Nr. 43
General-Anzeiger, Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Sieben
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Rotationsdruck und Verlag der Brühl'schen Universitütsdruckerei. R. Lange, Gießen.
Redaktion, Expedition u.Druckerei: Schulstr.7.
Tel. Nr. 5L Telegr.-Adr.: Anzeiger Gießen.
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gehoben.
Dagegen wird daS Verbot Klauenoieh im Umherziehen Bekanntmachung vom 11. Januar
Erscheint täglich mit Ausnahme deS Sonntags.
Die „Gießener Zamiiienbiätter" werden dem »Anzeiger viermal wöchentlich beigelegt. Der hessische Landwirt" erscheint monatlich einmal.
Bekanntmachung.
Betr.: Die Maßregeln zur Abwehr und Unterdrückung der Maul- und Klauenseuche.
Durch diesseitige Bekanntmachung in obiger Angelegenheit vom 11. Januar 1904 — Kreisblatt Nr. 9 — sind Wiederkäuer, welche auf Viehmärkten, insbesondere auf Schlacht- viehmärkten, angekauft und nicht zum Zwecke sofortiger Schlachtung unmittelbar in ein Schlachthaus überführt werden, einer Quarantäne von näher bestimmter Dauer unterstellt worden.
Diese Quarantäne und die durch unsere Bekanntmachung vom 7. September 1903 — Kreisblatt Nr. 140 — für aus den preußischen Regierungsbezirken Koblenz und Wiesbaden eingeführten Wiederkäuern festgesetzte Quarantäne, sowie die damit zusammenhängenden Anordnungen — Ziffer I und II unserer Bekanntmachung vom 11. Januar 1904 — bezw. II und III unserer Bekanntmachung vom 7. September 1903 — Kreisblatt Nr. 140 — werden hiermit auf*
KarlarmnLarisches.
Berlin, 19. Februar. Die Kommission des Reichstages zur Beratung des Gesetzentwurfs, betreffend Entschädigung für unschuldig erlittene Untersuchungshaft, nahm den ersten Absatz deS ersten Paragraphen in folgender Fassung an: Personen, die im Strafverfahren freigesprochen oder außer Verfolgung gesetzt sind, können für die erlittene Untersuchungshaft eine Entschädigung aus der Staatskasse erlangen, wenn das Verfahren ihre Unschuld ergab; Unschuld liegt auch dann vor, wenn kein dringender Verdacht mehr besteht. Der Untersuchungshaft steht bie vorläufige Festnahme und Vorführung gleich.
— In der heutigen Sitzung der Kommission für den Gesetzentwurf, betreffend die KaufmannSgerichte, jöurbe em Antrag Trimborn angenommen, wonach Rechtsanwälte und Personen, die als Angestellte von Vereinen oder sonst daS Verhandeln vor Gericht geschäftsmäßig betreiben, als Prozeßbevollmächtigte oder Beistände vor einem Kaufmannsgericht nicht zugelassen werden. Sie können vom Vorsitzenden auf Antrag einer Partei zugelassen werden bei glaubhaft gemachter Verhinderung der Partei und bei besonderer Schwierigkeit eines Falles.
Berlin, 19. Febr. Das preuß. Abgeordnetenhaus erledigte heute den Etat der Handels* und Gewerbeverwaltung und bewilligte das Ministergehalt. Beim Titel Staatskommiffar für die Berliner Börse wurde die Beratung abgebrochen und auf Samstag vertagt.
15. März 1904 verlängert.
Die Anordnungen unserer . _
11. Januar 1904 — Kreisblatt Nr. 9 — betreffend die Maßregeln zur Abwehr und Unterdrückung der Schweinepest, bleiben bis auf weiteres in Kraft.
Friedberg, den 12. Februar 1904.
Großherzogliches Kreisamt Friedberg.
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Gießen, den 15. Februar 1904. Betr.: Die Feuerstättenvisitation für 1904.
Das Grobherzogliche Kreisamt Gießen
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Wir setzen Sie davon in Kenntnis, daß die Feuervisitatoren angewiesen worden sind, mit der Vornahme der Feuerstätten-Visitationen zu beginnen und daß bie aufzu- nehmenben Protokolle spätestens bis zum 1. April b. Js. bei uns eingelaufen sein müssen.
I. V.: Tr. KranzLühler.
bes Hairbcls mit — Ziffer III unserer 1904 — bis zum
Gerichtssaat.
w. Gießen, 19. Febr. Der Zapfen st reich hatte die beiden Musketiere Uhl und Koch von der 2. Kompagnie de8 116. Jnsanterie-RegimentS vor das Standgericht gebracht, vor dem sie sich gestern wegen ausdrücklicher G eh o rs a ms-Verweigerung zu verantworten hatten. Der Gerichtshof bestand aus Major v. Schlemmer, Hauptmann Hoos unb Oberleutnant Volley. Die Anklage vertrat Oberleutnant Stephan. Der Anklage lag folgender Tatbestand zu Grunde: Die beiden Musketiere waren an einem Sonntag abend um V, 9 Uhr von der oberen Franksurter- straße aufgebrochen, um vor dem Zapfenstreich in die neue Kaserne zu kommen. War es die Liebe zweier Mädchen, oder daß gute Bier der Seltershöhe, was die Paterlandsverterdlger veranlaßt hatte, so lange zu säumen, genug, sie mußten beide einen richtigen Dauer-
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Zur KLeichöerechtiguugsfrage der höyereu Schulen
schreibt man uns aus unserem Leserkreise:
Sie haben in der vorgestrigen Nummer einen geschichtlichen Ueberblick über die Entwicklung der Berechtigungen der höheren Schulen gegeben. Sie zeigen, daß die unver- kenttbare Wandlung im herrschenden allgemeinen Bildungsideal das SchiulbiwungSideal gezwungen hat, dieser Wandlung Rechnung zu tragen. Mit Recht haben Sie deshalb auch vor einigen Tagen darauf hingewiesen, daß dchAnerkenn* ung der Gleich w e r t i g k e i t der drei Vollanstalten (Gymnasium, Realgymnasium, Oberrealschule) auch die Gleichberechtigung zur Folge haben müsse, daß diese Gleich- be rechtigung verhältnismäßig am liberalsten tu Preußen, viel weniger aber in Hessen durchgesührt sei. Am Be- zeichnendsten ist in dieser Beziehung die Tatsache, daß der hessische Oberrealschulabiturient mit Rücksicht auf gewisse Anschauungen noch nicht einmal das Recht zum Studium der Forstwissenschaft besitzt. Es unterliegt gar keinem Zweifel, daß eine große Anzahl von Eltern heute noch ihre Kinder dem Gymnasium zuführen, obgleich auch« sie dem überlieferten Schulbildungsideal vielfach nicht mehr begeistert anhängen, sondern die amtlich ausgesprochene Gleichwertigkeit aller Vollanstalten anerkennen. Es ist iiidjt mehr in erster Linie der Gedanke, die Kinder der „vornehmen" Schule zuzuführen, der vielfach die sog. besseren Kreise" abhält, dieser Ueberzeuaung durch die Wahl der Realanstalten Ausdruck zu verleihen, sondern der Wunsch, den Kindern alle Berufe offen zu halten. Wenn erst einmal mit der Gleichwertigkeit die unbedingte Gleichberechtigung verbunden ist, dann ist die Bahn frei für einen offenen, ehrlichen Wettbewerb der drei Anstalten und dann entspricht die getroffene Wühl auch der Ueber- zeugung und der Sympathie für die betreffende Anstalt, ein nicht hoch genug anzuschlagender Gesichtspunkt für das Verhältnis zwischen -Ähnle und Haus.
Tie Zahl der Oberrealschulen nimmt zu. Allmählich kommen die Abiturienten zur Hochschule, die Auswahl für den zukünftigen Beruf ist äußerst beschränkt, an der Universität steht ihnen nur Mathematik und Naturwissenschaft offen, abgesehen von denjenigen Fächern, die kerne volle Maturität vorschreiben. Tie Folge ist natürlich! eine Üeberfüllung dieser Fächer. Im laufenden Semester sind.an der Hochschule Gießen allein 101 Mathematiker immatrikuliert, darunter eben schon 20 Oberrealschulabiturien- ten. Mit Recht warnt deshalb der Jahresberichts der Deutschen Mathematiker-Vereinigung vor dem Studium der Mathematik, unter Hinweis, daß die Zahl der mathematischen Studenten an sämtlichen preußischen Universitäten im Sommersemester 1903 bereits auf 1420 angewachsen ist. Der Bericht schließt mit der Drähnung, daß künftig nur derjenige das Studium der Mathematik ergreife, den eine ausgesprochene Neigung und Begabung dazu treibe. „Tie materiellen Aussichten der Stu-
Märkte.
§ Butzbach, 18. Febr. Der heutige Schweinemarkt war nur mäßig befahren, aber ziemlich gut von Kauflustigen besucht. Die Preise sür Ferkel waren etwas in die Höhe gegangen.
a. Marburg, 18. Febr. Der heutige erste diesjährige S ch w e i n e m a r k t war mit 510 Stück befahren. 6—8 Wochen alte Ferkel kosteten 25—35 Alk., 4—5 Monate alte Läufer 60—80 Mk., ältere Schweine durchschnittlich 90 Mt. jedes Paar. Der Handel war ziemlich lebhaft. Der nächste Markt findet am 10. März statt.
Kchiffsnachrichten.
Red Star Linie, Vettreter Earl Retter Gießen, Bleichstr. 8.
Der Postdampfer .Kroonland" der Red Star Linie in Antwerpen, ist laut Telegramm am 16. Februar wohlbehalten in New-Port angekommen.
Kirche unb Schute.
— Die Lemberger „Reforma" meldet: Der Breslauer Fürstbischof Kardrnal Kopp machte gegen den Krakauer Pfarrer Mikulski in Rom einen kanonischen Prozeß anhängig, weil Mikulski gegen das Verbot des Breslauer Ordinariats im Vorjahr das polrrische Mitglied des preußischen Abgeordnetenhauses und des deutschen Reichstages Adalbert Korfanty illegal in der Krakauer Kreuzkirche getraut hatte. Kardinal Kopp fordert die Annullierung der Ehe.
— Der Großherzog von Baden verlieh der Ghmna- sialabteilung der höheren Mädchenschule zu Karlsruhe endgiltig sämtliche Berechtigungen des mit dem Lehrplan eingerichteten Gymnasiums.
dierenden der Mathematik werden in nächster Zeit sich ortgesetzt erheblich verschlechtern."
Wir glauben, daß eS Pflicht ist, dies auszusprechen zu einem Zeitpunkt, der wieder eine große Anzahl junger Männer vor die Berufswahl stellt. Wir bedauern aber, daß das Derechttgungswesen dazu zwingt, daß ttotzdem auch manche für das mathematische Studium ungeeignete Abiturienten der Oberrealschule den Beruf erwählen werden, weil die Auswahl so sehr beschränkt ist, daß aber andererseits Gymnasial- und Realgymnasialabiturienten im Laufe der Zett dadurch entstehenden unnatürlichen Konkurrenz weichen werden. Tie auch für den mathematischen Beruf wünschenswerte Verschiedenarttgkeit der Vorbildung muß darunter leiden.
Viertes Blatt. 154. Jahrgang Samstag Äv. Februar 1904
Gießener Anzeiger
politische Tagesschau.
Der Gouverneur von Samoa.
AuS Berlin wird uns geschrieben:
Wie aus parlamentarischen Kreisen verlautet, liegt in der Absicht, bei Beratung des Kolonialetats die Angelegenheit des Gouverneurs von Samoa, Tr. Sols, zur Sprack)e zu bringen, gegen den von einigen Müttern alldeutscher Richtung eine Fehde etngeleltet wurde, die sich auf Samoa Übertrug und die Person des Gouverneurs bei den Eingeborenen zu diskreditieren geeignet und wohl auch bestimmt war. TaS letztere nimmt Tr. Solf selbst an, nach seinen Erklärungen im samoanischen Gouvernementsrat vom 29. Tezember zu schließen. Dem Vertrauensvotum, das diese Körperschaft Herrn Tr. Solf erteilte, legt nach unseren Informationen Die Kolonialverwaltung erhebliches Gewicht bei. Sie lehnt es durchaus ab, den alldeutschen Heißspornen gefällig zu sein und den Gouverneur seines Postens zu entheben. Ter Reichstag wird diesen Standpunkt voraussichtlich gutheißen, denn auf ihn hat Tr. Solfs Verwaltungsprogramm, das er vor einigen Jahren in einer Plenarsitzung des Parlaments entwickelte, einen günstigen Eindruck gemacht. Tie Abberufung Dr. Solfs, der auf Samoa sich eingelebt und besonders die Lösung der Arbeiterfrage in die Wege geleitet hat, würde wohl auch! den Interessen der Kolonie kaum entsprechen.
lauf den Frankfurter Berg hinab, die Liebigstraße und Ludwig- slraße hinunter, die Licherstraße hinauf bt§ zur Kaserne machen, deren Tor sie auch um 9 Uhr passierten. In der Licherstraße liefen beide Musketiere an dem Oberleutnant gebens, welcher an jenem Abend Rondeoffizier war, vorüber, ohne den Vorgesetzten zu grüßen. Ter Offizier will die Leute mehrere male zum Stehenbieiben angerufen haben, doch wurde der Dauerlauf bis in die Kofente sort- aeietzi, obschon auch der davor stehende Posten die Musketiere durchs ein dreimaliges Halt anrief. Die Angeklagten behaupten, sie hätten in ihrer Hast, daS Kasernentor 5x1 erreichen, weder den Rondeoffizier in der Licherstraße gesehen, noch hätten sie dessen Anruf gehört. Oberleutnant Jebens erklärt, es sei an dem betreffenden Abend nicht so dunkel gewesen, daß bie beiden Leute ihn nicht als ihren Vorgesetzten hätten erkennen können; er habe auch bemerkt, daß, als sie in gleicher Höhe mü ihm waren, sie ihren Lauf verlangsamt hätten. Der Zeuge erklärt, er habe sehr laut den wenige Schritte von ihm lausenden Musketieren zugerufen: Halt! Kommt einmal hierher! Diesen Zuruf habe er auch wiederholt und erst als die Leute nicht stattden, dem Posten am Kasernentor zugeruf-n, die Seute anzuhalten, welche gerade das Tor passiert hatten. Er ist der Ansicht, die de,den Angeklagten müßten unbedingt seinen Befehl gehört haben. Der Fahnenjunker Ebel, welcher an jenem Abend den Posten am Liasernentor besetzt hielt, bekundet, daß ihm von einpassierenden Lameraden damals kurz vor 9 Uhr gesagt worden sei, der die Wacht habende Oiftzter tomrne aus der Stadt. Hierdurch fei er veranlaßt worden, an dem Tor Posto zu fassen und aus den Weg zur Kaserne scharf Acht zu geben. Er habe am hellen Mantel und am Helm das Rahen des Offiziers bemerkt und auch gehört, rote dieser „Posten" und später noch einmal „Posten" gerufen habe. Er habe daraus den beiden kurz vorher an ihm vorbei gelaufenen Mustetieren drei mal „Halt" zugerusen; auf den dritten Anruf habe Uhl auch gestanden und er habe diesen arretiert. ®er Zeuge bemerkt, daß während der ganzen Affäre der Hornist Zapfenstreich gebla en hat; er ist der Ansicht, daß es wohl sehr möglich fein könne, daß der Zapfenstreich seine Rufe Übertönt hat, so daß die eilig davon laufenden Musketiere das Halt nicht gehört haben. Der Angeklagte Koch wenigstens behauptet dies, während Uhl, dem der Posten beim dritten Anruf näher war, nur das dritte „Halt! gehört haben will und infolgedessen auch stillgestanden hat. Der Vertreter der Anklage beantragte, beide Angeklagte für schuldig zu erklären und Uhl zu 14 Tagen, den Koch aber zu 8 Wochen strengen Arrestes zu verurteilen. Rach langer Beratung erkannte das Gericht gegen beide Angeklagte auf Freisprechung. Der Vorsitzende, Major von Schlemmer, begründete das Urteil, indem er auSsührte, daß der Gerichtshof es nicht als zweifellos erwiesen ansehen konnte, daß die Angeklagten in der Licherstraße den Rondeoffizier gesehen, noch dessen Haltruf gehört haben müssen. Es fei wohl möglich, daß ihr Wahrnehmungsvermögen durch die Aufregung getrübt gewesen sei.
München, 18. Febr. Der Einjähria-Freiwiliae Josef Er ach, Rechtspraklikant. wurde vom Kriegsgericht wegen verleumderischer Beleidigung, falscher Anschuldigungen und Vorschützen von Gebrechens vier Monaten Gefängnis und Versetzung in die zweite Klasse des Soldaten standes oerurtedt. Erach schrieb an den Abg. Tr. Pichler einen Bries, in dem er sich beschwerte, daß er vom Unterosfizter Jena chikauiert werde, obwohl er wegen früheren ArmbruchS vom Arzte zur Berücksichtigung empfohlen worden sei. Dr. Pichler übergab den Brief dem Kneas- mintster v. Asch, der die Sache amtlich verfolgte, worüber Dr. Pichler, der als Zeuge geladen war, entrüstet betonte, daß es UfuS sei, alle solche Dinge, die man in der Eigenschaft als Abgeordneter einem Minister gebe, vertraulich zu behandeln. Die Regierung wünsche, daß man sich vertraulich an sie wende. Der ÄrtegS- m int ter habe keine Verpflichtung gehabt, sich amtlich informieren zu müssen. Dieser habe einen viel schwereren Fall unter der Hand erledigt. Es sei gleichgiltig, ob et dem Minister gesagt habe, seine SDlUteilung sei vertraulich, oder ob er das nicht getan habe. DaS Dtoment des Vertraulichen verstehe sich von selbst. Gegen den Unteroffizier Jena wurde daS Verfahren eingestellt, gegen den Einjährigen wurde das obige Urteil gefällt. .


