Nr. 87 Zweites Blatt.
Srjchewr «glich mit Ausnahme bei Sonntags.
Die „Hieben« Kamlllenblätter" werden dem bAnzetger viermal wöchentlich betgelegr. Der ^helstiche Lavdwttt- erjchetnl monatlich einmal.
155. Jahrgang
Mittwoch 12. April 1905
Gießener Anzeiger
Rotationsdruck xmb Berlag btt Brü hllchtt UnwersttätSdruckerei. tft Lange, Gießen,
Redaktion. Expedition u. Druckerei Gchulstr.A.
Lei. Nr. 6L Leleg^Ldr. . An-eig« Gieß«,
General-Anzeiger. Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Sietzen.
Aompropst Malzi.
Woran nach dem Ergebnis der Zeugenaussagen in dem Prozeß gegen den Domprop't Malzi aus Worins nicht mehr zu zweifeln war, das ist, wie gemeldet, eingetroffen: Malz: ist des ihm zur Last gelegten Sittlichkeitsverbrechens, der Körperverletzung in idealer Konkurrenz mit Nötigung für schuldig befunden worden. Er ist mit einem Jahr Gefängnis bestraft worden.
Schulmädchen, die seiner Obhut, seiner seelsorgerischen Einwirkung zum Guten, seinem Schutze anvertraut waren, hat er zuerst durcy unanständige Redensarten ver- däcytigt, als wenn sie mit Knaben ihres Alters in unerlaubtem Verkehr gestanden hätten. Scyon dadurch hat er die Kindesseele, statt sie zu läutern und zu veredeln, vergiftet. Als die Mädchen mit gutem Gewissen in Abrede stellten, das ihnen von dem Domvropst Angedichtete mit den Knaben verübt zu haben, hat er die Knaben und Mädchen zu schriftlichen „Bekenntnissen" ihrer nicht vorhandenen Schuld gepreßt. Er mißhandelte die armen Knaben und Mädchen, als sie sich dagegen wehrten, daß sie ein ihnen abgepreßtes verlogenes Protokoll als Msdruck Lauterer Wahrheit gelten lassen sollten. Bei einem der Opfer wurden so brutale Mißhandlungen festgestellt, daß das Mädchen sich in ärztliche Behandlung begeben mußte.
Ter Tompropst, der seine Zöglinge prügelte, war auf der anderen Seite die Liebe selber. Daß er die fünfzehnjährigen Mädchen küßte, daß er sie in unangemessener Weise berührte, das war noch ein Kinderspiel dagegen, daß er . ihnen die unanständigsten Dinge zumutete. Was aber am widerwärtigsten dabei war, das war der Mißbrauch der amtlichen Autorität als Geistlicher, mit dem er die Mädchen irre zu führen versuchte, als er ihnen mit Bezug auf die ihnen angedicbteten unsittlichen Dinge sagte: „Wenn ihr das mit den Jungen tut, ist es Sünde; wenn ihr es mit mir tut, ist es keine Sünde . . ."
Man möchte über dieses empörende Lebensbild am liebsten den Schleier ziehen, so traurig ist die Geschichte von der Vergiftung kindlicher Seelen unter dem Deckmantel äußerer Frömmigkeit. Mer es ist unmöglich, an dem Wormser Drama schweigend vorbeizugehen. Der Herr hätte sein schmähliches Treiben noch längere Zeit ungestört fortsetzen können, wenn nicht eines der Mädchen den Mut gefunden hätte, dem Vater die eigenartigen Erlebnisse in der Amtswohnung zu erzählen, und wenn nicht der Vater zum Schutze seiner Tochter ihre Umschulung beantragt hätte. Erst hierdurch- form es dahin, daß sich die Behörden für die Besonderheiten des dompropstlichen Religionsunterrichtes interessierten, sodaß schließlich der Staatsanwalt die öffentlichen Interessen gegen den gefährlichen Diener der Kirche Lnhrnehmen mußte.
Es gibt selbst streng-katholische Schriftsteller, die es «ichtleugnen, daß dieerzwungeneEhelosigkeitder Priester für sie besondere Gefahren in sich schließe. Es gehören ganz besonders starke, gefestigte, an die strengste Selbstzucht gewöhnte Charaktere dazu, um den Gefahren des Eölibats wieder und wieder zu trotzen und gegenüber der überwältigenden Macht der Natur andauernd Sieger zu bleiben. Wenn in diesem Riesenkampfe der einzelne Priester unterliegt, wenn er schwach genug ist, zu straucheln, so ist die erzwungene Ehelosigkeit, unter der er lebt, derjenige mildernde Umstand, der bei objektiver Beurteilung seiner Tat nicht außer Acht bleiben darf. Die katholische Kirche denkt trotz der Bewegung eines Teiles der italienischen Geistlichkeit gegen das Cölibatgesetz vorläufig nicht daran, auf die Zwangsehelosigkeit der Priester zu verzichten. Es muß deshalb aus Gründen der Humanität darauf hingearbeitet werden, daß die Priester selbst wie die ihnen anvertrauten Schulkinder gegen die schweren, aus dem Cölibat erwachsenden Gefahren in denkbar fürsorglichster Weise geschützt werden. Die „Berl. Volksztg." glaubt u. a. mit Recht, aus dem Prozeß gegen den Dompropst Malzi entnehmen zu sollen, daß dieser Prieüer der Versuchung zu schwerer Sünde weniger leicht unterlegen wäre, wenn es ihm nicht erlaubt gewesen wäre, den jungen Mädchen den Religionsunterricht in seiner Wohnung zu erteilen. Man tut den Geistlichen insgesamt wie den Schulkindern und den Eltern einen großen Dienst, wenn den Geistlicher: durchweg zur Pflicht gemacht wird, den Religionsunterricht grundsätzlich im Schulhause zu erteilen.
In Worms hat übrigens, nach der dortigen Presse, Malzi ttr seiner Eigenschaft als Zentrumsführeruno spiritus rector des dortigen klerikalen Blattes innerhalb der Wormser Bevölkerung keinen Frieden, wohl aber eitel Zwiespalt gesäet. Der rapide Zuwachs des Wormser des Wormser Zweigvereins des evangelischen Bundes während der letztverflossenen Monate ist, so behauptet man dort, nicht zirm geringsten Teile auf die politische Wirksamkeit Malzis >öurüd^ zuführen.
Voliüsche Tagesschau.
Um Milderung der Bestimmungen für das Duell
-m Strafgesetzbuch hatten, wie wir bereits meldeten. Alte Herren studentischer Korporationen in zwanzig Petitionen den Reichstag ersucht. In der einen Petition wird der Nachweis zu führen gesucht, daß geschliffene Studentenschläger nicht als tätliche Waffen anzusehen seien, weitste weder die Bestimmung hätten, noch geeignet seien, tätliche Verletzungen beizubringen. Die Verletzungen bei Schlägermensuren seien vielmehr selten schwer. Das Reichsgericht hat die Frage, ob studentische Schlägermensuren Zweikämpfe im Sinne des Strafgesetzbuches seien, im Urteil von: 6. März 1883 bejaht. In der Petition wird darauf hingewiesen, daß Gerichte verschiedentlich dieser Auffassung des Reichsgerichts nicht beigetreten seien, so zuletzt das Hildesheimer Landgericht. In der Petition wird deshalb der Reichstag ersucht, dem § 201 des Strafgesetzbuches folgenden Zusatz hinzuzufügen: „Auf Zweikämpfe mit genügenden Schutzvorrichtungen gegen gefährliche Verwundungen finden die §§ 201—206, 208, 209 keine Anwendung". Die neunzehn anderen Petitionen beantragen gleichlautend nur die Aenderung des § 209 des Strafgesetzbuches in folgender Fassung: „Kartellträger, welche ernstlich
bemüht gewesen, stnd, den Zweikampf zu verhindern, Mitglieder eines Ehrengerichts, sofern dasselbe nicht zur Verschärfung einer Forderung beigetragen hat, Sekundanten, sowie zum Zweikampf zugezogene Zeugen, Aerzte und Wundärzte sind straflos." Diese Petitionen werden damit begründet, daß in Karlsruhe Mitglieder von Ehrengerichten wegen Beihilfe zum Zweikampfe zu Festungshaft verurteilt seien. Im März 1903 hat der Reichstag folgende Resolution beschlossen: »Die verbündeten Regierungen zu ersuchen, mit allen disziplinarischen und gesetzlichen Mitteln dahin zu wirken, daß das, auch in den Kreisen der Offiziere des stehenden Heeres und der Reserve weiter um sich greifende, mit der Religion, der Moral und den Strafgesetzen in Widerspruch stehende Duellunwesen beseitigt werdet Bei Verhandlung der neuen Petitionen in der Petitwnskommission erklärte ein Regierungs- kommiffar mit Bezug auf eine bei der Etatsberatung am 2. März 1904 abgegebene Erklärung des Staatssekretärs des Reichsjustizamts, daß die verbündeten Negierungen nicht die Absicht hätten, eine Abänderung der Vorschriften über die Bestrafung des Zweikampfes schon vor der allgemeinen Revision des Strafgesetzbuches in die Wege zu leiten. Die Petition beschloß hierauf, ohne auf die Sache selbst ein- zugehen^ den Uebergcmg zur Tagesordnung über zwanzig Petitionen.
parlamentarisches aus Kesseu.
Eine Vorstellung des Sümtzverbandes Mainzer Hauseigentümer an die 2. Hess. Kammer betrifft die Unterstützung der Baugenossenschaften aus öffentlichen Mitteln. Der genannte Verband überreichte der Kummer eine Resolution, welche der Zentralverband der städtischen Haus- nmd Grundbesitzer-Vereine Deutschlands auf seinem Verbandstage gefaßt hat. Die Mainzer Hauseigentümer sprechen von einer „allgemeinen Unzufriedenheit und Entrüstung der Haus- und Grnndbesitzer- kreise über die Haltung der Staats- und Gemeindebehörden :n dieser Angelegenheit".
Eine neue Regierungsvorlage betrifft den Entwurf eines Gesetzes über den Handel mit Giften. Artikel 1 besagt, dcvß zum Handel mit Giften, soweit derselbe nicht in Verbindung mit dem Apothekergewerbe betrieben wird, eine besondere Genehmigung erforderlich ist. Tie Genehmigung ist zu versagen, wenn ein Bedürfnis zur Zulassung des beabsichtigten Handels nicht nachgewiesen wird, oder wenn Tatsachen üorltegen, welche die Unzulässigkeit des Nachßnchenden in bezug auf den beabsichtigten Gewerbebetrieb dartun. Nach Arttk.el 2 kann die Genehmigung unbedingt oder bedingungsweise, insbesondere auch in Beschränkung auf bestimmte giftige Farben erteilt luerden. Das Gesetz soll con 1. Jnli in Kraft treten.
Die Regierung legte ferner der Kammer den Entwurf eines Gesetzes zur Abänderung des Gesetzes über den Urkundenstempel vom 12. August 1899 vor. Die Erteilung der in dem Entwurf eines Gesetzes über den Hand e l mit Giften vorgesehenen Genehmigung zum Handel mit Giften verlangt eingehende Erhebungen und ein geordnetes Genehmigungsverfahren, die es nach 'Ainsicht der Negierung angemessen erscheinen lassen, hierfür eine Stempelge- bühr von 5—50 Mk. zu erheben.
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Keer und Motte.
— In Darnr stadt ist der Generalmajor z. D. Julius v. Westernhagen im Alter von 76 Jahren gestorben. Er hat dem 2&. Infanterieregiment in Magdeburg über 33 Jahre durch alle Dienstgrade bis zum Obersten hinauf angehört. 1879 wurde er Kommandeur des Infanterie- Regiments Nr. 117 in Mainz und im Juni 1884 auf sein Abschiedsgesuch als Generalmajor pensioniert.
Deutsches Reich.
Berlin, 11. April. Der Kaiser wird am 5. August in Posen einweffen. Der Monarch wird sich sofort nach seiner Ankunst nach dem Truppenübungsplätze Weißenburg begeben und nach der Rückkehr von dort das Terrain besichtigen, auf dem das Posener Schloß erbaut werden wird. Das neue Kaiserschloß wird 100 Meter lang und 70 Meter tief werden und über 200 Zimmer und Säle enthalten.
__ Beim Reichskanzler Grafen Bülow fand gestern, abend ein Diner statt. Unter den Gästen bemerkte man u. a. den amerikanischen und französischen Botschafter. Nach der Ta'el unterhielt sich der Reichskanzler auf das lebhafteste mit dew französischen Botschafter.
— Ein Meisterstück der Bureaukratie hat sich das unterfränkische Rentamt in Gemünden geleistet. Einem Bürger in Riecreck wurde folgende Quittung vom 3. April 1905 präsentiert:
1 Psg. für Flurbereinigung 20 ^Zfg. Debeaebübren Zl^tzfg. Summa.
Chemnitz, 11. April. Drei sozialdemokratische Gemeindevertreter in Einsiedel, die für die Bewilligung von Gemeindemitteln zum Empfange des Königs von Sachsen gestimiut hatten, werden nach einer von der Verstümmlung des zuständigen sozialdemokratischen Bezirksvercins beschlossenen Resolution nicht mehr als sozialdemokratische Vertreter betrachtet.
Straßburg, H. April. Der Landesausschuß nahm das von der Regierung eingebrachte Gesetz, betreffend das Vereins- und Versammlungsrecht, in dritter Lesung an. Es heißt darin u. a., daß für öffentliche Kundgebungen der Vereine für das französische Sprachgebiet der Mitgebrauch der französischen Sprache gestattet ist.
Aus Stadt und Land.
Gießen, 12. April 1905.
'* Das Großh. Hess. Regierungsblatt enthält in Nr. 11 eine Bekanntmachung, die Erteilung der Rheinschifferpatente betreffend, ferner eine Bekanntmachung, die Abänderung der Telegraphenordung für daS deutsche Reich vorn 16. Juni 1904 betreffend. Nr. 12 des Blattes veröffentlicht das Finanzgesetz für das Etatsjahr 19 05, und Nr. 13 eine Verordnung, den Verkehr mit Arzneimitteln außerhalb der Apotheken und deffen Beaufsichtigung betreffend, ferner u. a. eine Verordnung, die Ausführung des Gesetzes über die Ausübung des Huf - b e s ch l a g s betreffend.
** Der Jahresbericht der höheren und er» weiterten Mädchenschule, der soeben im Druck erschienen ist, erwähnt, daß im Höchstbestand mit 657 Schülerinnen die Schule gegen das Vorjahr (626) um 31 gewachsen ist. Von den 657 Schülerinnen waren 548 evangelischer, 52 katholischer, 54 israelitischer Konfession, drei, konfessionslos. „Unser Neubau", so wird u. o. berichtet, „ist nun endlich in Angriff genommen, die Arbeiten schreiten aber, da der Baugrund sehr zu wünschen übrig läßt, nup langsam fort."
** Gastwirte-Versammlunq. Im Einvernehmen mit dem Gastwirte-Verein Gießen finket Donnerstag, den 13. April, nachmittags 4 1/2 Uhr, eine allgemeine Gastwirteversammlung im Hotel Schütz hier statt, in welcher Direktor und Stadtverordneter C. Reinemer-Darmstadt einen Vortrag über die Bestrebungen der Gastwirte-Vereine und -Verbände, wirtschaftlichen Einrichtungen des Bundes Deutscher Gastwirte, sowie über die Bundessterbekasse und die Haftpflicht der Gastwirte nach dem bürgerlichen Gesetzbuch halten wird.
** Der Hassia-Bezirk Gießen hält am Sonntaß dem 16. April, nachmittags 3 Uhr, im Saale deS Lenz'schen Felsenkellers zu Gießen seinen 1. Bezirkstag für 1905 mit folgender Tagesordnung statt: 1. Ueberreichung von Ehrentafeln, 2. Beratung der Tagesordnung der Mitglieder-Ver- sammlung der Hassia am Sonntag dem 4. Juni 1905 in Laubach, 4. Wahl des Bezirksvertreters zur Mitglieder-Versammlung und eines Stellvertreters, 4. Verbandsverträge^ 5. Erhebung der Beiträge zum Bezirkssest in Oppenrods 6. Verschiedenes.
** Den dritten Preis erhielt beim Wettbewerb m ein größeres Kreis-Krankenhaus (Bausumme ca. s/4 Million)^ wie uns mitgeteilt wird, der Gießener Architekt L. Müller^, z. Zt. mit der Ausführung eines Krankenhauses in Rheydt! beschäftigt.
Hanau, 11. April. Ein aufregender Vorgangs trug sich heute vormittag auf der Fahrt zwischen Dettingen und Kahl in dem Personenzuge, der hier am Ostbahnhof um 9 Uhr eintrifft, zu. Ein Gendarm aus Aschaffenburg hatte zwei schwere Einbrecher, den August Machers aus Düsseldorf und den Joh. Posch aus München, die in München abgeurteilt waren und über Aschaffenburg—Hanau—Frank-, fnrt nach dem Zuchthause Siegburg zurücktransportiert werdeni sollten, in Aschaffenburg übernommen, um sie in Frankfurt zum Weitertransport abzuliefern. Die beiden Kerle waren von starkem Körperbau und mit je einer Hand aneinander* gefesselt und benutzten zwischen Dettingen und Kahl eine sich ihnen bietende, jedenfalls günstige Gelegenheit, um sich auf den Gendarmen zu stürzen und diesen mit den beiden freigelassenen Armen, wie auch mit den Füßen in bestialischer Weise zu bearbeiten, namentlich versuchten sie, den Gendarmen zu erwürgen und nur der Kragen bot hiergegen Schutz. Der Angriff war jedenfalls so urplötzlich und heftig erfolgt, daß der Gendarm nicht in der Lage war, erfolgreich Widerstand leisten zu können. In Kahl versuchten die Verbrecher auf der anderen Seite herauszuspringen und zu ent-i weichen, der -Gendarm hatte aber noch so viel Kraft, nach- zukugeln, wodurch das Zugpersonal und Passagiere auf* merksam wurden und das Vorhaben der Verbrecher verhinderten. Die Station benachrichtigte telegraphisch die hiesige^ Polizeidirektion, die bei Ankunft des Zuges am Ostbahnhof durch zwei Kriminalbeamte die Verbrecher übernahm und vorläufig ins hiesige Polizeigesängnis bringen ließ. Der ' Hiesige Kreisarzt war gleichfalls benachrichtigt worden und am Ostbahnhofe erschienen, um dem überfallenen Gendarm ärztliche Hilfe angedeihen zu lassen. Glücklicherweise haben sich die Verletzungen des Beamten als nicht gefährlich heraus-- gestellt. Er konnte bereits wieder nach Aschaffenburg zurückfahren. (H. A.)
NeVinischte».
'Hannover, 11. April. Die Kriminalpolizei Der* haftete hier den 36 Jahre alten, dem Trünke ergebenen Postschaffner Büther, der die fünfjährige Tochter Anna der Eheleute Tischler Schär gestern abend cm sich lockte, unsittlich vergewaltigte, nachher buchstäblich zerstückelte und Teile von ihr im Keller des von ihm bewohnten Hauses versteckte, andere Teile auf die Bahnrampe eingepackt warf. Mit diesem Verbrechen dürfte auch die Aufklärung über das vielbesprochene spurlose Verschwinden der Else Kassel gegeben sein; denn Else Kaffel wohntei im gleichen Hause, in dem das jetzt ermordete Kind wohnte. Der verhaftete Mörder hat bereits ein Geständnis abgelegt bezüglich des Mordes an der fünfjährigen Schär. Unter dem Verdacht der Täterschaft wurde der Schuster Paul gleichfalls verhaftet.
* Die Ausstattung der künftigen deutschen Kronprinzessin wird zum größten Teile in Paris her- gestellt. Die Großherzogin-Mutter Anastasia von Meckleu-


