Ausgabe 
17.1.1905 Erstes Blatt
 
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"x vxrix v n y n*n v jinocn rDcruen- ^rr xocrangiutg Oje]Ct (^cfinnuna erhebe Ich mein Glas und feere es auf das Wohl Euerer Majestät, des Wettiner Hauses und des schönen Sachsen- >ndes.

Hierauf antwortete König Friedrich August:

Euerer Majestät danke ich bereichst für die soeben au mich aerichteten hochehrenden Worte und für den mir bereiteten warmen Empfang, der mir beute hier zuteil geworden ist. Eure Maiettai in enger Freundschaft mit meinen beiden nun in Gott ruhenden Vorgängern haben auch mir in der kurzen Zeit meiner Negierunci Beweise wahrer Huld, Freundschaft und Bundesfreundlichkeit ge­geben, die mich hoffen lassen, das; das alte Band, welches unsere Hauser und Länder schon so lange verbindet, sich auch weiter meiner Negierung erhalte und so Gott will, noch inniger gestalte, Euere Majestät haben mir nach der Beisetzung meines heikgelledten Vaters versprochen, mich stets bei der Ausübung der s cb w c r en Regentenpflicht wo immer es ginge, zu unterstützen. x>cii kann diesem hochherzigen Versprechen Eurer Majestät nur die -ber« ffchenmg entgegenbringen, daß es stets mein Bestreben fern wird, in treuer Erfüllun g meiner Vfli ch ten als Bundes- fürst das Meinige beizutragen zur Erhöhung de r I cacbt und Herrlichkeit uns eres gro ße n deuts ch e n 5b a t e r - landes. Ich freue mich von ganzem Herzen daß ich einem lang gesuhlten Wunsche nachkommend heute an dieser Stelle die (9c üble zum ^lusdruck bringen kann, von denen ich für Eure JJmieltaten erfüllt bin und ich sehe mich in der angenehmen -age, bem er­habenen Herrscherpaare, welches zum Heil und -Legen 'cmei' Unter­tanen schon so lange den Thron des großen dcachbarreiches ziec und auch 'ür unser großes deutsche Reich feine Muhe und Opfer scheut, meinen wärmsten Dank auszusprecheu, tnoem ich Die an- wesenden auffordere, in den Ruf einzustimmen, Ihre Jlajeitaten der Kaiser und die Kaiserin sie leben hoch!

Deutsches Neich.

Berlin, 16. Ian. DerReichscnrzriger" veröffentlicht eine Anweisung zur Ausführung des Gesetzes betr. Gründung neuer Ansiedelungen in den Provinzen Ostpreußen, Westvreusien, Brandenburg, Bommern. Vosen, Schlesien, Sachsen und West­falen vom 10. August 1904.

Heute trat eine abermalige von sämtlichen deutschen Staatsbahnverwaltungen, beschickte, Konferenz be­treffend die Personentarifreform zusammen.

Minister von Budde versieht die Ämtsgeschcifte innerhalb beS Ministeriums in vollem Ummnge. Er kann nur für einige Zeit noch das Haus nicht verfassen.

Nach einer heute im Abgeordnetenhause abge­gebenen Erklärung des Handelsministers Dr. Möller hat der Vorstand des Bergbaulichen Vereins in seiner Sitzung, vom 14. Januar den Wunsch ausgesprochen, eine staatlich er seits vorzunehmende Untersuchen g über die gesamten Ar- beits- und Lohnverhältnisse im Ruhrrevier eintreten zu lassen. Diese Untersuchung ist seitens des Stantsministeriums sofort in die Wege geleitet worden.

Tie Abgeordneten Rewold und Riepen hausen brachten mit Unterstützung von ?U>geordneten aller Parteien im Abgeordnetenhause einen Antrag ein, die Staatsregierung auf» zufordern, schleunigst ausreichende Mittel bereitzustellen, nm dem Notstände entgegenzuwirkm, der durch die Sturmflut vom 31. Tezember 1204 an der O st' eekü st e verursacht worden ist.

Salbe (Saale), 16. Jan. Bei der Reichstagsersatz­wahl, die am 12. Januar im Wahlkreis Quedlinburg-Aschers­leben und Stadt Salbe stattfand, wurden insgesamt 39 409 giltige Stimmen abgegeben. Es erhielten Albrecht, Schneidermeister zu Halle (Saale), Sozialdemokrat 19 013, Placke, Kaufmann zu Aken a. d. S\, nationalliberal, 11785 Stimmen. Somit ist Stich­wahl zwischen Albrecht v.nb Placke erforderlich.

Akuisch-Südweiiasrika.

Sin Telegramm aus Windhuk meldet: In dem Gefecht 6ei Großnabes am 2. 3. und 4. Januar sind gefallen: Reiter Martin Fischer, geb. am 27. Nov. 1881 in Holz: Reiter August Wenning, geb. am 11. Dez. 1881 in Jastrow: leicht verwundet: Unteroffizier Adolf Koslowskh, geb. am 10. Juni 1879 in Meiningen in Th.; Wachtmeister Michel Tiemries, geb. am 21. Juli 1873 in Medischkehmen: Reiter Franz Hevv, geb. am 5. Skt. 1882 in Bochum, früher Jnf.- Regt. Nr. 16; vermißt: Reiter Ferdinand Bauer, geb. am 9. Juni 1883 in Leiblfing. Reiter Wilhelm Kersting, geb. am 15. März 1883 zu Bigge, früher Jnf.-Regt. Nr. 144, am 14. Januar im Lazarett Windhuk am Tvphus gestorben. Reiter Franz Krovf, geb. am 12. Juni 1876 zu Elmshagen, früher Jnf.-Regt. Nr. 87, Reiter Richard Schmidt, geb. am 4., Nov. 1883 zu Mützschlena, früher Eisenbahnregiment Nr. 1, beide nach Verirrung auf der Jagd tot auf gefunden, an­scheinend verdurstet.

Hamburg, 17. Jan. Auf den beiden Dampfern der Wör- mannlinieLulu Bohlen" und ,,Hans Wörnran n" wurde ein . Truppentransport für Deutsch-Südwest- afrika, bestehend aus 1104 Mann und 528 Pferden, etngePif't Gebern abend verabf biebrtc Generalmajor v. Versen die Truppen mit einer Ansprache, die mit einem begeisterten- schloß. Sine Abteilung des Roten Kreuzes verteilte die ublicl'en Liebesgaben des Senates. Die Abfahrt, die um 10 Uhr ab"nc§ erfolgen sollte, wurde wegen des durch den stürmischen Cfttoinb bcröorgerufenen ni drigen Wasserstandes unmöglich. Tie SÄfffe müssen einen höheren Wasser st and abwarten.

Auskand.

J51 o ä f) o 1 tn, 16. Jan. Der Reichstag wurde heute eröffnet. Die Er ös snungssihung war mit der Einweihung desneuenEinweihuugsgebäudes verbunden. Der Äpntg ernannte dieselben Präsidenten und Vizepräsidenten b erd er Kammern wie in der vorigen Session.

Paris, 17. Jan. Ministerpräsident Eombes beschloß, tat dem Ministerratc, der am Mittwoch unter dem Vor- Ntze des Präsidenten Loubet ab geh alten wird, sein Rück- trittZSejuty iu überreichen. In tzem morgen statt- sindenden Ministerrate wird er dieses Schreiben verlesen. Vorsitzende der Mehrheit begaben sich gestern nochmals tn das Mtnrsterrum, um Eombes von seinem beabsich- trbzuhalten. Eombes bleibt jedoch bei seiner Absicht bestehen.

W i e n, 16. Jan. Tas Be sind en des Erzherzogs gibt fortgesetzt zu Befürchtungen Anlaß, sodaß die Auslofung stundlrch erfolgen kann.

Au d n revidierte Sksstschen De waltunqsgesetzev.

Sie allgemeinen Grundzüge der sechs revidierten Ver- rvaltnngsgesetze, die seitens bpr Großherzoglichen Regierung her Zweiten hessischen Kammer in Vorlage gebracht worden sind, haben mir bereits in einem lancieren Artikel in unserer Nr. 9 des Näheren dargelegt, in welchem auch zugleich die wesentlichsten Abweichungen der neuen Bestimmungen gegen­über dem bestehenden Rechte hervorgehoben wurden. Bei der Wichtigkeit der ganzen Materie dürfte es aber an'gezeigt er> scheinen, an dieser Stelle auch die hauptsächlichsten Einzel - bkstimmungen einer ausführlicheren Betrachtung zu unter- ziehen. In den ersten Artikeln des Gesetzentwurfs über die verwaltun gSrechtSpfleqe werden Begriff und Aus­übung derselben, sowie die Zusammensetzung der drei Ver- waltungsgerichte bestimmt. Bezüglich der Besetzung der Kreis- unb Provinzialausschüsse finb Aenbenrngen nicht getroffen worben. Dagegen ist eine wesentliche Neuerung im Art. 4 ff.,

-gaB tnr vcn xserroaitungngcrtffirsnor cinsser ben Mli- nliebern im 9?ebenamt auch Mitglieder im poupt. amte vorgesehen sind. Diese Aendernng ist speziell ans den geplanten Wegfall der Ministerialinstanz zurttckzuMrem Eine diesbeziigliche Zahl ist noch nicht gefordert, kann sualich nudi jetzt iioch nicht angegeben werden. Nur der Präsident und dann fein Stellvertreter sollen vorerst ernannt werden. Die besondere Einreibung des Präsidenten ist eine Anlehnung cm dgs Gerichtsverfassungsgesetz. Für die Befähigung zum Mit­glied des Gerichtshofes' soll die Befähigung zum Richteramte gefordert werden, resp. Befähigung gum Eintritt in den Höheren Verwaltungsdienst für den Fall, daß s. ßt. die Staatsprüfungen für Gericht und Verwaltung getrennt werden könnten. Im Großen und Ganzen soll cS hier bei den früheren Bestimmungen fein Bewenden haben.

Was die Dauer der Angehörigkeit zum Gerichtshöfe an* betrifft, so ist man auch hier dem Gerichtsverfassungßgesetze gefolgt, so daß also Personen, die ein Amt überhaupt nicht bekleiden, z. B. Rechtsanwälte, und in den Ruhestand ver­setzte Beamte auf Lebenszeit, in Dienst befindliche Beamte dagegen für die Denier der Bekleidung ihres Hauptamtes er­nannt werden. Die Mitglieder im Hauptamte müssen natur­gemäß auf Lebenszeit ernannt werden. Für diese kann auch nur eine Versetzung in den Rubestand in Betracht kommen; sie soll unter denselben Voraussetzungen wie bei den Mit­gliedern des Reichsgerichts erfolgen (Art. 71). Als Zahl der Mitglieder halt man fünf für ausreichend, damit dem Bei­spiele der bereits genannten Staaten folgend. Bei Ent­scheidungen von Kompetenzkonflikten und in dem Verfahren bei Vorentscheidungen sollen mindestens drei Mitglieder dem Oberlandesgericht angehören.

Die Art. 911 behandeln die Frage des Vorsitzes und Geschäftsganges, welcher durch eine von dem Gerichtshöfe selbst auszuarbeitende, der Genehmigung des Stggtsmiwste- riums bedürfende Geschäftsordnung geregelt werden soll. Wenn eine vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichtshofes durch atsächliche ober rechtliche Verhinderung von Mitgliedern nicht möglich ist, soll das Staatsministerium von Fall zu Fall Ersatzrichter ernennen, die dem Dienstzweige des verhinderten Mitgliedes zu entnehmen sind.

Die örtliche Zuständigkeit wird teils durch die belegcne Sache, teils auch durch den Sitz öffentlich rechtlicher Verbände unb Anstalten bestimmt. Vereinbarungen über die Zuständig­keit von Verwaltungsgerichten hgben entgegen den Grundsätzen des bürgerlichen Rechtes feine rechtliche Wirkung (Art. 21). Sonst finden im wesentlichen wie bereits nngcbcufct über die Ausschließung und Ablehnung von Richtern, Sitzungs­polizei, Berotung und Abstimmung re. die Bestimmungen des Ger.-Vers.. Ges. Anwendung. Die Gerichtsferien sollen vom 15. Juli bis 1. September bouern; Feriensachen sind solche, die einer besonderen Beschleunigung bedürfen unb von bem Vorsitzeuben von Amtswegen oder auf Antrag als solche be­zeichnet werden.

Alle Verfügungen über Vorbereitung unb Leitung bes Verfahrens werben von bem Vorsitzenben getroffen; bie Zu­stellungen erfolgen von Amtswegen noch ben Vorschriften bei* Z.-P.--O., noch welcher sich auch bie- verschiebenen Fristen richten sollen. In bem gleichen Rahmen soll auch bie Wieber- einsetmng in den vorigen Stand gewährt werden.

Der zweite Teil, Art. 39 ff. behandelt das

Verfahr n, welches entweder auf Grund einer Klage ober von Amts­wegen auf Anorbnung bes Vorsitzenben an ben Kreis- unb Provinzialausschüssen eröffnet wirb. Für bie Erhebung der Klage, burch welche bie Rechtshängigkeit herbeigeführt wirb, sind etwa bie gleichen Unterlagen unb Jnhgltsbezeichnungen erforberlkch, wie bei ber zivilrechtlichen Klage. Auch bie Zurücknahme ber Klage ist zulässig auf Kosten bes Klägers. Die Erhebung ber Klage bei einem unzustänbigen Ver­waltungsgericht wahrt trotzbem eventuell Notfristen; bas un- zustänbige Gericht muß bie Klage glsbglb an bas zustänbige abgeben. Im übrigen regelt sich bas weitere Verfahren abgesehen von einigen wenigen Perschiebenheilen analog den Bestimmungen der Z.-P.-O. Eine Reihe von Ab­weichungen seien hier erwähnt. Es muß bie Klage ber Gegenpartei zur Gegenerklärung von Amtswegen in Ab­schrift zugestellt werden; eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung ist bann möglich, wenn bie Beteiligten barauf verzichten, ober bei ber Einrebe ber Unzustänbigkeit bes Gerichtes über den Inhalt ber Einrebe. Ein Ver­säumnisverfahren ähnlich bemjenigen ber Z.-P.-O. gibt es im Verwaltungsstreitverfghren nicht; es wirb bann nach Lage ber Akten entschieben. Die Beweiserhebung erfolgt noch bem Ermessen bes Gerichts, ungbhängig von einer etwaigen Be­weisantretung seitens ber Parteien, entweber in ber münb- lichen Verhanblung ober vorher durch ein damit beauftragtes Mitglied bes Gerichtshofes. Die Entscheibnngen erfolgen nach freiem Ermessen bes Gerichts burch Urteil, bas nicht über den Gegenstand ber Verhanblung unb bie beteiligten Parteien hinausgehen bars, boch kann bas Gericht bie Reilabung dritter, indirekt beteiligter Personen anorbnen, besonbers wenn öffentliches Interesse vorliegt. Die Form unb ber Inhalt der Urteile entspricht den Bestimmungen der Z.-P.-O. Die Zustellungen der Urteile erfolgen auch von Amtswegen nebst einer Belehrung über die zulässigen Rechtsmittel. Die Er­gänzung unb Berichtigung etwaiger Fehler rc. erfolgt eben­falls nach den Grunbsätzen ber Z.-P.-O., nach welcher sich auch die Wirkungen rechtskräftiger Urteile richten sollen. Alle Beschlüsse, welche mit der Beschwerde angefochten werben können, müssen mit Grünben versehen fein. Auch wirb bem Vorsitzenben bas Recht ber einstweiligen Verfügung im Sinne ber Z.-P.-O. gewährt, eine bcfonbers im Sinne bec '-Qeteiliaten sehr erfreuliche unb heilsame Neuerung.

(Fortsetzung folgt.)

Aus Stadt und Land.

Gießen, 17. Jannar 1905.

' Zur Vermählungsfeier des Großherroas erfährt das ,D. Tagebl.', daß der Kaiser am 2. Februar um halb 10 Uhr vormittags in Darmstadt eintreffen wird Um 12 Uhr findet in der Lofkirche die Training statt unb baron anschließend das bochzeitsmahl. Danach, neuen 3 Uhr roirb der Kaiser die Residenz wieder verlassen. Das neu- Dcnnät)lte Paar wird gegen ö Uhr von Darmstadt abreisen

und sich zunächst zu lurzcm Aufenthalt nach yngDfii)loB Romrod begeben.

** Personolien. Uebertragen wurde nm 11. Januar bem Schnlamtsaspiranten Stellwagen au§ Framersheim im Kreise Alzey eine Lehrerstelle an ber Gemeinbeschule zu Wonsheim. Dem Steuerkommissär in Osthofen Blum würbe der Charakter als Regierungsrat erteilt. Der Kreis­geometer bcS Kreisvermessungsamts Bübingen, Linbenstruth, wurde zum RevisionSgeometer bei bem Katasteramt ernannt. In ben Ruhestand versetzt würbe ber Weichensteller in der Hess. - Preuß. Eisenbahn - Gemeinschaft Heckw o ls zu Darmstadt.

** Reichslban k. Alm 30. Januar d. I. wird in ©aat*bittg (Lothringen) eine von der Reichsbankstelle in Metz abhängige NeichsbanknebensteUe mit Küsseneinrichi- ung und beschränktem (Giroverkehr eröffnet werden.

** Meisterprüfungen in Oberhessen. Wie uns mitgeteilt wird, soll bei genügender Beteiligung auch in diesem Jahre durch den Ortsgtewcrbeverein Gießen, in der Zeit vom 3. Alpril bis mit 19. April d. I., ein Vorbereitungskursus für die Meister­prüfungen abgchalten werden, um den jungen Handwerkern in der Uebergcmgszeit die nötige Gelegenheit zu geben, sich in den vorg'eschriebenen Prüsimgssächern hinreichend vorzubilden. Alle diejenigen, welche durch die nächstgele­gen en Ortsgewerbevereine keine Gelegenheit finden zum Besuche eines solchen Vorbereitungskursus, werden daraus aufmerksam gemacht, daß sie zum Besuche des hiesigen Kursus sich bis spätestens 20. März d. I. bei dem Gewerbe­lehrer Architekt Schramm Gewerbeschule Gießen schriftlich zu melden haben.

** Unfallmeldungen zur .Herbeiführung von Hilfe in Unglücksfällcn (bei Feuers- oder Wassersgefahr, in Krankheitsfällen, bet nächtlichen Diebstählen u. dgl.) können, wie uns amtlich geschrieben wird, nicht allein in Form von Telegramm n, sondern auch durch Unfallmelde- gesprache übermittelt werden. Unsallmeldegespräche 'wischen öffentlichen SprcchsteNen, zwischen Fernsprech- anschlüssen und öffentlichen Sprech stellen zulässig, jedoch nur insoweit, als die Betriebs- und örtlichen Verhältnisse die Herstellung der erforderlichen Sprechverbindungen er­möglich en. Die Ablvickelung der Gespräche unter Benutz­ung der Apparate der öffentlichen Sprechstellen kann aus naheliegenden Gründen während der Nacht nur solchen Per­sonen gestattet werden, die dem Verwalter der öffentlichen! Sprechstclle bekannt sind; sie ist ausgeschlossen, wenn der Apparat im Schlafzimmer nntergebracht oder die Verwalt­ung der Sprechstelle weiblichen Personen übertragen ist. Haben die Empfänger der Unsallmeldungen keinen Fern- jprcchcmschluß, so können sie, sofern es die örtlichen Ver­hältnisse gestatten, an den Lkhparat einer öffentlichen Sprech st eile herangcrufcn werden. Die Gebühr für ein in der Nacht abruhaltendes Unfallmeldegespräch bis zur Tauer von drei Minuten beträgt: a. int Ortsverkehr 20Psg., b. int übrigen Verkehr das Doppelte der für ein am Tage zu führendes Gespräch von gleicher Dauer festgesetzten Sätze, mindestens jedoch 50 Psg. Für Unfallmeldegespräche in den Dienstpausen der VermittelnngssteUen während des Tages werden außer den gewöhnlichen Gesprächsgebühren besondere Zuschläge nicht erhoben. Für das Herbeirufen, von Personen an ben Apparat, soweit es sich nach den örtlichen Verhältnissen überhaupt ermöglichen läßt, beträgt die Gebühr 25 Pfg. Die Gesprächsgebühren und bie Ge­bühren für bas Herbeirufen werben auch dann erhoben, wenn bas Gespräch aus irgenb einem Grunbe nicht z-u ftanbe kommt.

** Der Großh. Univ.-F ech t- und Tanzlehrer Friedrich R.oese wurde am Sonntag unter großer Beteiligung zur letzten Ruhe bestattet. Auch die Gießener Studentenschaft war äußerst zahlreich vertreten. In der Kapelle sang der Kronbanersche Gesangverein zwei Lieder. Auf dem Wege zur Gruft schritt dem Sarge voran die Musik. Rach Einsegnung ber Leiche legte ber Rektor ber Lanbes- Universität, Geh. Med.-Rat Prof. Dr. Vossius im Namen der Lcmbesuniversität einen Kranz mit b>en Farben der Universität am Grabe nieder; dasselbe tat Stud. med. Fahet im Namen des S. E. #

Der Veteranen verein beging am Samstag die Feier seines 20-jährigen Bestehens und des Gedenktages des 14. Januar 1871 in der Restauration Bourgeois. Zu der zveicr, die mit einem Abendessen eingeleitet wurde, waren die Kameraden fast vollzählig erschienen; 9 waren durch Krank* beit oder Dienst an der Teilnahme verhindert. Der 1. Vor- li^nde warf, nachdem er die Kameraden herzlichst begrüßt hatte, einen kurzen Rückblick auf die Ereignisse seit der Grün* bung des Vereins und ging dann über auf den Gedenktag, ben 14. Januar 1871, welcher für das 2. Jnf.-Regt. ein Ehrentag bedeute, da es mit dem 2. Chevauxlegers Regiment unb der rettenden Batterie zu einem Detachement unter dem

bes Generals v. Ranzau vereinigte, den Ansturm einer französischen Division abzuweisen hatte unb einer Um» ^ngchinq zu entgehen wußte. Mit einem begeistert aufae- nontmenem Hurrah auf S. M. den Kaiser und unseren ge- [lebten <3anbeSfürfteu schloß der Vorsitzende seinen Vortrag., Uns Vorschlag des Vorsitzenden wurden folgende Depeschen obgesandt: An Se. Kgl. Hoß. den Großherzog:

mit demKeden^?^ 2,0,,a?rkf|en Stiitnngsfeier, zuiarnrnenfavend ? 141 3m?UQr 1871 «Briare). gedenkt der Tsioifionsführ'i-? n 1er ®cffentveue des bnmnliqen

-limers imfer f t® °^"uchteii IN Mott ruhenden unvergeßlichen

Katers, unter Euthletung des ehrfiirchtoollsten Grußes." Darnistodt" @C ®cncra( = 2cutnant Hof in,

P°rsihmden°der " ^diutanten unb dem ersten

Verein Gießen bei icinnm f a ifi a sendet der Veteranen-

des 14. Januar 1871 ?9?rOlfl^ri(lcn Stütungsieste und Gedenkfeier

* in Sonnfnl } kmneradscbafflichen Gruß." mtenmif -S b -ms.lf üercmi^ten sich wieder die Kame- (ichcn Kaffee zu einem gemeinschast-

(aufen: * H. ist folgende Antwort cinge-

litzenden Herrn^-1 J c .n ® i e f? c n, z. H. des Vor- zuin Ausdruck gebrachte rar nnv ?m heutigen Gedenktage versammelten Kameraden wärmsten" Tank. 36nC" Unb bm

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