Nr. 135
Drittes Blatt.
154. Jahrgang
Samstag 11. Juni 1904
Gießener Anzeiger
Erscheint täglich mit Ausnahme des Sonntags.
Redaktion, Expedition u. Druckerei: Schulstr.V.
Tel. Nr. 6L Telegr^-Adr. r Anzeiger Gieße«.
Die „Gießener Famllienblatter" rverden dem ^Anzeiger viermal wöchentlich beigelegt. Der ^hesfisch« Landwirt" erscheint monatlich einmal.
Rotationsdruck und Verlag der Brühl'sch« Universitätsdruckerei. 9L Lange, Gießen.
General-Anzeiger, Amt;- und Anzeigeblatt für den Kreis Eichen.
Politische Tagesschau.
Das preußische Lolteriegefetz.
Die Justizkonunission des prcuß. Abgeordnetenharrses beriet am Donnerstag den Gesetzentwurf über die Bestrafung des Spiels in außerpreußischen Lotterien. Aus der Kommission wurde beantragt, die Regierung zu befragen, wie es mit der außerpreußrschen Lotteriegemeinschaft stehe. Etwa schwebende Verhandlungeu könnten zu einer Vertagung führen. Der Unterstaatsfckretär im Finanzministerium Dombis erklärte, Verhandlungeu schwebten allerdings, eine Vertagung würde jedoch die Position Preußens schwächen. .Nur durch die Erschwerung des Absatzes fremder Lose in Preußen könnten die Verhandlungen günstig gestaltet werden. In der Generaldiskussion wurde die juriltische Seite besprochen. Berichterstatter Reichard kommt nach einem eingehenden Referate zu der Ansicht, daß Bedenken gegen den Erlaß des Gesetzes nicht bestehen. Auch von anderer toeite wurde dem beigestimmt und Einstimmigkeit in dieser Frage konstatiert. Ans der Kommission heraus, sowie von dem Unterstaatssekretär wuÄ»e anerkannt, daß die Vorlage unangenehm, aber notwendig sei. Sie werde die Lotteriegemein- schast erleichtern. Den Versuch, eine Reichslo tterie einzuführen, hält die Regierung nicht für zeitgemäß. § 1 wurde einstimmig mit einem Anträge angenommen, nach welchem anstelle der Geldstrafe im Unvermögensfalle Haft- str afe tritt Die nächsten Paragraphen werden unverändert angenommen. § 8, welcher scharfe Strafen gegen Kollekteure enthält, die bei für einzelne Teile der Mon-i archie genehmigten Lotterien den Vertrieb auf andere Teile ausdehnen, wird abgelehnt. § 9 siebt das Inkrafttreten zum L Juli 1904 vor. Demgegenüber wird auf Antrag Arendt mit sieben gegen sechs Stimmen beschlossen, zu setzen ,wier Wochen nach der Publikation".
Sonach scheint dieses partikularistische Gesetz große Aussicht auf Verwirklichung zu haben. Man denkt dabei in Preußen nicht daran,,daß damit der Staatsfiskus sich durch die Ausschließung der iaußerpreußischen Lose leicht selber schädigen könnte. Während die preußische Lotterie ztn etwa 9 Millionen Mark einbringt, betrug Preußens Anteil an cem Reichslotteriestempel 1901 einige 20 Millionen Mark; dieser Anteil ist seither durch das Zurückgehen des Absatzes der Lose bereits seinerseits etwas zurückgegangen und wird durch den Ausschluß der stcemden Lose leicht weiter sinken. Der Reichsfiskus, sonach mittelbar auch her preußische, würde durch den Rückgang des Losversands an Posteinnahmen ebenfalls erheblichen Schaden, man rechnet 20 bis 30 Millionen, erleiden. Schließllch würde ein Tell des Losviersands an das Ausland übergehen, das sich an das Verbot mcht zu kehren braucht. Auf jeden Fall wüwen Summen verloren gehen, die durch eine Erhöhung des Absatzes der preußischen Lose nicht annähernd eingebracht werden können. Aber man will es nun einmal nicht anders in Preußen.
AW Stadt und Land.
Gießen, den 11. Juni 1904.
** Eine ges chich tlich interessante Reminiszenz an den 30iährigen Krieg bringt alljährllch eine milde Stiftung der Wolf von Todenwart, derzufolge auch heute wieder in aller Frühe in der Stadtkirche an die Stadtarmen eine Verteilung von Geldgaben stattfand. — Bei den Akten der evangelischen Pfarrei befindet sich eine Urkunde aus dem Jahre 1635, in welcher der Kanzler Antonius Wolf von Todenwart, ein Kapital stiftet, aus dessen Zinsen jährlich 50 Gulden und 7 Goldguwen zur
Verteilung gelangen sollen. ES war während des dreißigjährigen Krieges. In der Schlacht bei Nördlingen am 6. September 1634 war das schivedische Heer fast vernichtet worden, und der Kurfürst von Sachsen schloß mit dem Kaiser den Frieden von Prag. (30. Mai 1635.) Auch! für Hessen-Darmstadt war es von größtem Interesse, in diesen Frieden eingeschlossen zu werden. Der Landgraf hatte als Gesandten den Kanzler und Geheimen Rat Dr. Antonius Avis von Todenwart aus Gießen mit den Unterhandlungen betraut, während der Gesandte fern der Heimat weilte, wurde dessen Frau auf das Krankenlager geworfen und starb kurze Zeit darauf; doch mußte beides auf Befehl oes Landgrafen dem Gesandten bis nach Abschluß des Friedens verheimlicht werden. Zum Andenken an seine verstorbene Gattin, eine geborene von Beek, stiftete nun Todenwart nach seiner Rückkehr ein Kapital (nach Prof. Buchner in liegenden Gütern), dessen Zinsen jedes Jahr am Sterbetage und in der Sterbestunde seiner Frau, nämlich am 10. Juni morgenszwischenö und 6 Uhr, den Hausarmeu, 50 Gulden, in der Stadtkirche zu Gießen verteilt werden sollen. Mit bestimmt vorge- schriebener Formel soll vorher von der Kanzel auf diese Verteilung aufmerksam gemacht werden, damit sich auch die Armen vorher rechtzettig anmelden können. Wer seine Anmeldung unterläßt, oder wer von den Gemeldeten zur bestimmten Zett in der Kttche sich nicht einfindet, soll nichts bekommen. Bei der Verteilung sollen anwesend sein der Superintendent, der Stadtpfarrer, der Bürgermeister, der Stadtschultheis, (2 Bürgermeister oder Beigeordnete) und der Kassenmeister (Stadtrechner). Diese sollen vor der Verteilung, etwa um 4 Uhr früh, in der Kirche erscheinen und die Stiftungsurkunde mit Aufmerksamkeit durchlesen, damit deren Bestimmungen pünktlich befolgt werden. Sie erhalten für ihre Mühe, nach dem Willen des Stifters, wie es in der Urkunde wörtlich heißt: „Außer Gottes Dank, jeder einen Goldgulden, deren Superintendent aber zwei." Wer aber von diesen Herren fehlt, erhält nichts; sein Dell wird unter die Erschienenen gleichmäßig bei teilt Wird gegen irgend einen Punkt der Stiftung gefehlt, so kann diese von der Famttie von Todenwart nach Marburg verlegt werden, und wenn hier etwa das Gleiche ^schehen sollte, nach Darmstadt, und lvenn auch hier ein Verstoß vorkommt, so fällt das Kapital an die Todenwart's zurück. Der alte Brauch hat sich trotz der Zeiten Stürme in Gießen unverändert, der Urkunde gemäß, bis auf den heutigen Tag erhalten.
"Ein lustiges Stückchen wird dem „Mainzer Tgbl." aus einem größeren hessischen Orte mitgeteilt: Ein ehrsamer Bäckermeister hatte sich vorgenommen, nachträglich die Meisterprüfung zu bestehen, er meldete dies bei der Prüfungskommission an und als der große Tag erschienen war, versuchte er seine süße Kunst an einem Mandelkranz. Als das große Werk wohl gelungen dem Backofen entnommen war, wurde ein Lehrling damit nach dem Saale geschickt, in dem die Prüfung abgehalten wurde, mit der gleichzeitigen Weisung, im Falle noch Niemand anwesend sei, das Prachtstück einftroeilen in der Wohnung eines im gleichen Hause wohnenden Mitgliedes der Prüfungskommission abzugeben.
Der Junge besorgte seinen Auftrag gewissenhaft, indem er den Mandelkranz bei der Frau Prüfungskommissar mit einer schönen Empfehlung von seinem Meister ablieferte. Die Stunde der Prüfung erschien, nicht aber der in Aussicht ge» stellte Mandelkranz des Meisters. Es stellte sich heraus, daß die Frau, in der Meinung, man habe ihr zu ihrem Geburtstage ein Geschenk gemacht, den Mandelkranz sofort nach Empfang mit ihren Freundinnen aufgegefsen hatte. Sie tonnte; der Prüfungkommission ihr Gutachten dahin abgeben, daß. der Mandelkranz ausgezeichnet gewesen war. Die Kommission faßte bann ihr Gutachten in der Note »gut bestanden* zusammen, will aber doch für die Zukunft Vorsorge treffen, daß solche „Meisterstücke" der Backkunst nicht mehr durch Geburtstagskinder, sondern durch sie selbst zur Beurteilung gelangen.
Mainz, 9. Juni. Bei den Ausgrabungen vor dem Gautor zur Erforschung des von Drusus angelegten Casttums wurden in einer Tiefe bis zu zwei Meter eine große Anzahl behauener und mit reichen Bildhauer- arbeiten versehener Sandsteine gefunden, die zu einem monumentalen Triumphbogen aus dem zweiten Jahrhundert gehört haben müssen. Man nimmt an, daß die zur vollen Baukonstruktion des ToreS fehlenden Steine ebenfalls in der Nähe der Fundstelle noch ausgegraben werden und will schon in den nächsten Tagen mit den Nachforschungen beginnen. Die innere Wölbung des Tores ist vollständig vorhanden und die dazu verwendeten Steine sind sämtlich mit Bildhauevarbetten versehen, welche die ttvölf Trerkreisbilder darstellen; der obere Schlußstein des Tores, der gleichfalls nur wenig beschädigt und vollständig aufgesunden wurdet trügt eine lateinische Inschrift, aus der yervorgeht, daß ein römischer Provinzbeherrscher dieses Tor „den Bewohnern von Mainz errichtet hat. (M. Tgb-l.)
Spielplan des Hroßh. Kurtyeaters Aad-Nauheim
(Direktion Steingoetter).
Nauheim: Montag den 13. Juni: „Wilde Jagd." Mittwoch den 15. Juni: „Madame Bontvard/ Freitaa den 17. Juni: „Zigeunerbaron." Samstag den 18. Juni t „Komtesse Guaerl."
Gießen: Dienstag den 14. Juni: „Zigeunerbaron."
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