Kursbericht
Frankfurt «. M., 8. Juni. Offizielle Schlusskurse.,
. . 67.70
Tendenz: fest.
3V2% 3% 3V,% 3°/o 378°/o
, 101.35 8°/o Mexikaner
. 90.35 41/2”/o Chinesen .
. 101.30 Electric. Schuokert
Italien. Rente Portugieser I Portugiesen. Hl Unit Türken
Nordd. Lloyd . . Kreditaktien . . Diskonto-Kommandit Darmstädter Bank Dresdener Bank .
Berliner Handolsges Oesterr. Staatsbahn Lombarden . . Gottbardbahn « . Laurahütte . .
Bochum . . . Harpener .
Staatschatzscheine
Türkenlose......
4% Griech. Monopol.-Änl.
41/a% äussere Argentiner
4% W/o 4% 30/
1%
. . 96.35 . . 136 - . . 123.30 . . 208 90 . . 188.50 . . 141.10 . . 155 40 . . 169 20 . . 142.60 . . 18.60
* * 266.50 . . 242 — . . 213 50 . . 100.60
. 90.25
. 100.05
. 99.-
. 102.—
Reichsanleihe do.
Konsole . do. . .
Hessen Oberhessen
(5 ty re irrest |mt hl Zulässigkeit von Polrzieiauf- sicht, den Angeklagten Walter zu einer Gesamtstrafe von 7 Jahren Zuchthaus, 10 Jahren Ehrverlust und Zulässigkeit von Polizeiaufsicht verurteilt. „ „ . .
Mi der Strafzumessung hat der Gerichtshof erwogen, daß mildcrude Umstände nirgends vorhanden seien. Zu berücksichtigen war die große Gemeingefährlichkeit und Verwegenheit, mit der die Angeklagten zu Werke gegangen sind und, daß fte nicht eine Spur von Reue an Tag' gelegt haben. Da die Angeklagten eine ehrlose Gesinnung bewiesen haben, so war auch auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte zu erkennen. Eine Einziehung der Mordwerkzeuge hat der Gerichtshof Nicht ausgesprochen, da der vorgefundene Meißel nicht zum Einbruch benutzt worden ist. Den Angeklagten sind endlich die Kosten des Verfahrens zur Last gelegt und dem Angeklagten Walter die Untersuchungshaft seit dem 10. Januar in Anrechnung gebracht worden. Mit dem Wunsche, daß in diesem Saale niemals mehr ein so grauenhaftes Verbrechen verhandelt und abgeurteilt werden möge, wie es heute seine Sühne gefunden hat, schließe ich die Sitzung mit. einem Dank an die Herren Geschworenen für ihre treue Pflichterfüllung. — Schluß 9 Uhr abends. Die Angeklagten nahmen beide das Urteil mit vollem Gleichmut entgegen. Hudde äußerte zu dem ihn abführenden Gendarmen:
Eß ist doch schief gegangen-
Vor dem Gerichtsgebäude und mehr noch auf dem Gefängnis- Hofe hatte eine vielköpfige Menschenmenge Posto gefaßt. Die beiden Verurteilten wurden von einem Gendarmerie-Kommando gefesselt nach dem Gefängnis geführt. Man merkte ihnen beiden bis zum letzten Augenblicke nicht die geringste innere Beweg- ung an.
odeö des Ermordeten oder überhaupt zur Aufklärung des furchtbaren Verbrechens führen, resp. dienen können, hierher umgehend mitteilen zu wollen. 500 Mark Belohnung sind ausgesetzt.
sj Marburg, 8. Juni. In der nächsten Woche, und zwar am 13. Juni beginnend, soll hier der zweite Kongreß der im vorigen Jahre in Breslau gegründeten deutschen physikalischen Gesellschaft stattfinden. Außer den hiesigen Professoren und Dozenten Ahlfeld, Aschoff, Brauer, Lohmann und Straub werden als Neserenten genannt: Gürber-Würzburg, v. Kries und Trendelenburg-Freiburg, Nagel-Berlin, Lagueur und Nöhmann-Breslau, Tschermack- Halle ii. s. w. Lohmann-Marburg ist Vorsitzender der Gesellschaft.
Frankfurt a. M., 8. Juni. Bankier Alexander Schwarzschild von hier, welcher vor einiger Zeit mit Hinterlassung bedeutender Verbindlichkeiten von hier verschwunden war, wurde im Stadtwalde bei Geroldsau, Gemeinde Lichtentbal bei Baden-Baden, erschossen aufgefunden.
Homburg v. d. H., 8. Juni. Prinz und Prinzess Arisugawa von Japan sind heute abend mittels Extrazuges hier eingetroffen und haben im „Grand Hotel" Wohnung genommen. In ihrer Begleitung befinden sich außer dem Gefolge der japanische Gesandte in Berlin, Gras Jnouye.
Wiesbaden, 8. Juni. König Christian von Dänemark ist mit seinem Bruder, dem Prinzen Hans von Schleswig-Holstein-Sonderburg-Glücksburg und Gefolge, dem Adjutanten v. Kaufmann und Fregattenkapitän v. Bardenfleth, sowie dem Leibarzte Lemairo heute abend 6 Uhr 55 Min. hier eingetroffen. Der König begab sich alsbald nach dem Parkhotel, wo er einen Kuraufenthalt »on mehreren Wochen nimmt.
99.55
106.40
67.15
67.35
88.45
187.—
55 —
45.—
Antrag des Oberstaatsanwalts.
Oberstaatsanwalt Theobald: Die Herren Geschworenen haben den Angeklagten Hudde des Mordes, des qualifizierten Raubes und fünf schwerer Diebstähle, den Angeklagten Walter zweier schwerer Diebstähle für schuldig erachtet, und mildernde Umstände verneint. Bei der Strafzumessung wird zu erwägen sein die beispiellose Frechheit und Gefährlichkeit, mit her beide Angeklagte gehandelt haben. Es ist ferner zu berücksichtigen, daß die Angeklagten auch in Gotteshäuser eingebrochen und Gegenstände, die zum Gottesdienst benutzt wurden, gestohlen haben. Es ist weiter zu berücksichtigen das Vorleben und die Vorstrafen der Angeklagten, sowie, daß sie während der ganzen Dauer der Untersuchung nicht eine Spur von Reue gezeigt und der Au- aeklagte Hudde nicht das geringste Bedauern über das von ihm angerichtete Unheil.an den Tag gelegt hat Angesichts dessen beantrage ich gegen Hudde wegen des Mordes die Todesstrafe, wegen der fünf schweren Diebstahle eine Gesamtstrafe von 15 Jahren Zuchthaus. Außerdem beantrage ich, dem Angeklagten Hudde die bürgerlichen Ehrenrechte abzuerkennen.
Gegen den Angeklagten Walter beantrage ich, einschließlich zu der bereits gegen ihn erkannten. Zuchthausstrafe von den Landgerichten Neuwied und Weiden, eine G e s a m t ft r a f e von 8 Ja breu Zuchthaus, ferner 10 Jahre Ehrverlust und Zulässigkeit von Polizeiaufsicht. Ich beantrage außerdem die Einziehung der bei den Angeklagten vorgefundenen Werkzeuge, die sie bei Ausübung ihrer Verbrechen benutzt haben, und beantrage, dem Angeklagten Walter einen Teil der Untersuchungshaft anzurechnen, da Walter von vornherein geständig gewefen ist.
Die Verteidiger.
Verteidiger, Rechtsanwalt Dr. Jung: Da bfe Todesstrafe Kegen Mordes eine absolute ist, habe ich nichts weiter zu sagen. — Verteidiger Rechtsanwalt Dr. Spohr ersucht, angesichts, des offenen Geständnisses und der großen Jugend des Walter diesen milder zu bestrafen. — Der Angeklagte Dudde antwortet auf Beiraa en des Vorsitzenden, ob er noch etwas zu sagen habe, wi-d"rum mit einem lauten Nein. — Angekl. W alter bemerkt auf B^rrag'U des Vorsitzenden: „Ich schließe mich meinem
41/6% Oesterr. Silberrente Ungar. Goldrente .
4% Oesterr. Goldrente
fäebilidfteUrn Ytncrte man aber nicht einen Menschen zum Tode verurteilen. Es stehe auch fest, daß Hudde am Nachmittag, des
November ohne Ueberzieher und abends mit dem Ueberzieher gesehen worden sei. ES entstehe doch dabei mit Notwendigkeit die Frage wo habe ftnhhe den Ueberzieher am Nachmittag ge- lmdt. Es war im Monat November, wo er des Überziehers bedurfte. Dieser Umstand spreche doch auch'für die, Möglichkeit, daß der Willv existiert und sich eine Zeit lang, wie Hudde behauptet, des Ueberziebers bedient habe. Der Verteidiger fuhrt im Weiteren svus, daß keineswegs nachgewiesen sei, Pfarrer Tböbes sei mit Ueberlegung getötet worden. Der Mgeklagte habe stets ein Messer bei sich geführt, er soll einmal geäußert haben: „Jeder Metzger hat sein Messer." Wenn der Angeklagte ein kalt berechnender Verbrecher wäre, dann hätte, er ein Mester mitgenommen und sich 'nicht darauf verlassen, ein solches vorzufinden. Dor Angeklagte ist ein kühner, aber keineswegs ein kalt berechnender Einbrecher. Er kam abends in einem fremden Orte an und wo er ein Fenster offen stehen sah, stieg er ein, ohne sesttzustellen, ob sich Leute im Zimmer befänden. Er war chen ein ganz sorgloser Verbrecher, der sogar an dem Orte, ro er eingebrochen hatte, gewissermaßen festliche Gefiage abhielt. M H ! Wenn Sie meinen Ausführungen folgen, dann ist der Angeklagte von der Todesstrafe gerettet. Vor einer langiahrigen, womöglich lebenslänglichen Zuchthausstrafe kann der Angeklagte nicht gerettet werden. Nun könnte man sagen: die öffeittliche Meinung verlangt gebieterisch die Todesstrafe. Da die Mog- lichkeit nicht ausgeschlossen ist, daß dies auch an Ihr Ohr gedrungen ist, w fühle ich mich genötigt, Sie zu warnen, dieser öffentlichen Meinung Gehör zu schenken. Die öffentliche Mein- ung urteilt nickt auf Grund von tatsächlichem Beweismaterial, sondern auf Grund augenblicklicher Eindrücke. Ihre Pflicht, m. §>.!, ist es a.ber, Ihr Urteil so abzugebeu, wie es den bewiesenen Tatsachen und Ihrer inneren Ueberzeugung entspricht. Wenn Sie meinen Ausführungen folgen, dann werden Sie sich außerdem die Anerkennung der grundsätzlichen Gegner der Todesstrafe erwerben. Es ist dies ein zwar kleiner Kreis, aber er besteht aus edeldenkenden Menschen, die das Verbrechen aufs tiefste verabscheuen, aber nicht alle Sckuld auf den Verbrecher abwälzen, sondern der Meinung sind, daß auch Veranlagung, Vererbung, Mangel an Erziehung, soziale Verhältnisse usw. Ursachen der Verbrechen bilden und die in der Hinrichtung keine notwendige Sühne erblicken. M. H.! 'Ich lege das' Schicksal des Angeklagten in Ihre Hände.
Verteidiger Rechtsanwalt Dr. Spohr -Gießen)
ersucht, dem Angeklagten Walter mildernde Umstände ^uzubilligen.
Oberstaatsanwalt Theobald erwidert: Die Geschworenen /saben nicht zu fragen: ist die Todesstrafe zeitgemäß, sondern lediglich die Schuldfrage zu prüfen und diese ihrer Ueberzeug- img gemäß zu beantworten, ohne Rücksicht, ob sie Anhänger oder Gegner der Todesstrafe seien. Wr selbst wenn die Geschworenen annehmen: Willy existiert und der Angeklagte habe einen Kvmplizen gehabt, so stehe es doch nach dem eigenen Geständnis des Angeklagten fest daß verabredet war, sollte der Pfarrer auswachen, ihm mit dem Messer „bange zu machen' und daß Hudde im Zimmer war, als Willy mit dem Messer vor dem Bett des Pfarrers gestanden und ihn ermordet habe. In diesem Falle fei Hudde Mittäter. Er (Oberstaatsanwalt) sei aber der feste n, un erschüt 1 er lichen Überzeug*- ung, die Erzählung mit dem Willy sei Lüge, Hudde habe den Pfarrer Thöbes allein ermordet. — Nach kurzer Gegenrede des Bert. R.-A. Dr. I u n g richtet der Vorsitzende au den Angeklagten Hudde die Frage: ob er noch etwas zu feiner Verteidigung anzuführen habe.
Angeklagter Hudde, der mit einer seltenen Ruhe auch den heutigen Reden gefolgt ist, antwortet mit fester, lauter Sttmme:
Nein.
Angeklagter Walter bemerkt auf Befragen des Vorsitzenden: Ich bitte um mildernde Umstände. — Der Vorsitzende erteilt alsdann den Geschworenen die vorgeschriebene
Rechtsbelehruvg.
Gegen 6 Uhr abends ziehen sich die Geschworenen zur Beratung zurück.
Wahrspruch der Geschworenen.
Nach etwa einer Stunde treten die Geschworenen wieder in ren Saal. Unter gespannter Aufmerksamkeit der zahlreichen Zuhörer verkündet der Obmann, Gutspächter Weiß (Hof-Graß> den Wahrspruch der Geschworenen. Danach haben die Geschwo- renen die Schuldfrage betrefft Hudde, den Pfarrer Thöbes zu Heldenbergen vorsätzlich und mit Ueberlegimg getötet zu haben, bejaht. (Bravo im Zuhörerraum Der Vorsitzende ermahnt das Publikum zur Ruhe.) Die Geschworenen h^ben außerdem die Frage wegen Raubes an dem Pfarrer Thöbes sowie der dem Dudde zur Last aelegten fünf Einbruchsdiebstähle und ebenso die Schuldfrage betreffs Walter wegen her diesem zur Last gelegten zwei Einbruchsdiebstähle bejaht und die betreffs Walter gestellten Fragen, ob dem Angeklagten mildernde Umstände zuzubilligen seien, verneint.
Der Vorsitzende befiehlt darauf, die Angeklagten wieder einzuführen. Diese werden, beide an den Händen geschlossen, von je zwei Gendarmen und je einem Gefängniswärter auf die Anklagebank geführt. Der Gerichtsfchreiber, Gerichts - Assessor Seibert, lieft den Angeklagten den Wahrspruch der Geschworenen vor.
Kus Stadl uud Land.
Gießen, 9. Juni 1905.
** Der Zeichenunterricht in der 2. Kammer. Zu dem Antrag des Abg. Noack betr. die Organisation des , eichenunterrichtes in Hessen hat sich das Ministerium aus- ührlich geäußert. Der 4. Ausschuß hat den Antrag daraufhin beraten und ist jetzt mit der Großh. Negierung der Meinung, „daß vorerst bei dem Mangel an genügend vorgebildeten Zeichenlehrern eine besondere Inspektion nicht nötig ist. Auch die Einsetzung einer ständigen Kommission läßt sich durch jeweilige Beauftragung ersetzen. Besonders geeignet würde hierzu der Leiter der Unterrichtszeichenkurse sein, der sich von dem Erfolg und den Leistungen der früheren Besucher zu überzeugen Gelegenheit hätte. Diese Revisionen müßten jedoch regelmäßig sein. Der Umwandlung der seitherigen und Aufstellung von neuen Lehrplänen ist in den höheren Lehranstalten und Seminarien im Sinne des Antragstellers Rechnung getragen worden. Für die meisten länolichen Volksschulen' wird eine derartige Maßnahme wenig nützen, da Die Verwendung von Fachlehrern ausgeschlossen ist und die Ausbildung tüchtiger Zeichenlehrer auf den Seminarien zur Seltenheit gehört. Diese Lücke sucht die Regierung in anerkennenswerter Weise durch Abhaltung von Zeichenkursen auszufüllen. Die Mittel für dieses Kurse sind — wohl mit eine Folge dieses Antrages — im Budget für 1905 um 3000 Mk. auf 7000 M k. erhöht worden. Was die Ausbildung und Prüfung Don, eigens vorgebildeten Fachlehrern anlangt, so ist auch für unser kleines Land wohl ohne bedeutende Kosten im Anschluß an die technische Hochschule das Studium zu ermöglichen und die Ausarbeitung einer Prüfungsordnung zu erstreben. Hinzuweisen ist in dieser Beziehung auf die neuerdings eingeführte Prüfung für Studierende der Landwirtschaft an der Landesuniversität Gießen. Ebenso ist trotz des relativ geringen Bedarfs,an Veterinärmedizinern ein vollständig ausgebildetes JN- stttut in Gießen vorhanden. — Der AntraMeller erklärte ich mit dem Vor geschlagenen als zurzeit erreichbaren im großen und ganzen einverstanden. Der Ausschuß beantragt deshalb: die Kammer wolle den Antrag des Abg. Noack
ür erledigt erklären.
* Zum Mord in Biebrich. Die Polizeiverwaltung in Biebrich ersucht uns um Aufnahme des folgenden Schreibens: Nach wie vor der Verhaftung des wegen, Verdachts der Täterschaft des in der hiesigen Gemarkung, im Distrikt „Hohl" in der Zeit vom Sonntag, den 28. Mai bis Donnerstag, den 1. Juni er. verübten Mordes ausgeschrieben gewesenen Fabrikarbeiters Eduard Hilarius Müller von Tittlofsroda, Bez.-Amt Hammelsburg, ist es für die objektive Untersuchung von ganz besonderem Wert, festgestellt zu wissen, wer die Person des Ermordeten ist. Wiederholt geben wir nachstehend das Signalement der Leiche mit dem Bemerken bekannt, daß die bei ihr vor gefundenen Kleidungsstücke und zwei Messer, sowie ein Schlüssel mit der an der Schlüsselstange über dem Bart deutlich wahrzw nehmenden Zahl 4 2 in den Bureaus des diesseitigen Polizei-Kommissariats, Rathausstraße 50, parterre, zur Ansicht bereit gehalten werden. Der genannte Schlüssel mit der Zahl 42 dürfte vielleicht auf die früher innegehabte Wohü- ung oder einen benutzten Schrank usw. in einer Fabrik, Baracke, in einem Gasthau.se oder dergleichen hindeuten, und die Inhaber oder Pächter solcher Etablissements bezw. deren Angestellte werden dringend ersucht, nachzuforschen, ob eine wie nachstehend beschriebene Person bei ihnen | logiert hat oder aber, ob ihnen ein derartiger Schlüssel abhanden gekommen ist. Diese Feststellung ist von größter'Wichtigkeit.
Beschreibung der Leiche. Cirea 1,75 Meter groß, kräftige Statur, dunkles, ziemlich schwarzes starkes Kopfhaar (ziemlich kurz), rundes Gesicht, gewöhnliche Nase, mittelstarken, dunkelblonden Schnurrbart. War bekleidet mit dunklem, längs- weißgestreiften Sackrock, Weste und Hose aus schwarzem ^rrikot- stoff, kurzen schwarzwvllenen Strümpfen und noch gut erhaltenen schwarzledernen Schnürschuhen. Außerdem trug er ein Helles, noch frischgewaschenes Trikot- (Sport-) Hemd mit Umlegekragen, der mit einer halbwollenen Kordel, deren Enden in kleine Troddeln auslaufen, zusammen gehalten wird. Neben der Leiche lag ein hellgrauer weicher Filz- (Schlapp-) Hut mit braunem Schweißl^er, unter dem sich weißseidenes Futter befindet. In den Taschen fanden sich 2 Messer und 1 Schlüssel vor. Das eine Messer hat eine gelbe metallene Schale, auf deren einer | Seite die Worte: „Im Wein liegt Wahrheit" zu
lesen sind, während auf der anderen Seite eine weibliche Figur mit einem Weinglas in der rechten Hand zu sehen ist. Das zweite Messer ist etwas' länger und mit einer dunklen Hornschale versehen. Die einzige Klinge wird mittels eines Mechanismus geöffnet und seschlossen, an seiner ' Schale befindet sich ein stählerner Ring. Solche Messer (soll I ; belgisches Fabrikat sein) werden von ausländischen Ar- r hei fern gern getragen. — Am Schlüssel vorn über dem Bart befindet sich die Zahl 42 eingestanzt. An der Hose befinden sich! überm Knie schmierige Flecke, anscheinend von Oel u. dgl. herrührend. Außerdem muß darauf hingewiesen werden, daß trotz der erfolgten Verhaftung des verdächtigen Eduard Müller immerhin noch nicht angenommen werden kann, daß der wirtliche Täter nun wirklich ermittelt ist. Diesseits müssen die Recherchen m derselben Weise fortgesetzt werden, als wenn überhaupt noch niemand wegen des 'fraglichen Mordes festgenommen, oder verdächtigt worden wäre. — Aus diesem Grunde stellen wir an das Publikum die dringende Bitte, seinerseits alle etwa gemachten verdächtigen Wahrnehmungen, die zur Ermittlung des Täters
Kirchliche Kachrichten.
Evangelische Gemeinde.
Am 1. Pfingstfeiertag, den 11. Juni 1905.
Kollekte für die Hessische Lutherstiftung.
Hottesdienü.
In der Stadtkirche.
Vormittags 8 Uhr: Pfarrer S ch w a b e.
Vormittags 91/, Uhr: Pfarrer v. Schlo fjer.
Vormittags 11 Uhr: Kinderkirche für Matthaus- und Markus- gemeinde gemeinsam. Pfarrer v. Schloff er.
In der Johanneskirche.
Vormittags 8 Uhr: Pfarrassistent Sattler.
Vormittags 91/, Uhr: Professor v. Drews.
Beichte und heiliges Abendmahl für Lukas- und Johannes» gemeinde. Anmeldung vorher bei dem Pfarrer jeder Gemeinde erbeten.
Am 2. Pfingstfeiertag, d en 12. Juni 1905.
In der Stadtkirche.
Vormittags 8 Uhr: Pfarrer v. S ch l o s s e r.
Vormittags 91/, Uhr: Pfarrer Schwabe.
Beichte und heiliges Abendmahl für Matthaus« und Markus^ gemeinde. Anmeldung vorher bei dem Pfarrer jeder Gemeinde erbeten.
In der Johanneskirche.
Vormittaas 8 Uhr: Siehe Stadtkirche.
Vormittags 9 V, Uhr: Pfarrassistent Schulz.
Vormittags 11 Uhr: Kindergottesdienst für die Lukas- gemeinde. Pfarrassistent Schulz.
Katholische Gemeinde.
Samstag, den 10. Juni 1905.
Nachmittags um 5 Uhr und abends um 8 Uhr: Gelegenheit zur hl. Beicht.
Sonntag, den 11. Juni 1905, Pfingstsonntag.
Vormittags von 61/, Uhr an: Gelegenheit zur heil. Beicht.
„ um 7 Uhr: Die erste heil. Messe, vor und m der* selben Austeilung der heil. Kommunion.
„ um 8 Uhr: Tie zweite heilige Messe.
„ um 9 */2 Uhr: Hochamt mit Predigt.
Nachmittags um 21 /, Uhr: Fest-Audacht.
um 5 Uhr und abends um 8 Uhr: Gelegenheit zm. hl. Beicht.
Montag, den 12. Juni 190 5.
Pfingstmontag.
Vormittags von 61/, Uhr an: Gelegenheit zur heil. Beicht. .
, um 7 Uhr: Die erste heil. Mesie, vor und m derselben Austeilung der heil. Kommunion.
„ um 8 Uhr: Die zweite heil. Messe.
„ um 912 Uhr: Hochamt.
Nachmittags um 21/, Uhr: Fest-Andacht.
SB wird von alten Leuten,
Kinder, Schwachen U » usw. vorMlich vertrage», da
aseß? JLW7 V Mia cs dem Körper die wichtiastcn Lebens- und Aufbaustoffe in konzentriertester und leicht verdauuchster Form zuführt. Man lese die Gutachten der Aerzte. Erhältlich das y2 Kilo Mk. 3.— in Apotheken, Drogerien usw.b
Herrn Verteidiger cm."
Urteil.
Nach etwa 'a'bi u.idigcr Beratung des Gerichtshofes verkündet flet Vorfl r.Dc, ' d.crjericfjtSrat Preetorius:
D er Gerichtshof hat, gemäß dem Wahrspruch der Geschworenen, im Namen des Großherzogs den Angeklagten Hudde zum Tode,„12 Jahren Zuchthaus, dauernden Verlust der bürgerlichen
Cotomhos ü 6 Pfg-
unübertroffene Qualitätseigarre. keine Ausstattung nur Qualität, enrpfiehlt G. C. Volk, Grünbergerstr. 4, Giessen. 1901 Äuswertouf!
Wcgcn Verlegung meines Geschäftes von Neustadt 19 nach Marktplatz 11 verkaufe ich sämtliche Waren bestehend tn ührea-, Bold- und Silberwaren zu bedeutend herabgesetzten Preisen. 2902
I. Amick, Zmelikk «i Umchcr.


