154t Jahrg
Nr. 60
General-Anzeiger, Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Sichen
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OTfiSC Stagen (&o3.): ES ist doch sonderbar, daß Ihnen was weiß der Abg. Müller-Meiningen bom inneren Leben der
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Vichjen der fuj> nstlgen AnstM roßtet Auswahl W ischbach.
Rotationsdruck und Verlag bet Brühl'ichen UnwerftiatSDrucIereL 5L Lange. Gieße».
Redaktion, Expedition u. Druckerei: Schulstr.?, Tel. Nr. 5L Telegr.-Adr.: Anzeiger Gieße».
Erscheint täglich mit Ausnahme deS Sonntags.
Die „Gießener Samiltenblätter“ werden dem ,An-eig<. »ientta wöchenUtch beigelegt. De wQtffl|( /c Landl tr» * «scheint monatlich einmal
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H. Wolf.
B. Scholl, K-Kem 0- Goltcrmam
V. Keuler.
RMendehsoh] Tachiiah,
mit einem Male die Form des Eides so gleichgültig wird. Dann konzedieren Sie doch die schriftliche Form allgemein. Wenn, ein Redakteur stch weigert, anszusagen, dann wird er in Haft gesetzt, und es wird das Zeugnis^wangsverfahren eingcleitet, aber zu Gunsten eines Prinzen — da wird ein Ausnahmegesetz geschaffen.
Abg. Dr. Stockmann (Reichöp.): Vom Abg. Jessen, der Dänemark sein Vaterland nennt, wundere ich mich, daß er überhaupt im deutschen Reichstag sitzt. (Lebhafte Zustimmung.)
Nach kurzer weiterer Debatte wird der Gesetzentwurf in dritter Lesung in der Gesamtabsttmmung definittv angenommen.
Hierauf wird die zweite Beratung deS Militäretats beim Kapitel Militärjustizverwaltung fortgesetzt.
Bayerischer MilitarbcvollmaLtigter Generalmajor v. Endres: Es ist mir außerordentlich unangenehm, bei den letzten Verhandlungen hier nicht zugegen gewesen zu sein. Ich war auf Befehl deS Prinzregenten zu Ehren des verstorbenen Feldmarschalls Grafen Waldersee nach H innovcr gereift. _ Tort trafen viele Kommandeure zusammen, bayerische und preußische, graubärtige Offiziere. Wir alle hatten zusammen 1871 treue Waffenbrüderschaft gepflegt und wir waren seit der Feit bekannt. Als wir uns darüber unterhielten, wie wir seinerzeit bemüht waren, mitzuhelfen zu des Vaterlandes Einigkeit, da hörte ich mitten in dem Gespräch plötzlich, daß der Abg. Müll-r-Meiningen hier den Ausspruch getan habe, die bayerischen Oftiziere seien gebildeter als die vreußiscken. In dem mir bekannten Milieu, wo ich die Bemerkung hörte, berührte sie mich so unangenehm, daß ich hier auf diese Aeußcrung etwas naher
....... Hildieh.
...............
.....Seiles,
....... Popper,
.....KSchlehmilk
. . . L. Tuille.
.....F. Nagler,
Achtung zollen--
Präsident Graf BaLestrem: Ich muß Sie ersuchen, Allerhöchste Dersonen nicht in die Debatte zu ziehen, auch wenn dies m so Nebenswürdiger und taktvoller Weise geschieht. Ich wurde sonst nscht verhinärn können, daß dies von anderer Sette m minder taktvoller Weise geschieht.
Mg. Gras Reventlow (fortfahrend): Nehmen Sie das Gesetz an, Sic mildern dadurch manche Harte.
Abg Jessen (Däne): Ich wurde an sich nicht? gegen den Entwurf'haben, da es sonst den Anschein erwecken konnte, als ob ich eine kleinliche Rache nehmen wollte. . Aber ich muft gegen ine Be- bauvtuna des Abg. Stockmann protestteren, daß das Augustenburger Ls L ^gestammte Herrscherhaus unb er?berechttgt in Schles- Wia-Solstein sei. Das hat auch der Vater unseres Reichskanzlers, der dänischer Minister war, bestritten. Wie kommt übrigens gerade der Abg Stockmann dazu, hier von einem angestammten Furzten- hause zu reden, er als Lübecker, als geborener Republikaner? Em Land Schleswig-Holstein hat es niemals gegeben. Ganz Nord- mifiÄft noch setzt zu Dänemark, die Sttmmen, die für die Deutschen abgegeben werden, sind nur Sttmmen von.Einwanderern. Und da stellt sich der Oberpräsident von Schleswig-Holstein vor Aigen Tagen frr und sagt: Jetzt sind eS 40 Jahre, daß Schcswig. brn hpr Fremdherrschaft befreit sei. Also die angestammte 3 £err eine Fremdherrschaft! Wie es m^t ber angebÄn Souveränität des Augustenburger Hauses steht, „rnirii «x. rj-.nn daraus, daß ganz im Sinne des Fürsten Bismarck £6'Ma* wurde daß di-s-
Souveränität niemals bei dem Hause vorbanden gewesen sei.
Aba Himburg (kons.): Der Staatssekretär hat nachgewiesen, daß der Entwurf ?n dem Sinne, wie Aba. Stadthagen mein em Gelegenheitsgesetz nicht ist . Wir werden daher an den Beschlüssen
Armee? WaS weiß er von den geistigen Fäden, die zwischen bei bayerischen : -ib ber preußischen Armee sich hin und her ziehen? Er klebt an der x fläche, an ber Uniform. Wenn ber Abg. Müller ein so geistreicher Mann wäre, wie er . . . (längere Pause) wie man glaubt (Große Heiterkeit), so hätte er gewiß nicht die SBcßc ber kleinen Kritik verlassen, denen er gewachsen »st. (Große Heiterkeit und lebhafte Zustimmung.) Er hätte sich nicht ,n das Gebiet unserer ■ heiligsten Güter gewagt. Rücksichtslos, was auch mit dem einzelnen geschehen möge, halte ich es für meine Pflicht, hier zu lonstatieren: Einen Armcevartikularismus gibt cs nicht! (Lebhafter Beifall.) Ter Abg. Müller-Mciningen hat mir Vorwürfe gemacht, ich hatte ihn nicht verstanden. Nun, ich will darauf nicht weiter emgehen. Es kommt mir wenigstens so vor, als ob die Aeußerungen des Abg. Müller-Meiningen für niemanden schwer, zu verstehen seien, wenn er halbwegs vernünftig ist. Er hat gesagt, ich hätte ihm einen unrichtigen Vorwurf in Bezug auf bte Rcicksverfassung gemacht, er bleibe bei seiner Meinung stehen. Er sagte nämlich wenn der Zeitungsbericht richtig ist —, in den Versailler Vertragen steht nur, „daß Bayern sich vorbehielte, die Ucbereinftimmung des bayerischen Heeres mit dem preußischen in die Wege zu leiten. Es sei werwoll für ihn, zu hören, daß Bayern die Aenderungen nicht mtt- zumachen brauche. Das stehe in Widerspruch mit den bisherigen Auslassungen der bayerischen Heeresverwaltung. Nun hat za der Abg. Muller-Meiningen einige Tage Zeit gehabt, sich in den staatsrechtlichen Quellen umzusehen und nun bleibt er auf feiner Behauptung stehen. Er spricht hier von einem Artikel der Versailler Ver- träge, den ich nicht entfernt im Sinne gehabt habe. Ter Abg. Müller-Meiningen hat auch bis heute noch nicht die Rechtsauellen für die Verhältnisse erforscht, über welche der Herr Abg. Muller- Meiningen mit mir gesprochen hat. (Heiterkeit.) Die Rechtsguelle, meine Herren, das ist das Schlußprotokoll zu den Versailler Verträgen. In diesem Schlußprotokoll heißt es im 8 4: „Diejenigen Gegenstände des bayerischen Kriegswesens betteffend, für welche die Vundesverträge von heute — die durch bas vorliegende Protokoll abgeschlossen werden — nicht ausdrückliche Bestimmungen enthalten, sowie insbesondere die Bezeichnung der Regimenter, die Uniformierung, das Personal- und Militärbildungswesen werden durch dieselben nicht berührt." Tas ist also ganz klar. Ich wurde zum Schluß dem Abg. Müller-Meiningen den Rat geben, in Zukunft, ehe er sich mit mir einläßt, sich vorher zu präparieren. (Lebhafter
allseitiger Beifall.) « , ,
Hierauf wendet sich daS Haus ber Beratung des Kapitels Militär-Justizverwaltung zu.
Hierzu liegen drei Resolutionen vor.
Die Kommission beantragt:
Den Reichskanzler zu ersuchen, zur Verhütung ber 2-olbaten- mitzhandlungen, insbesondere der systematischen Mißhandlungen, darauf hinzuwirken, daß m den Fällen des Militärstrafgezetz- buchs § 147, welcher die schuldhafte Vcrabsäumung der Beaufsichtigung von Untergebenen mit Freiheitsstrafe und Dienstentlassung bedroht, gegen die für die Disziplin verantwortlichen Vorgesetzten die Strafverfolgung unnachsichtlich eingeleitet wird.
Abg. Dr. Ablaß (freis. Vp.) beanttagt:
Ten Reichskanzler zu ersuchen, darauf Bedacht zu nehmen, im Wege der Gesetzgebung und Verwaltung durchgreifender als bisher den unter Mißbrauch ber dienstlichen Gewalt stattfinden- ben Soldatenmitzhandlungen entgegenzuwirken, wie sie trotz aller dagegen bisher ergriffenen Maßnahmen in großem Umfange wieder mehrfach durch Verhandlungen der Militärgerichte festgeftellt worden sind und geeignet erscheinen, ebenso weite Kreise des Volkes zu beunruhigen, wie mit dem guten Ruf der deutschen Armee Eintrag zu tun.
Die Abgg. Auer u. Gen. (Soz.) beantragen:
Den Reichskanzler zu ersuchen, um den Militärmißhandlungen nach Möglichkeit entgegcnzutreten, dahin zu wirken, daß
a) die wegen Mißhandlung von Soldaten durch Urteile ber Militär- und Marinegerichte erfolgten Bestrafungen allmonatlich den Mannschaften der Armee und Marine zur Kenntnis gebracht werden;
b| bei dieser Gelegenheit die Angehörigen des Heeres und bet Marine jedesmal auf ihr B e s ch w e r d e r e ch t hingewiesen werden;
c) die wegen Mißhandlung Untergebener rechtskräftig verurteilten Angehörigen des Heeres und ber Marine aus dem Dienst entlassen werden.
Abg. Gröber (Ztt.): Man kann die Soldatenmißhandlunge. nicht scharf genug verurteilen. Wegen 170 Mißhandlungsfällen ist ein Unteroffizier zu 1 Jahr 2 Monaten Gefängnis verurteilt worden, ein anderer zu 2 Jahren Gefängnis wegen 100 Mißhandlungsfällen. Dabei handelt es sich fast durchweg um Rekruten und die Mißhandlungen kamen nur durch Zufall heraus. In einem Falle, der wohl der schlimmste ist, wurde ein Unteroffizier wegen 15—1600 Mißhandlungen von Rekruten besttaft. Tas gibt doch zu denken. Es tritt da eine systematische Grausamkeit zu Tage. Herr Leutnant Schilling in Metz wurde wegen 700 Mißhandlungsfällen mit einem Jahre Gefängnis bestraft. Daß schon manches gegen bte Mißhandlungen geschehen ist, wissen wir. Auch sind ja bte verschiedensten Vorschläge gemacht, um solchen Mißhandlungen vorzubeugen. Die sozialdemokratische und freisinnige Resolutton kann ich nicht empfehlen. Die sozialdemokratische Resolutton gibt zu formalen Bedenken Anlaß und bte freisinnige Resolution gibt auch keinen neuen Weg an. Der Wille, die Mißhandlungen abzustellen, ist ja in vollem Maße vorhanden, es handelt sich nur noch darum, auf welche Weise ba§ Ziel am besten erreicht werden kann. Ich kann, nur Annahme der Resolution der Kommission empfehlen, damit ein bisher nicht genügend angewandtes Mittel endlich Besserung schafft. (Beifall im Zentrums . „
Abg. Meist (Soz.): Es ist gesagt, eigentlich müßte unsere Gegnerschaft zum Militarismus uns abhalten, Anträge zü stellen, da cs uns doch nicht Ernst damit fei. Diese Auffassung ist ganz falsch. Wir wollen die armen Soldaten vor Mißhandlungen und ich weiß aus meiner eigenen Dienstzeit, daß bei lluter Aufsicht seitens der Offiziere Mißhandlungen nicht Vorkommen. Wenn sie aber Vorkommen, so werden sie von den Militärgerichten so mube bestraft, daß solche Strafen auch nicht abschreckend wirken. Die Kriegsminister haben alle zusammen gesagt, daß sie die Mißhandlungen aufs schärfste mißbilligen. Aber mit Worten ist es nickst getan, eS wird nicht besser werden, so lange nicht alle Elemente aus der Armee entfernt werden, die sich zu Mißhandlungen hinreitzen lassen. Das Beschwerderecht ist nur sehr winzig.
Wie groß find aber die Strafen, die durch die Kriegsartikel den Soldaten drohen, da heißt es immer 10 Jahre Zuchthaus, fünf Jahre Gefängnis, Todesstrafe usw. Wenn der soldat all dies hört, dann bekommt er Angst, dann knickt er förmlich zusammen und wagt es nicht, zich zu beschweren. Ick weißdas alles aus meiner Dienstzeit. Wenn mtc aber eine Mißhandlung zugefügt wäre, ich hätte mir selbst mein Recht geholt. (Zuruf recht?: Hu, hu!) Ja, das hätte ich getan, und baruoer habe ich zu entscheiden, nicht Sie! (Heiterkeit.) Wenn man 22jahrige Manner prügeln will, da bäumt sich doch der innere Mensch auf. Herr von Endres las eine Verordnung von 1828 vor, tn der davor gewarnt wurde, nur sklavischen Gehorsam zu erzeugen. Aber dieser sklavisch»
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9 Ich glaube, der Reichstag, ber Bunbesrat, der Reichskanzler, wir alle arbeiten ja für beS Vaterlandes Wohl, und ich glaube und hoffe, daß keine unserer Reden jemals einen anderen Zweck haben kann, als daS Wohl und die Größe des Vaterlanbes. (Beifall.) Wenn es so ist, bann weiß ich nicht, wie Herr Miiller-Meinmgen als Abgeordneter de? Reichstages es sich denkt, daß er seinem Vcfterlanbe durch diese Deußerung genützt hat. (Sehr gut.) Ich weiß cs nicht. Er muß es wohl wissen, denn tr ist ein geistreicher Mann. (Große Heiterkeft.) Ich weiß nicht, meine Herren, tote cm Staatsmann in einem föderativen Staatswesen die verschiedenen Kontingente des Vaterlandes gegen einander aussviflen kann. Ich weiß es nicht. Er wird es wohl wissen, beim er ist ein geistreicher Mann. (Erneute große Heiterkeit. Zuruf bei den Soz.: Jft ja em Plagiat.) Ich gesteh- Ihnen offen, daß eS ein Plagiat vom Reichskanzler ist. Ich bin aber überzeugt, daß mir der Reichskanzler es wohl erlauben wird, eS zu gebrauchen. (Heiterkeit.) Kennt Der Abg. Müller nicht die Geschickte seiner eigenen Partei? Wenn ick mich recht erinnere, so ist es nach dem Kriege von Villa Franca gewesen, zu der Zeit, wo das deutsche nationale Gefühl so tief stand, wie fast nie zuvor. Da bereinigte sich eine Schar großdenkender Männer unter der Führung des herrlichen Mannes Bennigsen zu dem Nationalverein, und aus dem ist seine Partei entsprungen. Sie steht mit den Füßen im Nationalverein. Da verstehe ich es nicht, wie der Abg. Müller das alte Gespenst des Partikularismus, das aerobe jener Verein verscheuchte, hier m'ferstehen läßt. Ich weiß eS nicht, er wirb es wohl wissen, er ist ja ein geistreicher Mann. (Stürmische Heiterkeit.) Ich glaube meine Herren, auch als Mitglied der Fortschrittspartei hätte sich Herr Muller sagen müssen: Wir hab-n weiß Gott, der inneren Kämpfe genug, es ist nicht notwendig, dieses alte Gespenst hervorzurufen zu unserem Schaden und zu unserer Schande. (Beifall.) Ick möchte nun bte Frage einer Prüfung unterziehen, inwieweit benn Herr Müller dazu legitimiert ist, hier als Richter über die Bildung der Preußen und Bayern zu gelten. (Sehr gut!) Es handelt sich um Bildung. Ja, Bildung ist ein außerordentlich unbestimmter Begriff, abhängig von der Zeit, abhängig von der Nationalität, abhängig von der philosophizchen Erbschaft, abhängig von der geschichtlichen Entwick- hing. Es ist ein äußerst unbestimmter Begriff, und ich glaube mick m Ucbereinftimmung mit Ihnen zu befinden, wenn ich sage: Es gehört dazu die Harmonie von Wissen, Herz und Charakter. Unter solchen Umständen halten wir einen Mann für gebildet, der ferne eigene Persönlichkeit nicht mehr in den Vordergrund stellt — —- als eS die Bedeutung der eigenen Persönlichkeit verlangt. (Beifall und große Heiterkeit.) Ein Mann ist gebildet, wenn er das Herz auf dem rechten Fleck hat, wenn er des Vaterlandes Größe und Macht vor Augen hat und nicht fragt nach seiner persönlichen Eitelkeit. (Lebhafte Zustimmung.) Einen Mann nennt man gebildet, der so viel von jener vornehmen, sympathischen Ruhe und Bescheidenhat hat, daß er auch die Ideen und Meinungen der anderen schont. So habe ich in meinem Leben eine Menge einfacher Leute nn Arbeitsfittel gefunden, hochgebildete, denkende Männer, aber ich habe auch Leute gekannt, die das Gymnasium, die Universität absolviert haben (Heiterkeit), die von sich sagen können: „Heiße Doftor, heiße Magister gar" (Heiterkeit), tue ich nicht als gebildet erkannt habe. (Heiterkeit.) Mancher empfängt die B'ldimg in feiner Familie, hier im häuslichen Raume erwirbt er sie durch die sorgende Mutter, ein zweiter erwirbt sie in der Schule an den Bildern der Geschichte, ein dritter muß ins Leben hinausziehen, sich abstoßen und abarbeiten, und wird ein gebildeter Mann. Soviel aber ist gewiß: die Bildung ist nicht da§ Produtt der Schule, sondern des Lebens. (Lebhafter Beifall.) . , , r. . ,
Nun, meine Herren, ist Bildung ein so komplizierter, schwer zu fassender Begriff an sich, wie schwierig wird es bann er ft, große Kategorien abzuschätzen nach ben Graden ber Bilbung. Es handelt sich um 25 000 Offiziere, zwischen bie sich Herr Müller h'nstell: unb über bie er Richter fein will, ob sie mehr gebildet sind oder weniger. Meine Herren, um ein solches Urteil auszusprechen, muß man hunderte von Zeugnissen haben, muß man unendlich viele Beobachtungen gemacht, muß man bie Bestrebungen ber Einzelnen bis tief in§ Herz verfolgt haben. Es gehört viel Geistesbildung, eine tief gegründete Herzensbildung dazu unb ber Zauber einer harmonisch ausgebildeten Persönlichkeit. Besitzt bie Herr Müller- Meiningen? (Zuruf rechts: Ja, er glaubt es wenigstens. Heiterkeit.) Er glaubt es, es ist aber noch niemand gescheit, der von sich selbst sagt, er sei gescheit. .
Nun komme ich zum eigentlichen Inhalt, zu ber materiellen Seite ber Frage. Was das bayerische Oftizierkorps heute ist unb bedeutet, das hat es neben ber Sorge bes Regenten den preußischen Kameraden zu verdanken. (Lebhafter Beifall. Zuruf bei den Soz.: Lassen Sie es nicht den bayerischen Landtag hören.) Ich habe nichts dagegen, daß dieser Satz hinaus geht über den Reichstag hinaus unb selbst über bie Grenzen des Landes. WaS ich hier sage, erfährt man in München genau wie hier. Wenn ick die Verantwortung auf mich nehme, so zeige ich nur, baß ich ein furchtloser Mann bin. (Lebhafter Beifall. Zuruf bei ben Soz.: Sie brauchen sich doch nicht aufzurcgen.) Wenn uns im Innern ettva§ bewegt, so zersprengt es die äußere Uniform. Als treuer bayerischer Soldat nehme ich Gelegenheit, mit heißer Dankbarkeit all jener Förderungen zu gedenken, die ich von preußischen Kameraden, von der preußischen Armecverwaltung unb ihrem allergnädigsten Herrn erfahren habe. (Lebh. Beifall.) Die bayerischen Offiziere kommen gern nach Preußen, sie lernen dort zusammen mit preußischen Offizieren, sie werden cingcführt bis in die geheimsten Archive eines Moltte. Aber
Parlamentarische Perlianslnnizen.
Nachdruck ohne Vereinbarung nicht gestattht.
Deutlcher Reichstag.
54. Sitzung vom 10. März.
1 Uhr. Das Haus ist schwach besetzt.
Am Bundesratstisch: Dr. Nieder ding, v. Einem u. a.
Auf ber Tagesordnung steht die dritte Beratung dcS Gesetzentwurfs betreffenb bie Rechtstellung des holsteinischen Fürstenhauses. Hierzu hegt ein Antrag Singer (Soz.) vor, dem Gesetzentwurf hinzuzufügen: Die vorstehende Vorschrift findet auf die Rcchtsverhälttiisse keine Anwendung, welche vor dem Jnttafttreten dieses Gesctzctitwurfs entstanden sind.
In der Generaldebatte nimmt das Wort
Abg. Stadthagen (Soz): Es handelte sich hier um em Gelegenheitsgesetz aus Anlaß eines bestimmten Falles. Materiell kann dieses Gesetz überhaupt nicht begründet werden, da das holsteinische .Herzogshaus niemals souverain gewesen ist. Ein Vergleich mit dem kurhessischen, hannöverschen und nassauischen Hause läßt sich infolgedessen garnicht ziehen. Redner geht sodann auf den Prozeß der Gesellschafterin der Prinzessin Amalie von Schleswig-Holstein gegen den Herzog Ernst-Günther ein. Die Gesellschafterin der Prinzessin sei auf Veranlassung des Prinzen und aitf Antrag deutscher Behörden aus Cairo ausgewiesen worden. Ein Antrag der Dame, den Prinzen wegen Freiheitsberaubung zu verfolgen, wurde abgelehnt, weil es als nicht erwiesen angesehen wurde, daß der Herzog den Auftrag zu der Freiheitsberaubung gegeben hat. In dem Zivilprozeß, der sich an die Sache schloß, heft Herzog Ernst Günther seine zeugeneidliche Vernehmung ab- gelehnt und erhärt, daß er sich keiner Zwangsmaßregel fugen werde. Der Gerichtshof hat das Heroldsamt befragt, ob der Herzog als Souverän zu gelten habe, und dieses hat die Beantwortung der Frage abgelehnt. (Hört, hört!) Der Gerichtshof ist bann zu ber Ueberzeugung gekommen, baß cs sich um einen Ungehorsam gegenüber einer Anordnung de§ Gerichts handle, baß der Herzog nicht souverän sei und daß infolgedessen gegen ihn das Zeu^ns- zwangverfahren angewendet werden müsse. • Da nun Herzog Ernst Günther nicht Redakteur ist, sondern Mitglied des Schleswig-Holsteinischen Herzoghauses, so versucht man es nun mit einem Ge- legenheitsgesetz, mit einer Kabinettsjustiz, wie sie noch niemals so kraß vorgekommen ist, in einen schwebenden Prozeß einzugreifen. Dazu darf der Reichstag unter keinen Umständen seine Hand geben. Ich bitte Sie also, das Gesetz abzulehnen, ganz abgesehen von dem von uns gestellten Anttage, ber aber wenigstens eine Milderung herbeizufühcea geeignet wäre. Ich verstehe unter Rechtsverhältnissen, wie ich ausdrücklich bemerke, auch die Verpflichtung, Zeug-
Staatssekretär Dr. Rieberding: Ich fühle mich verpflichtet, im Interesse ber Wahrheit der Behauptung zu widersprechen, daß e§ sich bei diesem Gesetze darum handle, bei Prozessen, bie gegen das Herzogshaus Holstein schweben, ben Prozeßgang zu stören, den gesetzlichen Gang zu änbern und ber klägerischen Partei die ihr gesetzlich zustehenben Rechtsmittel zu entziehen. Das ist tatsächlich unrichtig. Die Wahrheft ist, daß zur Zeit zwei Zivilprozesse schweben. Der eine richtet sich gegen ben Nachlaß der verstorbenen Prinzessin Amalie. Das herzogliche HauS hat auf diesen Nachlaß verzichtet. Seine Mitglieder sind also finanziell an ber Sache nicht beteiligt. Ter zweite Prozeß richtet sich persönlich gegen den Herzog. Es handelt sich um einen Ersatzanspruch. In diesen Prozeß wird durch den Entwurf, wenn er Gesetz wird, nicht eingegriffen werden. Dieser Prozeß wird auch nach dem Erlaß des Gesetzes seinen Fortgang nehmen unter denselben Rechtssätzen, bte heute gelten. Es würden auch ber Klägerin die Rechtsmittel Nicht entzogen, unb sie wird mit ganz denselben Rechten vorgehen können, die ihr jetzt zustehen. Nach diesen Richtungen hin ftnb ine Ausführungen des Vorredners, wie ich mit Bedauern erklären muß, tatsächlich und rechtlich unbegründet. , ...
Abg. Dr. Stockmann (Reichsp.): Gilt der unterschriebene E,d denn weniger, als der mündlich abgelegte Eid? Wenn der Herzog auch wirklich durch das Gesetz daS Recht erhalt, zu Hause vernommen zu werden, so haben doch die Parteien da§ Recht, ber Vernehmung beizuwohnen. Das Volk ist einmütig der Ueberzeugung, mit Ausnahme einer verschwindenden Minderheit in Nordichleswig, daß es sich hier um das angestammte Fürstenhaus von Schleswig- Holstein handelt, wenn es auch von einigen Juristen bestritten wird.
Abg. Kirsch (Zentr.) bittet, den Entwurf unverändert nach den Beschlüssen zweiter Lesung anzunehmen. Der sozialdemokratische Antrag würde übrigens gar nicht erreichen, WaS er will, da er sich nur auf das materielle Recht bezieht. .
Abg Graf Reventlow (Antts.): Abg. Stadthagen ist keine historisch-juristische Autorität für uns. Seine Behauptungen über den Prozeß um den Nachlaß ber Prinzessin Amatte waren ganz falsch Das Gescllschaftsfräulein, ba§ ber Ibg Stadthagen ber» Lsiaen zu müssen meinte, hat die Prinzessin Arnahe sehr aus- aebeutet. Wenn unserem Fürstenhause die Rechte des Gejetzentwurfs verlieben werden, so würden wir das mtt großer Freude begrüßen. Denn dann würde die Kaiserin, ber doch alle Parteien bte höchste
Freitag, 11 März 1904
Gießener Anzeiger
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