Ausgabe 
17.8.1904 Viertes Blatt
 
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Zweites Blatt

154. Jahrgang

Mittwoch 17. Anguft 1904

Giehener Anzeiger

Erscheint tLglich mit Ausnahme deS Sonntags.

DieEichener ZamUiendlStter" werden dem Anzeiger viermal wöchentlich beigelegt. Der »hessische Landwirt" erscheint monatlich einmal.

Rotationsdruck und Verlag der Brühl'sch« Umversitätsdruckerei. R. Lange. Gieß«.

Redaktion. Expedition ».Druckerei: bchulstr.7.

Tel. Nr. 6L Telegr.-Adr, r Anzeiger Gieß«.

Seneral-Anzeiger, Amts- und Anzeigeblatt für den Ureis Sietzen.

Metrachtungen über das KranKenVerstcherungsgeseH.

Von ärztlicher Seite wird uns geschrieben:

Die ersten gesetzlichen Bestimmmrgen. betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter im Deutschen Reiche wur­den erlassen am 15. Jurri 1883 mld haben seitdem ver­schiedene Ergänzungen erfahren, die bis in die Neuzeit heranreichen. Daß mit der einh ertlich en Durchführung dieser Krankenversicherung im ganzen Deutschen Reiche dein Volke eine große Wohltat erwiesen wurde, liegt heute klar vor aller Augen. Denn während es in ben früheren Jahren den einzelnen Gemeinden oder Gcmeindeverbände-n frei- gestellt war, ihre Arbeiter zwangsweise zu versichern, was aber die meisten Gemeinden unterließen, sind infolge des Kranfenkassegesetzes heute alle lcmdwirtschaftlichen, gewerb­lichen, kaufmännischen und industriellen Arbeiter und Ar­beiterinnen dem staatlichen Krantzukassenver siche rungs- zwang unterworfen.

Das Gesetz hat aber auch noch für solche Arbeiter und .Unterbeamte, welche keinem Bersicherungszwange unter­liegen, die Möglichkeit des freiwilligen Leitritts zu einer Krankenkasse gelassen^ wenn solche Reflektanten das ent­sprechende ärztliche Zeugnis vorlegen, daß sie zurzeit ihrer Aufnahme gesund sind.

Durch dreje Bersichernngsberechtigung ist es ermöglicht, nach Aufgebcn eines definitiven Arbeitsverhältnisses doch noch freiwilliges Mitglied einer Krankenkasse zu bleiben.

Die Wohltat dieser Krankenfürjforge kann nach dem Ge­setze auch anderen Personen mit einem Einkommen bis zu 2000 Mk. zugewendet werden.

Wir haben also hier ein Gesetz, das in wahrhaft groß­artiger Weise für die kleinen Leute und Arbeiter eine aus­reichende Krankenfürsorge schuf.

Man hätte nun erwarten sollen, daß diese Krcmkengesetz- gebung dem Aerztestande, von dem sie zunächst mit Freu­den begrüß: wurde, quasi als das Morgenrot einer besseren Zukunft, neue Hilfsquellen eröffnen würde, indem letzt ge­wisse Kategorien gezwungen wurden, ältliche Hilft zu neh­men, was sie früher einfach unterlassen hatten. Ferner wurden zahlreiche Kafftnarztstellen geschaffen und reichlich dotiert. Die Aerzte selbst setzten ihrx Taxen gegenüber den Kassen bedeutend herab, sollte es sich doch eigentlich um mehr oder minder Unbemittelte handeln^ die früher einfach gar keinen Arzt zu Rate zogen und sich meist mit

I Hausmitteln beholfen hatten. Man hoffte dabei, daß die I Menge wieder das eventuell entstehende Honorardesizit aus­gleichen werde.

Man vergaß dabei aber nur das eine zu berücksichtigen, daß man erstens die Bewertung der Arbeitsleistung des Arztes in den Augen des Publikums notwendigerweise herab­setzen und so das Ansehen des ärztlichen Standes schädigen mußte, unb daß ferner infolge angestrengterer und ver­mehrter Tüttgkeit die ärztlichen Arbeitskräfte rascher ab­genutzt werden mußten, wie früher.

Die materielle Not, besonders die gering­fügige Bewertung der ärztlichen Tätigkeit durch die Kassen zwingt die Aerzte, ihre Kräfte aufs äußerste anzuspannen, um ftnanziell wenigstens einigermaßen be­stehen zu können. Diese unerhörte Intensität an Arbeit fordert aber auch mit der Zeit ihre Opfer und wird sie auch ganz sicher bekommen, denn nicht blos die Freudigkeit am Beruf muß nachlassen, es werden sich auch allmählich bald kleinere oder größere Anzeichen von Ner­vosität bemerklich machen, die noch wächsern wenn den Aerzten neben ihrem aufreibenden Berufsdienst außer der Fürsorge für die Gegenwart auch noch das Gespenst des Elends im Alter winkt!

Da möchte man den rechten Volksvertretern und den Gesetzgebern zurufen:

Videant consules, ne res publice capiat detrimenti!

In der Tat haben sich in den letzten Jahren schon ver­schiedene Anzeichen ergeben, die darauf schließen lassen, daß eben ein großer Teil der Aerzte, namentlich die Mehrzahl der Kassenärzte, einer vorzeitigen Invalidi­tät verfallen ist.

Dabei trat infolge der massenhaften Rufe nach Kassen­ärzten im letzten Jahrzehnt eine solche lieberfül lung des ärztlichen Standes ein, daß man heute ver­gebens nach Hilfsmitteln sucht, um die Notlage, oie sich inzwischen herausgcbildet hat, zu heben.

Nun ist von mancher Seite der Stuf ertönt:Fort mit den Krankenkassen!"

Das ist ein N o n ft n s. Diese Kassen sind einmal da, sie konrmen Millionen von Menschen iu gute und lassen sich also nicht mehr gewaltsam aus oer Welt schaffen. Wenn aber die Aerzte zum Besten der Allgemeinheit bisher geblutet unb zahlreiche Opfer gebracht Haden, so dürfte es endlich auch einmal an der Zeit fein, daß man nach prakttschen Hilfsmitteln greift, um ein Wetterumsich-

I greifen dieser tatsächlich bestehenden Notlage zu verhindere sDazu müssen verschiedene Wege gleichartig nebeneinander- gegangen werden.

1. Es muß überall, wie schon lange erstrebt, die Hono­rierung der Einzelleistung durchgeführt werden, und daß dies unbeschadet des Wohlergehens der Kasse geschehen Eann," dafür ist Zeuge die hessische staatliche Betriebs­krankenkasse. Sie kommt mit annehmbaren Minimal­taxen und Vergütung des Wegkilometers mit 0.80 Mk. auf durchschnittlich 5.70 Mk. Ausgaben für ärztliche Behandlung. Trotz dieses relativ hohen Betrages pro Kopf kommt sie mit einer Umlage von 3 Proz. Erhebung des Arbeitsverdienstes durch und behält sogar noch einen kleinen Heberschuß. Und doch ist auch gar nicht zu verkennen, daß auch hier noch manche Mark gespart werden könnte an Porto, wenn man z. B. Krankenmeldekarten mit 3 Pfg. Porto einsührte.

2. Es müßten die einzelnen Gemeindekrcrnrentasfen zu größeren Gemeinde- oder Kreisverbäuden vereinigt werden, deren Mitglieder einer scharfen Konttolle unterstehen müßten.

3. Es müßte die Scheu mancher Gemeinde überwunden und jede müßte gezwungen werden, ihren Kass en ärz ten wenigstens beratende Stimme in i hren Kranken­kassengeneralversammlungen zu geben, da die Aerzte ja meist mehr als wie die Gemeinderatsmttglieder bei ihren Besuchen sehen und finden, woran ei^e derartige Kusse krankt. Und nur wo die Krankenkassen mit ihren Aerzten Hand in Hand gehen bei der Beratung über das Krankenkassenwesen, werden sich Kollisionen vermeiden lassen, aber auch nur da wird ein Gedeihen dieser Kassen möglich sein.

4. Da seit Januar 1904 die jeweilige Krankenversichernutz bei Orts- und Gemeinde-Krankenkassen auf 26 Wochen läuft, so liegt die Gefahr sehr nahe, daß das, ohne eine scharfe Kon­trolle, öfters zum Nachteil dieser Kassen ausgenützt wird, namentlich von sog. Hausarbeitern. Es würde sich deshalb unbedingt empfehlen, wenn den Gemeindekranftnkasftn auch erlaubt wurde, y3 und Va Erwerbsunfähig keit zu entschädigen, man hätte dann eher eine Handhabe ge­wissenlosen Simulanten gegenüber.

5. Vor allem müßte gesetzlich verhindert werden, daß alte dekrepide Leute unter irgend einer falschen Flagge in eine Kranken lasse aufgenommen wer­den könnten! So aber geschieht es leider noch vielfach, daß ein Maurer oder Znmnermarm z. B. sein SKsthäft

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