Ausgabe 
14.11.1905 Zweites Blatt
 
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fceS Durchblickes in die Mitielaxe deS Gartens in Erwägung gu ziehen, 3. den Ueberfchuß entsprechend dem öffentlichen ,md gemeinnützigen Charakter deS großen Unternehmen? zu einer gartenkünstlerischen mit Waffcranlagen sFontänen oder Brunnen) verbundenen Ausschmückung deS Luisen- platze-Z zu verwenden. Die HandelSgärtncr-Verbindung soll bei dec Ausführung der gärtnerischen Anlagen herangezogen werden.

0 Darmstadt, 9. Nov. Das von Gg. Schwab, Hof­lieferant, Inhaber der Darmstädter Möbelfabrik, für das Großherzogliche Paar bestinrmte Ges die n k, welches seiner­zeit dem Brande in der Darmstädter Möbelfabrik zum Opfer fiel, wurde von der Firma nochmals angefertigt und den hohen Herrschaften nunmehr überreicht. Das Geschenk besteht aus einem Ständer mit Schmuckkasten. Ersterer ist in dunkel Maha­goniholz, letzterer in schwarz Birnbaum- mit Ced rrnholzemlagen, welche mit 29 ovalen in Silber gefaßten Rubin-Sternen besetzt sind, ausgeführt. Ter ober? Abschluß des Schränkchens besteht aus einer Kuppel mit Elfenbein-Vase, die innere Einteilung aus einer großen und drei kleinen Abteilungen, zum Auchewahren .von Schmuckgegenständcn. Auf der Vorderseite des Standers ist der Tag der Trauung des hohen Paares, auf der Ruckieite der Name des Fabrikanten angebracht. Im Innern deS Schränkchens ist eine Widmung nachfolgenden Wortlauts, befestigt:

Widmung.

Sr. Königl. Hoheit dem Großherzog von Hessen in dankbarer Anerkennung seiner großen unvergeßlichen Verdienste um die moderne KUnst

alleruntertänigst überreicht von der Darmstädter Möbelfabrik Georg Schwab.

Die Höhe des Ständers ist 125 Zentimeter, diejenige des Schränk­chens 75 Zentimeter. Das Ganze ist nach dem Entwürfe des Professors Olbrich ausqeführt und stellt ein hübsches, sehr apartes Ziermöbel dar. welches an geschmackvoller Ausrührung und Ele­ganz kaum übertroffen werden dürfte.

[] Marburg, 13. Nov. Der m weiteren Kreisen be­kannte Gemeindevorsteher Koppel Strauß beging heute mit seiner Gemahlin goldene Hochzeit. Dem noch rüstigen Jubelpaare wurde die goldene Ehejubiläums- in eda ille verliehen.

[] Marburg, 12. Nov. Nach der jetzt erfolgten Ab­rechnung betragen die Einnahmen zu der BiSmarcksäule 17 539,79 Mk. und die Ausgaben 16 942,42 Mk. Es ver­bleibt also ein Fonds von 593,36 Mk.

Kriegsgericht.

(th.) Gießen, 13. November.

Das Kriegsgericht der 25. Division verhandelte am Sarns- kaq in der alten Kaserne in sieben Anklagesachen: Der Musketier <0 Böckler der 12. Komp. 116. Ins.-Regt, war angeklagt wegen Widerstand gegen einen Unteroffizier und die Mannschaft der Wacke sowie wegen Nichtausmlmmg eines dienstlichen Befehls. Der Angeklagte, der im Zivilleben mehrfach wegen kleinerer Diebstähle vorbestraft ist, wird als ein leichtsinniger und wider­spenstiger Soldat geschildert, der dicserhalb mehrfach mit Arrest- strascn belegt wurde. Er hatte im August wieder einmal 14 Tage strengen Arrest abmmachen und hat sich hierbei m emer Welse benommen, die die Mklage gezeitigt hat, aber auch bei fernem Verteidiger Zivcifel darüber rege machten, ob der Mann über» Haupt zurechnungsfähig sei. Der Unteropizier, welcher die Auf­sicht des Arreftlokals hatte, als Böchler darin agiert war, schildert dessen Verfehlungen, erzählte, wie der Angeklagte nicht in der Zelle haben bleiben wollen und sich vor dem schwarzen Mann gefürchtet habe. Er habe drei Tage lang in und außer der Zelle sich so benommen, daß der Unteroffizier zu der An­sicht gekommen ist, Böckler sei nicht ganz richtig im Kopf. Ober­stabsarzt Spanier von Worms hat den Angeklagten, ehe er tn den

Arrest kam, auf seinen Geisteszustand im Lazarett beob­achtet, er hielt denselben für einen geistig sehr beschränkten, schwer ausbildungsfähigen Menschen, der aber nicht als geisteskrank bezeichnet werden kann. Es sei aber nicht unmöglich,, daß der Angeklagte in einem gewissen Dämmerzustand die Verfehlungen begangen hat, in wie weit er strafrechtlich dafür verantwortlich zu machen sei, könne nur eine Beobachtung des Mannes ergeben. Ter auf Veranlassung der Verteidigung geladene Dr. D an ne - mann, Oberarzt der psychiatrischen Klinik, erklärt, ^Böckler habe vollständig den Typus eines Menschen, welche für ihre Straftaten infolge des Vorhanden'' ' ' von Geisteskrankheit Nicht verantwortlich zu machen seien, d. allein beweise jedoch noch nicht, daß man es mit einem Geisteskranken zu tun habe. Nach seiner Ansicht liege die Notwendigkeit vor. beit Angeklagten tn einer Anstalt beobachten zu lassen, die Zeit hierzu bemesse er auf längstens Vier Wollen. Das Kriegsgericht setzte dicSache aus und beschloß, den Angeklagten auf vier Wochen inJ)er psychiatrischen Klinik von Dr. Tannemann beobachten zu lassen. Der Landwehrmann Gerhard Kock von Mainzlar war an- geklagt, sieben Tage von einer angesetzt gewesenen 14 tägigen Landwehrübung absichtlich ferngeblieben zu sein. Ter Mann entschuldigte sich damit, er habe sich den Finger an der Kreis­säge verletzt, dem Bürgermeister gegenüber aber hatte er be­hauptet, er habe nickt zur Uebung kommen können^ weil er kein Geld und keine Kleider gehabt habe. Ter Sackverständige Medi­zinalrat Tr. Haberkorii bemerkt, daß Koch wegen Trunksucht und als Verschwender entmündigt worden ist, er habe seiner Zett. den Mann auf Veranlassung des Amtsgerichts in Mainzlar ciusgciucht und müsse sagen, derselbe habe damals auf ihn einen be­dauernswerten Eindruck gemacht. Kock habe ihm gegenüber Acußcr- ungen getan, die bewiesen, daß er Verfolgungsideen habe. Kvch habe als starker Alkoholiker gar keine Energie und besäße eine hochgradige Willensschwäche. Dr. Haberkorn erklärt, er habe seiner­zeit den Antrag gestellt, Koch in daS Provinzialsiechenhaus unter» zubringen, warum dies unterblieben sei, könne er nicht sagen. Im nüchternen Zustand hält der Sachverständige den Angeklagten für zurechnungsfähig, doch müsse der Umstand, daß man es mit einem Alkoholiker zu tun habe, bei der Strafzumessung als Milder­ungsgrund erscheinen. Das Kriegsgericht erkannte auf die nie­drigste zulässige Strafe, nämlich 43 Tage Gefängnis. Musketier Lorenz Wollbeck vom 168. Inf.-Regt., ein schon mehrfach sogar während seiner Dienstzeit wegen Diebstahls, vorbestrafter Mensch hat einem Rekruten ein Paar Stiefel ge­stohlen. Es liegt strafrechtlicher Rückfall vor. Das Kriegsgericht billigt zwar dem Angeklagten noch einmal mildernde Umstände zu, weil sonst auf Zuchthaus erkannt werden müßte. Das Urteil lautet auf 1 Jahr Gefängnis, 2 Jahre Ehrverlust, Ver­setzung in die 2. Klasse des Soldatenstandes. Oberstabsarzt Tr. Spamer aus Worms hat in Bensheim in der Bergstraße mit einem Automobil einen Radfahrer angefahren und hat darauf vom Gerichtsherrn wegen Uebertretnng der Hess. Fahrradordnung einen Strafbefehl über 1 Mark, die niedrigste zulässige Strafe, erhalten, hiergegen aber Einspruch erhoben. Das Kriegsgericht verwarf den Einspruch und erkannte auf 1 Mark Strafe oder 1 Tag Gefängnis. Cs erkannte zwar an, daß Dr. Spamer nicht die mindeste Schuld an der Kollision trifft, er habe auch nur das Rad gestreift, welches der Fahrer, der abgesessen war, an der Hand führte. Nach der Pouzeiverordming, die zu Recht bestehe, hätte der Führer des Autos aber nach dem Zusammenstoß, denn ein solcher liege vor, auf der Stelle halten müssen, und da dies erst später geschehen, rechtfertige sich die Bestrafung. Musketier Ehr. Schneidmüller, 3. Kvmv. des 116. Inf.-Regis., hat sich vor seinem Diensteintritt bei einer Tanzmusik in Helfersdorf pöbelhaft benommen. Um eine Schlägerei zu verhindern, hat der Gendarm den Mann festgenommen und in das Haftlokal gebracht. Auf dem Wege dahin leistete der Angeklagte dem Beamten Widerstand und verursachte Lärm. Das Kriegsgericht erkannte auf 10 Tage Gefängnis unh 3 Mark Geldstrafe, eventuell 2 Tage Hast. Die Musketiere Stephan Maerz und Joh. H. Seligmann, 2. Kvmp. 116. Jnf.-Regt., haben am 1. Oft. abends auf dem Wege zur Kaserne den Führer einer Straßen­patrouille, einen Unteroffizier, nicht gegrüßt, und haben weiter

dem Anruf des Vorgesetzten, stehen zu bleiben, nicht Folge qb leistet, obgleich der Befehl zweimal gegeben wurde: Maerz hoi auf Befragen des Unteroffiziers noch einen falschen Namen <m. gegeben und ihn außerdem beleidigt. Tas Kriegsgericht der. urteilte Seligmann zu 10 Tagen Mittelarrest. Maerz aber zv 6 Monaten Gefängnis. Tie hohe Strafe wurde damit begründet, daß Maerz eine Disziplinlosigkeit begangen habe, wie sie wohl nur sehr selten vorkommt. Musketier Ad. H a.i, 10. Komp. 116. Ins.-Regt., hat vor seiner Dienstzeit sich einer Körperverletzung mittels gefährlichen Werkzeugs schuldig aemach. Er hat auf dem Nachhausewege von dw Kirmes nach Villingen zwei junge Burschen, von denen der eine ein Bruckleiden besaß, angegriffen und mit den Stiefelabsätzen an Kopf und Bauch bc. arbeitet. Tas Kriegsaerickt lies-, Ivcil der Angeklagte wohl die Getränke gespürt hat, Milde Watten, und erkannte wegen schwerer Körperverletzung auf 14 Tage Gefängnis.

Kunst und

Professor v. Behring sckrieb dem Leiter des Pariser Tuberkulose-Institutes, daß fein überaus empfindliches Tuber, ku lose Präparat derzeit noch nicht versandt fähig lei. Daher könne außer Metfcknikoff welcher genaue Angaben besitze, gegenwärtig kein anderer Biolog mit der Erzeugung des Präparates vertraut gemacht werden. 1906 würden abschließende Mitteilungen erfolgen.

yjödjrntliitfKrbfrlitlit brr Kobrsföüf in btt Sfßbt

37. Woche. Vom 10. bis 16. September 1906.

Einwohnerzahl: angenommen zu 28 000 linkl. 1600 Mann Militär). Sterblichkeitsziffer: 11,14

nach Abzug von 2 Ortsfremden: 7,42 Vrv.

Kinder

Es starben an: Zusammen: Erwachsene: im vom

1. Lebensjahr: 2.15. Iah»

Altersschwäche 1 (1) 1 (1)

Perninöser Anaemie 1 1

Eiterfieber 1 (1) 1 (1)

Magenkrebs 1 1

Blinddarm­

entzündung 1 1

Aderverstopfung 1 1

Summe 6 (2) 6(2)

An Ni.: Tie in Klammern gesetzten Ziffern geben an, wie viel der Todesfälle tit der betreffenden Krankheit auf von auswärts nach Gießen gebrachte Kranke kommen.

Schisssnachnchltn.

Bremen, 13. November. (Per transatlantischen Telegraph). T« Doppelschrauben-PostdampferTloin", Kapitän C. von SBoreQ, vorn Norddeutschen Lloyd in Bremen, ist am 11. November 11 Uhr mittags wohlbehalten in Newyork angekommen.

§rrr Mölln, hndk» Sir das Hohr C gehört,

das der SedinSky eben herausgeschmettert hat? Großartig was? Und der Mensch ist heute Mittag noch stockheiler geweseii. Was Sie sagen! Und wie ist er die Heiserkeit los geworden ? Ganz einfach: Mit Fay's ächten Sodener Mineral-Pastillen. Tie Dinger versagen eben nie; und ich möchte die Erkältung sehen, die ihnen widerstehen kann. Gibt's eiiifach gar nicht. Ich hab' immer eine Schachtet in der Tasche unb ich weiß gar nicht, waS Katarrh und Austen sind. Machen Sie's nach, die Schachtel kostet nur 2Z! 85 Pfg. und ist in allen Apotheken, Drogen- oder Mineral- -----1 wafferhandlungen zu haben. hv/

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