demselben Sinne geäußert. Auf Beschwerden der Nächststehen­den und Nächstbeteiligten, der Patentanwälte, antwortet das Patentamt mrt Verfügungen, die teils auf gesetzlicher Basis nicht ruhen, teils den Kern der Klagen nicht treffen, ober die Uebel- stände noch vermehren. Dadurch wird der Streits der Meinungen täglich scharfer und unerfteulicher. Eine Abhilfe ist umso dringen­der, als von einem guten Rechtsschutz die Entfaltung unserer In­dustrie abhängt. Daher ist eine gründliche Untersuchung int All­gemeininteresse notwendig. Meine politischen Freunde haben nun eine Resolution gestellt, bald eine Reform des Patentgesetzes, des Gebrauchsmusterschutzgesetzes, des Warenzeichengesetzes^in die Wege zu leiten, und zwar nach vorheriger Anhörung von Sachkundigen aus den Kreisen der Industrie, des Handels und der Patent­anwälte. Ich schicke voraus, daß eine Herabsetzung der bisherigen Tätigkeit des Patentanwaltes, welchem die Ausführung der Ge­setze obliegt, herbeizuführen, nicht in unserer Absicht liegt. Wir klagen in erster Linie nur die veralteten Gesetze an. Die Haupt- besckwerden betreffen das heutige Vorprüfungswesen. Die Novelle zum Patentgesetz von 1891 wollte den Rechtsschutz des Erfinders sicherer stellen, indem sie seine Rechtsbehelfe vermehrte. Die zu­erst in Aussicht genommene Beschwerde-Instanz wurde in der Kom­mission aufgegeben, dagegen in dem Verfahren vor der Anmelde­abteilung eine Vorprüfung mit Vorbescheid als erste Instanz ein­geführt. Der Vorprüfer sollte den Anmelder unterstützen, indem er den patentrechtlichen Kern einer Erfindung herausschälte, zu dem Zweck sollte er den Vorbescheid geben, um dem Erfinder auf den rechten Weg zu helfen. Damit waren dem Erfinder zwei Instanzen zugedacht, die ihn abwechselnd gegen Mißverständnisse schützen sollten. Die Praxis hat sich jedoch anders gestaltet, heute spricht der Vorprüfer oder seine Hilfskraft das so gut wie allein entscheidende Wort. Die Chance der ernsthaften Nachprüfung des Urteils des Vorprüfers durch die Anmeldeabteilung ist nahezu ver­loren oder doch sehr verkümmert. Das ist eine augenfällige Aus­schaltung des Gesetzes. Dieser modus procedendi ist auch dem Publikum nicht gleichgültig, es erhält das Gefühl einer gewissen Rechtsunsicherheit, namentlich, wenn es eine immer größere Zahl von Abweisungen von Patentanmeldungen bemerkt. Nur etwa 30 Proz. der Gesuche gelangen zum PÄent, in den Vereinigten Staaten kommen auf 100 Patentgesuche 58 Erteilungen. Dabei werden die Gründe der Mweisung bedauerlicherweise dunkel ge­halten. Auf diese Art wird das Patentamt eine Art von Vor­sehung, die uns gegen Ueberflutung, mit Erfindungen schützen will. Dabei vernichtet das Patentamt mit einem Federstrich jahrelange Arbeit, unsägliche Mühe und große Hoffnungen. Das Patentamt ist sich nickt bewußt, daß die gewerbliche Tragweite einer Erfindung im Augenblicke ihrer Anmeldung gar nicht zu übersehen ist. Dem­gegenüber ist auf den großen Wert der Erfindung für unsere na­tionale Produktion aufmerksam zu macken. Im technischen Leben jagt eine Erfindung die andere und die Industrie ist auf dem Welt­märkte die leistungsfähigste, welche über die besten Erfindungen

verfügt. Die Abweisungen des Patentamtes sind mitunter schema­tisch verfaßt und auf Gründe gestützt, die nicht zur Kompetenz des Patentamtes gehören. Der Patentättmelder hat den Eindruck, daß zu viel geschulmeistert wird. Sehr bestritten ist das Recht der Praxis des Patentamtes, die Kombinationspatente zurückzuweisen, und ein Zerstückelungsverfahren anzuwenden. Jedenfalls führt das Zerstückelungsverfahren zu einer kolossalen Arbeitsvermehrung für das Patentamt, worauf ein erheblicher Teil der Verschleppungen zurückzuführen ist. Ungemein wird auch geklagt über die Umständ­lichkeit des Verfahrens. Der Patentanmelder muh 3 bis 4 Jahre und oft noch länger warten. Dabei gilt die Schutzdauer des Pa­tents nur auf 15 Jahre. Zu seinem zweifelhaften Trost kommen dann noch allerlei Zwischenverfügungen, die ihn verstimmen. Sti­listische Ratschläge werden ihm erteilt und Verdeutschungen bis zur Unverständlichkeit empfohlen. Statt EMnter Hubscheibe, statt stentrifuaalpumpe Kreiselpumpe, statt indifferentes Gas glcich- anltiaeZ Gas inte. Durch diese StM'-bun-i-n gehen Monate ver- loreu. Diese Umständlichkeit ist durchaus kein Beweis für eine gründliche Arbeit. Aus der Statistik ist zu ersehen daß das Pa­tentamt zeitweilig mit Dampf arbeitet Auf den Vorpruser kommen dann pro Tag 15 Aktenstücke und die AnmeK-abte,lung erledigt oft in einer Bormittagchchung mehr als 80 Gesuche Darunter mutz die Gediegenheit der Prupung tetben. Man hat sich zu helfen geglaubt durch Vergrotzerung des Beamtenapparates. Jedes Jahr brachte eine Anzahl von neuen Beamten Mer tue Not wiä trotzdem immer grötzer, die Arbeit immer unübersichtlicher

und feine politischen Freunde stimmen sollen. Er hat gesagt, wenn wir Gewicht daraus legten, daß seine Parrei für unsere Resolution stimmte, so würde sie das auch tun. Ich möchte nun den Wunsch aussprechen, er möchte dafür stimmen (Heiterkeit) und will daS auch motivieren.

Ich betrachte es gerade als einen Vorzug unserer Resolution, daß iie üch allgemein hält und nickt sagt, was geändert werden soll. Wir wollen, daß man die beteiligten Kreise hört und dann eine Reform des Gesetzes vornimmt. Unsere Resolution kommt also auf eine Enquete heraus. Wenn Herr Roeren sagte, daß ihm Klagen, wie iie in der Denkschrift vorkommen, nicht zugegangen ieien, so weite ich ausdrücklich darauf hin, daß mein Freund Dr. Böttger sich diese Denkschrift nicht zu eigen macht, sondern er stützt sich auf eine große Menge anderen Materials. Der Verein für gewerblichen Rechtsschutz z. B. hat sich bemüht, Vorschläge zur Umgestaltung des Patentgesetzes zu macken. Die Vorschläge liegen bereits gedruckt vor und werden zum Teil vom Patentamt als be­rechtigt anerkannt. Auch eine Reihe von Handelskammern hat sich mit dieser Frage beschäftigt und Klagen um Abänderung gewisser Punkte laut werden lassen. Ich habe die Resolution besonders deshalb mit unterzeichnet, weil von dem Verein für gewerblichen Rechtsschutz sehr sachliche Reformvorschläge gemacht worden sind. Man kann jedoch nicht kurzer Hand das Gesetz umwerfen, ohne große Verwirrung in weite industrielle Kreise zu bringen, die sich auf das bisherige Patentrecht stützen. Ich betone ferner ausdrücklich, und hier möchte ich fast noch schärfer sprechen als der Abg. Pauli, daß ick den Verfassern der Denkschrift nicht den geringsten Vorschub leisten will. Es sind in der Denkschrift Vorwürfe so schwerwiegen­der Art gegen das Patentamt enthalten, wie sie selbst von den extremsten Gegnern einer Reichsbehörde nicht schwerer erhoben werden könnten. Redner geht dann auf die Denkschrift näher ein und erklärt, wenn in der genannten Schrift die Behauptung auf- gestellt wird, daß die Hälfte aller Bescheide des Patentamts eine unreife Auffassung zeigten, so ist es unsere Pflicht, daß von dieser Stelle aus ganz energisch Widerspruch dagegen erhoben wird, daß man uns solch eine Kritik unterbreitet, um uns dadurch mit der Kritik identifizieren zu wollen. Ich gebe zu, daß die Entscheidung dar­über, was wirklich als eine technische Neuheit zu betrachten ist, sehr schwer ist und bon dem Urteil der Betreffenden abhängt. In der Denkschrift wird auch über die Höhe der Gebühren des Patent­amtes geklagt; ich bitte jedoch, in diesem Punkte feine Aenderung vorzuneymen. Es sind mir im Gegenteil Fälle bekannt geworden, wo von den Patentanwälten ganz exorbitante Gebühren verlangt wurden. Gewiß sind unter diesen Anwälten sehr tüchtige Leute, aber nickt alle haben auf dieses Zeugnis unbedingt Anspruch. Ich wünschte ferner, daß die Petition der technischen Hilfsarbeiter von der Regierung so bald wie möglich berücksichtigt werde. . Es handelt siä' da um akademisch gebildete Leute, die etwas tüchtiges gelernt haben und das Diplomexamen oder das Regierungsbaumeister­examen gemacht und dennoch nicht die Chance haben, in Regie­rungsratsstellen aufzurücken, sondern immer technische Hilfsarbeiter bleiben müßen. Die Titulaturen und Rangverhältnisse entsprechen nicht der Vorbildung der Herren. Man sollte ihnen doch wenigstens den TitelGewerberat" geben, damit sie nicht lebenslänglich technische Hilfsarbeiter bleiben. Man gibt doch auch anderen Leuten den Ratstitel. (Zuruf:Patentrat!" Heiterkeit.) Nun, das ge­nauere ist nicht unsere Sache. Auch die Verhältniffe der Sekre­täre beim Patentamt sollten aufgebessert werden. Ich kann, zum Schluß sagen, unser Patentamt hat sich in einer Weise entwickelt, daß wir alljährlich gezwungen waren, dort neue technische Beamte anzustellen, da die Arbeiten sich so häuften, daß enffprechende Hilfs­kräfte angestellt werden mußten. Wir haben in keiner Weise Ver- anlasiung, die Kritik der Denkschrift zu unterstützen. Wir haben im Gegenteil das volle Vertrauen, daß die Herren des Patentamts ihre Schuldigkeit getan haben und sie auch fernerhin tun werden zunz Segen unserer gesamten Industrie. (Beifall.)

Staatssekretär Graf Posadowsky: Da der Abschluß der Eiatsverhandlungen drängt, so muß ich es mir versagen, auf viele Fragen einzugehen und will mich deshalb kurz fasten. Ich müßte sonst eine lange Rede mit vielen technischen Einzelheiten geben.

Der Stand der Patentanwälte gab früher zu ernsten Be» denken Anlaß. Ich habe deshalb dem Bimbesrat ein Gesetz betr. die Vorbildung und die Stellung der Patentanwälte vorgelegt und dieses ist auch von den gesetzgebenden Körperschaften verabschiedet worden. Ich hatte bei Vorlegung dieses Gesetzes das Ziel, aus dem Patentanwaltsstande etwas Aehnliches herauszubringen und ihm allmählich die Stellung zu geben, die der Rechtsanwaltstand im Deutschen Reiche hat. Es sollten die Patentanwälte die Vor­bildung und das Maß von sittlichem Charakter besitzen, um in ge­eigneter Weise den Verkehr zwischen dem Publikum und dem Patentamt zu vermitteln. J<ch hatte mit diesem Gesetze auch die Hoffnung verbunden, daß dann ein gewißer Friede sowohl in dem Patentanwaltsstande selbst einziehen würde wie auch in dem Ver­hältnisse von Patentanwalffchaft zum Patentamt. Ich muß aber zu meinem Bedauern sagen, daß in den Patentanwalts stand ein Geist der Unruhe eingezogen ist. Es sind eine Reihe von Be­schwerden aus persönlichen und angeblich sachlichen Gründen ein­gereicht worden, die dem Verkehr zwischen Behörde und Patent­anwälten keineswegs nützlich sind. Ich freue mich darüber, wenn im Patentanwaltsstand sich ein Geist der Berufsgenostenschaftlich- feit ausgebildet hat und wenn der Patentanwaltsstand darauf halt, diese Berufsgenostensckaftlichkeit hochzuhalten und zu wahren. Wenn aber dieser Stand eine ähnliche Stellung erstreben will gegenüber dem Publikum und der entsprechenden Behörde wie der Rechts­anwaltstand, bann muß er sich auch sagen, daß er sich in den Formen bewegen muß gegenüber dem Patentamt, in der stch bei Rechtsanwalfftand gegenüber der richterlichen Behörde bewegt. Auf Einzelheiten kann ich wegen der Kürze der Zeit mcht em* gehen, ich will nur kurz bemerken, daß die Stellung der Vorprufer durch das Gesetz festgelegt worden ist und einstweilen nichts daran geändert werden kann. Sollte es aber zu einer Aenderung der Patentgesetze kommen, bann wird die Frage sehr erwägenswert sein, ob man ihm eine selbständige Stellung gibt ober nickt. Es ist ferner beklagt worden, daß der Prozentsatz der zurückgewiesenen Patentanttäge so groß ist. Da ebenso wie beim bürgerlichen Rechtsstteit sich die Parteien gegenüberftehen, so stehen sich bei Patentverfahren gegenüber auf der einen Seite die gesamte In­dustrie, das gesamte Publikum, auf der anderen Seite der Patent- sucher,' der für fein Patent ein Mononpol erringen will. Ick glaube, bas hohe Haus würbe boch sehr überrascht fein, wenn bei Recktsanwaltsstanb darüber sich beschweren würde, bah beim Reichsgericht soviele Prozeße verloren gehen. Ganz ebenso ist hier das Patentamt eine enffprechende Behörde zwischen den allgemeinem Interessen des Publikums und den speziellen Interessen des Er­finders. Man kann boch nichts sagen, das Pcckentamt entscheid« falsch, weil soviele Patentanttäge zurückgewiesen werben. Mai tagt dann, die technischen Hilfsarbeiter müßten mehr aus dem ?'ande der Industrie herausgenommen werden. Das würde ick mit der allergrößten Freude begrüßen.